|
Text |
Quellenangaben
|
|
Die¶ |
|
|
Verbesserung und Aufnahme der
Wälder¶ |
|
|
zu befördern, davon hat man folgendes zu
mercken. |
|
|
Weil das harte Holtz zu mancherley
menschlichen
Gebrauche ziemlich drauf gehet, so
muß man sich zuförderst bemühen, durch die
Eckerkämpe solchen Abgang wieder zu ersetzen.
Auf was vor Art aber die Eckern so wohl von den
Eichbäumen als von den Buchen zu säen,
wollen
wir hier nicht beschreiben, weil solches an einem
andern Orte geschehen. |
|
|
Damit aber die Forstbedienten in
Verpflantzung solcher jungen
Stämme desto
fleißiger seyn mögen, so thut eine
Herrschafft
wohl, wenn sie ihren Forstbedienten nicht eher die
Accidentien des Anweise-Geldes zugestehet, als
bis sie erstlich erwiesen, daß sie eine Parthie
junger Stämmgen wieder verpflantzet. |
|
|
Dem harten Holtze kan ein guter
Vortheil
geschehen, wenn es zu rechter
Zeit geschlagen
wird. Nun muß es zwar offtermahls aus Noth im
Herbst geschehen, und da kan man denn keine
bessere Zeit als im October oder November dazu
nehmen, weil aber das Schlagen um diese Zeit
sehr verhinderlich, daß der Stamm fein bald
wieder ausschlägt, so ist wohl die beste Zeit im
Frühjahre und zwar im Februar und Mertz, denn
alsdenn ist der gröste Frost vorbey, und der Safft
fängt an zu treiben, dadurch die Schößlinge desto
besser in die Höhe kommen, und einen schnellern
Trieb erlangen. |
|
|
Man muß bey der Abtreibung etliche dreyßig
der besten Reiser auf dem Schlage stehen lassen,
und die alten Bäume, die überständig, faul und
dürre werden wollen, hinweg räumen; so muß
man auch alles vom Nutzholtze auf diesem
Schlage hinweg räumen, und nicht hier und dar in
der Waldung hauen, wo das Holtz noch nicht
angegriffen worden, oder nachgehends erstlich in
den Hieben, wo es schon groß ist. |
|
|
Wo man dem Wildpret zu
Dienst im Winter
einige Bäume umhauen will, so darf solches
nirgends anders geschehen, als wo man
künfftiges Jahr die Schläge hinleget, und dieses
zu dem Ende, damit aller
Schade verhütet
werde. |
|
|
Bey Anstellung der Jagden muß man den
Leuten nicht gestatten, in das Holtz hinein
zulauffen, und nach ihrem Gefallen Jagdstöcke
abzuschneiden, wie sie wollen, sondern sie
müssen solches pur an den Stellwegen thun, und
sonsten nirgends. |
|
|
Es müssen auch bey dem harten Holtze auf
keinen Schlage die Brahnen oder Vorwände
aufgerissen werden, weil das Holtz nicht nur kein
Ansehen behält, sondern der Wind auch dadurch
Lufft bekömmt, die jungen Hegereiser, so da
schwanck in die Höhe wachsen, desto eher
umzureissen. Wenn auch endlich der Schnee
solche jungen Reiser niederdrückt, so ist es dem
Jäger keine Schande, wenn er dieses wahrnimmt,
und den Schnee davon abschüttelt. |
|
|
Den Buschhöltzern muß man Zeit lassen, zu
einem guten Wuchs zu kommen, damit zu den
Hofküchen hartes Scheitholtz geschlagen werden
möge, welches frey- |
|
|
{Sp. 1176} |
|
|
lich ohne viertzig bis funffzig Jahre nicht zu
dieser Stärcke gelangen kan. |
|
|
Der Forstverständige hat inzwischen wohl zu
unterscheiden, mit was vor
Arten Holtzes jedes
Stück bewachsen. Ist es mit Haselnen,
Saalweidenen, Weißdornen und dergleichen
vermenget, so ist es am nützlichsten, solchen
Wuchs in funffzehn bis sechzehn Jahren einmahl
abzuholtzen: Gestalten, wenn das Lindene,
Messellerne, Weiß- und rothbüchene, Ahornene,
Äspene, und so fort, anfänget in die Höhe zu
gehen, so beginnet das erstbenannte Holtz wieder
auszudorren, welches alsdenn durch die Spähne
nur ausgeholtzet, und nach und nach vertragen
wird, daß man, wenn das harte Holtz in das
