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VII. Polemische Abhandlung
von Zeichen, oder Untersuchung der Frage: ob die Sacramente Zeichen zu nennen? |
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Wir würden diese
Frage hier nicht berühren, wenn dieselbe oben unter dem
Artickel:
Sacrament, im XXXIII
Bande,
p. 283. u.ff. wäre abgehandelt worden. Die
Reformirten geben vor, daß
das Brod und der Wein im heiligen
Abendmahle nur Zeichen des
Leibes
und Blutes Christi wären. Daher sind sie genöthiget worden, eine solche
Vorstellung und Erklärung von den Sacramenten überhaupt zu machen, daß dasjenige
dabey bestehen konnte, was man insonderheit von dem Abendmahl, als eine
Art der
Sacramenten, lehrte. Sollten Brod und Wein nur Zeichen des Leibes und Blutes
Christi seyn: so
muste man das
Wesen
und die Beschaffenheit eines Sacraments an sich selbst eben so determiniren, daß
solches als ein
gewisses äusserliches Zeichen anzusehen sey, welches eben die
Meynung der Reformirten ist. |
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Sie sagen, die Sacramente wären nur gewisse äusserliche Zeichen, welche eine
zweyfache Bedeutung hätten, indem einmahl die
irdische
Sache
die Himmlische, die jedoch abwesend wäre, andeute; nebst dem aber das gantze
Sacrament ein Zeichen der
Göttlichen Gnade sey. Damit es aber nicht das Ansehen
habe, als wolte man daraus blosse Zeichen machen; so setzet man hinzu, es werde
dadurch der Glaube gestärcket und versiegelt, mithin wären es nicht blosse signa
significantia, sondern auch signa praebentia und exhibentia,
da den Gläubigen
was mitgetheilet werde. |
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Calvin machet folgende De- |
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{Sp. 565|S. 296} |
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finition von dem Sacrament: est externum symbolum, quo benevolentiae
erga nos suae promissiones conscientiis nostris dominus obsignat, ad sustinendam
fidei nostrae imbecillitatem: et nos vicissim pietatem erga eum nostram tam
coram eo et angelis, quam apud homines testamur. |
Calvin in institution. christianae
religionis … nach der Genev. Edition 1559. |
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In dem Zürchischen Vergleich, den Calvinus, nachdem er
bereits seine Institutionem christianae religionis herausgegeben hatte,
1549 aufgesetzet, hieß es: Die Sacramente wären Zeichen und Merckmahle der
Christlichen Vereinigung und Brüderschafft, Anreitzung zur Dancksagung, Übungen
des Glaubens und der Gottseligkeit; ja Handschrifften, die uns darzu verbänden.
Ein Haupt-Zweck sey, daß uns
GOtt dadurch seine
Gnade bezeuge, repräsentire, und
versiegele. Denn ob sie wohl nichts anders bedeuteten, als im
Wort
verkündiget werde: So sey doch das was Grosses, daß wir auch lebhaffte Bilder
vor Augen hätten, die unsere
Sinnen
besser rührten, und uns gleichsam auf die
Sache
führten, indem sie uns des Todes Christi und seiner Wohlthat erinnerten, damit
der Glaube mehr geübet, und was GOtt ausgesprochen, durch Siegel bekräfftiget
werde. |
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In der Confessione Belgica, die unter den genuinen Reformirten ein
symbolisches Ansehen hat, wird num 33. gesagt: Credimus benignum
illum Deum nostrum, habita hebetudinis et infirmitatis nostrae ratione,
sacramenta nobis instituisse, ut promissa sua in nobis obsignaret, utque divinae
erga nos benevolentiae ac gratiae essent pignora: quin etiam ad fidem nostram
fovendam et sustentandam. Bald aber darauf wird hinzugesetzet: Signa
itaque minime vana sunt et vacua ad nos decipiendos ac frustrandos instituta. |
Man lese die Acta synodi Dordracen. p. 313. |
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Ein gleiches findet man in andern
Schrifften
der Reformirten. Von den Neuern kan man unter andern Witsium
in Oeconomia foederum Dei cum hominibus … Salomon van Til
in theolog. revel. compendio … Sam. Werenfels
in syllog. Dissertat. theolog. … nachsehen. |
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Auf solche Art scheinet es nun zwar, als wenn sie die Sacramente keinesweges
für blosse signa hielten, sondern etwas mehrers aus ihnen machten; wenn
man aber erwegt, wie sie dabey den Glauben supponiren; wie sie die Stärckung
desselbigen nicht der
Krafft
der Sacramente, sondern der
Würckung
des
Heiligen
Geistes ausser denselben zuschreiben, und wie sie manche
Sachen unter die Sacramente zählen, die nicht anders als blosse Zeichen können
angesehen werden: So bleibt es doch in der That dabey, daß ihrer
Meynung nach,
die Sacramente an sich selbst nuda signa sind. Die Bestärckung des Glaubens, die
sie ihnen als eine Frucht beylegen, kan keine andere als eine
moralische seyn,
dergleichen auch durch ein Symbolum oder Zeichen geschehen kan. |
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Mit dieser Lehre selbst von der Beschaffenheit der Sacramenten sind noch
verschiedene besondere Umstände
verknüpfft, welche eben daraus fliessen, daß die
Sacramente nur gewisse Zeichen wäre. Denn |
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1) |
sollen die Sacramente nur denjenigen zu statten
kommen, welche
GOtt nach |
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{Sp. 566} |
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einem unbedungenen Rathschlusse zur Seeligkeit
ausersehen, wie denn Beza Part. II. respons ad act.
