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Quellenangaben |
Gerechte und ehrbare Taten |
Wir gehen nunmehro auch zu den übrigen oben angeführten
Arten der
menschlichen Thaten fort, und zwar zu den
gerechten und
ehrbaren, die unter den guten Thaten stehen. Wenn man gerechte
Thaten von den guten
unterscheiden
will, so kan dieses nicht anders
geschehen als wie man das
Genus und Species von einander zu unterscheiden
pflegt. Denn da ist eine gerechte Handlung eine solche That, welche mit dem
Gesetze
übereinkommt; aber in Ansehung eines
Rechts,
welches der andere hat, vorgenommen wird. |
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Nach dieser Erklärung ist eine jede gerechte That eine gute Handlung, aber
nicht eine jede gute Handlung ist eine gerechte That. Ungerecht handelt man
also, wenn man etwas vornimmt, wodurch der andere an seinem
Rechte
gekräncket und beleidiget wird. Solches Recht kommt entweder
unmittelbar von dem
Gesetz
her, z.E. wenn es heißt, man solle niemanden beleidigen, so habe ich durch
dieses Göttliche Gesetz das Recht, daß mich niemand beleidigen darff, und im
Fall dieses geschiehet, kan ich die Ersetzung des verursachten
Schadens fodern,
oder von dem Vergleich, z.E. daß ich von dem, der bey mir
eingemiethet, nach
Verfliessung der
Zeit, den Hauß Zinß fodern kan, wiewohl eigentlich zu
reden der
Vergleich nicht so wohl ein Recht
würcket, als vielmehr nur Gelegenheit darzu
giebt. Das Recht kommt eigentlich zu reden allezeit von dem Gesetze, und wenn
ich gleich mit einem einen Vergleich getroffen, so würde ich dadurch kein Recht
bekommen, wenn nicht das Gesetz da wäre, daß man die Verträge halten müste. |
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Man theilet, wie bekannt, das
Recht
in ein vollkommenes, welches man mit
Gewalt,
und zwar in dem natürlichen Stande durch den Krieg und in der Bürgerlichen
Gesellschafft durch Obrigkeitliche Hülffe beschützen kan, und in ein
unvollkommenes ein, wenn man die Gewalt oder die
Macht
den andern zu zwingen |
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{Sp. 1942} |
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nicht hat. Nimmt man nun etwas wieder des andern sein vollkommenes Recht
vor, so heißt man dieses eigentlich ungerecht; läst man aber den andern sein
unvollkommenes Recht nicht geniessen, so handelt man unbarmhertzig und
undienstfertig. |
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Es sind die ehrbaren Thaten noch übrig vom man den
Artickel
Ehrbarkeit im VIII Bande, p. 412. u.f.
nachschlagen kan. Wenn man von den ehrbaren Thaten
redet, so nimmt man das
Wort
ehrbar, entweder im weitern
Verstande, daß eine ehrbare That so viel ist, als eine
tugendhaffte Handlung, oder man gebraucht es in engern Verstande vor die
Pflichten gegen sich selbst, woraus man also leicht sehen kan, wie sie von den
guten und gerechten Thaten unterschieden sind. ¶ |
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Tun nach der Klugheit |
Vors andere kan man die Thaten der
Menschen
auch nach den
Regeln
der
Klugheit betrachten. Das
Gesetze
siehet auf das, was
Recht
und Unrecht; die Klugheit aber gehet auf das nützliche und
schädliche. Jenes
zeiget insonderheit, was man thun müsse, diese hingegen schlägt Mittel vor, wie
man einen vorgesetzten
Zweck leicht und glücklich erreichen möge. Das Gesetz
macht eine That nothwendig welches die Klugheit nicht thut, weil ein Rathschlag
nicht verbindet. Nach dieser Betrachtung sind die Thaten entweder kluge, welche
den Regeln der Klugheit gemäß sind; oder thörichte, wenn sie denselben zuwider
sind, und man etwas zu seinen eigenen
Schaden fürnimmt. |
