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Zedler: Wille Gottes [1] HIS-Data
5028-57-25-9-01
Titel: Wille Gottes [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 57 Sp. 25
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 57 S. 26
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Übersicht
I. Abhandlung des Willens Gottes in der ersten Bedeutung
  1) Erklärung dieser Bedeutung.
  2) Object des Göttlichen Willens.
  3) Würckungen des Göttlichen Willens.
  4) Eigenschaften des Göttlichen Willens. .

  Text Quellenangaben
  Wille Gottes, Lat. Voluntas Dei, Voluntas  
  {Sp. 26}  
  divina. Man pfleget den Willen Gottes sonderlich auf zweyerley Art zu nehmen.  
     
  I. Abhandlung des Willens Gottes in der ersten Bedeutung.  
  1) Erklärung dieser Bedeutung.  
  Einmahl verstehet man durch den göttlichen Willen eine Art derjenigen Eigenschaften Gottes, die er mit den andern Geistern gemein hat. Man theilet selbige in die Physische und Moralische, und weil zu jenen dessen Leben gehören, so rechnet man zu den Würckungen desselbigen seinen Verstand und Willen.  
  Es sind die Eigenschaften Gottes, und also auch sein Vermögen zu wollen, (FACVLTAS VOLENDI) sein Wesen selbst, und da er das allervollkommenste Wesen ist, so muß er auch den allervollkommensten Willen haben, daher, wenn wir gleich die Sache nicht anders, als wie es die Schwachheit unsers menschlichen Verstandes zuläst, vorstellen können, doch dahin zu sehen ist, daß ihm auch auf Seiten des Willens nicht die geringste Unvollkommenheit beygeleget werde.  
  Es ist also der Wille Gottes diejenige Würckung des Lebens, so in Gott ist, da er allezeit, auf die allervollkommenste Art, das Gute liebet, und das Böse hasset; auch in sich selbst, als in dem allerhöchsten Gute, allein acqviesciret. Dieses letztere ist auch ohnstreitig die Ursach, warum er sich den Nahmen des sich selber zureichenden GOttes [zwei Wörter hebräisch] selber beyleget. 1 B. Mos. XVII, 1.
  Die Handlung des göttlichen Willens (Actus volendi) kan, nach Verschiedenheit des Gegenstandes, in ein Wollen und Nicht-Wollen, (Voluntatem et Noluntatem) eingetheilet werden, indem GOtt theils etwas will, theils etwas nicht will. Das göttliche Wollen ist nichts anders, als die weiseste Zuneigung GOttes, welche er gegen sich selbst, als den höchsten Endzweck, und gegen die Geschöpffe um seiner willen, als gegen Mittel, heget.  
  Wenn der Wille GOttes als eine Zuneigung beschrieben wird, so wird er dadurch von dem Verstande unterschieden; Wenn er aber die weiseste Zuneigung genennet wird, so wird er dadurch von dem natürlichen und sinnlichen Triebe, (Appetitu naturali et sensitivo) der in GOtt nicht statt findet, unterschieden; Massen in GOtt die allervollkommenste vernünfftige Begierde (Appetitus rationalis) ist, die sich auf die Einsicht seines Verstandes gründet. Eine solche Beschaffenheit hat es mit dem göttlichen Willen.  
  Nun fragt es sich, was das Nicht-Wollen GOttes sey? Dieses ist mit dem moralischen Bösen, das ist, mit demjenigen beschäftiget, was mit dem göttlichen Willen und Neigung nicht übereinkommt. Es ist also diejenige Handlung, da GOtt, welcher zu sich selbst die allervollkommenste Neigung und Liebe hat, alles dasjenige, was ihm und seiner Ehre zuwider ist, verabscheuet. Davon heisset es Psalm V, 5: Du bist nicht ein GOtt, dem gottloß Wesen gefällt.  
  Diese Verabscheuung GOttes aber bestehet nicht in einem blossen Affecte, sondern in dem nachdrücklichsten Effecte, indem er das Böse bestraffet und vernichtet; gleichwie er hingegen das Gute liebet, belohnet und befördert. Es ist also in GOtt eine ernstliche,  
  {Sp. 27|S. 27}  
  ewige und unveränderliche Neigung zu dem Guten, und Abneigung von dem Bösen; Und das ist es, was das Wollen und Nicht-Wollen GOttes genennet wird. Die heilige Schrift schreibet Gott ausdrücklich einen Willen zu.  
 
