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Zedler: Costnitz u.a. HIS-Data
5028-6-1436-4
Titel: Costnitz
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 1436
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 738
Vorheriger Artikel: Cost-Kraut
Folgender Artikel: Costo (Thomas)
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Übersicht

Stichworte Text Quellenangaben
Costnitz Costnitz oder Costantz, Lat. Constantia, eine Stadt in Schwaben, hart an der Schweitzerischen Grentze, zwischen dem Boden- und Celler-See, in einem Winckel am Rhein, da er aus dem Ober- in den Unter-See lauffet, in einer sehr angenehmen und fruchtbaren Gegend.  
  Vor ihren Erbauer wird Constantius, des Käysers Constantini M. Vater gehalten, welcher diese Stadt auf Rhäthischen Boden zu mehrerer Sicherheit der Römischen Besatzung, wieder die Einfälle derer Alomannier, befestiget, und an. 299. nach sich Constantiam genennet. Dessen Sohn Constantinus M. soll, wie Bucellinus vorgiebet, in Constantia Rhenana Lacus Moesii Metropoli, et Rhaetia, ihr ein Creutz zu ihrem Wapen verliehen haben, welches Zeichen sie unter allen Städten, nach seiner Meynung, am ersten geführet.  
  Es melden zwar einige, daß schon vor dem Constantio, zu denen Zeiten des Käysers Severi, um das Jahr 169. an diesem Orte im Rhein ein Schloß und Festung gestanden, welche durch einen Römischen Land-Pfleger im Turgöw erbauet und von denen Römern Castellum Aquarum genennet worden. Allein es ist ohne Grund wie nicht weniger ungewiß, ob Costnitz des Antonini Vitodurum oder des Ptolemaei Gaunodurum sey welches von einigen behauptet, von andern aber billich verworffen wird.  
  Adrianus Junius, muthmasset, daß sie anfangs Harudes oder Harudopolis, von einem benachtbarten Alemannischen Volcke, geheissen, welches aber so wenig ausgemacht, als ob sie vorhero Valeria oder Turgajorum Augusta genennet worden, ehe sie den Namen Constantia bekommen.  
  Im 5. Seculo zu denen Zeiten, derer Käyser Valentiniani und Martiani wurde diese Stadt von denen Alemanniern, verheeret, und hernach von dem Attilla vollends zerstöret, worauf sie in solche Abnahme gerathen, daß sie zu einem Dorffe worden. Denn nachdem der Fränckische König Clodoveus I. die Alemannier überwunden, haben die Zerstörten Teutschen Städte nicht wieder dürffen befestiget werden. In welchem Zustande Costnitz bis auf die Zeiten des Königs Dagoborti geblieben, welcher (oder wie andere meynen Clotarius) das Bischoffthum von Windisch oder Vindonissa hieher verleget, und in denen alten Schrifften wird Costnitz Villa Regia Dagoberti genennet.  
  Nachdem nun das Bischoffthum alhier aufgerichtet worden, ist dieser Ort wiederum ins Aufnehmen einer Stadt gekommen, und mit Mauern umfasset worden wiewohl ungewiß ist, durch wem und zu welcher Zeit  
  {Sp. 1437|S. 739}  
  soches geschehen. Bucellinus hält davor, daß Costnitz von Constantii Zeiten an immerfort sey eine Stadt geblieben; allein Stumpfius erweiset in Schweitz-Chron. V. 10. daß dergleichen Meynung irrig sey. Jedoch weil nun das Bischoffthuum von Windisch hieher transferiret, so ist es wahrscheinlich, daß Costnitz vor denen andern Örtern dieser Gegend in besserm Zustande müsse gewesen seyn.  
  Doch dem sey wie ihm wolle. Um das Jahr 854. zu denen Zeiten Bischoffs Salomonis I. war Costnitz eine verwahrte Stadt, iedoch nicht groß, sie ist aber nicht gar lange hernach von dem Bischoffe Salomone III. erweitert worden, und als damahls unter des Käysers Arnulphi Regierung die Ungern in Deutschland einfielen, wurden sonderlich die Bischöfflichen Sitze befestiget.  
