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Quellenangaben |
Poiret |
Ehe wir diese Abhandlung schliessen,
müssen
wir der besondern
Meynung des Poirets
gedencken, welche er von dem Sündenfall
geheget. Er stellt in seinen
Schrifften hin und
wieder die
Sache also für. Nachdem Adam
angefangen habe seine Haupt-Kräffte der Seelen
nicht auf gehörige Art anzuwenden, und also sein
Hertz einiger massen von
GOtt abzuwenden;
hingegen seine
Gedancken und
Begierden auf die
Creaturen zu richten, und damit sonderlich die
untern Seelen-Kräffte zu
gebrauchen, so sey
dadurch eine Abweichung geschehen, und der
Anfang des
würcklichen Falles gemacht
worden. |
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Damit derselbige nicht grösser werde, und
Adam sein Hertz gäntzlich von den Creaturen
einnehmen lassen möge, so habe
GOtt solches
durch die
Schöpffung des
Weibes zu verhindern
gesucht, von welcher Poiret insbesondere
seltsame und wunderliche
Gedancken hat. Er
meynet Adam sey aus einer Schwachheit in einen
Schlaf gefallen, welches nicht geschehen wäre,
wenn er nicht zu fallen angefangen hätte, indem
der Schlaff an sich als eine Unvollkommenheit
anzusehen sey, daß wie sie in jenem
Leben nicht
statt habe; also würde man auch im Paradiese
nicht geschlaffen haben. Indem nun Adam in
solchen Schlaf gelegen, habe GOtt das Weib vor
ihn als eine Gehülffin gebildet. Wenn aber Moses
sagt: GOtt der Herr bauete ein Weib aus der
Ribbe |
1 B. Mos. II, 22, |
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so hat Poiret zugleich die Abendtheuerliche
Meynung, daß Adam als der
Mann, vor dem Fall
beyderley
Geschlechtes gewesen, und auch sich
selbst ohne Hülffe eines Weibes, das
menschliche
Geschlecht fortpflantzen können, und meynet die
Ribbe, daraus das Weib gebildet worden, bedeute
vornehmlich denjenigen Theil des
Cörpers Adams,
in welchem er
weiblichen Geschlechts gewesen.
Solchen habe GOtt von dem andern abgesondert,
und gemacht, und noch ein besonderes Weib hinzu
gekommen. Damit habe GOtt den weitern Fall zwar
verhindern wollen; seinen |
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{Sp. 96} |
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Zweck aber nicht erreichen können, indem
vielmehr der Haupt-Fall darauf erfolget, als die
ersten
Eltern
von der verbotenen Frucht gegessen. |
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Durch den ersten Fall; oder durch die vorhergegangene Abweichungen habe Adam die
Gnade und
Liebe
GOttes eben nicht verlohren;
welches hingegen durch den andern geschehen,
und wie dorten Adam zuerst gesündiget; also habe
bey dem Haupt-Falle das
Weib den Anfang
gemacht. Solche wunderliche
Meynung vom Fall
der ersten Menschen hat er von der
Burignon
angenommen. |
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Juden |
Die Juden geben dem Fall Adams zwar zu;
was aber die Zurechnung desselbigen und das
natürliche Verderben der Menschen; oder die
Erb-Sünde anlangt, so muß man unter den ältern
und neuern Juden einen Unterscheid machen.
Denn jene haben die Zurechnung der Sünde
Adams
erkannt und zugegeben; diese hingegen
geläugnet, und den Sündenfall als eine
Sache
ansehen wollen, welche nur die
Person Adams,
und nicht das gantze
menschliche
Geschlecht
angegangen, indem es unter andern
Ezech. XVIII,
20. heisse: Der Sohn soll nicht tragen die Missethat
des Vaters; wiewohl sie sich selbst widersprechen
müssen. Denn sie geben zu, daß der
Tod der
Sünden-Sold sey; wie nun demselbigen alle
Menschen unterworffen sind; also ist er ja als eine
Straffe aller Menschen anzusehen; diese aber
setzet eine allgemeine Schuld und Zurechnung
voraus. |
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Zurechnung an die Menschen |
Wir haben dahero die Frage: Ob und inwiefern
den Menschen der erste Sündenfall könne
zugerechnet werden, zu untersuchen. Adam ist der
erste Stamm-Vater des gantzen menschlichen
Geschlechts.