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In diese Classe setzen wir auch die wohlanständigen und
unanständigen Thaten. Eine wohlanständige Handlung
ist welche mit der
Gewohnheit
vernünfftiger
Leute überein kömmt, z.E. wenn ich jemanden, der mich besucht begleite, den Hut
abziehe, und s.f. richtet man sich aber in solchen äusserlichen Dingen nicht
nach der Gewohnheit anderer
geschickten Leute, so handelt man unanständig und
unhöflich. |
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Dieses sind die
Arten der menschlichen Handlungen und Thaten, wenn sie nach
der Norm, nach welcher man sie einzurichten hat, betrachtet werden. |
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Von den zuläßigen Thaten ist nicht nöthig etwas zu
erinnern, denn man darff nur die
Artickel Adiaphoron
im I Bande, p. 505. und Indifferent im
XIV Bande, p. 652. nachschlagen. |
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Freiheit des Tuns |
Vorjetzo werden wir nur noch eine schwere Frage zu untersuchen und zu
beantworten uns bemühen, die hieher gehöret: Ob sich nehmlich das Thun
bey der Freyheit
am meisten äussere, und ob man nicht lieber dieselbe durch eine
Krafft
zu thun, als eine Krafft zu
wollen
erkläre? Vielleicht werden wenige von unsern Lesern seyn, welche nicht
auf diese Frage bey der Untersuchung des Thuns fallen sollten. Zudem ist das der
gewöhnliche
Begriff von der Freyheit, daß man sie im Thun setze, oder darinne,
daß man etwas thun und nicht thun, dies und jenes thun, und so und anders thun
könne. |
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Es ist nichts gewöhnlicher als daß man
sagt, die
Freyheit
bestehet darinne, ut quis possit agere et non agere, agere
hoc et agere illud, agere hoc modo et agere aliter. Wir wissen zwar wohl,
daß das
Wort
agere im weitläufftigen
Verstande genommen werden könne, so daß es das
Wol- |
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{Sp. 1943|S. 985} |
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len
als ein Thun des
Willens mit unter sich begreifft. Wir wissen aber auch wohl,
daß man es nicht allemahl so nimmt, und auch selbst in dieser
Materie nicht
allezeit so erklärt, sondern offt von solchen Handlungen
verstehet, die vom
Wollen unterschieden sind, und nur erst darauf folgen. Doch, dem sey wie ihm
wolle, so können doch etliche seyn, welchen es anfangs bedencklich und der
Freyheit
nachtheilig zu seyn vorkommen möchte, daß man sie nicht lieber
eine Krafft
zu thun als zu wollen nenne. |
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Allein wir wollen das Gegentheil behaupten, und zeigen, daß es der
Freyheit
vortheilhaffter sey, zu
sagen, sie sey eine
Krafft
zu wollen,
als eine Krafft zu thun. Es ist gewiß, daß Hobbes dem
Menschen
zwar endlich eine Freyheit dies oder das zu thun, einräumen will; nicht aber,
eine Freyheit dies oder das zu wollen. |
Hobbesius in Elem. Phil. Sect. 25.
§. 13. |
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Und es ist auch in so ferne an dem, daß man einer
Sache
eher eine Krafft
dies oder das zu thun als dies und das zu
wollen
zuschreiben kan. Jene findet sich auch bey willkührlichen Dingen, zum Theil auch
bey andern Dingen, aber nicht diese. Also ist es viel etwas höhers, wenn ich die
Freyheit
nenne eine Krafft zu wollen, als wenn ich nur
sagte, sie sey
eine Krafft zu thun. Allein wir können es nicht verlangen, daß dieses unsere
Leser auf unser
Wort
glauben sollen, wir müssen auch
beweisen, daß es damit seine Richtigkeit habe,
und sich dieses würcklich bey uns befinde. |
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Es äussert sich unsere
Freyheit
sehr offt, da sie nicht im Thun ausbricht, oder ausbrechen kan,
sondern nur im
Wollen.
