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Quellenangaben |
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Ob die Weiber öffentlich lehren dürffen? |
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Die Weiber sind von
öffentlicher Führung des Lehr-Amtes ausgeschlossen. Denn
die
Exempel ausserordentlicher mit Lehr-Gaben versehenen
Personen
weiblichen Geschlechtes,
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z.E.
- 2. Mos. XV, 21. u.f.
- Richt. IV, 4, u.f. V, 1.
u.f.
- 2 Kön. XII, 14 u.f.
- Luc. II, 36.
- Apost. Gesch. XI, 9.
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können der ausdrücklichen
Verordnung, daß die
ordentlichen
Lehrer der
Gemeinden
Manns-Personen
seyn
müssen, um soviel weniger entgegen gesetzet werden; Je unerweißlicher es
ist, daß dieselben ein öffentliches Lehr-Amt geführet haben, |
4 Mos. XII, 1. 5. 10 u.f. |
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Folglich erhellet daraus nur die Fähigkeit der Weibs-Personen zu allen, auch
ausserordentlichen
Geistes
Würckungen,
die auch aus Joel III, 1. dargethan werden kan, obgleich der
öffentliche Gebrauch derselben zu dem Lehr-Amte näher eingeschräncket ist. |
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Die zu dem äussern
Dienste der
Gemeinen
in den ersten Jahrhunderten verordneten Weibs-Personen, Röm. XVI, 1. 1
Timoth. V, 9. haben ebenfalls so wenig, als andere zu der Ausbreitung
des Evangelii beförderlich gewesene Weiber, ein Lehr-Amt
verwaltet,
oder öffentlich gelehret; |
- Apost. Gesch. XVIII, 26;
- Röm. XVI, 3. 12;
- Phil. IV, 2 u.f.
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Jedoch den vornehmsten Ausspruch in dieser
Sache
giebt Paulus, welcher 1 Corinth. XIV, 34. ausdrücklich
bezeuget, es gebühre Weibern in der
Gemeine
Gottes zu schweigen. So gewiß nun auch dieses ist, so haben
sich dennoch zu unterschiedenen Zeiten einige gefunden, die keinen Bedencken
getragen, das Gegentheil zu lehren. Wir wollen hier nicht der heydnischen
Priesterinnen, Diana, Venus, Vesta u.s.w. gedencken, sondern
bey denen bleiben, so sich für Christen ausgeben. |
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Erstlich so scheinet es als ob Simon der Zauberer dieser
Meynung gewesen sey, weil er nicht nur aus sich, sondern
auch aus seiner gottlosen Helena, fast eine
Göttin machen wollen. Ein gleiches könnte man von andern
mehr sagen. Insonderheit aber waren die Quintilianer, eine Christliche Secte,
mit diesem Irrthume hefftig eingenommen. Denn es erzehlet Epiphanius
(Haeres. 49) von ihnen, sie hätten bisweilen nicht nur geistliche
Priester-Stellen, sondern auch so gar
Bißthümer,
den Weibern anvertrauet. Nach ihnen waren die Cataphryges meistens gleicher
Meynung, und liessen Weiber zu dem öffentlichen Predigt-Amte, welche sie
Presbyteridas zu nennen pflegten. Zu Con- |
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{Sp. 39|S. 33} |
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stantinus des Grossen Zeiten erwählten die Weiber in Syrien
etliche ihres Mittels, welcher öffentlich lehren musten; Es geschahe aber
solches nur aus Noth, weil Licinius verboten hatte, es solten
Weibs-Personen nicht mit den
Manns-Personen
in eine Versammlung kommen. |
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Zu Basilius Zeiten, sollen Nonnen gelehret, getaufft und
das heilige Abendmahl ausgetheilet haben, welches an seinen Ort gestellet seyn
mag. In dem achten Jahrhunderte war Pabst Bonifacius auf diese
Meynung gerathen, welcher auch denen Nonnen zu predigen
erlaubte, wie Hedio von Tecla und
Lieba, zweyen Nonnen erzehlet. Ja, es kam damahls soweit, daß etliche
Äbtißinnen sich unterfiengen, Priestern die Hände aufzulegen, oder sie zu
ordiniren. |
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In dem vorigen Jahrhunderte sind, daß wir von andern nichts sagen,
sonderlich die Quäcker auf diese
