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Quellenangaben |
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Ob Universitäten einem
Lande grossen
Nutzen bringen?¶ |
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ist eine
Frage von der wir füglich
sagen
können: So viel
Köpffe, soviel
Sinne. Einige
verwerffen sie
gantz und gar, und rechnen selbige
mit unter die
menschlichen Gebrechen, die sich
nach dem Falle hervorgethan. Andere hingegen
erheben solche unmäßig, und
wissen kaum
Worte
genung zu finden, wie sie deren
Nutzen nur hefftig
genung herausstreichen können. Jedoch beyde
dürffen wohl der Mittel-Strasse verfehlen, in dem
es zwar wohl an dem, daß ein
Staat sonder
Academien bestehen kan; alleine man muß der
Beschaffenheit der
Zeiten etwas zu gute halten.
Da |
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{Sp. 1788} |
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es nun so starck im Schwange ist, daß
Academien seyn
sollen, so kan man sie paßiren
lassen, und ihnen unter denen andern
Politischen
Mittel-Dingen eine Stelle anweisen. Diesemnach
werden sie weder so schlechterdings
zuverwerffen, noch auch nebst ihrem einem
Lande erweckenden Nutzen sogar unmäßig
heraus zu streichen seyn. |
Kurtze Nachricht von denen
Academien und Universitäten überhaupt c.
2. |
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Indessen
wollen wir doch hier, die¶ |
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Vortheile der Nahrung einer Universitäts-Stadt¶ |
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dem vorigen beyfügen. Die
Seele der
Nahrung bestehet in einem beständigen Umlauf
des
Geldes aus einer Hand in die andere. Eine
Million, welche in dem
Schatz eines
Landes-Herrn
ruhet, thut dem Lande den
Vortheil nicht, den ein
eintziger Thaler zuwege bringet, welcher in
beständiger
Bewegung herum gehet. Jene
ernehrt, solange sie ruht, keinen
Menschen;
dieser aber ist fähig vielen
Personen Nahrung zu
geben. Was daher Gelegenheit macht, daß viel
Geld in der Stadt unter den Leuten in steter
Bewegung ist, solches legt den
Grund zu einer
vortheilhafften Nahrung der
Einwohner. Unter
dergleichen
Dingen
gehöret eine in Flor stehende Universität. Es hat der bekannte
gelehrte
Mann Thomas Sagittarius
in seiner Streitschrifft von der
höchsten Glückseligkeit der Städte, in welchen
Academien aufgerichtet seynd … einen kleinen
Anschlag davon gemacht, den wir hierher
zusetzen nöthig finden: |
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„Hier nimm nun alle Orden von Obersten bis
zum Untersten vor, spricht er, so wirstu befinden,
daß sie alle, alle, sage ich, mittel- und
unmittelbarer Weise von den Studenten und
Universitäts-Verwandten Nutzen haben, durch
deren Gegenwart ihrer Haußhaltung geholffen,
und auf gewisse Masse die Schuster, Schneider,
Wirthe, Kauffleute, Schmiede, Schlösser, Tischer,
Wagner, Rademacher, Seiffensieder, Gerber,
Mahler, und zum wenigsten auch die
Wäscherinnen, daß ich anderer Handthierungen
geschweige, bereichert werden. Daß man nun von
diesen und andern mehr, desto besser urtheilen
möge, will ich dieses Exempel setzen, welches mit
der Erfahrung übereinstimmet. |
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Ein Student giebet jährlich der Wäscherin
zum wenigsten 2 fl. Nun setzet, es leben auf der
Universität 100 Studenten die geben also 200 fl.
sind ihrer 200 so geben sie 400 fl. sind ihrer 800
so geben sie 1600 fl. sind ihrer 1000 so geben sie
2000 fl. und so viel bekommen die Wäscherinnen.
