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Zedler: Waaren, (ein- und auszuführende) [1] HIS-Data
5028-52-28-5-01
Titel: Waaren, (ein- und auszuführende) [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 28
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 27
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Stichworte Text  
  Waaren, (ein-und auszuführende) Importanda et Exportanda; solche bestehen entweder in natürlichen, oder durch des Menschen Fleiß und Kunst verfertigten.  
  Unter jene zehlen wir alle rohe Mineralia Vegetabilia und Animalia; unter diese aber die Manufacturen, welche beyderseits wieder anzusehen seyn, wie sie zur Kleidung, Speise und Bedeckung dienen.  
Importe Die Sache noch deutlicher zu machen, so können wir die einzuführende Waaren oder die Importanda in dreyerley Sorten, nehmlich in nöthige und unnöthige, in zum Selbst-Gebrauch dienende, und dann in Kauffmanns-Waaren eintheilen; die auszuführende Waaren aber, oder die Exportanda, wollen wir nicht anders als Kauffmanns-Waaren nennen, und uns nicht darum bekümmern, ob derjenige, der uns solche abkauft, oder andere Waaren davor giebt, selbige zu seinem Selbst-Gebrauch oder fernern Kauffmannschafft nöthig habe oder nicht, weil uns dieses wenig angehet, wir auch von andern Leuten ihrem Thun und Lassen keine Rede und Antwort zu geben haben, unser Haupt-Zweck aber nur dieser ist: die Natur der Importandorum und Exportandorum recht zu untersuchen, und hierauf zu einem Bilantz zu kommen, welcher jährlich aus beyderley Sorten zu machen ist, hieraus aber zu schönen Anmerckungen, die zu Verbesserung der Landes Commercien gereichen können, Anlaß geben kan.  
  Diesemnach werden in ein Land oder Stadt erst nöthige Waaren zum Selbst-Gebrauch eingeführet, und dieses zwar, (damit wir die Sache recht unterscheiden,) wie sie entweder roh aus denen dreyen Reichen der Natur ihren Ursprung nehmen, oder verarbeitet, das ist, schon zu Manufacturen und zum Gebrauch fertig gemacht.  
  An rohen Waaren werden aus dem Vegetabilischen Reich 1) alle die Feld- Bäume- und Garten-Früchte, Kräuter, Wurtzeln, Saamen, Blumen, ja das Holtz von den Bäumen selbst zu uns gebracht, unter welchen hernach, in so weit sie als Simplicia zu consideriren seyn, wieder ein Unterscheid zu machen ist, unter gar nöthigen und unentbehrlichen, wie auch unter leicht entbehrenden oder unnöthigen.  
  Die gar nöthigen seyn, was der Mensch zu seines Lebens Unterhalt an Brod  
  {Sp. 29|S. 28}  
  und Wein, Feld- und andern Baum- und Garten-Früchten, wie auch an Holtz, nöthig hat; wobey jedoch gleich nachzudencken, warum man solches im Lande nicht selber habe, ob es aus Mangel der dazu benöthigten Eigenschafft des Climatis oder des Erdreichs, oder daß die Einwohner nicht damit umzugehen, oder ihren Acker mit nützlichern Früchten zu beschicken wissen, oder aus Miswachs, Ungewitter, oder andern Zufällen, oder auch der Commercien wegen, weil es dieselben also mit sich bringen, geschehe.  
  Von jeder dieser Betrachtungen ausführlich zu reden, ist unsers Thuns dieses Orts nicht; indessen lieget der Land- oder Stadt-Obrigkeit ob, darauf bedacht zu seyn, wann etwan solche anzuschiffende Nothdürfftigkeiten vor baares Geld, von denen Unterthanen ausserhalb Landes müsten erkauffet, und nicht gegen andere Landes-Waaren verstochen werden können, daß das mehrere Anbauen derselben befördert, und die menschlichen Hindernüssen, so viel als möglich, aus dem Wege geräumet werden.  
  Wobey ferner die Aufsicht über die, unter solchen Simplicibus sich befindlichen, leicht entbehrlichen und unnöthigen, als auch denen dabey seyenden Kauffmanns-Waaren zu machen ist.  
