Stichwort |
Text |
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Exporte |
Wir wenden uns nunmehro, nachdem wir eines
Landes Importanda erzehlet, und was vor
ein Unterscheid in denenselben zu machen sey,
gewiesen haben, auch zu dessen Exportandis
oder solchen
Waaren, die der
Kauffmannschafft
halber aus dem Lande ausgeführet, und in ein
anders verhandelt werden. |
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Solche seynd nun |
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- entweder rohe natürliche, oder auch durch
Menschen-Fleiß und
Kunst,
schon einigermassen zubereitete, und aus
unterschiedlichen zusammen gesetzte,
- oder auch
völlig zum menschlichen Gebrauch schon
ausgearbeitete Waaren, die man
Manufacturen
nennet, und welche schon in ihrer Perfection seyn, also, daß keine weitere
Hand darff angesetzet werden;
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es seynd auch |
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- zugelassene und verbotene,
- einheimische oder ausländische,
- schlechte oder kostbare,
- nothwendige oder überflüßige,
- verderbliche oder unverderbliche,
- currente und unabgängliche
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Waaren welche ebenfalls aus den dreyen Reichen der Natur ihren ersten
Ursprung ziehen. |
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Die erste
Art, nehmlich die natürlichen rohen
Waaren betreffend, (als da seynd |
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- aus dem Vegetabilischen Reich:
- Flachs,
- Hanff,
- allerhand Korn,
- Baum-Früchte,
- Wein,
- Öl,
-
Zucker,
- Farb-Waaren,
- und was die
Erde, und die
darauf stehende Bäume, Stauden und Büsche
sonst hervor bringt;
- aus dem Mineralischen
- alle
rohe Ertze und Metallen,
- Steine,
- Erde,
- Sand,
- Leimen,
- Farb-Waaren
- etc.
- Aus dem Animalischen
- wilde und zahme,
- auf dem Lande oder im Wasser,
oder in beyden lebende Thiere,
- entweder gantz
nach ihren Individuis, oder auch nach ihren
Partibus, und davon genommenen Theilen,
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über deren jedes ein
Titel oder Rubrick in
dem Verzeichniß-Buche der ausgehenden
Waaren gehalten werden muß). |
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So theilen sich dieselbige, zur Überlegung
des Commercien- oder Cammer-Collegii,
wieder ein, |
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- in bey uns überflüßige, oder in sich selbst bedürfftige,
- ingleichen in einheimische und ausländische.
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Bey der ersten Sorte ist wiederum in Obacht
zu nehmen, daß etliche solcher rohen Waaren aus
oberzehlten dreyen Reichen jedesmahl, oder nur
zu gewissen Zeiten, allen, oder nur gewissen
Leuten, oder auch niemahls und an niemand, oder
auch nur in gewisser Quantität, ausgeführet
werden können. |
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Jedesmahl und zu allen Zeiten, auch an alle
Menschen (sie seyen gleich Freunde oder Feinde)
lassen sich ausführen und verhandlen solche
Sachen, die unser Land in unerschöpflichem
Überfluß hat, welche nicht genugsam können
consumiret, dem Lande auch durch die Ausfuhr,
wenns auch gleich zu denen Feinden geschähe,
nicht geschadet, sondern vielmehr, (weil es ein
Commercium macht, und
Geld und andere
nutzbare |
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{Sp. 36} |
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Waaren ins Land bringet)
Nutzen geschaffet
werden. |
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Als z.E. wann Freunde oder Feinde kostbare
Marmor- oder Bruch-Steine zu ihren Palatiis und
Civil-Gebäuden, item, allerhand Delicatessen von
Priandises Waaren und dergleichen haben wolten.
Da kan es mit solchen Waaren immerfort heissen,
weil sie uns im Lande nicht mangeln, sondern
stets darinnen im Überfluß zu haben seyn.