  • Ps. CXV, 3: Unser GOtt ist im Himmel, er kan schaffen was er will.
  • Röm. IX, 18, 19: Er erbarmet sich, wessen er will, und verstocket, welchen er will.
  • Ephes. I, 11: Er würcket alle Dinge, nach dem Rathe seines Willens.
  • Matth. XI, 26: Ja Vater, es ist also wohlgefällig gewesen vor dir.
  • 1 Timoth. II, 4: GOtt will, daß allen Menschen geholffen werde, etc. Von dem Nicht-Wollen heisset es,
  • 2 Petr. III, 9: GOtt will nicht, daß jemand verlohren werde, etc.
 
     
  2) Object des Göttlichen Willens.  
  Der Gegenstand des göttlichen Willens ist entweder persönlich, (Objectum personale) oder reell, (reale). Das persönliche Object kan wiederum in das vornehmste, (primarium) welches er selber ist, und in das geringere, (secundarium) nehmlich die Creaturen, so ferne sie ein Bild seiner Gütigkeit tragen, und zu seiner Ehre geschaffen sind, eingetheilet werden.  
  Das reelle Object, dabey sich das göttliche Wesen durch den Willen äussert, ist entweder was gutes, oder was böses; Da er denn das Gute allezeit lieben, und das Böse allezeit hassen muß. Hier zeiget sich zwischen dem göttlichen und menschlichen Willen ein grosser Unterschied. Denn die Menschen erwählen oft was Böses, an statt des Guten indem sie selbiges entweder aus Unwissenheit, oder aus Irrthum oder auf Antrieb eines verderbten Affects vor gut halten, daher es auch kommt, daß sie in ihrem Willen so veränderlich sind, welches eine grosse Schwachheit anzeigt. Dieses läßt sich von GOtt nicht sagen, massen er wider sich selbst handeln würde, und also kein GOtt bliebe, woferne er was gutes hassen, und was böses lieben solte, so mit einer gar grossen Unvollkommenheit verknüpft wäre.  
     
  3) Würckungen des Göttlichen Willens.  
  Die Würckungen des göttlichen Willens theilet man in die Rathschlüsse, Affecten und in die Tugenden, wenn man auf menschliche Art davon reden will, da man sie zwar von einander unterscheidet, die aber alle zugleich geschehen. Denn da bey ihm wegen seiner Unendlichkeit keine Succeßion statt findet, so erkennt er nicht nur alles auf einmahl, sondern will auch alles auf einmahl.  
  Der Rathschluß ist der Wille, daß etwas geschehen, und zur Würcklichkeit kommen soll, welches man sich, wie bey allen andern Würckungen auf das vollkommenste vorstellen muß. Denn wir dörffen nicht dencken, es gehe da zu, wie bey einem Menschen, wenn er worinnen einen Schluß fasset. Wie bey ihm alles schon von Ewigkeit beschlossen gewesen, also sind seine Rathschlüsse gantz unveränderlich, und muß alles auf das genaueste so eintreffen, wie er es beschlossen. Er braucht dabey keine Überlegung anzustellen, daß wenn er gleich nichts ohne Ursache thut, so macht  
  {Sp. 28}  
  ers doch nicht wie die Menschen, die, wenn sie sich zu etwas entschliessen wollen, so halten Sie den Nutzen und den Schaden gegen einander, und sehen, welches das beste. Nach der Vernunft können wir keine andere Rathschlüsse erkennen, als die uns aus dem würcklichen Erfolg, wie er in der Natur begriffen, bekannt werden, daß GOtt von Ewigkeit beschlossen, die gegenwärtige Welt in der Zeit zu erschaffen, den Creaturen dasjenige Wesen, so sie haben, zu geben, und das Böse zu zulassen.  
  Rechnet man zu dem göttlichen Willen und dessen Würckungen auch noch die Affecten, so muß abermahl ihm keine solche Art der Affecten beygeleget werden, dabey sich was unvollkommenes befindet. Man pflegt solche in drey Gattungen abzutheilen. Es sey ein Affect eine heftige und ausserordentliche Bewegung entweder am Leibe allein, und das nennet man Affectum corporeum; oder am Leibe und Gemüthe zugleich, welches ein Affectus sensualis; oder am Gemüthe allein, so ein Affectus mentalis sey.  
  Die beyden ersten Arten können GOtt als einen Geiste nicht zukommen; was aber die Affectus mentales betrift, wie denn auch die Engel gewisse Affecten haben, so sind selbige zweyerley. Einige haben ihrer Natur nach was sündliches und unvollkommenes bey sich, als der Neid, Haß, Reue und Traurigkeit, daher wenn wir auch von GOtt in der heiligen Schrift lesen, er sey bekümmert: er sey erbittert: es reue ihn, so geschicht dieses auf menschliche Art und muß auf eine der göttlichen Majestät gemässe Weise erkläret werden. Andere Affecten haben nichts sündliches und eitles an sich selbst bey sich, und die werden GOtt, jedoch in dem vollkommensten Grade, zugeschrieben, als der Affect der Liebe, der Freude, der Mitleidigkeit.  
  Die Tugend in dem göttlichen Willen müssen wir uns gantz anders vorstellen, als wie sie bey einem Menschen beschaffen. Denn sagt man von demselbigen, er sey Tugendhaft, so heißt dieses eigentlich so viel: er ist stets bemüht, sein Thun und Lassen nach dem Willen GOttes, als der Richtschnur seiner Handlungen, einzurichten, welches sich von GOtt nicht sagen läßt. Denn man kan ihm nicht nur keine Bemühung beylegen, weil selbige mit einer Unvollkommenheit verknüpffet ist; sondern es läßt sich auch nicht sagen, daß er sich nach einem Gesetze richte, indem er keinen höhern über sich hat. Auf solche Weise müssen wir an statt des Gesetzes sein göttliches Wesen nehmen, und an statt der Bemühung die würckliche Einrichtung oder Gleichförmigkeit, und uns also die Tugend bey Gott so vorstellen, daß er alles thue, was seinem Wesen gemäß ist.  
     
