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Costnitz |
Costnitz oder Costantz,
Lat. Constantia, eine
Stadt in
Schwaben, hart an der
Schweitzerischen
Grentze, zwischen dem
Boden- und Celler-See, in einem Winckel
am
Rhein, da er aus dem Ober- in den
Unter-See lauffet, in einer sehr
angenehmen und fruchtbaren
Gegend. |
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Vor ihren Erbauer wird Constantius, des
Käysers Constantini M.
Vater gehalten, welcher diese
Stadt auf Rhäthischen Boden zu mehrerer Sicherheit der Römischen Besatzung, wieder die Einfälle
derer Alomannier, befestiget, und
an. 299. nach sich Constantiam
genennet. Dessen
Sohn Constantinus M.
soll, wie
Bucellinus vorgiebet, in
Constantia Rhenana Lacus Moesii Metropoli, et Rhaetia, ihr ein Creutz zu ihrem Wapen verliehen
haben, welches
Zeichen sie unter allen
Städten, nach seiner
Meynung, am ersten
geführet. |
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Es melden zwar einige, daß schon vor dem Constantio, zu denen
Zeiten des Käysers Severi, um das
Jahr 169. an diesem
Orte im Rhein ein
Schloß und
Festung gestanden, welche durch einen
Römischen Land-Pfleger im Turgöw
erbauet und von denen Römern
Castellum Aquarum genennet worden. Allein es ist ohne
Grund wie nicht weniger
ungewiß, ob Costnitz des Antonini
Vitodurum oder des Ptolemaei Gaunodurum sey welches von einigen behauptet, von andern aber
billich verworffen wird. |
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Adrianus Junius,
muthmasset, daß sie
anfangs Harudes oder Harudopolis, von
einem benachtbarten Alemannischen
Volcke, geheissen, welches aber
so wenig ausgemacht, als ob sie vorhero Valeria oder Turgajorum Augusta genennet worden, ehe sie
den
Namen Constantia
bekommen. |
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Im 5.
Seculo zu denen Zeiten, derer Käyser
Valentiniani und Martiani wurde diese Stadt von denen Alemanniern, verheeret, und hernach von dem
Attilla vollends zerstöret, worauf sie in solche Abnahme gerathen, daß sie zu einem
Dorffe worden. Denn nachdem der
Fränckische
König Clodoveus I. die
Alemannier überwunden, haben die Zerstörten Teutschen Städte nicht wieder dürffen befestiget werden.
In welchem
Zustande Costnitz bis auf die
Zeiten des Königs Dagoborti geblieben, welcher (oder wie andere
meynen Clotarius) das Bischoffthum von
Windisch oder Vindonissa hieher verleget, und in denen
alten
Schrifften wird
Costnitz Villa Regia Dagoberti genennet. |
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Nachdem nun das Bischoffthum alhier aufgerichtet worden, ist dieser Ort wiederum ins Aufnehmen
einer
Stadt gekommen, und mit Mauern
umfasset worden wiewohl
ungewiß ist, durch wem und zu welcher
Zeit |
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{Sp. 1437|S. 739} |
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soches geschehen. Bucellinus hält davor, daß Costnitz von Constantii Zeiten an immerfort sey eine
Stadt geblieben; allein Stumpfius erweiset in Schweitz-Chron. V. 10. daß dergleichen
Meynung
irrig sey. Jedoch weil nun das
Bischoffthuum von Windisch hieher transferiret, so ist es
wahrscheinlich, daß Costnitz vor
denen andern Örtern dieser
Gegend in besserm
Zustande
müsse gewesen seyn. |
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Doch dem sey wie ihm
wolle. Um das
Jahr 854. zu denen Zeiten
Bischoffs Salomonis I. war
Costnitz eine verwahrte Stadt, iedoch nicht groß, sie ist aber nicht gar lange hernach von dem Bischoffe
Salomone III. erweitert worden, und als damahls unter des Käysers Arnulphi
Regierung die
Ungern in
Deutschland einfielen, wurden sonderlich
die Bischöfflichen Sitze befestiget. |
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A. 938. als die Ungern abermahls in
Teutschland eingebrochen, ist Costnitz dergestalt befestiget gewesen, daß es sich gegen deren Überfall
