Stichworte |
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Quellenangaben |
Lage |
So viel hiernächst die Lage der
Stadt Rotenburg betrifft, so stehet selbige
theils auf einem ziemlich hohen Berge, andern theils zühet sie
sich ins Thal herunter, daher ihre
Gestalt fast einer Lauten ähnlich fallen
will. Auf gedachtem Berge seyn noch einige Uberbleibsale von der
alten Burg zu
sehen, welche in die Stadt mit eingefasset. Auf selbigem Platze befinden sich
etliche grosse Linden und werden
jährlich 2 Viehmärckte allda gehlten. |
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Weil sie nun theils an, theils auf Bergen lieget, so vergleichet man sie
desfalls mit der Stadt Jerusalem. Es hat auch im Pabstthum einen Gang von der
Burg hinunter nach dem Tauber-Grunde zu gehabt, auf welchem abgemessen gewesen,
wie weit Christus mit seinem Creutze bis an den Ölberg gehen müssen, auf dem
sich viele steinerne Bilder befunden, die aber jetzo mehrentheils eingegangen
und zerfallen. |
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Befestigung |
Ihre Fortification ist noch ziemlich, bestehet aus einer guten starcken
Mauer, verschiedenen Thürmen und Rondelen. Auf der
Land-Seite ist ein Wall,
trockener Graben, sammt etlichen Bollwercken, welches alles noch gar fein
angeleget, auch aufn Nothfall verbessert werden könnte, wie denn eben diese ihre
Lage verursachet, daß einem Feinde ihre Attaque schwer fallen sollte, indem von
der Ebene her lauter Blachfeld, und weil keine Vorstädte vorhanden, mit Stücken
allenthalben bestrichen werden kan. |
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An der andern Seite hat sie ein tieffes Thal, welches die Tauber mit ihrem
hellen Wasser benetzet. Sonst hat sie auch ein Zeughauß, obgleich von grossem
Geschütze nicht viel vorhanden, und das anwesende zur sattsamen Vertheidiung der
Stadt nicht hinlänglich genung ist. Die Bürgerschafft ist gar zahlreich, mit
Gewehr wohl versehen, weiß sich dessen auch noch gut genung zu gebrauchen. |
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Klima, Boden, Wasser |
Die Lufft um Rothenburg und das Clima, darunter sie lieget, ist überaus
gesund, der Boden auch, sammt dem darzu gehörigen
Gebiethe, an Wein, Getreyde
und Obst dermassen fruchtbar, daß sie insgemein der Vorrathskeller von Francken
pfleget genennet zu werden. Das Wasser ist gut, jedoch will an lebendigen
Brunnen in der obern Stadt sich dann und wann ein Mangel ereignen. Diesem Mangel
einiger massen abzuhelffen, hat man ein Wasser über einen Berg auf den
Klingen-Thurm geleitet, von dar es zu der
Einwohner Nothdurfft gebraucht wird. |
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Straßen und Häuser |
Die Stadt hat gar feine und |
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{Sp. 1094} |
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geraume Strassen die aber ihrer Lage halber nicht alle eben, sondern einige
Berg auf gehen. Die Häuser können zum Theil ebenfalls paßiren, ob sie schon
denen in Nürnberg nicht gleich kommen, dennoch findet man hin und wieder einige,
die nach der neusten Bauart eingerichtet. |
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Einwohner |
Die Einwohner sind gantz höfflich, freundlich und bescheiden; ihre Häuser
halten sie ziemlich rein und sauber. |
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keine Vorstädte |
Man findet allda keine Vorstädte, weil selbige 1204 zum Theil in die
Stadt
eingerückt, und damahlen die Stadt zum ersten mahle vergrössert worden. Im Jahr
1417 aber ward sie in die
Gestalt und Weite gebracht, darinnen sie noch heut zu
Tage zu sehen. |
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Gebiet |
Ihr
Gebiethe ist ziemlich weitläufftig, und mit einem Zaun und Graben
umfasset, welches sie die Landwehre nennen, und 1413 angelegt haben. Es wird
selbiges in zwey Theile abgesondert, als den Zwergmeyer, und den Gau, deren
jeder zwey Landvoigte hat, welches alle mahl die zwey obersten Bürgermeister
sind. |
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Tore und Türme |