Meynung sehr erpicht geworden, als bey welchen nichts
gemeineres ist als dieses, das Weiber gantze
Gemeinen
öffentlich zu lehren sich unterstehen. Solchen haben es endlich, wie Jedermann
bekannt ist, viel andre nachgethan. Von denen so wohl, als auch diesen, kan
Crösii Quacker-Historie und D. Feustkings
Gynecaeum Fanaticum nachgelesen werden: Insonderheit sind bey dem letztern
viel merckwürdiger Exempel zu finden. ¶ |
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Ob die Weiber der
Academischen Ehren-Grade fähig
seyn? |
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Warum nicht? Es wär wieder die
Wahrheit, wenn man behaupten wolte, daß keine
jemahls mit dem Doctor-Titel, nach
Verdienst, begabet worden sey, wie
Zeiller ohne Scheu vorgiebt; Es wäre denn, daß er es pur von den
Deutschen
verstanden hätte. Der bekannte Limnäus führt aus dem
Hilarion de Costa ein zweyfaches Exempel an; eines von Isabella
Losa von Cordua, einer Spanierin, so zu der Doctorlichen
Würde
in der
heiligen Schrifft
gestiegen ist; Nach
Absterben ihres Ehe-Herrns, gieng sie in St. Claren-Kloster,
und starb 1564 in dem 71 Jahre ihres Alters. Das zweyte von Belticia Gozadina,
Amatoris Gozadini, eines vornehmen
Edelmanns zu Bononien,
Tochter, welche nicht
nur in dem Jahr 1535 (war das 23 ihres Alters) eine Doctorin der
Rechte, sondern
auch in dem Jahr 1539 in die Zahl dasiger Professoren mit höchstem Ruhme an- und
aufgenommen ward. Sie hat unterschiedliche Rechts-Bücher geschrieben, so aber
alle unter einem fremden und erdichteten
Nahmen hervor getreten sind. Sie starb
in ledigem
Stande. |
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Helena Lucretia Cornara Pocopia verlangte zwar das
Theologische Doctorat, aber der Cardinal Barbarigo, als
Bischoff
zu Padua, wolte ihr solches nicht gönnen; Jedennoch nahm sie den 25 Junius 1678
den höchsten Grad in der
Philosophie rühmlich und öffentlich an. Dieser
Ehre
wegen, glückwünschte ihr
Graf
Otto von Bronchorst, und ihr Brabevra,
und gewesener Lehrer, Carl Rinaldin, Mathematicus zu Padua,
kriegte hierdurch Gelegenheit, von dem Theologischen Doctorate umständlicher zu
reden, ob solches auch Weibs Personen beygeleget werden könne? Wobey zugleich
seine
Rede,
die er bey der Promotion gehalten hat, mit zu sehen ist. Ihr Leben hat
Maximilian De- |
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{Sp. 40} |
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za Italienisch beschrieben, wie auch
Lateinisch
Benedict Bacchini, wo es bey ihren
Wercken,
die er 1688 in dreyen Tomis zu Parma zusammen heraus gegeben hat, forn an zu
finden ist. |
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Der erste Tomus hat lauter Academische
Reden
in sich; Der zweyte unterschiedliche
Lateinische
Lob- und Ehren-Reden, so
Fürsten und andern
Standes Personen geschrieben sind; Der dritte giebt allerhand
Italienische und Lateinische Episteln. Auch hat Anton Lupis ihre
Lebens-Beschreibung aufgesetzet, und ihrer
Schwester, Venedramin Catharin,
zugeeignet, die zwar auch wohlgelahrt war, doch mit Helena nicht zu vergleichen
stund. Ihr
Vater war Johann Baptista Cornelius, Procurator bey S. Marx in
Venedig, ward den 5 Junius 1646 (nach dem neuen Calender) gebohren,
starb den 26
Julius 1684 in dem 38 Jahre ihres Alters, und ward Padua in S. Justinen
Kloster
unter die Mönche begraben. Franciscus Carus hat ihr, den zweyten Tag nach ihrem
Hintritte, einen Leichen-Sermon gehalten, der auch zu Padua gedruckt worden ist. |
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Sie war, ihrer schönen und mancherley
Wissenschafften halber, in unterschiedene so genannte
Academien, oder gelehrte Gesellschafften, eingenommen worden; Als in |
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- der Intronatorum ihre zu Sena,
- der Recuperatorum zu Padua,
- der Infoecundorum zu Rom,
- und der Dodonaeorum, wie auch Pacificorum, zu Venedig.
