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Quellenangaben und Anmerkungen
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Gimel[1]
Nutzen dieser Lehre.
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HIS-Data: in der Vorlage steht I, hebräischer
Buchstabe erschlossen (siehe
Artikelübersicht) |
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Und zwar¶ |
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1. |
Zu der Belehrung. Wir lernen daraus:¶ |
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a) |
Das tieffe Verderben unserer
Natur, wie
Verstand
und
Willen so tief verdorben sey, wie der Verstand kein
Vermögen
mehr
besitze, geistliche |
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{Sp. 165|S. 96} |
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Dinge auf eine heylsame Art recht zu
erkennen
und zu beurteilen, und wie der Wille kein Vermögen besitze, geistliche
Dinge aufrichtig und ernstlich zu wollen. |
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Ein natürlicher
Mensch verlangt nicht bekehret zu
seyn, er verlanget also auch nicht selig zu werden. Denn wer die Mittel
nicht will, derselbe will auch den
Endzweck nicht. Hingegen ist in dem
Willen einer rechte Aversion vor dem Guten, eine Feindschafft wider
GOtt, |
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Röm. VIII, 7, |
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eine
Liebe der Finsterniß, |
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Johann. III,
19, |
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und eine elende
Knechtschafft
der Sünden. |
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Dieses Verderben ist in
allen natürlichen Menschen eingewurtzelt, ob es gleich den Graden nach
unterschieden ist, und durch eine üble
Auferziehung, durch
Gewohnheit zu
sündigen, durch Verführung anderer, und so weiter, vergrössert wird.¶ |
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b) |
Die
Nothwendigkeit der
Gnade, welche eine so sehr
verdorbene
Natur wieder heilen und bessern, ihr aus ihrer tieffen
Ohnmacht wieder aufhelffen, und wieder
Kräffte,
GOtt zu erkennen und zu
lieben, derselben mittheilen muß. |
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Nächstdem fliessen aus der Lehre, daß wir in
geistlichen Dingen gar keine
Kräffte des
freyen Willens haben, drey
merckwürdige Dogmatische Folgen: |
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α) |
Die Tugenden der unwiedergebohrnen Menschen sind
todte
Wercke, ja scheinbare Laster. |
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Daß ein unwiedergebohrner Mensch noch so viel
Kräffte habe, daß er gewisse
Pflichten, die äusserlich dem
Gesetze gemäß
sind, leisten, und ein erbares und tugendhafftes
Leben führen könne, das
haben wir bereits zugegeben. Daß aber diese Tugenden nicht die
nothwendigen
Eigenschafften der wahren Tugenden haben, sondern todte
Wercke und gläntzende Laster sind, das erhellet: |
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(a) |
Aus der Beschaffenheit eines noch
unwiedergebohrnen Menschen, der ein Feind GOttes ist. |
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Ein solcher
böser Baum kan keine guten Früchte
bringen. Ein geistlich-Todter kan keine andern, als todte
Wercke,
hervorbringen. Wie die
Ursach, so die
Würckung. Seine Tugenden sind also
einer Blume gleich, die auf dem Miste wächst, welche zwar eine schöne
Farbe, aber einen häßlichen Geruch hat |
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(b) |
Aus der Beschaffenheit GOttes, der in dem
Geist
und in der
Wahrheit von uns bedient seyn will, |
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Johann. IV, 24. |
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Da nun ein Unwiedergebohrner den
Geist der
Wahrheit nicht hat, wie will er
GOtt in dem Geist und in der Wahrheit
dienen? |
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(c) |
Aus dem wahren
Begriffe der Tugend, als die nach
dem Worte GOttes nichts anders ist, als eine beständige u. ernstliche
Bemühung, sich in allem nach dem
Willen GOttes
einzurichten, welche
Bemühung aus der wahren
Liebe zu GOtt fliesset. |
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Man wird aber eher Wasser aus einem Kieselsteine
bekommen, als eine solche
Gemüths-Beschaffenheit bey einem
unwiedergebohrnen Menschen finden. Vor der
Welt mögen also gleich seine
Tugenden einen schönen Schein haben, so macht doch die herrschende
Eigenliebe, daraus sie fliessen, dieselben vor
GOtt abscheulich. Sie kommen nicht aus dem Glauben; Was aber
