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Quellenangaben |
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Beschreibung des freyen Willens.
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Der
freye Wille, oder die
Freyheit selbst, ist dasjenige
Vermögen
der
Seele,
nach welchem sich dieselbe, nach allen zu einer
Handlung vorausgesetzten
Umständen, was so wohl die
Art, (Speciem) als die Ausübung der
Handlung, (exercitium actus) anbetrifft, frey bezeiget; Ein Vermögen,
das nach dem
Falle zu geistlichen
Dingen mit gar keinen, und zu natürlichen
Sachen mit mittelmäßigen
Kräfften ausgerüstet ist.¶ |
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α) Erläuterung der erklärten Sache
(Definiti).¶ |
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Wir müssen das Definitum zuerst erläutern und erklären, ehe wir die
Definition
verstehen können. Bey dem Definito, welches der freye Wille
ist, wollen wir folgende Anmerckungen machen:¶ |
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{Sp. 150} |
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1. |
Das
Wort freyer Wille kommt in
der
Heiligen Schrifft nicht vor, sondern es scheinet vielmehr aus der
Peripathetischen und Platonischen Philosophie herzustammen. Denn was die
Peripatheticker eleuthezian, proairesin hiessen, das nennten die Platonicker
autezousin, welches eben das
Griechische Wort ist, damit die Väter den freyen Willen (liberum
arbitrium) benennen. Es ist demnach dasselbe aus der
Schule der
Weltweisen in die
Schulen der Christen gekommen, und beybehalten worden,
damit man ein
bequemes Wort hätte, womit man dasjenige Vermögen der
vernünfftigen Seele, da sie sich
frey und ungehindert mit ihrem
Verstande so wohl als mit ihrem
Willen, zu dem Guten, oder
Bösen,
neiget, bezeichnen könnte.¶ |
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2. |
Das
Wort Arbitrium
wird zwar bey den
Lateinischen Profan-Scribenten allein zu dem Willen
gezogen; So
sagt
Livius: Liberum suarum rerum arbitrium alicui
facere, welches heist: Sich eines andern Willen gäntzlich
unterwerffen. Bey den Theologen aber wird dieses Wort in weitläufftigerm
Verstande, so wohl vor die Handlung des
Verstandes, als vor die Handlung
des
Willens, genommen. Denn es lieget auch bey einer jeden Handlung der
Wahl, die mit dem Willen verrichtet wird, allezeit ein gewisser
Rathschluß, oder
Urtheil des Verstandes, zu dem
Grunde. |
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Die Väter haben zuweilen den Willen des Menschen
selbst mit diesem
Worte: Liberum arbitrium, beleget; Daher man
sich nicht wundern darff, daß sie auch den Unwiedergebohrnen einen
freyen Willen (Liberum arbitrium) beygeleget, weil sie den
Willen selbst darunter verstanden haben. Wir aber
verstehen dadurch ein
gewisses
Vermögen der
Seele, etwas zu beurtheilen, und zu erwählen, oder
zu verwerffen; Welches zugleich in dem Verstande und Willen, wegen der
genauen Verbindung, darinnen diese beyden Seelen-Kräffte mit einander
stehen, seinen Sitz hat.¶ |
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3. |
Die
Freyheit, davon der Wille frey,
und das Arbitrium liberum heisset, ist dreyerley. |
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(a) |
Eine Freyheit von dem Zwange, oder der
Gewalt, da
man durch kein äusserlich
Principium zu handeln in der freyen Wahl und
Ausrichtung seiner Handlungen gehindert wird. |
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(b) |
Eine Freyheit von der
Nothwendigkeit, da der
Wille durch kein innerlich
Principium zu handeln nothwendig determiniret
wird, etwas gewisses zu erwählen, oder auszurichten. |
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(c) |
Eine Freyheit von dem
Rechte oder der
Verbindlichkeit, da man keinen
Gesetzen unterworffen ist, und also
völlige Freyheit in allen seinen Handlungen hat, etwas zu thun, oder zu
lassen; Welche Freyheit eigentlich niemanden, als
GOtt allein, zukommt.¶ |
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4. |
Es kan also gewisser Massen so wohl GOtt, als den
Engeln, und den
Menschen, ein freyer Wille zugeschrieben werden. |
