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Zedler: Universität [3] HIS-Data
5028-49-1771-8-03
Titel: Universität [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 1787
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 909
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Hinweise:
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Übersicht
Ob Universitäten einem Lande grossen Nutzen bringen?
Vortheile der Nahrung einer Universitäts-Stadt
Eintheilung der Glieder einer Universität.
Privilegien der Universitäten.

  Text   Quellenangaben
  Ob Universitäten einem Lande grossen Nutzen bringen?  
  ist eine Frage von der wir füglich sagen können: So viel Köpffe, soviel Sinne. Einige verwerffen sie gantz und gar, und rechnen selbige mit unter die menschlichen Gebrechen, die sich nach dem Falle hervorgethan. Andere hingegen erheben solche unmäßig, und wissen kaum Worte genung zu finden, wie sie deren Nutzen nur hefftig genung herausstreichen können. Jedoch beyde dürffen wohl der Mittel-Strasse verfehlen, in dem es zwar wohl an dem, daß ein Staat sonder Academien bestehen kan; alleine man muß der Beschaffenheit der Zeiten etwas zu gute halten. Da  
  {Sp. 1788}  
  es nun so starck im Schwange ist, daß Academien seyn sollen, so kan man sie paßiren lassen, und ihnen unter denen andern Politischen Mittel-Dingen eine Stelle anweisen. Diesemnach werden sie weder so schlechterdings zuverwerffen, noch auch nebst ihrem einem Lande erweckenden Nutzen sogar unmäßig heraus zu streichen seyn. Kurtze Nachricht von denen Academien und Universitäten überhaupt c. 2.
  Indessen wollen wir doch hier, die  
  Vortheile der Nahrung einer Universitäts-Stadt  
  dem vorigen beyfügen. Die Seele der Nahrung bestehet in einem beständigen Umlauf des Geldes aus einer Hand in die andere. Eine Million, welche in dem Schatz eines Landes-Herrn ruhet, thut dem Lande den Vortheil nicht, den ein eintziger Thaler zuwege bringet, welcher in beständiger Bewegung herum gehet. Jene ernehrt, solange sie ruht, keinen Menschen; dieser aber ist fähig vielen Personen Nahrung zu geben. Was daher Gelegenheit macht, daß viel Geld in der Stadt unter den Leuten in steter Bewegung ist, solches legt den Grund zu einer vortheilhafften Nahrung der Einwohner. Unter dergleichen Dingen gehöret eine in Flor stehende Universität. Es hat der bekannte gelehrte Mann Thomas Sagittarius in seiner Streitschrifft von der höchsten Glückseligkeit der Städte, in welchen Academien aufgerichtet seynd … einen kleinen Anschlag davon gemacht, den wir hierher zusetzen nöthig finden:  
  Hier nimm nun alle Orden von Obersten bis zum Untersten vor, spricht er, so wirstu befinden, daß sie alle, alle, sage ich, mittel- und unmittelbarer Weise von den Studenten und Universitäts-Verwandten Nutzen haben, durch deren Gegenwart ihrer Haußhaltung geholffen, und auf gewisse Masse die Schuster, Schneider, Wirthe, Kauffleute, Schmiede, Schlösser, Tischer, Wagner, Rademacher, Seiffensieder, Gerber, Mahler, und zum wenigsten auch die Wäscherinnen, daß ich anderer Handthierungen geschweige, bereichert werden. Daß man nun von diesen und andern mehr, desto besser urtheilen möge, will ich dieses Exempel setzen, welches mit der Erfahrung übereinstimmet.  
  Ein Student giebet jährlich der Wäscherin zum wenigsten 2 fl. Nun setzet, es leben auf der Universität 100 Studenten die geben also 200 fl. sind ihrer 200 so geben sie 400 fl. sind ihrer 800 so geben sie 1600 fl. sind ihrer 1000 so geben sie 2000 fl. und so viel bekommen die Wäscherinnen. Nun rechne was denen Wirthen vor die Kost, Wohnung, Betten, den Schneidern vor Kleidung, den Schustern vor Schuhe und andern vor andere nothwendige Sachen ausgezahlt und jährlich entrichtet werde, so wird eine sehr grosse Summe Geldes herauskommen, welches ein Student ohnfehlbar ausgeben muß, wo er nicht elend u. kümmerlich wie Diogenes in seinem Fasse oder von der Lufft zu leben gewohnt ist.  
