Titel: |
Ehebrechen sollt du nicht |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
8 Sp. 338 |
Jahr: |
1734 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
8 S. 184 |
Vorheriger Artikel: |
Ehe-Bette |
Folgender Artikel: |
Ehebrecher |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Bibel
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Text |
Quellenangaben |
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Ehebrechen sollt du nicht. |
Exod. 20, 14. |
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Das
Ebr.
Wort
wird bißweilen in
geistlichen
Verstande gebrauchet, und
bedeutet die Abgötterey
und den Götzendienst, |
wie es also zu finden:
- Jer. 3, 9.
c. 13, 27. c. 23, 14.
- Ezech. 23, 37. etc.
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öffters aber wird es auch in
leiblichem
Verstande gebrauchet, da es bedeutet das
liederliche treulose Brechen des
Bandes
ehelicher
Liebe, da ein Ehegatte dem andern untreu wird, und
vergisset des Bundes, den er für
GOTT mit seinem
Gemahl aufgerichtet, hält hingegen mit andern
ehelichen oder
ledigen
Personen
bößlich zu, und
bricht also die
Ehe, |
wie es also zu finden:
- Jer. 5, 7.
- Hos. 4, 2.
- Mal.3, 5. etc.
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und eben solchen Verstand hat das Wort allhier
auch, und wird darunter begriffen und verboten alles
Ehebrechen, so da geschiehet, |
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- entweder mit allerhand
schändlichen
Wercken,
die dem ehelichen Bande zuwieder sind, als selbst
eigenes Scheiden und bößliches Verlassen, etc.
- oder mit denen Hertzen, durch allerhand böse
Lüste
und
Begierden desselben;
- oder mit unanständigen
Sitten, leichtfertigen Geberden des Leibes und derer
Gliedmassen, mit üppigen Kleidern etc.
- oder auch
mit dem Munde, durch allerhand unflätige
Reden.
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Alle diese Laster
nennet GOTT Ehebrechen, und fasset unter
diesem gröbsten Laster diese geringern zusammen, und zwar um
verschiedener
Ursachen
willen:
anfänglich, weil diese
scheinbarlich geringere
Sünden, als böse Lüste,
ärgerliche Sitten und unzüchtige Reden, der Anfang
und
Ursprung sind, oder zum wenigsten der Anlaß
zum Ehebrechen und andern groben äusserlichen
Sünden, die wieder dieses Gebot lauffen. |
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Ferner, weil die bösen Lüste und Begierden,
ärgerliche Geberden u. unerbare Reden, welche vor
der
Welt und unserm Fleisch und Blut für geringe
oder wohl gar keine Sünden geachtet sind, von
GOtt so arg gehalten werden, als der Ehebruch
selbst, dahero er über dieselben fast eben die
Straffen bestimmet, welche auf Ehebruch und
Hurerey folgen. |
- 1. Jo. 2, 16.
- Eph. 4, 16.
seq.
- Matth. 12, 36. etc.
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So geschiehet es auch wegen der falschen
Einbildung vieler
Menschen, da sie mit denen
Pharisäern und Schrifftgelehrten
meynen, wenn sie
sich nur für äusserlichen groben Ehebruch hüteten,
so wäre das sechste Gebot schon erfüllet, und
würden die bösen Lüste, schändliche Geberden und
ärgerliche Reden von GOtt nicht geachtet oder
verboten. Es
sagt aber CHristus ausdrücklich: wer
ein
Weib ansiehet, ihr zu
begehren, der hat schon
mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Hertzen. |
Matth. 5, 28. |
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Und endlich ist es geschehen wegen unsers
Amts in
fleißiger Erforschung und Nachsuchung der
H.
Bibel. Denn da hat GOtt in dem Gebot allein des
Ehebrechens gedencken, anderweit aber es unter
so vielerley andern Lastern vorstellen
wollen, daß er
uns damit anleiten mögte, wie wir in Erfindung des
rechten Verstan- |
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{Sp. 339|S. 185} |
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des, Innhalts und
Meynung dieses Verbots die
H. Schrifft fleißig
sollen zur Hand nehmen, und es
recht seinem rechten Verstande nach forschen
lernen: denn alle Schrifft von GOtt eingegeben
etc. |
1 Tim. 3, 16. |
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darum es auch hier heissen soll: suchet in der
Schrifft, |
- Joh. 5, 39.
- Herzogs
Lehr- Tugend- und Laster-Spiegel
…
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