nicht aus dem Glauben gehet, das ist Sünde, |
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Röm. XIV, 23; |
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Folglich geschiehet ihnen nicht
unrecht, |
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{Sp. 166} |
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wenn man sie gläntzende Laster nennet. |
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β) |
Der
Mensch hat einer grossen
Veränderung
vonnöthen, wenn er
GOtt gefallen will. |
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Aus der grossen Untüchtigkeit des menschlichen
Verstandes, geistliche Wahrheiten recht zu
erkennen, fließt die
Nothwendigkeit einer göttlichen Erleuchtung. Aus der Unvermögenheit des
Willens zu dem Geistlich-Guten fließt die Nothwendigkeit der neuen
Geburt. Hat der Mensch keine
Kräffte, sich in allen Stücken nach dem
Willen GOttes zu
bequemen, und er ist doch darzu erschaffen;
So muß er neue Kräffte von oben herab empfangen, und in Christo JEsu
wieder auf das neue zu guten Wercken geschaffen werden, welches die neue
Geburt ist, |
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Johann. III, 3. 5. |
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γ) |
Der
Mensch kan das
Gesetz nicht erfüllen, noch
durch die
Wercke des Gesetzes gerechtfertiget werden. Das Gesetz ist
geistlich, und erfordert einen vollkommenen
Gehorsam, ohne alle entgegen
stehende
böse Lust. Diese
Kräffte hat der Mensch durch den
Fall
gäntzlich verlohren, und ist also nicht in dem
Stande, das Gesetz
vollkommen zu erfüllen. Ist aber dieses, so kan er auch durch das Gesetz
nicht gerechtfertiget werden, das ist, er kan durch seinen elenden und
vollkommenen Gehorsam, den er dem Gesetze leistet, kein
Recht zu dem
ewigen Leben erlangen. Daher heisset es Röm. III, 20: Durch des
Gesetzes
Werck wird kein Fleisch gerecht.¶ |
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2. |
Es ist diese Lehre auch in der
Wiederlegung der Irrthümer dienlich, wie aus der folgenden
historischen Abhandlung zu ersehen seyn wird. |
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Es verbindet uns diese Lehre zu folgenden
Pflichten der Gottseligkeit: |
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a) |
Wir sollen uns wegen des tieffen Unvermögens
unserer
Natur für
GOtt tief demüthigen, und alles Vorurtheil der eigenen
Kräffte gäntzlich fahren lassen. |
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b) |
Wir sollen GOtt dancken, daß er uns noch einige
Kräffte des
Verstandes und
Willens, das
Leben erbar und klüglich
anzustellen, übrig gelassen hat. |
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Das ist eine grosse Wohlthat des ersten
Artickels, indem wir sonst wenig von den unvernünfftigen Thieren
unterschieden seyn würden, wie man in den Tollhäusern solche klägliche
Einblicke des menschlichen Elendes siehet; |
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c) |
Wir sollen auch diese übriggebliebenen
natürlichen Kräffte nach dem
Zwecke GOttes recht zu gebrauchen suchen. |
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Denn
GOtt hat sie uns als Haushaltern
anvertrauet, daß wir sie zu seiner
Ehre anwenden sollen. Wir sind also
verbunden, auch unsere
Vernunfft recht zu gebrauchen, und den von GOtt
empfangenen
Verstand nicht durch trägen
Müßiggang, oder Debauchen, zu
verderben. Wir sind ferner verbunden, aus denen noch übrigen
Kräfften
des
Willens unsre
Affecten zu zähmen, grobe Laster zu vermeiden, und uns
der bürgerlichen Erbarkeit und Gerechtigkeit zu befleißigen. Dazu
gehöret, |
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- daß man gegen jedermann alle
Billigkeit erweise, und den
gebührenden Lohn gebe;
- Daß man in dem Kauffen und Verkauffen niemand übervortheile,
vielweniger jemand nöthige, wider seinen
Willen etwas zu
verkauffen;
- Daß man richtig Maaß und Ge-
{Sp. 167|S. 97}
wicht halte:
- Daß man niemand wissentlich mit falschem
Gelde betriege;
- Daß man nicht den Preiß solcher
Sachen, die der Nächste
nothwendig haben muß,
unbillig steigere;
- Daß man in dem Leihen allen verbotenen Wucher meide;
- Daß man gemachte Schulden bezahle;
- Kurtz, daß man gegen jederman seine
Pflichten beobachte, und
einem jeden das Seine zutheile;
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Wie von solchen
Pflichten der bürgerlichen
Erbarkeit D.
Spener, in seinen Lebens-Pflichten, an dem
Sonntage Septuagesima, eine Predigt gehalten hat. |
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Das ist aus natürlichen Kräfften alles möglich.