GOtt der die Welt gemacht hat, und
alles was drinnen ist, hat auch gemacht, daß von
einem Blut aller Menschen Geschlecht auf dem
gantzen Erdboden wohnen solte. |
Apostgesch. XVII, 24.
26. |
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Selbst das erste Weib ist von Adam
genommen, und Fleisch von seinem Fleisch, und
Bein von seinen Beinen gewesen. |
1 B. Mos. II, 23. |
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Und so sind von diesen beyden alle andern
Menschen nach und nach entsprungen; also daß
alle Menschen, sie mögen an einem Ende der
Erden wohnen, wo sie wollen, Adams natürliche
Kinder sind.
GOtt hätte leichtlich mehr als ein paar
Menschen erschaffen können; und so wären die
Menschen zwar einerley
Art, aber nicht einerley
Geblüts gewesen. Daß GOtt aber dieses nicht
gewollt hat, davon ist die
Ursache sonder Zweiffel,
daß auf diese Weise, wenn alle Menschen von
einem abstammeten, das Beste der menschlichen
Gesellschafft um desto leichter und füglicher
besorget werden könnte. Denn die Menschen
haben vielmehr Ursache und Gelegenheit einander
Liebe zu erweisen, wenn sie recht erwegen, daß
sie der Natur nach unter einander Brüder und
Schwestern sind, als wenn sie sich als fremde
Völcker, die dem ersten
Ursprunge nach, einander
gar nichts angiengen, ansehen solten. |
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Weil denn nun Adam, wie gedacht, der
Stamm-Vater des gantzen
menschlichen
Geschlechtes ist; so hat auch das gantze
menschliche Geschlecht an demjenigen, was
GOtt
mit ihm als dem Stamm-Vater, vorgenommen,
Theil nehmen sollen. Er wurde nach dem
Göttlichen Ebenbilde erschaffen, nicht |
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{Sp. 97|S. 62} |
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für seine Person allein, sondern als das Haupt
des menschlichen Geschlechts. Es wurde ihm die
Herrschafft über die sichtbaren Creaturen des
Erdbodens übergeben, nicht für seine Person
allein, sondern auch mit zugleich für alle seine
Nachkommen. |
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Moses zeiget dieses sehr deutlich an, wenn er
1 B. M. I, 27, 28. also
schreibet: Und GOtt schuff
den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde GOTTES
schuff er ihn; Und GOtt schuff sie ein Männlein und
Fräulein. Und seegnete sie, und sprach zu ihnen:
Seyd fruchtbar und mehret euch und füllet die
Erden, und machet sie euch unterthan, und
herrschet über Fische im Meer, und über Vögel
unter dem Himmel, und über alles Thier, das auf
Erden keucht. |
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Adam und Eva konnten sich für ihre
Personen
den gantzen
Erdboden nicht unterthan machen. Da
konnte und muste es in ihren Nachkommen
geschehen. Und so ist denn allerdings klar, daß die
Vorrechte, welche
GOtt durch Anerschaffung des
Göttlichen Ebenbildes, und Verleihung der
Herrschafft über die Creaturen, dem Adam
übergeben hat, er in demselben als dem
Stamm-Vater, allen seinen Nachkommen zugleich
mit verliehen, und selbige sammt und sonders
damit gleichsam
belehnet habe. |
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Eine gleiche Bewandniß hat es mit der
Ordnung des
Ehestandes, in welche GOtt die
ersten
Eltern gesetzet hat. Seine Göttliche Absicht
war, daß eben diese Ordnung bey den
Nachkommen Adams auch statt finden solte; zu
welchem Ende er den Lauff der
Natur so
eingerichtet hat, daß von
Zeit zu Zeit nicht lauter
Männer oder
Weiber, sondern, daß
Menschen
beyderley
Geschlechtes in solcher
abgemessenen Zahl gezeuget und gebohren werden,
daß unter den Menschen zu allen Zeiten der
Ehestand geführet werden kan. Moses leget dieses
abermahls deutlich an den Tag, wenn er, nachdem
er 1 B. M. II, 21, 22, 23. die Art der Schöpffung des
Weibes beschrieben hatte vers. 14. hinzu thut:
Darum wird ein Mann seinen Vater und Mutter
verlassen, und seinem Weibe anhangen, und sie
werden seyn ein Fleisch. |
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Im Anfange waren Adam und Eva weder
Vater
noch
Mutter; sie wurden solches erst durch die
