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Waaren, (ein-und auszuführende)
Importanda
et Exportanda; solche bestehen entweder in natürlichen, oder durch des
Menschen Fleiß
und Kunst verfertigten. |
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Unter jene zehlen wir alle rohe Mineralia
Vegetabilia und Animalia; unter diese aber die
Manufacturen, welche beyderseits wieder
anzusehen seyn, wie sie zur Kleidung, Speise und
Bedeckung dienen. |
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Importe |
Die
Sache noch deutlicher zu machen, so
können wir die einzuführende Waaren oder die
Importanda in dreyerley Sorten, nehmlich in
nöthige und unnöthige, in zum Selbst-Gebrauch
dienende, und dann in Kauffmanns-Waaren eintheilen; die auszuführende Waaren aber, oder
die Exportanda, wollen wir nicht anders als
Kauffmanns-Waaren nennen, und uns nicht darum
bekümmern, ob derjenige, der uns solche abkauft,
oder andere Waaren davor giebt, selbige zu
seinem Selbst-Gebrauch oder fernern
Kauffmannschafft nöthig habe oder nicht, weil uns
dieses wenig angehet, wir auch von andern
Leuten ihrem
Thun und Lassen keine
Rede und
Antwort zu geben haben, unser Haupt-Zweck aber
nur dieser ist: die
Natur der
Importandorum und
Exportandorum recht zu untersuchen, und hierauf
zu einem Bilantz zu kommen, welcher jährlich aus
beyderley Sorten zu machen ist, hieraus aber zu
schönen Anmerckungen, die zu Verbesserung der
Landes
Commercien gereichen können, Anlaß
geben kan. |
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Diesemnach werden in ein Land oder
Stadt
erst nöthige Waaren zum Selbst-Gebrauch eingeführet, und dieses zwar, (damit wir die Sache
recht unterscheiden,) wie sie entweder roh aus
denen dreyen Reichen der Natur ihren
Ursprung
nehmen, oder verarbeitet, das ist, schon zu
Manufacturen und zum Gebrauch fertig
gemacht. |
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An rohen Waaren werden aus dem
Vegetabilischen Reich 1) alle die Feld- Bäume- und Garten-Früchte,
Kräuter, Wurtzeln, Saamen, Blumen, ja das Holtz
von den Bäumen selbst zu uns gebracht, unter
welchen hernach, in so weit sie als Simplicia zu
consideriren seyn, wieder ein Unterscheid zu
machen ist, unter gar nöthigen und
unentbehrlichen, wie auch unter leicht
entbehrenden oder unnöthigen. |
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Die gar nöthigen seyn, was der Mensch zu
seines
Lebens Unterhalt an Brod |
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{Sp. 29|S. 28} |
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und Wein, Feld- und andern Baum- und
Garten-Früchten, wie auch an Holtz, nöthig hat;
wobey jedoch gleich nachzudencken, warum man
solches im Lande nicht selber habe, ob es aus
Mangel der dazu benöthigten
Eigenschafft des
Climatis oder des
Erdreichs, oder daß die
Einwohner nicht damit umzugehen, oder ihren
Acker mit nützlichern Früchten zu beschicken
wissen, oder aus Miswachs, Ungewitter, oder
andern Zufällen, oder auch der Commercien
wegen, weil es dieselben also mit sich bringen,
geschehe. |
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Von jeder dieser Betrachtungen ausführlich
zu reden, ist unsers Thuns dieses
Orts nicht;
indessen lieget der Land- oder
Stadt-Obrigkeit ob,
darauf bedacht zu seyn, wann etwan solche
anzuschiffende Nothdürfftigkeiten vor baares
Geld, von denen
Unterthanen ausserhalb Landes
müsten erkauffet, und nicht gegen andere Landes-Waaren verstochen werden können, daß das
mehrere Anbauen derselben befördert, und die
menschlichen Hindernüssen, so viel als möglich,
aus dem Wege geräumet werden. |
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Wobey ferner die Aufsicht über die, unter
solchen Simplicibus sich befindlichen, leicht
entbehrlichen und unnöthigen, als auch denen
dabey seyenden Kauffmanns-Waaren zu machen
ist. |
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Unter jenen ist gleich anfänglich das theure
