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Zedler: Kayser [1] HIS-Data
5028-15-285-3-01
Titel: Kayser [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 15 Sp. 285
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 15 S. 154
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Hinweise:
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Übersicht
Einleitung
Römische Monarchie
Kaiserliste 1

Stichworte Text Quellenangaben und Anmerkungen
  Kayser oder Käyser, Kaiser, Lat. Imperator ist der Titel, womit vornemlich das erwehlte Ober-Haupt des H. Römischen Reichs Teutscher Nation welches die höchsten Vorzüge und Vorrechte besitzt, und nach dem Her-  
  {Sp. 286}  
  kommen und Gesetzen das Reichs-Haupt-Regiment, mit Vorbehalt sämtlicher Teutschen Staaten, Freyheit und Recht, führet, benennet wird. Spener Teutsche Staats-Rechts-Lehre. …
Römische Monarchie Der Name hat von Julio Caesare seinen Ursprung, welcher den Grund der Römischen Monarchie legte und den Titel Imperator, der zuvor denen siegenden Röm. Feldherren beygelegt ward, sonderlich deswegen annahm, weil das Römische Volck den Namen eines Königes durchaus nicht vertragen konnte.
  • Suetonius Caes. 76.79
  • Wagenseil de Tit. Imp.
  • Becmann Syntagm. Dign. Illustr.
  • Pfeffinger ad Vitr. Jus publ.
  Ihm folgte Octauianus, welcher vom Römischen Rathe den Bey-Namen Augustus erhielt.
  • Florus IV. 12.
  • Appianus Bell. Ciu. …
  • Dio Cassius L. III.
  • Suetonius Aug. 7.
  Nach diesen Grundlegern der Römischen Monarchie legten sich die folgenden, die Namen Imperator, Caesar und Augustus bey. Doch war Caesar anfänglich mehr ein Geschlechts- und Bey- als Ehren-Namen. Denn Augustus nahm solchen von Julio Caesare, der ihn an Kindes statt angenommen hatte, an und hatte hierinnen die nachfolgende Imperatores gleich Falls zu Nachfolgern: Suetonius Aug. 7.
  Aber eben daher, daß die Imperatores diesen Namen beständig brauchten, kam es, daß er darnach in einen ordentlichen Namen, dadurch man diese Hoheit andeutete, verwandelt, und endlich das Teutsche Wort Kayser daraus hergeleitet ward, siehe Caesar. Tom. V. pag. 86. seq. Spener Teutsche Staats-Rechts-Lehre B. II. …
  Im dritten und vierdten Jahrhunderte ward unter denen Caesaribus und Imperatoribus oder Augustis ein Unterschied gemacht. Die letztern hatten die vollkommene Gewalt, die erstern aber nur die Anwartschafft auf selbige und gleichten hierinnen fast denen heutigen Röm. Königen.
  • Spartianus Ael. Ver. 5.
  • Jul Capitolinus Marc. 7.
  • Eutropius Hist. …
  • Pfeffinger l.c. …
  • Spener l.c. …
  • Bilderbeck Teutscher Reichs-Staat …
  Es war aber die Kayserl. Würde so lange bey Rom bis Kayser Constantin der Große seinen Sitz nach Byzanz verlegte und selbige Stadt nach sich Constantinopel nannte. In solcher Zeit haben, wenn man Caesarem nicht mit einrechnet, folgende Kayser nacheinander regieret, welche theils per Adoptionem, theils durch die Wahl des Römischen Raths, Theils derer Soldaten zu dieser Würde gelangten.  
Kaiserliste
Augustus von A.M. 3920. bis 3963. oder 14. nach Christi Geburt.
Tiberius An.Chr. 14. biß 37.  
Caligula - - 41.  
Claudius I. - - 54  
Nero - - - 68.  
Galba - - 69. regierte 6. Mon.
Otto - - - regierte nur 2. Monat.
Vitellius - - 70. regierte 8. Mon.
Vespasianus - - 79.  
Titus - - 81.  
Domitianus - 96.  
Nerva - - - 98.  
 
