Titel: |
Isny oder Ißni |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
14 Sp. 1386 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 14 S. 726 |
Vorheriger Artikel: |
Isnoaky |
Folgender Artikel: |
Iso, ein Mönch |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Isny oder Ißni, Ißne, Isnaw, Eisna, Eisin, Eisny, Eysne,
Ysne, Yßni,
Lat. Isna,
eine
Schwäbische
Reichs-Stadt im Algöw, vier
Meilen von Bregentz gelegen. Ihren
Namen
wollen einige von der
Göttin Isis,
welche ehedessen in diesen Revieren verehret worden seyn
soll; andere von dem
Eisen, weil sie nach der dasigen Mund-Art Eisny
genennet wird,
und ein Huf-Eisen im Wappen führet; die meisten aber von dem nächst bey der
Stadt entspringenden und hart daran vorbeyflüssenden
Wasser, Isne, herleiten. |
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Den
Ursprung betreffend, so hat sie denselben
vermuthlich von denen Römern
und ihren da herum ehedessen aufgerichteten Lagern, gleich andern benachbarten
Städten, erhalten, wie die daselbst vormals gefundene Aufschrifften,
Müntzen und
andere Römische Merckmahle ausweisen. |
- Munster,
- Occa.
-
Crusius Schwäb. Chron. Th. I
B. VI. ...
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Um das
Jahr 1096. soll Mangold,
Graf von Veringen, das Benedictiner-Closter
zu St. Georgen daselbst gestifftet haben, mit welchem aber bald darauf die
Stadt
in grosse Zwistigkeiten gerathen, bis endlich selbige an. 1219. durch die
Truchsessen von Waldburg und Kordorff, welche damahls die
Herrschafft
Trauchburg, worinnen Isny gelegen, von denen
Grafen von Veringen und Nellenburg
Lehnsweise besessen, dahin vertragen worden, daß das Closter zukünfftig kein Gut
oder Erbe besitzen, und wenn demselben eines zufiele, solches binnen
Jahres-Frist wiederum zu
verkauffen
schuldig seyn
solle. In diesen und andern
Rechten
ist nachgehends die Stadt Isny von
verschiedenen
Kaysern bekräfftiget
worden. |
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Nachdem haben die
Grafen von Veringen die
Stadt und
Herrschafft
Trauchburg
sammt der Casten-Voigtey über das Closter dem Truchsessen, Johann von Waldburg,
um hundert und neuntzig Marck Silbers, dessen Enckel, Otto, Truchseß von
Waldburg, aber
an. 1365. der Stadt ihre
Freyheit
um 9000. Pfund guter Heller verkauffet; wie sie den eben auch in eben demselben
Jahre von Kayser
Carolo IV. unter die
freyen Reichs-Städte aufgenommen worden, daß sie
jährlich auf Martini 100. Pfund Heller entrichten solle: welche
Reichs-Steuer Anfangs
von Kayser Sigismundo an die von Haimenhofen,
nachgehends aber von Kayser Maximiliano I. der Stadt selbst von neuem
verpfändet worden. |
- Crusius Schwäb Chron. Th. III.
B. V. ...
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{Sp. 1387|S. 727} |
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- Crusius Schwäb Chron. Th. III.
B. V. ...
- Stumpf Schweiz. Chron. ...
- Rausner de vrb. Imp. ...
- Dresserus de vrb. German. ...
-
Limnaeus
Iur. Publ. ...
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Sie hat die
Reichs-Abschiede zu Regenspurg von
an. 1500. zu Worms
1521. zu Regenspurg 1527. zu Worms 1535. zu Regenspurg 1541. zu Speyer 1542. zu
Nürnberg 1543. zu Speyer 1544. zu Worms 1545. zu Augspurg 1548. 1551. 1555. zu
Regenspurg 1557. zu Augspurg 1559. 1567. zu Speyer 1570. zu Regenspurg 1578. zu
Augspurg 1582. zu Regenspurg 1594. 1598. 1603. 1613. 1641. und 1654
unterschrieben |
Pfeffinger ad
Vitriarii ... |
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Es soll vor dem ein schöner
Ort gewesen, und deswegen Klein-Augspurg
genennet worden, durch die vielen Feuers-Brünste aber sehr herunter gekommen
seyn: indem an. 1284 die
gantze
Stadt, an. 1401 die Helffte, an.
1631 drey Viertheil, und erst an. 1721 zweymahl auf einander ein guter
Theil der Stadt im Rauch aufgegangen. |
Crusius Schwäb. Chron. Th. III.
B. III. ... |
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Vor diesem trieb sie einen grossen Leinewand-Handel, und war zumahl die
Weber-Zunfft an diesem Orte so starck, daß sie sich öffters wider den
Rath
auflehnten; bis sie endlich 1598. mit demselben verglichen wurden. Sonst ist der
Rath, welcher aus 19.
Personen, als 2.
Bürger-Meistern, 2. Stadt-Ammanen und 15.
andern Raths-Verwandten bestehet, und die gantze Bürgerschaft der
Lutherischen
Lehre zugethan, welche daselbst
vornehmlich
durch den
berühmten Paull. Fagium
eingeführet worden. Übrigens ist auch Isny eine von dene 4. Mahl-Städten des
freyen Kayserlichen Land-Gerichts in Ober- und Nieder-Schwaben, welches alle
Monath allda gehalten wird. |
-
Besoldus Th. pract. v.