Gewürtz und andere ausländische Materialia,
worunter wir auch einige Droguistereyen
begreiffen wollen, welche mehr zur Üppigkeit und
Wollust, als zur Noth dienen, und sogar ihr
Surrogatum oder ein an dessen Stelle dienendes,
gleichgültiges in dem Lande haben könnten. Also
läst manches Lecker-Maul von 30. ja 40. und
mehr Meilen her, feines Mehl, ein anderes
kostbare eingemachte Früchte, fremde Weine und
dergleichen kommen, da ihme das eigene Land
schon so viel von dergleichen Sachen verschaffte,
dabey ein redlicher
Mann in seiner Haußhaltung
und über seiner Tafel wohl auskommen, auch
noch wohl ein gutes Wohnhauß aus des Landes
Materialien aufbauen könnte, obgleich das Holtz
zu dem Tafel-Werck nicht aus Sanir, die Cedern von Libanon zu
denen Mast-Bäumen, die Ruder von Eichen aus
Basan, und das Heben-Holtz aus denen Inseln
gebracht würde. |
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Ein anders ist es mit dergleichen Kauffmanns-Waaren, welche zwar aus der Fremde
eingeführet, auch daselbst vor baares Geld
erkaufft werden können, wann man sie nur wieder
an Fremde hernach verhandelt, und was zur
Wollust dienende Vegetabilia seyn, nicht im Lande
consumiret. Weil aber, der heutigen
Welt und
Lebens-Art nach, solches so genau sich nicht will
einschräncken lassen, und die
Reichen nur nicht
das Esse, sondern auch das Bene Esse, oder daß
sie ihrem
Leibe und Augen-Lust bey ihrem
Reichthum gütlich thun mögen, haben wollen, als
kan ihnen solches zwar nicht gantz verwehret,
doch auch einigermassen ihre überflüßige Lust,
vermöge der, auf solche ausländische kostbare
Vegetabilia zu schlagende Accise geschätzet
werden, welches hernach denen
Armen in ihren
unentbehrlichen Lebens-Mitteln wieder zu gute
gehet, indem dieselbige, ob sie gleich auch aus
der Fremde herein geholet werden müsten, (bey
welchem Transport ohnedem schon Unkosten
aufgehen) nur leidlich, sonderlich das Brodt, Korn
u.d. gl. in den Eingangs-Impost gesetzet werden
könnte. |
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Bey allen diesen aber ist hernach von Seiten
der Obrig- |
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{Sp. 30} |
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keit ein fleißiges und ordentliches Register zu
halten, nöthig, als daß man |
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- erstlich in des Landes-Eingangs-Register die Vegetabilischen
Simplicia, verzeichne, welche unumgänglich zu der
Einwohner Lebens-Nothdurfft an
Victualien und
Materialien des Jahrs über haben angeschaffet werden
müssen;
- zweytens, was von solchen zu des Landes
Provision und Magazinen gekommen, welches
man wieder in den aufgeschütteten Vorrath, und in
die Consumtion der Militz abtheilen könnte;
- drittens, was ferner an solchen Exoticis
in das Land gekommen, welche zwar ihren
Nutzen,
als Gewürtz Kräuter, Saamen, und andere dergleichen Vegetabilia
geben, aber auch im Nothfall entbehret werden könnten, dabey noch wohl ein
Verzeichniß und zweyte Abtheilung von dem gantz unnöthigen, und nur zur
Wollust- dienenden gemachet werden könnte, um sich, in Verfertigung der
Zoll-Rolle, mit
Vernunfft darnach zu richten;
- vierdtens, kämen die Kauffmanns-Waaren, die unter dergleichen
eingehenden Simplicibus angegeben werden, in ihre
besondere Einnahms-Rubric, da sich dann zu Ende des Jahrs in dem Credit der
Exportatorum wieder zeigte, was von solchen
eingekommenen Waaren wieder ausgegangen, oder im Lande consumiret worden.
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Und so müste es auch mit denen Compositis
und Manufacturen gehalten werden, daß man
nehmlich verzeichnete, obgleich die Simplicia
Vegetabilia, aus welchen selbige gemachet
worden, ausserhalb Landes gesuchet werden
müssen, warum man sie dann daselbst hat
verarbeiten, und nicht lieber roh einbringen
lassen, damit des hiesigen Landes Einwohner
noch etwas daran hätten zu
verdienen gehabt.