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Die bösen Engel mißbraucheten ihren freyen
Willen, indem sie selbigen auf unzuläßige
Dinge richteten; Welcher
Mißbrauch weder von GOtt, noch von der Englischen Natur, sondern von
ihrem Eigenen, Joh. VIII, 44, dependirete. Denn GOtt hatte
ihnen den freyen Willen gegeben, daß sie solchen vor ihn gebrauchen, das
ist, ihm freywillig schul- |
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{Sp. 151|S. 89} |
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digen
Gehorsam leisten solten; Allein an dessen
statt mißbrauchten sie solchen wider GOtt, und und ohne GOtt, und wolten
gleichsam nicht mehr in ihm leben, weben, und seyn, |
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Apost. Gesch. XVII, 28. |
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Hiernächst hatte er ihnen den freyen Willen
gegeben, daß sie sich dessen dem göttlichen Gesetze gemäß bedienen, daß
sie ihn nach demselben einrichten, und ihre Verrichtungen nach den
Geboten GOttes anstellen solten: Allein an dessen statt mißbrauchten sie
solchen wider das göttliche Gesetz, und führeten also zuerst diesen
Willen und das Unrecht (anomian)
ein. |
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Endlich hatte ihnen
GOtt auch den freyen Willen
dazu gegeben, daß sie ihn zu seinen
Ehren und zu dem Guten gebrauchen
sollten; Allein dafür mißbraucheten sie solchen boßhafftiger Weise zu
dem
Bösen, zu der Unehre, Verleumdung und Lästerung GOttes, bewunderten
ihre Englische Vortrefflichkeit, Ansehen und
Hoheit, und meyneten, sie
dürfften nun keines
Gewalt
mehr unterwürffig seyn, wegerten GOtt den
billigen
Gehorsam, und auf solche Art erfolgte ihr endlicher Fall |
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Es rührete also derselbe ursprünglich aus dem
Mißbrauche des freyen Willens. Diese angeschaffene Freyheit des Willens
gieng hiedurch verlohren. Hatten sie vorhin einen freyen Willen, konnten
sie das Gute, oder
Böse erwählen; So ist jetzt nach dem
Falle ihr
Wesen
eintzig und allein auf das Böse gerichtet, sie können nichts gutes
wollen, gleichwie die guten Engel, nachdem sie in dem Guten bestätiget
sind, nichts
Böses wollen können. |
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Jedoch, wir
reden hier eigentlich nur von dem
freyen Willen des
Menschen. Und da derselbe in einem vierfachen
Stande
betrachtet werden kan, nemlich in dem Stande der Unschuld, Verderbniß,
Gnade, und Herrlichkeit; So entstehet auch daher ein vierfacher freyer
Wille, welcher zu unterscheiden ist: |
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α) |
Der freye Wille des unschuldigen Menschen,
bestund in einer
Freyheit
von dem Zwange,
Nothwendigkeit, und
Knechtschafft der Sünde. |
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β) |
Der freye Wille des verderbten und
unwiedergebohrnen Menschen, bestehet in einer Freyheit von dem Zwange
und der Nothwendigkeit, nicht aber der
Herrschafft
der Sünden; Indem der
Wille eines solchen Menschen, aus eigener
Bewegung und Antrieb, das
Böse
nur erwählet, welches ihm von dem verderbten
Verstande zu der Wahl
recommendiret und vorgeschlagen wird. |
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γ) |
Der freye Wille des durch die
Gnade erneuerten
Menschen, ist die Freyheit von der Herrschafft der Sünde, da ein solcher
Mensch willig und ohne Zwang das
Böse verwirfft, und das Gute erwählet. |
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δ) |
Die Freyheit des verherrlichten Menschen wird
wieder in einer völligen Befreyung von dem Zwange, der Nothwendigkeit,
und der Herrschafft der Sünde, ja auch selbst von der Veränderlichkeit,
bestehen; Indem der nunmehr in dem Guten befestigte Wille das Gute
dergestalt wollen wird, daß er das
Böse nicht wird wollen können. Hier
ist nun eigentlich von dem freyen Willen des verderbten, und noch nicht
durch die Gnade verneuerten, Menschen die
Rede.¶ |
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5. |
Das
Wort: Freyer Wille, involvirt zwey |
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{Sp. 152} |
