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Zedler: Wirthschafft [6] HIS-Data
5028-57-1130-5-06
Titel: Wirthschafft [6]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 57 Sp. 1130
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 57 S. 578
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Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

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II. Insonderheit muß man lernen:
 
Aleph Die allgemeine Wirthschaffts-Klugheit, da denn zu lernen
 
A Die Natur der Geschäffte,
 
α überhaupt, und zwar
 
a insgemein, die Beschreibung eines Geschäffts,
b insonderheit jedes Geschäffts
 
1 Objecte, oder Sache, womit es zu thun,
2 Zwecke, was dadurch gesucht wird,
  {Sp. 1157|S. 592}
 
 
 
 
 
3 Die willkührlichen Handlungen selbst, oder die Geschäffte an sich; Welche zu betrachten
 
[a] [fehlt in der Vorlage]
 
α Die Natur derer Objecte,
β = = derer Zwecke,
γ = = derer Mittel, Hülffs-Mittel und Werckzeuge,
δ = = der Gegen-Mittel
b In Ansehung derer Umstände,
 
a Der Zeiten überhaupt, und insonderheit nach denen Jahres-Zeiten,
b Derer Örter,
c Derer Schwierigkeiten und Erleichterungen des Unglücks und des Glücks.
d Der Haupt- und Neben-beschäfftigten Personen, nach verschiedenen Verhältniß.
4 Das Geschäffte, dessen Entwurff, Project und Überlegung.
5 Die Entschliessung und Vornehmung.
6 Würckliche vorsichtige Ausführung.
β Besonders derer Nahrungs-Geschäffte, allwo man vor allen Dingen richtige Begriffe lernen muß,
 
1 Überhaupt von dem, was
 
a) Vermögen und Nahrung,
b) Nothdurfft,
c) natürliche und Standes-Bequemlichkeit,
d) Reichthum,
e) Güter,
f) der Werth,
g) Geld.
h) Müntze,
i) Geldes werth,
k) Credit, und endlich
l) Dienste zu thun und zu empfangen sey.
  Denn dieses sind die allgemeinen nächsten Zwecke und Objecte der Nahrungs-Geschäffte. Was aber die Nahrungs-Geschäffte sind, erhellet
2 Insbesondere nach
 
A Ihrem Unterschied und ihrer Eintheilung,
 
α In Ansehung derer Beschäfftigten, denn da sind es
 
a Nahrungs-Geschäffte der gantzen Welt, so alle gewisser massen zusammen hängen,
b Gantzer Länder,
c Eines Landes,
d Einer grossen und kleinen Gesellschafft, sonderlich
 
1 Der Land-Leute, Dörffer, Land-Familien,
2 Der Stadt-Leute,
3 Der Höfe etc.
e Eintzelner Personen und Stände, welche schon in dem Eingange vorgestellet, wo
 
1 Das Privat-
2 Das gemeine Interesse des Landes, des Fürsten, der Unterthanen, zu unterscheiden.
β In Ansehung des besondern Zwecks, da sie angestellet werden
 
1 Vermögen zu erlangen, in verschiedenem Grade;
2 Solches zu erhalten, in Acht zu nehmen, und zu bewahren;
3 Solches wohl anzuwenden, und zu brauchen.
  Welches alles
 
1 an sich,
2 nach denen Hülffs-Mitteln, als
 
a)  
  {Sp. 1158}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  natürliche und erlangte Fähigkeit,
b) getreue und fleißige Anwendung derselben, oder redliche Arbeit.
c) Gebet,
d) Gelegenheit, Glück und Segen,
e) ein Anfang von Vermögen.
f) gesellige Hülffe,
g) sonderlich das Trachten am ersten nach dem Reiche GOttes, erwogen wird.
γ In Ansehung derer verschiedenen Profeßionen, Ursprung, Gewerbe und Arten, so daraus entspringen, als die man auch überhaupt kennen muss. Daher zu lernen
 
a) was sie sind,
b) wie vielerley, als
 
I) Überhaupt in Ansehung des Gesetzes, erlaubte und gerechte, sündliche und verbotene.
II) Insonderheit,
 
(a) mit dem, was die Natur lieffert, solches roh zu bekommen, oder in zubereitetem Stande zu erlangen, damit es verbessert werden könne,
(b) um solches zu verbessern, und mancherley vollkommene Güter, Waaren und Producte, durch die erste, andere, dritte, vierdte Arbeit, oder Hand, zu erlangen. Aus welchen sich denn die Unterscheidung giebt von Nahrungs-Geschäfften, die es zu thun haben
 