defendiren können. A. 938. wurde allhier ein Turnier gehalten, welches in der
Ordnung das dritte ist. |
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A. 1043, 1142, 1153. 1183. und 1507. sind alhier
Reichs-Täge versammlet gewesen. |
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A. 1414. fieng sich das
berühmte Concilium, auf welchem
Joann Huß verbrannt worden, alhier an; wie unten mit mehrern hiervon wird gedacht worden. |
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A. 1511. entstund alhier ein
Aufruhr, indem sich der
Rath in den
Schweitzerischen Bund begeben,
die
Bürger aber und sonderlich die
Fischer-Zunfft. Bey dem
Reiche verbleiben
wollen; welcher der
Käyser Maximilianus Beystand,
und die
Urheber des Aufruhrs abstraffte. Als die
reformation derer
Protestanten angegangen,
zogen a. 1526. die Dom-Herren aus Costnitz, denen das
Jahr hernach alle andere Chor-Herren und
Priester folgeten, und begab sich das
gantze Consistorium nach Rattolffs-
Zell. |
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A. 1548. wolle die
Stadt das Interim nicht annehmen,
weswegen der mit 12. Fahnen zu Uberlingen gelegene Spanische Obriste, Alphonsus Vivez, die Stadt
von der
See-Seite her plötzlich überfiel. Es wehrten
sich aber die Bürger so tapfer, daß die Spanier, nachdem sie 500.
Mann und gedachten Obristen
verlohren, und verrichteter Sachen
wieder abziehen
musten. Worauf sie von dem Käyser
Carolo V. in die
Acht erkläret, auch seinem
Bruder dem König Ferdinando übergeben worden, wodurch sie ihre
Freyheit verlohren, und erblich
an das
Hauß Österreich gekommen.
Es wiedersetzten sich zwar die
Reichs- und Schwäbischen Creiß-Stände,
konnten es aber weiter nicht bringen, als daß Österreich die Stadt auf
Creiß-Tägen vertreten wolle.
Solchergestalt stehet der Ort noch ietzo unter
Österreich, da er zuvor eine
ansehnliche
Reichs-Stadt gewesen, welche man in
allen Schwäbischen Bündnüssen von a. 1376. antrifft. |
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Der Käyser Sigismund, hat die Reichs-Land-Grafschafft Turgow a. 1417. der Stadt verpfändet; die
aber a. 1499. im Boselischen Vertrage an die Schweitzer abgetreten worden. Der Kayser Wentzel hat
sie gefreyet, daß sie vom Reiche nicht hat sollen veräussert oder verpfändet werden. Sonst wurde sie
unter die 4. Reichs-Bauern gerechnet. |
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Der Bischoff hat niemahls über die Stadt zusprechen gehabt, ausser daß er ehedessen seinen
Stadt-Amman dahin gesetzt, welcher vor seinem Stab richten
mögen. Es hat aber Käyser Fridericus III.
a. 1443. ihr einen
eigenen Amman zusetzen erlaubet.
Wiewohl man sie, ungeachtet daß der Bischoff einen Amman daselbst gehalten, schon zuvor a.1356,
1382. etc. in dem Schwäbischen |
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{Sp. 1438} |
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Städte-Bund in der Löven und S. Georgen-Gesellschafft findet, woraus zuschlüssen, daß sie dem
Bischoff, ihrer Reichs-Freyheit ungeschadet, nur mit ein und andern zugethan gewesen. |
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A. 1633. ist sie von dem 7.
Sept. bis 5
Oct. von dem Schwedischen Feld-
Marschall Horn belagert worden, wie wohl vergeblich. |
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Als a. 1677. die Frantzosen Freyburg im Brißgau eingenommen, wurde die
Vniversität von dar hieher
verleget; kam aber gleich nach dem Ryßwickischen Frieden wiederum nach Freyburg. |
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Im Übrigen ist diese Stadt nicht sonderlich groß, aber schön und lustig
gebauet, und hat eine feine
Brücke über den
Rhein, worüber man nach
Petershausen gehet. |
- Antonini Itinerar.
- Ptolemaeus II. 9.
- Beatus Rhenanus.
- Monachus Sangallensis ad A. 938.
- Limnaeus
de Jur. publ. T. IV. p. 84 seq.
- Zeilleri Topograph. Suev. p.
52.