  Ich will aber diesen nicht eintzeln nachrechnen, sondern es in einer Summe zusammen zehlen. Ich setze, es leben auf einer Universität 100 Studenten u. giebet  
  {Sp. 1789|S. 910}  
  jeglicher des Jahrs 50 fl. aus, das macht 5000 fl. Wie wenn einer 100 fl. ausgäbe? so macht es 10000 fl. So aber jeder 200 fl. verthäte, so machte es 20000 fl. So der Studenten 300 wären, für jeglichen jährlich gerechnet 50 fl. kommen 15000 fl. heraus, für jeglichen 100 fl. thut 30000 fl. u.s.w. Oder es sind 1000 Studenten, jeglicher verzehret jährlich 50 fl. thut 50000 fl. jeglicher 100 fl. thut 100000 fl.  
  Und ich halte diese Summe kan man gar leichtlich zusammen bekommen. Denn obgleich arme weniger, so geben die reichen mehr aus, etliche 200 etliche 300 auch andere mehr. Wenn man nun diese zu ihnen rechnen wird, so wird die Rechnung richtig seyn. Und dieses Geld wird ordentlich von den Eltern auf Academien geschicket. Die Universitäts-Verwandten bekommen gar wenig davon. Denn wenig und bißweilen ein oder zwey Gulden werden vor Privat-Collegia ausgegeben, das andere bekommen die Bürger und Benachbarten alles, mittel- und unmittelbarer Weise. Und dieses wird ihnen gleichwohl zu theil, wenn sie gleich alles nur um billigen Wehrt verkauffen, und im Handel die unerfahrnen nicht freventlich betriegen.  
  Ein jeder, dem der Zustand der jetzigen Zeiten in etwas bekannt ist, wird leicht erkennen, daß Sagitarii Anschlag bey so hoch gestiegenen Preisen aller Dinge viel zu klein gemacht sey. Einer Wäscherin muß jetzo ein Student sein Zeug zu waschen, zum allermindesten jährlich 4 Thlr. geben: Sind nun auf einer Academie 400 Studierende vorhanden, so bekommen die blosen Wäscherinnen der Stadt allein das Jahr 1600 Thlr. einzunehmen. Wenige Studenten behelffen sich mit 6 Paar Schuhen des Jahrs: Gesetzt jeder der 400 Studenten gebrauche nur soviel des Jahrs, so haben die Schuster des Orts doch von ihnen jährlich 2400 Thaler zu gewinnen. Wir wollen nun den Tisch von jeglichen von diesen 400 durch die Banck auf 50 Thaler rechnen, welches auch vor jeden Studenten an den Frey-Tischen denen Bürgern bezahlt wird, so kommen hierdurch 20000 Thaler baares Geldes jährlich in die Stadt. Wie viele finden sich aber nicht darunter, die ihre Tische weit theurer bezahlen.  
  Es ist nicht nöthig sich bey dem Ertrag vor eintzelne Handthierungen aufzuhalten: Der Anschlag darf nur überhaupt von dem Gelde gemacht werden, was 400 Studenten wahrscheinlicher Weise in die Stadt bringen. Wir wollen voraussetzen, daß von diesen durch die Banck gerechnet, jeder 200 Thaler jährlich verzehre. Niemand wird auf die Gedancken gerathen, man nehme zu viel an, wenn er anders erweget, daß sogar viel vornehmer und bemittelter Leute Kinder zu geschweigen Standes Personen, 500, 800, 1000, ja noch ein mehrers bey der Universität aufwenden, und derer, so unter 200 Thaler nur gebrauchen, die kleinste Anzahl zuseyn pflegen. Nach solchen angenommenen Satz aber bringen 400 Studenten 80000 Thaler jährlich in die Stadt, welche unter den Einwohner das Jahr hindurch in beständiger Bewegung sind. Ist nun die Anzahl der Studierenden weit grösser, so urtheile man, wie nach Proportion derselben viele Tonnen Goldes in einer Stadt zusam-  
  {Sp. 1790}  
  men fliessen, davon der Bürger den grösten Gewinst zieht.  
