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Zedler: Wohnung HIS-Data
5028-58-256-12
Titel: Wohnung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 58 Sp. 256
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 58 S. 141
Vorheriger Artikel: Wohnütz
Folgender Artikel: Wohnung, Wohn-Recht
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Bibel
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

  Text Quellenangaben
  Wohnung, Wohn-Stäte, Wohnstatt, Wohn-Haus, Lat. Domicilium oder Locus Domicilii oder Habitationis, heisset der Ort, da iemand würcklich wohnet.  
  Die Wohnung ist dem Menschen zu seiner Erhaltung in verschiedener Absicht nöthig. Denn er braucht selbige zur Verwahrung des Leibes wider die widrige Witterungen, als im Sommer wider die große Hitze, im Winter vor die Kälte, zu allen Zeiten vor den Regen und Wind; nicht aber dienet sie unmittelbar zur Erhaltung des Leibes; sondern man muß sie auch haben, daß man seine Verrichtungen ungehindert vornehmen, das Seinige verwahren, die nöthige Speisen zubereiten kan, welches also zu den Pflichten der Menschen gegen sich selbst, und insonderheit gegen den Leib gehöret.  
  Wie eine Wohnung einzurichten, ist aus der Absicht zu erkennen, die man dabey haben kan, daß sie entweder auf die Nothwendigkeit, oder auf den Wohlstand gehet. Die Nothwendigkeit faßt die Haupt-Absicht in sich, so ferne wir die Wohnung zur Erhaltung unsers Leibes und dessen Gesundheit brauchen, weswegen man eine gesunde Wohnung erwehlen muß, da man in denen Zimmern frische und reine Lufft haben kan, die an keinem dumpfigen und feuchten, oder eingeschlossenen Orte, wo der Wind nicht durchstreichen kan, liegen.  
  Dienen die Wohnungen auch dazu, daß wir darinnen unsere Verrichtungen, damit wir erwerben, was wir zu unserer Nahrung nöthig haben, ungehindert vornehmen können; dazu aber genugsames Licht erfordert wird, so folgt weiter hieraus, daß selbige so einzurichten und zu erwehlen, daß man in einem ieden Zimmer so viel Licht habe, als zu denen Ver-  
  {Sp. 257|S. 142}  
  richtungen erfordert wird.  
  Ist der Mensch verbunden, nicht nur auf seine nothwendige; sondern auch bequeme Erhaltung zu sehen, so hat er weiter die Wohnung so abzumessen, daß er darinnen sich bequem aufhalten kan, wozu noch der Wohlstand kommt, daß man sie nach seinem Stande einrichtet, daher sich hierinnen ein Reicher und Vornehmer von einem Armen und Geringen unterscheidet.  
  Wie ein solches Gebäude aber aufzurichten, wird in der Mathesin, und zwar in der Bau-Kunst gelehret. Walchs Philosophisches Lexicon.
  Es ist viel gesünder auf dem Lande zu wohnen, als in denen Städten, weil die Lufft auf dem Lande viel reiner, hingegen in den Städten von den vielen vermischten Ausdünsten ungesunder ist. Daher sol man sich zu seiner Wohnung lieber einen Ort erwehlen, der in der Höhe, als in der Tiefe liegt, weil die Lufft an erhabnen Orten subtiler, und von den groben ungesunden Theilchen gereiniget ist.  
  Von dem Herrn des Barreaux, einen Frantzosen seiner Geburt, lieset man daß er sein Vergnügen darinnen gehabt, wenn er seine Wohnung nach den verschiedenen Jahrs-Zeiten veränderte. Er hat die guten Früchte, und guten Weine in den Himmels-Gegenden gesuchet, wo sie am vortrefflichsten gewesen. Allein vornemlich hat er die Sonne in währenden Winter an den Küsten der Provence gesucht; die drey Monate der häßlichen Witterung hat er zu Marseille zugebracht.  
  Das Hauß, welches er seinen Liebling nennte, ist zu Languedoc gewesen. In Anjou hatte er das Hauß vom Lude, wo ehemahls der Zufluß der aufgewecktesten Köpffe, und der vornehmsten Leute war. Manchmal hat er den Balzac an den Ufern der Charante besucht. Am allermeisten hatte er sich zu Chamailles an der Loire, einem angenehmen Hause, aufgehalten, wo ehedem die Lust, und das Wohlleben geherrschet.  
  Die Ergötzlichkeiten seines Geistes sind auch manchmahl die Ursachen seiner Reisen gewesen, als da er einsmahl nach Holland gekommen, und daselbst seinen Freund, zu besuchen, den Cartesius, und aus dessen Unterweisung Nutzen zu ziehen. Baillet Vie des Cartes
  In der Heil. Schrifft wird Erwehnung gethan der Wohnung Japhets in der Hütten Sems, 1 B. Mos. IX, 26, 27,
  wodurch der Beruff der Heyden verstanden wird.  
  Der Geist GOttes meldet in diesen Worten zum Voraus den Abfall der Nachkommen Japhets von der wahren Kirche, doch nur auf eine Zeitlang, und endlich die Versammlung der Völcker zu der Hütten Sems, oder zur wahren Kirche, siehe den Artickel: Wohnen.  
  Das Volck GOttes Israel hatte bey seiner Reise ins Gelobde Land Canaan 42 Wohnungen. Unter denen war:  
 