Hingegen möchten auch selbst unsere Freunde zu
gewissen Zeiten kein Korn oder andere Feld- und
Baum-Früchte, die zum Essen dienen, auch nicht
gewisse Mineralia, als Schwefel, Salpeter, item,
keine Pferde, Ochsen, Schaafe, eingesaltzene
oder getrucknete Fische von uns bekommen
können, wann wir selbst daran Mangel, oder
wegen besorgender Theurung und Mißwachs,
würcklich habenden oder bevorstehenden
Krieges, derselben zu anderer Provision und
Munition, auch gebührender Verfassung selbst
nöthig haben. |
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Denen Feinden hingegen bleibet diese Zufuhr
von dergleichen Waaren, solange wir mit ihnen im
Kriege begriffen, oder wo es unsere Erb-Feinde
seyn, auf ewig ohnedem versaget, damit sie nicht
dadurch wider uns gestärcket, und den Krieg, so
viel länger zu continuiren, in
Stand mögen
gesetzet werden, wie solches an dem Exempel
Franckreichs zu sehen, welches
Deutschland so
lange
Zeit nicht würde haben beunruhigen
können, wann ihme nicht zu viel deutsches Geld
vor seine Frantzösische Galanterien, oder von
reisenden deutschen Cavaliers, soviel deutsche
Pferde aus Ober-und Unter-Deutschland, aus
theils See-Städten aber Hanff, Theer, Eisen und
andere, zur Equipirung seiner Flotte benöthigte
Materialien wären zugeführet worden. |
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Und also finden sich auch gewisse Zeiten und
Fälle, da nur von dergleichen rohen Waaren
gewisse Quantitäten, (welche durch
Obrigkeitlichen
Befehl oder einen
Creis- und
Land-Tags-Schluß limitiret worden) ausgeführet werden
dörffen. Also machet offt ein Land oder
Provintz,
mit Zuziehung der vornehmsten
Land-Städte,
seinen Überschlag, wie viel es dieses Jahr, zu
Versorgung seiner Magazinen, an Mund-Provision
und Kriegs-Munition nöthig habe; sonderlich
nachdem sich des künfftigen Jahrs Gewächs, und
die gegenwärtigen oder zukünfftigen Conjuncturen
anlassen, ingleichen, wie viel Korn, Flachs oder
Hanff, Schlacht-Vieh und Unschlitt, Leder und
dergleichen man dieses Jahr auszuführen, den
einheimischen und fremden
Kaufleuten,
(insonderheit denen, die gebührend darum
sollicitiren, etwan auch mit Vorschreiben von
andern Puissancen versehen seyn) verstatten
können. |
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Welche zuzulassende Ausfuhr vielmahls auch
ihre Politische Considerationes hat, als etwan
fremde
Herrschafften
und Nationen darunter zu
favorisiren, und selbige sich verbindlich zu
machen, oder so man selbige difficultiret oder gar
abschlägt, daß man das Jus Talionis oder
Repressalien darunter gebrauchet, weil nehmlich
Gegentheil vormahls ein gleiches gegen uns
gethan, oder noch thut, oder es stecken auch
andere politische, und eben dem gemeinen Pöbel
nicht bekannte Absichten darunter. |
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Zuweilen wird zwar eine solche Ausfuhr nicht
öffentlich refusiret, doch durch neue Imposten
oder anderen Vorwand, Mittel und Wege schwer
gemachet, wiewohl hierzu |
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{Sp. 37|S. 32} |
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ein reiffes Überlegen von einem geheimen
Staats-Rath, Cammer- oder Commercien-Collegio
erfordert wird daß man nicht so leicht zu extremen
schweren Haß erweckenden, oder übele Folgen
nach sich ziehenden
Dingen, (dergleichen
Repressalien, neue Imposten, und das Verbieten
der Ausfuhr gegen diese oder jene
Länder seyn)
schreite. Es gehören allezeit zwey zum Spiel, die
Gutthaten werden in Sand, die
Beleidigungen in
Marmor geschrieben: das hodie Mihi cras Tibi,
oder quod Tibi non vis fieri, alteri ne feceris: ist
von grossem Gewicht und Nachdencken. |
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Zuweilen hat ein Land die Ausfuhr seiner
rohen Waaren noch nöthiger, als ein anderes die
Einfuhr derselben. Dieses kan zur Noth ihrer
überhoben seyn, oder andere Wege und
Surrogata finden; jenes aber ist von der
Beschaffenheit, daß, wenn seinen
Einwohnern die
Ausfuhr gesperret wird, es ja so übel dran ist, als
wenn dem andern die Zufuhr manquirte, wie wir
solches in denen letztern Kriegen an
unterschiedlichen
Reichen und Nationen gesehen,
sonderlich aber die Sperrung des
Commercii
zwischen Deutschland und Franckreich, und auch
die dabey vorgelauffene vielfältige Unordnung und
Beschwerniß der Kauffmannschafft, (als über
welche sodann alle Wetter der Trübsal gehen,)
noch in frischem Andencken haben. |
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Am besten thut ein
Staat,
Provintz oder
Republick, wenn sie ihr darunter versirendes
Interesse,
Macht,
Vermögen und Situation, nach
denen gegenwärtigen und zukünfftigen
Evenements pro et contra wohl überlege, und das