  4) Eigenschaften des Göttlichen Willens.  
  Die Eigenschafften des göttlichen Willens zeigen wir überhaupt darinnen an, wenn wir, wie wir vorhero schon erinnert haben, sagen, es geschehe dabey alles auf das allervollkommenste. Es haben aber die den Willen GOttes angehenden Eigenschafften ihre Benen-  
  {Sp. 29|S. 28}  
  nung und Natur theils von demjenigen, womit der göttlichen Wille und sie selbst umgehen, (ab objecto) theils von der Art und Weise, nach welcher GOtt etwas will, oder würcket, (ab operandi modo).  
  Es werden ferner die Eigenschafften des göttlichen Willens entweder schlechterdings, (absolute) von GOtt gesagt, oder sie beziehen sich auf die Creaturen (in relatione ad creaturas). Schlechterdings kommet GOtt zu, daß sein Wille  
 
a) independent sey, gleichwie sein Wesen independent ist.
 
 
b) Unveränderlich,
Jes. XLVI, 10.
 
c) Unendlich, denn der vornehmste Gegenstand des Willens ist sein göttliches Wesen, das unendlich ist, um welches Willen er alles übrige will.
 
 
d) Allerkräfftigst und allmächtig, indem keine Creatur seinen Willen hindern kan, Psalm CXV, 3: Er kan schaffen was er will.
 
 
e) Vollkommen heilig, so, daß er nichts will, oder würcket, was einem wahren und guten Zwecke (dessen Würcklichkeit jedoch allemahl von seinem Willen entspringet) zuwider läufft.
 
 
f) Vollkommen frey, indem er sich selbst durch den weissesten Rathschluß determiniret. Diese Freyheit muß GOtt schlechterdings zukommen. Denn wolte man ihm selbige absprechen, so wäre dieses eben so viel, als wenn man offenbar sagte, es sey kein GOtt. Ein GOtt, der nicht mit Freyheit, sondern aus einer Nothwendigkeit und Zwang würcket, ist kein GOtt, sondern vielmehr eine Machine; Weswegen die Atheisten ihre Kräffte vornemlich dahin anwenden, daß sie alle Freyheit aufheben mögen, weil sie wohl wissen, daß dadurch zugleich GOtt aus der Welt geschaffet werde. Man kan dieses an dem Benedict Spinoza sehen, welcher in Ethica. P. II. praeposit. 48. p. 65. schreibt: In mente nulla est absoluta, sive libera voluntas: sed mens, ad hoc vel illud vollendum, determinatur a caussa, quae etiam ab alia determinata est, et haec iterum ab alia, et sic in infinitum.
  Ja in dem bey dieser Proposition angeführten Scholio beraubt er den Menschen des Verstandes und Willens, woraus man leicht verstehen kan, was er von der Freyheit GOttes halte, worüber er sich Epist. 62. p. 584. also erkläret: Ego eam [ca. 11 Zeilen lateinischer Text].
 
 
  In diesem Irrthum stacken auch viele von den Griechischen Weltweisen, welche GOtt durch ein nothwendiges Band mit der Materie verknüpften, und ihm damit alle Freyheit nahmen. Darinnen kamen sie alle überein, daß die Materie von Ewigkeit gewesen, und nicht hätte möglich seyn können, daß die Welt aus nichts sey erschaffen worden; wegen des Ursprungs der Welt aber selbst, und der dabey erwiesenen göttlichen Freyheit waren sie von einander unterschieden.
 
