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Text |
Quellenangaben
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Wald,
Lat.
Sylva, Nemus,
Frantzösisch
Foret,
Bois, ist ein offener, weit umfangener, mit Ober-Holtz bewachsener Boden, daraus die Nutzung an
Wild, Holtz, Mastung und andern mehr zu
geniessen ist. |
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Alle Gehöltze der wilden Bäume werden, wo
derselben eine grosse Menge gewachsen, und
sich über gantze Länder weit und breit erstrecken,
nicht unbillig Wildnissen geheissen, weil es in
selbigen vermuthlich rauch und wild genug seyn,
auch ein wildes Ansehen haben mag. |
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Nächst diesem heissen dergleichen Gehöltze
auch Heiden, vermuthlich entweder von dem
Heidekraut, so auf solchen wüsten Flecken häuffig
wächset, ob gleich kein Holtz vorhanden; oder es
mögen dieselben vielleicht im vorigen Zeiten, und
meistens bey Einführung des Christlichen
Glaubens, da die ungläubigen
Menschen in
Wäldern oder Heiden gewohnet, und daselbst ihre
Götzen angebetet, davon den
Nahmen erhalten
haben. |
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Wenn man aber einen Wald nennet, wird
solches insgemein von dergleichen
Örtern und
Plätzen verstanden, so mit Eichen und Buchen
oder Haseln zur Mastung, oder andern
dergleichen Behältnissen versehen sind, wohin
des Herbstes die Mast-Schweine getrieben
werden. |
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Ein kleiner Wald, welcher besonders alleine
fern ablieget, wird genennet ein |
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{Sp. 1146} |
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Busch, darinnen etliche eintzelne Eichen,
Buchen, Birken, Äspen und vielerley Gattung
Holtz, doch meistens an Gesträuchen zu
befinden. |
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Die Brüche sind morastige Gehöltze, so
meistens, wegen ihrer natürlichen Feuchtigkeit,
mit Erlenholz, Äschen oder Birken, Weiden, Werft,
Rohr und Schilf verwachsen, darinnen grosse
Behältnisse vor Sauen, Wölffe und Füchse zu
finden, und man ihnen vor Wasser und Morast
nicht beykommen kan. |
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Die Vorhöltzer sind diese, da die Felder oder
Äcker-Stücken mit Holtze und Busche
verwachsen, an den grossen Wald anstossen und
angräntzen. |
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Die Feld-Büsche aber sind diese, welche
abgesondert in Feldern liegen, worinnen keine
rechten wichtigen Bäume, sondern, nach des
Bodens Gelegenheit, Hasel- Bircken- Werft- oder
Erlen-Sträucher zu finden seyn.¶ |
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Erster
Ursprung der Wälder.¶ |
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Daß die Wälder gleich nach Erschaffung der
Welt bekannt, bezeuget der Ort, an welchen der
liebreiche Schöpffer den ersten Menschen
brachte, dieser, welcher mit lauter Anmuth
gesegnet war, und in welchem die
Natur alle ihre
Schätze und Lieblichkeiten, so zu sagen,
aufgeputzet hatte, so waren auch allda Bäume, so
lieblich anzusehen, anzutreffen. Ob es lauter
fruchtbare und Garten-Bäume, oder ob auch von
mancherley wilden Holtze unterschiedenes mit
untermenget gewesen, kan man nicht gewiß
bestimmen, wiewohl das erstere wahrscheinlicher
scheinet; inzwischen ist doch auch gewiß, daß die
wilden Bäume von einem feinen Ansehen. Die
alten Eiß-grauen Eichen, die schönen
Ahornbäume mit ihrem breiten prächtigen Laube,
die schlancken Tannen, mit ihren beständig
gründenden Tangeln, die
furchtsamen Espen mit
ihrem zitternden Laube, mit niedrigen hartzigen
Wacholder-Bäumgen, und andere Bäume
verursachen mit ihrem mancherleyen
Unterscheide dem Gesichte einen
angenehmen
Gegenstand. Es sind dahero jederzeit die¶ |
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Wälder hoch und ansehnlich geachtet¶ |
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worden. Abraham der Ertzvater wohnte in
