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Zedler: Rotenburg, oder Rothenburg an der Tauber [2] HIS-Data
5028-32-1088-9-02
Titel: Rotenburg, oder Rothenburg an der Tauber [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 32 Sp. 1093
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 32 S. 560
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Folgender Artikel: Rotenburg oder Rodenberg
Hinweise:
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  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

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Übersicht
Lage
Befestigung
Klima, Boden, Wasser
Straßen und Häuser
Einwohner
keine Vorstädte
Gebiet
Tore und Türme
Rathaus
St. Jacobskirche
weitere Kirchen
öffentliche Gebäude
Hirtentanz
Messe und Märkte
Religion
  Luthertum
Gymnasium
Bibliothek
Johanniter-Ritter-Orden
Privilegien
Reichs-Anschlag
Literatur

Stichworte Text Quellenangaben
Lage So viel hiernächst die Lage der Stadt Rotenburg betrifft, so stehet selbige theils auf einem ziemlich hohen Berge, andern theils zühet sie sich ins Thal herunter, daher ihre Gestalt fast einer Lauten ähnlich fallen will. Auf gedachtem Berge seyn noch einige Uberbleibsale von der alten Burg zu sehen, welche in die Stadt mit eingefasset. Auf selbigem Platze befinden sich etliche grosse Linden und werden jährlich 2 Viehmärckte allda gehlten.  
  Weil sie nun theils an, theils auf Bergen lieget, so vergleichet man sie desfalls mit der Stadt Jerusalem. Es hat auch im Pabstthum einen Gang von der Burg hinunter nach dem Tauber-Grunde zu gehabt, auf welchem abgemessen gewesen, wie weit Christus mit seinem Creutze bis an den Ölberg gehen müssen, auf dem sich viele steinerne Bilder befunden, die aber jetzo mehrentheils eingegangen und zerfallen.  
Befestigung Ihre Fortification ist noch ziemlich, bestehet aus einer guten starcken Mauer, verschiedenen Thürmen und Rondelen. Auf der Land-Seite ist ein Wall, trockener Graben, sammt etlichen Bollwercken, welches alles noch gar fein angeleget, auch aufn Nothfall verbessert werden könnte, wie denn eben diese ihre Lage verursachet, daß einem Feinde ihre Attaque schwer fallen sollte, indem von der Ebene her lauter Blachfeld, und weil keine Vorstädte vorhanden, mit Stücken allenthalben bestrichen werden kan.  
  An der andern Seite hat sie ein tieffes Thal, welches die Tauber mit ihrem hellen Wasser benetzet. Sonst hat sie auch ein Zeughauß, obgleich von grossem Geschütze nicht viel vorhanden, und das anwesende zur sattsamen Vertheidiung der Stadt nicht hinlänglich genung ist. Die Bürgerschafft ist gar zahlreich, mit Gewehr wohl versehen, weiß sich dessen auch noch gut genung zu gebrauchen.  
Klima, Boden, Wasser Die Lufft um Rothenburg und das Clima, darunter sie lieget, ist überaus gesund, der Boden auch, sammt dem darzu gehörigen Gebiethe, an Wein, Getreyde und Obst dermassen fruchtbar, daß sie insgemein der Vorrathskeller von Francken pfleget genennet zu werden. Das Wasser ist gut, jedoch will an lebendigen Brunnen in der obern Stadt sich dann und wann ein Mangel ereignen. Diesem Mangel einiger massen abzuhelffen, hat man ein Wasser über einen Berg auf den Klingen-Thurm geleitet, von dar es zu der Einwohner Nothdurfft gebraucht wird.  
Straßen und Häuser Die Stadt hat gar feine und  
  {Sp. 1094}  
  geraume Strassen die aber ihrer Lage halber nicht alle eben, sondern einige Berg auf gehen. Die Häuser können zum Theil ebenfalls paßiren, ob sie schon denen in Nürnberg nicht gleich kommen, dennoch findet man hin und wieder einige, die nach der neusten Bauart eingerichtet.  
