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Zedler: Ehestand [4] HIS-Data
5028-8-360-2-04
Titel: Ehestand [4]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 380
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S.205
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Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

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Übersicht
Sparta
Deutsche

Stichworte Text Quellenangaben 
Sparta Wer zu Lacedaemon eheloß lebte, der war in sehr grosser Verachtung, und muste davor folgende Beschimpffung ausstehen.  
 
1) Man zog ihm die Kleider aus, und führte ihn im härtesten Winter über den Marckt.
 
 
2) Er muste selbst ein Liedgen darzu singen, daß ihm diese Straffe mit Recht gehörete.
 
 
3) Er durffte nicht bey denen Gymnischen Schau-Spielen seyn, wo die Jungfern nackend tantzten.
 
 
4) Wenn er alt war, ward ihm kein Respect erwiesen.
Cragius de Rep. Lacaed.
  Die Ehen musten in denen rechten Jahren vorgenommen werden, und wer zu langsam heyrathete, der konnte dikē opsigamiou belanget werden. ibid. inst. 2.
  Die Ehe-Leute musten einander gleich seyn, welche Gleichheit aber nicht so wohl in der Statur oder Reichthum, sondern vielmehr in Ähnlichkeit derer Sitten und Gemüther bestand. inst. 3.
  Wer drey Kinder gezeuget hatte, der durffte nicht mehr Wache stehen, wer aber deren 4. hatte, der war von allen Gaben frey. inst. 4.
  Wer heyrathen wollte, bekam nichts mit, durffte auch nach keiner Mit-Gifft fragen, daher auch die armen Jungfern so wohl als die reichen versorgt wurden.  
  Es war auch eingeführet, daß man die Jungfrauen entführen, und also zu Weibern nehmen muste, welches alles doch nicht ohne Bewilligung so wohl derer Eltern, als auch der Tochter geschah. Die Männer giengen auch zu ihren Weibern gleichsam verstohlen, damit sie die Erbarkeit und Schamhafftigkeit gebührend in acht nahmen. Diejenigen, so Alters, Schwachheit oder Abwesenheit wegen keine Kinder zeugen konnten, liessen ihre Weiber durch eine andere ihnen anständige Person fruchtbar machen, davon ein besonderes Exempel beym Justino … anzutreffen. Wenn auch einem eine erbare Frau, die sonst fruchtbar war, anstand, konnte er sich mit ihrem Manne setzen, daß er sie im abtrat. Sonsten hörete man daselbst weder vom Ehebruch noch Ehescheidung etwas. Sie hatten auch gewisse Gradus, in welchen sie einander nicht heyrathen durfften. Cragius l.c.
Deutsche Die alten Teutschen hielten die Ehe so heilig, daß man bey keinem Volcke solche Keuschheit und Liebe gefunden als bey ihnen. Und scheinet dasjenige, was Julius Caesar de Bell. Gall. V. von denen Britanniern schreibet, so mit denen Teutschen fast gleiche Sitten hatten, eine Tradition zu seyn. Cleffel. Antiqq. Germ.
  Sie waren mit einer Frau zu frieden, wenn nicht bisweilen einer von hohen Stande mehr zum Ansehen als zur Wollust 2. Weiber nahm, wie Ariouistus gethan.
  • Tacitus de mor. Germ. 18.
  • Caesar de Bell. Gall. I. 13.
  • Ditmarus ad Tacit. l.c.
  • Hertius Notit. Ant. Germ. Popul.
  Hingegen schreibt Adamus Bremensis de situ Daniae von denen Sachsen, daß sie so viel Weiber genommen, als sie ernähren können, vornehmlich 2. oder 3. reiche, und die übrigen arme. Hertius l.c.
  Die Teutschen sahen bey der Heyrath hauptsächlich dahin, daß sie mit ih-  
  {Sp. 381|S. 206}  
  ren Weibern glücklich leben mögten, daher sie nicht auf Reichthum sahen, sondern eine Frau erwählten, welche weder von höhern noch niedrigen Standes waren.
  • Hachenberg Germ. Med. Diss. …
  • Adamus Bremensis
  • Cleffel l.c. …
  Dieses hielten sie so scharff, daß in Dänemarck ein unadelicher, wenn er ein adeliches Frauen-Zimmer geschwächt hatte, muste den Kopff hergeben.
  • Petersen Chron. Holsat. p. 2.
  • Saxo Grammat. …
  • Lex Langob. …
  • Cleffel l.c.
  Bey denen Männern sahe man auf die Tapfferkeit und gute Lebens-Art.
  • Loccenius Antiqq. Sueo-Goth. …
  • Saxo
  • Cleffel. l.c. …
  Sie heyratheten nicht Personen aus einem andern Volcke, bis sie durch den Umgang mit denen Römern hierinnen sich geändert.
  • Tacitus Hist. IV.
  • Cleffel. l.c.
  Blut-Schande war bey ihnen nicht zugelassen, und durffte man bis auf einen gewissen Grad der Anverwandschafft einander nicht heyrathen.
  • Hachenberg l.c. …
  • Cluuerius Germ. Ant. …
  • Cleffel. l.c.
  Damit auch die eheliche Liebe erhalten würde, erwählte jeder eine Person von seinem Alter zur Ehe. Vor dem 20sten Jahre pflegte keiner zu heyrathen, wie Julius Caesar de Bell. Gall. … bezeugt, ob aber dieses das ordentliche Jahr gewesen, da die Teutschen zu heyrathen pflegten, wie unterschiedene daraus schlüssen wollen, ist sehr ungewiß, zumahl da Caesar vorher von ihnen erzehlt, daß sie sehr lange unverheyrathet geblieben, welches auch Mela und Tacitus de Mor. Germ. 10. bezeugen. Cleffelius l.c. …
  Nach der Zeit hat man schon die pubertatem bey denen Weibern, wie in denen Römischen Rechten, in das 12. Jahr gesetzt. LL. Langob. …
  Sie kaufften insgemein die Weiber um einen gewissen Preiß, wie denn an Dithmarsen bis auf die neuern Zeiten die Gewohnheit übrig geblieben, daß die Jungfern ohne dote ausgestattet worden, und der Bräutigam seinem Schwieger-Vater eine gewisse Geld-Summa auszahlte.
  • Saxo
  • Kranz Vandal. …
  • Loccenius Antiqq. Sueo-Goth …
  • Cleffel. l.c.
  Sie pflegten auch durch einen Streit eine Frau zu erhalten, indem ihrer zwey durch ein Duell es mit einander ausmachten, daß derjenige, welcher den andern erlegte, die Frau zur Ehe bekam. Saxo Cleffel l.c. …
  Wer auf diese Art keine Braut bekam, suchte sie zu entführen, welches bey ihnen vor etwas rühmliches gehalten wurde, daher man so viel Exempel von dergleichen Raube antrifft.
  • Stiernboeck de Jure Vett. Sueo-Goth. …
  • Loccenius l.c. …
  • Cleffel l.c.
  Doch findet man auch, daß sie sich derer Liebes-Träncke bedienet haben.
  • Saxo
  • Bartholinus de Medicina Danorum
  • Cleffel l.c.
  Ordentlich aber wurde die Einwilligung derer Eltern zur Ehe erfordert.
  • Saxo
  • Capitular. …
  • Lex Wisigoth. …
  • LL. Langob. …
  • Polac. Syst. Jurisprud. Germ. …
  • Cleffel l.c. …
     
