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Quellenangaben
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Sparta |
Wer zu Lacedaemon eheloß
lebte, der war in sehr grosser Verachtung,
und
muste davor folgende Beschimpffung ausstehen. |
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1) |
Man zog ihm die Kleider aus, und führte ihn im
härtesten Winter über den
Marckt. |
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2) |
Er muste selbst ein Liedgen darzu singen, daß ihm
diese
Straffe
mit
Recht
gehörete. |
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3) |
Er durffte nicht bey denen Gymnischen
Schau-Spielen seyn, wo die
Jungfern nackend tantzten. |
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4) |
Wenn er
alt war, ward ihm kein Respect
erwiesen. |
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Cragius de Rep. Lacaed. … |
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Die Ehen musten in denen rechten
Jahren vorgenommen werden,
und wer zu langsam heyrathete, der konnte dikē opsigamiou
belanget werden. |
ibid. inst. 2. |
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Die Ehe-Leute musten einander gleich seyn, welche Gleichheit aber nicht so
wohl in der Statur oder
Reichthum, sondern vielmehr in Ähnlichkeit derer
Sitten und
Gemüther bestand. |
inst. 3. |
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Wer drey
Kinder
gezeuget hatte, der durffte nicht mehr Wache stehen, wer
aber deren 4. hatte, der war von allen
Gaben
frey. |
inst. 4. |
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Wer
heyrathen
wollte, bekam nichts mit, durffte auch nach keiner Mit-Gifft
fragen, daher auch die
armen
Jungfern so wohl als die
reichen versorgt wurden. |
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Es war auch eingeführet, daß man die
Jungfrauen entführen, und also zu
Weibern
nehmen muste, welches alles doch nicht ohne Bewilligung so wohl derer
Eltern,
als auch der
Tochter geschah. Die
Männer
giengen auch zu ihren Weibern gleichsam verstohlen, damit sie die Erbarkeit und
Schamhafftigkeit gebührend in acht nahmen. Diejenigen, so
Alters, Schwachheit
oder Abwesenheit wegen keine
Kinder
zeugen konnten, liessen ihre Weiber durch
eine andere ihnen anständige
Person
fruchtbar machen, davon ein besonderes
Exempel beym
Justino … anzutreffen. Wenn auch einem eine erbare
Frau,
die sonst fruchtbar war, anstand, konnte er sich mit ihrem Manne setzen, daß er
sie im abtrat. Sonsten hörete man daselbst weder vom Ehebruch noch Ehescheidung
etwas. Sie hatten auch
gewisse Gradus, in welchen sie einander nicht
heyrathen durfften. |
Cragius l.c. … |
Deutsche |
Die alten
Teutschen
hielten die Ehe so heilig, daß man bey keinem
Volcke
solche Keuschheit und Liebe gefunden als bey ihnen. Und scheinet dasjenige, was
Julius Caesar de Bell. Gall. V. von denen
Britanniern
schreibet, so mit denen Teutschen fast gleiche
Sitten hatten, eine
Tradition zu seyn. |
Cleffel. Antiqq. Germ. … |
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Sie waren mit einer
Frau
zu frieden, wenn nicht bisweilen einer von hohen
Stande
mehr zum Ansehen
als zur
Wollust 2.
Weiber
nahm, wie Ariouistus
gethan. |
- Tacitus de mor. Germ. 18.
- Caesar de Bell. Gall. I. 13.
- Ditmarus ad Tacit.
l.c.
- Hertius Notit. Ant. Germ. Popul. …
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Hingegen
schreibt Adamus Bremensis de situ Daniae
von denen
Sachsen, daß sie so viel Weiber genommen, als sie ernähren können,
vornehmlich 2. oder 3.
reiche, und die übrigen
arme. |
Hertius l.c. |
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Die
Teutschen
sahen bey der Heyrath hauptsächlich dahin, daß sie mit ih- |
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{Sp.
381|S. 206} |
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ren
Weibern
glücklich
leben
mögten, daher sie nicht auf
Reichthum sahen, sondern eine
Frau
erwählten, welche weder von höhern noch niedrigen
Standes
waren. |
- Hachenberg Germ. Med. Diss. …
- Adamus Bremensis …
- Cleffel l.c. …
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Dieses hielten sie so scharff, daß in Dänemarck ein unadelicher, wenn er ein
adeliches
Frauen-Zimmer
geschwächt hatte, muste den
Kopff hergeben. |
- Petersen Chron. Holsat. p.
2.
- Saxo
Grammat. …
- Lex Langob. …
- Cleffel l.c. …
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Bey denen
Männern
sahe man auf die Tapfferkeit und gute
Lebens-Art. |
- Loccenius Antiqq. Sueo-Goth. …
- Saxo …
- Cleffel. l.c. …
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Sie
heyratheten nicht
Personen
aus einem andern
Volcke,
bis sie durch den Umgang mit denen Römern hierinnen sich geändert. |
- Tacitus Hist. IV.