 
  Plato meynte, GOtt habe aus freyem Willen sich mit der Materie vereiniget, und also die Welt herfürgebracht, auf welche Weise er GOtt eine Freyheit ließ. Aristoteles und Zeno aber
 
  {Sp. 30}  
 
  sagten, daß GOtt von Ewigkeit aus einer Nothwendigkeit wäre gezwungen worden, sich mit der Materie zu vereinigen, welcher also die Freyheit GOttes gar aufhoben, so insonderheit durch die gottlose Lehre der Stoicker von dem unvermeidlichen Schicksal geschahe, wovon Jacob Thomasius de Stoica mundi ... zu lesen.
 
 
  Es bestehet aber die Freyheit des göttlichen Willens darinnen, daß er aus innerm Triebe und Beliebung, dasjenige will, was sein vollkommenster Verstand als gut erkennet. Mit dieser Freyheit aber ist zugleich die höchste moralische Nothwendigkeit verbunden, welche darinnen bestehet, daß er nur das will, was er als gut erkennet, und dasjenige nicht will, was er als böse erkennet. Denn da er, wegen seiner Unveränderlichkeit, seine moralischen Eigenschafften nimmermehr ändern kan, als z.E. seine Wahrheit, Liebe, Heiligkeit etc. da er ferner, nach seiner Allwissenheit das Gute allezeit als gut, und das Böse als böse, erkennet: so kan er auch in Ewigkeit nicht anders, als das Gute wollen, und das Böse nicht wollen. Und das wird eine moralische Nothwendigkeit genennet, die mit der Freyheit wohl bestehen kan.
 
 
  Diese Freyheit des göttlichen Willens ist aus der Welt, als aus einem Spiegel, zu erkennen: Dieweil er den Raum und die Zeit in der Natur auf mehr, als eine Art, hätte erfüllen können, und ihn also nichts genöthiget, diesen Raum zu dieser Zeit vielmehr auf diese, als auf eine andere Art, zu erfüllen, sondern er die freye Wahl, oder einige Willkühr, gehabt hat, vor andern Dingen dasjenige zu erwählen, was ihm am meisten gefället, welches auch die H. Schrifft bezeuget: Psalm CXV, 3. CXXXV, 6. Hiob XXIII, 13. Dan. IV, 32. Offenbahr. IV, 11.
Siehe Nicolai Wilhelm Schröders Philosophische Inaugural-Dissertation: De libertate Dei, unter dem Professor Johann Conrad Spangenberg zu Marburg, 1743 gehalten.
 
g) Höchst einfach: Denn, wie GOtt, durch die einfacheste Handlung, auf einmahl alles erkennet, so will er auch alles durch eine eintzige einfacheste Handlung, ohne einige Succeßion der Volitionen.
 
 
  Man hat nicht wenig darüber gestritten: Ob in GOtt der Verstand vor dem Willen vorhergehe? Ob also das Wesen der Dinge, oder die durch einen vernünftigen Verstand von der Existentz der Dinge abstrahirte Möglichkeit derselben, vor dem göttlichen Willen vorhergehe, oder gegen den göttlichen Willen sich vorhergehend (antecedenter) verhalte? Ob nicht folglich der göttlichen Wille die Grund-Ursache nur der Existentz der Dinge, der göttliche Verstand aber die Grund-Ursache des Wesens der Dinge, und also zugleich mit dem göttlichen Verstande das Wesen der Dinge ewig, und nur die Existentz derselben zeitlich sey?
 
 
  Allein alle diese wahrhafftig unverständige Fragen setzen voraus, daß der Verstand und Wille GOttes zwey und verschiedene Dinge in GOtt selbst seyn: Daß der göttliche Verstand, wie der menschliche, vorerst durch gewisse Abstractionen sich vorstellen müsse, ob etwas angehe, oder möglich sey, ehe und bevor der göttliche Wille es zu der Existentz bringen könne: Daß also der göttliche Wille von dem göttlichen Verstande, nicht aber dieser von jenem, dependire; Wie etwa der menschliche Verstand und Wille in
 
  {Sp. 31|S. 29}  
 
  dem Menschen unterschieden, und die Wahrheiten des menschlichen Verstandes von der Freyheit des menschlichen Willens independent sind. Da nun aber der göttliche Verstand und Wille nicht zwey unterschiedene Dinge in GOtt selbst, sondern nur zwo unterschiedene Relationen der einigen gantz einfachen Gottheit gegen die Welt sind, die wir nur wegen der Ähnlichkeit, die sie mit den Würckungen unsers Verstandes und Willens haben, vermittelst der Anthropopadie uns unter dem Bilde eines Verstandes und Willens vorstellen.
 
 
  So fält ja die Frage, welches von beydem vor dem andern in dem göttlichen Wesen selbst vorhergehe, oder von dem andern dependire, von sich selbst hinweg; Und diejenigen, die solche Frage aufgeworffen, müssen von dem göttlichen Verstande und Willen, auch von dem göttlichen Wesen selbst, gar unrichtige Begriffe gehabt, und nicht erwogen haben, daß, da der Wille Gottes, in so fern wir ihn in Gott betrachten, Gott selbst seyn muß, folglich die Wahrheit, wenn sie nicht von Gottes Willen dependirete von Gott gar nicht dependiren könnte.
 
