Stichwort |
Text |
Quellenangaben |
Zeitpunkt der Namensgebung |
Die Zeit, wann denen
Kindern ihre Namen gegeben zu werden pflegen,
anbetreffend, ist selbige ebenfalls nach den
unterschiedenen
Gebräuchen der
Völcker,
verschieden gewesen. |
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Die
Juden gaben ihren Kindern die Namen bey deren Beschneidung. Nach dieser
Gewohnheit wurde so wol dem Johannes dem Täufer als auch unserm
Heylande der Name in der Beschneidung beygeleget. |
Luc. I, 59. II, 21. |
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Doch war kein öffentliches Geboth hiervon. Ja es stehet so gar Rabbi
Maier in Seder Olam in den
Gedancken,
es haben die Patriarchen in den
Kindern ihre Namen aufgeleget selbst an den
Geburths-Tage. Die Erwachsenen aber haben ihre Namen behalten, wenn sie gleich
beschnitten worden. |
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Die Griechen und Römer aber hatten im Gebrauch, ihren
Kindern und zwar wenn
es
Mädgen waren, am 8, denen Knäblein aber am 9 Tage nach ihrer Geburt, bey der
unter ihnen eingeführten Priesterlichen Einsegnung und Besprengung (wovon unter
dem
Artickel Lustratio, im XVIII
Bande p. 1264 u.f.
nachzusehen) welche mit der unter uns Christen üblichen Taufe eine ziemliche
Gleichheit hatte, und unter Beobachtung vieler aberglaubischer Ceremonien
gewisse Namen zu geben, welche Tage denn daher bey ihnen auch besonders heilig
gehalten, und Nomenalia ingleichen
Dies lustrici genennet wurden. |
- Festus voc. Lustrici p. 507.
- Macrobius Saturnal. Lib. I. c. 16.
- Plutarchus Quaest. Roman. p. 288.
- Julius Capitolinus in Clod.
Albin. c. 4.
- Svetonius in Caligula. c. 25.
- Persius Sat. II. 31. und über denselben
Casaubonus.
- Terent. Phorm. Act. I. sc. I. v. 13.
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Bey den Christen aber ist es von den ersten Zeiten an, bis auf den heutigen
Tag üblich gewesen, daß sie so wol ihren
Kindern, als auch den erwachsenen und
getauften Heyden oder Juden, gleich bey der Taufe ihre Namen gegeben haben,
(daher auch solche Namen gemeiniglich Tauf-Namen genennet werden) wiewol dieses
gleichfalls nirgends geboten, sondern eintzig und allein bey der Willkühr der
Kirche und
Eltern beruhet, wie denn auch deßfalls bey einigen, sonderlich in der
Römisch-Catholischen Kirche der Ge- |
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{Sp. 483|S. 259} |
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brauch ist die, und zwar insonderheit grosser
Herren,
nicht sogleich bey der Taufe, sondern zuweilen etliche Wochen nachher, offtmahls
auch allererst wann sie etwas erwachsen, in 10 oder 12 Jahr ihre Namen erhalten. |
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Die heutigen Mahometaner geben ihren
Söhnen den Namen erst im achten oder
neunten Jahr, wenn sie an ihnen die Beschneidung verrichten, die Habessinier um
40 Tage. |
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Vorbedeutung |
Uberhaupt und an sich selbst, ist nun zwar in denen Namen weder etwas
glückliches noch unglückliches zu suchen oder zu finden, und also auch ein noch
so schöner und wolklingender Name so wenig ein Kennzeichen eines daher zu hoffenden Glücks, als hingegen ein noch so häßlicher und übellautender Name ein
untriegliches Merckmahl einer dadurch vorbedeuteten schlimmen oder bösen
Begebenheit und Unglücks, es wäre denn daß ein solcher erst nach dieser oder
jener erfolgten übeln oder guten
Würckung, als ein besonderer Zuname wäre
beygeleget worden, um sich entweder desto besser davor zu hüten und in acht zu
nehmen oder dieselbe umso viel schätzbarer zu machen, dergleichen z.E. viele bey
dem Rupertus ad Flor. Lib. III. c. 10. §. 20.