Einwohner Die Einwohner sind gantz höfflich, freundlich und bescheiden; ihre Häuser halten sie ziemlich rein und sauber.  
keine Vorstädte Man findet allda keine Vorstädte, weil selbige 1204 zum Theil in die Stadt eingerückt, und damahlen die Stadt zum ersten mahle vergrössert worden. Im Jahr 1417 aber ward sie in die Gestalt und Weite gebracht, darinnen sie noch heut zu Tage zu sehen.  
Gebiet Ihr Gebiethe ist ziemlich weitläufftig, und mit einem Zaun und Graben umfasset, welches sie die Landwehre nennen, und 1413 angelegt haben. Es wird selbiges in zwey Theile abgesondert, als den Zwergmeyer, und den Gau, deren jeder zwey Landvoigte hat, welches alle mahl die zwey obersten Bürgermeister sind.  
Tore und Türme Alle mahl wo eine Hauptstrasse hinaus gehet, ist ein Thurm erbauet, der mit einem Wächter versehen, und an welchem der Zoll eingenommen wird. Der Thore zählet Rotenburg sechse, als das Kalck-Thor, Rether-Thor, Hospital-Thor, Coberzeller-Thor, Burg-Thor und Klingen-Thor. Jedes derselben ist mit einem hohen starcken Thurm versehen, von dar in das Land ein angenehmer Prospect offen stehet.  
Rathaus Das Rathhaus präsentiret sich gar ansehnlich, so daß man nach Nürnberg, seines gleichen in keiner Fränckischen Stadt finden wird. An selbigem ist 1573 den 2 Mertz der erste Stein geleget worden. Der Thurm, der auf solchem stehet, ist deswegen merckwürdig, weil er von Dache aus erbauet und doch eine ziemliche Höhe hat, von dem man die gantze Stadt gar füglich übersehen kan.  
St. Jacobskirche Die St. Jacobskirche, welche die vornehmste in der Stadt ist, wurde 1373 errichtet. Sie ist ein gar ansehnliches Gebäude, inwendig auch sauber gnung ausgezieret, wiewohl in allem nach der alten Art erbauet, und ist sonst wegen ihrer doppelten Orgel berühmt, dergleichen man so bald in keiner Stadt findet. Auch war in derselben vor einigen Jahren ein so genanntes Gegenwerck zu sehen, welches ein Rothenburger künstlicher Bürger erfunden und auf eine gantz besondere Art gespielt werden muste. Man zeiget auch noch in dieser Kirche in einem Crucifixe ein Gläßgen mit einigen Tropffen Blut von dem Herrn Christo, welches im Pabstthum mit sonderbahrer Andacht verehret worden.  
weitere Kirchen Hiernächst ist die Hospital-Kirche die vornehmste; in diesen beyden Kirchen allein wird das heilige Abendmahl ausgespendet, in den andern aber nicht. Nach diesen ist die Kirche zu St. Wolffgang vor dem Klingen-Thore, in welcher aber ordentlich nicht geprediget wird. Die Johaniter-Kirche wird ebenfalls nicht gebrauchet; die Capelle hingegen zur heil. Marie auf dem Milch-Marckte ist im guten Stande, und wird wöchentlich 4 mahl Betstunde in selbiger gehalten.  
öffentliche Gebäude Von andern öffentlichen Gebäuden ist der St. Georgen-Brunn, oder der Herterich, der 1446 gebauet worden, und denn der Klingenbrunn, den man 1559 in die Stadt geleitet hat, und dessen schon Erwehnung geschehen, vor andern sehenswür-  
  {Sp. 1095|S. 561}  
  dig. Zu Verpflegung der Armen sind gar gute Anstalten gemacht, worzu das Hospital gewidmet, so ein gar feines Gebäude ist. Es befindet sich auch unter den öffentlichen Gebäuden die Roßmühle, die mit 12 Gängen versehen, aber nur im äussersten Nothfall gebraucht wird. Sie stehet ohnfern dem Hospital auf dem so genannten Mühlenacker und ist endlich noch wohl werth, daß ein Fremder sie beschaue.  