Deliberandum diu, quod statuendum semel, sich
ein vor allemahl gesaget seyn lässet. Im übrigen
aber, wenn alle Dinge seine Wege haben, so
seynd solche unsere rohe Landes-Waaren,
ingleichen die durch
Handlung aus andern
Ländern an uns gekommene, und welche etwan
vormahls wieder (da man es nicht besser
verstanden) in dergleichen
Natur und
Form
verhandelt worden; anzusehen, als
Waaren, die
entweder, wie sie gewachsen oder gefallen, (als
allerhand Getreyde, Früchte, lebendiges Vieh,
Fisch-Waaren und dergleichen) müssen
weggegeben werden, oder auf welche den ersten
und andern Grad, der
Manufacturen nach, schon
etwas zu verdienen, und einer soviel grössern
Anzahl unserer Einwohner Brod u. Nahrung zu
verschaffen, dannenhero so viel als möglich die
Ausfuhr solcher rohen Waaren zu verhindern u. zu
verbiethen ist. |
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Denn wenn gleich nach dem ersten Grad nur
dieselbe von ihrer Unreinigkeit mundiret,
gesäubert, geläutert, ihre unterschiedene Sorten
ausgesuchet, durch einen Zusatz zum Gebrauch
verbessert, und also aus dem gröbsten
ausgearbeitet werden, so leben schon so viele
Leute von solcher
Arbeit, obgleich der
ausländische Kauffer hernach nichts weiters daran
gethan, sondern sie nur bis zur ferneren
Ausarbeitung vor seine Landsleute zubereitet
haben will. Also suchet mancher in einem Lande
rohen Flachs oder Hanff, und zahlet demjenigen
davor sein
Gelde, welcher solchen
gebauet oder
gepflantzet hat. Wenn aber solcher Flachs im
Lande zu Garn gesponnen worden, und alsdenn
erst ausgeführet wird; so ist dieses schon der
erste Grad einer, aus Verarbeitung roher
Materialien, entspringender Manufactur, auf
welche hernach der ausländische Käuffer den
andern Grad, nehmlich Leinwand daraus zu
machen, fortsetzet. |
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Könnte |
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{Sp. 38} |
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nun dieses in unserm Lande auch dergestalt
geschehen, daß es hernach an Debit nicht
mangelte; so hätte man schon ein mehrers
gewonnen, und was man von dergleichen rohen
Waaren (nehmlich selbige im Land selbsten zu
verarbeiten) prätendiren
können, erhalten. Weil es
sich aber nicht allezeit, wie man es wohl dencket
damit will thun lassen, sondern der Casus
kommen kan, daß man so wohl mit den rohen
Waaren, als denen daraus verfertigten
Manufacturen sitzen bleibet, und keines
verkauffen kan, hernachmahls auch wohl gerne
wolte, daß man nur eines von beyden wieder
hätte; also siehet man daraus, daß es nicht
allezeit daran gelegen, daß man schreye, man
müsse Manufacturen anrichten, wie heutiges
Tages dererjenigen ihr erstes
Wort ist, die vor
Commercien-Verständige wollen angesehen seyn,
in der
That aber nicht viel davon wissen, sondern
die gantze
Sachen will mit
Bedacht tractiret und
erwogen seyn. |
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Voraus aber fliesset das herrliche Axioma
hieraus, daß man denen Commerciis keinen
Zwang anlege, nicht mit öffentlichem grossen
Verbot, Inhibitionibus,
Mandatis und Repressalien
darein stürme, wenn es nicht die höchste Noth
oder der handgreifliche Nutzen des Landes, (als
wieder welchen keine Exception oder besorglich
daraus erfolgendes Ungemach aufgebracht
werden kan,) solches erfordert, sondern vielmehr
gantz still, und wie ein um sich fressendes Wasser
dabey hergehe, bis dasjenige uns
schädliche
Gebäu von sich selbst mit der
Zeit einfalle,
welches wir nicht anders, als mit grossem Eclat,
auf einmahl hätten in die Lufft sprengen
können. |
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Je mehr nun ein Land oder
Stadt an rohen,
oder auch im ersten und andern Grad
verarbeiteten, und zum Gebrauch fertig
gemachten Waaren ausführen, und in die Fremde
verhandeln kan; je besser wird es vor seine
Einwohner, und des
Landes-Herrn seine Intraden
seyn. Bey denen im Lande gewonnenen gewinnet
der Bauer,
Handwercks- und
Kauffmann, bey
denen ausserhalb Landes geholten der Schiffer
und Fuhrmann, ohne wer sonst noch sein Brod
dabey in Handreichung und Bearbeiten derselben
findet. |
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Ein vorsichtiges Commercien-Collegium hat
hierbey nur überhaupt zu betrachten, daß allezeit
seines Landes Einwohner mehr mögen
auszuführen, als einzuhohlen, mehr an Fremde zu
ver- als von diesem zu erhandeln haben. Also,
wenn man Korn, Wein, Fleisch, Fisch und andere
Eß- und Trinck-Waaren überflüßig im Lande, und auch
noch davon auszuführen hat; so ist es schon ein
gutes
Zeichen, daß es um das Land wohl stehe;
denn vor dergleichen Waaren, weil sie jedermann
haben muß, sonst das meiste Geld gegeben
