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Zedler: Magdeburg, (das Ertz-Stifft und Herzogthum.) HIS-Data
5028-19-239-1
Titel: Magdeburg, (das Ertz-Stifft und Herzogthum.)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 19 Sp. 239
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.19 S. 153
Vorheriger Artikel: Magdeburg, das Burggrafthum
Folgender Artikel: MEGDEBURGENSES Centuriatores
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

  Text Quellenangaben und Anmerkungen
  Magdeburg, (das Ertz-Stifft und Hertzogthum.)  
  Zu dem Ertz-Stifft soll bereits Kaysern Carl der Grosse, welcher im Jahr 784 zu Schire an der Emmer in der Grafschafft Lippe oder wie andere wollen, zu Schwalenberg in Westphalen ein Bißthum aufgerichtet, den Grund geleget haben. Gedachtes Bißthum soll von Bruno und Tanquard Hertzog zu Sachsen, nach Fallersleben, von Heinrich I. aber nach Frose, und von dar nach Magdeburg von dem Kayser Otto dem Grossen verlegt worden seyn. Allein weil bey den Geschichtschreibern selbiger Zeit nichts hiervon gedacht wird, so setzet man dieses billig als etwas nocht nicht völlig erwiesenes auf die Seite. Zschackwitz, in seiner Einleitung zu denen Rechts-Ansprüchen der hohen Häupter und Staaten in Europa im III. Th. ... bewieiset, das dieses Stifft schon zur Zeit der Heydnischen Religion, ein vornehm Frauenzimmers-Stifft gewesen, darein nur grosse Standes-Personen eingenommen worden, und Käyser Otto der I. oder Grosse, nebst seiner Gemahlin, hätten demselben nur den ehemahligen alten Heydnischen Rock ausgezogen, und es vielmehr in ein christlich Gewand eingekleidet, dergleichen Veränderungen  
  {Sp. 240}  
  mit andern solchen Stifftern mehr geschehen wären; dabey er aber nicht in Abrede seyn will, daß ermeldeter Kayser die alten Schenckungen nicht mit neuen solte vermehret haben, weil man es damahls als einen Haupt-Pfeiler der Religion ansahe, daß solche Stifftungen zu thun, der rechte Weg wäre, in den Himmel nein zu kommen.  
  Aber die meisten schreiben vielmehr dem Kayser Otto allein den Grund und die Erhebung dieses Ertz-Stiffts zu. Der Kayser machte bereits von 936 her durch Erbauung des Benedictiner-Klosters, der Moritz Kirche, welche er mit unsäglichen Einkommen und Freyheiten versehen, hierzu den Anfang, und man rechnet, daß er auf das Ertz-Stifft 19 Tonnen-Goldes gewandt, indem noch heut zu Tage in der kleinen Ottos Capelle des Kaysers Bildnüß zu sehen; so in der Hand ein rundes Täflein hält, darein 19. runde Küglein gehauen, welche die besagte 19 Tonnen Goldes anzeigen sollen. Die Gelegenheit darzu hat ihm seine Gemahlen Editha gegeben, als welcher der Kayser dieser Gegend, wo jetzo die Stadt Magdeburg lieget, zu ihrer Morgen-Gabe oder Leib-Gedinge verschrieben habe.  
  Anfangs widerstund dem Kayser der Bischoff Bernhard zu Halberstadt in seinem Unternehmen daß er nicht so bald, wie er gewolt das Ertz-Stifft aufrichten konte. Sein Nachfolger aber Hildeward, welchen er deswegen nach Rom kommen lassen, führte sich etwas bescheidener gegen den Kayser auf, daher dieser auch auf dem Synodo zu Ravenna im 967 unter dem Pabst Johann XIII weitläufftig vorstellete, wie er gesonnen wäre, ein Ertz-Stifft zu Magdeburg aufzurichten, damit die Sclavischen Völcker desto leichter zum Christenthum könten geführet werden. Das folgende Jahr kam die Sache würcklich zu Stande, der Heilige Mauritius wurde zum Patrone des Stiffts erwehlet, und  
 
1) Adelbert von Trier zum ersten Ertz-Bischoff gemacht, dem[1] die Bißthümer über der Elbe zu Brandenburg und Havelberg, worzu nachmahls Merseburg, Zeitz, Meissen und Posen in Pohlen gekommen, untergeben wurden. Gedachter Pabst Johann XIII. gab ihm auch den Primat in Deutschland, und erlaubte ihm, daß er nach Art der Römischen Kirche 12. Presbyteros und 7 Diaconos, wie auch 24 subDiaconos Cardinales haben durffte, davon noch ein eigenes Diploma vorhanden. Doch wurde in dem Diplomate zugleich versehen daß die Primaten zu Mäyntz, Trier und Cöln, wie auch die in Franckreich gleiche Ehre mit ihm geniessen solten.
[1] HIS-Data: korrigiert aus: denn
 
  Der Pabst Benedict VI. nennet diesen Adelbert nicht allein einen Patriarchen von Deutschland, sondern setzte ihn auch dem Ertz- Bischoff von Cöln vor, daß also diejenigen nicht irren, welche den Titel eines Primaten noch später hinaus setzen. Doch hat von dem 11. Jahrhunderte an, der Bischoff zu Saltzburg, als Legatus natus des Pabsts, diesen Titul angefochten. Adelbert starb 981. Von ihm steht noch unter Albertus I. ein besonderer Artickel im I. Bande p. 994. Nach seinem Tode wehlte das Dom-Capitel, dem Käyser Otto diese Macht zugestanden hatte, den Othricus, einen gelehrten Mann, aber
 
