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Zedler: Kayser [7] HIS-Data
5028-15-285-3-07
Titel: Kayser [7]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 15 Sp. 308
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 15 S. 165
Vorheriger Artikel: Kayser [6]
Folgender Artikel: Kayser [8]
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • / als Satzzeichen ist durch , ersetzt
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

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Übersicht
Deutscher Kaiser (Forts.)
  Krönung (Forts.)
 
  Weg
  Insignien
  Prozession
  Messe
 
  1. Eid
  Salbung
  Krönung
  2. Eid
  Ende
  Ermahnung und Glückwünsche
  Ritterschlag und Rückweg
  Erzämter
  Speisung des Volks
  Kaiserliche Tafel
  Ende

Stichworte Text Quellenangaben
Weg Ist nun alles veranstaltet und der Crönungs-Tag würcklich angebrochen, so werden früh die Glocken zu verschiedenen mahlen geläutet, die Bürgerschafft stellt sich ins Gewehr, die Compagnien zu Pferde lassen ihre Trompe-  
  {Sp. 309|S. 166}  
  ter blasen, und die zu Fuße die Trommeln rühren. Die letztern besetzen, wenn die Crönung zu Franckfurt am Mayne vor sich gehet, die Strassen von dem Römer bis an die St. Bartholomäen-Kirche. Die Strasse selbst, worauf die Procession nach der Kirche verrichtet wird, wird mit Brettern und darüber ausgebreiteten Tuche belegt. Bilderbeck l.c. …
Insignien Die Insignien werden theils gleich früh in die Kirche gelieffert und auf die Insignien-Taffel oder den Altar in die Capelle gelegt, theils in den Kayserlichen Pallast gebracht, daß sie im Hinzuge zu der Kirche können vorgetragen werden.  Spener l.c. …
Prozession Die anwesende weltliche Chur-Fürsten reiten sodenn in ihrem Chur-Habite, die Gesandten aber in ordentlicher Kleidung nach dem Kayserlichen Pallaste, verfügen sich hierauf in das Kayserliche Vorgemach, und begleiten den Kayser in die Kirche, doch so, daß die Gesandten denen anwesenden Chur-Fürsten allemahl den Vorzug lassen. Sind die Chur-Fürsten selbst zugegen, so reitet im ersten Gliede Chur-Bayern mit dem Reichs-Apfel in der Mitten, Brandenburg mit dem Scepter zur Rechten und Pfaltz mit der Crone zur Lincken. Im andern Gliede Chur-Sachsen allein unmittelbar vor dem Kayser mit dem bloßen Schwerdte S. Mauritii, davon der Reichs-Erb-Marschall gleichfalls zu Pferde die Scheide vor dem Chur-Fürsten her trägt. Die andern Erb-Beamten hingegen enthalten sich bey derer Chur-Fürsten Gegenwart der Procession.
  • Schmid de Coronat. Josephi p. 132.
  • Diar. Europ. …
  • Spener l.c. …
  Wobey noch zu mercken, daß in Abwesenheit des Chur-Fürsten zu Sachsen, da dessen Vicarius diese Stelle verwaltet, die übrige anwesende Chur-Fürsten ihre Hof-Marschalle mit einem Degen in der Scheide vor sich hergehen lassen. Auf Chur-Sachsen folgt der Kayser unter einem von denen Raths-Herren der Crönungs-Stadt getragenen Himmel. Nach diesem der König von Böhmen oder dessen Gesandter und der Erb-Schencke, doch ohne Insignien. Bilderbeck l.c. …
  Da nunmehro Hannover gleichfalls eine Chur-Stelle erhalten, und bey der letztern Crönung Bayern in die Acht erkläret war, gieng es bey derselben folgender Gestalt zu. In dem Kayserlichen Zimmer nahm Chur-Pfaltz, so damahls wieder Ertz Truchseß worden, den Reichs-Apfel, der Sächsische Gesandte das Schwert, welches er auszog und dem Reichs-Erb-Marschall überreichte, der Brandenburgische den Scepter und der Graf von Sintzendorff als Erb-Schatz-Meister die Crone. Ausser dem übrigen Auffzuge ritten erstlich 6. Herolde, darauf der Böhmische, Sächsische und Braunschweigische Gesandte, hinter diesen, der Brandenburgische Gesandte, mit dem Scepter allerseits bedeckten Haupts, und neben ihm der Erb-Schatz-Meister mit der Crone, unbedeckt. Hiernächst Chur-Pfaltz im Chur-Habite mit dem Reichs-Apfel, hatte seinen Erb-Marschall mit unter sich gekehrten Schwerdte in der Scheide bey sich, so vor ihm hergieng. Chur-Pfaltz folgte der  
  {Sp. 310}  
  Reichs-Erb-Marschall zu Pferde mit dem blossen Schwerdte. Nach diesem der Kayser in der Böhmischen Hauß-Crone und Ertz-Hertzoglichen Mantel unter einem von 10. Raths-Herren getragenen Himmel, und endlich die Pfältzische Garde.  
