Stichworte |
Text |
Quellenangaben |
Weg |
Ist nun alles veranstaltet und der Crönungs-Tag
würcklich angebrochen, so
werden früh die Glocken zu
verschiedenen mahlen geläutet, die
Bürgerschafft
stellt sich ins Gewehr, die Compagnien zu Pferde lassen ihre Trompe- |
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{Sp. 309|S. 166} |
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ter blasen, und die zu Fuße die Trommeln rühren. Die letztern besetzen, wenn
die Crönung zu
Franckfurt am Mayne vor sich gehet, die Strassen von dem Römer
bis an die St. Bartholomäen-Kirche. Die Strasse selbst, worauf die Procession
nach der Kirche
verrichtet wird, wird mit Brettern und darüber ausgebreiteten
Tuche belegt. |
Bilderbeck l.c. … |
Insignien |
Die Insignien werden theils gleich früh in die Kirche gelieffert und
auf die Insignien-Taffel oder den Altar in die Capelle gelegt, theils in
den Kayserlichen Pallast gebracht, daß sie im Hinzuge zu der Kirche können
vorgetragen werden. |
Spener l.c. … |
Prozession |
Die anwesende
weltliche
Chur-Fürsten reiten sodenn in ihrem Chur-Habite, die
Gesandten aber in
ordentlicher Kleidung nach dem Kayserlichen Pallaste, verfügen
sich hierauf in das Kayserliche Vorgemach, und begleiten den Kayser in die
Kirche, doch so, daß die Gesandten denen anwesenden Chur-Fürsten allemahl den
Vorzug lassen. Sind die Chur-Fürsten selbst zugegen, so reitet im ersten Gliede
Chur-Bayern mit dem Reichs-Apfel in der Mitten,
Brandenburg mit dem Scepter zur
Rechten und Pfaltz mit der
Crone
zur Lincken. Im andern Gliede
Chur-Sachsen
allein
unmittelbar vor dem Kayser mit dem bloßen Schwerdte S. Mauritii,
davon der Reichs-Erb-Marschall gleichfalls zu Pferde die Scheide vor dem
Chur-Fürsten her trägt. Die andern
Erb-Beamten hingegen enthalten sich bey derer
Chur-Fürsten
Gegenwart der Procession. |
- Schmid de Coronat. Josephi p. 132.
- Diar. Europ. …
- Spener l.c. …
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Wobey noch zu mercken, daß in Abwesenheit des
Chur-Fürsten zu Sachsen, da
dessen Vicarius diese Stelle
verwaltet, die übrige anwesende Chur-Fürsten
ihre Hof-Marschalle mit einem Degen in der Scheide vor sich hergehen lassen. Auf
Chur-Sachsen folgt der Kayser unter einem von denen
Raths-Herren der
Crönungs-Stadt getragenen Himmel. Nach diesem der
König von Böhmen oder dessen
Gesandter und der Erb-Schencke, doch ohne Insignien. |
Bilderbeck l.c. … |
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Da nunmehro Hannover gleichfalls eine Chur-Stelle erhalten, und bey der
letztern Crönung Bayern in die
Acht erkläret war, gieng es bey derselben
folgender
Gestalt zu. In dem Kayserlichen Zimmer nahm Chur-Pfaltz, so damahls
wieder Ertz Truchseß worden, den Reichs-Apfel, der
Sächsische Gesandte das
Schwert, welches er auszog und dem Reichs-Erb-Marschall überreichte, der
Brandenburgische den Scepter und der
Graf von Sintzendorff als
Erb-Schatz-Meister die
Crone. Ausser dem übrigen Auffzuge ritten erstlich 6.
Herolde, darauf der Böhmische, Sächsische und
Braunschweigische Gesandte, hinter
diesen, der Brandenburgische Gesandte, mit dem Scepter allerseits bedeckten
Haupts, und neben ihm der Erb-Schatz-Meister mit der Crone, unbedeckt.