  {Sp. 241|S. 154}  
 
2) Giselarius, Bischoff zu Merseburg, dem Othricus Commißion gegeben hatte, die Käyserlichen Confirmation für ihn zu erhalten, warb für sich selbsten um diese Braut, und weil Othricus darüber starb, so erlangte er, was er suchte, und behielte sein bisheriges Bißthum noch dabey, welches damahls etwas ungewöhnliches war, verwandelte aber dasselbe in eine Abtey, und als ihm endlich von dem Käyser Heinrich II. auferlegt wurde, Merseburg wieder in alten Stand zu setzen, und Magdeburg gar zu resigniren, bat er etliche Tage Aufschub; starb aber vor deren Endigung im Jahr 1004 den 25 Jenner, nachdem er in seiner Regierung 30000 Wenden und Slaven, welche in die Stiffter Havelberg, Brandenburg und Zeitz eingefallen waren, erschlagen. Siehe von ihm einen besondern Artickel im X. Bande p.1515.
 
 
3) Dagan, Tagmo, Dedo oder Dudo, der bisher Käysers Heinrich II. Capellan oder Cantzler gewesen, unter welchen das Stifft mit unterschiedenen Gütern von gedachten Käyser vermehret worden: worunter Giebichenstein wohl das beste, zu welchem damahls Halle gehört zu haben scheinet. Er starb 1012. den 12. Jun. Siehe von ihm einen besondern Artickel im VII. Bande p.44. unter Dagam.
 
 
4) Walthard, oder Walther, der schon das vorige mahl erwählt worden, aber dem Käyser zu gefallen zurück getreten war, und in den 8 Wochen seiner Regierung nichts merckwürdiges gethan, als daß seine Schwester Amilrath der Kirchen das Dorf Olvenstätt vermachet.
 
 
5) Gero, bißher Kaysers Heinrich II. Capellan, den die Dom-Herren annehmen, und den von ihnen erwehlten Theodoricus dem Kayser zum Capellan überlassen müssen. Unter ihm ist 1017 das Kloster Bergen abgebrannt, und zwey Kirchen zu unser lieben Frauen und St. Johannes, die nachgehends St. Sebastian hieß, erbauet worden. Er starb 1024. den 22 Oct.
 
 
6) Hunfried oder Manfried, war ebenfalls Heinrich II. Capellan. Die Stadt muß unter ihm sehr zugenommen haben, weil er die Peters- und Pauls-Kirche erbauet. Er starb 1051.
 
 
7) Engelhard, Heinrich III. Capellan, starb 1063 den 1 September, von dem ein besonderer Artickel im VIII. Bande p.1195
 
 
8) Werner, Wezil, oder Weßilo. ein Graf zu Sonnenburg aus Schwaben, Heinrich IV. Capellan, welchen derselbe dem Capitel aufgedrungen, und Friedrichen, den dasselbe erwehlet, zum Bischoff von Münster gemacht; Doch hielt er es wider den Käyser mit den Sachsen sonderlich seinem Vetter Burchard II. zu Halberstadt zu gefallen, und blieb 1078 den 7. Aug. in der Schlacht bey Melrichstätt. Conradus Urspergensis will gar, daß er aufgehencket worden.
 
 
9) Hardewich oder Herderich, ein Graf von Spanheim und Artenberg, ward von dem gegen Käyser Rudolph aus Schwaben eingesetzt, er hielt sich aber doch bey seiner Würde, und ward im Jahre 1100 todt im Bette gefunden.
 
  {Sp. 242}  
 
Zu gleicher Zeit war auch ein anderer Hardwich, Abt von Fulda, von dem Käyser Heinrich IV. verordnet, Wie denn damahls in den Sächsischen Bißthümern insgemein 2. Bischöffe, gleichwie zu Rom 2. Päbste waren, da es einer mit dem Käyser, der andere mit dessen Feinden hielte.
 
 
10) Heinrich, Graf von Aslow, vorher Bischoff zu Paderborn von welchen Bißthum ihn der Kayser Heinrich IV. im Jahr 1090 gejaget hatte, und auch nunmehr hinderte, daß er erst 1102 zum Besitz vom Stiffte Magdeburg gelangen konte. Er starb 1107.
 
 
11) Adelgot, oder Adolph, ein Graf von Loye bisheriger Dom-Probst zu Halberstadt, beredete den Grafen von Revingen oder Reveningen, daß er 1116 ins Kloster gieng, und dem Stiffte seine Güter vermachtete, wovon der Bischoff eine grosse Spende zu Magdeburg und das schöne Kloster bey Halle, das neue Werck genannt, gestifftet. Er wohnte 1115 der Schlacht bey Welphsholtz wider Heinrich V. bey, und starb 1118 den 12 Jenner.
 
 
12) Rutgerus oder Rogarus aus dem Adelichen Geschlechte von Veltheim, starb 1125 den 14 Jenner.
 
 
13) Nottbertus der 1133 die Confirmation des Primats über Deutschland durch eine Bulle Innocentz II. erhalten, im folgenden Jahre den 6. Jun. gestorben, 1198 canonisirt und vor den Magdeburgischen Patron gehalten worden. Von ihm handelt ein besonderer Artickel.
 