Wer nun darinnen nicht einmahl treu ist, wie kan ihm
GOtt etwas
grösseres anvertrauen? Denn Christus
sagt, Lucä XVI, 10: Wer im
Geringsten treu ist, der ist auch im Grossen treu; Und wer im Geringsten
unrecht ist, der ist auch im Grossen unrecht. |
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d) |
Wir sollen aber auch
erkennen, wie die
Kräffte
unsers
Verstandes und
Willens, auch selbst in
natürlichen Dingen, sehr
geschwächet sind. |
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Wenn diejenigen, die von den
Studien Profeßion
machen, solches erkenneten, so würde weniger Hochmuth, und also auch
weniger Streit, unter ihnen seyn. |
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e) |
Wir sollen uns durch das Gefühl unsers
Unvermögens nie verleiten lassen, die Krafft JEsu Christi zu verleugnen? |
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Und sollen also die Lehre von dem Unvermögen der
menschlichen Kräffte nicht zu der Trägheit und Sicherheit mißbrauchen. |
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f) |
Wir sollen die empfangenen
Gnaden-Kräffte uns
nicht anmassen, und darauf stoltz seyn; Denn es heißt: Was hast du, o
Mensch, das du nicht empfangen hast? So du es aber empfangen hast, was
rühmest du dich denn, als der es nicht empfangen hätte? |
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1 Corinth.
IV, 7. |
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Wir müssen also alles Gute
GOtt dem Herrn, uns
selber aber nichts, als Schwachheiten und Unvollkommenheiten,
zuschreiben, damit wir das Gute nicht beflecken und verdunckeln, welches
der
Heilige Geist in uns würcket.¶ |
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Es kan nemlich diese Lehre gebrauchet werden |
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a) |
Zu der
Bestraffung derer, die noch in dem
Stande
der verderbten Natur stehen, und noch nie eine göttliche Erleuchtung und
Wiedergeburt
erfahren haben, sondern nur aus natürlichen
Kräfften sich
einer äusserlichen Erbarkeit befleißigen, und sich doch einbilden, daß
sie gute Christen wären, und in dem
Stande der Gnaden stünden, folglich
die
Natur und
Gnade
schändlich confundiren. |
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b) |
Zu der Bestraffung derer, die, wenn sie zu der
wahren Bekehrung und Besserung ermahnet werden, einen blos
Pelagianischen Vorsatz fassen, und
sagen, sie wolten alles thun, was
ihnen
menschlich und möglich ist; Da doch aus menschlichen
Kräfften die
wahre Änderung des Hertzens nicht möglich ist, sondern eine höhere
Krafft und Gnade zu erbeten und angenommen werden muß. |
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c) |
Zu der Bestraffung derer, die einen gewissen
Termin ihrer Bekehrung bestimmen und zum Exempel vorgeben, jetzo auf der
Universität könnten Sie sich noch nicht bekehren; Wenn sie aber von der
Universität nach Hause kämen, wenn sie ein
Amt erlangten, wenn sie
kranck würden etc. alsdenn wolten sie frömmer |
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{Sp. 168} |
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werden. Denn solche Leute müssen ja glauben, daß
es in ihren
Kräfften und
Vermögen
stehe, sich zu bekehren, wenn sie
wolten, und müssen also keine Überzeugung von dem grossen Unvermögen der
menschlichen
Natur haben. |
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d) |
Zu der Bestraffung derer, welche bey dem
Wercke
der Bekehrung an die innerliche
Veränderung des Hertzens gar nicht
gedencken; Sondern nur aus eigenen menschlichen Kräfften eine und die
andere grobe Sünde ablegen, aus Epicurern Heuchler werden, und nur aus
dem
Stande der Brutalität in den Stand der Erbarkeit übergeben. |
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e) |
Zu der Bestraffung derer, die durch eigenen
Fleiß, und durch die Application ihrer natürlichen Kräffte, eine wahre
Erkänntniß göttlicher Dinge erlangen wollen, und das Gebet um göttliche
Erleuchtung und Weisheit gäntzlich unterlassen. |
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f) |
Zu der Bestraffung derer, welche die Lehre von
dem Unvermögen der menschlichen Natur zu der Faulheit und Sicherheit
mißbrauchen, sich immer mit der menschlichen Schwachheit
entschuldigen, und die Krafft Christi verleugnen. |
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Sie meynen, weil der
Mensch keine
Kräffte zu dem
