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Zedler: Zeichen [1] HIS-Data
5028-61-545-6-01
Titel: Zeichen [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 61 Sp. 545
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 61 S. 286
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Übersicht
I. Eintheilung der Zeichen

Stichworte Text   Quellenangaben
  Zeichen, Lat. Signum, ist ein Ding, daraus man entweder die Gegenwart, oder die Ankunfft, eines andern Dinges erkennen kan.  
  Die neuern Philosophen haben unterschiedene Erklärungen gegeben, welche aber doch in der Haupt-Sache mit der unsrigen übereinkommen. Einige sagen: Ein Zeichen wäre, wenn man aus dem einen Dinge auf das andere den Schluß machen könne. Die Zeichen wären dreyerley, und man könnte sie in Vorbedeutungen, Wahrzeichen, und Denckmähler eintheilen. Etliche verkündigten etwas vorher, wie die Abendröthe das schöne Wetter; andere zeigten die Gegenwart eines Dinges an, wie der Rauch das Feuer verräth; und endlich erinnerten uns einige des Vergangenen, wie die Fußstapffen eines Menschen den anzeigten, der da gegangen ist.  
  Hier ist noch eine andere Definition. Ein Zeichen ist ein sinnliches Ding, durch dessen Vorstellung man auf die Vorstel-  
  {Sp. 546}  
  lung eines andern damit verknüpfften kommen kan. Dasjenige, welches man durch Hülffe eines gewissen Zeichen sich vorstellen soll, heisset das Bezeichnete Lat. Signatum; Die Verhältniß aber des Zeichens zu dem Bezeichneten, heisset die Bedeutung oder Bezeichnung Lat. Significatio.  
  Einige haben folgende Definition angenommen: Ein Zeichen sey überhaupt dasjenige, welches den Sinnen und dem Verstande etwas vorstellte, welchem das Signatum oder dasjenige, so angezeiget und vorgestellet würde, entgegen stünde.  
  Der Jenaische Philosoph Reusch giebt diese Erklärung: Ein Zeichen sey dasjenige, welches die Existentz eines andern Dinges bedeutete; und also müste desselben Gedancke den Gedancken einer andern Sache erwecken. Das Bezeichnete, Signatum, dessen Existentz von einem andere Dinge angedeutet würde. Damit nun der Gedancke des Zeichens den Gedancken oder die Vorstellung des Bezeichneten erwecken möge: so muß das Zeichen mit dem Bezeichneten eine Verbindung haben. Diese entstehet entweder durch den Willen und Gutdüncken eines vernünfftigen Wesens, z.E. eines Menschen; oder durch den Zusammenhang der Natur, der mechanisch nothwendig ist. Jenes wird ein Willkührliches oder Künstliches, ingleichen ex impositione tale; Dieses aber ein Natürliches genennet.
  • Gottscheds erste Gründe der gesammten Weltweisheit. Theoret. Th. p. 171.
  • Ahlwardts vernünfftige Gedancken von den Kräfften des menschlichen Verstandes, p. 148.
  Von allen diesen Erklärungen der Zeichen, ist die von uns gegebene in der Haupt-Sache nicht unterschieden. Unsere nehmlich will soviel sagen, daß ein Zeichen so etwas sey, daraus man erkennet, daß entweder etwas würcklich an einem Orte vorhanden ist, oder daselbst gewesen ist, oder auch daselbst etwas entstehen werde. Z.E. Wo Rauch aufsteiget, da ist Feuer. Da nun der erstere nicht ohne das letztere seyn kan, (denn ein aufsteigender Dampf von warmem Mist, von einem beregneten warmen Berge, von einem Flusse, der gefrieren will, und dergleichen, wird aus Irrthum für einen Rauch gehalten); so kan man aus dem erstern erkennen, daß das letztere da sey, nehmlich das in einem Orte Feuer ist. Und solchergestalt ist der Rauch ein Zeichen des Feuers.  
     
  I. Eintheilung der Zeichen.  
  Es werden die Zeichen in Ansehung ihres Ursprunges eingetheilet in  
 
  • Natürliche und
  • Künstliche oder Willkührliche.
 