dem Hayn Mamre, allwo er
GOtt selbst, so ihm in
angenommener
menschlichen
Gestalt erschienen,
nach seinem
Vermögen bewirthete, |
1. Buch Mos. am 18.
Cap. |
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Die Prophetin Debora wohnete auf dem
Gebürge Ephraim unter den Palmbäumen. |
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Die alten
Weltweisen in Griechenland,
sonderlich zu Athen, entwarffen die sinnenreichen
Gedancken unter dem Schatten der Bäume, weil
sie in den Gedancken stunden, daß der Schatten
der Bäume, die
Sinne am allermeisten schärfte;
sie
unterrichteten auch demnach ihre Schüler am
fleißigsten und liebsten in den finstern kühlen und
Schattenreichen Wäldern, weil sie ihren
Gedancken daselbst rechtes Gehör geben
konnten. Sie hielten eine solche stille Einsamkeit,
die dicken und finstern Wälder, die
angenehmen
rauschenden Wasserqvellen, nebst dem
herrlichen Vogel-Gesange vor was recht
göttliches. |
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Unsere alten
Deutschen wohneten grösten
Theils in den Wäldern, und ergötzten sich an dem
Schalle ihrer Jagdhörner, die in den Bergen und
Thälern einen angenehmen Widerschall von sich
gaben; an dem Laute der Hunde, und an dem
Geschrey und Gelärme mancherley wilden
Thiere. |
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Die alten Heyden hatten gewisse¶ |
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{Sp. 1147|S. 587} |
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Geheiligte Wälder,¶ |
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Luci genannt, diese dieneten zu Freystädten und Asylis den Verbrechern, weil sie an diesen privilegirten Örtern ihren Aufenthalt und Sicherheit
fanden. Man glaubte auch vor dessen in dem
abergläubischen Heydenthume, daß die
Götter
und Göttinnen in den finstern Wäldern ihre
Wohnung aufschlügen, und durfte man auch kein
Thier, noch Vogel, im geringsten in denselben
beleidigen. |
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In dem Walde bey Antiochia stund ein Tempel
der Göttin Diana, welcher seiner
angenehmen
Gegend halber mit allem Fleiß auserwählt ward.
Es nahm der fromme Hohepriester Onias in
diesen befreyeten Wald, seine Zuflucht, aus
Hoffnung, da sicher zu seyn, er wurde aber mit
listiger Beredung aus der
Freyheit gelockt, und
meuchelmörderischer Weise ermordet. |
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In solchen abgöttischen geheiligten Wäldern
durffte, nach damaligem Gebrauch der Heyden,
kein Vieh gehütet werden, damit nicht etwan
solche Örter von dem unreinen Viehe
verunreiniget würden, welches nachgehends noch
eine lange
Zeit bey den Christen im Gebrauche
geblieben. Es sind hin und wieder in
Sachsen und
in andern Ländern einige Überbleibsel von
solchen Götzen-Tempeln anzutreffen. |
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Also findet man in dem
Marggrafthum Nieder-Lausitz, und zwar zu Lübben vor dem
Luckauischen Thore bey dem Hospital-Kirchhofe
dergleichen angenehmen Lust-Wald, darinnen die
alten heydnischen Wenden eine steinerne Göttin
angebetet und verehret, die sie Lupam genennet;
Sie hatte zwar einige Menschen-Gestalt sie
präsentirte sich aber mit Ziegen-Füssen. Vor
diesem Götzen-Bilde liessen die Leute durch die
Pfaffen räuchern, und ihre grosse Andacht
erweisen. Es wird dieser Busch noch heutiges
Tages der Hayn genennet. |
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Daß die Wälder vor Zeiten zum Gottesdienst
und zur Verehrung der Götter gewidmet worden,
bezeugen die göttlichen und heydnischen
Schrifften, |
Lil. Gr. Gyraldus … |
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In den ältesten Zeiten hat man von den
Tempeln nichts gewust, |
- L.S. Schurtzfleisch de
Templorum Antiquitatibus,
- Fr. Menzii Diss. de
Consecratione Templorum.