1. Raemses in Egypten,
2 B. Mos. XII, 37,
 
wo das Volck zusammenkam, das Osterlamm zu essen, und sich zur Reise geschickt zu machen.
 
 
2. Suchot
2 B. Mos. XII, 37,
 
wo sie ungesäuerte Kuchen buchen aus dem Theig, dem sie aus Egypten gebracht.
 
 
3. Etham
2 B. Mos. XIII, 20.
 
Forn an der Wüsten, wo der HErr vor ihnen herzog, des
 
  {Sp. 258}  
 
Tages in einer Wolcken- und des Nachts in einer Feuer-Seule.
 
 
4. Hiroth
2. B. Mos. XIV, 9,
 
wo die Egyptier sie einholten.
 
 
5. Maroh, wo das Volck murrte wegen des bittern Wassers,
2. B. Mos. XV, 23.
 
6. Elim, wo sie 12 Wasser- Brunnen, und 70 Palm-Bäume antraffen,
2 B. Mos. XVI, 1.
 
7. Jam Suph oder die Läger am Schilff-Meer, wo Mirjam und andere Weiber, mit Paucken und andern Instrumenten GOtt gelobet.
2 B. Mos. XV, 20. 21.
 
8. Sin, in welcher Wüsten das Manna vom Himmel regnete,
2 B. Mos. XVI, 2. 14,
 
mit welchem sie sich 40 Jahre genehret, und sich Wachteln einstelten, damit der verkehrte Appetit der Israeliten gestillet wurde,
v. 13.
 
9. Daphka,
4. B. Mos. XXXIII, 12.
 
10. Alus
4 B. Mos. XXX, 13.
 
11. Raphitim, da Moses den Felß geschlagen, daß Wasser heraus gegangen,
2 B. Mos. XVII, 1. 6,
 
und Amaleck wider Israel gestritten
v. 8. u.s.f.
 
12. Sinai, wo sich ihnen GOtt offenbarte mit Donner, und Blitz, und zugleich das Gesetz gegeben
2 B. Mos. XIX, 1. 16.
 
13. Lust-Gräber, wo sich das Volck nach den Fleisch-Töpffen Egyptens sehnete, und nach eingenommenen Wachteln mit einer harten Plage geschlagen wurde.
4 B. Mos. XI, 53.
 
14. Hazeroth, wo sich Mirjam, und Aron wider Mosen, wegen seines Weibes, der Morinnen, empörten.
4 B. Mos. XII, 1.
  Die übrigen Wohnungen können ihrer Ordnung nach in 4 B. Mos. Cap. XXXIII, 18-48 nachgelesen werden.  
  Hierbey mercken wir diejenigen Wohnungen, so durch Kunst gemacht sind. Die hin und wieder in Deutschland, Crain, Italien, und andern Ländern befindliche Hölen, und die darinnen anzutreffende bau-ähnliche Einrichtung, werden zwar meistentheils für Wercke der Natur gehalten; es ist aber vielmehr glaubwürdig, daß viele durch Kunst verfertiget, denen mehresten durch selbige geholffen, und wenige von der Natur allein so bau-mäßig, als sie sich jetzo zuweilen zeigen, angeleget, und ausgearbeitet worden, nicht anders als wie etwa die unterirdischen Hölen, und Catacombä, in und um Rom, wovon Paul Aringius, unterirdisches Rom, nach Christoph Baumanns Übersetzung Arnheimische Ausgabe 1668 zu lesen:
  Desgleichen wie  
 
  • die Saltzwercke bey Cracau,
 
 
  • und wie eine und andere Höle in Crain,
wovon des Herrn Baron Valvassors Ehre des Hertzogthums nachzusuchen;
 