  Wenn zwey Dinge beständig mit einander zugleich sind, oder eines beständig auf das andere folgt: so ist allezeit eines ein Zeichen des andern. Und dergleichen Zeichen werden natürliche Zeichen, Signa naturalia, genennet. Kurtz: ein natürliches Zeichen ist, so natürlicher Weise etwas anzeiget, z.E. Der Rauch ist ein natürliches Zeichen des Feuers, das Lachen der Freude, das Seuffzen der Traurigkeit des Gemüthes, wohin auch alle Vorbedeutungs-Zeichen der Mediciner und Astrologen gehören, siehe den Artickell: Natürliche Zeichen, im XXIII Bande, p. 1035.  
  {Sp. 547|S. 287}  
  Wir pflegen auch nach Gefallen zwey Dinge mit einander an einen Ort zu bringen, die sonst vor sich nicht würden zusammen kommen, und machen das eine zum Zeichen des andern. Dergleichen Zeichen werden künstliche oder willkührliche Zeichen Signa arbitraria, oder Signa artificialia, genennet. Überhaupt wird ein solches willkührliches Zeichen erkläret durch das, welches entweder von Gott oder Menschen besonders dazu verordnet, daß es zu einem Zeichen einer gewissen Sache dienen soll; wie ein solches Zeichen der Regenbogen von dem Göttlichen Bunde, daß keine Sündfluth mehr kommen solle.  
  Hieher gehören die Schilde der Handwercker, und Künstler: Daß also das Wort: Zeichen, ein Universal-Wort ist, welches man allen denenjenigen Schilden, Kräntzen, und Tafeln geben kan, auf und durch welche der Verkauf dieses oder jenes Getränckes und Eßwaaren, oder auch ein Gast-Hof und Herberge angedeutet und nachgewiesen wird. Also haben die Schencken in den meisten Städte einen aus Epheu oder Tannenlaub gewundenen Crantz, den sie aushängen, welcher manchmahl zierlich mit goldenen Lahn durchflochten, auch wohl aus Bildhauer-Arbeit allerhand Weintrauben mit Rebenlaub vorstellet. Andere haben den Sauf-Gott Bacchus auf einem Wein-Fasse sitzend, und einen verguldeten Römer oder Wein-Glas in der Hand haltend, ausstehen: noch andere vergnügen sich eine Tafel auszuhängen, auf welcher die vielerley Arten Weine, die sie zu verkauffen haben, und was von jedem der Preiß sey, verzeichnet stehen: Noch andere bemahlen ihr Unterhauß mit Wein-Reben-Laub, und darzwischen gemahlten Trauben, auch wohl einigen satyrischen Figuren, u.s.w.  
  Zu denen Exempeln der willkührlichen Zeichen gehören auch die besondern Trachten für Personen von gewissem Stande und Geschlechte; ingleichen sind die Handschrifften willkührliche Zeichen der Obligation zur Schuld, und die Testamenter des letzten Willens eines Sterbenden. Denn solches alles hat bloß in der Menschen Willkühr gestanden, und hätten selbige auch andere Sachen zu dergleichen Zeichen erwehlen können.  
  Unter die willkührlichen Zeichen gehören ferner die Wörter. Denn, daß ein Wort und ein Begriff mit einander zugleich zugegen sind, oder eins von beyden auf das andere erfolget, beruhet auf unsern Willkühr. Nehmlich diejenigen, welche die Wörter erst erdacht, haben nach ihren Gefallen den Arten und Geschlechtern der vor sich und durch andere bestehenden Dingen Nahmen aufgelegt. Denn ob sie gleich einigen Grund dazu müssen gehabt haben: so ist derselbe doch nicht nothwendig gewesen; welches zur Gnüge daraus erhellet, daß die Wörter, damit einerley Sache angedeutet wird, in verschiedenen Sprachen unterschieden sind. Was nun anders seyn kan, das ist nicht nothwendig.  
  Die willkührlichen Zeichen können in primitiua und deriuatiua abgetheilet werden. Jene werden diejenigen genennet, welche nicht von andern, die eher als sie gewesen, ihren Ursprung haben. Diese sind, welche von andern Zeichen, die vor ihnen gewesen, entstanden  
  {Sp. 548}  
  sind.
  • Reuschens Systema Logicum
  • Ebendeß. Systema Metaphysicum
  Von den willkührlichen Zeichen siehe ein mehrers in dem folgenden II Abschnitte.  
  Übrigens findet man von denen Zeichen viele Eintheilungen, die aber wenig Nutzen haben. Unter andern wird ein Zeichen  
 
1) getheilet in Ansehung des Objects
 
 
 
  • in ein Vorbedeutungs-Zeichen, (signum prognosticum) welches etwas zukünfftiges, so erfolgen werde, vorher anzeige, wie z.E. bey einem Krancken gewisse Phänomena solche Zeichen des heranrückenden Endes wären, siehe den Artickel: Vorbedeutung im L Bande, p. 717 u.ff.
  • in ein demonstrativisches Zeichen, (signum demonstrativum) so eine gegenwärtige Sache anzeige, z.E. Der Rauch, daß wo Feuer; der Strauch; der am Hause hänget, daß anjetzo Wein darinnen zu verkauffen;
  • und in ein Wiedererinnerungs-Zeichen, (signum rememorativum) so uns eine vergangene Sache, uns derselben zu erinnern, vorstelle, z.E. Die Epitaphien, so man Verstorbenen setzet, und dabey uns desjenigen, dem ein Epitaphium aufgerichtet worden, erinnert.
 