Land-Gericht in Schwaben ...
-
Speidelius
Notabil. Iurid. Hist. Polit. v. Land-Gericht p. 604.
- Schweder
Introd. Iur. publ. ...
- Struv
Hist.
Iur. ...
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Das Stadt-Wapen ist im goldenen Felde ein schwartzer
gecrönter Adler, auf
dessen Brust ein silbernes Schild mit einem schwartzen Huf-Eisen. |
Trier Einl. zur Wapenk. ... |
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Der Reichs-Anschlag war sonst 2. zu Pferde und 14. zu Fusse, welches
monathlich am Gelde 80. fl. betrug.
An. 1686. aber ist er bis auf 20. fl.
herunter gesetzt worden. Zum
Cammer-Gerichte giebt sie jährlich 50 fl. |
- Moser Forts.
Crusii Schwäb. Chron. ...
- Matric. Imp. bey von
Herden
Grund-Feste des H. R. Reichs, ...
- Zeiller Chron. Sueu.
et Topogr.
-
Limn. I. P.
- Knipsch.
de Ciuit. Imp.
- Europ. Herold Th. I. ...
- Lünig.
Spicil. des Reichs-Archivs.
- Bruschius
de Mon. Germ. Sacr.
- Tromsd.Geogr.
-
Lucae Grafen-Saal.
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Der
Abt oben gedachten
Closters ist ein
Stand des Reichs,
und wird nach
altem
Herkommen unter die Rheinischen
Praelaten
gezählet; wiewohl ihm
hierinn die Truchsesse von Waldpurg widersprechen. Die
Ursache dessen ist, daß
a. 1096 Mangold und dessen
Söhne, Walther u. Wolfrad, Grafen zu Veringen,
dieses Closter
erbauet. |
Crusius Schw. Chr. Th. II.
B. VIII. ... |
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Nachdem aber dieser ihr
männlicher
Stamm erloschen, ist nicht allein die
Stadt und das Closter Isny, sondern fast die gantze
Herrschafft
an die von
Waldpurg gekommen. Ob nun wohl Otto, Truchseß von Waldpurg, der Stadt
Isny die
Freyheit unter ge- |
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{Sp. 1388} |
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wissen Bedingungen gegen eine Summe
Geldes überlassen; so gestehet dieses
gräfliche Haus doch nicht, daß ein gleiches mit dem Closter geschehen. Weshalber
sie mit dem
Abte in Streit gerathen der eine
lange Zeit her nicht hat ausgemacht
werden können. Unterdessen haben die von Waldpurg
müssen geschehen lassen, daß
der Abt den
Reichs-Abschiede zu Regenspurg
an. 1641. und 1654. unterschrieben. |
Pfeffinger ad
Vitriar.
... |
|
Wie sie denn auch schon lange zuvor zu
Reichs-Tägen beruffen worden, und
also im Besitz ihres
Rechts seyn. Das aber können sie nicht
läugnen, daß die
Truchsessen von Waldpurg Casten-Voigte und Schutz-Herren über ihr Closter seyn,
und daß die
Äbte vieles in ihrer
Herrschafft
Trauchburg besitzen, darüber sie
ohne derer von Waldpurg Einspruch nicht so
frey schalten und walten
mögen. |
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Die
Äbte folgen nach einander also: |
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1 |
Mangold, Graf von Veringen,
erw. 1096. ermordet an. 1100. |
2 |
Wernher erw. 1100. |
3 |
Marquardus. |
4 |
Burcardus. |
5 |
Albertus. |
6 |
Bertholdus. |
7 |
Conradus. |
8 |
Bertholdus II. |
9 |
Conradus II. |
10 |
Henricus von Brunow. |
11 |
Hermannus. |
12 |
Bertholdus III. |
13 |
Henricus II.
st. 1350. |
14 |
Conradus III. |
15 |
N. N. |
16 |
N. N. |
17 |
N. N. |
18 |
N. N. |
19 |
Io. Mangold von Sandeck, erw. 1430. st. 1459. |
20 |
Georgius Textor. |
21 |
Georgius Stiedlin. |
22 |
Philippus von Stein. |
23 |
Ambrosius Horn. von Pfullendorff,
starb 1540. |
24 |
Helias Frey, st. 1548. |
25 |
Vdalricus Todt, oder Morß. |
26 |
N. N. |
27 |
N. N. |
28 |
N. N. |
29 |
N. N. |
30 |
N. N. |
31 |
Alphonsus Torelli, erwählt d. 10.
May 1701. |
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Literatur |
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-
Crusius l. c. ...
- Bruschius de Monast. Sacr. St Georgen.
- Bucelin. German. Sacr. ...
- Europ. Herold.
...
- Zeiller Reichs-Geogr. ...
- Itin. German. ...
- Contin. I. c. ..
- Topogr. Sueu. v. Isny.
- Juncker.
Anl. zur mitl. Geogr. ...
-
Imhof Not. Proc. Imp. ...
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