  {Sp. 287|S. 155}  
 
Traianus An. Chr. 117.  
Adrianus - - 138.  
Antoninus Pius - 161.  
Antoninus Philosophus 180. zugleich mit ihm
Lucius Verus - 169.  
Commodus - - 192.  
Pertinax - - 193. reg. 3. Monat.
Didius Julianus - - - re. 10. Wochen
Seuerus - - 211. Neben ihm
Pescennius - - 194. und
Albinus - - 198.  
Caracalla - - 217. zugleich mit ihm
Geta - - - 212.  
Macrinus u. sein Sohn 218  
Antonius Diadumenus  
Heliogabalus - - 222.  
Alexander - - 235.  
Maximinus Senior und 237.  
Maximinus Junior -  
Gordianus Senior und 236. reg. einen Mon.
Gordianus Junior -
Balbinus und von an. 236. bis 238.
Pupienus
Gordianus III. - - 244.  
Philipps Arabs - - 250.  
Decius - - 252.  
Gallus und 253.  
Volusianus -  
Aemilianus - - 253. reg. 3. Monat.
Valerianus - 259.  
Gallienus - - 268.  
Claudius II. - - 270.  
Quintillus - - 270. reg. 18. Tage.
Aurelianus - - 275.  
Tacitus - - 275. reg. 6. Monate.
Florianus - - 275. reg. 2. Monate.
Probus - - 282.  
Carus, zugleich mit ihm 284.  
Numerianus und  
Macrinus - -  
Diocletianus zugleich mit ihm 304.  
Maximianus -  
Galerius - - 310. zugleich mit ihm
Constantius I. - - 306.  
Constantinus M. - - 337. Neben ihm
Maxentius - - 312. Ingleichen
Maximinus - - 313. und
Licinius - - 325  
 
  Nach der Verlegung des Kays. Sitzes regierten  
 
zugleich Constantinus II. 340.  
Constantius II. 361.  
Constans I. 350.  
 
  {Sp. 288}  
 
Julianus Apostata - 363.  
Jouianus - - 364  
Valentinianus I. - 375. zugleich
Valens - - 378.  
Gratianus - - 383. zugleich
Valentinianus II. - 392. Ingleichen
Theodosius M. von anno 379 bis 395.
     
 
  Nach desselben tödlichen Hintritt theilte man das Reich in das Ost- und Westliche, oder Orientalische und Occidentalische. Der Sitz des erstern war zu Constantinopel. Anno 1453. bemeisterten sich die Türcken desselben, doch führte eine von denen Constantinopolitanischen Kaysern abstammende Linie zu Trapezunt noch einige Zeit den Kayserlichen Titel. Nach der Zeit aber maßten[1] sich die Türcken gleich Falls des Kayserlichen Titels an.
[1] HIS-Data: korrigiert aus: machten
  Der Sitz des letztern war zu Rom. Ob auch wol dasselbe durch den Einfall vieler fremden Völcker gäntzlich zerrüttet ward, indem die Francken Gallien; die Vandalen und Gothen Spanien; die Sachsen Britannien, die Gothen und nach ihnen die Longobarden Italien einnahmen, und ihre Reiche darinnen anrichteten, auch die Kayserl. Würde darinnen gantz aufgehöret hatte; so erhielt sich doch die Stadt Rom immer noch bey ihrer Freyheit, bis endlich Desiderius der letzte Longobardische König sich auch derselbigen zu bemächtigen trachtete, worauf der Pabst Adrianus I. Kayser Carln den Großen zu Hülffe ruffte und ihn zum Patricio Romanorum machte; Pabst Leo III. aber an. 800. in der Christ-Nacht mit Beystimmung des gantzen Volcks zum Römischen Kayser ernannte.  
  Auf solche Weise gelangte also die Kayserliche Würde an die Francken, und als der Carolinische Stamm mit Ludewig dem IV. abgegangen war, an die Teutschen. Denn ob sie gleich die Italiäner an sich zu bringen gedachten, konnten sie sich doch nicht darüber vergleichen. Deswegen sich auch die Römer genöthigt sahen, Otten den Großen zu Hülffe zu ruffen und ihm die Kayserliche Würde, mit dem Bedienge, daß sie künfftig bey denen Teutschen bleiben sollte, anzutragen. Hierinnen sind ihm auch die Sächsischen, Fränckischen und Schwäbischen und nach dem großen Interregno die Kayser aus unterschiedenen Häusern, endlich aber aus dem Hause Österreich, gefolget.  
     

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HIS-Data 5028-15-285-3-01: Zedler: Kayser [1] HIS-Data Home
Stand: 3. April 2023 © Hans-Walter Pries