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Quellenangaben |
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Weiber-Regiment,
Lat.
Imperium Uxorium, oder
Uxoris potestas, in maritum,
heist wenn ein herrschsüchtiges und hochmüthiges
Eheweib sich nicht allein über
ihr
Haus-Gesinde, sondern auch über ihren
Mann selbst,
ebenso viel, wo nicht noch mehrerer
Gewalt
anmassen
will, als doch sonst umgekehrt eigentlich diesem über jene gebührte. |
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Dergleichen herrschsüchtiges und ungehorsames
Weib
war dort des
Königes
Ahasverus Gemahlin, die Vasthi, um
derentwillen er auch, nach ihrer Verstossung, ein Königlich Gebot in dem gantzen
Reiche
ausschreiben ließ, daß alle Weiber ihre Männer in
Ehren
halten, und ein jeglicher Mann der Ober-Herr in seinem Hause seyn solte, |
Esther I, 19 und 22. |
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Bey den alten
Völckern
hatten die
Männer
gar die
Gewalt
über ihrer
Weiber
Leib
und
Leben; |
- Jul. Cäs. L. VI.
- Tacit.
Annal. Lib. II.
- Tiraquell. ad LL. connub.
…
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Dergleichen herrschsüchtige Weiber, so dem Manne die Hosen nehmen, haben es
vielleicht von der Xantippe erlernet, als welche ihrem Manne,
dem Socrates öffters seine Kleider nahm, selbige anzog, und
darinnen öffentlich ausgieng, damit indessen ihr Mann genöthiget ward, bey
seinem Ausgange nur eine alte Haut, um sich zu schlagen. |
Von dem schimpflichen Weiber-Regimente siehe
Rodenburgs Tr. de Jur. Conjug. p. 193. |
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Weil das
weibliche Geschlecht von
Natur
an
Leibe
und
Gemüthe gemeiniglich schwächer, als daß
männliche,
und über dieses von Alters her in grosser Unwissenheit und Zärtlichkeit erzogen
worden; ja zum Theil noch, sonderlich unter geringen
Stande,
sehr schlecht auf die Verbesserung ihrer Seelen-Kräffte leider nach der gemeinen
Gewohnheit,
gesehen wird; So hat man durch die
Erfahrung
gelernet, daß in der Wirthschafft denenselben die völlige
Regierung
des Hauses nicht allezeit und füglich ohne
Schaden anvertrauet und überlassen
werden könne, sondern daß viele entweder in Excessu, durch unvernünfftige
Zorn-
und Zanck-Sucht, oder durch allzu grosse Weichlichkeit und Schwachheit in der
Beobachtung ihres
Ansehens
und nöthigen Respectes bey den
Kindern und dem Gesinde, oder auch bey denen
Geschäfften, fehlen. |
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Und das ist die
Ursache,
warum die
Männer
so wohl in der Wirthschafft, als auch wohl gar in der
Regierung
der Länder und
Leute, wieder das sogenannte Weiber-Regiment lange geprediget, und sich ohne
Unterschied mit der hochmütigen Vasthi, oder der beschryenen
Xantippe, lustig gemachet, ja alles Weiber-Regiment verworffen,
geschmähet, und wohl gar die thörichte
Meynung gehabt haben, die
Weiber
wären ihre Sclaven, |
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{Sp. 107|S. 67} |
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und sie müsten, oder könnten keinen Theil an der Regierung des Hauses haben. |
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Gleichwie aber dieses sehr ausschweifende
Gedancken
sind, woran die unvernünfftige Herrschsucht der
Männer
hinwiederum grossen Theil nimmt, ja daher auch wohl die offt gefliessentliche
Bemühung, das schöne
Geschlecht
in Unwissenheit zu erhalten, entstehen mag; Also ist auch der oben angeführte
Grund
nicht durchgängig richtig: Wie es denn heut zu Tage grosse und vortreffliche
Printzessinnen und Dames giebt, die allerdings gezeiget haben, wie glücklich und
weißlich sie
regieren können. Und unter andern geringern
Personen
dieses Geschlechtes giebt es solche
Weibs-Personen,
so manche Männer in vielem übertreffen, berühmt in der
Gelehrsamkeit
sind, ja in dem Hauß-Regimente das beste thun, und die Schwachheiten ihrer
Männer sehr wohl ersetzen können. Daher es öffters vor ein Glück zu achten, wenn
mancher Hauswirth eine solche
Frau,
bey seiner schwachen
Leibes-
und
Gemüths-Beschaffenheit, bekommt, die brav ist, und die das
Regiment in dem Hause führen kan. |
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Es würde auch an mehrern nicht ermangeln, wenn wir das