werden müste. |
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Wäre es nun, daß das Collegium aus dem
Bilantz ersehen könnte, daß mehr von solchen
Victualien ein- als ausgeführet worden; so müste
es, wenn des Landes Beschaffenheit darnach
wäre, auf Remedirung durch allerhand heilsame
Edicte und Anstalten, die zu der Vieh-Zucht und
Ackerbaues
Verbesserung dienen, bedacht seyn
können. Wäre aber die Constitution des Landes
oder der
Republick also beschaffen, daß es den
grösten Theil seiner Lebens-Mittel von
ausländischen
Provintzien holen müste, wie also
in Holland geschiehet, welches kaum vor 30000
Menschen Korn bauet, da es wohl eine Million zu
ernehren hat; so muß man solchen Mangel durch
einen Gegen-Handel |
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{Sp. 39|S. 33} |
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dergestalt zu ersetzen wissen, daß das
gemeinen Wesen jenes Abgang nicht spüre, weil es
an dem, was ihme
GOtt, die
Natur und seine
Handels-Gelegenheit gegeben, ein reiches
Surrogatum hat. Also kan Holland seine
Fischereyen, und den so viel Millionen
eintragenden Heringfang so reichlich nützen, daß
ihme Deutschland und andere Länder genugsam
von dem Überfluß ihrer Victualien dafür
zuschicken müssen. Dieses wäre aber nur eine
Tausch-Handlung, welche nach dem Gebrauch
der ersten
Welt die Natur an die Hand giebet,
ausser welchen sich auch das kleine Holland nicht
grosse Natur-Gaben zu erfreuen hat. |
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Last uns aber sehen, was die
Handlung noch
dabey thut. Diese führet den Holländern aus Ost-
und West-Indien so viel kostbare Waaren zu, daß
ein grosser Theil
Europä von seinen Waaren,
noch mehr aber von seinen baaren Geldern, dafür
nach Holland schicket. Ja was noch mehr ist,
durch die Handlung wird das kleine sandige
Holland ein grosser Korn-Marckt, der von seinem
Überfluß gantze
Königreiche, wie offtmahls an
Portugall und Spanien geschehen, versehen, und
auf seinen Korn-Böden, Speichern und Magazinen
mehr Vorrath an Korn, als offtmahls das grosse
und fruchtbare Königreich Pohlen nicht hat,
aufweisen kan. |
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Eben also ist es auch mit der löblichen
Kayserl.
freyen Reichs-Stadt Nürnberg bewand,
welche gewißlich auf ihrem sandigen Boden nicht
alles bauet, was zu der Menge ihrer Einwohner
Erhaltung nöthig ist; so aber ersetzet ihre weit und
breit rühmlich-etablirte Handlung, und die Vielheit
ihrer Manufacturen, was ihr an Natur-Waaren
abgehet. Genug, daß in Holland und Nürnberg,
und so auch in andern Städten, die von der
Industrie und Commercien-Flor ihrer Einwohner
leben müssen, solche Surrogata seyn, welche
eine schöne Rubrick unter denen Exportandis des
Bilantzes ausmachen. |
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Es ist alsdenn gleich viel, ob ein solches Land
oder Stadt bey Schluß des Jahrs hundert tausend
Reichsthaler an Natur-Gaben, als Korn, Öl, Wein
und dergleichen, oder so viel an Kunst-Manufacturen ausgegeben, wenn nur der Werth
davon dem Lande oder der Stadt zu gut
gekommen. Diejenigen aber, die noch nicht
geschmeckt oder penetriret haben, was die
Commercia bedeuten, die thun einen Blick auf
diese Erzehlung, und beurtheilen alsdenn, ob dem
Handels-Flor eines Landes und einer Stadt zu
befördern nicht mehr Attention nöthig sey, als bis
hieher daran gewendet worden, da doch so viel an
denselbigen gelegen ist. |
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Wenn wir auch unter denen auszuführenden
Waaren den Unterschied gemacht, daß etliche
derselben verboten, andere auszuführen
zugelassen werden; so ist solches zum Theil
schon oben erörtert worden: da wir nehmlich, daß
denen Feinden des Vaterlandes keine Kriegs-und
Mund-Provision zugeführet werden müsten,
Meldung gethan. Es ist dieser Punct von der
Wichtigkeit gewesen, daß er auch sonderlich von
zweyen im Krieg begriffenen Puissancen der
dritten Neutralen vielmahls wollen aufgedrungen
werden, daß dieselbe des andern seinem Feind
mit keiner Zufuhr, auch sogar nicht mit
Innocenten, oder zum Kriege nicht gehörigen
Waaren bedienet seyn solte. Gemeiniglich aber
gehet eine Declaration vorher, was vor Waaren in
dergleichen Kriegen vor frey, und hin- |
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{Sp. 40} |
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gegen wieder vor unfrey oder contraband
erkläret werden solten. Also lesen wir in einer
Königl. Dänischen Declaration, in währendem
Kriege mit Schweden, an die zur See-Handlung
neutrale Deutsche Städte im Jahr 1659
promulgiret: |
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Daß vor Contrabande-Waaren gehalten wird