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Die klugen Heyden haben erkannt, daß die
Götter nicht in den Häusern oder Tempeln
könnten eingeschlossen werden, |
Seneca Epist. XLI. |
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Es scheinet, daß der
Ursprung derer Tempel
von den Gräbern berühmter
Männer herzuleiten
sey. |
- Gyrald l.c. …
- A.C.
Eschenbachs Diss. de consecratis gentilium lucis
…
- Dreslers Diss. de Lucis …
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Die Christen bestimmeten die Gräber der
Martyrer zum Gottesdienste, |
- H. Linck de Encomiis
Templorum …
- Casp. Sagittarius de Natalitiis
martyr. …
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Sie
baueten Altäre und endlich Kirchen
darüber. Es ist auch unter dem Volcke GOttes
eher kein Tempel gewesen, als bis Salomo nach
der Vorschrifft GOttes einen erbauete. |
- Ps. LXX, 60.
- 1. König
VIII, 2.
- 2. Chronic. VI, 1.
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Vor der Zeit wurden bergige und waldige
Örter zur Verehrung des unsterblichen GOttes
erwählet. Bäume waren die ersten Tempel der
Götter, wie Plinius Hist. N. …
redet. Unter dem
Schatten der Bäume wurden die Götter lange Zeit
verehret, bis die Tempel aufkamen. Von den
Deutschen erzehlet dieses Tacitus de Mor. Germ.
Man verehre- |
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{Sp. 1148} |
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te die Götter in den Wäldern ohne goldene
oder Elphenbeinerne Bildnisse, weil man davor
hielt, man könne zu GOtt nicht anders als mit der
Seele oder dem
Geiste kommen. Von
Numa
berichtet dieses Plutarchus in desselben
Leben, |
conf. Clem. Alexandr. Strom. L. I. |
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Die wahren Verehrer GOttes weyheten
Wälder zum rechtschaffenen Gottesdienst, und
die
Gewohnheit kam auch unter die Heyden, |
Eschenbach l.c. … |
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Moses wiedmete einen Wald zur Verehrung
des unsterblichen GOttes, |
1. Mos. XXI, 33. |
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Er war dem Aberglauben nicht ergeben, es
scheinet aber, daß er gewohnt gewesen, GOtt auf
gehörige Weise in den Wäldern zu dienen. |
Henr. Rippings Antiqvit.
Roman. … |
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Es ist zu glauben daß Adam der erste
Einwohner auf der
Erde mit seinem
Weiber und
Kindern GOtt an solchen Orten verehret. Der erste
Ursprung scheinet gar von GOtt herzukommen,
als welcher in dem Lande Eden einen grossen
Lust-Wald gepflantzet, und die ersten
Eltern als
seine Verehrer hinein geführet, auch zwey Bäume
zum öffentlichen Zeugnisse der Religion
angewiesen hat, |
Ursinus in arborato Bibl.
… |
|
Nachdem aber der geweyhete Baum
angetastet, und der
Sünden-Fall geschehen war,
so wurden sie durch Feuer vom Himmel und aus
der schwefelichen Erde, so von den Engeln hervor
gebracht ward, von diesem Orte abgehalten, und
das Paradieß wurde vermuthlich nach und nach
selbst verzehret. |
- J.R.O. Historia
Eccles. …
- M. Joh. Udalr. Tresenruter de Paradiso
…
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Die ersten Eltern haben sich ohne Zweiffel an
Wäldern und Bäumen besonders vergnüget, weil
ihnen dieselben die verlassene
angenehme
Wohnung vorstellig machten. |
Christ. Worm de corrupt.
