Titel: |
Embden |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
8 Sp. 986 |
Jahr: |
1734 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 8 S. 526 |
Vorheriger Artikel: |
Embda |
Folgender Artikel: |
Embden, die Grafschafft |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Embden, Emden,
Lat. Emda, Embda, Emeda,
vor
Zeiten Emetha, die
Haupt-Stadt in
Ost-Frießland, an dem Flusse Ems, wo derselbe in den
Dollert |
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{Sp. 987|S. 527} |
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fällt, gelegen. |
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Sie ist groß,
reich und treibt wegen ihres
bequemen
Hafens
guten
Handel, ist auch mit einem
Schloß, und 2. Castellen versehen und kann im Fall
einer Belagerung
gantz unter
Wasser gesetzet
werden. |
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Unterschiedene
wollen sie vor diejenige
Festung halten, welche Drusus an denen
Grentzen
derer Friesen und Bructerer angelegt hat. |
- Ptolemaeus …
- Liuius
Epit. …
- Dio …
- Bucherius Belg. …
- Cluuerius Germ.
Ant. …
- von Bünaus Reichs-Hist. Th. I. B. I.
…
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Ehemahls haben sich die Abdenii der
Herrschafft
über diese
Stadt angemasset, so
soll sie
auch vor diesem zu der
alten
Grafschafft Vecht
gehöret haben. |
Hamelmann Opp. … |
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Nach diesem hat sie
eigne Grafen gehabt,
unter denen dem Grafen Ennoni
an.
1599, jedoch mit Vorbehalt
gewisser
Priuilegien, von denen
Einwohnern
gehuldiget worden. Weil er aber sich
durch seinen
Cantzler zu einem
Kriege mit der Stadt
verleiten lassen, stunden ihr die Niederländer bey,
und brachten die
Sache zu grossem
Vortheil der
Stadt zum Vergleich. |
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Gegenwärtig gehört sie als eine
freye Stadt
zum
Römischen Reiche, und stehet unter dem
Schutz der vereinigten Niederlande; worüber aber,
weil ihr der
Fürst von Ost-Frießland solche
Freyheit
nicht zustehet, auch der
Kayser Carolus VI. sie zum
Gehorsam gegen denselben durch viele Reichs-Hof-Raths-Conclusa, und eine deswegen besonders
angeordnete Commission anweisen lassen, die
Holländer aber im Gegentheil sich ihrer beständig
angenommen, seit vielen
Jahren
her zwischen der Stadt und dem Fürsten schwere Streitigkeiten geführet, und
insonderheit in denen Jahren 1727 und 1728 zwischen denen Kayserlichen,
Frantzösischen, Englischen und
Preußischen
Höfen, ingleichen denen General-Staaten
verschiedene Handlungen gepflogen worden. |
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Die
catholischen dürffen zwar hier
wohnen,
haben aber keine freye Religions-Übung. |
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Der König in Preussen und die Holländer haben
einige Trouppen zur Guarnison darinne, auch
befindet sich daselbst die Preußische Flotte und
Africanische Compagnie. |
- Vbbo Emmius de
Rebus Frisic. XIV. welche
Schrifft Brenneisen ins
Teutsche übersetzt, mit Anmerckungen und
Documenten erläutert, und wiederleget, Aurich
1732.
in 8.
- Vbbo Emmius Historia nostri temporis.
- Bertius Comm. Germ. III.
- Alting. Notit. German.
infer. T. I.
- Ens Delic. Apodem. …
- à Werdenhagen de
Rebuspubl. Hans.
- Reidan. XI. ad. an. 1594. seqq.
- Grotius de Bell. Belg.
- Rousset Recueil d'actes …
- Brenneisens Ost-Friesische Historie und Landes-
Verfassung.
- Zeiller Itiner. Germ. Contin. …
- Schneiders Beschreibung des alten Sachsen-
Landes …
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