  Unter jenen ist gleich anfänglich das theure Gewürtz und andere ausländische Materialia, worunter wir auch einige Droguistereyen begreiffen wollen, welche mehr zur Üppigkeit und Wollust, als zur Noth dienen, und sogar ihr Surrogatum oder ein an dessen Stelle dienendes, gleichgültiges in dem Lande haben könnten. Also läst manches Lecker-Maul von 30. ja 40. und mehr Meilen her, feines Mehl, ein anderes kostbare eingemachte Früchte, fremde Weine und dergleichen kommen, da ihme das eigene Land schon so viel von dergleichen Sachen verschaffte, dabey ein redlicher Mann in seiner Haußhaltung und über seiner Tafel wohl auskommen, auch noch wohl ein gutes Wohnhauß aus des Landes Materialien aufbauen könnte, obgleich das Holtz zu dem Tafel-Werck nicht aus Sanir, die Cedern von Libanon zu denen Mast-Bäumen, die Ruder von Eichen aus Basan, und das Heben-Holtz aus denen Inseln gebracht würde.  
  Ein anders ist es mit dergleichen Kauffmanns-Waaren, welche zwar aus der Fremde eingeführet, auch daselbst vor baares Geld erkaufft werden können, wann man sie nur wieder an Fremde hernach verhandelt, und was zur Wollust dienende Vegetabilia seyn, nicht im Lande consumiret. Weil aber, der heutigen Welt und Lebens-Art nach, solches so genau sich nicht will einschräncken lassen, und die Reichen nur nicht das Esse, sondern auch das Bene Esse, oder daß sie ihrem Leibe und Augen-Lust bey ihrem Reichthum gütlich thun mögen, haben wollen, als kan ihnen solches zwar nicht gantz verwehret, doch auch einigermassen ihre überflüßige Lust, vermöge der, auf solche ausländische kostbare Vegetabilia zu schlagende Accise geschätzet werden, welches hernach denen Armen in ihren unentbehrlichen Lebens-Mitteln wieder zu gute gehet, indem dieselbige, ob sie gleich auch aus der Fremde herein geholet werden müsten, (bey welchem Transport ohnedem schon Unkosten aufgehen) nur leidlich, sonderlich das Brodt, Korn u.d. gl. in den Eingangs-Impost gesetzet werden könnte.  
  Bey allen diesen aber ist hernach von Seiten der Obrig-  
  {Sp. 30}  
  keit ein fleißiges und ordentliches Register zu halten, nöthig, als daß man  
 
  • erstlich in des Landes-Eingangs-Register die Vegetabilischen Simplicia, verzeichne, welche unumgänglich zu der Einwohner Lebens-Nothdurfft an Victualien und Materialien des Jahrs über haben angeschaffet werden müssen;
  • zweytens, was von solchen zu des Landes Provision und Magazinen gekommen, welches man wieder in den aufgeschütteten Vorrath, und in die Consumtion der Militz abtheilen könnte;
  • drittens, was ferner an solchen Exoticis in das Land gekommen, welche zwar ihren Nutzen, als Gewürtz Kräuter, Saamen, und andere dergleichen Vegetabilia geben, aber auch im Nothfall entbehret werden könnten, dabey noch wohl ein Verzeichniß und zweyte Abtheilung von dem gantz unnöthigen, und nur zur Wollust- dienenden gemachet werden könnte, um sich, in Verfertigung der Zoll-Rolle, mit Vernunfft darnach zu richten;
  • vierdtens, kämen die Kauffmanns-Waaren, die unter dergleichen eingehenden Simplicibus angegeben werden, in ihre besondere Einnahms-Rubric, da sich dann zu Ende des Jahrs in dem Credit der Exportatorum wieder zeigte, was von solchen eingekommenen Waaren wieder ausgegangen, oder im Lande consumiret worden.
 
  Und so müste es auch mit denen Compositis und Manufacturen gehalten werden, daß man nehmlich verzeichnete, obgleich die Simplicia Vegetabilia, aus welchen selbige gemachet worden, ausserhalb Landes gesuchet werden müssen, warum man sie dann daselbst hat verarbeiten, und nicht lieber roh einbringen lassen, damit des hiesigen Landes Einwohner noch etwas daran hätten zu verdienen gehabt. Also wäre es schon profitabler, ungeraspeltes Sapan, Campesch oder Brasilien-Holtz, als geraspeltes, kommen zu lassen, weil an jenem dem hiesigen Zucht-Hause vor ihre Gefangene noch eine gute Revenie zugienge, und so auch mit dem Schiffs-Bau-Holtz, da man lieber solche Materialia roh, als gantz gezimmerte Schiffe kommen liesse, weil bey jenen noch etliche hundert Familien durch das Schiff-Bauen ihr Brod verdienen können.  