Nun rechne was denen Wirthen vor die Kost,
Wohnung, Betten, den Schneidern vor Kleidung,
den Schustern vor Schuhe und andern vor andere
nothwendige Sachen ausgezahlt und jährlich
entrichtet werde, so wird eine sehr grosse Summe
Geldes herauskommen, welches ein Student
ohnfehlbar ausgeben muß, wo er nicht elend u.
kümmerlich wie Diogenes in seinem Fasse oder
von der Lufft zu leben gewohnt ist. |
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Ich will aber diesen nicht eintzeln
nachrechnen, sondern es in einer Summe
zusammen zehlen. Ich setze, es leben auf einer
Universität 100 Studenten u. giebet |
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{Sp. 1789|S. 910} |
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jeglicher des Jahrs 50 fl. aus, das macht 5000
fl. Wie wenn einer 100 fl. ausgäbe? so macht es
10000 fl. So aber jeder 200 fl. verthäte, so machte
es 20000 fl. So der Studenten 300 wären, für
jeglichen jährlich gerechnet 50 fl. kommen 15000
fl. heraus, für jeglichen 100 fl. thut 30000 fl. u.s.w.
Oder es sind 1000 Studenten, jeglicher verzehret
jährlich 50 fl. thut 50000 fl. jeglicher 100 fl. thut
100000 fl. |
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Und ich halte diese Summe kan man gar
leichtlich zusammen bekommen. Denn obgleich
arme weniger, so geben die reichen mehr aus,
etliche 200 etliche 300 auch andere mehr. Wenn
man nun diese zu ihnen rechnen wird, so wird die
Rechnung richtig seyn. Und dieses Geld wird
ordentlich von den Eltern auf Academien
geschicket. Die Universitäts-Verwandten
bekommen gar wenig davon. Denn wenig und
bißweilen ein oder zwey Gulden werden vor
Privat-Collegia ausgegeben, das andere
bekommen die Bürger und Benachbarten alles,
mittel- und unmittelbarer Weise. Und dieses wird
ihnen gleichwohl zu theil, wenn sie gleich alles nur
um billigen Wehrt verkauffen, und im Handel die
unerfahrnen nicht freventlich betriegen.„ |
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Ein jeder, dem der
Zustand der jetzigen
Zeiten in etwas bekannt ist, wird leicht erkennen,
daß Sagitarii Anschlag bey so hoch gestiegenen
Preisen aller Dinge viel zu klein gemacht sey.
Einer Wäscherin muß jetzo ein
Student sein Zeug
zu waschen, zum allermindesten jährlich 4 Thlr.
geben: Sind nun auf einer Academie 400
Studierende vorhanden, so bekommen die blosen
Wäscherinnen der Stadt allein das Jahr 1600 Thlr.
einzunehmen. Wenige Studenten behelffen sich
mit 6 Paar Schuhen des Jahrs: Gesetzt jeder der
400 Studenten gebrauche nur soviel des Jahrs, so
haben die Schuster des Orts doch von ihnen
jährlich 2400 Thaler zu gewinnen. Wir wollen nun
den Tisch von jeglichen von diesen 400 durch die
Banck auf 50 Thaler rechnen, welches auch vor
jeden Studenten an den Frey-Tischen denen
Bürgern bezahlt wird, so kommen hierdurch 20000
Thaler baares Geldes jährlich in die Stadt. Wie
viele finden sich aber nicht darunter, die ihre
Tische weit theurer bezahlen. |
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Es ist nicht nöthig sich bey dem Ertrag vor
eintzelne Handthierungen aufzuhalten: Der
Anschlag darf nur überhaupt von dem Gelde
gemacht werden, was 400 Studenten
wahrscheinlicher Weise in die Stadt bringen. Wir
wollen voraussetzen, daß von diesen durch die
Banck gerechnet, jeder 200 Thaler jährlich
verzehre. Niemand wird auf die
Gedancken
gerathen, man nehme zu viel an, wenn er anders
erweget, daß sogar viel vornehmer und bemittelter
Leute Kinder zu geschweigen
Standes Personen,
500, 800, 1000, ja noch ein mehrers bey der
Universität aufwenden, und derer, so unter 200
Thaler nur gebrauchen, die kleinste Anzahl
zuseyn pflegen. Nach solchen angenommenen
Satz aber bringen 400 Studenten 80000 Thaler
jährlich in die Stadt, welche unter den Einwohner
das Jahr hindurch in beständiger Bewegung sind.