Z.E. Man stelle sich einen sehr wollüstigen
Menschen
vor, der sonst alle Wollust im Thun ausgeübet hat, aber nun gantz contract
worden ist, und weder Hand, noch Fuß regen kan. Dieser hat nun nicht mehr die
Krafft,
die wollüstigen
Wercke
zu thun; aber fehlt ihm deswegen die Freyheit gantz, auch in Absicht auf diese
Wercke der Wollust? Nein, er wollte sie doch gerne thun, und hat also noch die
Krafft dieselbigen zu wollen, zu wünschen, zu verlangen, sich daran in
Gedancken
zu vergnügen, u.s.f. und daher ist er noch
frey, und kan ihm sein Wollen, und
Wünschen der Wercke der Wollust zur Sünde gerechnet werden, ob ihm gleich das
würckliche Thun fehlet. |
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Wie gerne wolte mancher huren, stehlen, morden, aber er kan und darff es,
wegen unüberwindlicher Hindernisse, nicht thun. Und doch ist dabey
Freyheit,
nehmlich im
Wollen.
Und wie offt ändert man sein Wollen oder seinen Vorsatz nicht, ehe man zum Thun
geschritten? Und doch ist der Vorsatz und das Wollen frey gewesen. Und so in
unzählichen Fällen mehr. |
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Da nun nicht bey aller Ausübung der
Freyheit
sich das würckliche Thun findet: So kan dasselbe auch nicht mit
zum wesentlichen und allgemeinen
Begriff der Freyheit gezogen werden. Hingegen
findet sich bey allen Ausbrüchen der Freyheit ein
Wollen
entweder allein |
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{Sp. 1944} |
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oder auch zugleich nebst dem würcklichen Thun. Und zwar im letztern Falle
dergestalt, daß ein Thun kein freyes Thun heissen kan, wenn es nicht das freye
Wollen bey sich und zum
Grunde
hat: Und hingegen, daß es eben dadurch ein freyes Thun wird, wenn es das freye
Wollen bey sich und zum Grunde hat. |
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Z.E. Wenn die Heydnischen Verfolger der Christen mit
Gewalt
Weyrauch in die Hände gaben, und ihnen die Hände mit Gewalt also führeten, daß
sie ihn auf die Götzen-Altäre oder Rauch-Pfannen streuen musten, aber doch ohne
und wieder ihren
Willen: So war da ein Thun (Weyrauch auf die Altäre zu
streuen) aber kein
Wollen dabey: Folglich war es keine freye That. Hingegen wenn
sie den Christen so lange mit Marter zusetzten, bis sich einer entschloß um der
Marter zu entgehen, den Götzen selbst zu opffern, so war es eine freye That, ob
wohl keine freywillige sondern eine gezwungene. |
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Da nun das
Wollen
bey allen Ausbruche der
Freyheit
ist, und seyn muß, und dabey den Ausschlag giebt, ob das Thun
frey oder nicht frey ist, so gehört auch dieses mit zum allgemeinen
Begriffe der
Freyheit. Und weil endlich eine
Krafft
dies oder das zu thun sich auch bey bloß willkührlichen Wesen finden kan, so kan
es ebenfalls nicht den wesentlichen
Begriff der Freyheit ausmachen. |
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Indessen aber wird doch dadurch dem freyen Wesen die
Krafft
dies oder das zu thun nicht abgesprochen. Denn ob sie gleich nicht mit zum
Wesen
und Haupt und General-Begriff der
Freyheit
gehört, so kan sie doch gar wohl damit bestehen. Ja sie liegt
schon würcklich darinne. Denn das
Wollen
gehet aufs Thun, indem es eine wissentliche Bemühung ist, etwas zu thun. Hat nun
ein freyes Wesen eine Krafft etwas zu thun und es auch also in seiner
Gewalt,
daß das Thun auf sein Wollen erfolgen muß: So wird eben dadurch, daß die
Freyheit eine Krafft zu Wollen ist, den freyen Wesen alle Krafft zu thun,
ungekränckt gelassen, die es sonst hat, und solche Krafft mit ihren Thun der
Freyheit so weit theilhafftig gemacht, als sie dem Wollen unterworffen ist. |
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Wie weit sich nun das bey uns und andern freyen Wesen erstrecke, das muß
anderswo ausgemacht werden. Wir bemercken hier nur überhaupt und mit wenig
Worten,
daß
GOtt auch die
Krafft habe, alles zu thun, was er will; wir
aber und andere freye Wesen nicht. Und doch sind wir so wohl freye Substanzien
als GOtt, nehmlich innerlich und im
Wollen. Käme es aufs Thun an, so würde man
anders urtheilen müssen. GOtt kan mehr thun, als er will thun, aber ein
Mensch
will offt mehr thun, als er kan thun. |
- Freiwilliges Heb-Opffer 40. Beytr. p. 908.
u.ff.