Guten habe, so könne man nicht von ihnen fordern, daß sie diese und jene
Sünde unterlassen, und so fromm und heilig leben solten. Ja, sie
sagen
wohl: Es stehet ja nicht in meinen Kräfften, mich zu bekehren, ich kan
mir selber nicht nehmen, noch geben, wenn
GOtt einmahl mich anders haben
will, so wird er mich wohl anders machen. Diesen ruchlosen
Reden hat
Professor Francke einen eigenen Tractat entgegen
gesetzt: Kurtzer Unterricht von der Möglichkeit der wahren Bekehrung zu
GOtt etc.¶ |
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Solcher bestehet darinnen: |
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α) |
Selbst unser Unvermögen beweget
GOtt zu der
Erbarmung. Psalm. CIII, 14: Er kennet, was für ein Gemächte wir
sind, er gedenckt daran, daß wir Staub sind. |
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Hieher gehöret auch der Ort, 1 B. Mos. VIII,
21, da GOtt nach der Sündfluth
sagte: Ich will hinfort nicht mehr die
Erde verfluchen, um der Menschen willen. Denn das Dichten des
menschlichen Hertzens ist
böse von Jugend auf etc. Welcher Trost aber
nur allein solchen
Gemüthern zu statten kommet, die ihr Unvermögen
erkennen und fühlen, und darüber gedemüthiget werden. |
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β) |
GOtt will durch seine
Krafft möglich machen, was
aus unsern Kräfften unmöglich ist, so, daß wir aus Jesaiä XLV,
24. rühmen können: Im Herrn habe ich Gerechtigkeit und Stärcke.
Desgleichen aus 2 Petri I, 3, daß allerley seiner göttlichen
Krafft (was zum
Leben und göttlichen Wandel dienet) uns geschencket ist
etc. |
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γ) |
In dem künfftigen
Leben sollen alle verlohrnen
Kräffte völlig wieder erstattet werden, zu deren Restitution hier nur
ein schwacher und geringer Anfang gemachet wird.¶ |
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Dalet[1]
Scribenten.
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[1] |
HIS-Data: in der Vorlage in hebräischer Schrift |
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Zum Beschluß sind noch einige
Schrifftsteller zu conferiren, die von dieser
Lehre geschrieben haben. |
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Da kommt sonderlich D. Luther, de Servo arbitrio,
vor, welches
Buch, mit Sebastian Schmidts Anmerckungen, zu
Straßburg heraus gekommen ist, und zwar die zweyte Edition 1707, bey welchen
auch D. Johann Joachim Zentgrafens Anmerckungen zu finden sind.¶ |
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{Sp. 169|S. 98} |
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So hat auch D. Peter Haberkorn zwey
Disputationes über
diesen Tractat D. Luthers gehalten. Die eine führet diese
Überschrifft: Diss. theol. in Librum VI, Lutheri
de servo arbitrio ... Die andere aber hat folgenden
Titel: Disp. theol.
exhibens ..., Giessen 1660.
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Nebst D. Luthern, gehöret ferner hieher:
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- Johann Hülsemann, de auxiliis gratiae,
- D.
Speners Glaubens-Lehre, an dem 9 und 24 Sonntage
nach Trinitatis.
- Quistorpius de viribus liberi arbitrii.
- Aegidius Hunnius de libero arbitrio.
- Quensted de adynamia...
- Disp. Giess. Tom. IX. ... wo D.
Peter Haberkorns Diss. de libero
arbitrio befindlich.
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Mehrere Autores wird man in D. Rambachs Erläuterung über
Freylinghausens Grundlegung der Theologie ... finden. Wir thun
noch Johann Wigands Tractat hinzu, welcher den
Titel führet:
De libero arbitrio hominis ... Ursellis 1562 in 8. Ingleichen D.
Heinrich Eckhardts Disp. adversus haeresis Pelagianae
interpolatores ... Giessen 1609. Sie stehet auch T. II, Disp. Gies.
...
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Es gehöret auch D. Rambachs Predigt von dem Kommen zu JEsu
hieher. Sie stehet in dem IV Theile der Gießischen Reden ... Es wird
daselbst gezeiget:
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1) |
Wie es nicht aus eigner
Vernunfft und
Krafft
geschehen könne; |
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2) |
Wie der Zug des
Vaters dazu gehöre. |
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- Rambachs Dogmat. Theol. ...
- D. Johann George Abichts
Disput. theol. de Claudio
Felice ...
- Gründl. Auszüge aus Disputat. ...
- Müllers Contin. Acerr. Philolog. Hund. ...
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