 
  Vielmehr hat Gott durch die Schöpffung, und also offenbahrlich durch seinen Willen, aller in der Natur hervorleuchtenden Weisheit ihre ersten Principia gesetzet. Er ist der Schöpffer der Elemente und Geister, welche die Principia der natürlichen Weisheit sind, die in dem Zusammenhange der Dinge selbst anzutreffen. Er ist der Schöpffer der Sinne und der Vernunfft, welche das Principium der menschlichen Weisheit sind. Er ist der Urheber aller Zwecke der Dinge, als des Principii aller moralischen Weisheit.
 
 
  Da also GOtt der Brunnquell aller in der Natur hervorleuchtenden Weisheit dergestalt ist, daß auch sogar die ersten Principia derselben von der Schöpffung, und also von seinem Willen, ihren Ursprung haben; Und durch diese Principia alle erschaffene Weisheit eben endlich und umschränckt ist, indem sie über dieselben sich nicht erstrecken kan: So kan die erschaffende Weisheit selbst kein Principium, das sich gegen den Willen GOttes vorhergehend verhalte, haben: Dieweil, wenn sie, wie die menschliche Weisheit, die vor dem menschlichen Willen vorhergehet, in die Grentzen determinirter Principiorum eingeschräncket wäre, sie unstreitig endlich, und folglich nicht göttlich seyn müste.
 
 
  Wenn derowegen die Scholasticker gesagt haben, daß dasjenige, was durch das göttliche natürliche Gesetz geboten und verboten ist, an sich selbst und seiner eigenen Natur nach, oder durch eine natürliche Nothwendigkeit, (per se, intrinsece, et sua natura) gerecht, oder ungerecht sey: so kan solches, als sehr wohl geredet, angenommen und gebilliget werden, in sofern es also verstanden wird, daß es nicht erst durch den Willen der Regenten auf Erden recht, oder unrecht werde, sondern solches recht und unrecht schon in der Ordnung der Natur, und also in dem Wesen der Dinge selbst, als eine von dem Willen aller Regenten auf Erden independente Wahrheit, gegründet sey.
 
 
  Daß aber ferner die meisten Scholasticker diese innerliche Nothwendigkeit (Perseitatem) auch so gar von der Freyheit GOttes independent haben machen wollen, und
 
  {Sp. 32}  
 
  davor gehalten, daß das Wesen der Dinge, und das in demselben gegründete Recht und Unrecht, auch selbst vor dem Willen GOttes, als ein ewiges Gesetz, vorhergehe; in dem GOtt ein freyer Schöpffer aller Dinge, nur in Ansehung ihrer Existentz, nicht aber auch ihres Wesens, und also auch nicht ein freyer Urheber des in dem Wesen der Dinge gegründeten Rechts, oder Unrechts, sey: Ist ein altes Vorurtheil, das aus den grundlosen Lehren der Heyden von dem Schicksale, und von einem GOtte gleich ewigen unerschaffenen Principio, durch welches die Formen der Dinge determiniret würden, und über dessen determinirte Möglichkeiten auch GOtt selbst nichts vermöge, seinen Ursprung zu haben scheinet; Welches zu bemänteln, und den Schandfleck seines Ursprungs zu dissimuliren, die Scholasticker sich zwar sehr, aber vergeblich, bemühet haben.
 
 
  Es ist wohl an dem, daß, was natürlicherweise recht, oder unrecht ist, in dem Wesen der Dinge selbst, nemlich in dem Wesen der Vernunfft und ihrer Objecte, gegründet ist: Allein, es ist auch gewiß, daß, da GOtt ein freyer Urheber und Schöpffer der Vernunfft und aller Dinge, die Schöpffung aber ein freyer Wille GOttes ist; Das Wesen der Dinge, und das aus demselben natürlicherweise fliessende Recht und Unrecht, dem freyen Willen GOttes nicht entgegen gesetzet, sondern als ein freywillig hervorgebrachter Effect subordiniret werden müsse; und man also nicht sagen könne, daß das Wesen der Dinge, nebst dem darinnen gegründeten Recht, oder Unrecht, vor dem Schöpffer der Dinge, das ist, der Effect vor seiner Ursache, sich als vorhergehend (antecedenter) verhalte.
 