 
2) Theilet man das Zeichen
 
 
 
  • in das materielle Zeichen, (Signum materiale) welches nur etwas anzeige, oder welches vermittelst der Erkenntniß seiner selber etwas vorstelle, weswegen solches auch das mittelbare Zeichen (Signum mediatum) genennet wird; so sey z.E. der Rauch ein materielles Zeichen vom Feuer, weil ich nicht unmittelbar das Feuer sehe, sondern mittelbar, daß indem ich sehe, daß hier Rauch, so schliesse ich, es müsse auch Feuer da seyn;
  • und in das formale Zeichen, (Signum formale) welches etwas fürstelle unmittelbar ohne desselben Erkenntniß, dahero es auch das unmittelbare Zeichen, (Signum immediatum) heist, dergleichen die Ideen in dem Verstande von den Sachen ausser demselben, welche uns unmittelbar die Sache anzeigten.
 
 
  Man nennet das erstere auch das Instrumental-Zeichen, (Signum instrumentale).
 
 
3) Wird es getheilet in Ansehung des Endzwecks in Signum notificans, commonefaciens, und Obsignans.
 
 
 
  • Das erste, oder das Signum notificans sey, welches uns eine vorher unbekannte Sache bekannt mache, so entweder gantz gewiß und untrüglich, z. E. das Athemholen, daß der Mensch noch lebet, das Blühen der Bäume, daß der Sommer nahe; oder wahrscheinlich, z.E. die ungewöhnoliche blasse Farbe in dem Gesichte eines Menschen, daß er entweder sehr erschrocken, oder ihm sonsten etwas fehle.
  • Das andere, oder Signum commonefaciens sey, so uns an einer schon vorher bekannten Sache nur erinnere, und das Gedächtniß derselben bey uns erhalte, welches auch Signum memorativum genennet wird, dergleichen z.E. die den Verstorbenen aufgerichtete Denckmahle wären.
 
 
  Es könnte aber geschehen, daß ein Zeichen zuweilen ein signum notificans, zuweilen signum commonefaciens wäre, nachdem einer von der Sache schon etwas wüste, oder nicht.
 
 
 
  • Das dritte, oder Signum Obsignans sey, das eine bekannte Sache gewiß mache und bekräfftige, z.E. der Verlobungs-Ring ist ein Zeichen, daß das

    {Sp. 549|S. 288}

    getroffene Ehe-Verbündniß gewiß seyn soll, und fest soll gehalten werden,
 
 
4) sey das Zeichen
 
 
 
  • entweder ein bloßes Zeichen (Signum nudum,) welches nur etwas bedeute; die Sache aber selbst, so darunter vorgestellet werde, nicht zugleich mit darstelle, wie z.E. der Regen-Bogen ein solches Zeichen des göttlichen Bundes war,
  • oder ein darreichendes Zeichen (Signum exhibitivum,) so zugleich die Sache, die angezeiget werde, mit fürstelle, z.E. ein schwerer und angefüllter Beutel in Ansehung des darinnen sich befindenden Geldes. Das Glas in Ansehung des Weins, der darinnen ist. 
 
 
5) Wird das Zeichen eingetheilet in ein theoretisches und practisches Zeichen.
 
 
 
  • Das theoretische Zeichen (Signum theoreticum) sey, welches nur bedeute, und an und vor sich selbst nicht würcke, z.E. der herausgehängte Strauch, die Handschrifft;
  • das practische Zeichen (Signum practicum) aber bedeute nicht nur, sondern würcke auch vor sich etwas, z.E. ein Geschlechts-Pitschaft zeigt die Familie an, und druckt die Figur in das Wachs.
 
 
6) Sey das signum
 
 
 
  • entweder doctrinale, dessen man sich im Lernen und Lehren bediente, und
    • bald ein innerliches, als die innerlichen Begriffe von den Sachen,
    • bald ein äusserliches, als die Stimme und Schrifft sey;
  • oder non doctrinale, dessen man sich im Lernen und Lehren nicht bedienete,
siehe
  • Donats Metaphys. Usual. c. 31.
  • Scheibler, in opere metaphysic. …
  • nebst andern Metaphysischen Büchern.
Logick In der Logick kommen die Zeichen der Sätze (Signa quantitatis enunciationum) für, so gewisse Wörter sind, die man in einer Enunciation, oder Proportion den Subjecten fürsetzet, damit man ihre Quantität, das ist, ihren Umfang, und wieweit sich dieselben erstrecken, erkennen möge: Man theilet sie in allgemeine und besondere.  
  Die allgemeinen Zeichen (Signa Universalitatis) zeigen an, daß das Subject in seinem gantzen Begriffe zu nehmen, und daß dasjenige, was von ihm gesagt werde, von allen und jeden, so darunter gehören, zu verstehen sey. Diese theilen sie in  
 
