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Zedler: Ehebrechen sollt du nicht HIS-Data
5028-8-338-2
Titel: Ehebrechen sollt du nicht
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 338
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 184
Vorheriger Artikel: Ehe-Bette
Folgender Artikel: Ehebrecher
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Bibel

  Text Quellenangaben
  Ehebrechen sollt du nicht. Exod. 20, 14.
  Das Ebr. Wort wird bißweilen in geistlichen Verstande gebrauchet, und bedeutet die Abgötterey und den Götzendienst, wie es also zu finden:
  • Jer. 3, 9. c. 13, 27. c. 23, 14.
  • Ezech. 23, 37. etc.
  öffters aber wird es auch in leiblichem Verstande gebrauchet, da es bedeutet das liederliche treulose Brechen des Bandes ehelicher Liebe, da ein Ehegatte dem andern untreu wird, und vergisset des Bundes, den er für GOTT mit seinem Gemahl aufgerichtet, hält hingegen mit andern ehelichen oder ledigen Personen bößlich zu, und bricht also die Ehe, wie es also zu finden:
  • Jer. 5, 7.
  • Hos. 4, 2.
  • Mal.3, 5. etc.
  und eben solchen Verstand hat das Wort allhier auch, und wird darunter begriffen und verboten alles Ehebrechen, so da geschiehet,  
 
  • entweder mit allerhand schändlichen Wercken, die dem ehelichen Bande zuwieder sind, als selbst eigenes Scheiden und bößliches Verlassen, etc.
  • oder mit denen Hertzen, durch allerhand böse Lüste und Begierden desselben;
  • oder mit unanständigen Sitten, leichtfertigen Geberden des Leibes und derer Gliedmassen, mit üppigen Kleidern etc.
  • oder auch mit dem Munde, durch allerhand unflätige Reden.
 
  Alle diese Laster nennet GOTT Ehebrechen, und fasset unter diesem gröbsten Laster diese geringern zusammen, und zwar um verschiedener Ursachen willen: anfänglich, weil diese scheinbarlich geringere Sünden, als böse Lüste, ärgerliche Sitten und unzüchtige Reden, der Anfang und Ursprung sind, oder zum wenigsten der Anlaß zum Ehebrechen und andern groben äusserlichen Sünden, die wieder dieses Gebot lauffen.  
  Ferner, weil die bösen Lüste und Begierden, ärgerliche Geberden u. unerbare Reden, welche vor der Welt und unserm Fleisch und Blut für geringe oder wohl gar keine Sünden geachtet sind, von GOtt so arg gehalten werden, als der Ehebruch selbst, dahero er über dieselben fast eben die Straffen bestimmet, welche auf Ehebruch und Hurerey folgen.
  • 1. Jo. 2, 16.
  • Eph. 4, 16. seq.
  • Matth. 12, 36. etc.
  So geschiehet es auch wegen der falschen Einbildung vieler Menschen, da sie mit denen Pharisäern und Schrifftgelehrten meynen, wenn sie sich nur für äusserlichen groben Ehebruch hüteten, so wäre das sechste Gebot schon erfüllet, und würden die bösen Lüste, schändliche Geberden und ärgerliche Reden von GOtt nicht geachtet oder verboten. Es sagt aber CHristus ausdrücklich: wer ein Weib ansiehet, ihr zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Hertzen. Matth. 5, 28.
  Und endlich ist es geschehen wegen unsers Amts in fleißiger Erforschung und Nachsuchung der H. Bibel. Denn da hat GOtt in dem Gebot allein des Ehebrechens gedencken, anderweit aber es unter so vielerley andern Lastern vorstellen wollen, daß er uns damit anleiten mögte, wie wir in Erfindung des rechten Verstan-  
  {Sp. 339|S. 185}  
  des, Innhalts und Meynung dieses Verbots die H. Schrifft fleißig sollen zur Hand nehmen, und es recht seinem rechten Verstande nach forschen lernen: denn alle Schrifft von GOtt eingegeben etc. 1 Tim. 3, 16.
  darum es auch hier heissen soll: suchet in der Schrifft,
  • Joh. 5, 39.
  • Herzogs Lehr- Tugend- und Laster-Spiegel …
     

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Stand: 3. Januar 2023 © Hans-Walter Pries