 
  Es würden auch solches die Scholasticker nicht gesaget haben, wenn sie nicht den heydnischen Principien ihres Aristoteles allzu strenge angehangen hätten, welcher die Materie vor ein GOtt gleich ewiges und von ihm gäntzlich independentes Ding hielt, aus dessen Fähigkeit (Potentia) die Formen, als die Essentzen der Dinge, hervorgebracht würden: Dem zu Folge sie freylich sagen musten, daß das Wesen der Dinge schon von Ewigkeit, und vor dem Willen GOttes vorhergehend, in der Fähigkeit (Potentia) der Materie, der Möglichkeiten nach, determiniret sey, und es also nicht schlechterdings bey der göttlichen Freyheit gestanden, was vor Wesen die aus der Materie hervorzubringenden Dinge haben solten. Ja, viele haben diesen Irrthum gar so weit getrieben, daß sie sich nicht gescheuet, zu sagen, das in dem ewigen Wesen der Dinge gegründete Recht würde seyn, wenn auch gleich gar kein GOtt wäre.
 
 
  Die neuern Vertheidiger der Vorhergehung des Wesens der Dinge vor dem Willen GOttes, leiten zwar dieselbe nicht mehr aus diesen heydnischen Vorurtheilen her, durch welche die alten verleitet worden sind, sie zu behaupten: sondern sie sagen, daß das Wesen, oder die Möglichkeit der Dinge, von dem göttlichen Verstande, und nur die Existentz, oder die Würcklichkeit derselben, von dem göttlichen Willen dependire; und daß also, weil der göttliche Verstand vor dem göttlichen Willen sich als vorhergehend verhalte,
 
  {Sp. 33|S. 30}  
 
  folglich auch das Wesen, oder die Möglichkeit der Dinge, sich als vor dem göttlichen Willen vorhergehend verhalte; Dahero sey das Wesen der Dinge ewig, weil es in dem göttlichen Verstande von Ewigkeit vorhanden, und würcklich zugegen gewesen, und nur die Existentz derselben, als die von dem göttlichen Willen dependire, zeitlich.
Wolffs vernünfftige Gedancken von Gott, ...
 
  Allein an dieser Gedancke finden wir zweyerley auszusetzen: Erstlich, die Trennung des Wesens der Dinge von ihrer Existentz, als ob nemlich beyde zwey unterschiedene Dinge, auch ausser dem menschlichen Verstande, der sie von einander abstrahiret, wären; Inmassen das eine einen anderen Ursprung haben soll, als das andere. Zum andern den unrichtigen Begriff von dem Verstande und Willen GOttes, als ob nemlich auch diese zwey unterschiedenen Dinge in dem göttlichen Wesen selbst wären, und der göttliche Verstand etwas, (nemlich das Wesen der Dinge) würcke, worzu der göttliche Wille nichts vermöge, als welcher auf den göttlichen Verstand dergestalt erst folge, und von demselben dependire, daß, ehe der Wille GOttes einen Rathschluß, etwas zu der Existentz zu bringen, fassen könne, der Verstand GOttes erst erkennen müsse, ob und wie es möglich sey; Welches doch gar sehr nach dem Anthropomorphismus schmecket.
 
 
  Denn der menschliche Wille, wenn er sich, etwas zu Wercke zu richten, determiniren soll, erfordert zwar ein Object, dessen Möglichkeit schon ausser ihm in der Natur der Dinge präexistire, welche Möglichkeit von den schon existirenden Dingen zu abstrahiren und vorher zu erkennen, ihm eben ein Verstand zugesellet, oder vorgesetzet ist. Und in den menschlichen Wercken also ist es wahr, daß eine ausser dem Willen in der Natur vorher gegründete Möglichkeit schon da seyn müsse, ehe sie der menschliche Wille zu der Würcklichkeit bringen könne: Dieweil freylich der Mensch ein Object seiner Wercke haben muß, und sie nicht aus nichts erschaffen kan. Allein GOtt, als der Schöpffer der Dinge, findet nicht etwa schon das mögliche, sondern er machet möglich und zu einem Dinge, was vorher noch gar nichts, oder ein Unding, und also auch noch keine Möglichkeit war. Denn er erschaffete die Welt aus nichts.
 
 
  Also, da vor der Schöpffung ausser GOtt gar nichts war, und also auch nicht die Möglichkeiten, oder Species in Abstracto, der Dinge, die nun sind; Denn diese hat nachhero erst der menschliche Verstand von den würcklich existirenden Dingen, oder Individuis, in Gedancken abstrahiret: (Und wer wolte sagen, daß auch GOtt selbst, indem er habe erschaffen wollen, sich erst, man weiß nicht von was vor Concretis die Species, oder generalen Möglichkeiten der Dinge, abstrahiret habe).
 