  • nicht eingeschränckte (non restricta,) die auf keine gewisse Anzahl eingeschräncket sind, und sind
    • entweder bejahende (Signa universalitatis affirmantia,) als omnis, quisquis, quicunque, quivis, singuli, quotquot, quotusquisque, nemo non, nullus non, qualis qualis, quantus quantus;
    • oder verneinende (Signa universalitatis negativa,) als nemo, nullus, nihil, dahin auch die Adverbia: Omnino, nunquam, non semper, nullibi, nusquam gerechnet, und signa minus principalia, oder obliqua genennet werden;
  • und in eingeschränckte (restricta) die sich auf eine gewisse Anzahl bezeiehen, z. E. wenn die Rede von zweyen ist, so brauchet man utri, uterque, neuter; welche auch einige Signa minus principalia nennen, weil sie nur in ihrer Anzahl allgemeine sind.
 
  Die besondern Zeichen (Signa Particularitatis) sind, welche ein Particular-Subject anzeigen, daß nehmlich das Prädicat nur einigen zukomme. Sie werden gleichfalls in  
 
  • absolute talia: Als aliquis, quidam, non omnis, non nullus, non nemo, ingleichen multi, pauci, reliqui, teri, magna pars, und von den Adverbiis fere, saepe, nonnumquam, aliquoties, alicubi etc.,
  • und restricta

    {Sp. 550}

    die sich auf eine gewisse Anzahl beziehen, als alter, uter, u.d.g. getheilet.
 
  Den Prädicaten kommen dergleichen Zeichen nicht zu, siehe mit mehrern Friderici Disp. de signis enunciation. Leipzig 1695. Dieses gehöret ehe in die Grammatick, als in die Logick, worinnen man es ordentlicher Weise vorträgt. Walchens Philosophisches Lexicon.
  Nach der Stoicker Lehr-Sätzen ist das Zeichen zweyerley: Commonefactorium und indicatorium, oder wie es Laertius im IX B. f. 91 nennet: Entweder sensibile oder intelligibile; das erste ist, woraus uns die Sinne, sobald ihnen ein Object vorkommt, anzeigen, daß etwas da ist: Das andere ist das Kennzeichen (Criterium) woran der Verstand dasjenige erkennet, und weiß, daß es ist, was ihm die Sinne vorgestellet haben. Das erstere Zeichen leugneten die Scepticker nicht; denn, wenn sie z.E. einen Rauch sahen: so leugneten sie nicht, daß dieses ein Zeichen sey, daß ein Feuer vorhanden. Denn das rechneten sie zum gemeinen menschlichen Leben nothwendig, und richteten sich darnach: Hingegen denjenigen Zeichen, die durch Raisoniren ausgemacht werden, widersprachen sie.  
  Die Sache selbst muß aus der Logick der Stoicker erkläret und beurtheilet werden, worzu Sextus Empiricus Pyrrhon hypot. … und Fabricius in den Anmerckungen hülffliche Hand leisten können. Hierbey ist dieser Lehr-Satz der Scepticker zu mercken, da sie sagten: Keine dunckele Sache habe ein Zeichen, woraus man ungezweifelt schliessen könnte, daß es mehr dieses als jenes sey. So könnte man auch die Wahrheit einer Folge eines Vortrags, oder einer Enunciation nicht gewiß beurtheilen, weil man die Förder-Sätze (praemissas) aus der Conclusion, und diese wieder aus jenen erkennen muß; und also einen Circel begehet. Dieses ist eine nothwendige Folge des vorhergehenden. Denn das signum indicatorium ist eigentlich die Forma eines ratiocinii zumahl hypothetici, dergleichen sich die Stoicker meistentheils bedienet haben: Daher Sextus Empiricus f. 113. die Form der Schlüsse angreifft. Wie er denn auch das antecedens und consequens selbst anficht; wiewohl seine Einwürffe recht elend sind. Bruckers Philosophische Historie II Th. p. 795.
  Es giebt noch verschiedene Arten von Zeichen welche theils in der Metaphysick, theils in der Logick vorkommen; dergleichen sind nach Beschaffenheit der Verbindung des Zeichens mit dem Bezeichneten, gewisse, oder wahrscheinliche, oder zweiffelhaffte und unwahrscheinliche Zeichen, in denen gedachte Verbindung entweder nothwendig oder zufällig, und diese, wahrscheinlich, zweiffelhafft, oder unwahrscheinlich seyn kan.  
  Noch von mehrern Arten der Zeichen sehe man die nachfolgenden Artickel; im gleichen den III Abschnitt dieses Artickels.  
     

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Stand: 25. Februar 2013 © Hans-Walter Pries