Also wäre es schon profitabler, ungeraspeltes
Sapan, Campesch oder Brasilien-Holtz, als
geraspeltes, kommen zu lassen, weil an jenem
dem hiesigen Zucht-Hause vor ihre Gefangene
noch eine gute Revenie zugienge, und so auch
mit dem Schiffs-Bau-Holtz, da man lieber solche
Materialia roh, als gantz gezimmerte Schiffe
kommen liesse, weil bey jenen noch etliche
hundert Familien durch das Schiff-Bauen ihr Brod
verdienen können. |
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Wäre es auch, daß ein Land viel Leinwand
consumirte, oder auch solche als Kauffmanns-Gut
weiter in die Fremde debitirte; so stünde
nachzufragen und zu untersuchen, warum man
nicht lieber den rohen Flachs herein brächte,
solchen im Lande selber verspinnen, und das
Garn zu Leinwand verweben liesse, ingleichen,
warum das Land sich nicht selber besser auf den
Flachs-Bau legte, bey welcher Gelegenheit das
Commercien-Collegium ex Officio durch das
gantze Land Commissarios ausschicken, die
wüst-liegende und zum Flachs-Anbau dienende
Stellen und Plätze aufsuchen lassen, und denen
Einwohnern bey gewisser
Strafe injungiren
könnte, daß jeder nach Proportion seines Landes
und Erdreichs ein gewisses von Flachs jährlich
bauen und erzielen, auch, um sie desto besser
dazu anzustrengen, ein gewisses in des Landes
Garn-Magazin, und der zum Behuf derselben
Provintz zu unterhaltenden Militz, an rohen Garn
und Leinwand, |
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{Sp. 31|S. 29} |
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ingleichen, in See-Provintzien zum Gebrauch
der Schiffs-Flotte liefern müste. Ungereimt wäre
auch, wann ein Land aus Franckreich allerhand
rare Nuß Bäumene Schräncke, Schreib-Tische
oder andere Mobilien, und nicht lieber grosse
Nuß-Bäumene Plancken, Thielen oder Bretter,
wolte kommen lassen, welche des Landes oder
der Stadt Tischer selber künstlich verarbeiten
könnten. |
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Wie nun solches ein ordentliches
Commercien-Collegium mit der Kauffmannschafft
ihres Orts zuförderst wohl zu überlegen und
abzureden, keinesweges aber die Commercien,
nach Gutdüncken eines oder des andern ihrer Mit-Glieder, (ohne andere Vota darüber eingeholet zu
haben,) zu beschweren hätte, als könnten
hiernächst auch die dabey intereßirte
Handwercker untersuchet, ihnen ihre Zunfft und
Ordnung zwar heilig gehalten, aber was dabey
mißbräuchlich, dem Landes-Commercio zuwider,
und nicht mehr de
tempore wäre, abgeschaffet werden. |
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Als wann zum Exempel die schlechten Leineweber keinen künstlichen
Damast-Macher, die Hauß-Tischer, welche bis hieher allerhand ordinäre
Haus-Geräth von gemeinem Holtz an Bett-Stellen, Tischen, Bäncken und dergleichen
gemacht, keinen künstlichen Tischer, der aus rarem Holtz eingelegte
Arbeit verfertigte, oder die Haus-Zimmerleute des Orts
keinen Schiffs- Zimmermann wolten einkommen lassen, sondern sich mit ihren
geschlossenen Zünfften (Krafft
welchen sie nur so und so starck an
Meistern
seyn müsten, ingleichen, daß sie selbst schon mehr wären, als sie sich ernähren
könnten, und daß sie dergleichen Arbeit auch zumachen wüsten,) entschuldigen
wolten; so müssen diese letztere zwey Entschuldigungen wohl untersuchet, und
wann dieselbe der Wahrheit nicht gemäß denen Fremden (ungeachtet der
Zunfft-Meister Contradiction) dennoch das Meister-Recht zugesprochen werden. |
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Gleichermaßen wäre es auch mit denen
Monopoliis in dergleichen Vegetabilischen
Speciebus, denen daraus verfertigten Compositis
und Manufacturen zu halten, daß man nemlich
untersuchte, wie weit dieselbe Bestand haben
könnten oder nicht, als z.E. ein Hanauer oder
anderer Lands-Mann, in dessen Land Toback
gebauet wird, hätte in einer gewissen Provintz von
der Cammer gepachtet, daß seines Landes
Toback allein, und kein anderer, dürffte
eingeführet, oder im Land selbst gebauet werden,
es wäre dann, daß man sich seinem Monopolio
unterwürffe. Wäre solches nicht eine schöne