 
  So muß GOtt alles, was möglich ist, allererst möglich gemacht haben. Und weil etwas machen, eine That, oder Würckung, GOtt aber in allen seinen Thaten, oder Würckungen, frei ist; (GleichwIe hin-
 
  {Sp.34}  
 
  gegen der Mensch in den Seinigen zum Theil umschräncket, und an die Möglichkeiten der Natur gebunden ist) Und das freye Thun, oder Würcken GOttes, wir uns als einen Willen GOttes vorstellen: So muß der Wille GOttes der Brunnquell nicht allein der Würcklichkeit, sondern auch der Möglichkeiten, (Specierum in abstracto) die wir Menschen uns nachhero von den würcklichen Dingen abstrahiren, seyn.
 
 
  Und also, da, nach der Redens-Art der Scholasticker, die von der Würcklichkeit der Dinge abstrahirte Möglichkeit derselben das Wesen der Dinge heisset; So ist der Wille GOttes auch der Grund des Wesens der Dinge.
 
 
  Gesetzt demnach, daß ein Heyde, den die Schöpffung aller Dinge aus nichts unbekannt war, und der also die Ewigkeit der Welt behaupten muste, nach diesem seinem Vorurtheile, nur die Existentz derer Individuorum vor zeitlich, das Wesen aber der Dinge in Abstracto vor ewig halten muste: So sehen wir doch nicht, wie einer, der obgedachte Heydnische Principia verwirfft, die folgenden derselben beybehalten, und also die Schöpffung aller Dinge aus nichts, und doch zugleich die ewige Präexistentz des Wesens der Dinge vor der Schöpffung, und folglich vor dem Willen GOttes, ohne Widerspruch behaupten könne.
 
 
  Wenn die innerliche Nothwendigkeit des natürlichen Rechts oder Unrechts, nur hypothetisch, oder Bedingungs-weise, behauptet würde, also nemlich, daß, da GOtt das menschliche vernünfftige Wesen, und das Wesen der andern Dinge, so, wie es ist, würcklich hergestellet hat, gewisse menschliche Thaten durch eine innerliche, in dem Wesen menschlicher Thaten selbst gegründete, Nothwendigkeit recht, oder unrecht seyn müssen: So hätte wohl niemand Ursach, das geringste darwider einzuwenden; Inmassen wir eine solche innerliche natürliche Nothwendigkeit, die nicht ein vor GOttes Willen vorhergehendes, sondern ein von Gott erschaffenes, und also von GOttes Willen dependirendes Wesen der Dinge zu dem Grunde hat, selbst behaupten. Denn da GOtt diese Natur der Dinge, und in derselben die menschlichen, nach seinem Willen nun einmahl hergestellet hat: So ist freylich nicht möglich, daß er zugleich etwas derselben widersprechendes wollen könne.
 
 
  Und so weit können wir allerdings mit dem Grotius, B. I, C. I. § 10. sagen: Quod actus jure naturali, praecepti, aut prohibiti, sint debiti, aut illiciti, per se, atque ideo a Deo necessario praecepti, aut vetiti, intelligantur; quodque jus naturale adeo immutabile sit, ut ne a Deo quidem mutari queat. Denn daß Grotius allhier nicht eine absolute, sondern eine hypothetische Nothwendigkeit, verstanden, welche die Bedingung, daß GOtt die Vernunfft und Natur so, wie sie ist, erschaffen habe, voraus setzet, ist aus seiner unmittelbar vor dem angeführten Satze vorhergehenden Definition des natürlichen Rechts, aus welcher er solchen Satz schliesset, gar deutlich zu erkennen: Jus naturale est dictamen rectae rationis, indicans, actui alicui ex ejus convenientia, aut
 
  {Sp. 35|S. 31}  
 
  disconvenientia, cum ipsa natura rationali, inesse moralem, turpitudinem, aut necessitatem moralem, ac consequenter ab auctore naturae, Deo, talem actum aut vetati, aut praecipi.
 
 
  Wenn demnach gefraget wird: Warum eine menschliche That an sich selbst vor recht, oder unrecht zu halten sey? So ist, nach dieser Definition des Grotius, zu antworten: Weil sie mit dem Wesen des Menschen, als einer vernünfftigen Creatur, übereinkommet, oder ihm zuwider ist. Wenn man ferner nach den Ursprunge diese vernünfftigen Natur des Menschen zu fragen fortfähret, so antwortet Grotius, sie sey, und mit ihr alles aus ihre folgende Recht, oder Unrecht, von GOtt, dem Urheber der Natur.
 