 
14) Conrad edler Herr von Querfurth, hat nebst seinem Bruder Burchard, Burggrafen zu Magdeburg, das Ertz-Stifft reichlich beschencket, starb 1142 den 2 May.
 
 
15) Friedrich Graf Thimons zu Wettin Bruder, starb 1152.
 
 
16) Wichmann, ein Bayerischer Graf von Seburg, oder Segeburg oder Degenburg,kam durch Geld und Empfehlung Käysers Friederich I. zu dieser Würde. Er hat das Bißthum mit unterschiedenen Güthern vermehret. Von ihm handelt ein besonderer Artickel. Er starb 1192 oder 1194 den 25 Aug.
 
 
17) Ludolph, gewesener Dom-Dechant zu Magdeburg, von geringer Ankunfft, gebürtig von Krappenstädt in dem Halberstädtischen hat diesem seinen Vaterlande unterschiedliche Freyheiten erworben, auch Hundesburg, Schraplau und Bornstädt an das Stifft gebracht, die aber zum Theil wider veräusert worden. In dem Kriege Ottos IV. mit seinem Gegen Käyser Philipp hielt er es mit dem letzten, wofür dem Ertz-Stifft unterschiedene Anlagen erlassen, aber auch das von Wichmann angeschaffte Sommerseburg zerstöret worden. Er starb 1209 den 1 Mäy. Von dem ein besonderer Artickel im XIIX Bande p.990.
 
 
18) Albert, ein Graf von Hallermünd und bisheriger Dom-Probst, ward von dem Pabst Innocentz III. selbst geweihet und zum Cardinal gemacht, welches noch keinem Ertz-Bischoff zu Magdeburg widerfahren war. Nachdem im Jahr 1210 die Dom-Kirche abge-
 
  {Sp. 243|S. 155}  
 
brannt, legte er in dem folgenden Jahre die neue an, an der gantze 116 Jahr gebauet worden seyn soll. Er hat auch die Heer- oder Herren-Messe zu Magdeburg angelegt. Im Jahr 1212 ward der Bischoff von dem Kayser Otto IV. den er auf des Pabsts Innocentz III. begehren in den Bann gethan hatte, in der Schlacht bey Remkersleben überwunden, und kunte mit Noth in das Kloster Bergen flüchten. Ja Friedrich von Kare bekam ihn gefangen, und führte ihn nach Gronberg; Doch wurde er von dem Burggrafen und Bürgern zu Magdeburg bald wieder befreyet. Kayser Friderich II. schenckte hingegen zu Ersetzung des erlittenen Schadens dem Stifft die Stadt Staßfurt. Dieser Bischoff hat auch die Stadt mit Klöstern und Mauren versehen, und ist 1233 gestorben. Siehe von ihm unter Albertus II. einen besondern Artickel im I. Bande p. 994 u.f.
 
 
19) Burckhard, Dom-Probst zu Hildesheim, starb ehe er noch geweihet worden, 1236.
 
 
20) Hildebrand oder Willibrand, ein Graf[2] von Hallermünd, hat Crosig, Lebus und Belitz an das Stifft gebracht, und in dem Kriege mit den Bischoff Ludolph von Halberstadt wider die Marggrafen zu Brandenburg, Johann und Otto, den letztern gefangen bekommen, der sich mit 1600 Marck Silber und den Orten Alvensleben und Hadmersleben lösen müssen. Nachgehends hat der Bischoff bay Glaudigau in der alten Marck und das andere mahl bey Plauen an der Havel ziemlich eingebüsset. Er starb 1253.
[2] HIS-Data: korrigiert aus: Gras
 
21) Rudolph von Dingelstädt, bisheriger Decanus, hat die Grafschafft Alvensleben völlig unter das Ertz-Stifft gebracht, und ist 1260 den 29 April plötzlich gestorben.
 
 
22) Rupertus, Graf von Mannsfeld und Herr zu Qverfurt, Decanus, hat seine Reise-Kosten, so das Pallium von Rom zu holen darauf gegangen, wieder von den Jüden erpresset, die er an ihren Laubhütten-Fest geplündert, und noch um 100000 Marck Silber, (anderer wahrscheinlicher eine Tonne Goldes), geschätzet, und als der Rath zu Halle die Juden schützen wollte, ist die Stadt darüber belagert, und um eine Summe Geldes gestrafft worden. Er starb 1268, nachdem er Zörbig an das Stifft gebracht.
 
 
23) Conrad II, ein Böhmischer Freyherr von Sterneberg, des nächst vorhergehenden Cantzler, lebte bis 1277. Nach seinem Todte waren 2 Competenten, der Dom- Probst Erich Marggraf zu Brandenburg, und Busso, Herr zu Qverfurt, ein Domherr, aber diese liessen ihre Prätensionen für ein Stück Geld fahren, und also gelangte
 
 
24) Günther, den andere Heinrich nennen, Graf von Schwalenberg, zu dieser Würde, welche er aber bald abdanckte. Denn nachdem er Marggraf Otto IV. von Brandenburg nebst 300 Edelleuten in der Schlacht bey Fröse gefangen bekommen, liessen sich die meisten Dom-Herren bestechen, und den Marggrafen für eine leidliche Rantzion loß. Als der Bischoff dieses wahrgenommen, resignirte er aus Ver-
 
  {Sp. 244}  
 
druß das Amt, nachdem er es kaum ein Jahr geführet.
 