dreyßigste Jahr kommt, von diesem obbenannten
und undauerhafften Wuchs wenig oder nichts
mehr übrig findet. Es ist dahero
vortheilhafftiger,
wenn die Ausholtzung desselben in funffzehen
Jahren einmahl geschicht. |
|
|
Ist dergleichen undauerhafftes Holtz nicht mit
dem harten, als eichenen, roth- und
weißbüchenen, messellernen, äschen, und
dergleichen, vermengt, so ist es nutzbarer, wenn
man das Holtz zu seinem Wachsthume lässet, bis
es zu Scheiten geschlagen werden kan. Denn
man kan leicht schliessen, wenn eine solche Art
Holtz erstlich in die Dicke und Länge geräth, daß
es alsdenn in einem Jahre mehr Holtz aufleget,
und sommert, als wenn es noch in kleinen
Reifstäben bestehet. |
|
|
Wenn bey reichlicher Eicheln- und Buchmast
den
Unterthanen verstattet wird, in die Wälder mit
ihrem Vieh zu treiben, so ist ihnen doch solches
nicht auf den Schlag zu verstatten, damit sie den
jungen Wuchs nicht beschädigen mögen, es wäre
dann an solchen
Orten, wo der Unterwuchs dem
jungen Vieh ziemlich aus dem Rachen
gewachsen, Hat man endlich von den harten
Höltzern noch viel Leeden, die zu nichts zu
gebrauchen, und man will etwan einen schwartzen
Wald daran legen, so kan man denselben Ort
etwas umackern lassen, damit nur die
Erde
heraus komme. Alsdenn schlägt man den
Saamen, wenn er reif geworden, aus den Zapffen,
und säet ihn zu rechter Zeit im Frühjahre, jedoch
darf er nicht untergehackt oder geeget werden, so
wird man das Jahr im kurtzen sehen, noch ehe
der Herbst kommt, wie die grünen Zweige heraus
schiessen, und in der
Ordnung, als es geackert
worden, stehen werden. |
|
|
Will man sonst, wo viel hart Holtz ist, und die
Herrschafften Liebhaber vom schwartzen Holtze
sind, solches gerne unter das harte haben, so darf
man nur, wenn man meinet, daß der Saame am
schwartzen Holtze reif ist, etliche fichtene,
tännene, und kieferne Gipffel oder Äste, wo viel
Zapffen daran sind, abhauen, solche ehe der
Saame noch heraus gefallen, in die harten Höltzer
bringen, sie daselbst auf Stangen oder sonst in
die Höhe stecken. Scheinet nun die Sonne darauf,
und die Zapffen ziehen auf, so wird der Saame
gleich ausfallen, und hier und da anflügen, daß
man im kurtzen unter dem harten Holtze auch
schwartzes antreffen wird. |
|
|
Die Forstbedienten müssen zur Aufnahme
der harten Waldung ingleichen der Wildbahne, die
wilden Obstbäume fleißig beschnitteln lassen,
damit sie fein gerade in die Höhe wachsen. |
|
|
{Sp. 1177|S. 602} |
|
|
Stehen sie zu dick, so müssen sie solche
fortsetzen, oder auch pfropffen, und also nichts
hierinnen versäumen, was der Waldung zuträglich
seyn mag. Desgleichen müssen sie die Vögel-
und Wacholderbeer-Büsche anpflantzen, und
derselben Aufwachs befördern. |
|
|
Wer vor die Aufnahme der Waldungen
besorgt seyn will, muß keine so grosse Summen
Holtz zum Flössen
contrahiren, und nicht mehr,
als was dürre, windbrüchig und unbeständig ist,
massen sonsten solche grosse Posten nicht wohl
gemacht, und reine aufgearbeitet werden können;
es bleiben auch wohl alsdenn die Floß-Höltzer, so
sich zur Flösse schicken, stehen. Es ist das Floß-Holtz mit Rath und zu rechter Zeit zu schlagen,
und muß man fein zeitlich den Anfang hierzu
machen, damit es leichte und zum Flössen tüchtig
seyn möge; Es können alle Windbrüche und dürre
Höltzer mit hierzu gezogen werden. |
|
|
Man darf auch zu dem Ende die Klaftern nicht
eher legen, als bis alles Holtz recht dürre. Denn es
verursacht öffters einen gar grossen
Schaden,
wenn die Herrschafft, wegen des vielen
versunckenen Holtzes die Gewehr leisten muß.