colloqu. Mompelgard. … schreibt: Increduli signa tantum
percipiunt, quae tamen ipsis ne signa quidem sunt gratiae, sed exitii
illorum sigilla, und in dem Zürchischen Vergleich schrieb
Calvinus, die von GOtt verworffene bekämen nichts als die
Zeichen, die Erwählten aber mit dem Zeichen auch die
Sache.
Solcher Lehr-Satz beruhet zwar auf dem
Principio von dem unbedungenen Rathschlusse GOttes wegen
der
Menschen Seeligkeit und Verdammniß; er hängt aber auch gar wohl mit
dem
Begriffe, den sich die Reformirten von der
Natur
und Beschaffenheit der Sacramente machen, zusammen. Denn da sie nur
solche Zeichen und Symbola seyn sollen, welche den Gläubigen zur Erinnerung und
Vorstellung einer
geistlichen Sache Anlaß geben sollen, damit sie sich
dadurch im Glauben stärcken: So kan solche Absicht bey den Ungläubigen
nicht statt finden. |
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2) |
Meynet man, daß die Sacramente Alten und Neuen
Testaments der
Substantz
oder dem
Wesen
nach mit einander übereinkämen, und nur etwa in Ansehung der Gebräuche,
der Anzahl, Bedeutung, Dauerung,
Verbindlichkeit und Deutlichkeit von einander unterschieden wäre.
Das konnte nun wieder nicht anders seyn. Denn die Sacramente Alten
Testaments hatten freylich das mit an sich, daß sie Bilder seyn, und was
Geistliches
und Zukünfftiges abbilden, und bedeuten solten. Da man nun meynte, die
Sacramente Neuen Testaments und insonderheit das Abendmahl, wären auch
nur äusserliche Zeichen: So floß daraus, daß unter den Sacramenten des
Alten und Neuen Testaments kein Unterschied sey der Substantz und dem
Wesen nach; sondern nur in Ansehung gewisser ausserwesentlichen
Eigenschafften. |
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3) |
Muste daraus folgen, daß nach dem
Begriffe
von dem
Wesen
eines Sacraments, den die Reformirten machen, manche
Sachen
als Sacramenten anzusehen, die man sonst nicht dafür hält, und das thun
auch die Reformirten. ¶ |
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In diesem Puncte gehen die Reformirten von
unserer Lehre ab. Wir legen den Sacramenten etwas mehrers bey, und
schreiben ihnen dasjenige zu, was ihnen als
wahrhafftigen Gnaden-Mitteln
zukommt. Man giebt zu, daß man sie mit
Recht
Zeichen nennen könne. Sie sind Zeichen, so ferne sie uns nicht
nur den gnädigen
Willen GOttes andeuten; sondern auch ein Kennzeichen abgeben,
nach welchem man sehen kan, daß derjenige, der sich derselbigen bedient,
zur Christlichen Kirche und deren Gemeinschafft gehöre: Ja sie nehmen
das
Wesen
eines Zeichens an sich, in Ansehung der geistlichen Handlung,
so ferne diese durch einen gewissen äusserlichen Gebrauch geschiehet. |
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Doch sind sie nicht blosse Zeichen, und ihre
eigentliche Beschaffenheit kan darinne nicht bestehen, daß sie Zeichen
sind. Vielmehr muß man sagen, wenn man von den Sacramenten nach ihrem
eigentlichen und gantz genauen
Verstande
redet,
daß sie diejenigen von
GOtt verordnetem geistlichen Handlungen sind, da man mit
einer sichtbaren und von GOtt vorgeschriebenen
Materie dergestalt beschäfftiget ist, daß dadurch und
Krafft
der Einsetzungs-Worte, den Men- |
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{Sp. 567|S. 297} |
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schen, die im Evangelio verheissene
Gnade der
Vergebung der Sünden zum ewigen Leben mitgetheilet und versiegelt werde. |
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Eine solche Beschreibung finden wir zwar nicht
ausdrücklich: Jedoch den
Grund
davon in der
Heiligen Schrifft.
