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Zedler: Phantasie HIS-Data
5028-27-1741-17
Titel: Phantasie
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 27 Sp. 1741
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 27 S. 884
Vorheriger Artikel: Phantasiasten
Folgender Artikel: Phantasie, Phantasey
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

  Text Quellenangaben
  Phantasie, Phantasia, ist ein Griechisches Wort, welches von den Philosophen, wiewohl auf verschiedene Art, gebraucht wird.  
  Unter den Alten machte Plato zwey Arten von der Imagination, davon die eine sey eikastikē, dadurch man solche Vergleichungen anstellete, die ihren Grund hätten; die andere phantastikē, welche mit Erdichtungen beschäfftiget wäre.  
  Die Stoici machten einen Unterscheid unter Phantasia und Phantasma. Denn jene nennten sie eine vernünfftige lebhaffte Vorstellung; dieses aber wäre eine Vorstellung, die etwa im Traum, oder in einer Raserey geschä-  
  {Sp. 1742}  
  he, wovon Gassendus de orig. et variet. log. … und Stanley in histor. philosoph … zu lesen.
  Die Peripatetici halten insgemein dafür, die Phantasie sey eine Art der innerlichen Sinnen, welche die Ideen, die sie entweder von dem gemeinen Sinne bekomme, oder sich selber mache, länger behalte und fleißiger betrachte.  
  Zu den neuern Zeiten hat man dieses Wort auf zweifache Art genommen.  
  Einmahl hat man sie als eine Krafft der Seelen angesehen, und eben das darunter verstanden, was man sonst Imagination oder die Einbildungskrafft nennet, daher alles dasjenige, was oben im Artickel: Einbildungskrafft, im VIII Bande, p. 533. u.ff. davon gesagt worden, hieher gehöret.  
  Vors andere verstehet man dadurch nicht so wohl eine Krafft oder Vermögen, als vielmehr eine Würckung, die in einer Vorstellung leiblicher und sinnlicher Sachen bestünde, wie wohl sie andere so enge nicht einschlüssen. Denn sie meynen, Phantasien wären solche Vorstellungen, da man eine Sache lebhafft als was gegenwärtiges und reelles vorstelle, daß das Gemüth dadurch in eine Bewegung gesetzet werde, und theilen sie in sinnliche und judicieuse, wie schon in dem gedachten Artickel von der Einbildungskrafft angemercket worden.  
     

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Stand: 5. April 2013 © Hans-Walter Pries