Alle mahl wo eine Hauptstrasse hinaus gehet, ist ein Thurm erbauet, der mit
einem Wächter versehen, und an welchem der Zoll eingenommen wird. Der Thore
zählet Rotenburg sechse, als das Kalck-Thor, Rether-Thor, Hospital-Thor,
Coberzeller-Thor, Burg-Thor und Klingen-Thor. Jedes derselben ist mit einem
hohen starcken Thurm versehen, von dar in das
Land ein
angenehmer Prospect offen
stehet. |
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Rathaus |
Das Rathhaus präsentiret sich gar
ansehnlich, so daß man nach Nürnberg,
seines gleichen in keiner Fränckischen
Stadt finden wird. An selbigem ist 1573
den 2 Mertz der erste Stein geleget worden. Der Thurm, der auf solchem stehet,
ist deswegen merckwürdig, weil er von Dache aus erbauet und doch eine ziemliche
Höhe hat, von dem man die gantze Stadt gar füglich übersehen kan. |
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St. Jacobskirche |
Die St. Jacobskirche, welche die vornehmste in der
Stadt ist, wurde 1373
errichtet. Sie ist ein gar
ansehnliches Gebäude, inwendig auch sauber gnung
ausgezieret, wiewohl in allem nach der alten
Art erbauet, und ist sonst wegen
ihrer doppelten Orgel berühmt, dergleichen man so bald in keiner Stadt findet.
Auch war in derselben vor einigen Jahren ein so genanntes Gegenwerck zu sehen,
welches ein Rothenburger künstlicher
Bürger erfunden und auf eine gantz
besondere Art gespielt werden muste. Man zeiget auch noch in dieser Kirche in
einem Crucifixe ein Gläßgen mit einigen Tropffen Blut von dem Herrn Christo,
welches im Pabstthum mit sonderbahrer Andacht verehret worden. |
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weitere Kirchen |
Hiernächst ist die Hospital-Kirche die vornehmste; in diesen beyden Kirchen
allein wird das heilige Abendmahl ausgespendet, in den andern aber nicht. Nach
diesen ist die Kirche zu St. Wolffgang vor dem Klingen-Thore, in welcher aber
ordentlich nicht geprediget wird. Die Johaniter-Kirche wird ebenfalls nicht
gebrauchet; die Capelle hingegen zur heil. Marie auf dem Milch-Marckte ist im
guten
Stande, und wird wöchentlich 4 mahl Betstunde in selbiger gehalten. |
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öffentliche Gebäude |
Von andern öffentlichen Gebäuden ist der St. Georgen-Brunn, oder der
Herterich, der 1446
gebauet worden, und denn der Klingenbrunn, den man 1559 in
die Stadt geleitet hat, und dessen schon Erwehnung geschehen, vor andern
sehenswür- |
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{Sp. 1095|S. 561} |
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dig. Zu Verpflegung der
Armen sind gar gute Anstalten gemacht, worzu das
Hospital gewidmet, so ein gar feines Gebäude ist. Es befindet sich auch unter
den öffentlichen Gebäuden die Roßmühle, die mit 12 Gängen versehen, aber nur im
äussersten Nothfall gebraucht wird. Sie stehet ohnfern dem Hospital auf dem so
genannten Mühlenacker und ist endlich noch wohl werth, daß ein Fremder sie
beschaue. |
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Hirtentanz |
Die Schäffer in dieser Gegend haben eine gar sonderlichen Gebrauch, indem
sie in 3 bis 7 Jahren ein mahl Dienstags nach Bartholomäi von drey Meilen
zusammen kommen, zur St. Wolffgangs Kirche, die vor dem Klingenthore liegt, in
Proceßion zur Predigt gehen. Die zwey Vorsteher gehen ihnen voran, führen sie
unter einer Schäffer-Musick nach gedachter Kirche, und von dar in ihr Wirthshaus
zum güldenen Lamme, allwo sie sich lustig machen und so dann auf öffentlichem
Marckte einige Stunden lang herum tantzen. Wenn ein
Handwercks-Pursche ohne
Erlaubniß sich unter sie mischet, so werffen sie ihn in den grossen Röhrkasten,
den Hertrich. Dieses wird der Hirtentantz genennet. |
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Tages darauf nehmen sie eine Gans, führen sie an einem Bande in Proceßion
auf den Marckt, allwo ihr einer von ihnen den
Kopff abhauen muß. Und damit er
selbigen nicht so gleich treffe, geben sie der Gans unterwegens öffters Wein zu
trincken, damit sie taumelnd werde, und ihrem Enthalser nicht stille halte.
