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Zedler: Waaren [2] HIS-Data
5028-52-5-25-02
Titel: Waaren [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 11
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 19
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Übersicht
  Warenkenntnis
  Ostindien-Import
  Geschichte des Ostindien-Handels
  Verschiedenes
  Recht
  Siehe auch

Stichwort Text Quellenangaben
Warenkenntnis Zur Erkenntniß der Waaren, daß man wisse, welches die besten und gangbarsten Sorten, gehöret nicht allein eine lange Übung und Umgang mit denenselben, sondern, wenn es erlaubt ist, so zu reden, fast nur der Gebrauch der fünff Sinnen, als des Geruchs, Geschmacks, Gehörs, Gesichtes und Fühlens.  
  Den ersten Sinn, nehmlich den Geruch, belangend, so kommen einem Kauffmanne vor, angenehme, starcke und wohlriechenden Dinge, als Bisam, Amber, Zibeth, und die von solchen zubereitete Sachen, so gar, daß sich viele Waaren finden, die, ob sie von guter Eigenschafft seyn, auch aus dem Geruche sich beurtheilen lassen. Also hat der Rheinwein einen schönen und frischen Geruch und liebliches Göhr, dadurch er gleich von andern Weinen unterschieden werden kan. In vielen Waaren wird sich ihre Eigenschafft durch den Ge-  
  {Sp. 12}  
  ruch äussern, ob selbiger gewöhnlich oder verändert, angenehm oder schimmlicht, rantzicht oder faulend sey. Also muß der Brasilientaback einen Geruch, fast wie schöne trockene Pflaumen, der Blättertaback wie Narzissen, das Korn wie ein reines frisches Mehl haben. Diejenigen Waaren hingegen, welche eines beschwerlichen, scharffen, bittern, herben, saueren, stinckenden und übelriechenden Geruchs seyn sollen, müssen solchen auch nicht verlohren, oder sich in einen andern verwandelt haben.  
  Der Geschmack an den Waaren ist entweder scharff, und diesem ist der gewürtzhaffte, beissende und arsenikalische unterworffen; oder er ist herbe, und hierher gehöret der anziehende, sauere, wie bey unzeitigen Früchten. Dem sauern wird zugezehlet, der sauere, leichte und ammoniakalische. Unter den bittern gehören die wermuthbittern, aloetischen, gallichten und salzichten Sachen. Unter die herben der anziehende und vitriolische Geschmack. Süß begreiffet unter sich die fetten, zuckerigten und honigten Dinge. Gesalzen, die wäßrigten und salpetrichten; welchen man noch den unschmackhafften Geschmack zufügen könnte, in welchem ein unschmäckendes Wesen gespüret wird; ferner die weinichten und milchichten Geschmacke; wiewohl der erste, eigentlich zu reden, kein Geschmack, die andern aber nicht einfach, sondern zusammen gesetzet: der weinichte ist herbe, süß und angenehm; der milchichte süß, fett und angenehm.  
  Was das Gesichte anlanget, so sind die natürlichen, und die durch die Kunst einer Waare gegebenen Farben bekannt. So bald dieselben nun von ihrem ordentlichen Wege abweichen, daß sie entweder zu niedrig, oder zu hoch, so zeiget solches gleich einen Fehler, Alter, Verlegenheit, Zufall der Witterung, neues Anfärben, Verfälschung, und dergleichen Abnahme der natürlichen Beschaffenheit an. Es beurtheilet auch das Gesicht, die sonst gewöhnliche Größe, Proportion, Länge und Breite, Dicke, Schmäle und Fläche, samt dem cörperlichen Inhalte.  
  Das Gehör urtheilet von der Güte und Vollkommenheit einiger Manufacturen, als derer vom Glaß, Thon und Erde, ob solche ohne Spalten und Ritze, wohl ausgebrannt, hell- oder dumpficht-klingend, ob das angegriffene Leder, als Juchten, Corduan, knirsche und berste, und dadurch ein Zeichen von sich gebe, daß es nicht gnung gearbeitet.  
  In den Gefühle hat man einer Waare ihre Gröbe und Subtiligkeit, ob sich solche hart, oder sanfft angreiffen, übel zerreiben, und in subtile Theile bringen lasse, zu beurtheilen; dichte und compact wird genennet, was gar keine Lufftlöchlein hat, lucker hingegen, was viele dergleichen hat. Die Härte widerstehet dem Griffe, die Weiche aber giebet nach. Die Schwere und Leichte beurtheilet sich durch das Wägen und Aufheben. Die Gelind- oder Schlüpfrigkeit, welche leimicht ist, hat zu ihrem Gegentheile die Trockene und Dürre. Rauch heisset man, in welchem die Theile ungleich liegen, u. zottichte, nebst wincklichten Flächen haben; da hingegen dasjenige, was eben u. glatt, auch glatte Flächen hat.  
  Endlich kommen auch in diese Classe diejenigen Beschaffenheiten, dadurch eine Waare verändert wird: indem sie entweder verbrennbar, oder unverbrennbar, zusammen- oder nicht zusammenwachsend ist; ingleichen wird auch betrachtet, ob sie sich dicke, oder nicht  
  {Sp. 13|S. 20}  
  dicke machen, hämmern, ziehen, spalten, brennen, brechen, zerreiben, kneten, giessen, weich machen, zusammen drücken, oder keines von diesen thun lässet.  
Ostindien-Import Die entsetzliche Menge Waaren, welche jährlich aus Ostindien nach Holland gebracht wird, kan aus folgenden Listen am besten beurtheilet werden: Denn so schrieb man den 29. August 1721. von Amsterdam, daß in den Holländ- und Seeländischen Häfen, zwey und zwanzig Ostindische Retour-Schiffe angelanget wären, welche folgende Güter mitgebracht hätten, als:  
  I. An Specereyen und Materialien.  
 