-
Wolffens vernünfftige Gedancken von GOtt, der Welt und
der Seele des Menschen, I. Th. §. 104. II. Th. §. 34. u.f.
- Eben desselben vernünfftige Gedancken von der Menschen
Thun und Lassen §. 146. 173. u.ff.
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Theologie |
Es ist nichts mehr bey dieser Abhandlung übrig, als daß wir von dem Thun im
Theologischen
Verstande noch han- |
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{Sp. 1945|S. 986} |
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deln, und zugleich eine Erklärung verschiedener
Schrifft-Stellen
hinzufügen, in welchem dieses
Wort verschiedentlich gebrauchet wird. |
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Es hat viele Gottesgelehrten gegeben, welche das gantze Christenthum im Thun
gesetzet haben, wobey sie die
Wissenschafft auf eine ungereimte Art ausgeschlossen haben.
Ein Ungenannter hat in einem 1721 heraus gegebenen
Buche: von der wahren
allein seeligmachenden Religion, worinnen dieselbe bestehe, und wer sie habe?
alles aufs Thun gesetzet, denn das Wissen ohne daß Thun sey, nicht die wahre
Religion haben, sonst hätten sie die Teuffel auch, wobey man aber mercken muß,
daß hier die
Erkänntniß
und Ausübung mit einander vermengt werde. Zudem
verstehet der ungenannte
Verfasser durch solches Thun nicht die gantze Ausübung des Christenthums, so im
Glauben und Liebe nach der
Ordnung des Heyls bestehet, wie
Joh. XII,
17. sondern er dringet schlechterdings auf ein gesetzliches Thun, und hat nur
mit dem Gesetzgeber zu schaffen. Es ist aber ohn unser Erinnern schon bekannt,
daß wir dem
Gesetz
ohnmöglich einen vollkommenen
Gehorsam
leisten können, und also würden wir mit unsern Thun gantz gewiß nichts
ausrichten. |
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Hieraus wird man auch die
Meynung des Tobias Eißlers beurtheilen
können, welche er: in dem grossen Geheimnisse in allen Menschen oder in dem
durch Türcken und Heyden beschämten Christenthume pag. 202. vorgetragen
hat, allwo er ausdrücklich behauptet: Ein Heyde könne ohne äusserliche
Erkänntniß
Christi durch das Thun seelig werden. Wenn aber das gantze Christenthum und
unsere Seeligkeit nur aufs Thun ankäme, was solte denn die Erkänntniß, davon
JEsus
redet
Joh. am XVII, 3. |
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Ein anders ist das nöthige, ein anders das unnöthige und neugierige Wissen
unnützer
Dinge.
Das letztere wird
billig verworffen, desgleichen auch dieses, wenn man bey dem
blossen Wissen bleiben wolte. Deswegen ist es aber sehr ungereimt und
widersprechend, wenn man alle
Erkänntniß
und
Wissenschafft verwerffen wolte, nach welcher man nothwendig
seyn Thun einzurichten hat. Der
Knecht muß ja zuvor den
Willen seines
Herrn wissen, ehe er ihn thut und viele Wahrheiten sind also beschaffen, daß man
sie nothwendig wissen muß, aber solche nicht thun kan. Zum Christenthum gehöret,
daß ich weiß, daß eine Dreyeinigkeit
GOTT sey, daß JESUS wahrer GOTT, und wahrer
Mensch in einer
Person,
u.s.f. Andere Wahrheiten sind so beschaffen, daß man sie vorhero wissen muß, ehe
man sie thun kan, zum Exempel, daß man auf JEsum seyn Vertrauen setzen, und sich
der Christlichen Tugenden befleißigen soll, |
Joh. am XIII, 17. |
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Folglich irren diejenigen gar sehr, welche bey dem Christenthum das Thun
eintzig allein erfodern, und von demselben die
Wissenschafft zu trennen pflegen, da doch das Christenthum
ohne die beyden Hauptstücke, die niemahls von einander abgesondert werden
dürffen, nicht bestehen kan. ¶ |
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Schriftstellen |
Wie übrigens das
Wort Thun in der
Heil. Schrifft
auf unterschiedene Art gebrauchet |
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{Sp. 1946} |
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werde wird man am besten aus folgenden
Schrifft-Stellen