  Der Herr Leibn. in seinen Proben von Verbesserung Land und Leuten … hat den Anschlag von der Hällischen Universität folgendergestalt gemacht:  
  Es braucht der Nutzen, so aus den Universitäten zu gewinnen, keiner weitläufftigen Demonstration, weil selbige die zu Ende des vorigen Seculi fundirte Friedrichs-Universität bisher nicht undeutlich dargelegt hat, als bey welchen der Numerus der allda studierenden Jugend in diesen wenig Jahren, der Sage nach, bis 3000 bereits angewachsen. Nun haben jederzeit allda sowohl viele Standes-Personen und von Adel als anderer reicher Leute Kinder studieret die jährlich 5. 6. 7. 800 ja 1 bis mehr 1000 Thaler verthun, von dessen Wahrheit ich auch von meiner Zeit selbst attestiren kan; daß also, wenn hiernach ein richtiger Calculus gezogen werden solte, derselbe wenigstens jährlich bis 2 Millionen Thaler ersteigen könnte.  
  Weil dieses aber den meisten unglaublich vorkommen wird, auch der Numerus derer reichen Studiosorum nicht allezeit gleich seyn kan; als will ich einen andern Calculum ziehen, worinnen man mir eher beyfallen kan, und daher den Numerum Studiosorum nur auf 2000 setzen, von welchem ein jeder 3 bis 400 Thaler verthäte, unter welches er auch, weil es allda theuer zehren ist, schwerlich wird auskommen können, die Armen ingleichen so von beneficiis leben, den allergeringsten Theil ausmachen. Wenn nun dieses zusammen gerechnet würde, so beträgt dennoch der Profit welcher daraus der Stadt und dem Lande zuwächst, jährlich bis 800000 Thaler und der Landes-Herr geneisset davon, wenn dieses Geld nur einmahl durch die Consumtion laufft und mit 4 pro 100 veracciset wird, etliche 20 bis 30000 Thaler, wobey des Vortheils, daß viele Familien sich dadurch ehrlich unterhalten, und hinbringen können, gäntzlich zu geschweigen."  
  Hierzu kommen die Kosten, so die Professores, und übrige Universität Verwandte bey ihren Familien aufwenden müssen, welches wiederum ein grosses beträgt. Aller dieser Gelder aber würde eine Stadt entbehren, wenn sie nicht das Glück hätte, daß der Landes-Fürst ihr eine Universität gegönnet. Weßhalben viele Städte in verschiedenen Ländern so begierig gesucht, daß in ihren Mauern dergleichen Sitz der Musen und Quelle des Reichthums und der Nahrung möchte angeleget werden, weil ihre Raths-Verwandte und Bürger die daherrührende Vortrefflichkeit ihres gantzen gemeinen Wesens eingesehen.  
  Wird einer Academie zahlreich, was vor fremde Kaufleute, Künstler, Handwercker finden sich nicht in der Stadt ein, die sonst an dieselbe nicht würden gedacht haben. Sie bringen Familien, Bedienten, Gesellen ins Land, sie geben andern in der Stadt bereits befindlichen Handwerckern verschiedenes zu verdienen, sie müssen zum Lebens-Unterhalt, und zur Aufnahme ihrer Handthierung allerhand Waaren einkauffen, wodurch die Handlung und Manufacturen zunehmen und befördert werden. Sowohl einheimische als fremde angekommene Bürger fangen an Häusser zu bauen, um die Zierde der Stadt zu vergrössern;  
  {Sp. 1791|S. 911}  
  die zur Bequemlichkeit des menschlichen Lebens gehörige Sachen werden stärcker angeschafft, weil mehr Abnehmer sich eingefunden. Alles dieses aber vermehret den beständigen Umlauf des Geldes, es vergrössert die Einnahme des Bürgers, und setzt die gantze Stadt in eine gewisse und vortheilhaffte Nahrung. Hollmanns Göttingische Nachrichten XVII Stück den 6 Junii 1735.