 
25) Bernhard oder Burckhard, Graf von Wölpe, hat wegen seiner unglücklichen Kriege mit Hertzog Albrechten zu Braunschweig, und Marggraf Dietrichen von Landsberg, die Regierung im andern Jahre niedergelegt. Nach dessen Abtritt war der Sitz 2 Jahr vacant, bis der vorgedachte
 
 
26) Marggraf Erich von Brandenburg zum andern mahl erwehlet worden. Dieser hat das Raubnest Herlingsberg erstlich vergebens belagert, ja er ist gar gefangen, und von den Bürgern zu Magdeburg mit 500 Marck Silber ranzioniret worden. Im Jahr 1291 aber hat er dasselbe durch Hülffe anderer Fürsten und Grafen zerstöret. Was dieser Bischoff von Laußnitz besessen, und seine Leute, welche Falcke von Reden gefangen bekommen, zu ranzioniren verkaufen müssen, hat wohl nicht zu dem Ertzstifftischen, sondern seinen eigenen Erbgütern gehöret. Im Jahr 1292 hat Churfürst Albert II. von Sachsen die Burggrafschafft Magdeburg dem Stifft und der Stadt versetzet; Dietrich von Eckersdorff aber das Schultheissen- Amt für 500 Marck verkaufft, welches der Bischoff forthin allezeit einen Bürger aus der alten Stadt conferiren, diese aber Macht haben sollten, selbigen zu erwählen und abzusetzen. Erich starb 1295.
 
 
27) Burckhard II. Graf von Blanckenburg, wird wegen seiner besondern Mildigkeit gegen die armen gerühmet, die er zum öfftern zur Tafel gezogen. Er soll auch die Teufel aus der sogenannten heiligen See bey Wolmerstädt vertrieben, und die Nieder-Laußnitz für 6000 Marck Silber gekaufft haben, ob aber das Stifft jemahls zum Besitz gelanget, findet man nicht. Er starb 1304. Von ihm siehe einen besondern Artickel, unter Burchardus II. im IV. Bande p. 1947.
 
 
28) Heinrich II. ein Fürst von Anhalt, soll nicht gewust haben, was oratio Dominica vor ein Ding; hat Schönbeck an das Stifft gebracht, und ist 1307 den 10. November gestorben.
 
 
29) Burckhard III. Graf von Schrapelau, vollzog erstlich in seinem Gebiete die ihm von dem Pabst aufgetragene Ausrottung der Tempel-Herren, gieng darauf persönlich auf das Concilium nach Vienne, und ließ sich unterdessen von dem Pabst einen Vicarium bestellen, welches in diesem Stiffte das erste Exempel war. Hiernächst gerieth er mit der Stadt Magdeburg in grosse Streitigkeiten, sonderlich wegen eines Schlosses Hohenwarten, so er ihnen zum Verdruß nahe bey der Stadt anlegte. Im Jahr 1314 kam es dahin, daß der Bischoff die Stadt durch etlicher Fürsten Beyhülffe belagerte, woran sich aber dieselbe wenig kehrte, sogar, daß auch des Bischoffs Alliirten, da sie den Uberfluß und gute Anstalten der Stadt wahrnahmen, davon zogen. Darauf wurden zwar unterschiedene Verträge gemacht, aber wenig gehalten. Einmahl hatten die Bürger den Bischoff gefangen bekommen, da er denn vor seiner Loslassung auf das theuerste verspro-
 
  {Sp. 245|S. 156}  
 
chen, die Stadt nicht weiter zu beschwehren. Als er aber an diesen abgenöthigten Eyd nicht gebunden zu seyn vermeynet, und neue Feinseligkeiten verübet, ist er abermahl von den Bürgern gefangen genommen worden, und endlich 1325 im Gefängniß eines gewaltsamen Todtes gestorben, ob er aber selbst den Kopff wider die Wand gestoßen, oder von etlichen verschwornen Bürgern, oder auch von den trunckenen Wächtern, da er entfliehen wollen, erschlagen worden, ist ungewiß. Sein Todt ist ein gantz Jahr verborgen gehalten, endlich aber der Cörper mit gewöhnlichen Solennitäten beygesetzt worden. Die Stadt ward darauf in den Päbstlichen Bann gethan, wovon sie erst im Jahr 1331 völlig absolviret worden. Von ihm findet man einen besondern Artickel unter Burchardus III. im IV. Bande p. 1947 u.f.f.
 
 
30) Heidecke von Erps, oder Erpeden, hat im hohen Alter die Ertz-Bischöffliche Würde erhalten, ist aber auf der Reise nach Avignon, wo er das pallium holen wollte, zu Eisenach gestorben. Das Dom-Capitel erwählte gleich Heinrich Grafen von Stollberg an seine Stelle; aber der Pabst hatte schon diese Würde
 
 
31) Otto, Landgrafen von Hessen, conferiret, daher Heinrich abtreten muste. Dieser Otto hat im Jahr 1330 einen gefährlichen Tumult zwischen der Bürgerschafft zu Magdeburg, durch persönliche Darzwischen-Kunfft gestillet, 1331 die Absolution von dem Päbstlichen Bann zuwege gebracht, 1333 sich nach Päbstlichen Ausspruch zu erst von der Stadt huldigen lassen, und hingegen ihre Privilegia confirmiret. Dieser Bischoff hat auch Wolmerstätt, Alvensleben, Hundsburg, Schöningen, den Braunschweigern wieder abgenommen, das Raub-Schloß Wardenburg zerstöret, die Vestung Riedeburg bey Halle und Schrapelan, im Mannsfeldischen den Meißnern abgenommen, und weil er des falschen Waldemars Parthey hielte, Jerichau, Sandau und Platau erhalten. Im Jahr 1348 bemühete er sich vergebens den Juden in seinem Gebiete das Leben zu erretten, welchen man damahls Schuld gab, daß sie durch Vergifftung der Brunnen die Pest durch Deutschland angerichtet. Von 1351 bis 1354 währete der Krieg zwischen den Magdeburgern und benachbarten Edelleuten, und der Bischoff starb 1361 den 1. May, mit Hinterlassung grosser Schulden.
 