Denn da uns die Sacramente Alten und Neuen Testamentes, die
Beschneidung, das Osterlamm, die Tauffe und das Abendmahl, von welchen
kein Streit ist, daß sie wahrhaffte Sacramente sind, mit solchen
Eigenschafften beschrieben werden, daß wir leicht
erkennen können,
welches die wesentlichen darunter sind, die einem jeden Sacrament
zukommen: So nehmen wir
billig und mit allem
Recht solche zum
Wesen
dieser
Sache gehörigen Merckmahle und
Begriffe, und formiren daraus eine
Definition. Demnach
beweisen wir die Beschreibung und Erklärung, die wir
von den Sacramenten machen, damit, weil sie alles dasjenige ausdruckt,
was die
Schrifft an einem jeden Sacrament des Alten und Neuen
Testamentes bemerckt, folglich zum Wesen gehöret, so sich hingegen von
der Definition der Reformirten nicht sagen lässet. |
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Das ist es auch, was in unseren symbolischen
Büchern gelehret wird. In der Augustan. Confess. Part. I, artic.
13. p. 13 sagen unsere Vorfahren, da sie vom Gebrauche der
Sacramente handeln: [8 Zeilen lateinischer Text], womit sie gar deutlich
anzeigen, daß man die Sacramente für keine blosse Zeichen halten könne,
und allerdings durch dieselben etwas mitgetheilet werde. Eben daher
können wir keine andere Sacramente für wahrhaffte erkennen, als die
Beschneidung und das Osterlamm in dem Alten, und die Tauffe nebst dem
Abendmahle in dem Neuen Testamente. ¶ |
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So gegründet aber unsere Lehre von der
Beschaffenheit der Sacramente ist: so leicht ist der Ungrund von dem zu
erkennen, was die Reformirten davon lehren, daß sie nur blosse Zeichen
wären. |
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Denn einmahl ist ihre
Meynung in der
Schrifft
nicht gegründet. Die Sacramente des Neuen Testamentes: Die Tauffe und
das Abendmahl, werden uns darinnen nicht als blosse Zeichen, sondern als
solche allgemeine
Gnaden-Mittel vorgestellet, der durch uns etwas
geschenckt und mitgetheilt wird. Die Tauffe ist das Bad der Wiedergeburt
und Erneuerung des
Heiligen
Geistes, Tit. III, 5. Das gesegnete Brod aber ist die
Gemeinschafft des
Leibes Christi, und der gesegnete Kelch die
Gemeinschafft des Blutes Christi, 1 Corinth. X, 16. woraus denn deutlich
genug zu schliessen, daß es hier nicht auf eine blosse Bedeutung
ankommt. Der Geist GOttes bezeugt gar deutlich, daß die Sacramente, wenn
der gehörige Gebrauch derselbigen angestellet wird, etwas mittheilen und
etwas reelles würcken, nehmlich nach Beschaffenheit derjenigen, bey
denen sie appliciret werden, entweder die Erweckung oder die Stärkung
des Glaubens. |
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Vors andere ist die Lehre der
Reformirten mit vielen Schwierig- |
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{Sp. 568} |
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keiten
verknüpfft. Sie können dabey mit der
Kinder-Tauffe nicht auskommen. Denn sollen die Sacramente nur Zeichen
der Göttlichen Gnade seyn; so mögen sie uns sagen, warum sie die
Kinder
tauffen? Entweder haben sie vor der Tauffe den Glauben; oder sie haben
ihn nicht. Sollen sie ihn vor der Tauffe haben: so mögen sie uns
eröffnen, wie und wodurch sie ihn bekommen haben; behaupten sie aber,
daß in ihnen, ehe sie getaufft würden, noch kein Glaube sey; so kan man
nicht begreiffen, warum sie ihnen die Tauffe, und zwar ihrer
Meynung nach, als ein Zeichen der Göttlichen Gnade
appliciren, da sie doch noch nicht in der Gnade stehen. Ferner zeiget
sich eine Schwierigkeit, wenn sie mit den Papisten, wegen der Anzahl der
Sacramente Neuen Testamentes
disputiren sollen. |
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Drittens ist die Lehre der
Reformirten, nach der Meynung der Lutheraner, intereßiret. Denn sie
haben solche nur um deswillen annehmen müssen, damit sie desto eher bey
ihrer Meynung vom Heiligen Abendmahl auskommen möchten. Es muste das
Genus der
Sache,
wenn wir mit den
Schulen reden wollen, so eingerichtet werden, daß die
Species darunter stehen konnte. |
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Man kan hier nachlesen |
- Gerharden in locis theolog. …
- Dannhauern in hodomoria spiritus Calvin. phantasm.
…
- Brochmanden in system. theolog. …
- Mentzern in
Disput. de sacramentiorum erroribus
…
- Disputat. Giessens. …
- Schertzern in Colleg. Anti-Calvin. …
- Schomern in Collegio Anti-Calviniano …
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Siehe auch
Walchs Religions-Streitigkeiten ausser der
Evangelisch-Lutherischen Kirche III Th. p. 262. u.ff. |
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