Schwartzen Pfeffer 6589858 Pfund.
Weissen Pfeffer 29852  
Nägelein 694000  
Muskaten-Nüsse 581429  
Muskaten-Blumen 237930  
Zimmet 604800  
Eingemachten Ingber 16246  
Eingemachte Muskatennüsse 25000  
Eingemachte Nägelein 100 Töpffe.
Salpeter 1887900 Pfund.
Japanisch Kupffer 100000  
Malackische Zinn 150000  
Indigo von Chirechee 15000  
Indigo von Ceylon 1144  
Indigo von Java 15967  
Sapanholtz von unterschiedenen Sorten 1161129 Pfund.
Galiaturholtz 156500  
Agurilholtz 150  
Parlamör 4055  
Cardamom von Malabar 9300  
Dito von Ceylon 10288  
Dito von Java 962  
Aloe Sucotora 6322  
Nußölkuchen 3144  
Borax 5075  
Benjuin 9300  
Curcuma oder Borreborry 35500  
Langen Pfeffer 3062  
Cubeben oder Pfefferstiele 2617  
Drachenblut 600  
Rothes Siegelwachs 400  
Gommelac auf Stöcklein 20309  
Salmiack 435  
Ölteyten, 2. Küsten und 2. Keller.    
Chinawurtz 10034  
Ceylonischen Taback 3220  
Caffee 2771742  
Dito von Java 116783  
Dito von Ceylon 14  
Couris 317613  
Bengalische Seide 231287  
Floretgarn 23362  
Webergarn 8194  
Bengalisches Cattongarn 13464  
Dito von Suratta 40020  
Dito von Tutucorin 36000  
Dito von Java 32500  
Carmenische Wolle 21240  
Handröhre 3000 Stück.
Ambonische Plancken 256  
 
  {Sp. 14}  
  Einige Jubelen, und andere indianische Raritäten.  
  II. An Seidenen Stoffen.  
 