Sache, daß ein solcher Monopolist etwan etliche
hundert Thaler Pacht gäbe, und der
Landes-Herr
hätte darüber so viele hundert Familien weniger,
die sich sonst mit solchen Tobacks-Bau im Lande
hätten ernähren können? |
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Oder es wolten ein oder zwey Papier-Mühlen
allein das
Privilegium, im Lande Papier zu machen
haben, und könnten doch solches nicht bestreiten,
darüber hernach soviel hundert Centner aus dem
Vegetabili des Flachs gekommene Lumpen
ausser Landes an andere Papier-Mühlen müsten
verhandelt werden, die uns hierauf das daraus
gemachte Papier wieder zuschickten, und uns
solchergestalt unser eigen Vegetabile, in eine
andere
Form umgegossen, wieder theurer
verkaufften. Zu geschweigen, daß auch die
Druckereyen eines Landes dadurch so viel dün- |
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{Sp. 32} |
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ner werden würden, weil sie nicht genugsam von denen wenigen Papier Mühlen
des Landes versehen werden können. |
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Siehet man also hieraus, wie in denen, von dem Commercio participirenden
Profeßionen,
eben wie in denen
Studiis
oder freyen Künsten,
eine stetswährende Circulation und Handbiethung sey, daß nemlich eine ohne die
andere nicht wohl seyn kan, sondern wann das eine still stehet, auch das andere
am Fortgehen gehindert werde. Und so könnten wir zu dieser
Materie der Vegetabilien, und ihres Eingehens in ein Land,
auch wie sie darinnen der Gebühr nach besorget werden müsten, noch sehr viel
beybringen, wann es dieses Orts unser Vorhaben wäre. |
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Wir befleissen uns aber der Kürtze, und
lassen uns genügen das Nothwendigste, und
sonderlich den Anfang der Einrichtung des
Registers der Importandorum an denen
Vegetabilien, so wohl rohen als verarbeiteten
gewiesen zu haben. Welches dann das
Fundament zu dem Bilantz ist, aus welchem man
bey Schluß des Jahrs klar und hell ersiehet, was
eingekommen ist, und hierauf nach gestalten
Sachen das Nothwendige daraus besorgen
kan. |
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Die andere Classe der Importandorum seynd
diejenigen Waaren, welche aus dem
mineralischen Reiche herkommen, und in
allerhand Metallen, Ertzt, Erd-Säfften, Steinen und
dergleichen bestehen. Sie lassen sich aber auch
gleichwie die vorigen, in zu des Menschen
Gebrauch nöthige und unnöthige, rohe und
verarbeitete, und in beyderley Sorten Kauffmanns-
Waaren eintheilen. |
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Hier machet nun das Commercien-Collegium
gleichwieder sein Verzeichniß, was jährlich an
Bley, Eisen, Kupffer, Zinn und andern Mineralien
aus fremden Landen roh, und dann wiederum an
Meßing und andern mineralischen Compositis,
ingleichen an Eisen, zum Kupffer, Gold-und
Silber-Manufacturen, zu der Einwohner Selbst-
Gebrauch, und dann auch als Kauffmanns-Waaren zum weitern verhandeln, und an
Ausländische zu speditiren, eingegangen. |
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Ob nun zwar in dieser mineralischen Classe,
ein Land, welches von
Natur mit Bergwercken
nicht gesegnet ist, sich nichts geben, oder wie in
denen Vegetabilibus das Abgehende durch Kunst
ersetzen und erzwingen kan; so hat man doch,
was die benöthigten Mineralien betrifft, Acht zu
geben, daß solche, so viel, als möglich, roh, und
nicht verarbeitet, eingeführet werde, damit an ihrer
Verarbeitung die Einwohnern noch etwas zu
verdienen haben mögen. |
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Es scheinet, daß unterschiedliche
Reiche und
Provintzien dieses
politisch-mercantilische Axiom
schon geschmecket haben, wenn sie die bey
ihnen in Überfluß fallende Mineralien und Metalle,
so viel als möglich, in ihrem Lande in
Manufacturen verkehren lassen, um dadurch eine
so viel grössere Anzahl ihrer Einwohner zu
ernähren, so gar, daß sie auch das rohe oder
ungemüntzte Silber vermüntzen lassen, um
folglich den Schläg-Schatz davon zu