Hiernächst Chur-Pfaltz im Chur-Habite mit dem Reichs-Apfel, hatte seinen
Erb-Marschall mit unter sich gekehrten Schwerdte in der Scheide bey sich, so vor
ihm hergieng. Chur-Pfaltz folgte der |
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{Sp. 310} |
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Reichs-Erb-Marschall zu Pferde mit dem blossen Schwerdte. Nach diesem der
Kayser in der Böhmischen Hauß-Crone und Ertz-Hertzoglichen Mantel unter einem
von 10. Raths-Herren getragenen Himmel, und endlich die Pfältzische Garde. |
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Bey dem Eintritte in die Kirche wird der Kayser von denen
geistlichen
schon daselbst gegenwärtigen
Chur-Fürsten und der
Clerisey angenommen, da denn, wenn
alle drey zugegen sind, so geht der Consecrator zwischen denen andern
beyden, welche weisse Chor-Röcke anhaben, in der Mitten. Der Consecrator
geht hernach mit der Clerisey voran, die übrigen beyde aber nehmen den Kayser in
die Mitten und führen ihn zum Altar, und setzen ihn in einen hierzu bereiteten
und unter einem mit Gold gestickten Throne stehenden Stuhl. Vor und neben dem
Kayser stehen die
Erb-Beamten und halten die Insignien. |
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Messe |
Der Reichs-Erb-Marschall aber tritt mit dem blossen Schwerdte, welches er in
der rechten Hand über die Achsel mit der Spitze in die Höhe hält, demselben
recht gegen über. Nach verrichtetem Gebete und
angefangener Messe legt er
Cron
und Mantel ab, und kniet mit denen
Chur-Fürsten und Gesandten vor dem Altare
nieder, dabey aber denen
Protestirenden
Chur-Fürsten und deren
Abgesandten
frey stehet, sich vom Altare so lange die Messe währet hinweg zu
begeben. |
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1. Eid |
Darauf
fragt Chur-Mayntz oder
Cöln welches die Salbung verrichtet, den
Kayser
lateinisch: Ob er bey dem Catholischen Glauben beständig
verbleiben und demselben nachleben wolle; ob er der Kirchen und deren Diener
getreuer Vormund und Beschützer seyn; ob er das Reich nach der Gerechtigkeit
seiner Vorfahren regieren und beschützen; ob er die unrechtmäßiger Weise
abgetrennte Gerechtsame des Reichs wieder herstellen, erhalten und getreulich
verwalten; ob er ein Beschützer derer Witben, Waisen und Bedrängten, und ein
gerechter Richter über Arme und Reiche seyn; und endlich, ob er dem Pabste
gehörige Treue leisten wolle. Welche Fragen insgesammt derselbe mit
einem deutlichen Ich will beantwortet, und mit einem
Eyde
bestärcket, daß er es vermittelst Göttlicher Hülffe und Beystand auch
durch Vorbitte aller Glaubigen steiff und fest halten wolle, so wahr ihm
GOtt
und alle Heiligen helffen. |
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Salbung |
Darauf fragt der
Chur-Fürst, so die Einweyhung und Salbung zu verrichten
hat, die Umstehenden, ob sie sich einem solchen
Regenten unterwerffen, sein
Königreich bestätigen und ihm
gehorsamen
wollen, worauf von allen mit einem
dreyfachen Fiat geantwortet wird. Nach diesem
spricht Chur-Mayntz einen
weitläufftigen Seegen über den Kayser, und verrichtet hernach, wenn er von
Chur-Brandenburg oder dessen Gesandten dem hierbey der Käyserliche Oberste
Cämmerer und Oberste Hof-Meister hülffliche Hand leisten, entblößt worden, die
Salbung |
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{Sp. 311|S. 167} |
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auf den Scheitel des Haupts, zwischen denen Schultern, im Nacken, auf der
Brust, am rechten
Arme, zwischen der Hand und Gelencke des Arms, und endlich in
der flachen Hand in der
Gestalt des Creutzes. Hierauf wird er mit Vortragung
derer Insignien in die Chur-Capelle geleitet, und ihm das Öl mit weisser
Wolle abgetrocknet, und er hernach aufs neue in der Dalmatica, Alb, Stola,
Knie-Stieffeln und Sandalien, als dem Kayserlichen Ornate, bey
dessen Anlegung die Nürnbergischen Deputirten Chur-Brandenburg, oder
dessen Abgesandten theils Handreichung thun, theils es auch alleine verrichten,
wieder vor den Altar, wo er abermahls niederkniet, geführet. |
- Maurus de Coronat. Caroli V. p.