- Cleffel. l.c. …
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Blut-Schande war bey ihnen nicht zugelassen, und durffte man bis auf einen
gewissen Grad der Anverwandschafft einander nicht heyrathen. |
- Hachenberg l.c. …
- Cluuerius Germ. Ant. …
- Cleffel. l.c. …
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Damit auch die eheliche
Liebe erhalten würde, erwählte jeder eine
Person von
seinem
Alter zur Ehe. Vor dem 20sten
Jahre pflegte keiner zu heyrathen, wie
Julius Caesar de Bell. Gall. … bezeugt, ob aber
dieses das
ordentliche Jahr gewesen, da die
Teutschen
zu heyrathen pflegten, wie
unterschiedene daraus
schlüssen
wollen, ist sehr
ungewiß, zumahl da Caesar vorher von ihnen erzehlt, daß sie sehr lange
unverheyrathet geblieben, welches auch Mela
und Tacitus de Mor. Germ. 10. bezeugen. |
Cleffelius l.c. … |
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Nach der Zeit hat man schon die pubertatem bey denen
Weibern,
wie in denen
Römischen Rechten,
in das 12. Jahr gesetzt. |
LL. Langob. … |
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Sie kaufften insgemein die Weiber um einen gewissen Preiß, wie denn an
Dithmarsen bis auf die neuern Zeiten die
Gewohnheit
übrig geblieben, daß die
Jungfern ohne dote ausgestattet worden, und
der
Bräutigam seinem Schwieger-Vater eine gewisse
Geld-Summa
auszahlte. |
- Saxo …
- Kranz Vandal. …
- Loccenius Antiqq. Sueo-Goth …
- Cleffel. l.c. …
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Sie pflegten auch durch einen Streit eine
Frau
zu erhalten, indem ihrer zwey durch ein
Duell es mit
einander ausmachten, daß derjenige, welcher den andern erlegte, die Frau zur Ehe
bekam. |
Saxo …
Cleffel l.c. … |
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Wer auf diese Art keine
Braut bekam, suchte sie zu entführen, welches bey
ihnen vor etwas
rühmliches gehalten wurde, daher man so viel
Exempel von
dergleichen Raube antrifft. |
- Stiernboeck de Jure Vett. Sueo-Goth. …
- Loccenius l.c. …
- Cleffel l.c. …
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Doch findet man auch, daß sie sich derer Liebes-Träncke bedienet haben. |
- Saxo …
- Bartholinus de Medicina Danorum
- Cleffel l.c. …
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Ordentlich aber wurde die Einwilligung derer
Eltern zur Ehe erfordert. |
- Saxo …
- Capitular. …
- Lex Wisigoth. …
- LL. Langob. …
- Polac. Syst. Jurisprud. Germ. …
- Cleffel l.c. …
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Das einmahl geschlossene Verlöbniß durffte nicht ohne wichtige
Ursachen
wieder aufgehoben werden, wenn aber der
Bräutigam dasselbe 2. Jahr aufschob,
durffte sich die Braut einen andern Bräutigam erwählen. |
- Lex Langob. …
- LL. Wisigoth. …
- Polac l.c. …
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Nach erhaltenem Consens brachte der Bräutigam seiner
Braut einen
Hochzeit-Geschencke, und erhielt |
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{Sp. 382} |
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wieder dergleichen von ihr, doch bestand solches nicht in prächtigen
Dingen
oder Galanterien, sondern in ein paar Ochsen und einen gezäumten
Pferde, nebst einem kurtzen Gewehr und Schwerdte. Die
Frau
brachte auch dem Manne
etwas Waffen zu. |
- Tacitus de Moribus Germanorum. 18.
- Olaus Magnus, Rer. Septentrionalium. …
- Cleffel l.c. …
- Calvörs Nieder-Sachsen Th. I. B. III.
…
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Doch pflegten sie auch bisweilen Gold und andere Kostbarkeiten sonderlich
einen Trau-Ring einander zu schencken, |
- Saxo …
- Edda Mythol. 30.
- Cleffel l.c. …
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Nach vollbrachten Verlöbniß wurde die
Braut von denen Freyers-Männern
bewacht, und zu gesetzter Zeit dem
Bräutigam ins Ehe-Bette gelieffert. |
- Capitular. …
- Cleffel l.c. …
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Wenn die Braut
in des Bräutigams Haus geführet wurde, geschahe solches mit
unterschiedenen Ceremonien,
sonderlich opfferte man dabey der
Göttin Freiae, Siöffnae und andern Göttern |
- Edda l.c.
- Bartholinus Antiqq. Dan. …
- Stephanus ad Saxon. …
- Rhodius Hollsteinischer Antiqu.
Remarqu. …
- Cleffel l.c. …
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Es will zwar Hachenberg behaupten, daß denen Verlobten die
Haare abgeschnitten worden, welches aber nicht
wahrscheinlich ist, da die
Teutschen
die Haare vor die gröste Zierath gehalten, viel mehr erschienen die
Weiber
bey dem Opffer mit fliegenden Haaren. |
Cleffel l.c. … |
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Wie nun alle
Sollennitäten derer Teutschen mit Schmausen
verknüpfft waren, also
unterliessen sie es desto weniger bey der
Hochzeit. |
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Hierauf lebten die neuen Ehe-Leute in einer so genauen Harmonie,
daß die
Frau
den Mann auf
der Jagd und sogar im
Kriege begleitete. |
- Tacitus de Mor. Germ. …
- Caesar de Bel. Gall. I.
- Saxo …
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Es schreibet daher Tacitus l.c. 19. von
denen
Weibern:
Vnum accipiunt maritum, quo modo vnum corpus, vnamque vitam, ne vlla
cogitatio vltra, ne longior cupiditas, ne tanquam maritum sed tanquam
matrimonium ament. Daher die Ehescheidung sehr rar bey ihnen war, doch aber
nicht
gantz unbekannt. Hauptsächlich geschahe es wegen Ehebruch und
Blut-Schande, ingleichen wegen Ungleichheit des
Standes. |
- Tacitus l.c.
- Hrolf Krack Hist. …
- Cleffel l.c. …
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Der Ehebruch wurde bey ihnen also
bestrafft, daß der
Mann der
ehebrecherischen
Frau
die Haare abschnitt, und sie mit dem Prügel von sich jagte, worauf sie durch die
gantze Stadt
zum Spectacel herum geführet wurde. |
- Tacitus l.c. 19.
- Danet …
- Caluor l.c.
- Hachenberg l.c. …
- Cleffelius l.c.
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