  Wäre es auch, daß ein Land viel Leinwand consumirte, oder auch solche als Kauffmanns-Gut weiter in die Fremde debitirte; so stünde nachzufragen und zu untersuchen, warum man nicht lieber den rohen Flachs herein brächte, solchen im Lande selber verspinnen, und das Garn zu Leinwand verweben liesse, ingleichen, warum das Land sich nicht selber besser auf den Flachs-Bau legte, bey welcher Gelegenheit das Commercien-Collegium ex Officio durch das gantze Land Commissarios ausschicken, die wüst-liegende und zum Flachs-Anbau dienende Stellen und Plätze aufsuchen lassen, und denen Einwohnern bey gewisser Strafe injungiren könnte, daß jeder nach Proportion seines Landes und Erdreichs ein gewisses von Flachs jährlich bauen und erzielen, auch, um sie desto besser dazu anzustrengen, ein gewisses in des Landes Garn-Magazin, und der zum Behuf derselben Provintz zu unterhaltenden Militz, an rohen Garn und Leinwand,  
  {Sp. 31|S. 29}  
  ingleichen, in See-Provintzien zum Gebrauch der Schiffs-Flotte liefern müste. Ungereimt wäre auch, wann ein Land aus Franckreich allerhand rare Nuß Bäumene Schräncke, Schreib-Tische oder andere Mobilien, und nicht lieber grosse Nuß-Bäumene Plancken, Thielen oder Bretter, wolte kommen lassen, welche des Landes oder der Stadt Tischer selber künstlich verarbeiten könnten.  
  Wie nun solches ein ordentliches Commercien-Collegium mit der Kauffmannschafft ihres Orts zuförderst wohl zu überlegen und abzureden, keinesweges aber die Commercien, nach Gutdüncken eines oder des andern ihrer Mit-Glieder, (ohne andere Vota darüber eingeholet zu haben,) zu beschweren hätte, als könnten hiernächst auch die dabey intereßirte Handwercker untersuchet, ihnen ihre Zunfft und Ordnung zwar heilig gehalten, aber was dabey mißbräuchlich, dem Landes-Commercio zuwider, und nicht mehr de tempore wäre, abgeschaffet werden.  
  Als wann zum Exempel die schlechten Leineweber keinen künstlichen Damast-Macher, die Hauß-Tischer, welche bis hieher allerhand ordinäre Haus-Geräth von gemeinem Holtz an Bett-Stellen, Tischen, Bäncken und dergleichen gemacht, keinen künstlichen Tischer, der aus rarem Holtz eingelegte Arbeit verfertigte, oder die Haus-Zimmerleute des Orts keinen Schiffs- Zimmermann wolten einkommen lassen, sondern sich mit ihren geschlossenen Zünfften (Krafft welchen sie nur so und so starck an Meistern seyn müsten, ingleichen, daß sie selbst schon mehr wären, als sie sich ernähren könnten, und daß sie dergleichen Arbeit auch zumachen wüsten,) entschuldigen wolten; so müssen diese letztere zwey Entschuldigungen wohl untersuchet, und wann dieselbe der Wahrheit nicht gemäß denen Fremden (ungeachtet der Zunfft-Meister Contradiction) dennoch das Meister-Recht zugesprochen werden.  
  Gleichermaßen wäre es auch mit denen Monopoliis in dergleichen Vegetabilischen Speciebus, denen daraus verfertigten Compositis und Manufacturen zu halten, daß man nemlich untersuchte, wie weit dieselbe Bestand haben könnten oder nicht, als z.E. ein Hanauer oder anderer Lands-Mann, in dessen Land Toback gebauet wird, hätte in einer gewissen Provintz von der Cammer gepachtet, daß seines Landes Toback allein, und kein anderer, dürffte eingeführet, oder im Land selbst gebauet werden, es wäre dann, daß man sich seinem Monopolio unterwürffe. Wäre solches nicht eine schöne Sache, daß ein solcher Monopolist etwan etliche hundert Thaler Pacht gäbe, und der Landes-Herr hätte darüber so viele hundert Familien weniger, die sich sonst mit solchen Tobacks-Bau im Lande hätten ernähren können?  