Woher sich diese
Gewohnheit schreibe, ist unbekannt. |
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Messe und Märkte |
Auch ist noch zu gedencken, daß die Stadt
mit einer Messe von dem
Kayser
Ludewigen 1340 versehen worden; es hebet sich selbige auf
Nicolai an, stehet 8 Tage, und wird von den umliegenden
Orten fleißig besuchet.
Hierüber hat sie noch vier Jahrmärckte, als einen um Jacobi, den andern auf
Bartholomäi, den dritten um Martini, der der Kalt-Marckt heisset, und den
vierten auf Mitfasten, der vor kurtzem angeleget worden, auf welchem zugleich
ein Viehmarckt mit gehalten wird. Die drey ersten schreiben sich von Kayser
Rudolpho I her. |
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Religion |
Was endlich den
Zustand der Religion anlanget, so ist wohl eine ausgemachte
Sache, daß die
Einwohner in den alten Zeiten ebenfalls Heyden gewesen, bis sie
endlich mit gantz Deutschland zum Christlichen Glauben bekehret worden; da sie
denn der Päbstlichen Religion eine
geraume Zeit sehr eiffrig angehangen. Die
Franciscaner besassen ein
ansehnliches
Kloster, welches sich auf dem Viehmarckt
befande. So hatten auch von den Urseliner Nonnen sich eine Bande eingefunden,
denen die Stadt ebenfalls ein Kloster zu
bauen vergönnete, wovon noch jetzo
einige Gebäude stehen. |
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Luther |
Bey der Päbstl. Religion verblieb die Stadt Rotenburg bis in das XVI
Jahrhundert, da die Güte des Allerhöchsten Lutherum erweckte,
der die verderbte Lehren reinigen und von den anklebenden Schlacken saubern
muste. Da denn auch die Stadt Rotenburg nach und nach die aufgehende
Wahrheit
erkannte und derselben beyfiele; auch 1530 einen Abgeordneten auf den
Reichstag
nach Augspurg, wo die Augspurgische Confeßion übergeben ward, absandte. Die
gäntzliche Abschaffung aber geschahe 1544. Dergestalt ist nunmehro Rothen- |
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{Sp. 1096} |
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burg Evangelisch und wird keinem Catholicken allda als ein
Bürger zu wohnen
erlaubet. Nachdem den
Protestantis. Ständen in dem
Friedens-Schlusse die
Jura circa sacra wieder eingeräumet worden, hat Rothenburg ebenfalls ihr
eigen Consistorium angerichtet. Es besteht solches aus drey Ober-Bürgermeistern,
dem Superintendenten, dem Vesper-Prediger und einem Capellan, welcher bey diesem
Collegio Scriba heisset. |
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Gymnasium |
Es führet solches zugleich die Inspection über das Gymnasium, welches gar
fein eingerichtet, und mit sieben Classen, auch so vielen Präceptoribus versehen
ist, davon der Rector sich den
Namen Professor geben läst, welches ietzo der
Herr Werner ist. Man tractiret in selbigen in den obern Classen so wohl die
Sprachen, als auch die
Philosophie und einige Humaniora und werden
daraus gar feine Leute gezogen, jedoch daß sie vorher die
Academien noch etwas
besuchen müssen. Es werden zugleich darinnen 12 Alumni unterhalten, denen aus
den Kloster-Stifftungen, der Johanniter-Pflege und von andern dahin vermachten
Legaten ihr Unterhalt gegeben wird. |
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Bibliothek |
Nicht weniger ist die Stadt auch noch mit einer ziemlichen Bibliotheck
versehen, deren Inspection alle mal dem Rectori des Gymnasii aufgetragen ist. |
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Johanniter-Ritter-Orden |
Sonsten ist auch noch zu gedencken daß zu den Zeiten des Pabstthums der
Deutsche Johanniter-Ritter-Orden in der Klingen-Gasse ein gewisses Haus nebst
verschiedenen Einkünfften gehabt. Weil nun selbiges nach der Reformation der
Stadt viel Ungelegenheit machte, so bemühete sich der Rath
so lange, bis er es
käufflich an sich brachte. Worauf solches gäntzlich eingerissen und Bürgerhäuser
daraus gemacht worden. Indessen hat gedachter Orden doch noch ein Haus in der
Stadt, so in der Schmiede-Gasse stehet. Es gehören zu selbigem viele Einkünffte
von denen im Rothenburger
Gebiethe liegenden
Gütern; es hat auch verschiedene
Äcker und Weinberge. Der Orden läst es durch einen
Verwalter versorgen, wiewohl
die Stadt sothaner Beschwerde vermuthlich gerne loß seyn möchte. |
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Privilegien |
In was gutem Credit aber bey den Römis.