  Bey dem Eintritte in die Kirche wird der Kayser von denen geistlichen schon daselbst gegenwärtigen Chur-Fürsten und der Clerisey angenommen, da denn, wenn alle drey zugegen sind, so geht der Consecrator zwischen denen andern beyden, welche weisse Chor-Röcke anhaben, in der Mitten. Der Consecrator geht hernach mit der Clerisey voran, die übrigen beyde aber nehmen den Kayser in die Mitten und führen ihn zum Altar, und setzen ihn in einen hierzu bereiteten und unter einem mit Gold gestickten Throne stehenden Stuhl. Vor und neben dem Kayser stehen die Erb-Beamten und halten die Insignien.  
Messe Der Reichs-Erb-Marschall aber tritt mit dem blossen Schwerdte, welches er in der rechten Hand über die Achsel mit der Spitze in die Höhe hält, demselben recht gegen über. Nach verrichtetem Gebete und angefangener Messe legt er Cron und Mantel ab, und kniet mit denen Chur-Fürsten und Gesandten vor dem Altare nieder, dabey aber denen Protestirenden Chur-Fürsten und deren Abgesandten frey stehet, sich vom Altare so lange die Messe währet hinweg zu begeben.  
1. Eid Darauf fragt Chur-Mayntz oder Cöln welches die Salbung verrichtet, den Kayser lateinisch: Ob er bey dem Catholischen Glauben beständig verbleiben und demselben nachleben wolle; ob er der Kirchen und deren Diener getreuer Vormund und Beschützer seyn; ob er das Reich nach der Gerechtigkeit seiner Vorfahren regieren und beschützen; ob er die unrechtmäßiger Weise abgetrennte Gerechtsame des Reichs wieder herstellen, erhalten und getreulich verwalten; ob er ein Beschützer derer Witben, Waisen und Bedrängten, und ein gerechter Richter über Arme und Reiche seyn; und endlich, ob er dem Pabste gehörige Treue leisten wolle. Welche Fragen insgesammt derselbe mit einem deutlichen Ich will beantwortet, und mit einem Eyde bestärcket, daß er es vermittelst Göttlicher Hülffe und Beystand auch durch Vorbitte aller Glaubigen steiff und fest halten wolle, so wahr ihm GOtt und alle Heiligen helffen.
  • Ferrarius Descript. Coronat. Josephi III.
  • Pfeffinger l.c. …
  • Bilderbeck l.c.
  • Diarium Coronat. Caroli VI. …
  • Spener l.c.
Salbung Darauf fragt der Chur-Fürst, so die Einweyhung und Salbung zu verrichten hat, die Umstehenden, ob sie sich einem solchen Regenten unterwerffen, sein Königreich bestätigen und ihm gehorsamen wollen, worauf von allen mit einem dreyfachen Fiat geantwortet wird. Nach diesem spricht Chur-Mayntz einen weitläufftigen Seegen über den Kayser, und verrichtet hernach, wenn er von Chur-Brandenburg oder dessen Gesandten dem hierbey der Käyserliche Oberste Cämmerer und Oberste Hof-Meister hülffliche Hand leisten, entblößt worden, die Salbung  
  {Sp. 311|S. 167}  
  auf den Scheitel des Haupts, zwischen denen Schultern, im Nacken, auf der Brust, am rechten Arme, zwischen der Hand und Gelencke des Arms, und endlich in der flachen Hand in der Gestalt des Creutzes. Hierauf wird er mit Vortragung derer Insignien in die Chur-Capelle geleitet, und ihm das Öl mit weisser Wolle abgetrocknet, und er hernach aufs neue in der Dalmatica, Alb, Stola, Knie-Stieffeln und Sandalien, als dem Kayserlichen Ornate, bey dessen Anlegung die Nürnbergischen Deputirten Chur-Brandenburg, oder dessen Abgesandten theils Handreichung thun, theils es auch alleine verrichten, wieder vor den Altar, wo er abermahls niederkniet, geführet.
