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Zedler: Beneficiarius HIS-Data
5028-3-1133-9
Titel: Beneficiarius
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 3 Sp. 1133
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 3 S. 582
Vorheriger Artikel: Beneficiarii
Folgender Artikel: Beneficium … Democrito
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Beneficiarius ist ein Lehen-Mann, Vasall, der von einen Herrn mit einen Lehn ist investiret worden, it. der eine Wohlthat empfangen Z.E. ein Stipendiat.  
  Die eigentliche Bedeutung dieses Wortes macht, daß vielerley Stellen derer Auctorum deutlich können verstanden werden.  
  Erstlich nennete man diejenigen beneficiarios, welche in Kriege von denen Obersten oder auch von andern Obrigkeitlichen Personen befördert wurden, dahero findet man auf denen Inscriptionibus Beneficiarius Consulis, Proconsulis, Propraetoris.
  • Bulengerus de Imp. Rom. …
  • Gutherius de officiis Dom. Aug. 37.
  Damit man solches desto deutlicher verstehen möge, ist zu mercken, daß auch das Wort beneficium unter andern diese Bedeutung hat, daß die Beförderungen in Kriege dadurch ausgedrucket werden. Solche Beförderungen geschahen nicht schlechterdings, sondern man hatte zu Rom auch ein Beförderungs-Buch (librum beneficiorum) solches war in dem aerario befindlich. Wenn nun die Gouverneurs aus einer Provintz wieder nach Rom zurück kamen, und ihre Rechnungen abgeleget hatten, musten sie den Namen derer beförderten und dererselben erhaltene Chargen in solches Buch einschreiben, welcher Vortheil doch sonst niemanden, als einen ächten Römischen Bürger begegnete.  
  Man brauchte anbey die Redens-Art: in beneficiis ad aerarium deferri, in der Beförderungs-Schrifft eines gewesenen Gouverneurs in die Schatz-Kammer gebracht werden. Wenn solches nicht geschahe, so war die vorgenommene Erhebung zu grössern Ehren-Ämtern nicht gültig. Die  
  {Sp. 1134}  
  commandirenden Generals brachten die Namen derjenigen in die Rent- oder Schatz-Kammer, welche in Felde bey der Leib-Guarde gedienet hatten.  
  Zur Zeit der Käyser hatte man auch ein Buch, darein alle Käyserliche Genaden aufgezeichnet wurden tanquam beneficia. Daher auch die privilegia in denen Pandecten beneficia genennet werden.  
  Zum andern wird der Name beneficiarius von denenjenigen gebraucht, welche ihrer Soldaten-Dienste von denen Generalissimis erlassen worden, ob gleich ihre Zeit noch nicht zu Ende war. Gleichwohl aber geschahe solches Loßlassen mit der Bedingung, daß man dieselben zur Zeit der Noth, oder wenn es dem Feldherrn sonst beliebte, wieder auf eine gewisse Zeit aufbiethen, und zur Armee beruffen könte, in welchen Fall sie evocati hiessen; Es waren aber zweyerley Evocati,  
  1) Evocati emeriti oder solche Soldaten, welche ihre behörige Feld-Züge verrichtet, und ihre Jahre ausgedienet hatten, und also von Rechts wegen zu ferneren Soldaten-Leben nicht konten angehalten werden. Wenn sie aber doch von gewissen Generalissimis ihrer Tapfferkeit und andern Ursachen wegen zu der Armee entboten worden, hielten sie es sich für eine grosse Ehre, und pflegten es sehr selten abzuschlagen, wie sie denn auch im Felde die nächsten um den Bürgermeister oder Feld-Herrn waren, und ihre Zelte nur 335 Schritte von dem Haupt-Zelte entfernet hatten. Suetonius brauchet Wörter, welche sich aufs Geld und auf die Felder schicken. z.E.  
 
  • commoda emeritorum praemiorum,
  • justae militiae commoda,
  • commoda missionum,
  • commoda emeritae militiae.
 
  Zum andern waren auch evocati ex beneficiariis, welche vor der Zeit aus gewissen Ursachen waren entlassen worden. Dieselben musten sich noch viel eher stellen, wenn sie aufgebothen wurden, als die emeriti, weil sie aus besondern Gnaden derer Feld-Herren ihrer Dienste waren entlassen worden.
  • Valtrin. de Re Milit. …
  • Reinel. Inscript. …
  • Alex. Gen.
  Wie nun bereits gedacht, daß in der Schatz-Kammer zu Rom ein gewisses Buch gewesen, darein die Beförderungen und andere Käyserliche ertheilte Genaden und privilegia geschrieben worden, so wurde derjenige, welchen dergleichen Bücher anvertrauet waren, dieselben in gutem Stande zu erhalten, auch auf bedürffenden Fall darinnen nachzuschlagen, und Zeugnisse daraus zu geben, gleichfalls beneficiarius genennet.  
  Endlich führte auch derjenige den Namen eines beneficiarii, welcher den Tribut und die Schatzung, so dem Fisco gehörete, einforderte. Wer dieselbe abgab, mochte im übrigen eine Handthierung treiben, wie er wolte, so war im solche vergönnet, wenn nur die gemeine Ruhe nicht äusserlich dadurch gestöret wurde.  
  Dieses vermeynten Vortheils bedienten sich die ersten Christen schon zu Tertulliani Zeiten, daß sie sich unter das liederlichste Gesinde aufschreiben liessen, nur damit sie dem Leiden entgehen und von der Verfolgung befreyet seyn möchten. Die Worte Tertulliani lauten also: Nescio an dolendum an erubescendum sit, cum in matricibus (in denen Matriculn oder Namen-Registern) beneficiariorum et curiosorum (derer Ober-Einnehmer und Visitatoren) denn die curiosi waren nicht allein zur Post, sondern auch zum Zoll bestellet, daß sie Acht haben musten, ob auch alles richtig abgegeben würde) inter tabernarios et lanios et fures balnearum et aleones et lenones christiani quoque vectigales continentur. Panciroll. Not. dignit. Imp. Orient. …
     

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Stand: 23. Februar 2014 © Hans-Walter Pries