24.
- Heyden de Coronat. Maximil. II. p. 91.
-
Goldastus R. H. …
-
Lundorpius
l.c. …
- Müller Reichs-Tags Theatrum …
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- Becmann Notit. Dign. …
- Pufendorff
de Rebus gestis …
- de Ludevvig Norib. Insign. Imp. …
- Struv
l.c. …
- Diar. Coronat. Caroli VI. p. 39.
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Nach diesem werden noch unterschiedliche Gebete
gesprochen, und ihm
unterdessen das Aachische Schwerdt Carls des Großen überreicht und angegürtet. |
- Diar. Coronat. Caroli VI.
- Schmid l.c. p. 138.
- Pufendorff l.c. …
- de Coronat. Matthiae p. 190.
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- Heyden Coronat. Maximil. II. p. 91.
- Maurus de
Coronat. Caroli V. p. 23.
- de Coronat. Maximil. I.
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Krönung |
Darauf wird ihm unter durchgängigen besondern Anreden und Erklärungen ein
köstlicher Ring angesteckt, der Scepter in die rechte und der Reichs-Apfel in
die lincke Hand gegeben, der Kayserliche Mantel angelegt, und endlich von denen
3. geistlichen Chur-Fürsten zugleich die
Crone aufgesetzt. |
Schweder l.c. … |
2. Eid |
Wenn dieses geschehen, giebt er die Insignien wieder zurück, und
leistet nochmahls einen
Eyd ab, sein
Regiment wohl zu führen. |
-
Limnaeus l.c. II, 4.
- de Coronat. Maximil. I. p. 38.
- Maurus de Coronat. Caroli V. p. 24.
- Diarium Coronat. Caroli VI. p. 43.
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Messe: Ende |
Nach diesem werden ihm die
Insignien abermahls vorgetragen, und er an
seine erste Stelle begleitet. Worauf er unter fortgefahrner Messe das
Incensum empfängt, sein Opfer bringt das überreichte Evangelium und
Pacem küßt und endlich nach abgenommener
Crone, das
Abendmahl unter
einerley
Gestalt genüßet. |
- Diar. Coron. Caroli VI.
-
de Ludevvig ad A.B. 23. §. 1.
- de Coronatione Maximil. I. p. 38. seq.
- Maurus l.c. p. 24.
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- Schmid Audienz-Saal …
- Diar. Europ. …
- Pufendorff
l.c.
…
- Spener l.c. …
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Ermahnung und Glückwünsche |
Nach vollendeter Messe wird er mit der
Crone bedeckt, von denen
Chur-Fürsten, Gesandten und
Erb-Beamten aus seinem Bet-Stuhle nach einem zu
solchem Ende auf besondere Art zu bereiteten Throne geführt, von Chur-Mayntz
nochmahls
erinnert, daß er die
Königliche Stelle, so er nicht durch Erb-Recht,
sondern durch die Stimmen derer Chur-Fürsten erlanget, einnehmen und erhalten
solle, und im
Namen derer sämmt- |
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{Sp. 312} |
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lichen Chur-Fürsten die Glückwünschung abgestattet. Darauf wird das Te
DEum laudamus angefangen, unter Läutung derer Glocken und Abfeurung derer
Stücken, wie auch unter beständiger Music und Zuruff des
Volcks abgesungen. |
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Ritterschlag und Rückweg |
Unterdessen legen die geistlichen Chur-Fürsten ihren Chur-Habit an, der
Kayser aber schlägt etliche
Standes-Personen zu
Rittern, und wird nach diesem
zum Dom-Herrn des
Stiffts Aachen angenommen, deswegen er auch einen besondern
Eyd ablegt. Nach dessen Endigung ihm der Kayserliche Habit biß auf Mantel und
Crone wieder abgenommen, und der Rückweg unter Begleitung derer Chur-Fürsten,
Gesandten und
Erb-Beamten, dabey sich nunmehro auch die geistlichen Chur-Fürsten
finden lassen, zu Fuße über die mit Bretern belegte und mit Tuche bedeckte
Strasse auf das
Rath-Haus angetreten. |
- Bilderbeck
l.c. ...
- Diar. Coron. Caroli VI. ...