     
  Eintheilung der Glieder einer Universität.  
  Es sind die Glieder, woraus der Cörper einer Academie besteht, theils lehrende, theils lernende. Dasjenige, was von beyden bewerckstelliget wird sind die Vorlesungen, die Disputationen, die Haltung öffentlicher Reden, die Anatomischen und Botanischen Demonstrationen, die Anleitungen wie man das gelernte in die Ausübung setzen kan, u.a.d. Es gehöret über dieses auch darzu ein Privat-Fleiß, und öfftere Wiederhohlung desjenigen, was man in vorerzehlten gelehrten Beschäfftigungen gefast und begriffen hat. Es hat auf diese Weise ein jeder das Seinige was ihm oblieget, zu thun. Lucä Europäischer Helicon …
  Was die übrigen zu denen Academien gehörige Personen anbetrifft, so sind erstlich hierunter die Sprach-Meister, Tantz-Meister, Fecht-Meister, Bereuter, und dergleichen zurechnen. Ob nun wohl an dem, daß Tantzen und Fechten bey der jetzigen galanten Welt, sonderlich aber jenes fast vor unentbehrlich gehalten wird; so darf doch ein Student darauf nicht seine meiste Zeit und Geld verwenden; in dem es mit selbigen heisset: Die Mittel-Strasse ist die beste. Sintemahl deren allzuvieler Gebrauch ihm nicht nur in denen andern nöthigen Wissenschafften grosse Hinderung und Versäumniß bringet, sondern auch unnöthig Geld aufzehrt, welches er sonsten in seinem Beruf besser anwenden können.  
  Hiernächst wird wohl niemand in Abrede seyn, daß die Buchhändler ebenfalls unter die Academischen Personen auf den allermeisten Universitäten gehören. Diese Profeßion ist so alt, daß sie mit denen Wissenschafften selber gezeugt zu seyn scheinet, sintemahl eine ohne die andere kaum bestehen kan, ob man sich gleich bescheidet, daß solche in denen alten Zeiten eine andere Gestalt gehabt als jetzo; die Bücher auch nicht so beschaffen waren, wie jetzo, welches gantz bekannte Dinge sind, und daher unnöthig ist, viel Worte zu machen. Indessen da ein Gelehrter, und vornehmlich die Academien die Buchläden nunmehr unmöglich entbehren können, diese demnach ein Consectarium des edlen Principalis seyn; so folget von selbst, daß sie der denen Universitäten ertheilten Privilegiis ebenfalls fähig, und sich derselben zuerfreuen haben; wie hiervon Limnäus Jur. Publ. … nachzusehen.
  Ebenso unentbehrlich fallen auch die Buchdrucker, welche die nie genung gepriesene Kunst ihrer Erfindung halber billig denen Deutschen zuzuschreiben. Denn ob es gleich an dem, daß die Chineser solche auch haben, und Voßius in seinen Observat. selbige diesen zueignen will; so weiset doch der Augenschein der gedruckten Sine-  
  {Sp. 1792}  
  sischen Bücher, daß jene ihre Drucker-Wissenschafft mit der Deutschen ebenso zusammen stimme, als wie die Deutsche Sprache mit der ihrigen. Allein in welcher Stadt Deutschlands oder in welchen Jahre solche unvergleichliche Kunst am ersten aufkommen, darüber streiten die Geschichte ebenso zusammen als vor diesem die alten Griechen über des Homeri Vaterland. Strasburg, Mayntz und Holland wollen alle, daß solche bey ihnen gezeuget, und sie die Mutter von selbiger wären. Doch es bleibt ungewiß, obgleich jedwede Stadt und Provintz starcke Gründe zu ihrem Behuff vorzubringen suchet. Nachdem aber nun eine Academie ohne solche gleichfalls nicht bestehen kan, und durch ihren Behuff alle Dinge gleichsam vereiniget werden; wer wolte also zweiffeln, daß die Buchdrucker der Academischen Privilegien nicht auch theilhafftig seyn solten, als welche ihnen Ihre Kunst selber unverweigerlich zuleget? Sonst stehet von solcher und ihrer Erfindung Limnäus l.c. … mit mehrern nachzuschlagen.