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Es sind auch zu Costnitz
verschiedene Conciliá gehalten
worden, als erstlich a. 1044. unter dem Käyser Henrico III. auff welchem der
Friede in
Deutschland damahls bestätiget wurde.
Ferner a. 1094. wurde von dem Bischoffe Gebhardo, als
Legaten des Pabsts, alhier ein Synodus
versammlet, aus welchem nebst vielen andern sich auch Bertholdus, der des
Hermanni Contracti Chronicon continuiret, mit befand, der auch die
Acta
dieses Concilii beschrieben, und wurde hauptsächlich von
Verbesserung der
Kirchen-Zucht darauf gehandelt. |
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Allein das
vornehmste und merckwürdigste
Concilium ist dasjenige, welches a. 1414. unter dem Käyser
Sigismundo alhier ist versammlet worden,
und welches vor ein allgemeines, so auch das erste dieser
Art in
Teutschland gewesen, von einigen
gehalten wird. Die
Ursache zu
diesem Concilio gab die ärgerliche Spaltung der Kirche, welche 3. Päbste, die zugleich
regieren
wolten, verursachten. Denn da
Benedictus XIII. sonst Petrus de Luna
genannt, und Gregorius XII. sich wegen
der Päbstlichen
Würde
zanckten, wurden sie auf dem Concilio zu
Pisa, nachdem sie nicht erscheinen wollen, abgesetzt,
und im Gegentheil der Cardinal Petrus Philargi aus Candien
erwählet; welcher den
Namen Alexandri V. annahm,
und da dieser 10.
Monath darauf
starb, wurde Balthasar de Costa
zu Bononien an seine Stelle erwählet, der unter dem Namen Joannis XXIlI. bekannt ist. |
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Nun wolten die beyden ersten dem letztern nicht weichen, und hatte ein iedweder seine Anhänger,
woraus grosse
Unordnung entstund. Deswegen sich
der Käyser Sigismundus eifrigst
bemühete, daß ein allgemeines Concilium
solle gehalten werden, und es endlich
dahin brachte, daß es zu Costnitz den 16.
Nov. a. 1414. seinen
Anfang nahm. Es befunden sich nebst dem
Käyser Sigismundo viele
Fürsten und Fürstliche
Legaten daselbst, und eine grosse Anzahl von
Bischöffen,
Äbten,
Doctoribus
Theologiae und
Juris. |
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Es war hierbey dieses etwas besonders, daß die Bischöffe nach den Nationen eingetheilet, vor sich
ihre Deliberationes hätten; dergleichen auch die Cardinäle
thaten, und wurde nichts auf
dem Concilio
vorgetragen, daß nicht
vorhero in den
zusammenkünfften der Cardinäle
und Bischöffe einer jeden Nation ausgemacht war, auch daß man da einer jeden Nation
Meynung für eine Stimme
gezehlet. Es wurden aber der Nationen
5. gerechnete die Spanische, die Italiänische, die Frantzösische, die
Teutsche, zu welcher man
auch die Polen, Schweden und Dänen zehlete, und die Englische. |
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Als mann nun zur Sache selbst schritte, wurde in der 2. Session den 2.
Mertz an. 1415. dem Pabst |
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{Sp. 1439|S. 740} |
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Joanni angedeutet, daß er sich der Päbstlichen
Dignitaet begeben solle, welches
er auch zu
thun
eydlich versprach, so ferne die
beyden gegen Päbste Gregorius und Benedictus dergleichen thun würden. Er salvirte sich aber bald
darauf mit der Flucht, und begab sich nach Schafshausen. |
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In der drittem vierten und fünften Session wurde von der Autoritaet und
Macht eines Concilii gehandelt,
und beschlossen, daß ein allgemeines Concilium auch über die Päbste selbst Macht hätte, und selbige
wenn sie nicht
gehorchen
wolten, zu gebührender
Straffe ziehen könte. Es
wurde auch hinzu gefüget, daß der Pabst Joannes wenn er sich nicht wieder würde einstellen, von dem
Concilio als ein Ketzer und Schismaticus sollte
tractiret werden. |
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In den folgenden sessionibus wurde gleichfalls von Pabst Joanne gehandelt, biß endlich in der 12.
den 29.