I Mit der rohen Natur, und zwar denen grossen Haupt-Sachen derselben, nämlich der Erde, der Lufft, dem Feuer, dem Wasser, wie sie in, ausser und über der Erde, ja hier in dem Thier- Pflanzen- und Mineralischen Reiche, zu finden. Daher denn alle hieher gehörigen allgemeinen Begriffe aus der Natur-Lehre, mit Application auf die Wirthschafft keinesweges übergangen, ja gewissermaßen auch auf die beiden Haupt-Kräffte in der Natur, nämlich theils die selischen Vorstellungs-Kräffte, theils die Bewegungs-Kräffte, gesehen werden muss. Inzwischen so gehören doch insonderheit, nach einer noch höhern Application, hieher:
 
A Zu Erlangung der rohen Güter,
 
α Der Erden-Bau;
 
a Über der Erde, nemlich
 
1 Der Acker- und Feld-Bau,
2 Der Garten-Bau,
3 Der Wiesen und Weyde-Bau,
4 Der Wald- und Holtz-Bau.
b Unter der Erden
 
1 Der Bergwercks-Bau,
2 Die Saltz-Brunnen,
3 Die Gesundheits-Brunnen,
4 Stein- und andere Brüche,
β Die Vieh-Nahrung. Und zwar:
 
I Die eigentliche Vieh-Zucht,
 
a Des zahmen Hauß- so wohl Nutzungs als Arbeits-Viehes:
b Der wilden, fremden und raren Thiere.
II Die Jägerey, mit
 
a Land-Thieren,
b Fischen,
c Vögeln.
B Zu der Zubereitung zu weiterer Verbesserung. Dazu
 
1 allerhand Hauß-Arbeit, als Mahlen, Backen, Dörren, Spinnen, Buttern, Kä-
  {Sp. 1159|S. 593}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  se-machen, Schlachten, Kochen, Räuchern, Pöckeln, Brauen etc. kurtz, alle Neben-Geschäffte in dem Hause und auf dem Felde, die so wohl Land, als Stadt, mit einander gemein haben, oder jedes besonders hat.
2 Allerhand Schmeltz- Sied- Brenn-Geschäffte, z.E. Ertzt-Schmelten, Saltz- Salpeter- Alaun-Siedereyen, Kalch- Ziegel-Brennereyen.
II Mit der etwas zubereiteten Natur, wozu mehr Geschicklichkeit des Leibes und der Seelen in der Arbeit erfordert werden, und wozu also allerhand edle, erbare, gemeine, geringschätzige und verächtliche Dienste, (daraus vielerley Classen und Stände der Erwerbenden entstehen) nächst denen bereits vorhandenen rohen, oder doch etwas zubereiteten Natur-Gütern erfordert werden. Dahin gehören nun:
 
1 Geschäffte, diese Dinge aus der ersten Hand zu erlangen;
2 Solche in verschiedenen Graden zu verbessern;
3 Solche zu verkehren, und an den Mann zu bringen;
4 Geld dadurch zu gewinnen, und wieder Geld, Geldes-werth, und Dienste zu erlangen.
  Sie sind aber allerseits
 
a Entweder Haupt-Geschäffte, als
 
I Mit rohen menschlichen Kräfften, dahin alle Lehr- und Zucht-Geschäffte in vielerley Lehr- und Schul-Anstalten, gehören, als welches auf gedoppelte Weise, Gewerb-Geschäffte werden.
II Alle Wart- und Pflegung, sonderlich des Leibes der Kinder, wo also eine ungemeine Menge vieler Haußhaltungs-Geschäffte, die zu der Reinigkeit, Erhaltung, Wartung, Bewahrung, zu der Präservation, ja zu denen Hauß-Artzney-Mitteln, vor Kinder und andere gehören, vorfallen.
III Mit allen rohen Gütern über der Erde, von leblosen und lebendigen Dingen. Dahin
 
α alle Profeßionen und Handwercke,
β Alle Künste,
γ Manufacturen,
δ Fabriquen,
ε Commercien und Handelschafften gehören.
b Oder Neben-Geschäffte, die bey diesen Nahrungs-Geschäfften ebenfalls getrieben werden müssen, und solchen die Hand bieten, als: als
 
  • Bier-Brauen,
  • Branntewein-Brauen,
  • Gast-Wirthschafft,
  • Wein- Bier- und Branntewein-Schanck,
  • Kochen,
  • Gasterey,
  • Nähen,
  • Waschen,
  • Scheuren,
  • Kehren,
  • Mühlen-Wercke,
  • Coffee- und anderer Schanck und Spiel-Häuser
  • etc.
3 Nach denen aus diesem allen fliessenden all-
  {Sp. 1160}
 
 
 
 
  gemeinen ersten Regeln, welche zu beobachten, um
 
I Vermögen zu erlangen, und zwar
 
α Im Anfang
 
a Dienste,
b Geldes werth,
c Geld,
d Credit
β Im Fortgang, zu der Vermehrung, wo die Regeln der
 
a Sparsamkeit,
b Des klugen Aufwands, gegeben werden.
II Vermögen zu bewahren, und in acht zu nehmen.
 