  Oder es wolten ein oder zwey Papier-Mühlen allein das Privilegium, im Lande Papier zu machen haben, und könnten doch solches nicht bestreiten, darüber hernach soviel hundert Centner aus dem Vegetabili des Flachs gekommene Lumpen ausser Landes an andere Papier-Mühlen müsten verhandelt werden, die uns hierauf das daraus gemachte Papier wieder zuschickten, und uns solchergestalt unser eigen Vegetabile, in eine andere Form umgegossen, wieder theurer verkaufften. Zu geschweigen, daß auch die Druckereyen eines Landes dadurch so viel dün-  
  {Sp. 32}  
  ner werden würden, weil sie nicht genugsam von denen wenigen Papier Mühlen des Landes versehen werden können.  
  Siehet man also hieraus, wie in denen, von dem Commercio participirenden Profeßionen, eben wie in denen Studiis oder freyen Künsten, eine stetswährende Circulation und Handbiethung sey, daß nemlich eine ohne die andere nicht wohl seyn kan, sondern wann das eine still stehet, auch das andere am Fortgehen gehindert werde. Und so könnten wir zu dieser Materie der Vegetabilien, und ihres Eingehens in ein Land, auch wie sie darinnen der Gebühr nach besorget werden müsten, noch sehr viel beybringen, wann es dieses Orts unser Vorhaben wäre.  
  Wir befleissen uns aber der Kürtze, und lassen uns genügen das Nothwendigste, und sonderlich den Anfang der Einrichtung des Registers der Importandorum an denen Vegetabilien, so wohl rohen als verarbeiteten gewiesen zu haben. Welches dann das Fundament zu dem Bilantz ist, aus welchem man bey Schluß des Jahrs klar und hell ersiehet, was eingekommen ist, und hierauf nach gestalten Sachen das Nothwendige daraus besorgen kan.  
  Die andere Classe der Importandorum seynd diejenigen Waaren, welche aus dem mineralischen Reiche herkommen, und in allerhand Metallen, Ertzt, Erd-Säfften, Steinen und dergleichen bestehen. Sie lassen sich aber auch gleichwie die vorigen, in zu des Menschen Gebrauch nöthige und unnöthige, rohe und verarbeitete, und in beyderley Sorten Kauffmanns- Waaren eintheilen.  
  Hier machet nun das Commercien-Collegium gleichwieder sein Verzeichniß, was jährlich an Bley, Eisen, Kupffer, Zinn und andern Mineralien aus fremden Landen roh, und dann wiederum an Meßing und andern mineralischen Compositis, ingleichen an Eisen, zum Kupffer, Gold-und Silber-Manufacturen, zu der Einwohner Selbst- Gebrauch, und dann auch als Kauffmanns-Waaren zum weitern verhandeln, und an Ausländische zu speditiren, eingegangen.  
  Ob nun zwar in dieser mineralischen Classe, ein Land, welches von Natur mit Bergwercken nicht gesegnet ist, sich nichts geben, oder wie in denen Vegetabilibus das Abgehende durch Kunst ersetzen und erzwingen kan; so hat man doch, was die benöthigten Mineralien betrifft, Acht zu geben, daß solche, so viel, als möglich, roh, und nicht verarbeitet, eingeführet werde, damit an ihrer Verarbeitung die Einwohnern noch etwas zu verdienen haben mögen.  
  Es scheinet, daß unterschiedliche Reiche und Provintzien dieses politisch-mercantilische Axiom schon geschmecket haben, wenn sie die bey ihnen in Überfluß fallende Mineralien und Metalle, so viel als möglich, in ihrem Lande in Manufacturen verkehren lassen, um dadurch eine so viel grössere Anzahl ihrer Einwohner zu ernähren, so gar, daß sie auch das rohe oder ungemüntzte Silber vermüntzen lassen, um folglich den Schläg-Schatz davon zu profitiren, welches ebenfalls eine hieher gehörige politische Klugheit ist.  