 
32) Theodoricus, Bischoff zu Minden, eines Tuchmachers Sohn aus Stendal, ward auf Kaysers Carls IV, dessen Cammer-Rath er sonsten gewesen, Recommendation von den Pabst Ludewichen von Meißen, bisherigen Bishcoff von Halberstadt, den das Capitel erwählet hatte, vorgezogen. Er hat in den 7 Jahren seiner Regierung nicht nur 17 versetzte nahmhaffte Städte und Örter, als Jüterbock, Jerichau, Stasfurt etc. etc. eingelöset, sondern auch unterschiedene Gebäude theils neu aufgeführet, theils zum stande gebracht; Die Dom-Kirche, so 1363 eingeweihet worden, war
 
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wohl das considerabelste. In einer Schlacht 1367 wider Gerharden, Bischoff zu Hildesheim, war er nebst seinen alliirten unglücklich, und muste 6000 Marck Silber zu seiner Leute Rantzion anwenden. Weil auch der letzte Herr von Hadmersleben umkommen war, nahm er dessen Güter in Besitz. Vor seinem Todte erwählete er 15 Personen, welche bey der Vacantz die Regierung verwalten sollten, welche sich den 16 Sept. 1367 ereignet.
 
 
33) Albertus III. Bischoff zu Litomisl. in Böhmen, ward auf Carls IV. Recommendation an statt des Merseburgischen Bischoffs Friedrichs von Hoym, auf den das Dom-Capitel votirt hatte, Ertz-Bischoff. Er hat das Stifft so wohl sonsten geschmälert, als auch 1370 dessen Recht an die Nieder-Laußnitz an Carln IV. verkaufft, konnte weder die Deutsche Sprache lernen, noch den Leuten freundlich begegnen, daher er 1371 mit
 
 
34) Peter von Bruma tauschete, und aufs neue Bischoff zu Litomisl ward; nachdem er vorher von Geld, und wie man sagt, auch von Heiligthümern ein ansehnliches mitgenommen. Dieser Peter brachte Wansleben, Schönbeck und Mülingen an das Stifft, konnte sich aber nicht gar zu wohl mit dem Stiffts-Herren vertragen, daher er 1381 das Bißthum Olmütz in Mähren annahm, und
 
 
35) Ludwigen, Marggrafen zu Meissen, der schon 1361 im Vorschlag gewesen war, den Magdeburgischen Stuhl überließ. Dieser prätendirte seit 1374 auch Churfürst zu Mayntz zu seyn, daher er sich nur Administrator des Stiffts Magdeburg nennen ließ. In seiner nur halbjährigen Regierung zwang er die Grafen von Werningeroda, daß sie ihre Grafschafft von dem Stifft zu Lehen nehmen musten. Er brach bey einer Fastnachts-Lust zu Calbe den Hals.
 
 
36) Friedrich II. von Hoym, Bischoff zu Meerseburg, der 1368 schon postulirt worden war, ist im neunten Monat seiner Regierung zu Meerseburg im Jahr 1383 gestorben.
 
 
37) Albertus IV, Graf von Qverfurt, wollte an des vorhergehenden Friederichs statt Bischoff zu Merseburg werden, indem er sich aber dessentwegen zu Rom aufhielt, bekam er die Post von dessen Todte und seiner Wahl nach Magdeburg, brachte also gleich die Päbstliche Confirmation mit nach Hause. Er zerstörte 1386 das Raub-Schloß Birckau, bereicherte seine Cammer mit dem Jübiläo so Bonifacius VIII. im Jahr 1395 ausschrieb, und die Einkünffte davon mit ihm theilte. Im Jahr 1398 hat er das damahlige Dorff Glaucha dem Rath zu Halle versetzt, 1402 war ein gefährlicher Tumult zu Magdeburg wegen der Müntze, indem der Rath abgesetzt, auch etliche Häuser und Höfe der Domherren geplündert und abgebrannt wurden. Er starb 1403.
 
 
38) Günther II, Graf von Schwartzburg, bißheriger Dom-Probst zu Mayntz, war wegen seiner Jugend gar kein guter Haushalter. Als
 
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die vielen sonderlich innerlichen Unruhen dazu kamen, gerieth das Stifft darüber in grosse Armuth. Von 1404 bis 1407 währete der Krieg mit Zerbst. Im Jahr 1405 fiel durch Absterben des männlichen Stammes der Herren von Dam dieser Ort an das Ertz-Stifft. 1412 zerstörte der Ertz-Bischoff nebst seinen Alliirten das Raub-Schloß Hartzburg, so 3 Brüder von Schwincheld inne hatten, nachdem er vorher dasselbe einzuschliessen das Schloß Stürburg auf dem Petersilien-Berge erbauet. In eben diesem Jahr muste sich die Stadt Halle mit 1300 Gülden aussöhnen, weil sie einen Saltz-Grafen dessentwegen verbrannt, daß er sich von dem Bischoff mit diesem Amt belehnen lassen.
 