Ist nun die Anzahl der Studierenden weit grösser,
so urtheile man, wie nach Proportion derselben
viele Tonnen Goldes in einer Stadt zusam- |
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{Sp. 1790} |
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men fliessen, davon der Bürger den grösten
Gewinst zieht. |
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Der
Herr Leibn. in seinen Proben von
Verbesserung Land und Leuten … hat den
Anschlag von der Hällischen Universität
folgendergestalt gemacht: |
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„Es braucht der Nutzen, so aus den
Universitäten zu gewinnen, keiner weitläufftigen
Demonstration, weil selbige die zu Ende des
vorigen Seculi fundirte Friedrichs-Universität
bisher nicht undeutlich dargelegt hat, als bey
welchen der Numerus der allda studierenden
Jugend in diesen wenig Jahren, der Sage nach,
bis 3000 bereits angewachsen. Nun haben
jederzeit allda sowohl viele Standes-Personen und
von Adel als anderer reicher Leute Kinder
studieret die jährlich 5. 6. 7. 800 ja 1 bis mehr
1000 Thaler verthun, von dessen Wahrheit ich
auch von meiner Zeit selbst attestiren kan; daß
also, wenn hiernach ein richtiger Calculus
gezogen werden solte, derselbe wenigstens
jährlich bis 2 Millionen Thaler ersteigen
könnte. |
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Weil dieses aber den meisten unglaublich
vorkommen wird, auch der Numerus derer reichen
Studiosorum nicht allezeit gleich seyn kan; als will
ich einen andern Calculum ziehen, worinnen man
mir eher beyfallen kan, und daher den Numerum
Studiosorum nur auf 2000 setzen, von welchem
ein jeder 3 bis 400 Thaler verthäte, unter welches
er auch, weil es allda theuer zehren ist, schwerlich
wird auskommen können, die Armen ingleichen so
von beneficiis leben, den allergeringsten Theil
ausmachen. Wenn nun dieses zusammen
gerechnet würde, so beträgt dennoch der Profit
welcher daraus der Stadt und dem Lande
zuwächst, jährlich bis 800000 Thaler und der
Landes-Herr geneisset davon, wenn dieses Geld
nur einmahl durch die Consumtion laufft und mit 4
pro 100 veracciset wird, etliche 20 bis 30000
Thaler, wobey des Vortheils, daß viele Familien
sich dadurch ehrlich unterhalten, und hinbringen
können, gäntzlich zu geschweigen." |
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Hierzu kommen die Kosten, so die
Professores, und übrige Universität Verwandte
bey ihren Familien aufwenden müssen, welches
wiederum ein grosses beträgt. Aller dieser Gelder
aber würde eine Stadt entbehren, wenn sie nicht
das Glück hätte, daß der
Landes-Fürst ihr eine
Universität gegönnet. Weßhalben viele Städte in
verschiedenen Ländern so begierig gesucht, daß
in ihren Mauern dergleichen Sitz der Musen und
Quelle des
Reichthums und der Nahrung möchte
angeleget werden, weil ihre Raths-Verwandte und
Bürger die daherrührende Vortrefflichkeit ihres
gantzen
gemeinen Wesens eingesehen. |
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Wird einer Academie zahlreich, was vor
fremde
Kaufleute, Künstler,
Handwercker finden
sich nicht in der Stadt ein, die sonst an dieselbe
nicht würden gedacht haben. Sie bringen
Familien,
Bedienten, Gesellen ins Land, sie geben
andern in der Stadt bereits befindlichen
Handwerckern verschiedenes zu
verdienen, sie
müssen zum Lebens-Unterhalt, und zur Aufnahme
ihrer Handthierung allerhand Waaren einkauffen,
wodurch die Handlung und
Manufacturen
zunehmen und befördert werden. Sowohl
einheimische als fremde angekommene Bürger
fangen an Häusser zu bauen, um die Zierde der
Stadt zu vergrössern; |
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{Sp. 1791|S. 911} |
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die zur
Bequemlichkeit des menschlichen
Lebens gehörige Sachen werden stärcker
angeschafft, weil mehr Abnehmer sich
eingefunden. Alles dieses aber vermehret den
beständigen Umlauf des Geldes, es vergrössert
die Einnahme des Bürgers, und setzt die gantze
Stadt in eine gewisse und
vortheilhaffte
Nahrung. |
Hollmanns Göttingische
Nachrichten XVII Stück den 6 Junii
1735.¶ |
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Eintheilung der Glieder einer Universität.¶ |
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Es sind die Glieder, woraus der Cörper einer
Academie besteht, theils lehrende, theils lernende.