  Nicht weniger will auch dabey in Consideration gezogen werden. Ob dann das Land, von welchem die Rede ist, so gar unfruchtbar an Metallen und Mineralien sey, als man es bis anhero gehalten, und ob sich nicht, auf Berg- und Metall-verständiger genauer Nachforschung,  
  {Sp. 33|S. 30}  
  noch hin und wieder unter und über der Erden etwas entdecken liesse, welches dieser Claß zu Hülffe kommen könnte? Da auch vielmahls mit Gold und Silber-Waaren die aus der Fremde geholet werden, ein grosser Luxus und Mißbrauch geschiehet, also, daß das baare Geld nicht allein dafür hinaus gesandt, sondern, wann es auch gleich etlicher massen, dem Werth nach, in solchen dafür eingekaufften Waaren bestätiget wäre, dannoch Fruchtloß in selbigen lieget, und ausser dem Verkehr im gemeinen Handel und Wandel gesetzet ist, wie solches an so viel tausend Centner Silber-Geschirr, die offt nur in einem Reiche oder Lande sich befinden, zu ersehen ist; als könnte solches ebenfalls in Consideration gezogen, und was von dergleichen unnöthigen Metall-Manufacturen eingehet, gleichergestalt, wie mit denen Vegetabilen geschehen, unter ihre gewisse Rubricken zu künfftiger anderweitigen Veranstaltung gebracht werden.  
  Wann auch ferner unter das mineralische Reich vielerhand daraus entspringende Kunst- Manufacturen, sonderlich das Spiegel-Glaß, der Meßing, der Borax, vielerley mineralische Farben, item, das Stahlmachen und dergleichen gehören, als käme es vornehmlich auf des Commercien-Collegii Fleiß und Anstalt an, was darinnen zu besorgen und zu verbessern seyn möchte, daß man sich keine Mühe noch Unkosten dauren liesse, obgleich die Sache anfänglich nicht gleich reußirte, oder den versprochenen Nutzen zeigte, weil bey dergleichen Unternehmungen, ein gutes Ding Zeit, Weile, Geld und Gedult haben will, indem offt, in dem fünfften oder sechsten Jahre hernach, sich erst ein Werck verlohnet, welches erstlich von keinem sonderlichen Nutzen zu seyn geschienen hat. Ja ob auch gleich nach langer Zeit wenig oder gar keinen Nutzen sich erzeigte; so muß es doch manchmahl schon genug seyn, daß man die Ehre davon trage, solches in dem Lande selbst unternommen, und dadurch einige Familien in Arbeit und Verdienst gesetzet zu haben.  
  Endlich so ist wegen der in dieser Classe sich zum weitern Verkauff oder Spedition befindlichen Kauffmanns-Waaren dieses, wie bey dem vorigen, auch zu bemercken:  
  Daß erstlich unsere Einwohner selbige, so viel als möglich, aus der andern Hand holen, auch die profitableste Auswege wieder damit suchen, und so eines oder das andere denen Privatis zu schwer fallen wolte, daß man aus dem Landes-Ærario ihnen darzu unter die Armen greiffen, Compagnien formire, welche mit zusammengesetzten Capitalien dasjenige prästiren, was in Particular einem oder dem andern zu prästiren zu schwer gefallen.  
  Betreffende drittens die aus dem Animalischen Reiche herkommende Waaren; so sind solches ebenfalls nöthige oder unnöthige, und dann auch in und ausserhalb Landes wieder an Fremde zu verhandlende, oder weiter zu spedirende Kauffmanns-Waaren.  
  Nothwendige seynd diejenige, die ad victum et amictum, das ist, zur Nahrung und Kleider gehören, als welche der Mensch, solange er lebet, nöthig hat. Wann sie nun im Lande nicht selbsten zu bekommen, so müssen sie nothwendig von aussen herein geholet werden. Dabey dann Acht zu geben ist: Ob das Cammer- Policey- und  
  {Sp. 34}  
  Commercien-Collegium, oder wer sonst (daß an dergleichen Sachen kein Mangel im Lande erscheine, Sorge zu tragen hat) sein Bestes gethan, daß man hinführo im Lande selbst einen Theil desjenigen erzielen könne, was man bis hieher aus der Fremde müssen kommen lassen, oder ob hierinn etwas negligiret oder verabsäumet worden?  