  • und einige Berg-Hölen und Keller auf dem Hartz
in Herrn George Henning Behrens curiösen Hartz-Walde (Nordhausen 1703).
  einen gleichen menschlichen Ursprung haben.  
  Von Mont-Luys, einem Marckt-Flecken bey dem Fluß Ligeri, oder Loire in Franckreich, lieset man, daß daselbst herum alles voll solcher Häußlein, so in dem Felsen eingehauen, davon in dem grünen Wasen nur die Camine herfürgehen, und oben her Wein-Gebür-  
  {Sp. 259|S. 143}  
  ge seynd; welches denen Reisenden wunderlich vorkommt, daß sich die Leute also schlecht behelffen, und unter der Erde wohnen, der Sonne, und des Monden-Scheins gleichsam beraubet seynd; Unterdessen aber in Wollüsten, und Müßiggang leben, weiln das Land herum so herrlich und köstlich ist, und der Garten Franckreichs genennet wird.  
  Noch mercken wir hier zum Beschluß, daß die Wohnung der Menschen nach Beschaffenheit der Zeit gar unterschieden gewesen sey.
  Die erste Wohnung war das Paradieß; Denn als GOtt die Menschen geschaffen hatte, führte er sie in das Paradieß, daß sie den Garten pflantzten: 1. B. Mos. II. 8.
  Hernach wohnten sie in Gezelten: der Urheber war Jubal Cap. IV, 10.
  Sie hatten auch Städte, sintemahl Cain die erste erbauet, v. 17.
  Nach der Sündflüth wohnten sie anfangs im Gezelten, wie
 
  • Noah,
Cap. IX, 21;
 
  • Sem
v. 26;
 
  • Abraham
Cap. XII, 8;
 
  • Isaac
Cap. XXIV. 6. 7.;
 
  • Jacob
Cap. XXVI, 27;
 
  • Laban
Cap. XXXI, 25.
  Ja die Israelitten hatten solche Gezelter in der Wüsten, deren Ordnung beschrieben wird in 4 B. Mos. I, 50. 52.
  Und in dem Gelobten Lande hatten sie Gezelter in den Weinbergen, Gärten und Äckern.
  Ferner wohneten sie in Hölen der Felsen: B. der Richt. XX, 47. Besiehe
  • Es. II, 19. XXII, 16.
  • 2 Macc. II, 35.
  Endlich machten sie Häuser, welche zwar in den ersten Zeiten gering, und hin, und wieder zerstreuet waren; Hernach entstunden daraus Dörfer, Flecken, ja gantze Städte, welche mit Mauren eingeschlossen wurden.  
  Die sonderbaren Wohnungen, waren  
 
  • theils die Wohnungen der Rechabiten, welche nur als Fremdblinge in Gezeltern lebten,
Jer. XXXV, 2. 7;
 
  • theils die Wohnung der Schildträger, welche gegen den Abend des Tempels waren, in welchen anfangs die Jüdischen Soldaten wohneten
2 B. der Kön. XI, 4
  und hernach die Römischen ihre Wache hielten.
  • Wolf von der Menschen Thun, und Laßen …
  • Rohrs Klugheit zu leben …
  • Baylens crit. Wörter-Buch II Th. …
  • Jablonsky Lex. …
  • Paulini Philos. Lust-Stunden II Theil …
  • Miri Fragen aus der Geograph. …
  • Breßl. Samml. XXIX Vers …
  • Der Fichtelberg in Norgau
  • Ludolphs Schau-Bühne III Th. …
  • Zeilers Itinerar. Gall. …
  • Allgem. Chronicke VII Th. …
  • Uhsens Geogr. Lexic I Theil … und II Theil …
  • Männlings Dapp. Exot. I Theil …
  • Reimanns Hist. litter. …
  • Berckmeyers Antiquar. I Th. …
  Siehe übrigens auch die Artickel:  
 
  • Wohnung (häußliche)
  • desgleichen Hauß, im XII Bande, p. 873 u.ff.
  • wie auch
    • Domicilium, im VII Bande, p. 1198 u.ff.
    • Forum Domicilii, im IX Bande, p. 1557.
    • Forum Habitationis, ebend. p. 1558.
    • und Willkührlicher Gerichts-Stand, im LVII Bande, p. 271 u.ff.
  • auch Wohn-Zimmer.
 
     

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Stand: 24. August 2016 © Hans-Walter Pries