Zeugung und Fortpflantzung ihres
Geschlechts. So
zeiget Moses damit an, daß unter den
Nachkommen Adams es mit dem
Ehestande eben
so, wie bey den ersten
Eltern solte gehalten
werden, daß nehmlich der
Mann sein
Weib, für sein
Fleisch und Bein halten, derselben anhangen und
solchergestalt sie und sich selbst als nur eine
einige Person ansehen solte. Aus welchem
Grunde
der Apostel
schreibet: Die Männer sollen ihre
Weiber lieben, als ihre eigene Leiber. Wer sein
Weib liebet, der liebet sich selbst. Denn Niemand
hat jemahls sein eigen Fleisch gehasset. |
Ephes. V, 28, 29. |
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Solchergestalt ist denn nun klar, daß die erste
Veranstaltungen und
Ordnungen, welche
GOTT
mit Adam gemacht hat, nicht seine Person alleine
angegangen sind; sondern daß bey und in ihm, als
dem Haupt- und Stamm-Vater, auf das gantze
menschliche
Geschlecht damit sey gezielet
worden. Und so haben wir nicht
Ursache das
Verbot des Essens von einem gewissen Baume
auf andere Weise anzusehen. Der |
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{Sp. 98} |
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Baum des Lebens war sonder Zweiffel nicht
für Adam allein, sondern auch für alle seine
Nachkommen. Diese würden ebenso wohl davon
zu essen befugt gewesen seyn, als Adam; und
würden auch mit gleichen
Nutzen, wie er, davon
gegessen haben. |
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Wenn zwey
Dinge einander entgegen
gesetzet werden, so gilt das Gegentheil von dem,
was bey dem andern gilt, immer auch bey dem
andern. Der Baum des Lebens wird dem Baum des
Erkänntnisses Gutes und Böses entgegen
gesetzet. Wie unsere ersten
Eltern von dem
letztern gegessen hatten, durfften sie von dem
ersten nicht essen; ob ihnen gleich davon zu essen
vergönnet gewesen seyn würde, wenn sie sich des
verbotenen Baumes enthalten hätten. Da nun die
Nachkommen Adams, wenn der Sündenfall nicht
geschehen wäre, von dem Baum des Lebens eben
sowohl, wie ihre Stamm-Eltern, würden haben
essen dürffen; also würde im Gegentheil ihnen
eben so wenig, als ihren Stamm-Eltern vergönnet
gewesen seyn, von dem Baum des Erkänntniß
Gutes und Böses zu essen. |
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Und dieses ist um desto klärer, wenn wir den
Zweck dieses Verbots erwegen.
GOtt hat dem
Menschen durch das Verbot von dem Baum des
Erkänntniß Gutes und Böses zu essen, von seiner
Oberherrschaftlichen
Macht und
Gewalt auf dem
Erdboden
einen tieffen und beständigen Eindruck
geben wollen, damit der Mensch immer
Gelegenheit haben möchte, seine Dependentz von
GOtt zu erkennen,
und nicht zu gedencken, als ob
er der eintzige und eigentliche
Herr des Erdbodens
wäre, der auf demselben nach eigenem Gefallen
schalten und walten könnte. Weil nun dergleichen
Eindruck bey allen Nachkommen Adams eben so
nöthig war, als bey dem ersten Menschen selber;
so stehet nicht anders zu gedencken, als daß mehr
gedachtes Verbot in Adam auch zugleich allen
seinen Nachkommen sey gegeben worden. |
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Ehe wir aus dem allem, was bisher
beygebracht worden ist, einen gehörigen
Schluß
machen; so haben wir uns aus den
vorhergehenden Betrachtungen noch eins und das
andere zu erinnern. Die ersten
Menschen, als der
Stamm des gantzen menschlichen
Geschlechts,
sind von
GOtt ab und in die Sünde gefallen. Sie
sind dadurch von GOttes
moralischen
Eigenschafften, von seiner Heiligkeit,
Gerechtigkeit, Weisheit, Güte und
Wahrhafftigkeit
abgewichen; und sind also nach
Seel und
Leib von
einer gantz andern Beschaffenheit worden, als sie
vorher gewesen sind. Denn ihre Seelen-Kräffte
sind in Unordnung gerathen; der
Verstand hat sein
Göttliches Licht verlohren, und der
Wille ist
verkehret worden, indem die sinnlichen
Vorstellungen dem Verstande vorgedrungen sind,
und solchergestalt denselben verdunckelt, mithin
die sinnlichen
Affecten, Neigungen und
Begierden
über den Willen die Meisterschafft erhalten
haben. |