allerhand Munition, Gewehr, Pulver, Lunten,
Salpeter; ingleichen Sattel- u. Pferde-Zeug, samt
Pferden, ingl. Eichen, Schiffs-Zimmer, mit
allerhand Schiffs-Materialien und Geräthschafft,
als Segel-Tuch, Tackel-, Tau-Werck, und alles,
was zum Orloge, Belägerung, Bloquirung, oder
andern Armatur, zu Land und Wasser
fortzusetzen, dienlich und nöthig ist; |
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2) werden auch für verbotene und
Contrabande-Waaren gehalten allerhand
Victualien von Eß- und Trinck-Waaren, sowohl
auch allerhand grob und klein Salz, ohne allen
Unterscheid, nichts davon ausbescheiden, als
alleine allerhand Weine, Brannteweine und
Specereyen, so wohl auch denjenigen Hering und
Salz, so alleine nach der Narve, Revel und Nien-Schantze geführet wird, (als von wannen nach
den Moscowitischen Landen und Städten Handel
getrieben wird, damit nehmlich der Moscowitische
Handel dadurch desto besser und ungehinderter
seinen Lauff und Fortgang haben möge) welche
beyde Sorten wir, sonderlicher Consideration
halber, also gnädigst bewilliget, daß sie
ausgenommen, und nach bemeltem Narva, u. den
Liefländischen Städten, so benennet seyn, alleine
frey mögen geführet werden; |
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3) Soll auch unter Contrabande-Waaren
gerechnet werden Galmey, auch was sonst zu
Beförderung allerhand Manufacturen und Arbeit
dienet, welche in Schweden und dessen
unterliegenden Landen und Städten gemacht,
oder sonst anderer Gestalt verfertiget oder
zuwege gebracht, ingleichen, gegossen,
geschmiedet oder gezogen werden, sie seyn von
Kupffer, Meßing, Eisen, Bley oder andern
Materialien, es sey Metall, Leinen oder Wollen
gemacht, wo die auch anzutreffen in freyen oder
unfreyen Schiffen (so Schwedischen Unterthanen
oder Rehdern zugehören) nehmlich allerhand
Stück u. Canonen, oder Feuer-Mörser von Metall
oder Eisen, klein oder groß, allerhand Waffen,
Harnisch, Gewehr vor Reuter oder Infanterie zu
gebrauchen, Ancker, Nägel, Spicker u. Bolten,
ingl. allerhand gemachte Hauß-Geräth oder
Küfen, sammt den kupfernen Müntzen auch allen
andern, so aus Schweden und darunter liegenden
Landen und Städten ausgeführet wird, und
Schwedischen Unterthanen zugehöret, obgleich
dasselbe in freyen oder neutralen Städten und
Leuten, Schiffen, wie vor erwehnet, zu finden ist,
jedoch, daß deshalber und darum gleichwohl freye
Schiffe und Güter freyen und neutralen Leuten
zugehörend, so weit dieselbe mit sothanen
rechtmäßigen und richtigen Certificationen, wie
dieselbe hier oben beschrieben sind, gerichtlich
erwiesen werden können, keiner |
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{Sp. 41|S. 34} |
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Confiscation unterworffen seyn sollen. |
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Die Waaren aber, so auf ermeldte Manier
genugsam erwiesen werden, daß sie freyen
Städten und neutralen Leuten zugehören und von
denselben in ihren eigenen Schiffen (vermöge
genughaffter des Schiffs Certification, wie
vorermeldt) aus Schweden ausgeführet werden,
es sey Stangen, Eisen, Osemund, Kupffer-Drat
und Platten-Kupffer, ingleichen, allerhand Korn
und fette Waar, ingleichen, Häute und Felle, und
alle andere Schwedische Waaren, so unbereitet,
oder sonst in Schweden, oder andern den
Schweden zugehörenden Städten und Landen in
einiger Arbeit nicht gemacht seyn, ingleichen,
Flachs, Hanff, Wachs, Füren, Bau-Zimmer, Delen,
Latten, Gottländisch Kalck und Kalck-Steine,
allerhand Fliesen und andere Steine, samt
Masten, Spieten, Teer, Pech, Pott- und Wed-
Asche, Klapholtz, Pipenstäve, Pelterey, Juchten
und andere Rußische Leder und Rußische
Waaren seyn, hiermit nicht gemeynet oder
verboten, auszuführen, sondern seyn hiermit
bewilliget und zugelassen, daß sie, um die
Commercia zu erhalten, von neutralen Städten
und Leuten in deren Schiffen von deren Dienern,
wie vorermeldt, frey mögen ausgeführet
werden. |
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Wie dann auch dieselbe hingegen nach
Schweden frey einführen mögen allerhand
Seiden-Zeug, Lacken und andere dergleichen
feine Kram- und courante Waaren, so nicht zu
einigem Kriegs-Effect eigentlich und endlich von
nöthen und dienlich seyn. |
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Alle das freye Gut aber, so in unfreyen
Schiffen gefunden, und betreten wird, soll und
muß endlich (ohne einige Exception) der
Confiscation zum guten Preise unterworffen
seyn. |
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Wornach sich unser Admiralitäts-Rath und
Bediente, samt allen und jeden unsern Officiers,
Ausliegern und Commiß-Fahrern, wie auch alle
andere, es seyn unsere Freunde und Nachbarn,