Mäy. an. 1415. der Pabst Joannes abgesetzt
wurde; welchem
Schluß er sich endlich
unterworffen, nach dem
Hertzog Friedrich von
Österreich, der ihn vorhero
aus dem Concilio entführet, selbigen wieder in dessen Hände zu liefern war gezwungen worden. |
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In der 14. Session erschienen die Legaten des Pabsts Gregorii,
bestrittigten alles, was bißhero von dem Concilio vorgenommen, und renuncirten in seinen
Nahmen der Päbstlichen-
Würde, worauf man in der 16. Session Legaten an den Pabst Benedictum schickte, der zwar allerhand
Ausflüchte suchte, und sich keinesweges der Päbstlichen
Hoheit begeben wolte; nach
dem ihn aber seine Adhaerenten verliessen, wurde er, in der 27. Session den 26.
July
an. 1417. als ein Meineydiger, und welcher der
gantzen Kirche groß Ärgerniß gegeben,
abgesetzt. |
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Endlich wurde in der 41. Session den 8. Novemb. beschlossen daß ein neuer Pabst solle
erwehlet werden; worauf die Cardinaele
nebst den Delegatis der 5. Nationen sich ins Conclave begaben, und den dritten
Tag darauf als den 11. Nov. den Cardinal
Odenem de Colonna zum Pabst erwehlten, worauf sich in der 45.
Session den 12.
Apr. an. 1418. dieses Concilium
endigte. |
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Vorher aber waren bereits von der formul wodurch sich der Pabst
verpflichten
solle, von der
Reformation der Kirche, sowohl was
das Haupt, als was die Glieder anlangt,
unterschiedene
Verordnungen gemacht.
Nicht weniger aber war das Concilium
bemühet, den Joann Wicleff, wie auch
Joann Huß, nebst denjenigen, die es mit ihm hielten als Ketzer zu verdammen. Und zwar, obgleich
Wicleff schon 30. Jahr todt war, wurde er dennoch in der 8. Session den 4. Mäy
an. 1415. als ein Ketzer
verdammet, seine Lehre als irrig verworffen, und seine
Bücher aufs schärfste
verbothen. |
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Joann Huß, aber wurde unerachtet ihm der Käyser ein sicher Geleite gegeben, alsobald ins
Gefängniß geworffen, ehe man ihn noch einmal vernommen; hernach zwar
unterschiedene mahl vor das
Concilium gestellet, doch so daß man ihm keine Vertheidigung verstattete, und schlechter Dings
verlangte, daß er, die ihm vorgeworffene, zum
Theil auch aufgebürdete
Irthümer wiederruffen solte. Endlich aber
wurde er in der 13. Session den 15.
Juny als ein Ketzer verdammt, auch
verordnet, daß er solte
abgesetzet und nebst seinen
Schrifften verbrant
werden. |
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Hieronymus Pragensis aber, der es mit Joann Huß hielte, war
anfangs, um ihm Beystand zu leisten, nach
Costnitz gefolget. Weil er aber auf sein inständiges bitten kein sicheres Geleit erhalten konte, und noch
dazu sahe, daß Huß, ohngeachtet |
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{Sp. 1440} |
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man ihm solches ertheilet, dennoch gefänglich angehalten worden, gieng er heimlich von Costnitz
weg; wurde aber unterwegens in der Ober-Pfaltz aufgefangen, und von
Pfaltz-Grafen Joanne,
in Eisen geschmiedet, wiederum an das Concilium geliefert. Wie es ihm nun da sehr hart gieng, er auch
des Hussen schwere Todes-Straffe vor sich sahe, wurde er in solche
Furcht gesetzet, daß er in der 19 Session
den 23.
Sept.
öffentlich seine vorige
Meynung abschwur, und
bekante, Joann Wiclef und Joann Hus wären billig als Ketzer verdammt worden. Da man ihn aber nichts
desto weniger wieder ins Gefängniß führte, kam er auf andere
Gedancken, bereuete, daß er
seine erste Lehre verworffen, und bekante dieselbe mit grosser Beständigkeit. Weswegen er in der 21.
Session den 30. Mäy a. 1416. als ein Ketzer verdammt, und darauf gleichfalls auf
verordnung der
weltlichen Obrigkeit
verbrant wurde. |
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Sonst ist auch noch merckwürdig, daß man in der 13. Session auf diesem Concilio verordnet, daß,
ob gleich Christus das Heil.