Hirtentanz Die Schäffer in dieser Gegend haben eine gar sonderlichen Gebrauch, indem sie in 3 bis 7 Jahren ein mahl Dienstags nach Bartholomäi von drey Meilen zusammen kommen, zur St. Wolffgangs Kirche, die vor dem Klingenthore liegt, in Proceßion zur Predigt gehen. Die zwey Vorsteher gehen ihnen voran, führen sie unter einer Schäffer-Musick nach gedachter Kirche, und von dar in ihr Wirthshaus zum güldenen Lamme, allwo sie sich lustig machen und so dann auf öffentlichem Marckte einige Stunden lang herum tantzen. Wenn ein Handwercks-Pursche ohne Erlaubniß sich unter sie mischet, so werffen sie ihn in den grossen Röhrkasten, den Hertrich. Dieses wird der Hirtentantz genennet.  
  Tages darauf nehmen sie eine Gans, führen sie an einem Bande in Proceßion auf den Marckt, allwo ihr einer von ihnen den Kopff abhauen muß. Und damit er selbigen nicht so gleich treffe, geben sie der Gans unterwegens öffters Wein zu trincken, damit sie taumelnd werde, und ihrem Enthalser nicht stille halte. Woher sich diese Gewohnheit schreibe, ist unbekannt.  
Messe und Märkte Auch ist noch zu gedencken, daß die Stadt mit einer Messe von dem Kayser Ludewigen 1340 versehen worden; es hebet sich selbige auf Nicolai an, stehet 8 Tage, und wird von den umliegenden Orten fleißig besuchet. Hierüber hat sie noch vier Jahrmärckte, als einen um Jacobi, den andern auf Bartholomäi, den dritten um Martini, der der Kalt-Marckt heisset, und den vierten auf Mitfasten, der vor kurtzem angeleget worden, auf welchem zugleich ein Viehmarckt mit gehalten wird. Die drey ersten schreiben sich von Kayser Rudolpho I her.  
Religion Was endlich den Zustand der Religion anlanget, so ist wohl eine ausgemachte Sache, daß die Einwohner in den alten Zeiten ebenfalls Heyden gewesen, bis sie endlich mit gantz Deutschland zum Christlichen Glauben bekehret worden; da sie denn der Päbstlichen Religion eine geraume Zeit sehr eiffrig angehangen. Die Franciscaner besassen ein ansehnliches Kloster, welches sich auf dem Viehmarckt befande. So hatten auch von den Urseliner Nonnen sich eine Bande eingefunden, denen die Stadt ebenfalls ein Kloster zu bauen vergönnete, wovon noch jetzo einige Gebäude stehen.  
Luther Bey der Päbstl. Religion verblieb die Stadt Rotenburg bis in das XVI Jahrhundert, da die Güte des Allerhöchsten Lutherum erweckte, der die verderbte Lehren reinigen und von den anklebenden Schlacken saubern muste. Da denn auch die Stadt Rotenburg nach und nach die aufgehende Wahrheit erkannte und derselben beyfiele; auch 1530 einen Abgeordneten auf den Reichstag nach Augspurg, wo die Augspurgische Confeßion übergeben ward, absandte. Die gäntzliche Abschaffung aber geschahe 1544. Dergestalt ist nunmehro Rothen-  
  {Sp. 1096}  
  burg Evangelisch und wird keinem Catholicken allda als ein Bürger zu wohnen erlaubet. Nachdem den Protestantis. Ständen in dem Friedens-Schlusse die Jura circa sacra wieder eingeräumet worden, hat Rothenburg ebenfalls ihr eigen Consistorium angerichtet. Es besteht solches aus drey Ober-Bürgermeistern, dem Superintendenten, dem Vesper-Prediger und einem Capellan, welcher bey diesem Collegio Scriba heisset.  
Gymnasium Es führet solches zugleich die Inspection über das Gymnasium, welches gar fein eingerichtet, und mit sieben Classen, auch so vielen Präceptoribus versehen ist, davon der Rector sich den Namen Professor geben läst, welches ietzo der Herr Werner ist. Man tractiret in selbigen in den obern Classen so wohl die Sprachen, als auch die Philosophie und einige Humaniora und werden daraus gar feine Leute gezogen, jedoch daß sie vorher die Academien noch etwas besuchen müssen. Es werden zugleich darinnen 12 Alumni unterhalten, denen aus den Kloster-Stifftungen, der Johanniter-Pflege und von andern dahin vermachten Legaten ihr Unterhalt gegeben wird.  