  Das einmahl geschlossene Verlöbniß durffte nicht ohne wichtige Ursachen wieder aufgehoben werden, wenn aber der Bräutigam dasselbe 2. Jahr aufschob, durffte sich die Braut einen andern Bräutigam erwählen.
  • Lex Langob. …
  • LL. Wisigoth. …
  • Polac l.c. …
  Nach erhaltenem Consens brachte der Bräutigam seiner Braut einen Hochzeit-Geschencke, und erhielt  
  {Sp. 382}  
  wieder dergleichen von ihr, doch bestand solches nicht in prächtigen Dingen oder Galanterien, sondern in ein paar Ochsen und einen gezäumten Pferde, nebst einem kurtzen Gewehr und Schwerdte. Die Frau brachte auch dem Manne etwas Waffen zu.
  • Tacitus de Moribus Germanorum. 18.
  • Olaus Magnus, Rer. Septentrionalium. …
  • Cleffel l.c. …
  • Calvörs Nieder-Sachsen Th. I. B. III. …
  Doch pflegten sie auch bisweilen Gold und andere Kostbarkeiten sonderlich einen Trau-Ring einander zu schencken,
  • Saxo
  • Edda Mythol. 30.
  • Cleffel l.c. …
  Nach vollbrachten Verlöbniß wurde die Braut von denen Freyers-Männern bewacht, und zu gesetzter Zeit dem Bräutigam ins Ehe-Bette gelieffert.
  • Capitular. …
  • Cleffel l.c.
  Wenn die Braut in des Bräutigams Haus geführet wurde, geschahe solches mit unterschiedenen Ceremonien, sonderlich opfferte man dabey der Göttin Freiae, Siöffnae und andern Göttern
  • Edda l.c.
  • Bartholinus Antiqq. Dan. …
  • Stephanus ad Saxon. …
  • Rhodius Hollsteinischer Antiqu. Remarqu. …
  • Cleffel l.c. …
  Es will zwar Hachenberg behaupten, daß denen Verlobten die Haare abgeschnitten worden, welches aber nicht wahrscheinlich ist, da die Teutschen die Haare vor die gröste Zierath gehalten, viel mehr erschienen die Weiber bey dem Opffer mit fliegenden Haaren. Cleffel l.c. …
  Wie nun alle Sollennitäten derer Teutschen mit Schmausen verknüpfft waren, also unterliessen sie es desto weniger bey der Hochzeit.
  • Saxo
  • Cleffel l.c.
  Hierauf lebten die neuen Ehe-Leute in einer so genauen Harmonie, daß die Frau den Mann auf der Jagd und sogar im Kriege begleitete.
  • Tacitus de Mor. Germ. …
  • Caesar de Bel. Gall. I.
  • Saxo
  Es schreibet daher Tacitus l.c. 19. von denen Weibern: Vnum accipiunt maritum, quo modo vnum corpus, vnamque vitam, ne vlla cogitatio vltra, ne longior cupiditas, ne tanquam maritum sed tanquam matrimonium ament. Daher die Ehescheidung sehr rar bey ihnen war, doch aber nicht gantz unbekannt. Hauptsächlich geschahe es wegen Ehebruch und Blut-Schande, ingleichen wegen Ungleichheit des Standes.
  • Tacitus l.c.
  • Hrolf Krack Hist. …
  • Cleffel l.c.
  Der Ehebruch wurde bey ihnen also bestrafft, daß der Mann der ehebrecherischen Frau die Haare abschnitt, und sie mit dem Prügel von sich jagte, worauf sie durch die gantze Stadt zum Spectacel herum geführet wurde.
  • Tacitus l.c. 19.
  • Danet
  • Caluor l.c.
  • Hachenberg l.c. …
  • Cleffelius l.c.
     

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Stand: 3. Januar 2023 © Hans-Walter Pries