Vorher muß man alle Nutzhöltzer, als Blöcher-
Breter- Schindel-Höltzer und dergleichen,
heraushauen. Es ist hierbey wohl zu urtheilen, an
welchem Orte etwan die Dürrung einreissen will,
weil man an demselben Orte das Holtz am
allerersten abtreiben muß, damit es dadurch
genutzet werden könnte. Die Berge muß man
auch deswegen nicht allzusehr abtreiben, denn
wo das Holtz allzugeschwinde weggehet, kömmt
der Saame nicht auf den Hieb, und die Berge
können nicht wieder anflügen. |
|
|
Um den Anwuchs der Berge zu befördern,
kan man, wenn die Hiebe rein gemacht worden,
sogleich das Rindvieh auf den Schlag gehen
lassen, damit solches die
Erde etwas auftreten,
und der anflügende Saame also desto eher zur
Erde greiffen möge. Doch muß man das Schaaf-
und Schwein-Vieh hierbey davon lassen, als
welches, wegen seines Grasens und Scharrens,
mehr schädlich, als nützlich. So bald sich aber die
grünen Ausschößlinge spüren lassen, muß man
das Rindvieh nicht mehr dahin treiben. Sind noch
einige blosse Flecken hier und dar zu finden, so
kan man die Ochsen darein weyden lassen. |
|
|
Bey den Wald-Bränden ist aller Fleiß und
Behutsamkeit anzuwenden, daß solche bey Zeiten
gelöscht und gedämpffet werden. Weil es mit dem
Wasser hierbey selten gethan, so ist das beste,
wenn man etwas vom Feuer ab einen Umfang
macht, daselbst alles Holtz und Gebüsche
weghauen läst, und endlich durch Graben machen
verhindert, daß solches nicht weiter kommen
möge, indem das Feuer mehr in der Erden
wegläuft, als über der Erden. Was ferner dabey zu
beobachten, so ist solches an einem andern Orte,
und zwar unter dem
Artickel:
Feuer-Brände, im IX
Bande,
p. 749. u.f. nachzusehen. |
|
|
Die Hütten-Wercke sind den Waldungen nicht
gar sehr zuträglich, es wäre denn, daß sie an
solchen Orten stünden, wo das Holtz nicht
genutzet werden könnte, da es nur endlich
verfaulen müste. Sonst ist es besser, daß man
den Eisenstein weit führet, als daß man die Hütten
an |
|
|
{Sp. 1178} |
|
|
Örter leget, wo das Holtz zu Rathe gehalten
werden muß, welches ebenfalls bey den
Glashütten in Obacht zu nehmen. Bey den
Schneidemühlen ist Obacht zu haben, daß nicht
übriges Holtz an dieselben geliefert werde, zumahl
an solchen Orten, wo es der Herrschafft
Schade
ist, das ist, wenn aus grünen und stehenden
Bergen Bloche ausgegeben werden. |
|
|
So lange sich noch dürre Höltzer und Brüche
finden, müssen die andern guten Höltzer immer
verschonet bleiben. Will ein Wald-Bedienter nicht
recht treu und redlich mit seiner Herrschafft
handeln, so daß er ihnen auch keine Blochhöltzer
unabgezählt, noch mit dem Wald-Hammer
gezeichnet überlassen, weil solches so gut, als ein
Diebstahl ist. So sind auch die Bloche in den
Bäumen Bloch-weise, nicht aber Stamm-weise zu
verkauffen. |
|
|
Weil alles Wiesen-Geräume nur die
Waldungen weniger und geringer macht, und
solche nachgehends niemahls wieder angebauet
werden, so ist auch darwider zu arbeiten, und den
Unterthanen ebenfalls nicht leicht zu gestatten,
daß sie die Holtz-Plätze zu Wiesen ausräumen
dürffen. |
|
|
Das Laachen und Schnitteln der Bäume ist
den jungen Bergen höchst
schädlich, wo aber ja
eine Fichte überständig, da kan sie wohl
gelaachet werden, und die Herrschafft diesen
Nutzen mit davon ziehen, ohne daß den
Waldungen dadurch Schaden zugefüget werde.
Es ist auch nicht eher zu gestatten, als in dem
Monat May, und muß man knotige und knorrigte
Bäume hierzu erwehlen, die sonst zu nichts, als
zum Brennen können genutzet werden, oder doch
solche Bäume sind, die so weit gewachsen, daß
es nun heißt: Das Holtz soll und muß geschlagen
werden. |
|
|
Um das Aufnehmen der Wälder zu erwählen, muß eine Herrschafft solche Diener
aufsuchen, die auf keinerley Art und Weise ihr Privat-
Interesse suchen. Es muß eine Herrschafft ihnen
nicht gestatten, daß sie Mahl- und Schneide-Mühlen haben, oder solche pachten, sie müssen
sich auch mit keinen Glas- und Hammer-Hütten,
Eisen-Gruben und Bergwercken einlassen,
ingleichen nicht mit Holtz, Bretern und Schindeln,
Handel treiben, keine Floß-Teiche pachten, kein
Wiesen-Geräume annehmen, im Wald sich nicht
ankauffen noch anbauen, sondern vielmehr auf
die herrschaftlichen Waldhäuser gute Aufsicht
führen, und deren Inventaria zu erhalten
suchen. |
|
|
Offtmahls sind andere Diener und
Beamten
Schuld, daß eine Herrschafft keine treue Diener
hat, denn sie sind aus heimlichen Neid, Haß und
Feindschafft auf allerhand Art und Weise ehrlichen
und aufrichtigen Dienern zuwider, sie verkleinern
sie, und verhindern, daß sie bey der Herrschafft
keine Beförderung erlangen. Dieses thun sie um
ihres eigenen Interesse willen, weil sie diese und
jene Verrichtung und Accidentien in Forst- und
Floß-Sachen an sich gezogen, die sie nicht
verstehen, noch viel weniger zu ihrer Herrschafft
Nutzen ausführen können. Sie meynen, wenn sie
einen solchen
Menschen zur Beförderung liessen,
der die
Sache besser verstünde, als wie sie
selbst, so würde ihnen dieses gewaltig
nachtheilig
seyn. Bisweilen verfolgen sie auch einem
ehrlichen Menschen, daß |
|
|
{Sp. 1179|S. 603} |
|
|
er einen solchen grossen Mann nicht
angebetet, noch um seiner Beförderung willen ihm
gleichsam vor die Füsse gefallen, sein
Ansehen
und
Gewalt herausgestrichen, noch mit
ansehnlichen Geschencken vor ihm erschienen.