  A. 938. als die Ungern abermahls in Teutschland eingebrochen, ist Costnitz dergestalt befestiget gewesen, daß es sich gegen deren Überfall defendiren können. A. 938. wurde allhier ein Turnier gehalten, welches in der Ordnung das dritte ist.  
  A. 1043, 1142, 1153. 1183. und 1507. sind alhier Reichs-Täge versammlet gewesen.  
  A. 1414. fieng sich das berühmte Concilium, auf welchem Joann Huß verbrannt worden, alhier an; wie unten mit mehrern hiervon wird gedacht worden.  
  A. 1511. entstund alhier ein Aufruhr, indem sich der Rath in den Schweitzerischen Bund begeben, die Bürger aber und sonderlich die Fischer-Zunfft. Bey dem Reiche verbleiben wollen; welcher der Käyser Maximilianus Beystand, und die Urheber des Aufruhrs abstraffte. Als die reformation derer Protestanten angegangen, zogen a. 1526. die Dom-Herren aus Costnitz, denen das Jahr hernach alle andere Chor-Herren und Priester folgeten, und begab sich das gantze Consistorium nach Rattolffs- Zell.  
  A. 1548. wolle die Stadt das Interim nicht annehmen, weswegen der mit 12. Fahnen zu Uberlingen gelegene Spanische Obriste, Alphonsus Vivez, die Stadt von der See-Seite her plötzlich überfiel. Es wehrten sich aber die Bürger so tapfer, daß die Spanier, nachdem sie 500. Mann und gedachten Obristen verlohren, und verrichteter Sachen wieder abziehen musten. Worauf sie von dem Käyser Carolo V. in die Acht erkläret, auch seinem Bruder dem König Ferdinando übergeben worden, wodurch sie ihre Freyheit verlohren, und erblich an das Hauß Österreich gekommen. Es wiedersetzten sich zwar die Reichs- und Schwäbischen Creiß-Stände, konnten es aber weiter nicht bringen, als daß Österreich die Stadt auf Creiß-Tägen vertreten wolle. Solchergestalt stehet der Ort noch ietzo unter Österreich, da er zuvor eine ansehnliche Reichs-Stadt gewesen, welche man in allen Schwäbischen Bündnüssen von a. 1376. antrifft.  
  Der Käyser Sigismund, hat die Reichs-Land-Grafschafft Turgow a. 1417. der Stadt verpfändet; die aber a. 1499. im Boselischen Vertrage an die Schweitzer abgetreten worden. Der Kayser Wentzel hat sie gefreyet, daß sie vom Reiche nicht hat sollen veräussert oder verpfändet werden. Sonst wurde sie unter die 4. Reichs-Bauern gerechnet.  
  Der Bischoff hat niemahls über die Stadt zusprechen gehabt, ausser daß er ehedessen seinen Stadt-Amman dahin gesetzt, welcher vor seinem Stab richten mögen. Es hat aber Käyser Fridericus III. a. 1443. ihr einen eigenen Amman zusetzen erlaubet. Wiewohl man sie, ungeachtet daß der Bischoff einen Amman daselbst gehalten, schon zuvor a.1356, 1382. etc. in dem Schwäbischen  
  {Sp. 1438}  
  Städte-Bund in der Löven und S. Georgen-Gesellschafft findet, woraus zuschlüssen, daß sie dem Bischoff, ihrer Reichs-Freyheit ungeschadet, nur mit ein und andern zugethan gewesen.  
  A. 1633. ist sie von dem 7. Sept. bis 5 Oct. von dem Schwedischen Feld- Marschall Horn belagert worden, wie wohl vergeblich.  
  Als a. 1677. die Frantzosen Freyburg im Brißgau eingenommen, wurde die Vniversität von dar hieher verleget; kam aber gleich nach dem Ryßwickischen Frieden wiederum nach Freyburg.  
  Im Übrigen ist diese Stadt nicht sonderlich groß, aber schön und lustig gebauet, und hat eine feine Brücke über den Rhein, worüber man nach Petershausen gehet.
  • Antonini Itinerar.
  • Ptolemaeus II. 9.
  • Beatus Rhenanus.
  • Monachus Sangallensis ad A. 938.
  • Limnaeus de Jur. publ. T. IV. p. 84 seq.