oder Feinde die einigen Handel und Wandel
treiben, und zur See fortsetzen wollen, bey
währender gegenwärtiger Fehde zu richten und
vor Schaden zu hüten haben etc. |
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Ferner, so verbietet sich auch die Ausfuhr von
selbsten in theuren und Mißwachs Zeiten, wobey
abermahls das Commercien-Collegium
beschäfftiget seyn muß, nebst seinem Bilanz der
In- und Exportandorum auch eine Landes-Rechnung und Verzeichniß zu halten, wie der
Vorrath dieser oder jener zur Leibes-Nothdurfft
gehörigen Waare im Lande beschaffen sey, damit
nicht eigennützige und Gewinn-süchtige Kaufleute
immer drauf loß ausführen, und hernach im Lande
selbst, wie man dessen gar viele Exempel hat,
Mangel daran erscheine. |
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Hingegen hat man sich zu erfreuen, wann von
Jahren zu Jahren die Exportanda zunehmen,
welches geschiehet durch Verbesserung der
Manufacturen, und wann sonderlich deren viele
neue inventiret werden, welche der Ausländer
begierig wegkauffet, da man sich denn im Zoll
wohl vorzusehen, daß derselbe so wohl auf
unsers Landes Natur- als Kunst-Gaben oder
Manufacturen so moderiret werde, daß der
Fremde sich nicht dadurch be- |
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{Sp. 42} |
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schweret, sondern des leidlichen Zolls wegen
geneiget befinde, unsere Exportanda so viel
häuffiger abzuholen, oder daß sie ihn zum
wenigsten mit Nutzen können zugeführet werden;
sintemahl viele Reiche und Länder nicht in der
Verfassung seyn, daß sie die ihnen benöthigte
Waaren selber abholen solten, sondern sie lassen
sich solche von dem, der selbige bey sich
erziehlet, oder doch von andern eingehandelt,
noch darzu zu führen, wie es also die Spanier,
Portugiesen, Pohlen und Moscowiter, und fast alle
Asiatische Nationen im Gebrauch haben, andere
Europäische Nationen hingegen solches selbst mit
ihren eigenen Schiffen abholen, und zum
wenigsten die Fracht dabey vor die ihrige
lucriren. |
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Allein davon ist hier nicht die
Rede, sondern
nur von eines Landes Exportandis, sie mögen
hernach weiter wegkommen, wie sie wollen. Bey
grossen und renommirten Handels-Plätzen, als
Hamburg, Amsterdam, ist ohnedem darinnen
nichts gewisses zu determiniren, als bey welchen
die Ab-und Zufuhr eine stetswährende Circulation
oder Ebbe und Fluth ist, da so bald nichts
abgesendet worden, als schon wieder was
frisches an der Stelle ist, und also an diesen
Örtern nicht die Natur und Kunst ausser nur in
gar wenigen, sondern bloß die Stärcke der
Handlung, die grosse Anzahl der Exportandorum
machet. Wie dann auch von der Welt-berühmten
Stadt Antwerpen gelesen wird, daß, als solche
noch in ihrem Flor gestanden, wöchentlich etliche
tausend mit Kauffmanns-Gütern reich beladene
Wagen und Schiffe aus derselben abgesandt
worden. |
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Glücklich ist das Land, welches viel
Exportanda hat, die sonst nirgend oder doch
wenig als in ihr gefunden werden. Dann
solchergestalt kan sie einen trefflichen Marckt
machen, und den Preiß setzen, wie sie will, jedoch
soll solcher auch in christlicher
Billigkeit bestehen,
damit die Abkäuffer auch ein Stück Brodt daran
verdienen können, und nicht der Bogen, wann er
allzu hart gespannet wird, endlich breche, und der
Fremde anderwärts sich zu provediren
Gelegenheit nehmen, solte es auch gleich mit
seinem Schaden geschehen, darüber hernach ein
solches Land oder Stadt mit seinen Exportandis
sitzen bleibet. Wie man dann gar viele Exempel
anführen könnte, daß ein Land oder Stadt
vermeynet, es habe dieses oder jenes Materiale
oder Manufactur allein, und müsten es wohl die
Ausländer von ihr holen; allein diese haben, nach
vieler Bemühung, endlich doch etwas gefunden,
welches von jenen die Stelle vertreten, darüber
hernach ein solches Land oder Stadt mit den
Seinigen besitzen geblieben. |
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Wann ferner ein Land oder Stadt so klüglich
handelt, daß es die meisten seiner zur Üppigkeit
und Wollust dienenden Waaren, die bey ihr
wachsen oder gemacht werden, mehr
auszuschicken, und Fremden aufzuhängen, als
selbst zu consumiren suchet; so ist solches ein
Zeichen seiner gütigen
Policey, und daß das
Commercien-Collegium wohl wisse, was zu seiner
Einwohner
Frieden und Besten dienet. Also
machen viel Länder und Städte kostbare
Galanterien von Gold, Silber, Seide, sie selbst
aber kleiden sich in Landwolle und andere
schlechte Zeuge, und machen es, wie man etwa
im Sprüchworte zu sagen pfleget: Daß die besten
Schuster die schlechtesten Schuhe tragen.