Kaysern die Stadt Rothenburg
gestanden, ist aus den ihr ertheilten
Privilegien zur Gnüge zu ersehen. Das
allererste, so viel sich Nachricht finden will, gab ihr der Kayser Rudolphus I
im Jahr 1274, und bestunde hauptsächlich darinne: |
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1274 |
- Solten alle
Bürger und Innwohner unter des Kaysers und des
Reichs besonderm
Schutze stehen und vor ein fremd
Gericht nicht gezogen werden dürffen.
- Solte das Zentgericht in seiner bisherigen alten eingeführten
Gewohnheit verbleiben.
- Soferne die Stadt jemanden in die Acht erklärte, solte sie solches dem
Reiche kund
thun und der Bannisirte nirgend als in Rothenburg selber davon absolviret werden können.
- Solten die Bürger und Innwohner ihre Reichs-Anlagen, nach hergebrachtem Gebrauche,
abzustatten befugt seyn.
- Solte kein Ausländer einen Rotenburgischen Bürger zu einem
Duell ausforden dürffen.
- Solten alle und jede, die die Rothenburgische Messen besuchten, auf eine Meilewegs
von der Stadt in des Kaysers und Reichs ungestöhrtem Schutze seyn.
- Solten ihre Weyden und Trifften, wie auch die Land-
{Sp. 1097|S. 562}
strassen
in ihrem alten
Stande verbleiben.
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Die folgenden Kayser Albertus und Heinrich
bekräftigten dieses, und der Kayser Ludovicus IV that
1331 annoch dieses hinzu:
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1331 |
- Daß sie
Stadtrecht, Gesatz und Gebot, die Ihr.
Kayserliche Majestät dem
Reiche und
gemeinen
Rechten, nicht zuwieder wären, setzen, ordnen, auch wieder abnehmen möge.
- Daß sie darum vor niemand anders, denn vor Ihr.
Kayserl. Maj. und derselben
Nachkommen am
Reich, dem Kläger antworten solle.
- Daß sie alle ehrbare
Edelleute, die auf dem
Lande sitzen, und ihre
Bürger seynd, an allen Stätten
und um alle
Sachen, gegen allermänniglich versprechen und auch verantworten
möge, als andere ihre Mitbürger, die bey ihnen in der
Stadt gesessen sind.
- Daß sie das neue Spital zu Rotenburg an seinen Leuten von Ihr.
Majestät und
des
Reichs wegen ewiglich schirmen und versprechen sollen und mögen.
- Was vor ihrem, der Stadt,
Land-Gericht zu Rotenburg erklagt und erlangt,
daß man ihn deswegen bestätigen soll vor Ihr. Majestät Hof-Gericht, also daß
es Macht und
Krafft haben soll, allen den, die es von ihres Landgerichts wegen
fordern, mit Landgerichtsbrieffen, u.s.f.
- Daß ihr an der Handlung desselben Landgerichts keinerley Freyung oder Gnad,
die ihre Majestät jemand gethan hatten, in keine Weiß
Schaden oder Hinterfall
bringen soll, wenn Ihr.