vorkommen. |
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Unterdessen aber hat doch der Aberglaube den grösten Theil derer
Menschen zu
überreden gesuchet, als ob einige Namen von guter, andere
von
böser Vorbedeutung wären. So hat man insonderheit bey hohen
Geschlechtern auch
Fürstlichen
und
Gräflichen Familien gewisse Namen angemercket, welche
denenselben glücklich, andere aber, so
ihnen unglücklich, ominös und fatal seyn
sollen. |
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Die älteren
Könige
in Spanien schätzten den Namen Alphonsus,
ingleichen Ferdinand für glücklich. In neuern Zeiten aber haben
sie den Namen Philipp, für einen Namen guter Vorbedeutung
gehalten. Den Königen in Portugall hat insonderheit der Name Emanuel
glücklich geschienen. Die Könige von Franckreich haben den Namen Ludwig
sich vor den glücklichsten geachtet, hingegen ist der Name Heinrich
ihnen fatal und unglücklich gewesen, wie aus den Geschichten bekannt ist. Die
Könige von Engelland, die den Namen Eduard geführet, haben es
gleichwohl bis auf den VI gebracht, und diese 2 mal so viel haben nicht
so unglückliche Könige von Engelland geheissen, als gleich die ersten zwey
Carl. Sechs Carl haben diesen Namen als
Römische Kayser
nicht so unglücklich als sieben Heinriche geführet. |
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Bey dem Hause
Sachsen hat man den Namen Johann Friedrich
vor höchst unglücklich gehalten, bey denen, so diesen, Namen geführet, allerhand
aus den Geschichten bekannte Unglücks-Fälle zugestossen; dahingegen der Name der
beyden glorwürdigsten Könige Friedrich August ohnstreitig von
guter Vorbedeutung sind. Dem Hause Würtenberg ist der Name Eberhard
sehr glücklich gewesen, wie nicht weniger dem Gräfl. Reußischen Hause der Name
Heinrich gleichfalls nicht unglücklich gewesen, wie man denn in
diesem Hause von keinen besondern Unglücks-Fällen weiß, ob gleich dieser Name
von allen geführet wird. Und in dem
Geschlecht derer von Bünau
wird davor gehalten, daß ein
Sohn, der nicht den Namen Rudolph, Günther,
oder |
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{Sp. 484} |
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Heinrich bekomme, nicht am
Leben bleibe. Hingegen zu Erfurt
wird niemand in den
Rath
genommen, der Peter heisset. |
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Eben diese angebliche Namens-Vorbedeutung scheinet die Ursache gewesen zu
seyn, warum die Römer ehemahls so viel auf schöne Namen (Nomina pulcra)
gehalten, daß sie geglaubet, man solte sich, daferne anders solche zu verkaufen
wären, kein noch so grosses Stücke
Geld
dauren lassen und sich dergleichen zu erkaufen. |
- Johann Andreas in c.l. de depos.
- Barbosa Lib. XII, c. 14. ax. 2.