weibliche Geschlecht besser erzögen, und sorgfältigere Anstalten gemacht
würden, ihren
Verstand
und
Willen zu verbessern. Allein bey dem allen muß doch eine
Hauß-Mutter, oder Wirthin, wenn auch gleich der Wirth alle erforderlichen
Eigenschafften
zu der
Regierung
des
Weibes
und seines Hauses hat, wo sie nicht gantz ungeschickt dazu, wie auch mancher
Mann ist,
einen gewissen Antheil an der Regierung des Hauses überhaupt, durch ihren Rath
und ihre Einwilligung, wenn es
Sachen
betrifft, die ihre gemeinsamen
Zwecke
angehen, und hernach an einigen Stücken insonderheit, nehmlich bey der
Kinder-Zucht, bey dem
Gesinde weiblichen Geschlechtes, und endlich in
verschiedenen weiblichen Wirthschaffts-Geschäfften, unter der Derection des
Ehe-Mannes, haben; keinesweges aber nur als eine
Magd
betrachtet und angesehen werden. |
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Wir haben aber schon von diesem Antheile der Haus-Mutter an dem
Haus-Regimente, unter dem
Artickel:
Haus-Mutter, in dem XIII
Bande,
p. 907 u.f. gehandelt. |
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Inzwischen wird man doch hieraus sehen, daß man alles Weiber-Regiment nicht
schlechterdings mit dem stoltzen Eyfer einiger
Männer
verwerffen und verachten, auf der andern Seite aber sich auch hüten müsse, einer
Frau
nicht mehr einzuräumen, als ihr überhaupt, oder insonderheit, gebühret. Allein
man wird auch sehen, daß in solchem Falle die Männer fein dahin zu trachten
verbunden, um zu der vernünfftigen Ober-Herrschafft in dem
Hause
geschickt zu seyn, ja, daß in dieser Mittel-Strasse, der unvernünfftigen
Herrsch- und Zanck-Sucht mancher stoltzen
Weiber
keinesweges das Wort geredet, oder behauptet werde, daß die Männer sich ihres in
der ehelichen
Gesellschafft ihnen zukommenden
Rechtes
der Ober-Direction begeben, denen
bösen Weibern aber, wie man zu reden pfleget,
die Hosen überlassen sollen. |
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Denn dieses scheinet wieder die
Ordnung
Gottes zu streiten, |
1 Mos. III, 16. u. 1 Corinth. XI, 3. |
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selbst den Wohlstand des
weiblichen Geschlechtes,
wie des männlichen,
zu verletzen; und eine solche
Sache
zu seyn, dafür sich
vernünfftige |
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{Sp. 108} |
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und tugenhaffte Frauen selbst hüten, es müste denn die
Schwachheit des
Ehemannes, die Beschaffenheit der Wirthschafft, und ihre eigene
mehrere
Geschicklichkeit, ein anders gantz ausserordentlich erfordern. Denn
sonst wird es in einem, oder dem andern Falle, sehr schlecht in einer
Wirthschafft zu gehen; Und wenn sie beyderseits ungeschickt sind, ein Hauß-Wesen
zu
regieren, noch schlechter aussehen. |
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In dem Königreich Egypten soll ehemahls ein Weiber-Regiment gewesen seyn.
Denn man giebt vor, daß, als mit Pharao fast alle vornehme
Herren
in gantz Egypten ersoffen wären, von solcher Zeit an die vornehmen Egyptischen
Weiber
das
Regiment an sich gerissen, weil sie sich, nach dem
Tode
ihrer ersäufften vornehmen
Männer
und
Geschlechter,
mit denen überbliebenen
Knechten und gemeinen Leuten in Egypten
verheyrathen müssen, welche diesen
Damen, als ihren
Weibern,
leichtlich die Ober-Herrschafft zugestanden hätten. Nach welcher Weise in
Egypten das Weib, und nicht der Mann, die
Herrschafft
in dem Hause geführet, auch die Kinder deswegen nicht von dem
Vater, sondern von der
Mutter, ihre Zunahmen bekommen. Von dieser gegen die
Natur
streitenden Unordnung aber hätten die Priester das
Land befreyet,
und dafür einen grossen Rath, oder Aristocratie von
Manns-Personen,
eingeführet. |
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Wer ein Exempel von einem unglücklichen Weiber-Regimente über
Land und Leute zu
lesen verlanget, beliebe den
Artickel:
Valasca, in dem XLVI
Bande, p. 139 u.f.
aufzuschlagen. |
- Frauen-Zimmer-Lexic. p. 1709.
- Zinckes Oecon Lex. …
- Ludwigs Gel. Anzeige, …
- Männlings Curiositäten- Alph. III Th. …
- Spiegel der regiersüchtigen bösen Weiber, Augsp. 1726
in 8.
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Siehe auch den Artickel:
Ehestand, im VIII Bande,
p. 360 u.ff. |
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