  • Maurus de Coronat. Caroli V. p. 24.
  • Heyden de Coronat. Maximil. II. p. 91.
  • Goldastus R. H. …
  • Lundorpius l.c. …
  • Müller Reichs-Tags Theatrum
  • Becmann Notit. Dign. …
  • Pufendorff de Rebus gestis …
  • de Ludevvig Norib. Insign. Imp. …
  • Struv l.c. …
  • Diar. Coronat. Caroli VI. p. 39.
  Nach diesem werden noch unterschiedliche Gebete gesprochen, und ihm unterdessen das Aachische Schwerdt Carls des Großen überreicht und angegürtet.
  • Diar. Coronat. Caroli VI.
  • Schmid l.c. p. 138.
  • Pufendorff l.c. …
  • de Coronat. Matthiae p. 190.
  • Heyden Coronat. Maximil. II. p. 91.
  • Maurus de Coronat. Caroli V. p. 23.
  • de Coronat. Maximil. I.
Krönung Darauf wird ihm unter durchgängigen besondern Anreden und Erklärungen ein köstlicher Ring angesteckt, der Scepter in die rechte und der Reichs-Apfel in die lincke Hand gegeben, der Kayserliche Mantel angelegt, und endlich von denen 3. geistlichen Chur-Fürsten zugleich die Crone aufgesetzt. Schweder l.c. …
2. Eid Wenn dieses geschehen, giebt er die Insignien wieder zurück, und leistet nochmahls einen Eyd ab, sein Regiment wohl zu führen.
  • Limnaeus l.c. II, 4.
  • de Coronat. Maximil. I. p. 38.
  • Maurus de Coronat. Caroli V. p. 24.
  • Diarium Coronat. Caroli VI. p. 43.
Messe: Ende Nach diesem werden ihm die Insignien abermahls vorgetragen, und er an seine erste Stelle begleitet. Worauf er unter fortgefahrner Messe das Incensum empfängt, sein Opfer bringt das überreichte Evangelium und Pacem küßt und endlich nach abgenommener Crone, das Abendmahl unter einerley Gestalt genüßet.
  • Diar. Coron. Caroli VI.
  • de Ludevvig ad A.B. 23. §. 1.
  • de Coronatione Maximil. I. p. 38. seq.
  • Maurus l.c. p. 24.
  • Schmid Audienz-Saal …
  • Diar. Europ. …
  • Pufendorff l.c. …
  • Spener l.c. …
Ermahnung und Glückwünsche Nach vollendeter Messe wird er mit der Crone bedeckt, von denen Chur-Fürsten, Gesandten und Erb-Beamten aus seinem Bet-Stuhle nach einem zu solchem Ende auf besondere Art zu bereiteten Throne geführt, von Chur-Mayntz nochmahls erinnert, daß er die Königliche Stelle, so er nicht durch Erb-Recht, sondern durch die Stimmen derer Chur-Fürsten erlanget, einnehmen und erhalten solle, und im Namen derer sämmt-  
  {Sp. 312}  
  lichen Chur-Fürsten die Glückwünschung abgestattet. Darauf wird das Te DEum laudamus angefangen, unter Läutung derer Glocken und Abfeurung derer Stücken, wie auch unter beständiger Music und Zuruff des Volcks abgesungen.  
Ritterschlag und Rückweg Unterdessen legen die geistlichen Chur-Fürsten ihren Chur-Habit an, der Kayser aber schlägt etliche Standes-Personen zu Rittern, und wird nach diesem zum Dom-Herrn des Stiffts Aachen angenommen, deswegen er auch einen besondern Eyd ablegt. Nach dessen Endigung ihm der Kayserliche Habit biß auf Mantel und Crone wieder abgenommen, und der Rückweg unter Begleitung derer Chur-Fürsten, Gesandten und Erb-Beamten, dabey sich nunmehro auch die geistlichen Chur-Fürsten finden lassen, zu Fuße über die mit Bretern belegte und mit Tuche bedeckte Strasse auf das Rath-Haus angetreten.