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Fast an gleicher
Einbildung lagen auch zu den Zeiten des alten
Kirchen-Lehrers Chrysostomus die Christen damaliger Zeiten
kranck, indem sie, wie er vermeldet, die Namen der Heiligen an Wachs-Kertzen
klebten, und dieselbige anzündeten. Welches nun von solchen mit Namen
bezeichneten Lichtern am längsten brannte, dessen Name ward dem Kinde gegeben,
in der Hoffnung, es müsse lange leben, weil
GOtt solches durch den Brand gleichsam vorher angedeutet
habe. |
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Gleiches Schlages ist es auch, wenn einige Leute ihren
Kindern den Namen
Johann geben, in
Meynung, daß der Donner in kein Hauß einschlagen oder doch
wenigstens keinen Schaden thun könne, in welchem sich einer befindet, der diesen
Namen führet; oder wenn andere, denen die jungen
Kinder nach einander
weggestorben sind, dem nächstgebohrnen den Namen Erdmann
beylegen, in Hoffnung, daß er alsdenn beym
Leben bleiben werde. |
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Wie abgeschmackt und lächerlich alle diese abergläubische und sündliche
Meynungen von dem aus den Namen herfliessenden Glück oder Unglück seyn: solches
wird aus folgendem deutlich zu Tage treten. Es ist nemlich, wie bereits gedacht,
eine ausser allen Zweifel gestellte
Wahrheit, daß der Name eines
Menschen
weder Glück noch Unglück bringen könne. Denn wenn jemand diesen oder jenen Namen
führet und dabey glücklich ist, so kommt es gewiß nicht von dem Namen her,
sondern aus gantz andern
Ursachen.
Der Name thut so wenig dazu als Zeit und Ort, worinn ihm das Glück begegnet.
Eben so verhält es sich mit dem Unglück, welches einem widerfähret, der diesen
oder jenen Namen hat. Denn wenn man gleich ein paar Exempel aufbringen kan, daß
Leute bey diesem oder jenem Namen unglücklich gewesen: so ist doch daraus keine
untriegliche Folge zu machen, daß der Name Schuld daran gewesen sey; allermassen
gemeiniglich andere und weit mehr Exempel vorhanden von
Personen,
welche bey eben diesem Namen dergleichen Unglück niemals
erfahren haben; woraus
man also vielmehr schliessen kan, daß kein Name an sich weder glücklich noch
unglücklich sey. |
Besiehe Morhof Polyhist. Tom. I. Lib. I.
cap. 12. p.121. |
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Und dennoch hat dieser Aberglaube mannichmal zu Veränderung der Namen
Gelegenheit gegeben, wovon unter dem
Artickel Namens-Veränderung,
ein mehreres. |
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Recht |
Ausser dem aber hat man in denen
Rechten
noch gewisse
Wörter oder Namen (Nomina Juris) welche entweder in einem
besondern, (Particularia) oder in einem
allgemeinen
Verstande (Universalia) gebraucht
werden. |
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besondere |
Jene sind z.E. |
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allgemeine |
Diese aber werden wiederum auf eine dreyfache Art betrachtet. Denn |
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1) |
bezieht sich die Allgemeinheit (Universalitas)
auf eine blosse geschehene
That, (solius facti) oder auf
gewisse
cörperliche Dinge, (corporum) als z.E. |
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- eine Heerde, (grex)
- das Chor (chorus)
- das
Geschlecht
- oder die Familie (Familia);
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oder |
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2) |
eine
cörperliche Handlung und die
Verordnung
derer
Rechte
zugleich (facti et juris mixtim) als |
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- ein eigen Gut (peculium)
- die Mit-Gifft, (dos)
- der
Ehestand (Matrimonium);
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oder |
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3) |
auf die
Verordnung derer
Gesetze
allein (solius juris) als die Erbschafft (haereditas)
von welcher letztern noch als etwas besonders anzumercken, daß solche
diesen Namen behält, wenn auch gleich nicht das mindeste, so als ein
würckliches Erb-Stücke anzusehen, vorhanden ist, |
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- l. haereditas
ff. de petit. haeredit.
- Alciatus in Comment. de Verb. Sign.
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Nicht weniger heissen andere natürliche, (Nomina
naturalia) andere aber bürgerliche Namen (civilia).
Zu jenen gehören die
Worte Peculium, Contubernium, Cognatio; zu diesen
aber Patrimonium, Matrimonium, Agnatio, u.s.w. |
Gothofredus ad l. 17. ff. de
pecul. |
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Sonst aber hat das
Lateinische
Wort Nomen in denen
Rechten
bisweilen auch noch andere Bedeutungen, siehe Nomen. |
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Gerichts-Brauch |
Endlich ist, soviel insonderheit den heut zu Tage üblichen
Gerichts-Brauch
anbetrifft, noch mit wenigem zu gedencken, daß z.E. |
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- bey Citationen oder der Vorladung vor Gerichte so wohl des
Richters,
als Klägers und Beklagtens Namen denen auszufertigenden
Vorladungs-Schreiben;
- ferner bey denen so genannten Verfahren derer Rechtlichen
Beystände Vornamen und Zunamen denen Acten einzuverleiben;
- desgleichen bey Schuld-Verschreibungen, Wechseln, Quittungen
u.d.g. so wohl des Gläubigers, als Schuldners;
- in Vollmachten, des Bevollmächtigenden und Bevollmächtigten;
- in Testamenten, Codicillen und andern
Arten derer letzten
Willen des Testirers und des Erbens;
- in Ehestifftungen, Kauff-Briefen und überhaupt in allen und
jeden Arten brieflicher Urkunden oder anderer in
Schrifften verfaßter
Instrumente,
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derer contrahirenden Partheyen Vornamen und Zunamen auszudrücken sind, von
welchen allen unter besondern
Artickeln gehandelt wird. |
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Bibel |
Endlich hat auch das
Wort: Name, noch mancherley
Bedeutungen in der
H. Schrifft,
und heißt |
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1) |
Ruhm, Lob,
Ansehen
und Herrlichkeit. Als |
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1 Chron. 14, 17. und Davids Name, (das ist, Lob und
Herrlichkeit) brach aus in allen Landen.
- Sprüchw. X, 7. der Gottlosen Name wird verwesen, das
ist, ihr Lob, Ruhm und Herrlichkeit wird vergehen, zunichte werden,
wie ein todter Cörper, der endlich gar verweset, und zu Staub und
Aschen wird.
- Jerem. XXXII, 20, und hast dir einen Namen gemacht, wie
es jetzt ist, das ist, du hast dir ein groß Lob zugerichtet durch
deine Wunder, die du an Israel gethan hast.
- Sir. XLIV, 13, ihr Name lebet ewiglich, das ist, wie
gleich vorher gehet: ihr Lob wird nicht untergehen.
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So wolten auch die Bauleute des Thurms zu Babel
sich damit einen Namen machen, das ist, Ruhm und
Ansehen
zu wege bringen, |
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1 B. Mose XI, 4. |
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Wiewohl einige, so wohl alte als neuer Ausleger,
dieses |
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{Sp. 486} |
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nicht bloß von einem äusserlichen Namen
verstehen, den sie sich zu machen gesucht, als welches gar zu eitel;
gleichwie sie auch die Zerstreuung nicht vor eine blosse äusserliche
annehmen, denn die konnte durch keinen Namen noch hohen Thurm verhindert
werden; sondern sie
verstehen dieses sonderlich in Ansehung des
Gottesdienstes, daß sie nemlich einen Namen und Autorität in der
Religion, dadurch die Lehre und Tradition der
Väter möchte erhalten
werden, suchten aufzurichten, und so auf die Nachkommen fortzupflantzen,
auf daß alle
Menschen,
wo sie auch hin zerstreuet worden, und wohnen möchten, allezeit einerley
Sprache, wie sie biß dahin noch hatten, in der Religion erhalten, und
also einerley Volck bleiben möchten, |
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v. 6. |
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Und das solte geschehen durch einen Namen, das
ist, einen Rath der Vorsteher des Gottesdienstes, welcher zu Babel seyn,
und in dessen Namen man allenthalben solte
reden, um die Einigkeit des
Glaubens zu bewahren. Und darzu war vonnöthen eine
Stadt,
die ein Sitz solches Raths, und als die
Mutter-Stadt der Religion wäre.
Der Thurm solte seyn entweder zum Schutz der Stadt, oder zum
Zeichen,
daß diese Stadt durch gemeine Verwilligung ihrer aller
gebauet, und daß
der Rath von allen eingesetzt war, der also die allgemeine
Wahrheit und
Lehre der
Väter bewahren, und alle Nachkommen überliefern solte. |
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Burmanns Bibl. Wercke, p. 69. u.f. |
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2) |
Der eigentliche Name
Gottes Jehova,
3 B. Mose XXIV, 11, eines
Israelitischen
Weibes Sohn lästerte den Namen, (verstehe den Namen
GOttes Jehova) und fluchte. Hingegen wird dieser Name Jehova, oder HErr
ausdrücklich gesetzet 5 B. Mose XXVIII, 58. daß du fürchtest
diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HErrn deinen GOtt. |
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3) |
Die
Person
an sich selbst. |
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4 B. Mose III, 40. Nimm die Zahl ihrer Namen, das ist,
der Personen,
- Ps. XX, 2, der Name des GOttes Jacob schütze dich, das
ist, der GOtt Jacob selbst.
- Amos VI, 10, Denn sie wolten nicht, daß man des Herrn
Namen gedencken solte, das ist, daß man GOtt den HErrn ehren und
anbeten solte.
- Ps. LII, 11. Und will harren auf deinen Namen, das ist,
auf GOtt selbst.
- Offenb. III, 4. Du hast auch wenig Namen, das ist,
Personen, in Sarden, die nicht ihre Kleider besudelt haben; welche
Art zu
reden genommen von gemeinem Gebrauch, wenn
Menschen
gerechnet oder gezählet werden, so werden ihre Namen genennet und
hergesaget.
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Etliche meinen, Christus sehe auf die
Gewohnheit
der
Bischöffe
in der ersten Kirche, welche die Namen ihrer Zuhörer aufgezeichnet
hatten. Es kan auch wohl hiermit gesehen werden auf das Buch des Lebens,
von welchem Christus
redet. Zuweilen wird auch angedeutet die Würde
frommer Christen, daß sie für
GOtt und Christo, als seine liebe
Kinder und Freunde, hoch
und wohl benamet sind. |
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Lucii Erkl. der Offenb. Joh. fol. 252. |
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4) |
Die Nachkommen, welche ihrer
Eltern und
Groß-Eltern Namen gemeiniglich führen und behalten. |
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5 B. Mose XXV, 7. Mein Schwager wegert sich seinem
Bruder einen Namen, (das ist, Nachkömmlinge, die mit seinem Na-
{Sp. 487|S. 261}
men genennet würden) zu erwecken.
- 1 B. Sam. XXIV, 22. So schwöre mir nun bey dem Herrn, daß du
meinen Namen (das ist, meine Nachkommen) nicht austilgest von meines
Vaters Hause,
- 2 Sam. XIV, 7. daß meinem Manne kein Name (das ist, Nachkommen)
bleibe.
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5) |
Ein gantzes Haus,
Geschlecht und Freundschafft, |
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1 B. Mose XXV, 16. Dieß sind die
Kinder Ismael mit
ihren Namen, das ist, Geschlechten; sintemal nicht alle Kinder
Ismael, sondern nur die fürnehmsten
Geschlechter mit Namen genennet
werden.
- Esra II, 61, Und ward unter demselben Namen genennet,
das ist, er ward unter ihr Geschlecht gerechnet.
- Nah. I, 14, daß deines Namens Saame (das ist,
Geschlechts Nachkommen) keiner mehr soll bleiben.
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6) |
Gedächtniß, da man eines gedencket. |
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Ps. IX, 16, Ihren Namen, (das ist, ihr Gedächtniß)
vertilgest du immer und ewiglich, das ist Du vertilgest sie
dermassen, daß auch ihres Namens nicht mehr gedacht wird.
- 1 Maccab. XII, 54. Nun wollen wir sie ausrotten, und
ihre Namen auf Erden vertilgen, das ist, wie im
Griechischen Text stehet, to mnēmosynon,
wir wollen ihr Gedächtniß von den Menschen ausrotten.