Dasjenige, was von beyden bewerckstelliget wird
sind die Vorlesungen, die
Disputationen, die
Haltung öffentlicher
Reden, die Anatomischen und
Botanischen Demonstrationen, die Anleitungen
wie man das gelernte in die Ausübung setzen kan,
u.a.d. Es gehöret über dieses auch darzu ein
Privat-Fleiß, und öfftere Wiederhohlung
desjenigen, was man in vorerzehlten gelehrten
Beschäfftigungen gefast und begriffen hat. Es hat
auf diese Weise ein jeder das Seinige was ihm
oblieget, zu thun. |
Lucä Europäischer Helicon
…¶ |
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Was die übrigen zu denen Academien
gehörige Personen anbetrifft, so sind erstlich
hierunter die Sprach-Meister, Tantz-Meister,
Fecht-Meister, Bereuter, und dergleichen
zurechnen. Ob nun wohl an dem, daß Tantzen
und Fechten bey der jetzigen galanten
Welt,
sonderlich aber jenes fast vor unentbehrlich
gehalten wird; so darf doch ein Student darauf
nicht seine meiste Zeit und Geld verwenden; in
dem es mit selbigen heisset: Die Mittel-Strasse ist
die beste. Sintemahl deren allzuvieler Gebrauch
ihm nicht nur in denen andern nöthigen
Wissenschafften grosse Hinderung und
Versäumniß bringet, sondern auch unnöthig Geld
aufzehrt, welches er sonsten in seinem
Beruf
besser anwenden können. |
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Hiernächst wird wohl niemand in Abrede
seyn, daß die
Buchhändler ebenfalls unter die
Academischen Personen auf den allermeisten
Universitäten gehören. Diese Profeßion ist so alt,
daß sie mit denen Wissenschafften selber gezeugt
zu seyn scheinet, sintemahl eine ohne die andere
kaum bestehen kan, ob man sich gleich
bescheidet, daß solche in denen alten Zeiten eine
andere
Gestalt gehabt als jetzo; die Bücher auch
nicht so beschaffen waren, wie jetzo, welches
gantz bekannte Dinge sind, und daher unnöthig
ist, viel Worte zu machen. Indessen da ein
Gelehrter, und vornehmlich die Academien die
Buchläden nunmehr unmöglich entbehren können,
diese demnach ein Consectarium des edlen
Principalis seyn; so folget von selbst, daß sie der
denen Universitäten ertheilten Privilegiis ebenfalls
fähig, und sich derselben zuerfreuen haben; |
wie hiervon
Limnäus
Jur.
Publ. … nachzusehen. |
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Ebenso unentbehrlich fallen auch die
Buchdrucker, welche die nie genung gepriesene
Kunst ihrer Erfindung halber billig denen
Deutschen zuzuschreiben. Denn ob es gleich an
dem, daß die Chineser solche auch haben, und
Voßius in seinen Observat. selbige diesen
zueignen will; so weiset doch der Augenschein der
gedruckten Sine- |
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{Sp. 1792} |
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sischen Bücher, daß jene ihre Drucker-Wissenschafft mit der Deutschen ebenso
zusammen stimme, als wie die Deutsche Sprache
mit der ihrigen. Allein in welcher Stadt
Deutschlands oder in welchen Jahre solche
unvergleichliche Kunst am ersten aufkommen,
darüber streiten die Geschichte ebenso
zusammen als vor diesem die alten Griechen über
des Homeri
Vaterland. Strasburg, Mayntz und
Holland wollen alle, daß solche bey ihnen
gezeuget, und sie die Mutter von selbiger wären.