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P. Frantz Macedo didicirte ihr seine Medullam Historiae
Ecclesiasticae, und machte ihr zu
Ehren diß
Epigramma, das Ludwig Granedic auch
Griechisch übersetzet hat: |
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Sunt Helenae geminae, sancta altera, et altera pulcra,
Moribus et forma tertia utramque refert.
Crux penes est Helenam: penes est te gloria Christi.
O Helena, illi crux cedit et illa tibi. |
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In Diario Eruditorum Parmensi wird eine ihr zu
Ehren
geprägte
Müntze
gezeiget, wo auf einer Seite ihr Antlitz steht, und diese
Worte:
Hel. Luc. Cornelia Piscop. Fil. Io. Ba. D. M. P. Sep. Lin. orn. laurea
Philosoph. domina Patavii A. S. 1678. Auf der andern Seite ist eine
Perlen-Muschel, so mit offnem Maule den von dem Himmel fallenden Thau auffängt,
wobey stehet; Non sine foenore. Unten findet man: Patav. Phil.
Colleg. Decreto. |
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Vorgedachter P. Fr. Macedo hat in seinem
Buche:
Gemählde der Stadt
Venedig betitelt, bey dem Lobe Cornarii Piscopii, Procurators
zu S. Marx, dieses noch: |
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„Illud palmarium in Cornelia
familia: Cornelia, Mater Gracchorum, fama doctrinae viguit. In tua domo Cornelia
Filia, pertissima graecarum literarum, omnigenae doctrinae laude floret. Suae et
futurae aetatis miraculum in Veneta concha gemma erudita. Hanc tu pro aede
monetoria Tibi vicina thesaurum omnibus gazis pretiosiorem domi habes, et orbi
servas et coli a Doctis vides.„ |
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Daß sie aber auch Doctorin der Artzney Kunst gewesen seyn soll, wie ein
anderer berichtet, ist falsch. |
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Mit weit besserer Reputation haben obgedachte den Doctor-Grad erlanget, als
der Spanische Jude, Jacob Rosales, seinen, von dem
Johann Moller
sagt,
er sey nicht nur ein Doctor der Artzney- |
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{Sp. 41|S. 34} |
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Kunst und Practicus zu Hamburg, sondern auch ein
Kayserlicher
Comes Palatinus, gewesen. |
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Wenn denn nun Bononien und Padua Türcken, Saracenen und Jüden des Doctorats
würdigen, wie nebst andern, Messeling berichtet, wie vielmehr
gebührt solches geschicktem und
würdigem Frauenzimmer? Es nimmt uns Wunder, daß
die sonst so berühmte
hohe Schule zu Pisa dem Groß-Herzoglichen Schalcks-Gecken
die Doctorliche
Würde
und Ehre
in beyden
Rechten
habe beylegen und mittheilen wollen; Worüber zwar der Groß-Hertzog
Ferdinand sehr entrüstet ward, und sie, weidlich ausputzte, wie bey dem
Janus Nicius Erythräus zu lesen ist, und Itter
aus ihm wiederholet. Der Promotus ward hernach nur D. Ciajesius
genennet. |
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Weder die Civil-Gesetze, noch der
Völcker
Gewohnheiten,
schliessen die Weibs-Personen von sothanen Academischen Ehren-Graden aus, die
göttlichen Gesetze aber haben hierinnen nichts beschlossen, sondern es der
Disposition der
Menschen anheim gestellet. Obschon das öffentliche Lehr-Amt in
der Kirche Weibern verboten ist, können sie deshalben doch wohl Doctorinnen
werden, und durch öffentliche
Schrifften andere lehren, und also ihren Nahmen
vertheidigen. |
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Diana will zwar klugen und gelehrten Weibern auch das
öffentliche Lehr-Amt überlassen, und Alloza will ihnen gar
Beichte zu hören erlauben; Allein das ist abgeschmackt. Die Diaconißinnen reimen
sich gar nicht hierer, massen solche nur die Thür hüteten, und den Priestern bey
der Weiber Tauffe, und das der Erbarkeit und des Wohlstandes halber, dieneten.