Abendmahl unter beyderley Gestalt
eingesetzt, auch die erste Christliche Kirche es also gehalten, his tamen non obstantibus, die
Gewohnheit der damahligen
Kirche, es nur unter, einer
Gestalt den Läyen zureichen
solte bey behalten werden. |
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Nachgehends hat auch dieses Concilium zu
unterschiedenen
Streitigkeiten
Gelegenheit gegeben; sonderlich in
den beyden
Fragen: ob ein allgemeines Concilium über
den Pabst sey? ingleichen, ob und wie weit man denen Ketzern seine Zusage halten
müsse. |
- Marianus Scotus ad an. 1044.
- Bertholdus ad an. 1094.
- Persona in Cosmadr. aet. 6. c. 84. seqq.
- Aeneas Silvius in hist. Bohem. 36.
- Laugius in Chron. liticensi ad an. 1415.
seqq.
- Blou.dus deo 3. l. 1.
- Platina in Jo. 24.
- Sabellicus Aeneid IX.
- Jt. Mutius ad an. 1415. seqq.
- Bucellini
Chronal. Constant.
- Richerii Hist. Conc. Gener. II. 3.
- Natalis Alexander Hist. Eccl. sec. 15. disp. 3.
- Schelstratenii Acta Constant Concilii.
- Ejusdem
tractat. de sensu et Autoritate Constantiens. Concilii contra
Mäimburg. Magnum Oecumenicum Constantiense Concilium 6.
tomis comprehensum et auspiciis Rudolphi Augusti Ducis Brunsuicensis ab
Hermanno von der Hardt anno. 1700.
in fol. editum.
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Was das
Bißthum anlangt, so ist
selbiges ehemahls in der
berühmten Stadt Vindonissa oder
Windisch, wobey die Limmat,
Aar, und Rüß zusammen kommen gestifftet;
unter dem Bischoff Maximo aber nach Costnitz verleget worden. Einige
meynen, es sey solches unter dem König
Clotario II. um das
Jahr 570. geschehen; andere hingegen
wollen das Childebertus Ill.
diese
Veränderung vorgenommen,
damit der Bischoff der Provinz Vindelicien, allwo sich damahls viele zu dem Christlichen Glauben
bekennet, näher seyn
mögte. |
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Nachgehends hat dieses Bißthum dergestalt zugenommen, daß man es vor das gröste in
Teutschland hält, wie es denn zu des
Käysers Sigismundi Zeiten 350.
Clöster, 1760. Pfarreyen, und bey
17000. Priester und Mönche soll begriffen haben. Die Stiffts-Bande liegen diß- und jenseits des
Boden-Sees, nemlich Merßburg,
Marchdorff, die Abtey Reichenau, die Probstey Oeningen und das Closter Waldsassen, etc. Es gehören
auch darzu einige
Örter im Thurgov, in
deren Ansehung der Bischoff mit denen Eidgenossen in
Verwandtschafft stehet, wie er denn
auch deswegen nicht in den Schäbischen Bund treten können, welches er doch wegen seiner auf dem
Reichs-Boden |
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{Sp. 1441|S. 741} |
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gelegenen
Plätze wohl thun mögen. |
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Dieses Bischoffthum hat zu Erb-Beamten, |
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- die Frey-Herren von Sergenstein als Marschalle,
- die Frey-Herren Zweyer von Ewebach als
Druchsesse,
- die Segeser von Brunegg als Schencken,
- und die von Razenried als Cämmerer.
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Sonst sind die Bischöffe daselbst nebst Würtenberg des Schwäbischen Creisses
ausschreibende Fürsten, in welcher
qualität sie auch den
Westphälischen Frieden in
ihrem
Creiß durch Commissarios zur Execution
gebracht. |
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Wegen des
Ranges haben sie lange Zeit mit
denen von Straßburg gestritten, bis endlich unter beyden eine Abwechselung beliebt worden. So haben
sie auch
Streit mit denen von Fürstenberg,
welchen sie die freye
Schiffarth auf dem
Boden-See nicht gestatten
wollen. |
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Endlich sind sie Cancellarii perpetui der
Universität zu Freyburg,
gestalt ihnen auch in dem Niemögischen Frieden das Jus Dioeceseos und andre
Gerechtsame zu Freyburg
ausgezogen worden. |
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Cathalogus aller
Bischöffe von Costnitz. |
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1.) S. Beatus. |
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2.) S. Patrius |
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3.) S. Lindo oder Lando. |
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4.) Bovicus oder Bubulus. Dieser ist
an. 490.