  • Zeilleri Topograph. Suev. p. 52.
  Es sind auch zu Costnitz verschiedene Conciliá gehalten worden, als erstlich a. 1044. unter dem Käyser Henrico III. auff welchem der Friede in Deutschland damahls bestätiget wurde. Ferner a. 1094. wurde von dem Bischoffe Gebhardo, als Legaten des Pabsts, alhier ein Synodus versammlet, aus welchem nebst vielen andern sich auch Bertholdus, der des Hermanni Contracti Chronicon continuiret, mit befand, der auch die Acta dieses Concilii beschrieben, und wurde hauptsächlich von Verbesserung der Kirchen-Zucht darauf gehandelt.  
  Allein das vornehmste und merckwürdigste Concilium ist dasjenige, welches a. 1414. unter dem Käyser Sigismundo alhier ist versammlet worden, und welches vor ein allgemeines, so auch das erste dieser Art in Teutschland gewesen, von einigen gehalten wird. Die Ursache zu diesem Concilio gab die ärgerliche Spaltung der Kirche, welche 3. Päbste, die zugleich regieren wolten, verursachten. Denn da Benedictus XIII. sonst Petrus de Luna genannt, und Gregorius XII. sich wegen der Päbstlichen Würde zanckten, wurden sie auf dem Concilio zu Pisa, nachdem sie nicht erscheinen wollen, abgesetzt, und im Gegentheil der Cardinal Petrus Philargi aus Candien erwählet; welcher den Namen Alexandri V. annahm, und da dieser 10. Monath darauf starb, wurde Balthasar de Costa zu Bononien an seine Stelle erwählet, der unter dem Namen Joannis XXIlI. bekannt ist.  
  Nun wolten die beyden ersten dem letztern nicht weichen, und hatte ein iedweder seine Anhänger, woraus grosse Unordnung entstund. Deswegen sich der Käyser Sigismundus eifrigst bemühete, daß ein allgemeines Concilium solle gehalten werden, und es endlich dahin brachte, daß es zu Costnitz den 16. Nov. a. 1414. seinen Anfang nahm. Es befunden sich nebst dem Käyser Sigismundo viele Fürsten und Fürstliche Legaten daselbst, und eine grosse Anzahl von Bischöffen, Äbten, Doctoribus Theologiae und Juris.  
  Es war hierbey dieses etwas besonders, daß die Bischöffe nach den Nationen eingetheilet, vor sich ihre Deliberationes hätten; dergleichen auch die Cardinäle thaten, und wurde nichts auf dem Concilio vorgetragen, daß nicht vorhero in den zusammenkünfften der Cardinäle und Bischöffe einer jeden Nation ausgemacht war, auch daß man da einer jeden Nation Meynung für eine Stimme gezehlet. Es wurden aber der Nationen 5. gerechnete die Spanische, die Italiänische, die Frantzösische, die Teutsche, zu welcher man auch die Polen, Schweden und Dänen zehlete, und die Englische.  
  Als mann nun zur Sache selbst schritte, wurde in der 2. Session den 2. Mertz an. 1415. dem Pabst  
  {Sp. 1439|S. 740}  
  Joanni angedeutet, daß er sich der Päbstlichen Dignitaet begeben solle, welches er auch zu thun eydlich versprach, so ferne die beyden gegen Päbste Gregorius und Benedictus dergleichen thun würden. Er salvirte sich aber bald darauf mit der Flucht, und begab sich nach Schafshausen.  
  In der drittem vierten und fünften Session wurde von der Autoritaet und Macht eines Concilii gehandelt, und beschlossen, daß ein allgemeines Concilium auch über die Päbste selbst Macht hätte, und selbige wenn sie nicht gehorchen wolten, zu gebührender Straffe ziehen könte. Es wurde auch hinzu gefüget, daß der Pabst Joannes wenn er sich nicht wieder würde einstellen, von dem Concilio als ein Ketzer und Schismaticus sollte tractiret werden.  
  In den folgenden sessionibus wurde gleichfalls von Pabst Joanne gehandelt, biß endlich in der 12. den 29. Mäy. an. 1415. der Pabst Joannes abgesetzt wurde; welchem Schluß er sich endlich unterworffen, nach dem Hertzog Friedrich von Österreich, der ihn vorhero aus dem Concilio entführet, selbigen wieder in dessen Hände zu liefern war gezwungen worden.  