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Dieses Verderben aber ist durch die natürliche
Zeugung und Geburt auf alle
Menschen
fortgepflantzet worden. Denn unsere ersten
Eltern
haben keine andere Menschen zeugen können, als
wie sie damahls ihrer
Natur nach beschaffen
gewesen sind. Während sie in dem ersten
Stande
der
Schöpffung geblieben, so würden sie auch das
ihnen anerschaffene Göttliche |
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{Sp. 99|S. 63} |
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Ebenbild, weil es ihnen natürlich war, auf ihre
Nachkommen fortgepflantzet haben. Weil aber ihre
Natur verderbet worden ist, und sie selbst Sünder
worden sind; so haben sie keine andere als
sündige Menschen und die von Natur Kinder des
Zorns sind zeugen können. Nun hätte
GOTT
entweder solche Zeugung schlechterdings
verhindern, und solchergestalt die Fortpflantzung
des gantzen
menschlichen
Geschlechts, und
mithin den gantzen
Zweck, warum er Menschen
geschaffen hatte, gäntzlich aufheben müssen; oder
er hat müssen geschehen lassen, daß sündige
Menschen gezeuget würden. Das erstere muß
seinen moralischen Eigenschafften nicht gemäß
gewesen seyn, weil er solches sonst
bewerckstelligt haben würde; so ist denn das
andere erfolget, und GOtt hat solches geschehen
zu lassen gut befunden. |
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Dieses voraus gesetzt; so lässet sich
nunmehro die Frage: Ob und in wie fern uns der
Sündenfall unserer ersten
Eltern zugerechnet
werden könne? erörtern und beantworten. Eine
Zurechnung überhaupt betrachtet, bestehet
darinne, wenn eine gewisse Handlung für gut oder
böse erkläret, für die meinige
erkannt, und mir also
entweder zur Gerechtigkeit und Belohnung, oder
zur Schuld und
Straffe angeschrieben und
zugeeignet wird. Wenn mir nun eines andern
Handlung zugeeignet wird, so muß dieselbe
angesehen werden, als ob ich sie selbst begangen
hätte; und wenn solches mit
Recht geschehen soll,
so muß ich mit dem andern in einer solchen
Gemeinschafft stehen, daß ich an des andern
Handlung mit Theil nehme, und daher angesehen
werden kan, als ob ich an des andern Stelle
stünde, und in sofern mit ihm nur eine und eben
dieselbe Person ausmachte. In diesem Falle ist
kein Zweiffel; daß die Handlung eines andern mir
mit Recht zugerechnet werden könne. |
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Wenn wir nun hierbey unsere Augen auf den
Sündenfall unserer ersten
Eltern richten; so ist es
zwar freylich an dem, daß derselbe von ihren
Nachkommen, so fern selbige für sich nunmehro
eintzelne Personen ausmachen, nicht sey
begangen worden; indem sie als eintzelne
Personen zu der Zeit der Sündenfalls noch nicht
gegenwärtig gewesen sind. Allein diß machet sie
noch nicht davon
frey, daß ihnen dieser wegen der
Sündenfall ihrer ersten Eltern nicht zugerechnet
werden könnte. Denn hierbey ist folgendes zu
erwegen; |
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1) |
daß in unsern ersten
Eltern, als sie gefallen, die gantze
menschliche
Natur verborgen gelegen habe, welche sich
hernach durch die natürliche Zeugung und Geburt
nur in unterschiedenen
Personen gewiesen hat,
sich noch täglich in verschiedenen Personen
zeiget, und biß ans Ende der Welt zeigen wird;
indem die natürliche Zeugung nichts anders ist, als
eine solche Handlung, dadurch die menschliche
Natur zur Persönlichkeit gebracht wird. Ob nun
gleich jetzo ein jeglicher Mensch für sich selbst
bestehet, und eine eigene Person ausmachet, so
hat doch kein eintziger natürlich erzeugter Mensch
eine andere Natur, als die in der Person Adams
und seines
Weibes ist verschlossen gewesen. |
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Da nun das gantze
menschliche
Geschlecht, seiner
Natur nach in der
Person Adams, als dem ersten Stamm-Vater, von
welchem auch sogar die Eva genommen ist,
verborgen ge- |
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{Sp. 100} |
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wesen; so können in
sofern alle Menschen, die durch eine natürliche
Zeugung von Adam herstammen nicht anders