profitiren,
welches ebenfalls eine hieher gehörige politische
Klugheit ist. |
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Nicht weniger will auch dabey in
Consideration gezogen werden. Ob dann das
Land, von welchem die
Rede ist, so gar
unfruchtbar an Metallen und Mineralien sey, als
man es bis anhero gehalten, und ob sich nicht, auf
Berg- und Metall-verständiger genauer
Nachforschung, |
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{Sp. 33|S. 30} |
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noch hin und wieder unter und über der
Erden
etwas entdecken liesse, welches dieser Claß zu
Hülffe kommen könnte? Da auch vielmahls mit
Gold und Silber-Waaren die aus der Fremde
geholet werden, ein grosser Luxus und Mißbrauch
geschiehet, also, daß das baare Geld nicht allein
dafür hinaus gesandt, sondern, wann es auch
gleich etlicher massen, dem Werth nach, in
solchen dafür eingekaufften Waaren bestätiget
wäre, dannoch Fruchtloß in selbigen lieget, und
ausser dem Verkehr im gemeinen
Handel und
Wandel gesetzet ist, wie solches an so viel
tausend Centner Silber-Geschirr, die offt nur in
einem
Reiche oder
Lande sich befinden, zu
ersehen ist; als könnte solches ebenfalls in
Consideration gezogen, und was von dergleichen
unnöthigen Metall-Manufacturen eingehet,
gleichergestalt, wie mit denen Vegetabilen
geschehen, unter ihre gewisse Rubricken zu
künfftiger anderweitigen Veranstaltung gebracht
werden. |
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Wann auch ferner unter das mineralische
Reich vielerhand daraus entspringende Kunst-
Manufacturen, sonderlich das Spiegel-Glaß, der
Meßing, der Borax, vielerley mineralische Farben,
item, das Stahlmachen und dergleichen gehören,
als käme es vornehmlich auf des Commercien-Collegii Fleiß und Anstalt an, was darinnen zu
besorgen und zu verbessern seyn möchte, daß
man sich keine Mühe noch Unkosten dauren
liesse, obgleich die Sache anfänglich nicht gleich
reußirte, oder den versprochenen
Nutzen zeigte,
weil bey dergleichen Unternehmungen, ein gutes
Ding
Zeit, Weile,
Geld und
Gedult haben will,
indem offt, in dem fünfften oder sechsten Jahre
hernach, sich erst ein
Werck verlohnet, welches
erstlich von keinem sonderlichen Nutzen zu seyn
geschienen hat. Ja ob auch gleich nach langer
Zeit wenig oder gar keinen Nutzen sich erzeigte;
so muß es doch manchmahl schon genug seyn,
daß man die Ehre davon trage, solches in dem
Lande selbst unternommen, und dadurch einige
Familien in
Arbeit und
Verdienst gesetzet zu
haben. |
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Endlich so ist wegen der in dieser Classe sich
zum weitern Verkauff oder Spedition befindlichen
Kauffmanns-Waaren dieses, wie bey dem vorigen,
auch zu bemercken: |
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Daß erstlich unsere
Einwohner selbige, so
viel als möglich, aus der andern Hand holen, auch
die profitableste Auswege wieder damit suchen,
und so eines oder das andere denen Privatis zu
schwer fallen wolte, daß man aus dem Landes-Ærario ihnen darzu unter die
Armen greiffen,
Compagnien formire, welche mit
zusammengesetzten Capitalien dasjenige
prästiren, was in Particular einem oder dem
andern zu prästiren zu schwer gefallen. |
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Betreffende drittens die aus dem
Animalischen Reiche herkommende Waaren; so
sind solches ebenfalls nöthige oder unnöthige,
und dann auch in und ausserhalb Landes wieder
an Fremde zu verhandlende, oder weiter zu
spedirende Kauffmanns-Waaren. |
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Nothwendige seynd diejenige, die ad victum
et amictum, das ist, zur Nahrung und Kleider
gehören, als welche der
Mensch, solange er lebet,
nöthig hat. Wann sie nun im Lande nicht selbsten
zu bekommen, so müssen sie nothwendig von
aussen herein geholet werden. Dabey dann Acht
zu geben ist: Ob das Cammer-
Policey- und |
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{Sp. 34} |
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Commercien-Collegium, oder wer sonst (daß