- Pfeffinger ad Vitr. ...
- Sprenger Institut. J.P. ...
- Ferrarius de Cornat. Josephi III. 4.
|
- Heyden Coron. Maximil. II.
p. 91.
- Maurus l.c. p. 24.
- Coron. Maximil. I. p. 39.
- Spener l.c. ...
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Erzämter |
Hierauf verrichten die Chur-Fürsten ihre
Ertz-Ämter. |
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Erzmarschall |
Der Ertz-Marschall begiebt sich zu Pferde und reitet unter Trompeten- und
Paucken-Schall in einen dem Kayserlichen Zimmer gegen über aufgeschütteten
Hauffen Haber, füllet damit ein silbern Maaß und streicht es mit einem silbernen
Streicher ab, worauf der Haber Preiß gemacht wird. Pferd, Maaß und Streich-Holtz
fällt nach diesem dem Erb-Marschall zu, welcher auch bey der letzten
Crönung
hierinnen des
Chur-Fürsten zu
Sachsen Stelle vertrat. |
-
Freher. Rer. Germ. …
-
Goldastus Reichs-Händel … Polit. Imp. …
- Maurus apud Schardium
Script. Rer. Germ. …
|
- Theatr. Europ. …
- Diar. Europ. …
- Lundorp.
l.c. …
-
Carpzov de Lege Reg. …
- Ferrarius l.c. …
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Erztruchsess |
Der Ertz-Truchseß reitet vor die Küche, nimmt in einer silbernen Schüßel ein
Stück vom gebratenen und mit Flügel Werck gespickten Ochsen, deckt es mit einer
andern silbernen Schüßel zu, und setzt es auf die Kayserliche Taffel. Pferd und
Schüßeln fallen gleichfalls dem Erb-Truchseß zu. |
- Freherus l.c. …
- Goldastus R. H. … Polit. Imp. …
- Maurus apud Schard. l.c. …
- Theatr. Europ. …
|
-
Lundorp.
l.c. …
- Carpzov l.c. …
- Ferrar.
l.c. …
- Diar. Europ. …
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Erzschatzmeister |
Der Ertz-Schatz-Meister wirfft die goldene und silberne
Müntzen unter das
Volck aus; Sein Erb-Schatz-Meister bekömmt das Pferd und von der Crönungs-Müntze
so viel als 12. Marck Silber betragen. |
- Lundorpius l.c. …
- Theatr. Europ. …
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Erzkämmerer |
Der |
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{Sp. 313|S. 168} |
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Ertz-Cämmerer begiebt sich zu Pferde mit dem Serviet unter dem Arme zu einem
Brunnen, und holt in einem silbern Becken und Gieß-Kanne
Wasser so er darnach
dem Kayser zum Hände Waschen anbietet. Pferd, Becken und Gieß-Kanne fällt dem
Erb-Cämmerer zu. |
- Freherus l.c. …
- Goldastus R.H. … Polit. Imper. …
- Maurus ap. Schard. l.c. …
- Theatr. Europ. …
|
- Diar. Europ.
…
- Lundorp. Act. Publ. …
- Ferrarius
l.c. …
- Carpzov l.c. …
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Erzschenk |
Der Ertz-Schencke kömmt gleichfalls zu Pferde mit einem silbern oder wie es
neuerer Zeiten
gewöhnlich, mit einen Crystallinen gedeckten Becher, mit Wasser
und Wein vermischt. Beydes gehört nach diesem dem Erb-Schencken. |
-
A.B. 27.
- Freherus Rer.
Germ …
-
Goldastus Reichs-Händel. …
- Carpzov l.c. …
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andere Ordnung |
In der
goldenen Bulle ist zwar die
Ordnung anders, doch hat man sich
niemahls, wie auch bey der letzten
Crönung geschehen, so genau daran gebunden. |
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von Ludewig ad A.B. Tit. 27.