… |
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Sie wolten solche Örter GOtt weyhen,
dergleichen er ihnen zur ersten Wohnung
gegeben hatte. Sie bemüheten sich, GOtt unter
den Bäumen zu versöhnen, und unter denselben
zu opffern, nachdem sie durch das verbotene
Antasten derselben GOtt
erzürnet hatten: |
Andr. Christ. Eschenbach Diss. Academ. … |
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Man hält also davor, daß die Wälder von der
ersten Zeit an, wie das Paradieß, vor heilig sind
gehalten worden; |
Th. Jans. ab Almeloueen Antiqvit. … |
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Die Griechen nannten vielleicht daher ihre
Hayne paradeisous. Die
Söhne und Nachkommen
Adams haben vermuthlich diese Gewohnheit,
GOtt in den Wäldern, als in einem Paradiese
anzubeten, und ihm zu opffern, behalten. Enos hat
vielleicht der Wälder sich bedienet, die Frommen
zusammen zu bringen, und sie den wahren
Gottesdienst zu lehren, |
1. Mos. IV. 26. |
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Ihr frommer Hauffe ist vermuthlich vor denen
Cainiten sich zu verwahren, und GOtt zu dienen in
die Wälder gegangen, wie den Jac. Bolduccius commentar. in Job. … meynet, man könne
solches aus Ebr. XI, 38 behaupten. Auf gleiche
Weise haben die Frommen nach der Sündfluth
unter den Eichen und Wäldern sich aufgehalten,
dieselben an statt der Tempel gebraucht, und
GOtt verehret, wie Vincenzius Chartarius in L. de
imaginibus Deorum, Magd. 1687 …
vorgiebet. |
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Nach dieser Übung hat auch Abraham einen
Wald zu seinem Aufenthalt erwehlet, |
1. Mos. XII, 18. XVIII, 1. |
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{Sp. 1149|S. 588} |
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|
und hernach denselben besonders zum
Gottesdienste gewiedmet, |
1.Mos. XXI, 33. |
|
Spencerus leugnet also vergebens, daß die
Patriarchen GOtt in den Wäldern jemahls
geopffert. Abraham hat hiemit keine Abgötterey
begangen, man kan auch nicht sagen, daß die
Abgötterey selbst den Anfang und die Cerimonien
zum Dienste des heiligen GOttes mitgetheilet
habe. Es war vielmehr der Gottesdienst unter den
Bäumen und in Haynen anfangs rein und seelig,
weil die
Heilige Schrifft bezeuget, daß er GOtt
angenehm gewesen. Nach der Zeit verboth GOtt
den Dienst in den Haynen oder Wäldern, und
befahl dieselben in dem Lande Canaan alle zu
verwüsten, damit kein Denckmahl von dem alten
Aberglauben dieses Landes übrig bleiben
möchte, |
P. Ravanelli Biblioth. Exeget.
… |
|
GOtt ließ den Dienst in den Haynen auf keine
Weise mehr zu, so, bald die Stiffts Hütte fertig
war, und als der Tempel stand, welcher ein
Vorbild des Welt-Heylandes war, |
- 5. Mose. XII 5.
- Joh. IV. 20.
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GOtt hat an der Verehrung unter den
Bäumen an und vor sich selbst keinen Abscheu
gehabt. Gott selbst bestimmte den Berg und Wald
zur Opfferung Isaacs, |
1. Mose XXII 2. coll.
13. |
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Er war nicht darwieder, daß die Örter, wo er
erschienen war, vor heilig gehalten würden; |
1. Mose XXVIII 16.
u.f. |
|
Er erschien unter Bäumen und in
Wäldern, |
- 1. Mose XVIII, 1.
- Buch der Richter VI, 11.
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Er ließ darunter opffern, |
- 1. Mose XXXV, 1. XII.
7. XIII. 18.
- Buch der Richter II,
19.
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|
und billigte es, |
Buch der Richter VI.
21. |
|
Zugeschweigen, daß die Stiffts-Hütte selbst
unter einer hohen Eiche aufgeschlagen worden,
welches aus Jos. XXIV. 26. zu schliessen zu seyn
scheinet. |
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Von Abrahams Pflantzung eines Hayns zu
Berseba scheinet die Gewohnheit auf andere
Völcker gekommen zu seyn. |
- Huetius Demonstr.