Indessen ziehen sol- |
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{Sp. 43|S. 35} |
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che Länder und Städte vor ihre also
ausgeführte Waaren gutes Silber-Geld, und liefern
andern Ländern Vanitäten und solch Zeug davor,
von welchen zuletzt nichts als Lumpen
überbleiben oder welches wenn es durch die
Gurgel gejaget worden, ebenfalls keinen Nutzen
zurücke läst. |
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Am allermeisten aber wäre darauf zu
studiren, wie man solche Galanterien nach und
nach, durch Zuziehung
geschickter
Handwercker,
in unsern Landen verfertigen, und folglich denen
Ausländern zuführen könnte, welche sie zu ihrer
Üppigkeit anderwärts geholet. Also haben
Hamburg,
Berlin, Dreßden und andere Städte in
Verfertigung kostbarer Kutschen, bereits
Franckreich einen grossen Stoß gethan, daß nicht
mehr so viel, wie vor diesen, aus Paris
verschrieben werden darf. Und obgleich noch ein
und anderer Frantzösisch-Gesinnter, und welcher
nichts in dergleichen Sachen vor vollkommen hält,
als was in Franckreich gemachet worden,
zuweilen mit einer hiesigen, jedoch mit dem
Nahmen einer Frantzöschen Manufactur belegten,
solte betrogen werden, so ist es doch kein Zweifel,
daß solches, weil es zu des Landen Besten
gereichet, ein zugelassener Betrug zu nennen
sey. Und so fiel auch von eines Landes seinen
Exportandis oder ausführenden Waaren. |
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Bilanz |
Ein sorgfältiges Commercien-Collegium wird
hieraus, Eingangs gemeldter massen, auch
leichtlich den Jahres Bilanz zu formiren, und die in
beyden Registern (als der eingekommenen und
ausgesandten Waaren, wie auch derer, die
durchgeführet worden,) befindliche Posten, gegen
einander zu halten wissen, um nach solchen
dasjenige zu remediren, was nach gefundenen
Umständen des Landes Wohlfahrth erfordert. |
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Als z.E. fände sichs, daß die Ausfuhr des
Landes seiner Natur-Gaben dieses Jahr mehr, als
im vorigen gewesen wäre, so macht man gleich
Reflexiones darüber, woher solches kommen, ob
ein gut fruchtbar Jahr, oder die ohnedem
genungsam versehene Land-Magazinen,
ingleichen die Vermehrung der Einwohner, die
gute Verbesserung des Bergwerckes, des
Ackerbaues und der Vieh-Zucht, solches unser
seits, auf Seiten der Ausländer aber folgende
Ursachen befördert haben, nemlich: |
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- Daß, weil Krieg und Pestilentz aufgehöret, die
Pässe von allen Seiten wieder offen, oder da
anderwärts Krieg und Mißwachs sey, selbiges
unsere Land-Waaren so viel williger gemacht,
- ingleichen ob eine neue Kundschafft und neu
erfundene Wege sich vor unser Land (nur dessen
Natur-Waaren dahin zu verführen,) aufgethan;
- it.