Alsdenn ist kein Gehör und mancher redlicher
Mann wird an seiner Promotion dadurch
verhindert. |
|
|
Fragt ihm der
Fürst, was ihm von diesem und
jenem Subjecte, so um Beförderung angehalten,
eigentlich bekannt sey, so zieht er die Achseln,
will mit der
Sprache nicht recht heraus, oder weiß
die
Eigenschafften des Menschen zu verkleinern,
daß es ihm entweder an Fähigkeit oder
Erfahrung,
oder sonst woran fehle. Hat der Supplicant etwan
zur Verbesserung oder Vermehrung dieser oder
jener Wald-Nutzung einen Vorschlag gethan, so
wird der Entwurf alsobald ungeprüft, als welcher
nicht üblich noch gebräuchlich, verworffen,
dadurch denn mancher treue Diener, der gute
Dienste hätte leisten können, abgehet, und sich zu
andern wendet. Hingegen weiß ein Beamter bald
andere Leute vorzuschlagen und
anzubefehlen.
Da hat er einen Schwager, Vetter oder Bruder
oder eine andere Creatur, die von ihm abstammet.
Da liegen denn hernachmahls die beyden Herren
Vettern oder Schwäger, mit der Herrschafft
Schaden unter einer Decke, betrügen ihn brav,
und wenn sie sich bereichert, so ziehen sie mit
Sack und Pack davon. |
|
|
Die Untreue der Bedienten wird auch nicht
selten dadurch erwecket, wenn die Herrschafften
den Bedienten an ihrer Besoldung abbrechen, und
ihnen so schlechten Sold aussetzen, daß sie
unmöglich davon leben können. Es gedencken
Fürsten und
Herren, sie könten wohl andere
Diener bekommen, wolte dieser nicht, so wäre
schon ein anderer da. Nun ist dieses wohl wahr,
aber die Diener sind auch darnach, und am Ende
erfähret offt die Herrschafft den Unterscheid der
Diener mit zehenfächigen Schaden. Arme
Schlucker, die nicht weiterkommen können, und
nichts rechtes gelernet, müssen sich wohl drücken
lassen, und nehmen, was man ihnen aus gutem
Willen anbietet. Ein anderer aber läßt sich nicht
vexiren, und begiebt sich lieber dahin, wo er mehr
erwerben kan. Wenn eine Herrschafft ihre Diener
wohl versorget, so werden sie zu desto mehr
Emsigkeit, Fleiß und Treue aufgemuntert. Es muß
ein grosser Herrn des
Königes in Spanien, Philipps
des Andern,
Gedancken haben, der zu dem
Rug
Gomez sagte; Faites mes affaires et je ferai les
votres. Sorgt ihr vor mich, so will ich für euch
sorgen. |
|
|
Wenn ein Herr seinen Dienern so viel
Besoldung ausmacht, daß sie dabey nicht
nachdencken dürffen, wo sie ihren hinlänglichen
Unterhalt finden mögen, so können sie auch die
herrschaftlichen Dienste desto besser abwarten.
Da aber heut zu Tage solches nicht gebührend
beobachtet wird, und die Besoldungen gegen die
alten
Zeiten geringer sind, so geht es auch mit
den Diensten gar schlecht zu, und machen es
viele wie jener Bediente, dem man ein ziemliches
an seiner Besoldung abgekürtzet, auch hernach
nach Proportion des verlohrnen Soldes, so viel
von seinem vorigen Fleiß und Emsigkeit
unterliesse. |
|
|
Ein treuer und redlicher Forst-Bedienter
muß |
|
|
{Sp. 1180} |
|
|
endlich auch wissen, wie er seine Forst-Rechnung gebührend einrichten, dieselbe
ablegen, und rechtfertigen möge. Er muß alles in
Einnahme bringen, was er an verkauften |
|
|
- Klafftern,
- Latten,
- Schindeln,
- Wein-Pfählen,
- Hopffen-Stangen,
- Reifstöcken,
- Windbrüchen,
- Afterschlägen,
- Kohlen-Holtz,
- Grase-Geldern,
- Hut-
und Trift-Geldern,
- Wildpret und Vogelwerck,
- Jagden
- usw.
