Titel: |
Wirthschafft [11] |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
57 Sp. 1178 |
Jahr: |
1748 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Bd. 57 S. 602 |
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Wirthschafft [10] |
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Wirthschafft [12] |
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- ¶: Absatz in der Vorlage vorhanden
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II. |
Insonderheit muß man lernen: (Forts.) |
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Bet |
Special-Wirthschafft (Forts.) |
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II |
Privat-Wirthschafft (Forts.) |
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A |
Nach verschiedenen
Ständen
und Personen
(Forts.) |
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Nach diesem allen folgt nun, in dem
systematischen Zusammenhange der gantzen Wirthschaffts-Klugheit, weil
bisheriges der
Grund
von dieser ist: |
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** |
Die Stadt Wirthschafft, und zwar |
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N
[1] |
Überhaupt die Betrachtung einer
Stadt
und der Stadt-Wirthschafft. Dieses ist nur überhaupt zu beschreiben, um
des Zusammenhanges willen mit dem
Lande.
[1] HIS-Data: richtig: Aleph |
Bet |
Insonderheit aber wäre dabey zu sehen: |
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I |
Auf die Haupt-Geschäffte der Stadt-Wirthschafft,
worzu gehören: |
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A |
Alle Geschäffte, die der Lehre und einer
besondern Ausübung wegen mit denen rohen
Kräfften
der Menschen,
theils aber auch Nahrung davon zu haben, mit denen
gelehrten
Wissenschafften und
Künsten,
in hohen und niedern
Schulen, vornemlich in Städten getrieben werden,
und als
verschiedene Wirthschafften anzusehen sind. |
B |
Das gantze
Manufactur-
Fabriquen- und
Handwercks-Wesen, als eine grosse Men- |
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{Sp. 1179|S. 603} |
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ge von Stadt-wirthschafftlichen Geschäfften.
Insonderheit sind hier anzumercken: |
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a |
Die Haupt-Materien und
Ingredientien, so die
Land-wirthschafftlichen Haupt-Geschäffte denen
Handwerckern und
Manufacturen, zu ihren
Waaren,
Werckzeugen und Unterhalte, lieffern. |
b |
Die jenigen Waaren, welche Handwercker und
Manufacturen der Wirthschafft insgemein, oder denen Haupt- und
Neben-Geschäfften der Land-Wirthschafft lieffern. |
c |
Der daraus entstehende Verkehr zwischen Stadt und
Land, und das Haupt-Mittel desselben, nemlich
Geld
und
Müntze, wie auch Credit, so viel die gemeinsten Dinge betrifft. |
d |
Diejenigen Handwercker, die der Wirthschafft
insgemein, oder doch dem Land-Manne dienen, und entweder |
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1 |
Zugleich auf dem Lande, |
2 |
Oder allein in Städten getrieben werden. |
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e |
Diejenigen Manufacturen und Handwercker, die aus
der Land-Wirthschafft entstehen. |
f |
Alle Land-wirthschafftlichen Handwercker und
Profeßionen. |
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C |
Das gantze
Commercien-Wesen, als ein neuer
Inbegriff, von besondern Stadt-wirthschafftlichen Geschäfften. Dahin
gehöret so wohl alle grosse
Handelschafft, als die kleine
Krämerey,
Höckerey, sammt dem dazu gehörigen Gemäß-
Geld-
Marckt-
Jahrmarckt- und Meß-Wesen. |
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II |
Auf die Neben-Geschäffte, und zwar:
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a |
Diejenigen, welche mit denen
Stadt-Nahrungs-Geschäfften, oder doch nach der
Gewohnheit,
verknüpffet, und also der Stadt-Wirthschafft eigen sind. Dahin eine
sonderbare,
bequeme,
zierlichere und prächtigere
Lebens-Art in Essen, Trincken, Kleidern,
Bedienung, Wohnung, ingleichen der Erwerb mit Häuser-Miethen,
Coffee- Thee- Spiel-Häusern, der kostbare Garten-Bau, allerhand
besondere bey Stadt-Geschäfften
nöthige Hand-Arbeiter,
Tagelöhner und
besondere
Bediente,
männlichen
und
weiblichen Geschlechts
etc. gehören. |
b |
Diejenigen, welche die Städte mit dem Lande
gemein haben, oder doch in denen Vor-Städten treiben lassen, theils: |
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α |
Als besondere Stadt-Gewerbe; Dahin gehören: |
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1 |
Alles Stadt-Brau-Wesen; |
2 |
Alles Stadt-Mühlen-Wesen; |
3 |
Alle kleine
Schulen in denen Städten; |
4 |
Aller
Acker-Bau und Viehzucht, und andere
eigentliche Land-wirthschafftlichen Geschäffte, die man auch bisweilen
in Städten zugleich, als Neben-Geschäffte, treibet; |
5 |
Alle Gast-Wirthschafft in denen Städten; |
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{Sp. 1180} |
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6 |
Alles Schenck-Wesen daselbst; |
7 |
Alle Nahrung, die mit Ausleyhung der
Capitalien
auf Interesse, ausser dem Geld-Handel, so zu der
Kauffmannschafft
gehöret, in Städten getrieben wird; Dahin auch das eintzelne Ausleyhen
auf Pfänder, und die Betrachtung des Wuchers gehöret. Theils: |
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β |
Als wirthschafftliche
Verrichtungen bey der
häußlichen Wirthschafft in den Städten, und dem gemeinen
Leben. Davon
schon
Exempel unter dieser
Art
von Geschäfften bey denen Neben-Geschäfften der Land-Wirthschafft
angegeben worden. Und man kan leicht ermessen, daß, da diese Dinge Land-
und Stadt-Wirthen gemein sind, solche hier allerseits zu erklären wären. |
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Aus diesem Schema, oder systematischen
Entwurff und Abriß der gantzen Wirthschafft, wird
man nun verhoffentlich verschiedenen
Nutzen
haben. Denn |
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1) |
wird man sehen, wie die
gantze Wirthschaffts-Wissenschafft und
Klugheit,
ja die wirthschafftlichen Geschäffte unter sich
selbst, gantz natürlich zusammen hängen, und
wie insonderheit ein jedes Geschäffte selbst gantz
systematisch erlernet, oder auch zu einer
genauen
Erkänntniß zergliedert werden könne
und müsse. Denn es sind mit Fleiß einige
Zergliederungen allhier ziemlich speciel
vorgestellet. Mit denen andern gehet es eben so
zu. Nur war es hier zu weitläufftig, alle
solchergestalt zergliedert in einem kurtzen
Schema vorzustellen. D. Zinckens Grund-Riß
derer Cameral-Wissenschafften, I Th. liefert
solche vollständiger. |
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2) |
Erkennet man in einem
Blicke, was ein vollkommener und universaler
Wirthschaffts-Verständiger, dergleichen ein
Cameralist, oder Policey-Verständiger seyn soll,
lernen müsse, ingleichen, worauf sich dieser und
jene Particulair-Wirth besonders zu legen
habe.¶ |
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