Armesin 12420 Stück.
Dotanyns 190  
Seidene Alegias, 900  
Restas 100  
Boutidarts 225  
Mayposten 95  
Lheymenias 400  
Golgassen 400  
Bandanoes, oder Tafta de Foula 2600  
Soesjes 3920  
Soucouriassen 1200  
Neckjes, oder Golmandels 334  
Seidene Roemals 1605  
Kakketoe Stoffen 79  
Geschilderte Chitzen 1500  
Geschildete Schnupfftücher 15500  
Halstücher von Bethilles 8000  
Dito von Bengale 15000  
Japanische seidene Röcke 5  
 
  III. An Cattonener Leinwand.  
 
Moris 6400 Stück.
Bethilles 24789  
Mallemolens 13753  
Cassa Bengale 16779  
Douriassen, verschiedene 8730  
Therindains 850  
Tansjeeps 2200  
Hammans 2460  
Sanen 1200  
Milmils 300  
Percassen, unterschiedliche 8421  
Savogesjes 100080  
Sabogesjes 100  
Alibanees 1600  
Archiabanys 1000  
Adathis 200  
Amiertjes 2000  
Rohe Cobayen 640  
Nicqvaniassen, von unterschiedlicher Sorte 7560 Stück.
Verschiedene Cathies 23560  
Gerrassen 3000  
Chitzen von Pattena 11400  
Dito von Chiaboutrias 4000  
Dito von Metselia 600  
Corrots 16800  
Unterschiedene Dongrys 6080  
Chiautres Deriabadis 13297  
Kannekeyns 2000  
Lochorias 2008  
Mancherley Roemals 4500  
Photassen 1300  
Tapekankenias 3000  
Bherme 1240  
Beroupats 10500  
Patamaroepoe 1280  
Slavenkleider 1440  
Unterschiedene Gingans 3490  
Broules Lamby 1000  
Broules, oder Chiadderboral 5000  
Verschiedene Bastas 19858  
Mancherley Salempouris 118436  
 
  {Sp. 15|S. 21}  
 
Unterschiedene gvineesch Leinweand 102070 Stück.
Seegeltuch 6520  
 
  Von noch andern in den holländischen Häfen nach der Zeit angelangten fünff Retour-Schiffen lautete die Liste, wie folget:  
  I. An Specereyen.  
 
Brauner Pfeffer 1923805 Pfund.
Weisser Pfeffer 6190  
Puderzucker 512455  
Salpeter 406000  
Japanisches Kupffer 200000  
Javaisch Indigo 6796  
Verschiedene Sorten Sapanholtz 188080  
Caliatourholtz 35500  
Javaisch Cardemom 350  
Benjuin 2700  
Rothes Siegelwachs 600  
Floretgarn 1214  
Javaisch Cattongarn 7625  
 
  II. An Seidenen Stoffen.  
 
Verschiedene Armoisin 2360 Stück.
Seiden Allegias 1000  
Restas 100  
Boutidars 75  
Bandanoes oder Taftade Foula 2400  
Soesjes 1570  
Sjoucouriassen 300  
Neckjes oder Golmandels 167  
Japanische seidene Röcke 25  
 
 
  III. An Cattonener Leinwand.  
 
Verschiedene Bethilles 1260 Stück.
Mallemolens 10410  
Kassa Bengale 9050  
Douriassen, 480  
Theridans 1000  
Tansjeps, 850  
Hamans 3060  
Verschiedene Perkallen 960  
Sologesjes 300  
Alibanees 2400  
Gerrassen 9600  
Tesserische Alegias 900  
Verschiedene Dongrys 480  
Unterschiedliche Roemals 10600  
Photassen 3700  
Verschiedene Gingans 6000  
Verschiedene Salempouris 8160  
Verschiedene Gvinees 19740  
Unterschiedliche Segeltücher 1680  
 
  So weit die Listen der Waaren aus Ostindien, welche im Monat August 1721. mit 27. An gelangten Retour-Schiffen nach Holland überbracht worden.  
  Diesem setzen wir noch die Nachricht bey, welche im October gedachten Jahres von Amsterdam kam, und also lautet:  
  „Das Schiff der Hacksburg, welches den 31. Mertz von Batavia abgegangen, und den 30. October in Tessel angelanget, hat folgende Waaren für die Rechnung der Kammer von Amsterdam, auser einer Parthie Thee, für Rechnung der Kammern von Seeland, Delfft, Roterdam, Horn mitgebracht, als:  
  {Sp. 16}  
 