|
|
|
eingenommen. An etlichen Orten werden
auch die Hirschgeweyhe, wenn man sie verkauft,
Centner-weise um etwas gewisses am
Gelde
angeschlagen, und in Einnahme geführet, auch
sonst alles andere, was von den Jagden, Forsten
und Wäldern zu Nutz einkommt, damit man den
gantzen Eintrag beysammen habe. Desgleichen,
wenn man die Haselnüsse in Natura einnimmt,
und wieder Malther- und Metzen-weise nach Hof
liefert, werden solche auch in der Forst-Rechnung
in Einnahme geführt, zu Gelde angeschlagen, und
in Ausgabe oder bey der Gewährschafft wieder
abgeschrieben. |
|
|
In die Ausgabe wird alles dasjenige gebracht,
was sowohl in die Fürstliche Cammer baar
geliefert, als auch an Bau-Kosten auf die Jagd-
und Forsthäuser auf die Jägerey und Forst-Bedienten, auf Zehrung usw. verwendet, oder den
Jagd-Bedienten an Pürsch-Gebühr und Jäger-
Recht gegeben worden. |
|
|
Die Rechnung muß allenthalben, sowohl bey
den Capiteln der Einnahme als der Ausgabe mit
tüchtigen Belegen bestärcket werden. |
|
|
Ist nun die Rechnung übergeben, und vor
richtig befunden worden, so wird solche
nachgehends von der Fürstlichen Cammer
durchgegangen, examiniret, calculiret, überleget
und abgehöret. Sind Einnahme und Ausgabe mit
richtigen Quittungen und Scheinen beleget, die in
solcher Rechnung gefundenen Mängel
gerechtfertiget, auch der Überschuß und Rest an
die Fürstliche Cammer baar bezahlt und gut
gethan, so wird dieses alles hernach approbiret,
und der Forst-Schreiber bekommt nachgehends
von der Rent-Cammer hierüber seine Quittung
und Justifications-Scheine. |
|
|
Auf solche jetzt beschriebene Art, wird die
Verbesserung und das Aufnehmen der Wälder
befördert, welches auch fast höchst-nöthig werden
will, zumahl, da jetzund |
|
|
- durch die Bergwercke,
- durch das starcke
Anbauen der
Städte und
Dörffer,
- durch die vielen
Feuer-Schäden,
- durch das häufige Bier-Brauen,
- durch die mancherley
Profeßionen und
Handwercke, zu denen viel Holtz erfordert wird,
- durch das Hartz-Reißen,
- durch das Pech-Sieden,
Kohlen-Brennen, Pottasche machen,
- durch die
grosse
Begierde nach Feld-Bau,
|
|
|
manche grosse Waldungen ziemlich gelichtet,
und manche andere gar weggehauen und
niedergeschlagen worden; und die wenigsten
darauf bedacht gewesen, wo und wie etwan neue
Höltzer zum Anflug und Wiederwachs gebracht
hätten werden können. |
|
|
Soll nun aber dieses geschehen, so hat ein
Landes-Herr gewiß hauptsächlich darauf zu
sehen, daß das Holtz gesparet, und anders davor
gepflantzet und gesäet werde. Daß an denjenigen
Orten, wo das Holtz rar zu werden beginnet, die
starcken Holtz-Deputate einzuziehen, oder lieber
in Geld zu verwandeln, das Bast- und Rinden-
|
|
|
{Sp. 1181|S. 604} |
|
|
schälen, welches die Wälder sehr ruiniret, ist
zu verbiethen, ingleichen das Moos- und
Streurechen und Tobackrauchen in Wäldern,
wodurch dieselben öffters angezündet
werden. |
|
|
Es ist Acht zu haben, daß die |
|
|
- Korbmacher,
- Böttiger,
- Schwammsamler,
- Vogelsteller,
- Hopfenstangen-Schläger,
- Schäfer,
- Vieh-Hirten,
- Fuhrleute
- und andere dergleichen Holtz-Verderber
|
|
|
dem Gehöltze nicht einigen
Schaden zufügen. |
|
|
Wenn sich das Ungeziefer anmeldet, ist den
Unterthanen
anzubefehlen, das Raupen vor die
Hand zu nehmen. |
|
|
In den Waldordnungen ist zu bestimmen, zu
welcher Zeit, auf was Art, und in welcher Menge
allerley Brenn- Bau- und Kohlenholtz geschlagen
und gefället werden könne. |
|
|
Den Kohlenbrennern sind gewisse Flecke
anzuweisen, wo sie ihre Kohlenstätte haben
können, wie das Holtz auf der Kohlstätte
einzurichten, die Schichten über einander
zusetzen, anzuzünden, das Feuer dabey zu
beobachten, und das zugebrannte Stücke
auszustossen. |
|
|
Da auch das Reissen der Fichten zum
Hartzsammlen den Bäumen höchst
schädlich ist,
so ist dasselbe entweder gar zu verbiethen, oder
doch nur in gewissen Umständen zu
erlauben. |
|
|
Den Äschern ist anbefohlen, daß sie sich nur
an alte, verfaulte und morsche Bäume machen,
hingegen der grünen und frischen
verschonen. |
Ein mehrers hiervon besiehe
des Herrn von Rohr compendieuse Haußhaltungs-Bibliotheck … |
|
|
Und wenn denn auch das Rind- und Schaaf-Vieh der Herrschafften und Unterthanen in
grossen Heyden und Wäldern, wegen des Grases
zur Weyde getrieben wird, absonderlich an
solchen Orten, wo keine andere Trifften und
Weyden, Anger und Brachfelder vorhanden, und
man solchen Falls aus der Noth eine Tugend
machen muß; so ist doch dabey zu beobachten,
daß man die Hütungen in Wäldern, so viel als
möglich einziehe und einschräncke, indem unter
dem Vorwand der Hütung von Schäfern, Hirten,
und andern mancherley
Nachtheil den Gehöltzen
zugezogen wird, wie solches allbereits unter dem
Artickel: Schäfer, im XXXIV Bande, p. 744. ist
angeführet worden. |
|
|
Was nun sonst von Waldungen zu
beobachten, und daß man bey¶ |
|
|
Erkaufung eines
Landgutes, worzu
Waldungen gehören,¶ |
|
|
nicht zu Schaden kommen möge, so hat ein
Käufer nachzufragen, oder welches am
sichersten, selbst in Augenschein zu
nehmen: |
|
|
- Ob sie ausgeödet oder in gebührlichen
Stande?