  Endlich geniessen der Academischen Vorzüge und Freyheiten auch die Bedellen, und Bedienten der Studiosorum, jedoch zu Leipzig die letzten nicht: Jenes Wort hat seinen Ursprung aus der Deutschen Sprache, und saget Limnäus l.c. … aus dem Henischio, daß es soviel bedeute, und heisse als bieten weil er denen Studenten, wenn sie Streitigkeiten haben, im Nahmen des Rectoris Friede gebiethe, und sie vor das Concilium bieten oder laden müsse. Da sie nun bey der Academie unentbehrlich, so ist ihnen derselben Privilegien Genuß gleichfalls nicht zu versagen, wie hiervon und der Studenten ihren Bedienten Limnäus l.c. … Middendorp de Academia … weitern Bericht ertheilen. Kurtze Nachricht von denen Academien und Universitäten
  Hieraus erhellen nun schon die grossen  
  Privilegien der Universitäten.  
  Es sind aber, damit wir ordentlich verfahren, die vielen grossen Freyheiten und Privilegien derer Universitäten folgende:  
 
1) Daß die Academien einen Cantzler, Rectorem und Consilium Academicum aufrichten können;
2) haben sie ein eigenes Archiv und Verwahrung Ihrer schrifftlichen Handlungen;
3) haben sie ihre gewisse Gesetze, Rechte und Ordnungen;
4) haben sie die Gerichtsbarkeit über alle ihnen einverleibte Personen in allen bürgerlichen Sachen, ja je zuweilen auch sogar in Ehe-Sachen, und etliche haben sogar die Freyheit, denen Delinquenten die Todes-Straffe zu erkennen, und selbige an sie vollziehen zu lassen;
5) können sie ihren untergebenen Personen nicht nur allein ihre Ehre wegen Verbrechen benehmen, sondern auch wieder geben.
6) Haben sie wiederum ihre besondere Collegia, als das Theologische, Juristische, Medicinische, und Philosophische, in deren Collegio jeden besonders ein Ober-Haupt oder Decanus alle Jahr oder alle halbe Jahr erwehlt wird, und diese Collegia haben ihre besondere Berathschlagungen und Verhandlungen in Sachen, die ihr Collegium betreffen;
7) haben sie ihre Academische Scepter von Silber und Gold, durch deren Berührung jezu-
 
  {Sp. 1793|S. 912}  
 
  weilen die Academischen Freyheiten verliehen, jezuweilen aber dabey Eyd und Pflicht abgelegt wird;
8) Haben die Professores verschiedener Academien ihre Doctor-Kleidungen und Talar;
9) Haben sie ihre eigene Matricul, in welcher alle diejenigen eingeschrieben werden, welche die Universitäts-Freyheit geniessen;
10) Müssen die, so sich einschreiben lassen, unter welchen auch die Buchdrucker und Buchbinder selbigen Orts, wie auch der Professoren und Studenten Dienerschafft, ja auch ihre Ehefrauen begriffen, sich eydlich verpflichten, oder doch angeloben, dem Rector und Consilio Academico Gehorsam zu leisten;
11) Haben die einverleibte Personen das Recht, daß, wenn eine beleidiget wird, es eine schwere Beleidigung sey, um welche zurächen sich die Academie ernstlich annehmen muß;
12) Haben alle Academische Personen von ihren Sachen die Zoll-Freyheit;
13) Was die Studenten verstudiren, kan ihnen von andern Geschwistern vor kein Erbtheil angerechnet werden, wenn nicht der Vater oder die Mutter solches ausdrücklich verordnet;
14) Können die zur Academie gehörigen Personen vor keinem andern Gerichte, als vor dem Academischen um Schulden und anderer Sachen wegen verklaget werden.
 
     

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Stand: 12. Juli 2013 © Hans-Walter Pries