Braunen Pfeffer 45787 Pfund.
Buderzucker 83445  
Salpeter 116000  
Japanisch Kupffer 100000  
Sapanholtz von Siam 98017  
Grünen Thee 62658  
Thee Bing 979  
Thee Boy 77859  
 
  Als im Jahre 1723. die Ostindische Flotte anlangete, bestunde selbige in 21. Schiffen, und deren Ladung unter andern in folgender Menge Waaren:  
 
Braunen Pfeffer 7296386 Pfund.
Weissen Pfeffer 13356  
Nägelein 510000  
Muskatennüsse 517715  
Muskatenblumen 165376  
Caneel 614080  
Puderzucker 2692682  
Candiszucker 101169  
Salpeter 962760  
Staafkupffer 321875  
Malackisch Zinn 150000  
Javanischen Indigo 20916  
Dito von Ceylon 497  
Malabarischen Cardemom 21750  
Javanischen Cardemom 1240  
Campher 14320  
Taback von Ceylon 5000  
Curcuma 50403  
Javanischen Caffee 73265  
Bengalische Seide 220260  
Chinesische Seide 6602  
Floretgarn 22155  
Tessergarn 8042  
 
  Viel Cattungarn, allerhand seidene Stoffe, Leinwand, und Chitsen.  
Geschichte des Ostindien-Handels Die Europäer holeten vor Zeiten die Schätze, und Waaren aus Ostindien auf einem gantz andern Wege, als heut zu Tage: Denn die Römer fuhren zu Wasser biß Alexandrien in Egypten, von dar auf dem Nilstrohm aufwärts biß an Copros, welches anjetzo Cana ist; von dar zu Lande nach Berenice, jetzo Coßir, da sie sich auf das rothe Meer setzten, und so biß in den grossen Ocean, und so ferner nach Indien kamen.  
  Zu den Zeiten, als die saracenischen Sultanen noch in Egypten regierten, war in denen Städten Sues und Aden, beyde am rothen Meer gelegen, die Niederlage aller aus Ostindien überbrachten Waaren, welche nachmahls von dar auf dem Flusse Nilus, auf Cairo und Alexandrien, und so ferner, durch die Venetianischen und Genuesischen Schiffe in Europa überbracht worden, und zwar viel besser und frischer, als wir solche anjetzo bekommen, wie die Worte in Marpergers historischen Kauffmanne, Erzähl. IX. … lauten.  
  Aber zu Ende des funffzehenden Jahrhunderts entdeckten die Portugiesen zuerst die Fahrt nach Ostindien über das Capo de bon Esperanza; wiewohl Savary, c. 53. seines vollkommenen Kauffmanns den Frantzosen auch einen guten Theil des Beytrages zu solcher Erfindung zuschreibet: Indem er meldet, daß im Jahr 1402. unter der Regie-  
  {Sp. 17|S. 22}  
  rung Carl des sechsten, Urban de Braqvemont, Admiral aus Franckreich, auf seine eigene Unkosten, Johannen de Bethencour, einen Normandischen Edelmann, um die Canarischen Insuln zu entdecken, ausgeschicket habe; und nachdem er dieselben eingenommen, hätte er solche dem Massior, seinem Enckel zu verwalten anvertrauet, welcher sie König Heinrich, dem dritten, in Portugall verkauffet, der sich auch dererselben zu Entdeckung der Oriental-Indien sehr wohl bedienet: indem seine Unterthanen, wenn sie nach und von Ost-Indien gefahren, allezeit zu diesen Insuln ihre Zuflucht genommen.  