Bibliothek Nicht weniger ist die Stadt auch noch mit einer ziemlichen Bibliotheck versehen, deren Inspection alle mal dem Rectori des Gymnasii aufgetragen ist.  
Johanniter-Ritter-Orden Sonsten ist auch noch zu gedencken daß zu den Zeiten des Pabstthums der Deutsche Johanniter-Ritter-Orden in der Klingen-Gasse ein gewisses Haus nebst verschiedenen Einkünfften gehabt. Weil nun selbiges nach der Reformation der Stadt viel Ungelegenheit machte, so bemühete sich der Rath so lange, bis er es käufflich an sich brachte. Worauf solches gäntzlich eingerissen und Bürgerhäuser daraus gemacht worden. Indessen hat gedachter Orden doch noch ein Haus in der Stadt, so in der Schmiede-Gasse stehet. Es gehören zu selbigem viele Einkünffte von denen im Rothenburger Gebiethe liegenden Gütern; es hat auch verschiedene Äcker und Weinberge. Der Orden läst es durch einen Verwalter versorgen, wiewohl die Stadt sothaner Beschwerde vermuthlich gerne loß seyn möchte.  
Privilegien In was gutem Credit aber bey den Römis. Kaysern die Stadt Rothenburg gestanden, ist aus den ihr ertheilten Privilegien zur Gnüge zu ersehen. Das allererste, so viel sich Nachricht finden will, gab ihr der Kayser Rudolphus I im Jahr 1274, und bestunde hauptsächlich darinne:  
1274
  1. Solten alle Bürger und Innwohner unter des Kaysers und des Reichs besonderm Schutze stehen und vor ein fremd Gericht nicht gezogen werden dürffen.
  2. Solte das Zentgericht in seiner bisherigen alten eingeführten Gewohnheit verbleiben.
  3. Soferne die Stadt jemanden in die Acht erklärte, solte sie solches dem Reiche kund thun und der Bannisirte nirgend als in Rothenburg selber davon absolviret werden können.
  4. Solten die Bürger und Innwohner ihre Reichs-Anlagen, nach hergebrachtem Gebrauche, abzustatten befugt seyn.
  5. Solte kein Ausländer einen Rotenburgischen Bürger zu einem Duell ausforden dürffen.
  6. Solten alle und jede, die die Rothenburgische Messen besuchten, auf eine Meilewegs von der Stadt in des Kaysers und Reichs ungestöhrtem Schutze seyn.
  7. Solten ihre Weyden und Trifften, wie auch die Land-

    {Sp. 1097|S. 562}

    strassen in ihrem alten Stande verbleiben.
 
  Die folgenden Kayser Albertus und Heinrich bekräftigten dieses, und der Kayser Ludovicus IV that 1331 annoch dieses hinzu:  
1331
  1. Daß sie Stadtrecht, Gesatz und Gebot, die Ihr. Kayserliche Majestät dem Reiche und gemeinen Rechten, nicht zuwieder wären, setzen, ordnen, auch wieder abnehmen möge.
  2. Daß sie darum vor niemand anders, denn vor Ihr. Kayserl. Maj. und derselben Nachkommen am Reich, dem Kläger antworten solle.
  3. Daß sie alle ehrbare Edelleute, die auf dem Lande sitzen, und ihre Bürger seynd, an allen Stätten und um alle Sachen, gegen allermänniglich versprechen und auch verantworten möge, als andere ihre Mitbürger, die bey ihnen in der Stadt gesessen sind.
  4. Daß sie das neue Spital zu Rotenburg an seinen Leuten von Ihr. Majestät und des Reichs wegen ewiglich schirmen und versprechen sollen und mögen.
  5. Was vor ihrem, der Stadt, Land-Gericht zu Rotenburg erklagt und erlangt, daß man ihn deswegen bestätigen soll vor Ihr. Majestät Hof-Gericht, also daß es Macht und Krafft haben soll, allen den, die es von ihres Landgerichts wegen fordern, mit Landgerichtsbrieffen, u.s.f.
