Titel: |
Beneficiarius |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
3 Sp. 1133 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
3 S. 582 |
Vorheriger Artikel: |
Beneficiarii |
Folgender Artikel: |
Beneficium … Democrito |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Beneficiarius ist ein
Lehen-Mann,
Vasall, der
von einen
Herrn mit einen
Lehn ist
investiret
worden, it. der eine Wohlthat empfangen
Z.E. ein
Stipendiat. |
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Die eigentliche
Bedeutung dieses
Wortes
macht, daß vielerley Stellen derer
Auctorum deutlich
können
verstanden werden. |
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Erstlich
nennete man diejenigen beneficiarios,
welche in
Kriege von denen Obersten oder auch
von andern
Obrigkeitlichen Personen befördert
wurden, dahero findet man auf denen
Inscriptionibus Beneficiarius Consulis, Proconsulis,
Propraetoris. |
- Bulengerus de Imp.
Rom. …
- Gutherius de officiis Dom. Aug. 37.
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Damit man solches desto deutlicher verstehen
möge, ist zu mercken, daß auch das Wort
beneficium unter andern diese Bedeutung hat, daß
die Beförderungen in Kriege dadurch ausgedrucket
werden. Solche Beförderungen geschahen nicht
schlechterdings, sondern man hatte zu Rom auch
ein Beförderungs-Buch (librum beneficiorum)
solches war in dem aerario befindlich. Wenn nun die
Gouverneurs aus einer
Provintz wieder nach Rom
zurück kamen, und ihre Rechnungen abgeleget
hatten, musten sie den
Namen derer beförderten
und dererselben erhaltene Chargen in solches
Buch
einschreiben, welcher
Vortheil doch sonst
niemanden, als einen ächten Römischen Bürger
begegnete. |
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Man brauchte anbey die
Redens-Art: in
beneficiis ad aerarium deferri, in der Beförderungs-Schrifft eines gewesenen Gouverneurs
in die
Schatz-Kammer gebracht werden. Wenn solches
nicht geschahe, so war die vorgenommene
Erhebung zu grössern
Ehren-Ämtern nicht gültig.
Die |
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{Sp. 1134} |
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commandirenden Generals brachten die
Namen derjenigen in die
Rent- oder Schatz-Kammer, welche in Felde bey der Leib-Guarde
gedienet hatten. |
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Zur
Zeit der
Käyser hatte man auch ein Buch,
darein alle Käyserliche
Genaden aufgezeichnet
wurden tanquam beneficia. Daher auch die
privilegia in denen
Pandecten beneficia
genennet
werden. |
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Zum andern wird der Name beneficiarius von
denenjenigen
gebraucht, welche ihrer Soldaten-Dienste von denen Generalissimis erlassen worden,
ob gleich ihre Zeit noch nicht zu Ende war.
Gleichwohl aber geschahe solches Loßlassen mit
der Bedingung, daß man dieselben zur Zeit der
Noth, oder wenn es dem Feldherrn sonst beliebte,
wieder auf eine
gewisse Zeit aufbiethen, und zur
Armee beruffen könte, in welchen Fall sie evocati
hiessen; Es waren aber zweyerley Evocati, |
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1) Evocati emeriti oder solche Soldaten, welche
ihre behörige Feld-Züge
verrichtet, und ihre
Jahre
ausgedienet hatten, und also
von Rechts wegen
zu ferneren Soldaten-Leben nicht konten angehalten werden. Wenn sie aber doch
von
gewissen
Generalissimis ihrer Tapfferkeit und andern
Ursachen wegen zu der Armee entboten worden,
hielten sie es sich für eine grosse
Ehre, und
pflegten es sehr selten abzuschlagen, wie sie denn
auch im Felde die nächsten um den
Bürgermeister
oder Feld-Herrn waren, und ihre Zelte nur 335
Schritte von dem Haupt-Zelte entfernet hatten.
Suetonius brauchet Wörter, welche sich aufs
Geld
und auf die Felder schicken.
z.E. |
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- commoda emeritorum praemiorum,
- justae militiae commoda,
- commoda missionum,
- commoda emeritae militiae.
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Zum andern waren auch evocati ex
beneficiariis, welche vor der Zeit aus gewissen
Ursachen waren entlassen worden. Dieselben
musten sich noch viel eher stellen, wenn sie
aufgebothen wurden, als die emeriti, weil sie aus
besondern Gnaden derer Feld-Herren ihrer
Dienste
waren entlassen worden. |
- Valtrin. de Re Milit. …
- Reinel. Inscript. …
- Alex. Gen. …
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Wie nun bereits gedacht, daß in der Schatz-Kammer zu Rom ein gewisses Buch gewesen,
darein die Beförderungen und andere Käyserliche
ertheilte Genaden und privilegia geschrieben worden, so wurde
derjenige, welchen dergleichen Bücher anvertrauet waren, dieselben in
gutem
Stande zu erhalten, auch auf bedürffenden Fall
darinnen nachzuschlagen, und Zeugnisse daraus zu
geben, gleichfalls beneficiarius genennet. |
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Endlich führte auch derjenige den Namen eines
beneficiarii, welcher den Tribut und die
Schatzung,
so dem Fisco gehörete, einforderte. Wer dieselbe
abgab, mochte im übrigen eine Handthierung
treiben, wie er
wolte, so war im solche
vergönnet,
wenn nur die gemeine Ruhe nicht äusserlich
dadurch gestöret wurde. |
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Dieses vermeynten Vortheils bedienten sich die
ersten
Christen schon zu Tertulliani Zeiten, daß sie
sich unter das liederlichste
Gesinde aufschreiben
liessen, nur damit sie dem Leiden entgehen und von
der Verfolgung befreyet seyn möchten. Die Worte
Tertulliani lauten also: Nescio an dolendum an
erubescendum sit, cum in matricibus (in denen
Matriculn oder Namen-Registern) beneficiariorum et
curiosorum (derer Ober-Einnehmer und Visitatoren)
denn die curiosi waren nicht allein zur Post, sondern
auch zum Zoll bestellet, daß sie Acht haben
musten, ob auch alles richtig abgegeben würde)
inter tabernarios et lanios et fures balnearum et
aleones et lenones christiani quoque vectigales
continentur. |
Panciroll. Not. dignit. Imp.
Orient. … |
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