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(a) |
Einen materiellen
Begriff, nemlich den Concept
der
Freyheit; |
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(b) |
Einen formalen Begriff, nemlich den Concept
hinlänglicher
Kräffte, diese Freyheit dem Guten anzuwenden und zu
gebrauchen. |
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Hier ist nun nicht so wohl die
Rede von dem
freyen Willen an sich betrachtet, oder von der wesentlichen Freyheit der
menschlichen
Seele, da der
Mensch, er sey bekehrt, oder unbekehrt, von
allem Zwange und Nothwendigkeit frey ist; Sondern es ist die Rede von
der zufälligen Freyheit, nemlich von der
Knechtschafft der Sünde, darein
der Mensch durch den
Fall gerathen ist. |
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Und ist also die Frage: Ob ein natürlicher
Mensch, der durch den
Fall in die Knechtschafft der Sünde gerathen ist,
die
Kräffte seines freyen
Verstandes und
Willens nicht nur frey auf das
Böse, sondern auch frey auf das Gute, determiniren könne, wenn er wolle,
und zwar nicht nur auf das natürliche, bürgerliche,
moralische Gute, und
so weiter, sondern auch auf das
wahrhafftig geistliche Gute, das
GOtt
angenehm sey? Ob er nemlich genugsame Kräffte habe, die
Wahrheit zu
erkennen, oder nicht, etwas geistlich Gutes zu thun, oder zu
unterlassen, und folglich seine Bekehrung und Erneuerung anzufangen,
fortzusetzen, und hinauszuführen? Das ist die eigentliche Beschaffenheit
der Fragen in dieser Lehre. |
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Siehe hierbey D. Rambachs Collegium
Anti-Pontificium ...¶
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β) Erklärung der Definition.
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In der Definition selbst wird so wohl die
Freyheit beschrieben, als von den
Kräfften der Freyheit etwas gedacht; Und diese zwey Stücke werden wir also mit
mehrerm erläutern.¶ |
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A. Die Freyheit oder der freye Wille selber.
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Die Freyheit wird der
Nothwendigkeit entgegen gesetzet; Und diese ist
entweder absolut, oder hypothetisch. |
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Die absolute Nothwendigkeit, ist entweder |
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- metaphysisch, die dergestalt absolut nothwendig ist, daß sie auch von
GOtt selbst nicht aufgehoben werden kan, weil solches einen Widerspruch
involviren würde.
- Z.E. Daß die
würckende Ursach nothwendig eher ist, als die
Würckung;
Daß das Gantze grösser ist, als eines seiner Theile, u.s.w.
- Oder physisch, dabey eine Möglichkeit übrig bleibet, daß GOtt, durch
absolute Allmacht, eine Änderung darinnen mache.
- Z.E. Daß das Feuer brennet, wenn es eine brennende
Materie
ergreiffet, das ist eine nothwendige Folge.
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Indessen kan doch GOtt, durch ein Wunderwerck, diese
Würckung aufheben, wie
an den drey
Männern in dem feurigen Ofen geschehen ist. Sie wird auch die
mechanische, ingleichen die fatale Nothwendigkeit, genennet, weil sie in einer
nothwendigen Reyhe der
Ursachen und Würckungen bestehet. |
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Die hypothetische Nothwendigkeit findet sich bey solchen Handlungen und
Begebenheiten, die eine freywürckende Ursache voraussetzen, welche dasjenige,
was sie gethan, auch hätte unterlassen, oder doch auf eine andere Art thun
können; |
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{Sp. 153|S. 90} |
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Die aber, weil sie ihre
Kraft dißmahl auf solche Art geäussert hat,
nothwendig diesen, und keinen andern
Effect, produciren müssen. Das ist der
Begriff der Nothwendigkeit. |
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Durch die Freyheit der
vernünftigen Seele
verstehet man nun hingegen
dasselbe
Vermögen
der menschlichen
Seele, da sie, nach allen vorausgesetzten
Umständen zu handeln, dennoch eine freye Wahl hat, etwas zu beschliessen, zu
wollen, oder zu thun, aber auch es nicht beschliessen, wollen, oder thun kan.