auf dem Concilio Epaonensi gewesen. |
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5.) Grammatius oder Chronatius. Dieser ist a. 546.
auf dem Concilio zu Orleans gewesen. |
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6.) S. Maxentius oder Maximus. Dieser wird von einigen vor den ersten Bischoff zu
Costnitz gehalten. |
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7.) Rudelo oder Rudolphus. |
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8.) Vrsinus. |
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9.) Martinus oder Marianus. |
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10.) Gaudentius. |
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11.) Joannes. |
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12.) Bosso oder Obaldus oder
Odibaldus, Obibaldur. |
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13.) Pictavius. |
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14.) Severinus oder Severus. |
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15.) Astrobius. |
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16.) Joannes II. oder Hanno. |
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17.) Ruffus oder Buffo oder Buso. |
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18.) Ausonius oder Audoinus,
starb a. 730. |
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19.) Ehrenfried, oder Aufredus. |
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20.) Sidonius. |
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21.) Joannes III. an. 781. |
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22.) Gangulphus. |
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23) Fidelis. |
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24.) Theobaldus oder Theodorus. |
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25.) Egino, starb a. 813. |
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26.) Wolferon. |
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27.) Salomon I. starb. a. 873. |
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28.) Pateon oder Bathego. |
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29.) S. Gebhard oder Gebald starb a. 885. |
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30.) Salomon II. starb a. 891. |
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31.) Salomon III. ein
Graf von Ramswag, st. a. 919. |
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32.) Notingus, ein Graf von Veringen, starb a. 935. Er war ein
gelehrter
Herr. |
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33.) S. Conrad. Graf von Altorff, st. a. 974. oder 976. |
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34.) Gamenoldus oder Gamenolphus, oder Ganinolphius. |
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35.) S. Gebhard, ein Graf von Bregentz, st. a. 995. |
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36.) Lambertus. |
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37.) Richard oder Rodhard. |
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38.) Aymo. |
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39.) Warmann, Graf von Dillingen, starb an. 1034. |
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{Sp. 1442} |
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40.) Eberhard, ein Bruder des vorhergehenden, starb a. 1046. |
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41.) Theodoricus. |
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42.) Grimoldus oder Rumoldus. |
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43.) Carolus, Land-Graf von
Thüringen, ward abgesetzt. |
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44.) Otto von Goslar,
Frey-Herr von Lierheim. |
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4s.) Rupertus. |
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46.) Bertholdus. |
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47.) Gebhard, Hertzog von Zäringen, ward
erwählt a. 1081. starb 1110. |
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48 ) Arnolphus, Graf von Heillgenberg, starb a. 1116. |
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49.) Vlricus, Graf von Kyburg, starb 1128. |
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50.) Vlricus, Frey-Herr von Castell. |
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51.) Hermannus, Frey-Herr von Arbona. |
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52.) Otto, Graf von Habspurg, a. 1169. |
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53.) Bertholdus, Frey-Herr von Bußnang, oder von Kußnach, nach andern aber ein
Hertzog von Zähringen, starb
a. 1179. |
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54) Hermannus, von Feidingen, starb a. 1191. |
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55.) Diethelmus, Frey-Herr von Weissenburg und Kremhingen, starb a. 1205. oder
1206. |
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56.) Wernerus, Frey-Herr von Stauffen, starb a. 1210. |
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57.) Conradus, Graf von Andechtß, oder Frey-Herr von Tegerfeld, starb a. 1234. |
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58.) Henricus, von Thann oder Thannck, starb a. 1248. |
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59.) Eberhardus, Truchseß von Waldburg, starb a. 1274. |