  • Bilderbeck l.c. ...
  • Diar. Coron. Caroli VI. ...
  • Pfeffinger ad Vitr. ...
  • Sprenger Institut. J.P. ...
  • Ferrarius de Cornat. Josephi III. 4.
  • Heyden Coron. Maximil. II. p. 91.
  • Maurus l.c. p. 24.
  • Coron. Maximil. I. p. 39.
  • Spener l.c. ...
Erzämter Hierauf verrichten die Chur-Fürsten ihre Ertz-Ämter.  
Erzmarschall Der Ertz-Marschall begiebt sich zu Pferde und reitet unter Trompeten- und Paucken-Schall in einen dem Kayserlichen Zimmer gegen über aufgeschütteten Hauffen Haber, füllet damit ein silbern Maaß und streicht es mit einem silbernen Streicher ab, worauf der Haber Preiß gemacht wird. Pferd, Maaß und Streich-Holtz fällt nach diesem dem Erb-Marschall zu, welcher auch bey der letzten Crönung hierinnen des Chur-Fürsten zu Sachsen Stelle vertrat.
  • Freher. Rer. Germ. …
  • Goldastus Reichs-Händel … Polit. Imp. …
  • Maurus apud Schardium Script. Rer. Germ. …
  • Theatr. Europ. …
  • Diar. Europ. …
  • Lundorp. l.c. …
  • Carpzov de Lege Reg. …
  • Ferrarius l.c.
Erztruchsess Der Ertz-Truchseß reitet vor die Küche, nimmt in einer silbernen Schüßel ein Stück vom gebratenen und mit Flügel Werck gespickten Ochsen, deckt es mit einer andern silbernen Schüßel zu, und setzt es auf die Kayserliche Taffel. Pferd und Schüßeln fallen gleichfalls dem Erb-Truchseß zu. 
  • Freherus l.c. …
  • Goldastus R. H. … Polit. Imp. …
  • Maurus apud Schard. l.c. …
  • Theatr. Europ. …
  • Lundorp. l.c. …
  • Carpzov l.c. …
  • Ferrar. l.c. …
  • Diar. Europ. …
Erzschatzmeister Der Ertz-Schatz-Meister wirfft die goldene und silberne Müntzen unter das Volck aus; Sein Erb-Schatz-Meister bekömmt das Pferd und von der Crönungs-Müntze so viel als 12. Marck Silber betragen.
  • Lundorpius l.c. …
  • Theatr. Europ. …
Erzkämmerer Der  
  {Sp. 313|S. 168}  
  Ertz-Cämmerer begiebt sich zu Pferde mit dem Serviet unter dem Arme zu einem Brunnen, und holt in einem silbern Becken und Gieß-Kanne Wasser so er darnach dem Kayser zum Hände Waschen anbietet. Pferd, Becken und Gieß-Kanne fällt dem Erb-Cämmerer zu.
  • Freherus l.c. …
  • Goldastus R.H. … Polit. Imper. …
  • Maurus ap. Schard. l.c. …
  • Theatr. Europ. …
  • Diar. Europ. …
  • Lundorp. Act. Publ. …
  • Ferrarius l.c. …
  • Carpzov l.c. …
Erzschenk Der Ertz-Schencke kömmt gleichfalls zu Pferde mit einem silbern oder wie es neuerer Zeiten gewöhnlich, mit einen Crystallinen gedeckten Becher, mit Wasser und Wein vermischt. Beydes gehört nach diesem dem Erb-Schencken. 
  • A.B. 27.
  • Freherus Rer. Germ …
  • Goldastus Reichs-Händel. …
  • Carpzov l.c. …
andere Ordnung In der goldenen Bulle ist zwar die Ordnung anders, doch hat man sich niemahls, wie auch bey der letzten Crönung geschehen, so genau daran gebunden.
  • von Ludewig ad A.B. Tit. 27.