  In der 14. Session erschienen die Legaten des Pabsts Gregorii, bestrittigten alles, was bißhero von dem Concilio vorgenommen, und renuncirten in seinen Nahmen der Päbstlichen- Würde, worauf man in der 16. Session Legaten an den Pabst Benedictum schickte, der zwar allerhand Ausflüchte suchte, und sich keinesweges der Päbstlichen Hoheit begeben wolte; nach dem ihn aber seine Adhaerenten verliessen, wurde er, in der 27. Session den 26. July an. 1417. als ein Meineydiger, und welcher der gantzen Kirche groß Ärgerniß gegeben, abgesetzt.  
  Endlich wurde in der 41. Session den 8. Novemb. beschlossen daß ein neuer Pabst solle erwehlet werden; worauf die Cardinaele nebst den Delegatis der 5. Nationen sich ins Conclave begaben, und den dritten Tag darauf als den 11. Nov. den Cardinal Odenem de Colonna zum Pabst erwehlten, worauf sich in der 45. Session den 12. Apr. an. 1418. dieses Concilium endigte.  
  Vorher aber waren bereits von der formul wodurch sich der Pabst verpflichten solle, von der Reformation der Kirche, sowohl was das Haupt, als was die Glieder anlangt, unterschiedene Verordnungen gemacht. Nicht weniger aber war das Concilium bemühet, den Joann Wicleff, wie auch Joann Huß, nebst denjenigen, die es mit ihm hielten als Ketzer zu verdammen. Und zwar, obgleich Wicleff schon 30. Jahr todt war, wurde er dennoch in der 8. Session den 4. Mäy an. 1415. als ein Ketzer verdammet, seine Lehre als irrig verworffen, und seine Bücher aufs schärfste verbothen.  
  Joann Huß, aber wurde unerachtet ihm der Käyser ein sicher Geleite gegeben, alsobald ins Gefängniß geworffen, ehe man ihn noch einmal vernommen; hernach zwar unterschiedene mahl vor das Concilium gestellet, doch so daß man ihm keine Vertheidigung verstattete, und schlechter Dings verlangte, daß er, die ihm vorgeworffene, zum Theil auch aufgebürdete Irthümer wiederruffen solte. Endlich aber wurde er in der 13. Session den 15. Juny als ein Ketzer verdammt, auch verordnet, daß er solte abgesetzet und nebst seinen Schrifften verbrant werden.  
  Hieronymus Pragensis aber, der es mit Joann Huß hielte, war anfangs, um ihm Beystand zu leisten, nach Costnitz gefolget. Weil er aber auf sein inständiges bitten kein sicheres Geleit erhalten konte, und noch dazu sahe, daß Huß, ohngeachtet  
  {Sp. 1440}  
  man ihm solches ertheilet, dennoch gefänglich angehalten worden, gieng er heimlich von Costnitz weg; wurde aber unterwegens in der Ober-Pfaltz aufgefangen, und von Pfaltz-Grafen Joanne, in Eisen geschmiedet, wiederum an das Concilium geliefert. Wie es ihm nun da sehr hart gieng, er auch des Hussen schwere Todes-Straffe vor sich sahe, wurde er in solche Furcht gesetzet, daß er in der 19 Session den 23. Sept. öffentlich seine vorige Meynung abschwur, und bekante, Joann Wiclef und Joann Hus wären billig als Ketzer verdammt worden. Da man ihn aber nichts desto weniger wieder ins Gefängniß führte, kam er auf andere Gedancken, bereuete, daß er seine erste Lehre verworffen, und bekante dieselbe mit grosser Beständigkeit. Weswegen er in der 21. Session den 30. Mäy a. 1416. als ein Ketzer verdammt, und darauf gleichfalls auf verordnung der weltlichen Obrigkeit verbrant wurde.  
  Sonst ist auch noch merckwürdig, daß man in der 13. Session auf diesem Concilio verordnet, daß, ob gleich Christus das Heil. Abendmahl unter beyderley Gestalt eingesetzt, auch die erste Christliche Kirche es also gehalten, his tamen non obstantibus, die Gewohnheit der damahligen Kirche, es nur unter, einer Gestalt den Läyen zureichen solte bey behalten werden.  