- Crönungs-Diarium Carls des
VI. …
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Sonst gieng auch der Ertz-Marschall mit einem Stabe vorher, wenn die Speisen
auf die Kayserliche Taffel getragen wurden, so aber jetzo der Erb-Marschall
verrichtet. |
Spener l.c. … |
Speisung des Volks |
Wenn diese
Verrichtungen vorbey, läßt man dem
Volcke weissen und rothen Wein
springen und weiß Brod auswerffen, wobey ein unaufhörliches Viuat
erschallt. Es pflegt auch sonst der gebratene Ochse Preiß gegeben zu werden,
aber bey der letzten
Crönung wollte man ihn vor die Soldaten aufheben; doch das
Volck drang zu und riß Küche und Ochsen hinweg. |
- Crönungs-Diarium
Carls des VI. p. 50.
- Spener l.c. …
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Kaiserliche Tafel |
Wenn sich der Kayser zur Taffel begiebt, werden ihm die Insignien
vorgetragen, und ihm von dem Ertz- oder Erb-Schencken die
Crone abgehoben und
auf einen Neben-Tisch gesetzt. Das Tisch-Gebet wird von denen
geistlichen
Chur-Fürsten stehend verrichtet. |
-
A.B. 23. §. 1.
- Spener l.c. …
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Nach diesem tragen alle drey geistliche Chur-Fürsten den silbernen Stab mit
denen 3. Reichs-Siegeln vor den Kayser, welche sie aber so fort wieder zurück
bekommen. Chur-Mayntz hängt das grosse Reichs-Insiegel an den Hals und trägt es
bis nach aufgehobner Taffel, worauf es dem Reichs-Vice-Catnzler zugestellt wird,
dem auch der silberne Stab, woran die Siegel vorher getragen worden, und das
Pferd des Uberbringers zufällt. |
- A.B. 27. §. 2.
- Bilderbeck l.c. …
- Goldastus R.H. …
- Carpzov de Lege Regia …
|
- Lundorpius l.c. …
- Theatr. Europ. …
- Spener l.c.
…
|
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Die Kayserliche Taffel ist nach der
G.B. 6. Stuffen höher als die |
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{Sp. 314} |
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Chur-Fürstliche, wiewohl auch dieses nicht allemahl so genau genommen
worden, und dieselbe bey Josephi
Crönung nur 4 und bey der letztern
gleichfalls 4. Stuffen höher gewesen. Die Speisen werden von lauter
Reichs-Grafen aufgetragen. |
- A.B. 28.
-
Freherus Rer. Germ. …
- Goldastus
Reichs-Händel …
- Lundorpius l.c. …
- Schardius l.c. …
|
- Carpzov l.c.
…
- Theatr. Europ. …
- Ferrarius
l.c. …
- Pfeffinger ad Vitr.
J.P. …
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Die Chur-Fürstlichen Taffeln sind 1. Stuffe erhöhet, und wie des Kaysers
Taffel mit kostbaren Himmeln bedeckt. Doch lassen sich die
Chur-Fürsten
von ihren
eigenen Cavalieren auftragen und bedienen, auch weder vor noch nach
der Taffel das Hand-Wasser reichen. Bey jeder Taffel ist ein besonderer Credentz
Tisch. In ihrer Abwesenheit sietzt niemand an diesen Taffeln. Doch finden sich
auf jeder drey leere und bedeckte silberne Schüßeln, wobey gleichfalls einige
Bedienten zur Aufwartung stehen. Die Gesandten aber speisen in ihren
Wohnungen.
Auf dem ebenen Boden ist auch eine Taffel vor die gegenwärtigen
Reichs-Fürsten
angeordnet, welche mit unbedeckten Haupte speisen, da hingegen die Chur-Fürsten
bedeckt sind. In denen Neben-Zimmern werden die
Reichs-Grafen,
hohe Ministri und
Reichs-Städtische Deputirte gespeist. |
- A.B. 22. 25. 26.
- de Coronat.
Maximil. I. p.
- Maurus l.c. p. 27.
- Goldastus l.c. …
- Lundorpius
l.c. …
- Ferrarius l.c. …
- Schweder Intr. J.P. …
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Krönungsende |
Nach aufgehobener Taffel und gesprochenem Gebete wird dem Kayser die
Crone
wieder aufgesetzt und er von sämmtlichen
Chur-Fürsten und Gesandten wieder in
seine Wohnung begleitet, womit das Crönungs-Fest seine Endschafft erreichet. |
- Crönungs-Diarium Carls des
VI. …
- Bilderbeck l.c. …
- Pfeffinger l.c. …
- Spener
l.c. …
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