- Ob sie einen guten gewächsigen Boden
habe?
- Was vor Holtz darinnen vorhanden, ob es
Brenn- Bau- oder Werck-Holtz sey, so den
Dreßlern, Tischern, Wagnern und dergleichen im
Holtze arbeitenden
Handwerckern tauglich?
- Ob
Schindeln darinnen gemacht, auch Latten,
Weinpfähle, Hopfenstangen, Reif- und
Darrhordenstäbe gehauen werden können?
- Ob
fruchtbare Eichen und Buchen zur Schweinemast
vorhanden, und wie viel Schweine ohngefehr
alljährlich darinnen geschlagen werden können,
und was daraus zu lösen?
- Wie starck die Waldung
an Morgen oder
Äckern, und in wie viel Gehaue
solche abgetheilet sey?
- Ob an Holtz über die
Holznothdurfft jährlich zum
Verkauf etwas übrig
bleibe, und ob solches in der Nachbarschafft wohl
abgehe?
- Was die Klafter Holtz von jeder
Sorte,
|
|
|
{Sp. 1182} |
|
|
|
ingleichen ein Schock Reißholtz oder Abraum auf der Stelle gelte? |
|
|
|
- Ob überflüssiges Holtz zum
Äschern und Verkohlen vorhanden?
- Ob gesunde
Weyde von Gras und Kräutern in der Waldung zu
finden?
- Ob auch fremdes Vieh die Hut darinnen
zu suchen habe?
- Ob sie von der Wohnung weit
oder derselben nahe gelegen, und wie der Weg
dahin beschaffen?
- Ob er eben, und morastig oder
bergig und steinig sey? und so weiter.
|
|
|
Die¶ |
|
|
Wälder zu schonen¶ |
|
|
ist ein nützliches und nöthiges Stück in einer
Haußhaltung, so in alten und neuen
Zeiten, bey
wohl eingerichteten Öconomien beobachtet
worden. Und ein Hauß-Vater muß auch dahin
sehen, |
|
|
- daß die Gehaue ordentlich gehauen;
- das
Holtz, nach seiner eigenen oder auch des Bodens
unterschiedenen Art nicht zu zeitig abgeräumet;
- auch nicht so lange, biß es überständig geworden,
oder wieder zu verdorren anfange, auf dem
Stamm gelassen;
- vornehmlich aber dasjenige, so
im Mittelwuchs begriffen, weil es als denn am
Stamme und Ästen am besten zunimmt,
geschonet;
- das Schlag- und Unterholz nicht eher,
als wenn das Laub abfällt, oder ehe es wieder
ausschlägt, also vom October bis zum April-Monat
gehauen;
- das geschlagene Holtz zeitig aus den
Wäldern geschaffet;
- der Boden von Reisig,
Spähnen, und dergleichen, soviel möglich
gereiniget;
- die Stockräume mit dem Vieh nicht
eher, als bis der Wiederwachs eine genugsame
Höhe, daß es ihm nicht mehr Schaden könne,
erlanget, zu betreiben verstattet, Schweine,
Schaafe und Ziegen aber gar nicht in die Wälder
gelassen;
- der Anflug des Tangelholtzes fleissig
geheget;
- Das Hopfstangen- Latten- Wein- Zaun-
und Baum- Pfähl- Reifstäbe- und dergleichen
Holtz zu hauen, Hartz zu reissen, oder zu äschern
nicht ohne Unterscheid zugelassen;
- Laubstreiffen,
Bastschälen, Baum bohren, Spießruthen
schneiden, Laub- und Waldmist sammlen,
gewehret, oder doch das letztere mit gewisser
Maase vorzunehmen erlaubet;
|
|
|
mit einem
Worte: Daß mit den Waldungen
und dem darinnen befindlichen Holtze pfleglich
umgegangen werde, womit die Alten verstanden:
nicht nur mit dem schlagbaren Holtze nützlich und
sparsam umzugehen, sondern auch der
Wiederwachs gewöhnlich und gehörig zu
befördern. |
|
|
Ein Wald mag ohne des
Lehenherren
Bewilligung nicht ausgereutet oder ausgerottet
werden, auch nicht, wenn andere die Holtzung
oder Trifft-Gerechtigkeit darinnen haben. |
|
|
Was aber die Feld-Höltzer anbetrifft, so vorhin
Äcker gewesen, oder diejenigen, so gar zu nahe
an die Getreide-Felder angräntzen, da kan man,
sonderlich, wo ohne dis kein Mangel am Holtze,
die Ausrottung auf gewisse Maase wohl
verstatten. Und muß man insonderheit auf die
bösen und liederlichen Hauswirthe, welche auf
ihrer Nachkommen
Nutzen und Frommen wenig
gedencken, ihre Wälder und Holtzstätte
mutwilliger Weise aböden und ausreuten, damit