  Nachgehends hat auch dieses Concilium zu unterschiedenen Streitigkeiten Gelegenheit gegeben; sonderlich in den beyden Fragen: ob ein allgemeines Concilium über den Pabst sey? ingleichen, ob und wie weit man denen Ketzern seine Zusage halten müsse.
  • Marianus Scotus ad an. 1044.
  • Bertholdus ad an. 1094.
  • Persona in Cosmadr. aet. 6. c. 84. seqq.
  • Aeneas Silvius in hist. Bohem. 36.
  • Laugius in Chron. liticensi ad an. 1415. seqq.
  • Blou.dus deo 3. l. 1.
  • Platina in Jo. 24.
  • Sabellicus Aeneid IX.
  • Jt. Mutius ad an. 1415. seqq.
  • Bucellini Chronal. Constant.
  • Richerii Hist. Conc. Gener. II. 3.
  • Natalis Alexander Hist. Eccl. sec. 15. disp. 3.
  • Schelstratenii Acta Constant Concilii.
  • Ejusdem tractat. de sensu et Autoritate Constantiens. Concilii contra Mäimburg. Magnum Oecumenicum Constantiense Concilium 6. tomis comprehensum et auspiciis Rudolphi Augusti Ducis Brunsuicensis ab Hermanno von der Hardt anno. 1700. in fol. editum.
  Was das Bißthum anlangt, so ist selbiges ehemahls in der berühmten Stadt Vindonissa oder Windisch, wobey die Limmat, Aar, und Rüß zusammen kommen gestifftet; unter dem Bischoff Maximo aber nach Costnitz verleget worden. Einige meynen, es sey solches unter dem König Clotario II. um das Jahr 570. geschehen; andere hingegen wollen das Childebertus Ill. diese Veränderung vorgenommen, damit der Bischoff der Provinz Vindelicien, allwo sich damahls viele zu dem Christlichen Glauben bekennet, näher seyn mögte.  
  Nachgehends hat dieses Bißthum dergestalt zugenommen, daß man es vor das gröste in Teutschland hält, wie es denn zu des Käysers Sigismundi Zeiten 350. Clöster, 1760. Pfarreyen, und bey 17000. Priester und Mönche soll begriffen haben. Die Stiffts-Bande liegen diß- und jenseits des Boden-Sees, nemlich Merßburg, Marchdorff, die Abtey Reichenau, die Probstey Oeningen und das Closter Waldsassen, etc. Es gehören auch darzu einige Örter im Thurgov, in deren Ansehung der Bischoff mit denen Eidgenossen in Verwandtschafft stehet, wie er denn auch deswegen nicht in den Schäbischen Bund treten können, welches er doch wegen seiner auf dem Reichs-Boden  
  {Sp. 1441|S. 741}  
  gelegenen Plätze wohl thun mögen.  
  Dieses Bischoffthum hat zu Erb-Beamten,  
 
  • die Frey-Herren von Sergenstein als Marschalle,
  • die Frey-Herren Zweyer von Ewebach als Druchsesse,
  • die Segeser von Brunegg als Schencken,
  • und die von Razenried als Cämmerer.
 
  Sonst sind die Bischöffe daselbst nebst Würtenberg des Schwäbischen Creisses ausschreibende Fürsten, in welcher qualität sie auch den Westphälischen Frieden in ihrem Creiß durch Commissarios zur Execution gebracht.  
  Wegen des Ranges haben sie lange Zeit mit denen von Straßburg gestritten, bis endlich unter beyden eine Abwechselung beliebt worden. So haben sie auch Streit mit denen von Fürstenberg, welchen sie die freye Schiffarth auf dem Boden-See nicht gestatten wollen.  
  Endlich sind sie Cancellarii perpetui der Universität zu Freyburg, gestalt ihnen auch in dem Niemögischen Frieden das Jus Dioeceseos und andre Gerechtsame zu Freyburg ausgezogen worden.  
  Cathalogus aller Bischöffe von Costnitz.  
  1.) S. Beatus.  