  6. Daß ihr an der Handlung desselben Landgerichts keinerley Freyung oder Gnad, die ihre Majestät jemand gethan hatten, in keine Weiß Schaden oder Hinterfall bringen soll, wenn Ihr. Meynung und Gebot ist, daß sie es Ihr. Maj. und dem Reich fürbaß halten und behalten, als es vormahls uff Ihr. Maj. und das Reich kommen ist, u.s.w.
 
weitere Privilegien Von dem Kayser Ruperto ward sie wegen des Umbgeldes begnadiget. Kayser Sigismund aber vermehrte die bisherige Gnade der Kayser seiner Vorgänger noch mehr, indem er ihnen 1422 die Gerechtigkeit der erstern Instantz gabe. Der Kayser Maximilianus II war noch gnädiger, bekräftigte 1576 nicht nur selbiges, sondern setzte auch dieses hinzu, daß kein Rotenburgischer Bürger, er möge in oder ausser der Stadt sich befinden, vor einem andern Gerichte sollte belanget werden können, es möge solches nun das Rothweilische, Westphälische, oder sonsten eines seyn etc.  
Zollprivileg Wegen des Gülden-Zolls an der Tauber und Vorbachs hat die Stadt vom Kayser Friedrich III gar ein ansehnliches Privilegium erhalten, welches dahin gehet, daß sie, die ihrigen, ihre Hintersassen, und die ihnen zu versprechen stehen, sie seyn geistlich oder weltlich, in der Stadt oder auf dem Lande gesessen, von den Weinen, so sie an der Tauber, der Vorbach und an den Enden daselbsten umkaufen, oder sonst von dannen zu ihn führen und bringen werden, nun hinführo ewiglich solcher Gülden-Zoll, so ihnen zu geben aufgesetzt und zu nehmen erlaubt und erlängert seyn solle, gantz ledig und müßig, und die zu geben nicht schuldig oder pflichtig seyn, noch von ihnen genommen, noch gefordert werden sollen, in einig Weiß u.s.f.  
  Der Landwehr, Heeg und des Weydwercks halber hat sie Maximilianus I ebenfalls mit einem herrlichen Privilegio begnadiget. Der grosse Kayser Carl V war Rotenburg so gnädig daß er sie mit einigen neuen Zöllen nicht beschweret wissen wollte, wie desfalls sein 1521 gegebenes Privilegium lautet. Wie  
  {Sp. 1098}  
  es wegen fallit gewordener Personen, ingleichen auch anderer Gläubiger halber die Stadt Rothenburg zu halten habe, desfalls hat sie Kayser Maximilianus II 1576 gleicher gestalt gar ansehnlich begnadiget. Wie denn auch eben dieser Kayser wegen der Appellation und wie es damit zu halten noch ein Privilegium gegeben, vermöge dessen keine Klag oder Sache, die nicht über 200 fl. Rheinisch werth, an den Kayser, seine Nachkommen, an das Reich oder Kayserliche Cammergericht noch auch kein ander Gericht, durch Appellation berufen und gebracht werden solle.  
  Alle diese vortreffliche Begnadigungen und Freyheiten, deren völlige Copeyen beym Lymnäo in seinem Jure publico zu befinden, zeigen zur Genüge, in was vor gnädigem Andencken und Hochachtung die Stadt Rotenburg bey den Deutschen Kaysern gestanden habe, in welcher sich zu erhalten sie auch ihre äusserte Devotion anwendet und deshalben in Abstattung ihrer Schuldigkeit nie etwas unterlassen.  
Reichs-Anschlag Den Reichs-Anschlag betreffend, giebt Rotenburg Monathlich einfach 10 zu Roß und 65 zu Fuß oder 380 fl. zum Cammergerichte ordentlich jährlich 90 fl. nach dem erhöhten Anschlag 150. fl.  
Literatur  
  • Hermannus Contractus in chron. 1052
  • Münster in cosmograph.
  • Friese Würtb. Chron. …
  • Bertius comment. rer. Germ.
  • Knipschild de jure civ. imp.
  • Merian topogr. Franc.
  • Lucä Grafensaal …
  • Pastorius Franc. rediv.
  • Europ. Herold.
  • Nachr. von der Stadt Rothenburg an der Tauber.
     

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Stand: 23. September 2013 © Hans-Walter Pries