Titel: |
Holstein … Herzogthum |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
13 Sp. 655 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 13 S. 341 |
Vorheriger Artikel: |
Holstebro |
Folgender Artikel: |
Holstein insonderheit |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
|
|
Text |
Quellenangaben |
|
Holstein oder Holster, Holdustein,
Holdunestetti,
Lat. Holsatia, auch Holtzatia, ein
Hertzogthum in dem
Nieder-Sächsischen Creiße, so
nach
Norden, vermittelst der Eider und Levensaw,
an Schleßwig nach
Süden durch die Elbe an
Bremen, und durch die Trave an
Mecklenburg und
Lauenburg
grentzet, auf der rechten Seite von der
Ost-See bis an Femern, welches zu Schleßwig
gehöret, und auf der lincken von der West- oder
Nord-See umschlossen ist. |
|
|
Es enthielt vor
Zeiten 3.
Völcker oder drey
Gäve, nemlich Dithmarsen, Holstein und Stormarn,
welches letztere das
vornehmste gewesen. |
Adamus Cremensis. |
|
Es wurde zu denen Ost-Sachsen gerechnet,
deren
Rechte sie auch hatten. |
- Chronic. Slauorum 47.
ap. Leibnit. Script. Rer. Bruns. …
- Botho Chron.
Bruns. Pict. ap. Leibnit. l.c.
…
|
|
Der
Name
soll von
Holtz, oder von dem
Nieder-Sächsischen
Worte
Holt, herkommen, weil
die ersten
Einwohner zwischen der Eider und Stör
diesen Namen geführet, indem sie im Gehöltze
gewohnet, und auch davon Holtsaßen
genennet
worden. |
- Bothonis Chron. Bruns.
Pict. ap. Leibnitium Script. Rer. Bruns. …
- Goebelinus Person. Cosm. … ap.
Meibomium
Script. Rer. Germ. …
- Albertus Stadensis Chron. ap.
Schilterum de Script. Rer. Germ.
…
|
|
Jedoch nehmen auch einige den Namen vom
Fluße Alster her, so bey denen |
|
|
{Sp. 656} |
|
|
Alten auch Halster geheissen. |
Arnoldus Lubecensis
… |
|
Oben genennte Völcker haben sich
an. 1067.
bey 600.
Familien auf dem Hartzwald
niedergelassen, indem sie von denen Räubern
vertrieben worden. |
Albertus Stadensis
l.c. ap. Schilterum l.c.
… |
|
An. 1099 wurde das Land von denen Dännen
unter das Joch gebracht. |
Script. Rer. Dan. ap. de
Ludewig Reliq. MSt. … |
|
Es liegt Holstein nach der Breite der
Erd-Kugel
unter dem 53. Grad 26. Minuten. Die Breite von
Rendsburg bis
Hamburg ist 12. Meilen, und die
Länge von der West-See biß an die Ost-See hinter
Neustadt ist 17. Meilen; ins gevierte wird es 136.
Meilen austragen, daraus erhellet, daß es 8.
vierkannte Meilen kleiner als Schleßwig. Sonst
gehöret es als ein Lehen zu
Teutschland. |
|
|
Das Land ist an Güte ungleich, massen es an
einigen
Orten grosse Heyden, überhaupt aber an
beyden See-Canten gute fette schwartze
Erde, die
unter andern auch herrlichen Weitzen träget, an der
West-Seite aber die
reichen Marschländer hat.
siehe Marschland. |
|
|
Es hat auch fischreiche Seen. Berge giebt es
ausser dem Kalchberge und Seegeberge keine,
aber viel fruchtbare
Wälder an Eichen und
Buchbäumen. Unter denen Flüssen sind nach der
Elbe, die Eider, Stör, Trave, Schwentin und
Schartaw die vornehmsten, Neustadt, Heiligenhafen
und Kiel haben gute
Häfen. |
|
|
Die übrigen
Städte
ausser
Hamburg sind |
|
|
- die eigentlich also genannte Vier-Städte, Kiel, Rendsburg, Itzeho und
Oldeslo, so Lübisches Recht, und ein
Appellations-Gerichte haben, dahin
verschiedene Städte in Holstein und Schleßwig
prouociren;
- Ferner
- Krempe,
- Wilster,
- Seegeberg,
- Heiligenhafen,
- Neustadt,
- Oldenburg,
- Lütkenburg,
- Glückstadt,
- Plön,
- u.a.
|
|
|
Das
gantze Hertzogthum wird in 4.
Theile,
Holstein insonderheit, Stormarn, Dithmarsen und
Wagern
unterschieden, welche theils dem
Könige in
Dänemarck, theils dem Herzoge zu Gottorff gehören,
wie hernach, und unter iedem besondern
Articel
dieser Landschafften zu ersehen. |
|
|
Von diesen Holsteinischen vier Ländern werden
zum
Reiche
monathlich einfach 40. zu Roß und 80.
zu Fuß, oder 800. in 60 Monath 48000 fl. an
Gelde
gegeben. Zur Unterhaltung des
Cammer-Gerichts
ist das Ordinarium an. 1576. gewesen 140. fl. 6. Xr.
6. Hell. und nach der Vermehrung 253. fl. 27.
Xr. |
- Zeiller Reichs-Geogr.
…
- von
Herden Grund-Feste des teutschen Reichs
…
|
|
Das Holsteinische Wapen ist ein gevierter
Schild, mit einer zwischen die untersten beyden
Quartiere eingepfropften Spitze und einem Mittel-Schilde. In der obern Reihe ist das Königreich
Norwegen und das Hertzogthum Schleßwig; In der
untern das Hertzogthum Holstein und das Land
Stormarn. In der Spitze das Land Dithmarsen. In
dem Mittel-Schilde die
Grafschafft Oldenburg und
Delmenhorst. |
|
|
Über dem Schild stehen 3. Helme, welche alle
mit Cronen, darinnen Fürsten-Hüte stehen,
bedecket sind. |
|
|
Auf dem mittelsten ist ein goldener gecrönter
Löwe, welcher eine krummgebogene Helleparte in
Prancken hält, wegen Norwegen. |
|
|
Auf dem zur rechten drey goldene Schaffte,
welche oben mit goldenen Knöpffen und Pfauen-
Federn gezieret sind, wegen Schleßwig. |
|
|
Auf dem zur lincken, 7. wie das 3. |
|
|
{Sp. 657|S. 342} |
|
|
Feld, bezeichnete Fähnlein, an goldenen
Lantzen, wegen Holstein. |
- Trier Einleitung zur
Wappenkunst …
- Lackmann Hist. Holstein und
Schleßwig.
|
|
|
|