Doch es bleibt ungewiß, obgleich jedwede Stadt
und
Provintz starcke Gründe zu ihrem Behuff
vorzubringen suchet. Nachdem aber nun eine
Academie ohne solche gleichfalls nicht bestehen
kan, und durch ihren Behuff alle Dinge gleichsam
vereiniget werden; wer wolte also zweiffeln, daß
die Buchdrucker der Academischen Privilegien
nicht auch theilhafftig seyn solten, als welche
ihnen Ihre Kunst selber unverweigerlich
zuleget? |
Sonst stehet von solcher und ihrer
Erfindung Limnäus l.c. … mit mehrern
nachzuschlagen. |
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Endlich geniessen der Academischen
Vorzüge und
Freyheiten auch die Bedellen, und
Bedienten der Studiosorum, jedoch zu Leipzig die
letzten nicht: Jenes Wort hat seinen
Ursprung aus
der Deutschen Sprache, und saget Limnäus l.c. …
aus dem Henischio, daß es soviel bedeute, und
heisse als bieten weil er denen Studenten, wenn sie
Streitigkeiten haben, im Nahmen des
Rectoris
Friede gebiethe, und sie vor das Concilium bieten
oder laden müsse. Da sie nun bey der Academie
unentbehrlich, so ist ihnen derselben Privilegien
Genuß gleichfalls nicht zu versagen, wie hiervon
und der Studenten ihren Bedienten Limnäus l.c. …
Middendorp de Academia … weitern Bericht
ertheilen. |
Kurtze Nachricht von denen
Academien und Universitäten … |
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Hieraus erhellen nun schon die grossen¶ |
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Privilegien der Universitäten.¶ |
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Es sind aber, damit wir ordentlich verfahren,
die vielen grossen Freyheiten und
Privilegien
derer Universitäten folgende: |
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1) |
Daß die Academien einen
Cantzler,
Rectorem und Consilium Academicum
aufrichten können; |
2) |
haben sie ein eigenes
Archiv und Verwahrung Ihrer schrifftlichen
Handlungen; |
3) |
haben sie ihre gewisse
Gesetze,
Rechte und
Ordnungen; |
4) |
haben sie die
Gerichtsbarkeit über alle ihnen einverleibte
Personen in allen
bürgerlichen Sachen, ja je
zuweilen auch sogar in
Ehe-Sachen, und etliche
haben sogar die Freyheit, denen Delinquenten die
Todes-Straffe zu
erkennen, und selbige an sie
vollziehen zu lassen; |
5) |
können sie ihren
untergebenen Personen nicht nur allein ihre
Ehre
wegen Verbrechen benehmen, sondern auch
wieder geben. |
6) |
Haben sie wiederum ihre
besondere
Collegia, als das Theologische,
Juristische, Medicinische, und Philosophische, in
deren Collegio jeden besonders ein Ober-Haupt
oder Decanus alle Jahr oder alle halbe Jahr
erwehlt wird, und diese Collegia haben ihre
besondere Berathschlagungen und
Verhandlungen in Sachen, die ihr Collegium
betreffen; |
7) |
haben sie ihre
Academische Scepter von Silber und Gold, durch
deren Berührung jezu- |
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{Sp. 1793|S. 912} |
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weilen die Academischen
Freyheiten verliehen, jezuweilen aber dabey
Eyd
und
Pflicht abgelegt wird; |
8) |
Haben die Professores
verschiedener Academien ihre Doctor-Kleidungen
und Talar; |
9) |
Haben sie ihre eigene
Matricul, in welcher alle diejenigen eingeschrieben
werden, welche die Universitäts-Freyheit
geniessen; |
10) |
Müssen die, so sich
einschreiben lassen, unter welchen auch die
Buchdrucker und Buchbinder selbigen Orts, wie
auch der Professoren und Studenten
Dienerschafft, ja auch ihre Ehefrauen begriffen,
sich eydlich verpflichten, oder doch angeloben,
dem Rector und Consilio Academico
Gehorsam
zu leisten; |
11) |
Haben die einverleibte
Personen das Recht, daß, wenn eine
beleidiget
wird, es eine schwere Beleidigung sey, um welche
zurächen sich die Academie ernstlich annehmen
muß; |
12) |
Haben alle Academische
Personen von ihren Sachen die Zoll-Freyheit;
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13) |
Was die Studenten
verstudiren, kan ihnen von andern Geschwistern
vor kein Erbtheil angerechnet werden, wenn nicht
der
Vater oder die
Mutter solches ausdrücklich
verordnet; |
14) |
Können die zur Academie
gehörigen Personen vor keinem andern Gerichte,
als vor dem Academischen um Schulden und
anderer Sachen wegen verklaget
werden. |
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