ob ein mit fremden Puissancen geschlossener
Commercien-Tractat und Alliantz solche unsere
Handlung facilitiren,
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und was der zu untersuchenden Ursachen
mehr seyn möchten, die gleich also, im
Gegentheil, wenn dieses Jahr an unsern Natur-
Gaben weniger, als im vorigen ausgeführet zu
seyn, nach dem Billanz befunden wird, ihre
Gültigkeit und Application haben, da dann nach
Befinden das Commercien-Collegium zur
Conservation der ersten und Redreßirung des
letztern Beschaffenheit, nehmen kan. |
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Gleich also ist es auch in der Ein-und Ausfuhr
der Manufacturen zu halten, daß man aus dem
Bilanz ersehe, welche am häufigsten bey uns ein-
und wieder ausgegangen, um in jenem zu
veranstalten, daß, so es nützlichen sel- |
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{Sp. 44} |
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bige in unserem Lande selbst mögen
gefertigt, und so wir die rohen Materien nicht
darzu haben, solche aus der Fremde verschrieben
werden. Es wäre denn, daß wir solche
Manufacturen wohlfeiler aus der Fremde
anschaffen, als selbige im Lande verfertigen
könten, wenn wir auch gleich die rohen Materien
darzu hätten, in welchem Fall man sie lieber aus
der Fremde kommen läst, und unsern Einwohnern
andere Geschäffte verschaffet, bey welchen ein
mehrers, als an jenen, zu verdienen ist; wären es
aber unnützliche und nur zur Wollust dienende
Manufacturen, müste sogleich die Policey-Ordnung darhinter her seyn, damit das (diß-jährige) davon eingeführte Qvantum zukünfftiges
Jahr schon geringer werden möchte. Hingegen, so
das Qvantum unserer ausgeführten Manufacturen
in Ab- oder Zunehmen sich nach dem Bilanz
befände, so hätte man ebenfalls auf die Ursachen
von beyden aus soliden Commercien-Principiis
Acht zu geben, und in jenem beyzutragen, was zu
dessen Wiedererstattung, in diesem aber, zu
dessen Conservation und Vermehrung gereichen
kan. |
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Siehe auch |
Übrigens besiehe hierbey die
Artickel: |
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Herkunft der Waren |
Übrigens ist einem
Kauffmann auch zu
wissen nöthig, wo jede
Waare am besten und
wohlfeilsten zu bekommen, welches man auch in
unterschiedlichen
Büchern beschrieben findet. Als
die Waaren, so nach Venedig geführet werden,
sind diese: |
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- Aus den
Ortenso an dem Mari Majori
gelegen, bringt man Häute, Öle, Hering und
andere eingesaltzene und truckene Fisch-Waaren.
- Von Baruti bringt man Seiden, Teppich, Ingber,
Zimmet, Muscaten, Pfeffer, Caßia, Rhabarber,
Zabellotten, oder Grob-Grün, und andere
dergleichen Waaren mehr.
- In Syrien ladet man
Corduan, Wachs, Seiden, Honig, Teppich, Datteln,
gesaltzene Fische etc.
- Zu Zante ladet man Wein,
Pomerantzen, Limonien, Oliven, Öle, Wolle,
Häute, Rosinen und Cubeben, in grosser Menge.
- In
Italien, Früchte, Wein, Käse Wolle, Saltz, Seiden
und Eisen-Werck.
- In Apulien Getreyde, Bonen,
Kücher-Erbsen, Öle, Wein, Pomerantzen,
Limonienen, und andere dergleichen Früchte.
- In
der Marck Ancona die Romania, Getreyde, Wein,
Öl, Saltz, Käse, Flachs, Hanff, Röthe, gesaltzene
Fische und allerhand Früchte.
- In Istria gute Weine,
Lämmer, Zicklein, und auch allerhand Früchte.
- In
Friul hat man gute Weine in grosser Menge,
nebenst allerhand Früchten.
- Aus Pohlen und
Moscau bringet man Rauchwerck, als Zobeln,
Marder, Wölffe, Füchse, Bären u.a.d.
- Aus den
Niederlanden hat man allerhand Gewande,
Gemählde und Fischwerk.
- Aus Deutschland
gearbeiteten Meßing, Kupffer, Eisenwerck, und
fast unzehlige andere Waaren mehr.
- Aus
Franckreich leinen Tuch und Bücher in vielen
Künsten.
- Aus Hispanien Fischwerk, Seiden, Wein,
Wolle und Früchte.
- Aus Barbaria rohe Ochsen-
und Schaaf-Häute, Leinwand, Barchend, Rosinen,
Cubeben, Datteln, Feigen und andere Früchte.
- Aus Sardinien Biscoten, Käse, Wolle, Häute,
Pferde und Wein.
- Aus Corsica, Käse und viel
Wein gegen Rom.
- Aus Indien, Lignum Sanctum, oder Frantzo-
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{Sp. 45|S. 36} |
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sen-Holtz Brasilien-Holtz, Sassaparille, Zimmet, Silber, Gold, und
allerhand Gewürtze, usw. |
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