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60.) Rudolphus, Graf von Habspurg, starb a. 1293. oder 1294. |
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61.) Fridericus, Graf von Zollern starb a. 1300. |
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62.) Henricus, von Klingenberg, starb a. 1326. |
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63.) Gebhardus, von Benar, ein Frantzose, starb a. 1318. |
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64.) Rudolphus, Graf von Montfort, starb a. 1333. |
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65.) Nicolaus von Ketzingen oder von Krotzingen und von Frauenfeld, starb
a.1344. |
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66.) Vlricus Pfefferhaut, starb a. 1351. |
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67.) Joannes, von Weidlow, oder von Windeck, ward erstochen, a. 1356. |
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68.) Vlricus, von Friedingen. |
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69.) Henricus, Frey-Herr von Brandis starb a. 1383. |
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70.) Mangoldus, Frey-Herr von Brandis, starb a. 1384. |
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71.) Nicolaus, von Rissenburg, ward hernach Bischoff von Olmütz. |
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72.) Burcardus, Frey-Herr von Heuwen, starb a. 1398. |
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73.) Fridricus, Graf von Nellenburg, resignirte. |
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74.) Marquardus von Randeck. |
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75.) Albertus, Blarer von Girsperg, resignirte. |
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|
76.) Otto, Marggraf von Röteln und Hohenberg resignirte a. 1433. |
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77.) Fridericus, Graf von Zollern, starb a. 1436. |
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78.) Henricus, Frey-Herr von Heuwen, starb an. 1462. |
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79.) Burcardus, von Randeck, starb a. 1466. |
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80.) Hermannus, von Landsberg, starb a. 1477. |
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81.) Ludovicus, von Freyberg, starb a. 1480. |
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82) Otto, Graf von Sonnenberg, starb a. 1491. |
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83.) Thomas, Ferlower von Lilly, starb a. 1496. |
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{Sp. 1443|S. 742} |
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84.) Hugo, von Hohen-Landenberg, resignirte. |
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85.) Balthasar, Merckel, Reichs Vice-Cantzler, starb a. 1532. |
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86.) Hugo, von Hohen-Landenberg zum andernmahl, starb a. 1533. |
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87.) Joannes, Graf von Lupfen, resignirte a. 1536. |
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88.) Joann von Wetza, vorher
Ertz-Bischoff zu Bunden und Bischoff
zu Rotschild, starb a. 1547. |
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89.) Christophorus Metzler von Adelberg, J. V. D. starb a. 1561. |
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90.) Marcus Sittich, Graf von Hohenembs, Cardinal, resignirte, a. 1589. |
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91.) Andreas
Ertz-Hertzog von
Österreich und Cardinal,
starb a. 1650. |
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92.) Joann Georg von Halleweil, starb a. 1603. |
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93.) Jacobus Fugger, Frey-Herr von Kirchberg und Weissenhorn, starb a. 1626. |
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94.) Sixtus Werner von Prasberg, starb a. 1627. |
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95.) Joannes Graf und Truchses von Waldpurg, starb a. 1644. |
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96.) Joannes, Franciscus, von Praßberg, Vogt von Simmerau, starb a. 1689. |
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97.) Marquardus Rudolphus von Rodt, ward den 14.
Apr.
a. 1689. erwählt, und starb a. 1704. |
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98.) Joann Frantz, Schenck von Stauffenberg, erwählt
a. 1704. ward Coadjutor zu
Auspurg, a. 1714. den 15. Jun. und starb 1729. |
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99.) Damian Hugo, Graf von Schönborn, welcher auch Cardinal und Bischoff zu
Speyer ist. |
- Pfeffinger ad
Vitriar
L. I. T. 15. p. 1189.
- Bruschius de Episc. Germ.
- Merckers
Chron. Const.
- Batt. de P. P. p. 399.
- Maulii Chron. Const. ap.
Pistor. Rer. Germ. Scriptor.
- Chron. Episc. Constant. ap.
eund.
- Hist. Ecclesiastique d' Allemagne Tom. I. p. 99.
- Knipschild de civ. Imper. III.
- Zwanzig
Theatr. praec.
- Sweder
Theatr. praet.
- Europ. Herold,
P. I. p. 586.
- Crusius
Annal. Suev. P. I. Lib. IX. c. 8.
- Gruter. Chron. Chronicor. Eccles. Tom. I. p. 791.
- Bucelin. Constant. Sacr, et Profan.
- Pregizer App. ad
Suev. Sacr. p. 458. seq.
- Sagittar. Antiq. Lacus Dodam.
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Costnitzer-See |
Costnitzer-See, siehe
Bodensee. Tom. IV. p. 331. |
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