Evang. …
- und insbesondere M. Joh. Conrad
Windischens Epistol. gratulat. … Leipzig 1735 den
23. Nov.
- Gründl. Auszüge aus denen neuesten
Theologisch. etc. Sachen V. Band, p. 656.
u.f.
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Es ist auch hier nachzulesen von dem
Gottesdienst in den Wäldern; |
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Adam. Brem. … |
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Helmoldus … |
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- Bey den Fresen auf Heiligland,
|
Johann Meyer in Mapp.
Chorograph. … |
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Geusius P. 2. Vict. Hum. … |
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Adamus Brem. de Situ
Daniae … |
|
- Bey den Griechen und Römern und
Celten;
|
Cluverius Lib. I. … |
|
Rossäus Part. I. de Relig. Mundi … hält davor, daß
die Römer ihre Hayne, von den
darinn, bey ihren heiligen Bäumen anzuzünden
pflegenden Lichtern, (wie in Caroli Magni und
Ludovici Pii Constitut. … angezogen wird.
Conf.
Saubert de Sacrificat. … Isidorus Lib. XIV. c.
8.)
LUCOS genennet haben. Das soll ein Freuden-Zeichen gewesen seyn. Andere vermeynen, daß
dieses geschehen, um die Dunckelheit in den
Schatten-reichen Heyden zu erleuchten. Also
sollen die ersten Christen, in der ersten Kirchen,
zur Zeit der harten Verfolgung, in die Wälder sich
retiriret, und daselbst bey ihrem nächtlichen
GOttes- |
|
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{Sp. 1150} |
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Dienst Lichter angezündet haben, daher der
Lichter-Gebrauch in der Heutigen Kirche seinen
Ursprung haben soll. |
- Kromayer Theol. …
- Magdeburgisch. Cent. …
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In diesen heiligen Wäldern und Haynen
hatten nun die ehemahlige Heyden ihre gewisse
heilige Bäume, vor welchen sie nieder gefallen
und ihr Gebet daselbst verrichtet haben |
- Witson in Chron.
Episcop. …
- Stephan. in not. Sup. Saxon.
…
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König
Canutus der Grosse in Dännemarck
und Engeland, hat bey Einpflantzung des
Christenthums die
Verordnung gethan, daß
niemand die Bäume anbeten soll. |
Geusius P. II. Vict. Hum.
… |
|
Diese Anbetung der Bäume haben
Kayser
Carl der Grose, und sein
Sohn Kayser Ludwig
I.
bey der Sachsen Bekehrung auch verbothen; |
Caroli et Ludov. Imp. Constit.
… |
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Woraus erhellet, daß diese Abgötterey in
diesem Lande unter den Gothen und Sachsen etc.
im Schwange gegangen. |
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|
Also sind die Bäume religiös angebetet
worden |
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Curtius … |
|
|
Rossäus P. II. … |
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Eras. Franc. Lib. III.
… |
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|
Olearius Lib. II. … |
|
Das hat aber nicht die
Meynung, ob hätten sie
die Bäume oder das Holtz selbst angebetet,
sondern sie haben vermeynt, daß ihre Götter in
diesen Haynen gewohnet und sich offenbahret,
wie bey den angeführten Autorn mit mehrern
nachzusehen. |
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|
Also haben die Heyden insgemein die
Anbetung der Götzen-Bilder auch erkläret und
entschuldiget, wie Arnobius
schreibet:
Gentes
docuisse, [vier Zeilen lateinischer Text] |
Arnobius Lib. VI. cont.
Gentiles. |
|
Die Griechen und Römer haben solche
Götzen, welche in den Bäumen wohneten,
geheissen Dryades, von den Eich-Bäumen; |
Nat. Comes Lib. V. Myth.