sie nur
Geld aus dem Holtze lösen, und solches
liederlich verthun mögen, ihre
Kinder und Erben
mögen künfftig Holtz nehmen, wo sie wollen oder
können, ein wachsames Auge und scharffes
Aufsehen haben: denn es ist einem leicht in acht
oder vierzehen Tagen einen |
|
|
{Sp. 1183|S. 605} |
|
|
Wald zu verwüsten, den man in mehr als
hundert Jahren nicht wieder aufbringen kan.¶ |
|
|
Was ein Haußhälter das gantze Jahr hindurch
in seinen Wäldern nützliches zu thun habe?¶ |
|
|
Ein guter und sorgfältiger Haushälter kan sich
das gantze Jahr durch, alle Monate,
ausgenommen der Bestell- und Erntezeiten, in
seinen Wäldern was nützliches zuthun schaffen,
und zwar kan derselbe im Jenner, und so lange
gute Bahne ist, wenn es nehmlich hart gefroren,
und man des Weges und Schnee halber
fortkommen kan, Brennholtz in die Küche, Brau-
und Darrhäuser, Ziegel- Kalck- und Glas-Öfen, in
Vorrath anführen lassen, und zwar so viel man
dessen das gantze Jahr benöthiget ist. |
|
|
Er kan auch das Windfällige und Wipfel dürre
Holtz bey dienlichem Wetter abhauen, und bey
guter Schlitten-Bahn heimbringen lassen; und die
Anordnung thun, daß das Bauholtz in dem letzten
Viertel dieses Monats, bey trockenem Wetter
gefället, das Reiß- oder Auholtz zum Brennen
aber in neuen und wachsenden Monden
abgehauen werde, weil jenes nicht leicht
Wurmstichig werden, dieses aber bald wieder
nachwachsen soll; daß die Schröte und
Bretklötzer auf die Säge- oder Schneidemühle
geführet; ingleichen das Daubenholtz zu den
Fässern, auch Schlitten- Wagen- und anderes
Schirrholtz, nicht weniger Latten- Zaum- Baum
und Weinpfähle, so wohl auch von Eschen,
Eichen, Haselstauden, Bircken, Ulmen, Weiden,
Faulbäumen und dergleichen, ehe noch der neue
Safft in das Holtz kommet, die benöthigten
Reifstangen oder Reifstöcken zu grossem oder
kleinem Gebäude, aufs gantze Jahr im Vorrath
abgehauen, und den Reifstäben flugs die Rinde
abgeschälet werde, weil die daraus verfertigten
Reifen solchergestalt an den Fässern viel besser
und länger halten. |
|
|
Im Februar oder Hornung kan bey
anhaltendem Froste und gutem Wege, noch
immerzu Bau- Brenn- Geschirr- und ander Holtz,
gefället, eingeführet, und die Waldarbeiten vom
vorigen Monate fortgesetzet, auch die Plätze wohl
geräumet werden, damit das junge Holtz dadurch,
am Wachsen nicht gehindert werde. |
|
|
Im Mertz soll man den Fichten- Tannen- und
Kienföhren- oder Kiefernsamen einsammlen, und
im Neumonden aussäen, auch verbiethen, daß die
Ziegen nicht in die Wälder getrieben werden, wie
auch die Schaafe und anderes Vieh, woferne es
anders mit dem Letztern nicht ein altes
Herkommen oder besondere Gerechtigkeit
ist. |
|
|
Im April kan man noch Reißbündel und
Scheitholtz zum Verbrennen hauen, Besemreiß
von Birken sammlen, ehe sie ausschlagen,
ingleichen das überflüssige Laub, Gemös und
faule Holtz zusammen rechen, und in die Mist
Statt führen, das trockene und saubere davon
aber zum Unterstreuen gebrauchen. |
|
|
Im May kan man im Walde, wo das Tannen-
und Föhrenholtz zu dicke stehet, Latten- Hopfen-
und andere Stangen schlagen lassen, und damit
dem übrigen stehenden Lufft und Platz zum
Wachsen machen: Denn wenn solches übrige
Holtz nicht abgeschnitten wird, so stehet ohne
dem viel davon ab und erstocket. |
|
|
Im Junio muß das Abschinden und Schälen
der Baumrinden, welche man zu den
Erdbeerkörben und dergleichen liederlich ver-
|
|
|
{Sp. 1184} |
|
|
brauchet, verboten, auch das Pechhauen
um diese Zeit unterlassen, ingleichen die Plätze,
wo das Wild gerne stehet, mit dem Viehtrieb
verschonet, und bey trockenem Wetter, wenn es