  2.) S. Patrius  
  3.) S. Lindo oder Lando.  
  4.) Bovicus oder Bubulus. Dieser ist an. 490. auf dem Concilio Epaonensi gewesen.  
  5.) Grammatius oder Chronatius. Dieser ist a. 546. auf dem Concilio zu Orleans gewesen.  
  6.) S. Maxentius oder Maximus. Dieser wird von einigen vor den ersten Bischoff zu Costnitz gehalten.  
  7.) Rudelo oder Rudolphus.  
  8.) Vrsinus.  
  9.) Martinus oder Marianus.  
  10.) Gaudentius.  
  11.) Joannes.  
  12.) Bosso oder Obaldus oder Odibaldus, Obibaldur.  
  13.) Pictavius.  
  14.) Severinus oder Severus.  
  15.) Astrobius.  
  16.) Joannes II. oder Hanno.  
  17.) Ruffus oder Buffo oder Buso.  
  18.) Ausonius oder Audoinus, starb a. 730.  
  19.) Ehrenfried, oder Aufredus.  
  20.) Sidonius.  
  21.) Joannes III. an. 781.  
  22.) Gangulphus.  
  23) Fidelis.  
  24.) Theobaldus oder Theodorus.  
  25.) Egino, starb a. 813.  
  26.) Wolferon.  
  27.) Salomon I. starb. a. 873.  
  28.) Pateon oder Bathego.  
  29.) S. Gebhard oder Gebald starb a. 885.  
  30.) Salomon II. starb a. 891.  
  31.) Salomon III. ein Graf von Ramswag, st. a. 919.  
  32.) Notingus, ein Graf von Veringen, starb a. 935. Er war ein gelehrter Herr.  
  33.) S. Conrad. Graf von Altorff, st. a. 974. oder 976.  
  34.) Gamenoldus oder Gamenolphus, oder Ganinolphius.  
  35.) S. Gebhard, ein Graf von Bregentz, st. a. 995.  
  36.) Lambertus.  
  37.) Richard oder Rodhard.  
  38.) Aymo.  
  39.) Warmann, Graf von Dillingen, starb an. 1034.  
  {Sp. 1442}  
  40.) Eberhard, ein Bruder des vorhergehenden, starb a. 1046.  
  41.) Theodoricus.  
  42.) Grimoldus oder Rumoldus.  
  43.) Carolus, Land-Graf von Thüringen, ward abgesetzt.  
  44.) Otto von Goslar, Frey-Herr von Lierheim.  
  4s.) Rupertus.  
  46.) Bertholdus.  
  47.) Gebhard, Hertzog von Zäringen, ward erwählt a. 1081. starb 1110.  
  48 ) Arnolphus, Graf von Heillgenberg, starb a. 1116.  
  49.) Vlricus, Graf von Kyburg, starb 1128.  
  50.) Vlricus, Frey-Herr von Castell.  
  51.) Hermannus, Frey-Herr von Arbona.  
  52.) Otto, Graf von Habspurg, a. 1169.  
  53.) Bertholdus, Frey-Herr von Bußnang, oder von Kußnach, nach andern aber ein Hertzog von Zähringen, starb a. 1179.  
  54) Hermannus, von Feidingen, starb a. 1191.  
  55.) Diethelmus, Frey-Herr von Weissenburg und Kremhingen, starb a. 1205. oder 1206.  
  56.) Wernerus, Frey-Herr von Stauffen, starb a. 1210.  
  57.) Conradus, Graf von Andechtß, oder Frey-Herr von Tegerfeld, starb a. 1234.  
  58.) Henricus, von Thann oder Thannck, starb a. 1248.  
  59.) Eberhardus, Truchseß von Waldburg, starb a. 1274.  
  60.) Rudolphus, Graf von Habspurg, starb a. 1293. oder 1294.  
  61.) Fridericus, Graf von Zollern starb a. 1300.  
  62.) Henricus, von Klingenberg, starb a. 1326.  
  63.) Gebhardus, von Benar, ein Frantzose, starb a. 1318.  
  64.) Rudolphus, Graf von Montfort, starb a. 1333.  
  65.) Nicolaus von Ketzingen oder von Krotzingen und von Frauenfeld, starb a.1344.  