… |
|
werden auch Hayn-Götzen genannt, |
2. König. XXI, 7. |
|
Hierher gehöret die Fabel von Erisichthon,
welcher, bey Abhauung eines grossen Eich-Baumes, eine solche Göttin soll getödtet haben,
also, daß aus diesem Baum Blut geflossen; Ovidius Lib. VIII. Metamor.
…¶ |
|
|
[fünf Zeilen lateinische Verse]¶ |
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|
Die alten Cimbrischen Völcker haben den
Ellhorn-Baum auch heilig gehalten, und
demselben eine Göttin zugeleget, davon sind
noch diese Reliquien, daß ein Part diesen Baum
nicht dürffen unterhauen. Wo sie aber denselben
unterhauen musten, haben sie vorher pflegen
dieses Gebet zu thun: |
|
|
„Frau Ellhorn, gieb mir was von deinem Holtz,
denn will ich dir von meinem auch was geben,
wenn es wächst im Walde.„ |
|
|
Welches theils mit gebeugtem Knien,
entblösten Haupte und gefaltetenen Händen
geschehen. |
|
|
Loccenius Lib. I. |
|
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{Sp. 1151|S. 589} |
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|
Antiqv. Sueo. … erzehlet, wie zu seiner Zeit,
in Südermannien, im
Kirchspiel Osterhanning,
nahe bey dem Gut Wendel, in Schweden sich
begeben, daß ein
Knecht einen schönen
Wacholder, an einem ebenen runden Platz
stehend, rund umher mit andern Bäumen
umgeben, abhauen wollen, da er eine Stimme
gehöret, ruffende: Haue den Wacholder nicht ab.
Als er sich aber hieran nicht gekehret, sondern
gleich zuhauen wollen, sey abermahl geruffen
worten: Ich sage dir, haue diesen Baum nicht ab.
Worüber der Knecht erschrocken, und davon
gegangen. Dahin siehet Ovidius Lib. III. Amor.
…¶ |
|
|
[zwey Zeilen lateinische Verse] |
|
|
Das ist: |
|
|
Hie steht ein alter Wald, der nicht in vielen
Jahren,
Behaut, man glaubt, daß da sich GOtt soll
offenbahren. |
|
|
Auf diesen heiligen Bäumen ist das
geschlachtete Opffer von Menschen und Vieh
aufgehängt; |
Adamus B. De Situ Daniae
… |
|
Also ist das Opffer schau getragen, und den
Göttern bey diesen Bäumen gegenwärtig, als eine
Gabe und Geschencke präsentiret worden. Von
diesem blutigen Opffer sind die Bäume mit Blut
gefärbet, und zu dem mit dem Opffer-Blut
besprenget worden. Der grosse Abgöttische
Eichbaum zu Romou in Preussen, war von dem
angesprengten Opffer-Blut grausam
anzusehen; |
Hartknoch. Diss. … |
|
Dahin siehet Lucanus L. III. … mit diesen
Worten:¶ |
|
|
Omnis et humanis lustrata cruoribus
arbor.¶ |
|
|
Daher werden die Bäume in den
Longobardischen Gesetzen Lib. II. … genannt
Blut-Bäume, weil sie mit dem Opffer-Blut sind
besprengt worden: |
Geusius P. II. … |
|
Sie werden auch sonst genennet
Obumbratices Scelerum; |
Tertullianus Apolog.
… |
|
Diese geheiligte Eich-Bäume hat man mit
Kräntzen, Taffeln, Haupt-Gebünden, Tüchern und
andern Sachen ausgezieret, davon Ovidius Lib.
VIII. Metamorph. … |
|
|
[vier Zeilen lateinische Verse] |
|
|
Dergleichen Abgöttische Gauckeleyen sollen
noch die Liefländischen Bauren vor etlichen und
vor dreyßig Jahren, an etlichen Orten bey ihren
Bäumen heimlich getrieben haben.¶ |
|
|
Sie dienen auch zu weltlichen
Verrichtungen.¶ |
|
|
Es wurde aber bey diesen heiligen Bäumen
nicht allein denen Götzen gedienet und geopffert,
sondern auch
weltliche Verrichtungen
vorgenommen. Sie kamen dabey zusammen,
wenn von allgemeinen Landes-Angelegenheiten
solte gehandelt,
Gesetze gegeben, ein Krieg
declariret, oder
Friede geschlossen werden.