 
  Will man noch weiter ausgrübeln, warum doch GOtt diese Creatur, die wir nun, da sie da ist, einen Menschen nennen, vernünfftig, oder zu einem Menschen, erschaffen? So antwortet der Scholasticus, wie er aus den Heydnischen Principien seines Aristoteles gelernet hat: Weil das Wesen der Dinge, und also auch das vernünfftige Wesen des Menschen, ewig ist, und also GOtt das Wesen des Menschen nicht anders, als wie es schon vor der von Ewigkeit, vor dem Willen GOttes vorhergehend, gewesen ist, zu der Existentz in den Individuis der Welt hat bringen können; Und daraus schliesset er, daß also, was in den menschlichen Thaten recht, oder unrecht ist, nicht durch GOttes Willen, sondern vor dem Willen GOttes vorhergehend, recht, oder unrecht sey.
 
 
  Wir aber sagen, daß, weil der Wille, das ist, die freye That GOttes, durch welche er alle Dinge, und unter denselben die menschliche Vernunfft selbst erschaffen hat, das schlechterdings erste Principium aller Dinge ist, also unsere Vernunfft über GOtt, als den Schöpffer aller Dinge, nicht weiter hinaus könne: Und daß also Leute, denen GOttes Wille, oder die Schöpffung, noch nicht ein genugsam erster Grund aller Dinge zu seyn bedüncket, in einer Stunde mehr fragen können, als von ihnen selbst und von andern jemahls mit Grunde beantwortet werden kan.
 
 
  Der gewöhnlichste Einwurff, den die Vertheidiger der Vorhergehung des natürlichen Rechts, oder Unrechts, vor dem göttlichen Willen machen, ist dieser, daß, wenn das natürliche Recht, oder Unrecht, nicht vor dem göttlichen Willen vorhergienge, sondern erst durch diesen recht, oder unrecht würde, daher folgen würde, daß GOtt, nach seinem freyen Willen, die schändlichsten Laster, als Mord, Ehebruch, Diebstahl, Neid und so weiter, je so schier hätte gebieten oder zulassen, als verbiethen können; Welches zu sagen höchst ärgerlich und gottloß wäre.
 
 
  Allein die Nichtigkeit dieses Einwurffs lässet sich gar bald erkennen, wenn man erweget, wie unrichtig seine Folge sey. Denn da Mord, Ehebruch u.s.w. solche Thaten sind, die ihrer Natur nach schon einen vernünfftigen Menschen voraussetzen, aus dessen Wesen ein natürliches Gesetz, und aus diesem die Schändlichkeit dieser Laster, und die Verbindlichkeit zu den entgegen gesetzten Tugenden, nothwendig folget: So ist es ja freylich
 
  {Sp. 36}  
 
  unmöglich, daß GOtt einem vernünfftigen Menschen obgedachte Laster habe zulassen, oder gebieten, und also der göttlichen Willen sich selbst habe zuwider seyn, oder sich widersprechen können, das ist, daß GOtt ein vernünfftiges Wesen habe erschaffen wollen und können, das doch zugleich nicht vernünfftig seyn solle.
 
 
  Daher siehet man, daß die Zulassung der Laster von Seiten GOttes unmöglich seyn könne, und würcklich unmöglich sey, wenn auch gleich das vernünfftige Wesen des Menschen, und das aus demselben fliessende natürliche Recht, ein Werck des göttlichen Willens ist; Und daß man aus der natürlichen Schändlichkeit der Laster eine Vorhergehung solcher Schändlichkeit vor dem Willen GOttes keinesweges schliessen könne.
 
 
  Denn zum wenigsten hat doch dieses bey dem freyen Willen GOttes gestanden, ob er ein vernünfftiges Wesen hat erschaffen wollen, oder nicht. Dahero unwiedersprechlich folget, daß, da alles natürliche Recht und Unrecht unstreitig aus der Natur eines vernünfftigen Wesens fliesset, folglich auch das natürliche Recht und Unrecht, und ob je eine physicalische That, oder Bewegung, der Eigenschafft der Tugendhafftigkeit, oder der Lasterhafftigkeit, fähig seyn solle, schlechterdings von dem göttlichen Willen dependiret. Denn ein mehreres brauchet man nicht zu behaupten, um die Vorhergehung des natürlichen Rechts und Unrechts vor dem göttlichen Willen zu widerlegen.
Ein mehreres hiervon kan man in des scharfsinnigen Puffendorffs Specimine controversiarum, c. 5. und in eben desselben Spicilegio controversiarum, c. 3. die beyde in seiner Eride Scandica zu befinden sind, nachlesen; Da er diese gantze Streitigkeit aus dem Grunde untersuchet und ausgemachet hat.
 
  In Ansehung der Geschöpffe, ist der Wille GOttes:
 
 
 
a) Unendlich gütig, dahin denn auch die Gnade und Barmhertzigkeit zu rechnen ist.
 
 
 
b) Höchst gerecht, wiewohl ihm selbst kein Gesetze vorgeschrieben seyn kan.
 
 
 
c) Höchst wahrhafftig.
 
     

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Stand: 24. Februar 2013 © Hans-Walter Pries