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Zedler: Flumen HIS-Data
5028-9-1377-12
Titel: Flumen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 1377
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 708
Vorheriger Artikel: Flumbs
Folgender Artikel: Flumentana Porta
Siehe auch:
Hinweise:

Stichworte Text Quellenangaben
  Flumen, siehe Fluß.  
   
  Flumen, siehe Eridanus Tom. VIII. p. 1656.  
   
Flumen bannale Flumen bannale, heist in dem Lehen-Rechte derjenige Fluß, welchen eine Obrigkeit, durch eine Freyheit, altes Herkommen; Praescription, oder einen andern rechtmäßigen Titel an sich gebracht und bekommen hat, wie es denn noch heutiges Tags fast mit allen Flüßenden Wassern, (welche Anfangs und von Natur jedermänniglich frey und allgemein gewesen,) gehet, daß sie eigenthümlich und gewissen Obrigkeiten zuständig werden.  
   
Flumen perenne Flumen perenne, ein immerwährender Fluß, oder Bach, ist derjenige, welcher Sommer, und Winter flüsset, der eine lebendige Quelle, und immerwährenden Ursprung hat, an dem es sich erhält, und abwärts in seinen natürlichen Graben läufft, biß es entweder vor sich selbst oder mit andern Wassern in das Meer geführet wird.  
   
Flumen privatum Flumen privatum, ein eigen privat-Wasser wird genannt, das nicht alle Zeit flüsset, sondern zu Zeiten, und gewöhnlich im Sommer ersitzen bleibt, und auf einen privat- Grund seinen Ursprung und Lauff hat.
  • L. 1. § Fluminum. et L. quo minus π. de fluminib.
  • Barthol. ibi. in 2. quaestion.
  • Ripacol. 1.
  • Alex. Cons. 194. lib. II. p. 137.
  • Decius Cons. 244. num. 4.
  • Socin. Jun. Consinum. 10. lib. 4.
  • Roland. à Valle. Cons. 97. Iib. III.
  dasjenige heißt auch ein eigen Wasser, das mit Händen und Menschen- Kunst ist gemacht worden, desgleichen die in eines eigenen Gut liegen, und nicht alle Zeit laufen, als da sind Wasser-Gruben.  
   
Flumen publicum Flumen publicum, ein öffentlich gemeiner Fluß, ein lebendig Wasser, so einen stäts-währenden Lauff hat, ob es schon nicht Schiffreich ist; desgleichen der auf gemeinen Boden entspringt, und männlich zu gebrauchen frey gelassen ist.
  • Friedr. Mindan. de Mand. Jud. Il. c. 36. n. 4.
  • Wesenbec. Cons. 34. n. 26. Cons. 197. n. 2. et in paratit. π. de flum. n. 13.
  Daß aber ein Flumen publicum sey, wird auf dreyerley Weise verstanden  
  1.) von einem Wasser, das Schiffreich ist, als der Rhein, die  
  {Sp. 1378}  
  Donau;  
  2.) von einem Wasser, das an sich selbst nicht Schiffreich ist, aber aus einen Schiffreichen Wasser kommt, oder daraus geführet wird.  
  3.) Mag es auch von einen Wasser, das nicht Schiffreich ist, nur allein von seiner Kleine, verstanden werden.
  • l. 1. §. non aut. omne 12. id. navig. π I. plum.
  • Bart. in L. quo minus 2. π. eod.
   
Flumen regale Flumen regale, ist nach dem Lehen-Rechte ein solcher Fluß, worüber bloß Röm. Kays. Maj. Zölle, und die Fischungen zu erlauben, auch andere Ordnung zu geben, das Recht haben.  
   
Flumen torrens Flumen torrens, ein Bach, der zuweilen ausdörrt, ein Selten-Fluß, ist ein solcher Fluß oder ein rauschend Wasser, das zur Winters- Zeit und in Wasser-Güssen, laufft, und flüsset, im Sommer aber verseiget, und austrocknet.
  • Lib. 1. et 2. π. de flum.
  • et in L. in Summa. §. pen. π. de aqu. pluv. arcend.
   
Flumen-Santo Flumen-Santo, ein Fluß in dem nordlichen Theil der Insel Sardinien, in der Provintz Lugodori, welcher bey Porto-Torre in das Meer fällt.  

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Stand: 16. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries