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Zedler: Nahme [3] HIS-Data
5028-23-469-8-03
Titel: Nahme [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 23 Sp. 482
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 23 S. 258
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Übersicht
Zeitpunkt der Namensgebung
Vorbedeutung
Recht
Bibel

Stichwort Text   Quellenangaben
Zeitpunkt der Namensgebung Die Zeit, wann denen Kindern ihre Namen gegeben zu werden pflegen, anbetreffend, ist selbige ebenfalls nach den unterschiedenen Gebräuchen der Völcker, verschieden gewesen.  
  Die Juden gaben ihren Kindern die Namen bey deren Beschneidung. Nach dieser Gewohnheit wurde so wol dem Johannes dem Täufer als auch unserm Heylande der Name in der Beschneidung beygeleget. Luc. I, 59. II, 21.
  Doch war kein öffentliches Geboth hiervon. Ja es stehet so gar Rabbi Maier in Seder Olam in den Gedancken, es haben die Patriarchen in den Kindern ihre Namen aufgeleget selbst an den Geburths-Tage. Die Erwachsenen aber haben ihre Namen behalten, wenn sie gleich beschnitten worden.  
  Die Griechen und Römer aber hatten im Gebrauch, ihren Kindern und zwar wenn es Mädgen waren, am 8, denen Knäblein aber am 9 Tage nach ihrer Geburt, bey der unter ihnen eingeführten Priesterlichen Einsegnung und Besprengung (wovon unter dem Artickel Lustratio, im XVIII Bande p. 1264 u.f. nachzusehen) welche mit der unter uns Christen üblichen Taufe eine ziemliche Gleichheit hatte, und unter Beobachtung vieler aberglaubischer Ceremonien gewisse Namen zu geben, welche Tage denn daher bey ihnen auch besonders heilig gehalten, und Nomenalia ingleichen Dies lustrici genennet wurden.
  • Festus voc. Lustrici p. 507.
  • Macrobius Saturnal. Lib. I. c. 16.
  • Plutarchus Quaest. Roman. p. 288.
  • Julius Capitolinus in Clod. Albin. c. 4.
  • Svetonius in Caligula. c. 25.
  • Persius Sat. II. 31. und über denselben Casaubonus.
  • Terent. Phorm. Act. I. sc. I. v. 13.
  Bey den Christen aber ist es von den ersten Zeiten an, bis auf den heutigen Tag üblich gewesen, daß sie so wol ihren Kindern, als auch den erwachsenen und getauften Heyden oder Juden, gleich bey der Taufe ihre Namen gegeben haben, (daher auch solche Namen gemeiniglich Tauf-Namen genennet werden) wiewol dieses gleichfalls nirgends geboten, sondern eintzig und allein bey der Willkühr der Kirche und Eltern beruhet, wie denn auch deßfalls bey einigen, sonderlich in der Römisch-Catholischen Kirche der Ge-  
  {Sp. 483|S. 259}  
  brauch ist die, und zwar insonderheit grosser Herren, nicht sogleich bey der Taufe, sondern zuweilen etliche Wochen nachher, offtmahls auch allererst wann sie etwas erwachsen, in 10 oder 12 Jahr ihre Namen erhalten.  
  Die heutigen Mahometaner geben ihren Söhnen den Namen erst im achten oder neunten Jahr, wenn sie an ihnen die Beschneidung verrichten, die Habessinier um 40 Tage.  
Vorbedeutung Uberhaupt und an sich selbst, ist nun zwar in denen Namen weder etwas glückliches noch unglückliches zu suchen oder zu finden, und also auch ein noch so schöner und wolklingender Name so wenig ein Kennzeichen eines daher zu hoffenden Glücks, als hingegen ein noch so häßlicher und übellautender Name ein untriegliches Merckmahl einer dadurch vorbedeuteten schlimmen oder bösen Begebenheit und Unglücks, es wäre denn daß ein solcher erst nach dieser oder jener erfolgten übeln oder guten Würckung, als ein besonderer Zuname wäre beygeleget worden, um sich entweder desto besser davor zu hüten und in acht zu nehmen oder dieselbe umso viel schätzbarer zu machen, dergleichen z.E. viele bey dem Rupertus ad Flor. Lib. III. c. 10. §. 20. vorkommen.  
  Unterdessen aber hat doch der Aberglaube den grösten Theil derer Menschen zu überreden gesuchet, als ob einige Namen von guter, andere von böser Vorbedeutung wären. So hat man insonderheit bey hohen Geschlechtern auch Fürstlichen und Gräflichen Familien gewisse Namen angemercket, welche denenselben glücklich, andere aber, so ihnen unglücklich, ominös und fatal seyn sollen.  
  Die älteren Könige in Spanien schätzten den Namen Alphonsus, ingleichen Ferdinand für glücklich. In neuern Zeiten aber haben sie den Namen Philipp, für einen Namen guter Vorbedeutung gehalten. Den Königen in Portugall hat insonderheit der Name Emanuel glücklich geschienen. Die Könige von Franckreich haben den Namen Ludwig sich vor den glücklichsten geachtet, hingegen ist der Name Heinrich ihnen fatal und unglücklich gewesen, wie aus den Geschichten bekannt ist. Die Könige von Engelland, die den Namen Eduard geführet, haben es gleichwohl bis auf den VI gebracht, und diese 2 mal so viel haben nicht so unglückliche Könige von Engelland geheissen, als gleich die ersten zwey Carl. Sechs Carl haben diesen Namen als Römische Kayser nicht so unglücklich als sieben Heinriche geführet.  
  Bey dem Hause Sachsen hat man den Namen Johann Friedrich vor höchst unglücklich gehalten, bey denen, so diesen, Namen geführet, allerhand aus den Geschichten bekannte Unglücks-Fälle zugestossen; dahingegen der Name der beyden glorwürdigsten Könige Friedrich August ohnstreitig von guter Vorbedeutung sind. Dem Hause Würtenberg ist der Name Eberhard sehr glücklich gewesen, wie nicht weniger dem Gräfl. Reußischen Hause der Name Heinrich gleichfalls nicht unglücklich gewesen, wie man denn in diesem Hause von keinen besondern Unglücks-Fällen weiß, ob gleich dieser Name von allen geführet wird. Und in dem Geschlecht derer von Bünau wird davor gehalten, daß ein Sohn, der nicht den Namen Rudolph, Günther, oder  
  {Sp. 484}  
  Heinrich bekomme, nicht am Leben bleibe. Hingegen zu Erfurt wird niemand in den Rath genommen, der Peter heisset.  
  Eben diese angebliche Namens-Vorbedeutung scheinet die Ursache gewesen zu seyn, warum die Römer ehemahls so viel auf schöne Namen (Nomina pulcra) gehalten, daß sie geglaubet, man solte sich, daferne anders solche zu verkaufen wären, kein noch so grosses Stücke Geld dauren lassen und sich dergleichen zu erkaufen.
  • Johann Andreas in c.l. de depos.
  • Barbosa Lib. XII, c. 14. ax. 2.
  Fast an gleicher Einbildung lagen auch zu den Zeiten des alten Kirchen-Lehrers Chrysostomus die Christen damaliger Zeiten kranck, indem sie, wie er vermeldet, die Namen der Heiligen an Wachs-Kertzen klebten, und dieselbige anzündeten. Welches nun von solchen mit Namen bezeichneten Lichtern am längsten brannte, dessen Name ward dem Kinde gegeben, in der Hoffnung, es müsse lange leben, weil GOtt solches durch den Brand gleichsam vorher angedeutet habe.  
  Gleiches Schlages ist es auch, wenn einige Leute ihren Kindern den Namen Johann geben, in Meynung, daß der Donner in kein Hauß einschlagen oder doch wenigstens keinen Schaden thun könne, in welchem sich einer befindet, der diesen Namen führet; oder wenn andere, denen die jungen Kinder nach einander weggestorben sind, dem nächstgebohrnen den Namen Erdmann beylegen, in Hoffnung, daß er alsdenn beym Leben bleiben werde.  
  Wie abgeschmackt und lächerlich alle diese abergläubische und sündliche Meynungen von dem aus den Namen herfliessenden Glück oder Unglück seyn: solches wird aus folgendem deutlich zu Tage treten. Es ist nemlich, wie bereits gedacht, eine ausser allen Zweifel gestellte Wahrheit, daß der Name eines Menschen weder Glück noch Unglück bringen könne. Denn wenn jemand diesen oder jenen Namen führet und dabey glücklich ist, so kommt es gewiß nicht von dem Namen her, sondern aus gantz andern Ursachen. Der Name thut so wenig dazu als Zeit und Ort, worinn ihm das Glück begegnet. Eben so verhält es sich mit dem Unglück, welches einem widerfähret, der diesen oder jenen Namen hat. Denn wenn man gleich ein paar Exempel aufbringen kan, daß Leute bey diesem oder jenem Namen unglücklich gewesen: so ist doch daraus keine untriegliche Folge zu machen, daß der Name Schuld daran gewesen sey; allermassen gemeiniglich andere und weit mehr Exempel vorhanden von Personen, welche bey eben diesem Namen dergleichen Unglück niemals erfahren haben; woraus man also vielmehr schliessen kan, daß kein Name an sich weder glücklich noch unglücklich sey. Besiehe Morhof Polyhist. Tom. I. Lib. I. cap. 12. p.121.
  Und dennoch hat dieser Aberglaube mannichmal zu Veränderung der Namen Gelegenheit gegeben, wovon unter dem Artickel Namens-Veränderung, ein mehreres.  
Recht Ausser dem aber hat man in denen Rechten noch gewisse Wörter oder Namen (Nomina Juris) welche entweder in einem besondern, (Particularia) oder in einem allgemeinen Verstande (Universalia) gebraucht werden.  
besondere Jene sind z.E.  
   
allgemeine Diese aber werden wiederum auf eine dreyfache Art betrachtet. Denn  
 
1) bezieht sich die Allgemeinheit (Universalitas) auf eine blosse geschehene That, (solius facti) oder auf gewisse cörperliche Dinge, (corporum) als z.E.
 
  • eine Heerde, (grex)
  • das Chor (chorus)
  • das Geschlecht
  • oder die Familie (Familia);
   oder
 
 
2) eine cörperliche Handlung und die Verordnung derer Rechte zugleich (facti et juris mixtim) als
 
  • ein eigen Gut (peculium)
  • die Mit-Gifft, (dos)
  • der Ehestand (Matrimonium);
   oder
 
 
3) auf die Verordnung derer Gesetze allein (solius juris) als die Erbschafft (haereditas) von welcher letztern noch als etwas besonders anzumercken, daß solche diesen Namen behält, wenn auch gleich nicht das mindeste, so als ein würckliches Erb-Stücke anzusehen, vorhanden ist,
  • l. haereditas ff. de petit. haeredit.
  • Alciatus in Comment. de Verb. Sign.
  Nicht weniger heissen andere natürliche, (Nomina naturalia) andere aber bürgerliche Namen (civilia). Zu jenen gehören die Worte Peculium, Contubernium, Cognatio; zu diesen aber Patrimonium, Matrimonium, Agnatio, u.s.w. Gothofredus ad l. 17. ff. de pecul.
  Sonst aber hat das Lateinische Wort Nomen in denen Rechten bisweilen auch noch andere Bedeutungen, siehe Nomen.  
Gerichts-Brauch Endlich ist, soviel insonderheit den heut zu Tage üblichen Gerichts-Brauch anbetrifft, noch mit wenigem zu gedencken, daß z.E.  
 
  • bey Citationen oder der Vorladung vor Gerichte so wohl des Richters, als Klägers und Beklagtens Namen denen auszufertigenden Vorladungs-Schreiben;
  • ferner bey denen so genannten Verfahren derer Rechtlichen Beystände Vornamen und Zunamen denen Acten einzuverleiben;
  • desgleichen bey Schuld-Verschreibungen, Wechseln, Quittungen u.d.g. so wohl des Gläubigers, als Schuldners;
  • in Vollmachten, des Bevollmächtigenden und Bevollmächtigten;
  • in Testamenten, Codicillen und andern Arten derer letzten Willen des Testirers und des Erbens;
  • in Ehestifftungen, Kauff-Briefen und überhaupt in allen und jeden Arten brieflicher Urkunden oder anderer in Schrifften verfaßter Instrumente,
 
  derer contrahirenden Partheyen Vornamen und Zunamen auszudrücken sind, von welchen allen unter besondern Artickeln gehandelt wird.  
Bibel Endlich hat auch das Wort: Name, noch mancherley Bedeutungen in der H. Schrifft, und heißt  
 
1) Ruhm, Lob, Ansehen und Herrlichkeit. Als
 
 
 
  • 1 Chron. 14, 17. und Davids Name, (das ist, Lob und Herrlichkeit) brach aus in allen Landen.
  • Sprüchw. X, 7. der Gottlosen Name wird verwesen, das ist, ihr Lob, Ruhm und Herrlichkeit wird vergehen, zunichte werden, wie ein todter Cörper, der endlich gar verweset, und zu Staub und Aschen wird.
  • Jerem. XXXII, 20, und hast dir einen Namen gemacht, wie es jetzt ist, das ist, du hast dir ein groß Lob zugerichtet durch deine Wunder, die du an Israel gethan hast.
  • Sir. XLIV, 13, ihr Name lebet ewiglich, das ist, wie gleich vorher gehet: ihr Lob wird nicht untergehen.
 
 
  So wolten auch die Bauleute des Thurms zu Babel sich damit einen Namen machen, das ist, Ruhm und Ansehen zu wege bringen,
1 B. Mose XI, 4.
 
  Wiewohl einige, so wohl alte als neuer Ausleger, dieses
 
  {Sp. 486}  
 
  nicht bloß von einem äusserlichen Namen verstehen, den sie sich zu machen gesucht, als welches gar zu eitel; gleichwie sie auch die Zerstreuung nicht vor eine blosse äusserliche annehmen, denn die konnte durch keinen Namen noch hohen Thurm verhindert werden; sondern sie verstehen dieses sonderlich in Ansehung des Gottesdienstes, daß sie nemlich einen Namen und Autorität in der Religion, dadurch die Lehre und Tradition der Väter möchte erhalten werden, suchten aufzurichten, und so auf die Nachkommen fortzupflantzen, auf daß alle Menschen, wo sie auch hin zerstreuet worden, und wohnen möchten, allezeit einerley Sprache, wie sie biß dahin noch hatten, in der Religion erhalten, und also einerley Volck bleiben möchten,
v. 6.
 
  Und das solte geschehen durch einen Namen, das ist, einen Rath der Vorsteher des Gottesdienstes, welcher zu Babel seyn, und in dessen Namen man allenthalben solte reden, um die Einigkeit des Glaubens zu bewahren. Und darzu war vonnöthen eine Stadt, die ein Sitz solches Raths, und als die Mutter-Stadt der Religion wäre. Der Thurm solte seyn entweder zum Schutz der Stadt, oder zum Zeichen, daß diese Stadt durch gemeine Verwilligung ihrer aller gebauet, und daß der Rath von allen eingesetzt war, der also die allgemeine Wahrheit und Lehre der Väter bewahren, und alle Nachkommen überliefern solte.
Burmanns Bibl. Wercke, p. 69. u.f.
 
2) Der eigentliche Name Gottes Jehova, 3 B. Mose XXIV, 11, eines Israelitischen Weibes Sohn lästerte den Namen, (verstehe den Namen GOttes Jehova) und fluchte. Hingegen wird dieser Name Jehova, oder HErr ausdrücklich gesetzet 5 B. Mose XXVIII, 58. daß du fürchtest diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HErrn deinen GOtt.
 
 
3) Die Person an sich selbst.
 
 
 
  • 4 B. Mose III, 40. Nimm die Zahl ihrer Namen, das ist, der Personen,
  • Ps. XX, 2, der Name des GOttes Jacob schütze dich, das ist, der GOtt Jacob selbst.
  • Amos VI, 10, Denn sie wolten nicht, daß man des Herrn Namen gedencken solte, das ist, daß man GOtt den HErrn ehren und anbeten solte.
  • Ps. LII, 11. Und will harren auf deinen Namen, das ist, auf GOtt selbst.
  • Offenb. III, 4. Du hast auch wenig Namen, das ist, Personen, in Sarden, die nicht ihre Kleider besudelt haben; welche Art zu reden genommen von gemeinem Gebrauch, wenn Menschen gerechnet oder gezählet werden, so werden ihre Namen genennet und hergesaget.
 
 
  Etliche meinen, Christus sehe auf die Gewohnheit der Bischöffe in der ersten Kirche, welche die Namen ihrer Zuhörer aufgezeichnet hatten. Es kan auch wohl hiermit gesehen werden auf das Buch des Lebens, von welchem Christus redet. Zuweilen wird auch angedeutet die Würde frommer Christen, daß sie für GOtt und Christo, als seine liebe Kinder und Freunde, hoch und wohl benamet sind.
Lucii Erkl. der Offenb. Joh. fol. 252.
 
4) Die Nachkommen, welche ihrer Eltern und Groß-Eltern Namen gemeiniglich führen und behalten.
 
 
 
  • 5 B. Mose XXV, 7. Mein Schwager wegert sich seinem Bruder einen Namen, (das ist, Nachkömmlinge, die mit seinem Na-

    {Sp. 487|S. 261}

    men genennet würden) zu erwecken.
  • 1 B. Sam. XXIV, 22. So schwöre mir nun bey dem Herrn, daß du meinen Namen (das ist, meine Nachkommen) nicht austilgest von meines Vaters Hause,
  • 2 Sam. XIV, 7. daß meinem Manne kein Name (das ist, Nachkommen) bleibe.
 
 
5) Ein gantzes Haus, Geschlecht und Freundschafft,
 
 
 
  • 1 B. Mose XXV, 16. Dieß sind die Kinder Ismael mit ihren Namen, das ist, Geschlechten; sintemal nicht alle Kinder Ismael, sondern nur die fürnehmsten Geschlechter mit Namen genennet werden.
  • Esra II, 61, Und ward unter demselben Namen genennet, das ist, er ward unter ihr Geschlecht gerechnet.
  • Nah. I, 14, daß deines Namens Saame (das ist, Geschlechts Nachkommen) keiner mehr soll bleiben.
 
 
6) Gedächtniß, da man eines gedencket.
 
 
 
  • Ps. IX, 16, Ihren Namen, (das ist, ihr Gedächtniß) vertilgest du immer und ewiglich, das ist Du vertilgest sie dermassen, daß auch ihres Namens nicht mehr gedacht wird.
  • 1 Maccab. XII, 54. Nun wollen wir sie ausrotten, und ihre Namen auf Erden vertilgen, das ist, wie im Griechischen Text stehet, to mnēmosynon, wir wollen ihr Gedächtniß von den Menschen ausrotten.
 
 
7) Wahre rechtschaffene Christen, die des HErrn Christi Namen öffentlich bekennen,
 
 
 
  • Ebr. VI. 10, Denn GOtt ist nicht ungerecht, daß er vergesse eures Wercks, und Arbeit der Liebe, die ihr beweiset habt an seinem Namen, das ist, an den Bekennern seines Namens, an wahren Christen; wie denn gleich darauf stehet: da ihr den Heiligen dientet, und noch dienet.
 
  Wenn übrigens in der heil. Schrifft gefunden wird, das die Namen der Frommen im Himmel angeschrieben sind: Luc. XII, 20. so ist solches nicht leiblicher Weise, sondern bloß von dem Andencken und der Gnade Gottes zu verstehen, wie Theophylactus schreibet. Und wie Augustinus gar schön vom Himmels-Buche redet: Es erinnert dieses Buch nicht etwan GOtt den HErrn, daß ers nicht aus der Acht lasse, sondern bedeutet die Auserwählung derer, die in das ewige Leben gekommen werden; massen sie GOtt dem Herrn nicht unbekannt sind, daß er sie erst in diesem Buche lese, und daraus erkennen lerne; sondern sein Zuvorherwissen, daß er von ihnen hat, und weder trügen noch betrogen werden kan, ist vielmehr das Buch des Lebens: In dieses sind sie eingeschrieben, das ist, schon vorher erkennet.  
  Und demnach ist leicht zu ermessen, wenn und wie das Aufschreiben der Namen in dem Himmel geschehe, nemlich  
 
  • erstlich in der Ewigkeit, nach der ewigen Vorsehung und Gnaden-Wahl, welche in Christo geschehen ist, ehe denn der Welt Grund geleget war,
Ephes. I, 4.
 
  • sodann auch in der Zeit, nach der gegenwärtigen Gnade GOttes, wenn Christen in der Heiligen Taufe den Glauben und zugleich ihren Namen bekommen, und sich damit zu dem Dreyeinigen GOtt bekennen, als in welchem Namen der Heiligen Dreyeinigkeit sie durch das Wasser und Wort wiedergebohren, und in GOttes Gnaden-Bund aufgenommen werden,
Matth. XXVIII, 19. 1 Pet. II, 21,
 
  • wenn sie in der That glauben, und im Glauben täglich wachsen, und durch den Heiligen Geist in Christo Jesu, in welchem sie zur ewigen Herrlichkeit beruffen sind, vollbereitet, gestärcket, gekräfftiget und gegründet werden,
1 Pet.V, 10,
 
  • wenn sie den Glau-

    {Sp. 488}

    ben, darinnen sie wachsen, sowohl mit dem Munde, als mit den Wercken bezeugen, und also desto mehr Fleiß thun, ihren Beruff und Erwählung faste zu machen,
2 Pet. I, 5-7,
 
  • wenn sie endlich getreu bleiben biß in den Tod, und überwinden, daß sie die Crone des Lebens empfangen, und der Herr Jesus ihren Namen nicht austilget aus dem Buch des Lebens, sondern ihren Namen bekennen will für seinem Vater, und für seinen Engeln,
Offenb. II, 10, Cap. III, 5,
  so ist denn der Name der Auserwählten in das Buch des Lebens eingeschrieben, das ist der Denckzettel für den HErrn, geschrieben für die, so den HErrn fürchten, und an seinen Namen gedencken, Malach III, 16.
  es ist der feste Grund Gottes, welcher bestehet, und dieses Siegel hat, der HErr kennt die Seinen 2 Tim. II, 19.
  es sind die Hände des HErrn, in welche er sein Zion einzeichnet, davon er selbst spricht: Kan auch ein Weib ihres Sohnes vergessen etc. Es. XLIX, 15. 16.
    Wilh. Andr. de la Rocque hat geschrieben de l’Origine des Noms et des Surnoms, und Heintr. Otrius de Nominibus hominum propriis.
     

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Stand: 16. Oktober 2023 © Hans-Walter Pries