 
  Im Jahr 1431 erhielt Magdeburg das Privilegium de non appellando, ausser in causa denegatae justitiae. Als darauf bey den Streiffereyen der Hußiten die Magdeburger ihre Stadt besser fortificiren wollten, zerfielen sie darüber mit dem Bischoff und thaten ihm durch hinwegnehmung vieler Örter grossen Schaden. Im Jahr 1434 ward zwar von dem Concilio zu Basel die Sache in Faveur des Ertz-Bischoffs ausgemacht, und die Stadt im Fall der Widersetzlichkeit mit Acht und Bann bedrohet. Doch die Magdeburger verbanden sich mit der Stadt Halle noch fester, und fuhren fort die Bischöfflichen Örter wegzunehmen. Darüber ward nicht allein der Bann wiederholet, sondern der Ertz-Bischoff kam durch Hülffe seiner Alliirten noch 1434 mit einer grossen Armee vor Halle, da denn ein Vergleich getroffen wurde, daß dem Ertz- Bischoff alles abgenommene wiedergegeben, und auf dessen Interceßion der Bann und die Acht wieder die Städte aufgehoben werden sollten.
 
 
  Im Jahr 1444 hatte die Stadt Magdeburg mit Friderico Placido, Churfürsten zu Sachsen, zu thun, weil derselbe das zur Burggrafschafft gehörige, und 1419 vom Churfürst Albert III. versetzte Schloß und Amt Gommern wieder haben wolte, welche Prätension durch eine Summe Geld damahls abgethan wurde. Der Ertz-Bischoff starb 1445.
 
 
39) Friederich III, Graf von Beichlingen, war nur ein Laicus, und hatte wenig studirt; ist aber wegen seines christlichen Lebens erwählet worden. Als ihm Churfürst Fridericus Placidus Krieg ankündigte, sprach er: ich bin kein Kriegsmann, will derowegen meines Amts warten, und das übrige Gott befehlen, der wird wohl für mich kriegen, worüber der Churfürst stutzig, und die Sache in Güte beygeleget wurde. Nic. Cusanus, der 1451 den Ablaß hier predigte, gab ihm das Zeugniß, daß er der einige rechtschaffene Bischoff sey, den er in Deutschland angetroffen. Auf seines Raths und Canonici M. Heinrich Tacken Zureden, widersetzte er sich der Verehrung des prätendirten Blutes Christi zu Wilsenack, und starb 1464.
 
 
40) Johannes, Pfaltz-Graf von Zweybrück, bißheriger Bischoff zu Münster starb 1473.
 
  {Sp. 248}  
 
41) Ernst, Churfürst Ernsts von Sachsen Sohn, ward aus Dispensation des Pabsts Sixtus IV. in seinem 12. Jahr Ertz-Bischoff, und 3 Jahr darauf auch Administrator zu Halberstadt. Im Jahr 1478 entstund eine innerliche Unruhe zu Halle, und da es zur Extremität kommen wollte, kamen etliche vom Rath zu dem Ertz-Bischoff nach Gibichenstein, dieser machte sich bald Meister von der Stadt, und der Unruhe eine Ende. Bey 500 Tumultuanten wurden in das Gefängniß geworffen, und nach dem Ausspruch dreyer Grafen, 3 Domherren, 3 von Adel, und des Bischoffs zu Meissen verdammt, dem Ertz- Bischoff den vierten Theil von ihren Pfann-Gütern, und den fünfften Theil von ihrem übrigen Vermögen zu geben. Damit sich aber der Ertz- Bischoff der Stadt desto mehr versichern könnte, ließ er ein festes Schloß daselbst erbauen, und dem Patron des Ertz-Stiffts zu Ehren, die Moritzburg nennen. Im Jahr 1490 ward vergebens Handlung mit dem Churfürsten Friedrichen, dem Weisen, wegen Gommern und anderer Pertinentien des Burggrafthums gepflogen. 1495 fiel der gröste Theil der Herrschafft Qverfurt durch Absterben Bruno als ein Lehen an das Ertz-Stifft. 1498 jagte der Bischoff die Juden zu dem Lande hinaus, doch durfften sie das ihre mitnehmen. Bey seinem Todte, so 1513 den 3. Aug. erfolget, wollte er es nicht auf die ihm angebotene opera supererogationis des Barfüsser-Ordens, sondern allein auf die Wercke Christi ankommen lassen.
 
 
42) Albert IV, Marggraf von Brandenburg, Churfürst zu Mayntz, und Administrator des Stifftes Halberstadt, der biß 1545 gesessen, ist in einem besondern Artickel beschrieben, unter Albertus II. im I. Bande p. 965. u.f. wo auch angeführet worden, wie er guten Theils zu dem Reformations-Wesen Gelegenheit gegeben, und wie unter seiner Regierung fast das gantze Stifft sich zu der Lutherischen Religion bekennet.
 