ersehen können, bey welchen man eine kurtze Erklärung beygefügt findet. Denn da
kommt vor |
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Psalm LXXIII, 28. |
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dadurch werden alle seine
Wercke
verstanden, wie er sie |
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- im Macht-Reiche durch die
Schöpffung,
Erhaltung, weise
Regierung
über
Böse und Fromme, wunderthätige Würckung, und dergleichen;
- im
Gnaden-Reiche, durch die
Erlösung, Rechtfertigung, und Heiligung;
- im Reiche der Herrlichkeit, durch
die ewige Seeligmachung
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gethan hat, und im Zukünftigen thun wird. |
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Besonders müssen die
Wercke der Beschützung und
Errettung derer, die auf ihm trauen, hieher gerechnet werden, wovon
Assaph an sich selbst und an andern so viel Proben
erfahren hat. Dieses
Thun oder diese Wercke u n d Thaten
GOTTes verkündigte Assaph nicht, als
ob er alles in seiner Deutlichkeit vollkommen, nach ihrer Menge,
Einrichtung, Art, und Beschaffenheit darstellen möchte, daß er die
Thaten u n d Wercke, so viel er sie als göttlich, herrlich und gut
erkannt, sich selbst und andern zum Lobe GOTTes und zum schuldigen
Dienst des HERRN zu
Gemüthe führe, auch mit seinem Exempel
beweise, wie
er weder GOttes noch seiner Wercke sich
schäme, als man gemeiniglich
dergleichen bey vielen gewahr wird, wie sich dieselben schämen, GOTTes
mitten in dem Gebrauch seiner Geschöpffe auch nur zu gedencken,
geschweige GOTT zu preisen, und ihm zu dancken. |
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Immittelst hat ein Gläubiger in der Betrachtung
aller Wercke Gottes einen grossen Trost. Denn wie er siehet, daß
GOTT in allen seinen Thaten das Wohl der
Menschen zum
Augenmerck habe; so ist er aus vernünfftigen
Schlüssen so wohl, als
sonderlich aus den gegebenen schrifftlichen Verheissungen GOTTes gewiß
versichert, daß GOTT seyn Bestes suche, und ihn weißlich zu seiner
Zufriedenheit leiten werde. |
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Daher
saget David, der voll solches Trostes war:
Du leitest mich nach deinen Rath, und nimmst mich endlich mit
Ehren an. Woher hatte David diesen Trost, daß ihn
GOTT werde mit
Ehren
annehmen, anders, als aus der Erwegung der Thaten und Gerichte GOttes
von Anfang der
Welt
bis auf seine
Zeit? |
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- Reinbecks Sammlung einiger Leichen-Predigten,
II. Th. p. 321.
- Dicmanns Deutsche Schrifften,
p. 552. u.f.
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2) |
Thun soll sich niemand zu seiner nächsten
Blutsfreundin, |
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3 B. Mos. XVIII, 6 |
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ist so viel, als man soll dieselbe nicht zur
Ehe
nehmen noch sonst fleischlich berühren. |
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3) |
Thun sollt ihr der keines, das wir heute
allhie thun, |
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5. B. Mos. XII, 8. |
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Diese
Worte haben diesen
Verstand: Weil wir noch in der Wüsten herum ziehen, so
übersiehet uns
GOtt etwas, ob wir gleich unsere Handlungen nicht so
einrichten, wie wir solten, weil wir noch keinen gewissen und ruhigen
Sitz und Wohnung haben. Wir können jetzo nicht alles so genau in
Beobachtung nehmen, sondern müssen uns nach der
Zeit und
Orte richten.
Wenn ihr aber das verheissene Land eingenommen haben werdet, und in
Friede besitzt; so seyd ihr
ver- |
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{Sp. 1947|S. 987} |
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bunden, alles im geistlichen und
weltlichen
Regimente ohne einige Ausnahme nach den
Befehlen und Geboten
GOTTes einzurichten. |
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Heermanns erklärte Hand-Bibel, pag.