an dergleichen Sachen kein Mangel im Lande
erscheine, Sorge zu tragen hat) sein Bestes
gethan, daß man hinführo im Lande selbst einen
Theil desjenigen erzielen könne, was man bis
hieher aus der Fremde müssen kommen lassen,
oder ob hierinn etwas negligiret oder verabsäumet
worden? |
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Dieses ist gewiß, daß in denen meisten
deutschen Provintzien die Viehzucht nicht
solchergestalt beobachtet wird, wie es der Boden
wohl ertragen könnte, und daß mehr an einigen
Orten auf das Land-verderbliche Wild, als auf die
zahme Viehzucht gehalten werde, und ob wir
gleich Deutschland unter dem
Worte
Teutschland
gerühmet, daß es jetziger Zeiten ein gantz ander
Gesicht habe, als es zu Taciti Zeiten gehabt; so ist
dieses doch auch gewiß, daß noch sehr viele
Plätze darinnen zu finden, in welchen es nicht viel
besser aussieht, als es zu dieses Römischen
Scribentens Zeiten ausgesehen hat, dahero sich
nicht zu verwundern, daß, wann etwan an der
einen Seiten die Podolischen, an der andern die
Ungarischen, an der dritten die Frießländischen,
Schonischen, Bornholmischen und Jütländischen
Ochsen ausbleiben, daß so gleich Mangel an
Rindfleisch sich ereigne, item, daß wir jährlich
soviel tausend Centner Juchten-Leder aus
Moscau, so viel Sohl- und Kalb-Leder aus
Engelland, so viel Saffian aus der Türckey, so viel
rohes, truckenes und eingesaltzenes Ochsen- und
Büffel-Leder aus Liefland, Curland, Pohlen,
Ungarn, Irrland, Island, und Dännemarck, ja gar
aus America haben müssen, weil man nemlich die
Viehzucht nicht besorget, und weder Policey-
noch Commercien-Collegia das Ihrige dabey thun,
was sie wohl darbey thun solten. |
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Von der Wolle wollen wir gar nicht reden, was
wegen ihrer Ein-und Ausfuhre vor gar vieles zu
bedencken sey, weil solches gegenwärtig
auszuführen allzu weitläufftig werden dürffte. |
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Dieses ist gewiß, weil alle zur Nahrung aus
dem Animalischen Reiche dienende Importanda
meistentheils mit baarem Gelde bezahlet werden
müssen, daß ein Commercien-Collegium schon
Ursache habe, eine accurate Rubrick darüber zu
machen, um zu Ende des Jahrs daraus zu sehen,
was vor Geld davor aus dem Lande gegangen.
Und ist kein Zweiffel, Deutschland allein wird an
Hering, Stockfisch, Lachs, Bücklingen, Schollen
oder Plat-Eisen, Neun-Augen, Austern,
Sardellen, Caviard und dergleichen Fisch-Waaren
mehr, item, vor Butter, Käß, und dergleichen, viel
Millionen, manche deutsche Provintz aber viel
Tonnen Goldes ausgehender Gelder finden. |
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Was nehmen nicht erst die kostbaren
Pelleterien, item, die aus dem Thierlichen Reiche
gezogenen Drogues, so vielerhand Friandise
Waaren, welche von Italiänern und Frantzosen
zugeführet werden, hinweg, daß, wann alle vor
fremde Kleider, Eß- und Trinck-Waaren jährlich
aus Deutschland ausgehende Gelder auf einem
Register zusammen gesehen werden solten, ein
rechtschaffener Patriot auf die
Gedancken
kommen solte: Es müste, wann es etliche Jahre
so continuirte, endlich kein Heller Geld in
Deutschland mehr übrig seyn; und gleichwohl ist
noch Geld da, welches wir gewißlich nicht |
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{Sp. 35|S. 31} |
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unsern deutschen Bergwercken, (dann die
haben an etlichen Orten genug mit ihrer Erhaltung
zu thun) sondern denen unermüdlichen deutschen
Kauff-und Handwercks-Leuten zu dancken haben,
als welche dasjenige, was vor unnöthige
Importanda, jährlich aus Deutschland ausgehen,
durch ihren Fleiß und Arbeit wieder ins Land
ziehen, ob die letztere gleich (nehmlich die
Handwercks-Leute) fast durchgehends in
Deutschland Hunger und Kummer dabey leiden,
und solches darum, weil an den meisten Orten
weder die Häupter und Vorsteher der Policey und
des Commercii sich ihrer; wie es wohl seyn solte,
gebührend annehmen. |
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