Wirfft uns jemand die Bischoffinnen in den Weg, so Gottes Wort öffentlich
lehreten, absolvirten, die Sacramente austheilten, und dergleichen mehr; So
waren solche nur unter der ketzerischen Quintilianer und Priscillianer
Geschmeisse, nicht bey und unter dem Hauffen derer Rechtgläubigen, bey welchen
der
Nahme
Bischoffin nur ein Ehren und kein
Amt-Wort
war. |
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Da wir denn die Schelwigische Erinnerung gar nicht in den Wind schlagen, daß
nemlich solche von Weibern geschriebene
Bücher
vorhero von denen ordentlichen
Herren
Geistlichen
gebührender massen übersehen und censiret werden sollen, welches auch denen
Manns-Büchern
wiederfähret. Konnte Accurs
Tochter über das
bürgerliche Recht öffentlich zu Bononien lesen; Ward der, wegen der
Religion, vertriebenen Olympia Fulvia Morata erlaubt, in dem 29
Jahre ihres Alters, den öffentlichen Lehr Stuhl in Heidelberg zu besteigen, und
Griechisch zu Lehren; Ließ man der Juliana Morella,
einer Spanierin, zu, in dem 12 Jahre ihres Alters, in Capuziner-Habite,
Philosophische Theses öffentlich zu vertheidigen, so sie
auch hernach der Königin Margret in Spanien zuschrieb; ward der
Cäcilia Siburia, in dem 18 Jahre ihres Alters, vergönnet, unter
P. Johann Anton de Panormo, Theses Philosophicas et
Theologicas öffentlich zu verfechten; Warum nicht auch andern und mehrern? |
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Sie können sich ja gar wohl der Academischen Ehren-Grade auch fähig machen;
Es lauft auch weder der Erbarkeit, noch löblichen
Sitten zuwider, solchen die
Belohnungen und |
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{Sp. 42} |
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Zeugnisse gültiger Kunst und Wissenschafft mitzutheilen; Wie Andreas
Mendo einstreuet. |
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Wie viele nette Dichterinnen sind mit dem Poetischen Lorbeer-Crantze, nach
Verdienst, ruhmwürdig
gecrönet worden, welche Paullinus, in
seinem Hoch- und Wohlgelahrten Deutschen Frauenzimmer, desgleichen
Kottholt, vorgestellet hat? Wer könnte, oder wolte, doch mit Fug die
Hochgelehrten Damen, (nur gar wenig Deutsche hier zu benennen) oder dero
gleichen, als |
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- die weyland Chur-Pfaltzische Frau
Äbtißin zu Herford, Frau Elisabeth,
- des
Frey-Herrn
Carls von Friese,
Herrn zu Rhotau, Cotte, u.d.m. älteste Fräulein
Tochter
Henrietta Cathrina,
- Herrn Conrad von Löser,
Erbherrn
in Salitz, Reinhartz, Heinichen, u.s.w.
Chur-Sächsischen Hof-Marschalls,
Gemahlin, Frau Margrete Sibylla, gebohrne Wagenseilin,
aber vermählte Mollerin,
- Herrn Daniel Wilhelm Mollers,
wohlberühmten Professors zu Altdorff,
Ehe-Liebste,
u.a.m.
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der Doctorlichen
Würde
nicht würdig achten? ¶ |
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Rechte der Weiber. |
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Von denen
Rechten
der Weiber sehe man den
Artickel:
Weiber-Rechte. ¶ |
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Literatur |
Man lese übrigens von denen bisher abgehandelten Materien, |
- Schneiders Bibl. Lex. II Th. …
- Rambachs Domat. Theol. I Th. …
- Schöttgens Antiqu. Lex. …
- Miri Bibl. Antiqu. Lexic. …
- Schmidts Bibl. Histor. …
- Baumgartens Theol. Moral …
-
Unschuldige Nachrichten von 1707 …
- Schrödters Cont. Acerr. Bibl. Müll. IV Hund …
- Sewels Geschichte der Quäcker …
- Reimmanns Histor. Literar. Antedil. …
- Gründl. Auszüge aus den Disput. …
- Paullini Philos. Lust-Stunden I Th. …
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Siehe auch |
Siehe übrigens den
Artickel:
Weibs-Person. |
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