1271. u.ff. |
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4) |
Thue dich von ihm, daß er Ruhe habe,
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Job. XIV, 6. |
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Dieses wird in der
Hebräischen Sprache also
ausgedruckt: Kehre doch die Augen von ihm weg, siehe ihm doch nicht
stets so starr an. Denn wenn du, gerechter
GOTT, alle Fehler so genau bemercken und über dieselben nach
deiner Straffgerechtigkeit ein
Urtheil fällen woltest, so würden die
meisten deinen
Zorn und Straffgerichte
erfahren müssen. Darum wende
deine Augen weg, Psalm LI, 11. so würde ihnen geholffen seyn. |
|
Geyers Zeit und Ewigkeit. Part. I. p.
374. |
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5) |
Thue das, so wirst du leben, |
|
Luc. X, 28. |
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Der Heyland lobt die Antwort, die kurtz und wohl
aus dem
Gesetz
zusammen gefasset war, er billiget aber nicht das
Werck,
und ob er gleich hinzu setzet: Thue das, so wirst du leben; so ist doch
daraus nicht zu schliessen, daß ein Wiedergebohrner das Gesetz erfüllen,
und dadurch seelig werden könne, wie die Papisten behaupten wollen.
Folglich sind diese
Worte nicht
Befehls- sondern Verweiß-Worte. Der
Heyland wolte dem Schrifftgelehrten zu
Gemüthe führen, daß es ohnmöglich sey, alles, was im Gesetz
geschrieben stehe, auf eine solche Art, wie es
GOtt erfodere, nehmlich aus allen
Kräfften
zu erfüllen. Denn wer das geringste bricht im Gesetze, und nur an einem
sündiget, der sündiget in allen, |
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Jac. II, 10. |
|
|
Es ist aber kein
Mensch,
welcher nach der Strenge des
Gesetzes
leben könnte; welches der Schrifftgelehrte leicht hätte wissen können
und sollen, daher er sich von dem Gesetz, daß ihm nichts zeigte denn den
Tod und Verdammniß, zu dem Meßias hätte wenden sollen. Er thät aber
gerade das Gegentheil. |
|
Schlemms Creutz-Anfecht. und Trost-Schule,
P. I. p. 429. |
|
6) |
Thue nichts Böses, so widerfähret dir
nichts Böses, |
|
Syrach VII, 1. |
|
|
Das Hertz der
Menschen
ist von
Natur
sehr zum
Bösen geneigt,
1 B. Mos. VI, 5. nicht allein dasselbe
zu dencken, sondern auch zu
reden, und zu vollbringen, wenn derselbe
durch seine eigene
böse Lust gereitzet, und von denen Gottlosen gelocket
und verleitet wird. Derowegen müssen wir nach dieser
Schrifftstelle allen innerlichen und äusserlichen Verführungen mit
aller
Macht
widerstreben, und uns bemühen, daß man mit Wissen nichts Böses wider
GOtt, wider den Nächsten, und sich selbst unternehmen möge.
Denn auf solche Art widerfähret dir nichts Böses, du
wirst keine
Straffe
weder vor GOtt noch vor den Menschen zu
befürchten haben. |
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|
Thust du niemand
Böses, und die
Welt
ist dir dennoch gehäßig, und verfolgt dich, so wird sich
GOtt deiner annehmen, und deine Verfolgung und Haß, die du
unverdienter Weise leiden must, dir zum besten dienen lassen. Thust du
aber Böses, und die Welt straffet dich nicht, weil sie es nicht kan,
oder dir in deiner Boßheit gerne überhelffen will: so wird dir dennoch
Böses von GOtt widerfahren, der als ein gerechter
Richter
dich schon heimsuchen wird, wenn seine
Zeit kommt. |
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Ermisch. dreyfache Evangelische
Hertzens-Lust, P. II. p. 1109. |
Bedeutung |
Thun, bedeutet endlich in der
Schrifft
ohne Zusatz des
Worts Opffer, niemahls soviel als opffern.
Dahero heisset in den
Worten
der Einsetzung, solches thut, soviel als
|
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- dieses Essen des Brods, in, mit und unter welchen ihr
meinen Leib empfanget;
- dieses Trincken des Weins in, mit, und
unter welchen ihr mein Blut geniesset, verrichtet zu meinem
Gedächtniß.
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Unsch. Nachr. 1707. p. 313. u.f. |
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