Meynung und Gebot ist, daß sie es Ihr. Maj. und dem
Reich fürbaß halten und behalten, als es vormahls uff Ihr. Maj. und das Reich
kommen ist, u.s.w.
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weitere Privilegien |
Von dem Kayser Ruperto ward sie wegen des Umbgeldes begnadiget.
Kayser Sigismund aber vermehrte die bisherige
Gnade der Kayser
seiner Vorgänger noch mehr, indem er ihnen 1422 die Gerechtigkeit der erstern
Instantz gabe. Der Kayser Maximilianus II war noch
gnädiger, bekräftigte 1576 nicht nur selbiges, sondern setzte auch dieses hinzu,
daß kein Rotenburgischer
Bürger, er möge in oder ausser der
Stadt sich befinden,
vor einem andern
Gerichte sollte belanget werden können, es möge solches nun das
Rothweilische, Westphälische, oder sonsten eines seyn etc.
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Zollprivileg |
Wegen des Gülden-Zolls an der Tauber und Vorbachs hat die
Stadt vom Kayser
Friedrich III gar ein
ansehnliches
Privilegium erhalten, welches dahin gehet,
daß sie, die ihrigen, ihre
Hintersassen, und die ihnen zu versprechen stehen,
sie seyn geistlich oder
weltlich, in der Stadt oder auf dem
Lande gesessen, von
den Weinen, so sie an der Tauber, der Vorbach und an den Enden daselbsten
umkaufen, oder sonst von dannen zu ihn führen und bringen werden, nun hinführo
ewiglich solcher Gülden-Zoll, so ihnen zu geben aufgesetzt und zu nehmen erlaubt
und erlängert seyn solle, gantz
ledig und müßig, und die zu geben nicht schuldig
oder pflichtig seyn, noch von ihnen genommen, noch gefordert werden sollen, in
einig Weiß u.s.f.
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Der Landwehr, Heeg und des Weydwercks halber hat sie Maximilianus I
ebenfalls mit einem herrlichen
Privilegio begnadiget. Der grosse Kayser Carl V
war Rotenburg so gnädig daß er sie mit einigen neuen Zöllen nicht beschweret
wissen wollte, wie desfalls sein 1521 gegebenes Privilegium lautet. Wie
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{Sp. 1098} |
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es wegen fallit gewordener
Personen, ingleichen auch anderer Gläubiger halber
die
Stadt Rothenburg zu halten habe, desfalls hat sie
Kayser
Maximilianus II 1576 gleicher gestalt gar
ansehnlich
begnadiget. Wie denn auch eben dieser Kayser wegen der Appellation und wie es
damit zu halten noch ein Privilegium gegeben, vermöge dessen keine Klag oder
Sache, die nicht über 200 fl. Rheinisch werth, an den Kayser, seine Nachkommen,
an das
Reich oder
Kayserliche Cammergericht noch auch kein ander
Gericht, durch
Appellation berufen und gebracht werden solle.
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Alle diese vortreffliche Begnadigungen und
Freyheiten, deren völlige Copeyen
beym Lymnäo
in seinem Jure publico zu befinden, zeigen zur Genüge, in was vor
gnädigem Andencken und Hochachtung die Stadt Rotenburg bey den Deutschen
Kaysern
gestanden habe, in welcher sich zu erhalten sie auch ihre äusserte Devotion
anwendet und deshalben in Abstattung ihrer Schuldigkeit nie etwas unterlassen.
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Reichs-Anschlag |
Den Reichs-Anschlag betreffend, giebt Rotenburg Monathlich einfach 10 zu Roß
und 65 zu Fuß oder 380 fl. zum Cammergerichte ordentlich jährlich 90 fl. nach
dem erhöhten Anschlag 150. fl. |
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Literatur |
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- Hermannus Contractus in chron. 1052
- Münster in cosmograph.
- Friese Würtb. Chron. …
- Bertius comment. rer. Germ.
- Knipschild de jure civ. imp.
- Merian topogr. Franc. …
- Lucä Grafensaal …
- Pastorius Franc. rediv.
…
- Europ. Herold. …
- Nachr. von der Stadt Rothenburg an
der Tauber.
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