z.E. Wenn ein Stuhl da stehet, und man von andern genöthiget wird, sich nieder
zu setzen, der Rücken auch über dieses nicht steiff ist, sondern sich beugen,
und zu dem Niedersetzen
beqvemen kan; so sind da alle zu der Handlung
erforderliche
Dinge. Indessen hat doch die Seele, oder der
Mensch, seine
Freyheit, ob er sich setzen, oder stehen bleiben will. |
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Man muß aber bey der Freyheit, wie wir schon zuvor erinnert haben, einen
Unterschied, zwischen den innerlichen
Bewegungen des
Willens, und den
äusserlichen Handlungen machen. Die innerlichen Bewegungen des Willens
dependiren von den
Bewegungs-Gründen und Ursachen, die der
Verstand dem Willen
vorstellet, und von welchen der Wille zwar nicht gezwungen, aber doch beweget,
und zu gewissen Handlungen determiniret wird. Wenn z.E. sich eine Gelegenheit
äussert, mit anderen zu conversiren, und der Verstand sich vorstellet, daß man
da einige Stunden in Vergnügen werde paßiren können, so wird der Wille bewogen,
den Menschen anzutreiben, daß er in dieselbe
Gesellschafft gehe. |
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Es fragt sich aber, ob der Mensch keine Freyheit habe, einen anderen
Entschluß zu fassen, daß er nehmlich dieselbe Gesellschafft meiden wolle?
Allerdings. Denn wenn der
Verstand der
Sache
weiter nachdenckt, und die Nachricht bekommt, daß ein gewisser
zänckischer
Mensch sich in der Compagnie mit
einfinden werde, der in der Trunckenheit allerley Händel anfange, die auf Mord
und Blutvergiessen hinaus zu lauffen pflegen; so kan durch diese
Bewegungs-Gründen der
Wille auf die andere Seite gelencket, folglich der
Entschluß geändert werden. |
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So verhält sich es mit den innerlichen
Bewegungen des Willens, die von der
Vorstellung des Verstandes dependiren. Was aber die äusserlichen Handlungen
betrifft, so findet darbey gar keine
Nothwendigkeit statt, sondern der
Mensch
besitzt darinnen seine vollkommene
Freyheit. Wenn z.E. einem
Studenten eine
Condition angeboten wird, die mit vielen
Vortheilen
verknüpft ist, so findet er
zwar, wenn er ohnedem bisher eine Condition gesuchet hat, eine innerlichen
Neigung, sie anzunehmen; dabey behält er aber doch seine Freyheit, ob er dieser
Inclination folgen, oder nicht folgen wolle, zumahl, wenn der
Verstand wieder
andere
Bewegungs-Gründe an die Hand giebt, welche die vorigen überwiegen. Das
ist kurtz der
Begriff der Freyheit, davon hier
geredet wird.¶ |
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Daß nun aber der Mensch eine solche Freyheit, auch nach dem
Falle, habe,
beweisen wir |
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1) |
aus dem
Wesen des
Menschen selbst. |
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Die menschliche Natur ist zu dem Bilde GOttes
geschaffen, welcher ein Wesen ist, das auf das freyeste handelt; daher
die Freyheit mit zu der Gleichförmigkeit mit
GOtt |
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{Sp. 154} |
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gehörte. Ob nun gleich das Bild GOttes, in
Ansehung der
moralischen Gaben, verlohren ist, z.E. nach der
Weisheit,
Heiligkeit, u.s.w.; so ist es doch nicht nach den natürlichen Gaben
verlohren worden, sondern, wie die
Seele des Menschen auch nach dem
Falle darinnen GOtt noch ähnlich ist, daß sie ein immaterialisches und
geistliches
Wesen hat, also ist sie ihm auch noch darinnen ähnlich, daß
sie einen freien Willen besitzet: ob gleich keine
Kräffte mehr vorhanden
sind, diese Freyheit in geistlichen
Dingen recht zu gebrauchen. |
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2) |
Aus verschiedenen Örtern der
Heiligen Schrifft,
darinnen dem Menschen eine Freyheit des Willens zugeschrieben wird;
z.E. Matth. XXIII, 37. 1 Corinth. VII, 37. |
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3) |
Aus dem
Grunde aller Religion, die auf der
Freyheit
beruhet; da die gantze Religion, insonderheit alle Belohnungen
und
Straffen nach dem
Tode wegfallen würden, wenn man die Freyheit
leugnen solte. Denn, was der
Mensch aus Zwang thut, das kan weder
bestraft, noch belohnet werden. |
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4) |
Aus der
Erfahrung, da ein jeder
vernünftiger
Mensch sich bewust ist, daß er keine
Maschine sey, die zwar von sich
selbst, aber doch nothwendig, sich also bewegen muß, wie es die Structur
ihrer Räder mit sich bringet.¶ |
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