 
43) Johann Albert, Marggraf von Brandenburg, besaß, wie die vorhergehenden, zugleich das Stifft Halberstadt. In dem Schmalkaldischen Kriege hielt es die Stadt Magdeburg mit Churfürst Johann Friederich zu Sachsen und dessen Alliirten; auch entstund eine grosse Verbitterung zwischen ihr und dem Capitel, so daß dieses letzere sich 1546 mit allem, was Kostbar war, darvon machte, und nur 3 Canonicos zurücke ließ. Die Bürger machten sich darauf an die verschlossene Dom-Kirche, und führten 1547 die Lutherischen Ceremonien darinnen ein; besetzten auch Neustadt, Sudenburg, Wolmerstadt, Wansleben, und andere dem Ertz-Stifft zuständige Örter. Unterdessen hätte Hertzog Moritz von Sachsen 1545 sich der Stadt Halle bemächtiget, die 1547 wieder an Churfürst Johann Friedrichen übergieng, welcher darauf den Ertz-Bischoff mit seinem Dom-Ca-
 
  {Sp. 249|S. 158}  
 
pitel nach Würtzburg in Francken jagte, und seine beyde Stiffter ihm zu überlassen nöthigte. Aber als sich gleich darauf das Blatt wendete, und der Kayser Carl V. nach der Schlacht bey Mühlberg den Meister spielte, kam er noch im Jahr 1547 nach Halle, und restituirte den verjagten Ertz-Bischoff, ließ auch die Achts-Erklärung wieder die Stadt ergehen, welche wegen verweigerter Annahme des Interims 1549 wiederholet wurde.
 
 
  Vermöge dieser machte sich erstlich Heinrich der Jüngere, von Braunschweig 1550 mit einem fliegenden Corpo vor die Stadt, und that 2 Monath lang mit sengen und brennen grossen Schaden, worauf er wieder abzog. Hernach kam Hertzog Georg von Mecklenburg mit 3 bis 4000 Mann, und schlug bey dem Kloster Hildesleben an dem Flusse Ohra 163 Bürger, und über 1000 Bauren todt. Der neue Churfürst zu Sachsen Moritz und der zu Brandenburg Joachim, machten erstlich Mine, als wenn sie Hertzog Georgen nöthigen wollten abzuziehen. Als aber die Stadt sich ihnen nicht ergeben wollte, wurde sie auch von denselben feindlich tractiret, und ordentlich belagert, wozu auf Kayserliche Anstalt von Reichswegen monatlich 60000 fl. bezahlet werden musten. Die 4500 Mann, so von einigen Fürsten zum Vortheil dieser Stadt zusammen gebracht worden, musten bey Verden sich an Churfürst Moritz ergeben, und nahmen meistens unter demselben Dienste.
 
 
  Die Belagerung währete 14 Monate, und man spührte doch in der Stadt, welche 40000 Mäuler zu versorgen hatte, keinen sonderlichen Mangel. Auch sind in den Ausfällen von der aus 3000 Mann bestehenden Garnison nicht mehr als 273 Mann geblieben, und als es fast auf die Neige gieng, bekam die Stadt den 9 Nov. 1551 einen leidlichen Accord, darinnen von der Religion gar nichts gedacht, auf die Schleiffung der Vestung aber, die man Kayserlicher Seits suchte, nicht gedrungen wurde. Doch muste die Stadt versprechen, bey dem Kayser Fußfällig um Gnade zu bitten; (welches erst 11. Jahr hernach, doch ohne Fußfall geschehen;) sich dem Cammer-Gericht und Reichs-Abschieden in weltlichen Sachen zu unterwerffen; dem Ertz-Bischoff und Capitul alles zu restituiren, womit es 1564 zur völligen Richtigkeit kam, und endlich dem Kayser eine Straffe von 50000 Reichsthalern und 12 Stück grobes Geschütz zu geben. Hierauf nahm Churfürst Moritz die Huldigung im Nahmen des Kaysers ein, und gab noch den versammleten Geistlichen eine Lection, sich künfftig etwas bescheidener, als bißher geschehen seyn mögte, aufzuführen. Die 2. Churfürsten und der Ertz- Bischoff hatten währender Belagerung einen Vergleich gemacht, Tripartit genannt, daß die Stadt Magdeburg allen dreyen erblich verwandt bleiben, das Burggrafthum aber wieder dem Churfürsten zu Sachsen eingeräumet werden sollte. Diesen Vergleich aber hat der Administrator Joachim Friederich 1579
 
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wieder abgethan. Der Ertz-Bischoff starb 1552 den 17 May.
 
 
44) Friederich IV. Joachims II, Churfürsten zu Brandenburg Sohn, war des vorigen Coadjutor, nachdem er aber etwa 4 Monate in der Posseßion selbst gewesen, starb er 1552 den 3. October an einer Kranckheit, die von bösen Künsten hergekommen seyn soll.
 
 
45) Sigismund, des vorhergehenden Bruder, war nur 15 Jahr alt, als er postulirt ward. Unter ihm ist durch unterhandlung seines Vaters, Churfürst Joachims II, die Stadt, so wohl erwehntermassen 1562 mit dem Kayser versöhnet, als auch 1564 mit dem Dom-Capitul verglichen worden. Er bekannte sich öffentlich zur Lutherischen Religion, und die Canonici thaten nach und nach desgleichen. Er ließ 1563 eine Kirchen-Visitation in seinen Landen halten, und übergab 1564 dem Rathe zu Halle das Barfüsser-Kloster daselbst, welches zur Stadt-Schule, und nachgehends zu einem Gymnasio gemacht worden. Er starb 1566 den 14. Sept.
 