  • Crönungs-Diarium Carls des VI. …
  Sonst gieng auch der Ertz-Marschall mit einem Stabe vorher, wenn die Speisen auf die Kayserliche Taffel getragen wurden, so aber jetzo der Erb-Marschall verrichtet. Spener l.c. …
Speisung des Volks Wenn diese Verrichtungen vorbey, läßt man dem Volcke weissen und rothen Wein springen und weiß Brod auswerffen, wobey ein unaufhörliches Viuat erschallt. Es pflegt auch sonst der gebratene Ochse Preiß gegeben zu werden, aber bey der letzten Crönung wollte man ihn vor die Soldaten aufheben; doch das Volck drang zu und riß Küche und Ochsen hinweg.
  • Crönungs-Diarium Carls des VI. p. 50.
  • Spener l.c. …
Kaiserliche Tafel Wenn sich der Kayser zur Taffel begiebt, werden ihm die Insignien vorgetragen, und ihm von dem Ertz- oder Erb-Schencken die Crone abgehoben und auf einen Neben-Tisch gesetzt. Das Tisch-Gebet wird von denen geistlichen Chur-Fürsten stehend verrichtet.
  • A.B. 23. §. 1.
  • Spener l.c. …
  Nach diesem tragen alle drey geistliche Chur-Fürsten den silbernen Stab mit denen 3. Reichs-Siegeln vor den Kayser, welche sie aber so fort wieder zurück bekommen. Chur-Mayntz hängt das grosse Reichs-Insiegel an den Hals und trägt es bis nach aufgehobner Taffel, worauf es dem Reichs-Vice-Catnzler zugestellt wird, dem auch der silberne Stab, woran die Siegel vorher getragen worden, und das Pferd des Uberbringers zufällt.
  • A.B. 27. §. 2.
  • Bilderbeck l.c. …
  • Goldastus R.H. …
  • Carpzov de Lege Regia …
  • Lundorpius l.c. …
  • Theatr. Europ. …
  • Spener l.c. …
  Die Kayserliche Taffel ist nach der G.B. 6. Stuffen höher als die  
  {Sp. 314}  
  Chur-Fürstliche, wiewohl auch dieses nicht allemahl so genau genommen worden, und dieselbe bey Josephi Crönung nur 4 und bey der letztern gleichfalls 4. Stuffen höher gewesen. Die Speisen werden von lauter Reichs-Grafen aufgetragen.
  • A.B. 28.
  • Freherus Rer. Germ. …
  • Goldastus Reichs-Händel …
  • Lundorpius l.c. …
  • Schardius l.c.
  • Carpzov l.c. …
  • Theatr. Europ. …
  • Ferrarius l.c. …
  • Pfeffinger ad Vitr. J.P. …
  Die Chur-Fürstlichen Taffeln sind 1. Stuffe erhöhet, und wie des Kaysers Taffel mit kostbaren Himmeln bedeckt. Doch lassen sich die Chur-Fürsten von ihren eigenen Cavalieren auftragen und bedienen, auch weder vor noch nach der Taffel das Hand-Wasser reichen. Bey jeder Taffel ist ein besonderer Credentz Tisch. In ihrer Abwesenheit sietzt niemand an diesen Taffeln. Doch finden sich auf jeder drey leere und bedeckte silberne Schüßeln, wobey gleichfalls einige Bedienten zur Aufwartung stehen. Die Gesandten aber speisen in ihren Wohnungen. Auf dem ebenen Boden ist auch eine Taffel vor die gegenwärtigen Reichs-Fürsten angeordnet, welche mit unbedeckten Haupte speisen, da hingegen die Chur-Fürsten bedeckt sind. In denen Neben-Zimmern werden die Reichs-Grafen, hohe Ministri und Reichs-Städtische Deputirte gespeist.
  • A.B. 22. 25. 26.
  • de Coronat. Maximil. I. p.
  • Maurus l.c. p. 27.
  • Goldastus l.c. …
  • Lundorpius l.c. …
  • Ferrarius l.c.
  • Schweder Intr. J.P. …
Krönungsende Nach aufgehobener Taffel und gesprochenem Gebete wird dem Kayser die Crone wieder aufgesetzt und er von sämmtlichen Chur-Fürsten und Gesandten wieder in seine Wohnung begleitet, womit das Crönungs-Fest seine Endschafft erreichet. 
  • Crönungs-Diarium Carls des VI. …
  • Bilderbeck l.c. …
  • Pfeffinger l.c.
  • Spener l.c. …
     

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Stand: 6. April 2023 © Hans-Walter Pries