Dergleichen Land-Täge und öffentliche allgemeine
Zusammenkünffte hiessen bey denen alten
Frießländern Hage-Spracken (Joh. Georg
Keyslers Antiqvit. …) wo auf einem ohnweit der
Stadt |
|
|
{Sp. 1152} |
|
|
Aurich gelegenen groß und raumlichen Felde
drey grosse Eichen stunden, bey welchen die Ost-Frießländischen
Stände pflegten zusammen zu
kommen, und von allgemeinen Sachen sich zu
berathschlagen. Dieses Feld hiessen sie
Upstallesbonum, und die daselbst errichteten
Gesetze wurden Leges Upstallesbomicae genennet. |
Keysler cit. loc. |
|
Bey diesen Bäumen hielten sie auch
öffentlich
Gericht; und obwohl, was das Opffer-Wesen, und die darbey getriebene Abgötterey
anbetrifft, solches, als die Deutschen zum
Christenthum bekehret wurden, abgeschaffet, so
sind doch die öffentliche bey diesen Bäumen
angestellte Gerichte, als eine zuläßige Sache,
beybehalten, und judicia ad altam arborem
genennet worden. Was bey solchen Gerichten
gehandelt, und gerichtlich ausgefertiget wurde,
das hieß: Actum apud altam arborem. |
Johann Georg Leuckfelds Antiqvit. … |
|
allwo er ein von Meynhardo,
Bischoff zu
Halberstadt, ausgefertigtes
Schreiben oder
Diploma einrücket, welches erweiset, wie die
Iudicia ad altam arborem noch im 13 Jahrhundert
gebräuchlich gewesen. |
|
|
Ohnweit Gräfenthal, auf dem Thüringer-Wald,
ist ein Dorf gelegen, welches Hohen-Eich
genennet wird; Daselbst sollen die Wenden-
Sorben ein dergleichen Baum- oder Eichen-Gerichte,
daß man so
reden mag, vorzeiten
gehalten haben. |
Struv
in Prodromo
… |
|
Solche öffentliche Gerichte wurden alljährlich
zwey- oder dreymahl ordentlich gehalten; einmahl
im Frühling und einmahl im Herbst, zuweilen aber
auch im Sommer; So es aber die Noth erforderte,
durfften mehrere Gerichts-Tage ausgeschrieben
werden, und wenn sie allgemein waren, musten
alle citirte des Landes erscheinen; sonsten aber
kamen, in denen Particulier-Gerichten nur
diejenige zusammen, denen solche insonderheit
angiengen. |
|
|
Es wurden aber dergleichen öffentliche
Gerichte theils von Weltlich- theils von Geistlichen
Herren in ihren Ländern gehalten. Zu denen
ersten gehörten die Könige,
Fürsten und
Grafen;
zu denen andern aber die Ertz- und Bischöffe, wie
auch einige
Äbte und
Äbtißinnen, welche die
Gerichtsbarkeit von dem Kayser bekommen
hatten. Die Königlichen Placita giengen allen
andern vor, nach welchen sich alle Fürsten,
Grafen und auch geistliche Herren richten musten.
Hergegen hatten die Ertz- und Bischöffliche
Gerichte vor allen Gräflichen in ihrer Diöces den
Vorzug, und durffte kein Graf an dem Tage ein
öffentlich Gericht in seinem Lande halten, wenn
der Ertz- oder Bischoff in seiner Diöces, darinnen
der Graf mit seinen
Unterthanen wohnte, auf
solchen Tag ein offenes Gericht ausschrieb. |
Concilium Triburiense
… |
|
Hierbey ist zu wissen, daß solche judicia auch
Placita genennet worden sind. |
- Car.
dü Fresne
in
Glossario …
- Johann George Leuckfelds Antiqvit.