nicht vorhin schon geschehen, das Holtz aus den
Auen heimgeführet werden, welches auch im Julio
zu beobachten. |
|
|
Im August giebt es im Walde, weil auf dem
Felde ohne dem mehr als zu viel zu arbeiten
vorfället, nichts zu thun; nur ist anzumercken, daß
nach Bartholomai, oder mit dem Ende dieses
Monats, daß Holtz zu wachsen aufhöre, und der
Safft wieder allmählig zurück zu treten
anfange. |
|
|
Im September kan der Anfang mit Fällung des
Brennholtzes, was man zur Hausnothdurfft und
sonst bedarf, gemachet, und zugleich das
Windfällige und andere dürre, oder dem Walde
hinderliche Holtz weggeräumet werden. Um Mariä
Geburt, oder kurtz darnach, pflegt man auch die
Wälder zu besichtigen, wie die Eicheln,
Bucheckern oder das wilde Obst darinnen
gerathen, damit man sich mit der Schweinemast
darnach richten könne. |
|
|
Im October kan man mit Fällung des
Oberholtzes und Abhackung des Schlagholtzes
zum Brennen fortfahren, ingleichen wo man sehr
viel Bauholtz bedarf, das schlechtere jetzo
abhauen, weil die starcken Bäume, die zu
Schwellen, Unterzügen und dergleichen dienen
sollen, besser im December und Jenner gefället
werden. Man kan auch jetzo mit dem
Kohlenbrennen den Anfang machen, und junge
Birken zeugen. Auf Galli sind die Eicheln und
Bucheckern zeitig und reif, zum Saamen
gesammlet zu werden. |
|
|
Im November kan man bey gutem trockenem
Wetter das benöthigte Bauholtz zu fällen
fortfahren, ingleichen das Mühl- und andere in der
Haußhaltung benöthigte Schirrholtz und
Böttigerholtz schlagen und einbringen lassen. Die
Latten- Heu- und Leiter-Bäume, Hopfstangen und
dergleichen muß man in den Tangelwäldern allein
an denen Orten, wo das junge Holtz dicke
wächset, aushauen, damit dem andern Lufft
gemacht, und doch auch nichts ausgeödet werde.
Wenn die Wege gut und sonst keine nöthige
Fuhren zu thun, soll man das Brennholtz im
Vorrath anschaffen und einbringen, man muß aber
dabey wohl Achtung geben, daß unter dem
Brennholtze kein tüchtiges Bau- und Zimmerholtz,
oder das zu allerhand Schirr- Wagner- Drechsler-
und anderer Kunstarbeit tauglich ist, gefället und
zerhacket werde. |
|
|
So muß man auch so wohl das Bau- als das
Brennholtz nicht ohngefehr bald dort, bald da, und
wie man darzu kömmt, sondern einen Schlag oder
Gehauig nach dem andern abgeben, und
abtreiben, damit des jungen Holtzes Aufkommen
befördert, und die Abösung des Waldes verhütert
werde. Ingleichen soll man in den mit Wild
besetzten Wäldern, nächst den Wegen und
Fuhrstrassen, einen etliche Klaffter breiten Streif
mit dickem Holtze zum Schirm des Wildes stehen
lassen, bis der abgetriebene Schlag wieder
angeflogen und in die Höhe gekommen, da man
denn das stehend gebliebene auch weghauen
kan. |
|
|
Im December soll ein guter und vorsichtiger
Haußwirth alle sein Brennholtz, daß er das gantze
Jahr hindurch an Klaffterscheiten und Reißholtz
für sein Hauß bedarf, zurecht hauen, und nach
und nach an gelegenen Ta- |
|
|
{Sp. 1185|S. 606} |
|
|
gen, wenn der Erdboden fein hart gefroren, einführen, auch ein jedes,
nachdem man es zum Einheitzen, Kochen, Braten, Fischsieden, Backen und Brauen
bedarf, spalten, und nach erheischender Nothdurfft, klein hacken, und an seinen
besondern Ort, wo man leicht darzukommen kan, legen lassen. Er soll auch das
unten an Bergen, oder in Auen gehauene Holtz, damit es von plötzlich sich
ereignenden Güssen nicht verschwemmet und weggeflösset werde, an etwas erhöhete
Orte schaffen, auch im übrigen alles dasjenige im Walde verrichten lassen, was
im nächst vorhergehenden Monate geschehen sollen, aber um unbequemer Witterung,
oder anderer nöthiger
Arbeit halber unterblieben. |
|
|
|
|