  66.) Vlricus Pfefferhaut, starb a. 1351.  
  67.) Joannes, von Weidlow, oder von Windeck, ward erstochen, a. 1356.  
  68.) Vlricus, von Friedingen.  
  69.) Henricus, Frey-Herr von Brandis starb a. 1383.  
  70.) Mangoldus, Frey-Herr von Brandis, starb a. 1384.  
  71.) Nicolaus, von Rissenburg, ward hernach Bischoff von Olmütz.  
  72.) Burcardus, Frey-Herr von Heuwen, starb a. 1398.  
  73.) Fridricus, Graf von Nellenburg, resignirte.  
  74.) Marquardus von Randeck.  
  75.) Albertus, Blarer von Girsperg, resignirte.  
  76.) Otto, Marggraf von Röteln und Hohenberg resignirte a. 1433.  
  77.) Fridericus, Graf von Zollern, starb a. 1436.  
  78.) Henricus, Frey-Herr von Heuwen, starb an. 1462.  
  79.) Burcardus, von Randeck, starb a. 1466.  
  80.) Hermannus, von Landsberg, starb a. 1477.  
  81.) Ludovicus, von Freyberg, starb a. 1480.  
  82) Otto, Graf von Sonnenberg, starb a. 1491.  
  83.) Thomas, Ferlower von Lilly, starb a. 1496.  
  {Sp. 1443|S. 742}  
  84.) Hugo, von Hohen-Landenberg, resignirte.  
  85.) Balthasar, Merckel, Reichs Vice-Cantzler, starb a. 1532.  
  86.) Hugo, von Hohen-Landenberg zum andernmahl, starb a. 1533.  
  87.) Joannes, Graf von Lupfen, resignirte a. 1536.  
  88.) Joann von Wetza, vorher Ertz-Bischoff zu Bunden und Bischoff zu Rotschild, starb a. 1547.  
  89.) Christophorus Metzler von Adelberg, J. V. D. starb a. 1561.  
  90.) Marcus Sittich, Graf von Hohenembs, Cardinal, resignirte, a. 1589.  
  91.) Andreas Ertz-Hertzog von Österreich und Cardinal, starb a. 1650.  
  92.) Joann Georg von Halleweil, starb a. 1603.  
  93.) Jacobus Fugger, Frey-Herr von Kirchberg und Weissenhorn, starb a. 1626.  
  94.) Sixtus Werner von Prasberg, starb a. 1627.  
  95.) Joannes Graf und Truchses von Waldpurg, starb a. 1644.  
  96.) Joannes, Franciscus, von Praßberg, Vogt von Simmerau, starb a. 1689.  
  97.) Marquardus Rudolphus von Rodt, ward den 14. Apr. a. 1689. erwählt, und starb a. 1704.  
  98.) Joann Frantz, Schenck von Stauffenberg, erwählt a. 1704. ward Coadjutor zu Auspurg, a. 1714. den 15. Jun. und starb 1729.  
  99.) Damian Hugo, Graf von Schönborn, welcher auch Cardinal und Bischoff zu Speyer ist.
  • Pfeffinger ad Vitriar L. I. T. 15. p. 1189.
  • Bruschius de Episc. Germ.
  • Merckers Chron. Const.
  • Batt. de P. P. p. 399.
  • Maulii Chron. Const. ap. Pistor. Rer. Germ. Scriptor.
  • Chron. Episc. Constant. ap. eund.
  • Hist. Ecclesiastique d' Allemagne Tom. I. p. 99.
  • Knipschild de civ. Imper. III.
  • Zwanzig Theatr. praec.
  • Sweder Theatr. praet.
  • Europ. Herold, P. I. p. 586.
  • Crusius Annal. Suev. P. I. Lib. IX. c. 8.
  • Gruter. Chron. Chronicor. Eccles. Tom. I. p. 791.
  • Bucelin. Constant. Sacr, et Profan.
  • Pregizer App. ad Suev. Sacr. p. 458. seq.
  • Sagittar. Antiq. Lacus Dodam.
   
Costnitzer-See Costnitzer-See, siehe Bodensee. Tom. IV. p. 331.  

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Stand: 10. Dezember 2022 © Hans-Walter Pries