…
|
|
Als im Jahr 1549 die Stadt Norwick mit ihrem
Landes-Bezirck wider den König und das
Parlament rebellirte, und die Waffen ergrief,
versammleten sich die Häupter der Rebellion,
nach alten Landes-Gebrauch, unter einer grossen
alten |
|
|
{Sp. 1153|S. 590} |
|
|
Eiche, faßten ihre Anschläge darunter ab, und
sprachen zugleich
Recht und Gerechtigkeit unter
derselben; welche Eiche sie auf ihre
Sprache the
Oack of Reformation, oder die Reformations-Eiche
nenneten. |
Joh. Georg Keyslers Antiqvit.
… |
|
Bey Weymar wird noch heut zu Tage ein
gewisses Gerichte auf dem Felde unter einem
Baum gehalten. |
Sagittarius in Antiquitat.
… |
|
Daher mag es auch kommen, daß man in
vielen
Dörffern grosse Linden-Bäume siehet, unter
welchen sich die
Gemeinden zu versammlen, und
von ihren Dorff-Angelegenheiten zu deliberiren
pflegen.¶ |
|
|
Wald-Abgötterey verboten.¶ |
|
|
Es haben aber die Dryolatria, oder Eich- und
Wald-Abgötterey, in denen neuern Zeiten die
Päbste, Christliche Kayser und Bischöffe auf alle
Weise auszurotten gesuchet, und dahero sehr
scharffe Gesetze dargegen ertheilet. Dahin zielet
das von dem Pabst Gregorius III, an die
sämmtliche Stände von Deutschland ergangene
Schreiben, worinnen er sie ermahnet, von dem
Heydnischen Götzen-Dienst abzustehen,
Wahrsagerey und die Götzen-Opffer bey denen
Bäumen abzuschaffen und zu meiden; |
Man findet dieses Schreiben
unter andern bey dem Othlono Lib. I. de Vita St.
Bonifacii … |
|
Dahin gehet die Verordnung von dem Kayser
Carl dem Großen, daß diejenigen, so dergleichen
vornehmen, und Gelübde zu Brunnen, Bäumen
und Wäldern, nach Heydnischer Weise, thun
würden, mit einer ansehnlichen Geld-Straffe
abzubüssen sind. |
- Caroli M. Capitul. de
Part. Saxoniae …
- Fürstenberg Monument.
Paderbornense …
- Concilium Nannetense …
- Concilium Arlatense II. …
|
|
Dahin gehet der Schluß des Concilii zu
Nantes, Krafft welchen alle die denen Teuffeln
gewidmete Bäume, die der gemeine Mann in so
grosser Verehrung hatte, daß er auch nicht einen
Ast davon zu hauen sich getraue, auszurotten,
und mit Feuer zu verbrennen, gesetzet und
verordnet worden; |
Cap. XX. Labb. … |
|
Dahin gehet auch endlich die Verordnung des
im Jahre 794 auf
Befehl des Königs Carls, zu
Franckfurt gehaltenen Concilii, wo in dem 53.
Canone, es heißet: De arboribus et lucis
destruendis canonica autoritas observanda
est. |
|
|
Die
Ursachen warum die alten Heydnischen
Nationen ihren Gottesdienst in denen starck
gewachsenen und schattigten Wäldern verrichtet,
sind der
Gelehrten
Meynung nach dreyerley
gewesen. |
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1) |
Weil die Priester in der
Einsamkeit ihre Betrügereyen mit denen Oraculn,
Träumen u.d.g. desto eher vornehmen
könten. |
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2) |
Daß nicht der Wind oder
Regen das Feuer auslöschen und die Priester naß
machen möchte. |
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3) |
Weil die Wälder denen
Leuten schon von
Natur einen Schauer
verursachen, welcher hernach durch die Religion
vermehret wird. |
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Doch lässet man dieses dahin gestellet seyn,
und hält es lieber mit der Meynung; ob sie es nicht
vielmehr von denen alten Hebräern abgesehen
haben. |
Almeloveen Antiqu.
…¶ |
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