 
46) Joachim Friederich, Churfürst Johann Georgens zu Brandenburg Sohn, und nachgehends Churfürst. Die merckwürdigen Änderungen, so während seiner Regierung in politischen und Religions-Wesen vorgegangen, kan man an seinem Ort nachlesen. Bey Antretung der Churfürstlichen Würde 1598 übergab er das Ertz-Stifft seinem damahls 8 jährigen Sohn.
 
 
47) Christian Wilhelmen, da denn biß zu dessen Majorennität 1608 das Dom-Capitul die Regierung administriret. Die merckwürdigsten Umstände seines Lebens, und damit verknüpffte Fata des Ertz-Stifftes siehe in seinem Artickel. Hier aber muß folgendes angemercket werden; als 1625 der Administrator Christian Wilhelm wegen des Lauenburgischen Bundes in Kaysers Ferdinand II, Ungnade fiel, und dieser darauf mit 1200 Mann Halle wegnehmen, und ziemlich pressen ließ, wählte das Dom-Capitul,
 
 
48) August, Churfürst Johann Georgens I, zu Sachsen andern Sohn, zum Coadjutor, in dem Absehen, damit dessen Vater, der damahls mit dem Kayser wohl stunde, desto mehr in des Stiffts Interesse gezogen würde, und da 1628 gar die Achts-Erklärung wieder Christian Wilhelmen erfolgte, trug es demselben auch die Administration selbst auf; womit aber der Kayser und Pabst nicht zufrieden waren, sondern den Kayserlichen Printzen, Leopoldo Wilhelmen, dazu constituirten, welchem auch 1630 die Stadt Halle huldigen muste. Weil Magdeburg sich nicht dazu bequemen wollte, wurde sie von den Kayserlichen gebrandschatzet, und 1624, 28. Wochen bloquirt gehalten. Ja als im folgenden Jahr die Stadt ihren geächteten Administrator Christian Wilhelm mit dem Schwedischen Obristen Falckenberg einnahm, hatte der Kayserliche General Tilly Vorwand genug die Stadt zu belagern, welche Belagerung sich mit der
 
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schrecklichen Zerstörung endigte, davon in Beschreibung der Stadt einige Nachricht gegeben wird, wo auch gemeldet worden, daß der Steinhauffe von Magdeburg, und das gantze Land bald darauf in Schwedische Hände gekommen, worinnen es biß nach dem Pragischen Frieden 1635 geblieben. Vermöge dieses Friedens wurde das Ertz-Stifft Hertzog August, doch ohne Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tag, übergeben, und ferner ausgemacht, daß das Dom-Capitul Macht haben solte, nach dessen Todte es einem andern protestirenden Fürsten zu übergeben, biß 1675, da es wieder in Römisch Catholische Hände kommen sollte. Doch die Schweden hatten Magdeburg und Halle noch inne, und musten aus dem erstern Orte 1636 mit Gewalt, aus der Moritzburg zu Halle aber 1637 mit List depossediret werden. Also kam 1638 der Ertz-Bischoff August zur Posseßion, und hielte eine Besatzung in Magdeburg, welche 1643 die Stadt wider den Schwedischen Angriff defendirte.
 
  In den Westphälischen Frieden 1648 wurden wegen Mageburg folgende Puncte festgestellet,  
 
1) daß Hertzog August (von dessen Leben an seinem Ort nachzusehen) das Ertz-Stifft Lebenslang behalten solte;
2) nach dessen Todte aber sollte es secularisiret, und als ein weltliches Hertzogthum mit allen Landen, Regalien und Gerechtigkeiten als ein Äquivalent vor Pommern, dem Hause Brandenburg übergeben werden.
3) Das Dom-Capitul solte bleiben, aber weiter an keine Wahl noch Postulation gedencken.
4) Der vierdte Theil von den Canonicaten solte eingezogen werden.
5) Das Fürstenthum Querfurth solte dem Churhause Sachsen verbleiben.
6) Das Amt Coburg, und das Closter Zinna, solte der unglückliche Administrator, Christian Wilhelm, aus dem Hause Brandenburg, Lebenslang zu seinem Unterhalte haben.
7) Das gantze Stifft solte bey der Augspurgischen Confeßion verbleiben.
8) Die Stadt Magdeburg solte ihre alte Freyheit zugeniessen haben.
 
  Die besondern Umstände von dieser Ubergebung, desgleichen was 1666 mit der Erb-Huldigung, und seit dem es von 1680 in Brandenburgischen Händen ist, insonderheit aber 1687 wegen des Fürstenthums Querfurt vorgegangen, kan in dem Leben Churfürstens Friederich Wilhelms des Grossen zu Brandenburg, und seiner Nachfolger nachgelesen werden. Das Votum dieses Hertzogthums wird auf den Reichs-Tagen nicht auf der so genannten qver- sondern auf der Fürstlichen Banck gleich nach dem Hause Bayern geführet. Sagittarius in antiqv. Archiepisc: Magdeb. Von dem primatu Germaniae, den sich dieses Bißthum, wie oben gedacht, vindiciret, hat Joh.Pet. Ludwig zu Halle 1707 in einer Disputation ausführlich gehandelt. Siehe auch Lentzens historiam Archi-Episcoporum Magdeburgensium, Magdeburg 1738 in 4.
     

HIS-Data 5028-19-239-1: Zedler: Magdeburg, (das Ertz-Stifft und Herzogthum.) HIS-Data Home
Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries