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Zedler: Hessen … Landgrafen HIS-Data
5028-12-1902-1
Titel: Hessen … Landgrafen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 1902
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 980
Vorheriger Artikel: Hessen … Provintz
Folgender Artikel: Hessen … Schloß
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Hessen, Die Lienie derer heutigen Landgrafen von Hessen stammet her von denen Herzogen in Brabant. Denn anfänglich haben selbige Lande die Catti, ein altes Teutsches Volck, bewohnet. Als aber in dem 3. Seculo die Thüringer aus Nieder-Sachsen heraufgezogen, erstreckte sich auch deren Reich über das heutige Hessen, welches nach der Zeit mit Thüringen vereiniget wurde.  
  Nach Henrici Rasponis aber, so der letzte Land-Graf in Thüringen und Hessen war, an. 1248. erfolgtem Tode, ist Hessen von Thüringen abgerissen worden, und hat eigene Regenten aus dem Hause Brabant bekommen. Denn Henricus, der Großmüthige, Herzog von Brabant, hatte 2. Söhne, nemlich Henricum den Gütigen, welchen er mit Maria von Schwaben gezeuget, und Henricum das Kind, oder den Jungen geb. an. 1245. von Sophia von Thüringen, welche Ludovici VI. des Land-Grafen von Hessen und Thüringen, Tochter war, und diese Land Grafen sollen, wie man vorgiebt, von Ludouico II. Caroli von Franckreich, Herzogs von Lothringen, und Agnes von Vermandois Sohn entsprossen seyn, wie unter dem Titel Thüringen zusehen.  
  Henricus, das Kind oder der Junge zugenannt, weil er noch in der Wiege lag, als sein Vater starb, bekam seiner Mutter Sophiae Land, weil selbige ihres Bruders, Henrici Rasponis, der an. 1248. ohne Kinder starb, Erbin war. (siehe Henricus). Er hatte 3. Gemahlinnen.  
 
1) Adelheit von Lüneburg, eine Mutter Henrichs, so dem Vater viel zu schaffen machte, und Ottonis von dem hernach.
2) Mechtilden von Cleue, eine Mutter Ludewigs, Elisabeths, Mechtildis, Adelheits, Sophiae, Annae, Agnetis, Henrichs, so in der Jugend sturbe und Johannsens.
3) Annam, Churfürst Ludouici Seueri Tochter.
 
  Ihm succedirte Otto. Selbiger muste zwar anfänglich das Land mit  
  {Sp. 1903|S. 981}  
  seinen Brüdern Ludouico I. und Joanne theilen. Doch Joannes starb an. 1311. ohne Erben, und Ludouicus ward Bischoff zu Münster an. 1310. Darauf führte er an. 1311. das Recht der Erstgeburt ein, welches auch an. 1628. den 9. Jun. vom Kayser Ferdinando II. bestätiget wurde, Pfeffinger ad Vitriar Jus publ. …
  dergestalt, daß der Erstgebohrne allemahl die Landes-Regierung und den Titel eines Land-Grafen und gnädigen Herrn haben, die Cadets aber Land-Grafen und gnädige Juncker genennet werden solten.  
  Er starb an. 1323. den 17. Jan. und hatte von seiner Gemahlin Adelheit, einer Gräfin von Ravensburg, 2. Töchter, Annam, Herzogs Albrechts von Lauenburg, Agnetem, Graf Gerlachs von Nassau Gemahlin, und 4 Söhne, worunter Otto Ertz-Bischoff von Magdeburg wurde, und an. 1361 den 30. April starb, die andern beyden Brüder aber, Ludouicus II und Hermannus, bekamen ihre apanage zu Grebenstein und Nordeck. Der älteste aber Henricus, succedirte an. 1323 allein. Dieser wurde der Eiserne zugenannt, und machte sich bey seinen Nachbarn dergestalt formidable, daß man von ihm das Sprüchwort führte:  
  Hüte dich vor dem Land-Grafen von Hessen,
Wilt du anders nicht seyn aufgefressen.
 
  Er starb an. 1376. und weil seine beyden Söhne, Henricus und Otto, mit dem Zu-Namen der Schütz, vor dem Vater ohne Erben verstorben, muste er die Lande seines Bruders, Ludovici von Grebenstein Sohn, dem Hermanno überlassen. Dieser führte den zu Namen des Gelehrten; denn weil er von dem Vater nicht viel zu hoffen hatte, erwählte er den geistlichen Stand, und studirte zu Paris und Prag, woselbst er auch Magister wurde. Nach Henrici Tode erhielt er an. 1376. die gantze Landschaft.  
  Es wiedersetzte sich ihm zwar Herzog Otto Largus von Braunschweig, welcher Henrici Tochter Judith zur Gemahlin hatte; auch hielt es eine Faction, derer Sterner genannt, mit dem Braunschweiger, und baueten die Festung Sichelstein; doch der Land-Graf setzte die Festung Sensenstein dagegen, und muste endlich die Braunschweigische Parthey weichen.  
  Er brachte an. 1375. die Erb-Verbrüderung mit dem Hause Meissen zuwege, wiewohl er doch hernach mit demselben Krieg führte. Er starb den 24. May an. 1413. und hatte zwey Gemahlinnen, wovon die erste, Joanna, Gräfin von Nassau-Saar- Brücken, die andere, Margaretha, Burggraf Friedrichs zu Nürnberg Tochter war. Von dieser hinterließ er Friedrichen, Henrichen, Otten, Hermannen, Annam, Elisabeth, so ohne Kinder sturben; Margaretam, Agnetem, jene hatte Henrichen, diese aber Otten von Braunschweig zur Ehe, und Ludouicum II. den Friedfertigen, so an. 1402. geboren war.  
  Er folgte seinem Vater in der Regierung, wurde aber, weil er noch unmündig war, unter der Vormundschaft derer Land-Stände erzogen. Seine Auferziehung war so schlecht, daß er weder lesen noch schreiben konte, allein wegen seines herrlichen Verstandes setzte er sich in solches Ansehen, daß ihm an. 1440. nach Kayser Alberti II. Tode die Kayser-Würde angetragen wurde, welche er aber in Erwegung, daß er selbige zu mainteniren nicht Land und Leute genug hätte, ausschlug.  
  Sonsten hat er an. 1453. die beyden Grafschaften Ziegenhayn und Nidda, die mit dem letzten Grafen, Joanne, abgestorben waren, an das Haus  
  {Sp. 1904}  
  Hessen gebracht. Er starb an. 1458. und hinterließ von seiner Gemahlin, Anna Margaretha, Churfürst Friderici zu Sachsen Tochter, eine Tochter, Johannsens Grafens von Nassau Gemahlin, und 4. Söhne, Fridericum, so an. 1464. sturbe, Ludouicum, Henricum, und Hermannum. Hermannum war Chur-Fürst zu Cöln; der älteste Ludouicus III. der Freymüthige, hätte denen Compacten des Hauses gemäß, in der Landes-Regierung folgen sollen, wurde aber von seinem Bruder genöthiget, mit ihm zutheilen, da denn Ludouicus, Cassel, und Henricus Marpurg bekam.  
  Ludouico III. hätte zwar sein ältester Sohn, Wilhelmus succediren sollen, weil er aber wegen seines verrückten Verstandes hierzu unfähig war, übernahm die Regierung dessen jüngerer Bruder Wilhelmus II. oder der Mitlere. Dieser that anfänglich denen beyden Kaysern, Friderico III. und Maximiliano I. theils in Flandern, theils in Ungern, wichtige Kriegs-Dienste; darnach trat er an. 1493 im Namen seines Bruders die Regierung an, und weil mit Henrici, des Stiffters der Marpurgischen Academie, Sohne, Wilhelmo III. dem Jüngern, die Marpurgische Linie an. 1500. wieder abgieng, hatte er das Glück, daß unter ihm gantz Hessen wieder vereinbaret ward. Er brachte auch aus des in die Acht erklärten Chur-Fürsten Philippi Ingenui Pfältzischen Landen, Homburg an der Höhe, Umstadt und das Schloß Utzberg an sich.  
  Ihm folgte in der Regierung sein eintziger Sohn, Philippus der Großmüthige. Dieser hinterließ 4. Söhne, und machte ein Testament, de dato Cassel den 6. April an. 1562. in welchem er, im Fall einige Streitigkeiten zwischen denen Söhnen vorfielen, das Jus Austregae anordnente, (welches auch seine Söhne angenommen) Pfeffinger l.c.
  u. die Lande unter sich dergestalt theilten, daß Wilhelmus IV als der älteste, die Helffte von der gesamten Verlassenschaft bekam, und zu Cassel residirte; Ludouicus V. aber bekam ein Viertheil von der Erbschaft, und residirte zu Marpurg; Philippus erhielt nur ein halbes Viertheil, und residirte zu Rheinfelß; Georgius erlangte das letzte halbe Viertheil, und residirte zu Darmstadt.  
  Weil aber Philippus zu Rheinfelß an. 1585 und Ludouicus V. zu Marpurg an. 1604 ohne Erben verstarben, so blieben nur 2. Haupt-Linien übrig, welche noch bis auf diesen Tag währen, nemlich die Casselische und Darmstädtische Tom. VII. p. 197. von welchen beyden an seinem Ort; wiewohl seithero noch 2. Neben-Linien, als die erst angezogene Hessen-Rheinfelsische und Homburgische entstanden sind, bey welchen ebenfalls in ihren Special-Artickeln nachgesehen werden kan.  
  Es geben die Herren Land-Grafen zu Hessen mit einander zum Reich 50. zu Roß und 260. zu Fuß, oder an Geld 1640. in 60. Monath 98400. Gulden Monathlich: davon in der Nürnbergischen Repartition der Casselischen 1093. Gulden 20. xr. und der Darmstädtischen Linie 546. fl. 40. xr. zugerechnet worden.  
  Zu Unterhaltung des Cammer-Gerichts geben sie jährlich ordinaire 300. fl. und nach der Vermehrung 500 fl.
  • Schneiders Beschreibung Sachsen-Landes …
  • Cluuer Germ. ant.
  • Goldmayer vom Urspr. derer Hessen
  • Saur. Heß. Chron.
  • Dillichs Heß. Chron.
  • Winckelmann de Princip. Hassiae.
  • Imhoff. Not. Proc.
  • Spen. Syll. Op. Herald. …
  • Europ. Herold
  • Zeiller Reichs-Geogr. …
  • Ayermanns Anleitung zur alten und
  {Sp. 1905|S. 982}  
   
  mittlern Historie von Hessen.
  Das Wapen derer Land-Grafen von Hessen ist ein zweyfach in die Länge und dreyfach quer getheilter Schild, in diesen ist in blauen Felde ein von Silber und roth zehnfach quer gestreiffter gecrönter Löwe, wegen Hessen;  
 
  • In der ersten Reihe ist vorne in silbernen Felde ein rothes Patriarchen-Creutz, wegen Hirschfeld, hinten aber in schwartz und goldenen Feld ein güldener Stern in schwartzen, wegen Ziegenhayn,
  • in der andern Reihe ist vorne in goldenen Feld ein aufgerichteter rother Leopard mit blauer Crone, wegen Catzen-Ellenbogen, hinten aber in rothen Feld zwey übereinandergehende Löwen, wegen Dietz;
  • In der dritten Reihe sind in einen von schwartz und Gold quer getheilten Felde zwey güldene Sterne in Schwartzen, wegen Nidda, und gegenüber in rothen Felde ein in drey Theil zerschnittenes Nesselblatt mit einen von Silber und roth quer getheilten Schildlein in der Vertieffung, gegen welches zwischen den drey Stücken des Nesselblats so viele Nägel in Form eines Schächer-Creutzes mit denen Spitzen gewendet erscheinen, wegen Schaumburg,
 
  über dem Schild stehen fünff Helme;  
 
  • auf dem mittelsten sind zwey silberne Büffels-Hörner,
  • auf dem nechsten ein gecrönter Pfauen-Schwantz,
  • auf den zur lincken ein schwartzer Ziegenbock,
  • auf dem äussersten zur rechten ein geschlossener schwartzer Flug,
  • auf dem äussersten zur lincken ein bedeckter Helm mit fünff Fähnlein.
Trier Wapen-Kunst …
  Johann Ridesel in der Chron. sagt: das Thüringische und Heßische Wappen sey also unterschieden, daß der Heßische bunte Löwe sollte eine goldene Crone tragen, beym Kuchenbecker Analect. Hass. Collect. …
     

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Stand: 16. Februar 2014 © Hans-Walter Pries