  Und in dieser Verfassung haben die Portugiesen und Spanier fast allein die Ost-Indische Handlung behauptet, bis endlich die Holländer, nachdem sie sich von Spanien abgerissen, und ihnen deshalb von den Spaniern alle Häfen und alle Handlung in diejenigen Länder, wo sie zu gebiethen hatten, abgeschnitten wurden, die ihnen also gesperrte Handlung mit eigener Macht zu öffnen bemühet waren. Da sie denn sonderlich auf Ost-Indien ihre Absicht richteten, worinne sie aber von den Portugiesen und Spaniern vielen Widerstand zu erfahren hatten, so, daß sie auch daher die Fahrt nach Indien über Nova Zembla zu suchen bemühet waren.  
  Als ihnen aber auch dieses nicht glücken wolte, fand sich endlich ein Holländischer Schiffer Nahmens Cornel Houtmann, der sich lange in Portugall aufgehalten, und den Portugiesen die Ost-Indische Handlung abgelernet hatte. Dieser schlug dieselbige einigen Amsterdammer Kaufleuten vor, die sich denn bald willig hierzu finden liessen, und eine kleine Gesellschafft aufrichteten, vermittelst welcher sie den Houtmann mit Schiffen abschickten, und ihm Befehl gaben, unter Weges sich aller Gelegenheit zu erkundigen, und mit den Indianern in denen Ländern, wo die Portugiesen nichts zu thun hatten, einen Handlungs-Tractat aufzurichten.  
  Dieser kam nun in zwey Jahren wieder; Und ob er schon keinen Vortheil mitbrachte, so hatte er doch den Holländern so viel Lust gemacht, daß sie im Jahre 1598. von neuen acht Schiffe abseegeln liessen; denen alsbald einige Seeländische Kauffleute, dann die Rotterdammer, ferner die Brabanter nachfolgeten, welche denn lauter eintzelne Gesellschafften aufrichteten, und nach Ost-Indien Schiffe absendeten; die denn bald mit grossen Reichthümern zurückkehreten, ohngeachtet sie von den erzörneten Spaniern und Portugiesen viel Drangsal auszustehen hatten.  
  Bis endlich diese eintzelne Gesellschafften im Jahre 1602. in eine zusammen giengen, und die geoctroyrte vereinigte Ost-Indische Compagnie, so noch bis heute stehet, aufrichteten: Vermittelst welcher sie, allem Spanischen Verbothe und Wiederstande ungeachtet, ihre Handlung von Zeit zu Zeit dergestalt nach Ost-Indien feste setzten, daß sie endlich auch die bisherige Handlung der Portugiesen und Spanier in Ost-Indien meistens verderbet, und nunmehro die Hauptmacht von selbiger in den Händen haben. Von welchen allen Marpergers angezogener Tractat mit mehrern nachzulesen.  
  An was für Gegenden, in was für Waaren, mit waserley Vortheil, und auf was für Weise dieser Ost-Indische Handlung von den Holländern bishero getrieben werde, davon ist Huets curiöse Nachricht von der  
  {Sp. 18}  
  Handlung der Holländer, sonderlich das 13 Capitel, und die 4. Eintheil. ingleichen der Anhang im wahrhafften Berichte, etc. weitläufftig nachzusehen; so, wie auch vieles, das hierher gehöret, in Christoph Langhansens neuer Ost-Indischen Reise, zu finden ist.  
  Erst erwehnter Huet theilet die Waaren, welche die Holländische Gesellschafft aus Indien nach Europa kommen lässet, in vier Classen, als  
 
1.) In Specereyen, Gewürtze und Materialien;
2.) Seide;
3.) Baumwolle und Catune;
4.) Kostbare und gemeine Metalle, Porzeline, und einige andere Dinge;
 
