Titel: |
Magdeburg, das Burggrafthum |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
19 Sp. 238 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.19 S. 152 |
Vorheriger Artikel: |
Magdeburg … die Haupt-Stadt |
Folgender Artikel: |
Magdeburg, (das Ertz-Stifft und Herzogthum.) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Magdeburg, das
Burggrafthum, ist von
Kayser Carl dem Grossen gestifftet worden. Nachdem
derselbe zu Magdeburg ein Schloß oder Burg
erbauet, setzte er einen
gewissen Burggrafen
dahin, der bißweilen der
Graf an der Elbe
genennet wird, welcher gleichsam des Kaysers
Stadthalter über die benachbarten Wenden,
ingleichen des Ertz-Stiffts Magdeburg Advocat
oder Voigt war, unter denen Gero im
Jahr 930 vor
den ersten gehalten wird, der hernach
Marggraf
zu
Brandenburg worden. |
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Von dem Kayser Otto I lieset man, daß
solcher dieses Burggräfliche Schloß mit des
Burggrafen Einwilligung seiner Gemahlin Edithen
aus Engelland übergeben. Nachdem aber solches
durch den
Tod Marggraf
Gero von Brandenburg
und Soltwedel 965 erledigt worden, ernennte
gedachter Käyser Graf Herrmannen von
Stubekeshorn zum Burggrafen von dessen
Familie diese
Würde auf die Grafen zu
Waldeck,
hernach an die Grafen zu Plötzka, und auf die
Edlen Herren zu
Querfurth gekommen. |
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Nachdem Burggraf Gebhard 1284
gestorben,
brachte der
Churfürst Rudolph zu
Sachsen,
Anhaltischen
Stammes, die Burggraffschafft an
sich, welche er aber den
Bürgern zu
Magdeburg
um 9000 Marck Silber versetzt haben
soll.
Wiewohl andere der
Meinung sind, daß
ermeldeter Churfürst solche seiner
Tochter die er
an Graf Johann von Hardeck vermählet, zur
Mitgifft mit gegeben. Nachdem aber der aus
seiner Tochter erbaute
Männliche Stamm dieses
Gräflichen Hauses abgegangen wurde Churfürst
Friedrich der streitbare im, Jahre 1425 von dem
Kayser Sigismund damit
belehnet. Von welcher
Zeit an es noch immer mit der Chur-Würde als ein
sonderbares Reichs Fahnlehn verbunden ist.
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Der Churfürst Johann Friedrich lösete auch
im Jahr 1528 die darzu |
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{Sp. 239} |
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gehörige Pflege um baares
Geld wider ein,
weil aber nachgehends mit dem
Ertz-Bischoff sich
allerhand Verdrüßlichkeiten hervor thaten, so
entschloß sich Churfürst August zu zu Sachsen,
dem Ertz-Stiffte alles zu überlassen, was das
Hauß Sachsen vermöge der Burggraffschafft zu
Magdeburg und
Halle
inne gehabt, iedoch daß der
Churfürstl. Sachs. Burggräflichen Würde und
Fürsten
Stand nichts dadurch vergeben seyn,
sondern dieses Reichs-Fahn-Lehen auf den
Ämtern Elbenau, Gommern, Gottau und Ramis
verbleiben
solte. |
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Vor etlichen
Jahren hat Chur-Sachsen
angefangen, das alte Reichs-Votum wegen dieses
Burggrafthums bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg aufs neue zu suchen, ist aber wegen
vieler ereigneten Hindernisse noch nicht
readmittiret worden. Die
Ursachen, welche das
Chur-Hauß Sachsen wegen dieses Voti anführte,
waren diese: |
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1) |
weil das Burggrafthum
älter als das Ertz-Stifft Magdeburg, und schon zu
Carl des Grossen
Zeiten ein
ansehnlich
Fürstenthum des Hauses Sachsen gewesen,
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2) |
auch wären die
Churfürsten zu Sachsen von
verschiedenen
Kaysern damit belehnet worden, welches nicht nur
zu Carl des V, Zeiten, da die Chur auf die
Albertinische Linie gefallen, sonden auch noch
1702 geschehen, |
3) |
und obgleich im 16
Jahrhundert zwischen Churfürst August zu
Sachsen und dem
Administrator des Ertz-Stiffts
Magdeburg wegen dieses Burggrafthums Streit
entstanden, so wäre doch derselbe durch einen
1579 getroffenen[1] Vergleich dergestalt beygeleget
worden, daß Chur-Sachsen forthin beständig
wegen der obgedachten 4 Ämter den
Titel und
Wapen eines Burggrafen zu Magdeburg als ein
besonderer
Reichs-Stand führen
solte. |
|
- Kranzius Saxon. ...
- Albin. in der Meisn. Chron.
- Beckenstein in theatro Saxon. ...
- Hortleder von dem deutschen Krieg ...
-
Europäischer Herold ...
- Lucä
uralter Fürsten-Saal ...
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HIS-Data: korrigiert aus: getorffenen |
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