  Dieses ist gewiß, daß in denen meisten deutschen Provintzien die Viehzucht nicht solchergestalt beobachtet wird, wie es der Boden wohl ertragen könnte, und daß mehr an einigen Orten auf das Land-verderbliche Wild, als auf die zahme Viehzucht gehalten werde, und ob wir gleich Deutschland unter dem Worte Teutschland gerühmet, daß es jetziger Zeiten ein gantz ander Gesicht habe, als es zu Taciti Zeiten gehabt; so ist dieses doch auch gewiß, daß noch sehr viele Plätze darinnen zu finden, in welchen es nicht viel besser aussieht, als es zu dieses Römischen Scribentens Zeiten ausgesehen hat, dahero sich nicht zu verwundern, daß, wann etwan an der einen Seiten die Podolischen, an der andern die Ungarischen, an der dritten die Frießländischen, Schonischen, Bornholmischen und Jütländischen Ochsen ausbleiben, daß so gleich Mangel an Rindfleisch sich ereigne, item, daß wir jährlich soviel tausend Centner Juchten-Leder aus Moscau, so viel Sohl- und Kalb-Leder aus Engelland, so viel Saffian aus der Türckey, so viel rohes, truckenes und eingesaltzenes Ochsen- und Büffel-Leder aus Liefland, Curland, Pohlen, Ungarn, Irrland, Island, und Dännemarck, ja gar aus America haben müssen, weil man nemlich die Viehzucht nicht besorget, und weder Policey- noch Commercien-Collegia das Ihrige dabey thun, was sie wohl darbey thun solten.  
  Von der Wolle wollen wir gar nicht reden, was wegen ihrer Ein-und Ausfuhre vor gar vieles zu bedencken sey, weil solches gegenwärtig auszuführen allzu weitläufftig werden dürffte.  
  Dieses ist gewiß, weil alle zur Nahrung aus dem Animalischen Reiche dienende Importanda meistentheils mit baarem Gelde bezahlet werden müssen, daß ein Commercien-Collegium schon Ursache habe, eine accurate Rubrick darüber zu machen, um zu Ende des Jahrs daraus zu sehen, was vor Geld davor aus dem Lande gegangen. Und ist kein Zweiffel, Deutschland allein wird an Hering, Stockfisch, Lachs, Bücklingen, Schollen oder Plat-Eisen, Neun-Augen, Austern, Sardellen, Caviard und dergleichen Fisch-Waaren mehr, item, vor Butter, Käß, und dergleichen, viel Millionen, manche deutsche Provintz aber viel Tonnen Goldes ausgehender Gelder finden.  
  Was nehmen nicht erst die kostbaren Pelleterien, item, die aus dem Thierlichen Reiche gezogenen Drogues, so vielerhand Friandise Waaren, welche von Italiänern und Frantzosen zugeführet werden, hinweg, daß, wann alle vor fremde Kleider, Eß- und Trinck-Waaren jährlich aus Deutschland ausgehende Gelder auf einem Register zusammen gesehen werden solten, ein rechtschaffener Patriot auf die Gedancken kommen solte: Es müste, wann es etliche Jahre so continuirte, endlich kein Heller Geld in Deutschland mehr übrig seyn; und gleichwohl ist noch Geld da, welches wir gewißlich nicht  
  {Sp. 35|S. 31}  
  unsern deutschen Bergwercken, (dann die haben an etlichen Orten genug mit ihrer Erhaltung zu thun) sondern denen unermüdlichen deutschen Kauff-und Handwercks-Leuten zu dancken haben, als welche dasjenige, was vor unnöthige Importanda, jährlich aus Deutschland ausgehen, durch ihren Fleiß und Arbeit wieder ins Land ziehen, ob die letztere gleich (nehmlich die Handwercks-Leute) fast durchgehends in Deutschland Hunger und Kummer dabey leiden, und solches darum, weil an den meisten Orten weder die Häupter und Vorsteher der Policey und des Commercii sich ihrer; wie es wohl seyn solte, gebührend annehmen.  
     

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Stand: 1. März 2013 © Hans-Walter Pries