1 Überhaupt, und in Ansehung der Dienge Geldes-werths, des Geldes, und Credits, worbey von dem Geitze gehandelt wird.
2 Insonderheit die nöthigen Special-Geschäffte,
 
a Zu der Untersuchung und Übersehung, als
 
1 Das Inventiren,
2 der Anschlag des Vermögens und der Geschäffte,
3 Der Würderung und Taxe,
4 Der Rechnungs-Führung über Einnahme und Ausgabe.
b Zu der würcklichen, natürlichen und moralischen Bewahrung,
 
1 Unbeweglicher Güter,
2 beweglicher,
3 cörperlicher,
4 uncörperlicher.
  Bey welchen allen Ausleyhen, Verpachten, kluger Anwand, Wache, Hut, Beschluß, getreue Gehülffen, beständige Trachtung nach Besserung, und endlich die gute Ordnung
 
1 Unter denen Geschäfften,
2 Ihren Zwecken,
3 Ihren Objecten,
4 Ihren Beschäfftigten, das vornehmste.
III Zu der würcklichen Anwendung. Hier kommen vor
 
1 die generalen Regeln der Ausgabe, und die dazu gehörigen Geschäffte, davon viele unter denen Neben-Geschäfften sind, ja auch Erlangungs- und Bewahrungs-Geschäffte werden, in verschiedener Absicht, Ausgaben. Insonderheit werden die generalen Regeln gezeiget,
 
1 Auf GOtt gefällige vernünfftige Art Aufwand zu machen, um reich zu werden;
2 Diesen Reichthum recht zu denen Pflichten der Liebe und Vorsicht in der Noth, oder zu der mäßigen, natürlichen und Standes-Bequemlichkeit anzuwenden;
3 Aufwand auf seine Nothdurfft zu machen;
4 Aufwand auf Bequemlichkeit zu machen;
5 Von der Anwendung
 
a roher Güter, als
 
  • die Consumtion,
  • der Verkauff,
  • Vertausch,
  • Geld-Erwerb;
b Verbesserte Güter zu erlangen,
  {Sp. 1161|S. 594}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 bewegliche,
2 unbewegliche;
6 Von der Anwendung,
 
1 Derer Immobilien,
2 Derer Mobilien, in der Naturalien- und Geld-Ausgabe;
7 Von der Ordnung und denen Stuffen der Anwendung, zu der Nothdurfft, Bequemlichkeit, und dem Überfluß,
  In Hülle, Bauen, Kleidung, Haußrath, etc.
  In Fülle, Essen, Trincken.
2 Der Grund aller ordentlichen Ausgabe und Anwendung, welcher der wirthschafftliche Überschlag, oder Etaat ist, der bey jedem neuen Geschäffte, oder auf eine gewisse Zeit, gemacht, und als ein unverbrüchliches Gesetze beobachtet wird;
  Nach derer Nahrungs-Geschäffte
 
1 Theils genauer Verbindung und nöthigem Zusammenhange, wodurch eines dem andern die Hand bietet, und beförderlich seyn muß: Welches endlich die Vollkommenheit einer Wirthschafft immer mehr befördert:
2 Theils ihrer klugen Absonderung und Trennung, wo sie der Zeit, dem Orte, der Art des Geschäffts, dem Objecte, denen Zwecken und Beschäfftigten nach, einander verhindern. Da denn
 
a Überhaupt
  Die vornehmsten Verknüpffungen,
  Die vornehmsten Trennungen zu bemercken.
b Insonderheit aber zu zeigen, wie
 
1 Land-Wirthschafft und Stadt-Wirthschafft mit einander zusammen hängen, deswegen
 
a Die Land-Wirthschafft,
b Die Stadt-Wirthschafft überhaupt beschrieben wird;
2 Land- und Stadt-wirthschafftliche Geschäffte, nach vielerley Grund, von einander zu trennen und abzusondern;
3 Wie Haupt- und Neben-Nahrungs-Geschäffte zusammen hängen, und auch abzusondern,
4 Wie endlich die verschiedenen Arten der Wirthschafft, nach denen Ständen und Personen, bald mit einander zu verbinden, bald zus epariren.
B Der Nahrungs-Geschäffte ihre Hindernisse, nach ihren allgemeinen Quellen, soferne sie
 
1 In der Natur der Dinge,
2 In allerhand Unglücks-Fällen,
3 In der menschlichen Beschaffenheit des Leibers und der Seelen derer Beschäfftigten, und also in verschiedenen Wirthschaffts-Lastern zu suchen, solchen aber verschiedene wirthschafftliche Tugenden entgegen zu setzen sind.

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Stand: 25. Februar 2013 © Hans-Walter Pries