  und saget er insonderheit von den Gewürtzen, daß sie in der That der Grundpfeiler der grossen Holländischen Handlung waren, und ihnen in vielen Ländern und Begebenheiten an statt des baaren Geldes dieneten: Welchen Handel sie mit den grösten Unkosten zu bewahren suchten, und sey wohl kein Liebhaber so eifersüchtig auf seine Liebste, als die Holländer auf ihren Specerey-Handel.  
  Was für eine große Menge Würtze alle Jahre aus Ost-Indien gebracht werde, solches ist aus den, sonderlich Holländischen Zeitungen zu ersehen. Und vom Canel oder Zimmet allein meldet gedachter Huet … daß die Flotte nach Holland, im Jahr 1687. allein 170000 Pfund Canel gebracht habe, welches aber gegen demjenigen, was sie die letztern Jahre mitgebracht wenig wäre. Und es haben obige Listen bewiesen, daß im Jahre 1721 fast fünfmal mehr Zimmet heraus gekommen.  
Verschiedenes In dem Erzgebürge wird bisweilen den Arbeitern an statt des Lohnes und baaren Geldes Waare gegeben, so aber nicht geschehen solte, es wäre denn, daß die Arbeiter die Waaren aus freyem Willen verlangten.  
  Nicolaus Massa, beschreibet in seinem andern Tractate, de Peste. c.l. ein gantzes Register solcher Kauffmanns Waaren, die das Pest-Gifft lange behalten können, ingleichen auch dererjenigen, sogar kein Gifft an sich ziehen. Der vornehmsten zugedencken, so ziehet das Gifft am meisten an sich, allerley Wolle, Fellwerck, oder Thierhäute; alles Peltzwerck, Hanff, Flachs, Garn, Zwirn, Seide, Tuch, Barchend, Bomesin,Tapeten, Buücher, Federn, Leinwand, Säcke, Stricke, Decken und Körbe; welchem allen aber von andern Ärtzten widersprochen werden will.  
Recht Nach Maßgebung der Chur-Sächsischen Rechte sollen Rohe Waaren, insonderheit rohe Kalb- Bock- und Schaaf-Felle, nicht aus dem Lande geführet werden.
  • Verbot 1627.
  • Land-Tags-Abschied 1661.
  An Diener, Mägde, Schneider etc. verabfolgte Waaren ist die Herrschafft wieder ihren Willen zu bezahlen nicht verbunden. Mandat 1708.
  Von den in Commission gegebenen darf bey entstehendem Concurs nur der nach Abzug der daran habenden Forderung bleibende Überrest ausgeantwortet werden.
  • Decisiv-Befehl 1669.
  • Wechsel-Ordn.
  • Erläut. Proc. Ordn.
  Die von einem, der hernach durchgehet, aufgenommen worden, können binnen 2. Monaten noch vindiciret werden, Banqueroutier-Mandat
  nicht aber, wenn sie bereits 2. Monat vor der Flucht verkaufft worden. Ibid.
  Falsche Waare soll bey Verlust derselben nicht geführet werden. Landes-Ordn. t. von gefärbtem Ingwer und gefälschter Waare.
  Und nach der XV derer Chur-Sächsischen-  
  {Sp. 19|S. 23}  
  Neuen Decisionen vom 2. Julii 1746. ist das Interesse Morae von rückständigem Kauff-Gelde vor empfangene Cram und andere Waaren, wenn zur Zahlung ein gewisser Termin gesetzet worden, von der Verfall-Zeit, ausserdem aber nach Ablauff 6. Monate von dem Empfang der Waaren, oder wenn der Verkäuffer den Käuffer deswegen eher belanget, von Zeit der erhobenen Klage an zu rechnen. Sonst muß, wenn Waaren auf Credit ausgenommen werden, ein Billet oder kurtze Handels-Obligation ausgestellet werden. Besiehe Siegels Corp. Jur. Camb.
  Denen Bedienten aber sollen ohne ihrer Principalen Notitz und Recognition, keine Waaren abgefolget werden. Ibid. …
  Wer solche von einem andern verschreibet, ist schuldig, selbige nach Soldo zu bezahlen. Ibid. …
  Wenn auch jemand dergleichen in eines andern Kasten zu dem Ende eingeleget, daß sie ihm an einem gewissen Ort geschicket werden sollen, er aber die selben alda nicht erhält; so hat er dennoch wider den Herrn des Kastens kein Recht zu klagen. Ibid. …
Siehe auch In wie fern aber auf Waaren gegen Wechsel- Briefe compensiret werden kan, siehe bey dem Artickel: Wechsel-Brieffe (Compensirung auf).  
  Sonst aber kan hierbey auch noch der Artickel: Waaren-Handel nachgelesen werden.  
     

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Stand: 14. November 2016 © Hans-Walter Pries