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7) |
Wahre rechtschaffene Christen, die des HErrn
Christi Namen öffentlich bekennen, |
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Ebr. VI. 10, Denn GOtt ist nicht ungerecht, daß er
vergesse eures
Wercks, und
Arbeit der
Liebe, die ihr beweiset habt
an seinem Namen, das ist, an den Bekennern seines Namens, an wahren
Christen; wie denn gleich darauf stehet: da ihr den Heiligen
dientet, und noch dienet.
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Wenn übrigens in der
heil. Schrifft
gefunden wird, das die Namen der Frommen im Himmel angeschrieben sind: Luc. XII,
20. so ist solches nicht
leiblicher Weise, sondern bloß von dem Andencken und
der Gnade
Gottes zu verstehen, wie Theophylactus
schreibet. Und wie
Augustinus
gar schön vom Himmels-Buche
redet: Es erinnert dieses
Buch nicht etwan GOtt den
HErrn, daß ers nicht aus der Acht lasse, sondern bedeutet die Auserwählung
derer, die in das ewige Leben gekommen werden; massen sie GOtt dem Herrn nicht
unbekannt sind, daß er sie erst in diesem Buche lese, und daraus
erkennen lerne;
sondern sein Zuvorherwissen, daß er von ihnen hat, und weder trügen noch
betrogen werden kan, ist vielmehr das Buch des Lebens: In dieses sind sie
eingeschrieben, das ist, schon vorher erkennet.
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Und demnach ist leicht zu ermessen, wenn und wie das Aufschreiben der Namen in
dem Himmel geschehe, nemlich |
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- erstlich in der Ewigkeit, nach der ewigen Vorsehung und Gnaden-Wahl,
welche in Christo geschehen ist, ehe denn der Welt
Grund geleget war,
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Ephes. I, 4. |
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- sodann auch in der Zeit, nach der gegenwärtigen Gnade GOttes, wenn
Christen in der Heiligen Taufe den Glauben und zugleich ihren Namen
bekommen, und sich damit zu dem Dreyeinigen
GOtt bekennen, als in welchem Namen der Heiligen
Dreyeinigkeit sie durch das Wasser und
Wort wiedergebohren, und in GOttes
Gnaden-Bund aufgenommen werden,
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Matth. XXVIII, 19. 1 Pet. II, 21, |
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- wenn sie in der That glauben, und im Glauben täglich wachsen, und durch
den
Heiligen
Geist in Christo Jesu, in welchem sie zur ewigen
Herrlichkeit beruffen sind, vollbereitet, gestärcket, gekräfftiget und
gegründet werden,
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1 Pet.V, 10,
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- wenn sie den Glau-
{Sp. 488}
ben, darinnen sie wachsen, sowohl mit dem Munde, als mit den
Wercken
bezeugen, und also desto mehr Fleiß thun, ihren Beruff und Erwählung faste
zu machen,
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2 Pet. I, 5-7,
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- wenn sie endlich getreu bleiben biß in den
Tod, und überwinden, daß sie
die Crone des Lebens empfangen, und der Herr Jesus ihren Namen nicht
austilget aus dem Buch des Lebens, sondern ihren Namen bekennen will für
seinem
Vater, und für seinen Engeln,
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Offenb. II, 10, Cap. III, 5,
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so ist denn der Name der Auserwählten in das Buch des Lebens eingeschrieben, das
ist der Denckzettel für den HErrn, geschrieben für die, so den HErrn
fürchten,
und an seinen Namen gedencken, |
Malach III, 16.
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es ist der feste
Grund Gottes, welcher bestehet, und dieses Siegel hat, der HErr
kennt die Seinen |
2 Tim. II, 19.
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es sind die Hände des HErrn, in welche er sein Zion einzeichnet, davon er selbst
spricht: Kan auch ein Weib ihres Sohnes vergessen etc. |
Es. XLIX, 15. 16.
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Wilh. Andr. de la Rocque hat geschrieben de l’Origine des
Noms et des Surnoms, und Heintr. Otrius de Nominibus
hominum propriis. |
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