angesehen werden, als ob sie mit Adam nur einen
eintzigen Baum und eine eintzige Person
ausmachten, |
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2) |
ist durch die natürliche
Zeugung und Geburt auf alle Menschen keine
andere Beschaffenheit der Natur fort gepflantzet
worden, als wie sie in Adam nach dem Sündenfall
gewesen ist. Daraus
erkennet man, daß die von
Adam durch die natürliche Zeugung und Geburt
abstammende Menschen in einer würcklichen
Gemeinschafft der Sündenfalles stehen. |
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Und hieraus kan man den nun folgenden
Schluß machen: Alle von Adam durch die
natürliche Zeugung und Geburt herstammende
Menschen, stehen in der Gemeinschafft des ersten
Sündenfalls, und machen soviel ihre
Natur betrifft,
mit Adam nur eine eintzige
Person aus; so kommt
denn der erste Fall mit auf die Rechnung aller
solcher Menschen, und kan ihnen mit
Recht zu
gerechnet werden, und zwar dieses um desto
mehr, weil
GOtt mit Adam nicht, als mit einer
eintzeln für sich bestehenden Person, sondern als
mit dem Stamm-Vater des gantzen
menschlichen
Geschlechts, und also im
Nahmen aller seiner
natürlich von ihm entspringenden Nachkommen,
gehandelt hat. Wenn die Menschen GOtt so viel
Recht zugestehen wollten, als sie sich selbst
bedienen; so könnten sie wohl gar nicht
unbillig
finden, daß GOtt uns Menschen, die wir, soferne
wir besondere Personen sind, die Handlung des
Essens von dem verbotenen Baum nicht selbst
begangen haben, den ersten Sündenfall dennoch
zurechnet. |
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Es ist bey den Rechtsgelehrten eine
ausgemachte
Sache, daß von einem Vasallen
gewisse Fehler begangen werden können, darüber
der Lehns-Herr befugt ist, nicht nur ihnen für Ihre
Person allein, sondern auch in ihren Personen
allen ihren Nachkommen, die vorher besessene
Güter zu nehmen. Wenn nun dergleichen
geschiehet, so ist offenbar, daß der Lehns-Fehler,
oder eine andere Mißhandlung des Lehns-Trägers,
allen seinen Nachkommen mit zugerechnet werde;
indem diese letztern diesen begangenen Fehler mit
büssen müssen. Denn, wenn der begangene
Lehns-Fehler nur alleine als eine solche Sache
angesehen würde, welche die Person des
Lehn-Trägers allein angienge, und davon die
Nachkommen gar keinen Theil nehmen dürfften, so
könnten die Güter zwar demjenigen der gesündiget
hätte, zu seiner
Straffe
entzogen werden; man müste aber selbige seinen Nachkommen, als welche nicht
verschuldet hätten, wieder zuwenden. |
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Weil aber der
Lehns-Herr
seinem Vasallen die
Güter
unter gewissen Bedingungen nicht nur für seine
Person,
sondern auch für seine Nachkommen übergeben hat, und also, in solcher Absicht,
diese mit jenen gleichsam eine eintzige Person ausmachen; so fällt den
Nachkommen das Versehen und Verbrechen ihrer Vorfahren, so viel die Lehns-Güter
betrifft, mit zur Last, ohngeachtet diese
sagen
möchten, was können wir davor, daß unser Vorfahre einen Lehns-Fehler begangen
hat, wir wolten, daß es nicht geschehen wäre, und wenn wir an dessen Stelle
gewesen wären, so würden wir es nicht zugemacht haben. |
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Soll nun ein |
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{Sp. 101|S. 64} |
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solches Verfahren nicht wider
Recht und
Billigkeit seyn; so kan es viel weniger Unrecht
heissen, wenn
GOtt den Sünden-Fall des ersten
Menschen, als des allgemeinen Stamm-Vaters, mit
welchem er im
Nahmen aller seiner Nachkommen
gehandelt hat, auch diesen seinen Nachkommen
zurechnet, und sie desselben mit entgelten
müssen. Die Nachkommen Adams sind ihrer
Natur
nach nicht anders gesinnet, als ihr Stamm-Vater
Adam, da er gesündiget hat. Hätte aber GOtt in
dem Lichte seiner Allwissenheit
erkannt, daß eine
andere menschliche
Person es anders, als Adam
würde gemacht haben, so würde derselbe nach
seiner Güte an dessen statt auch diese Person
erschaffen haben. Und so ist und bleibet es denn
eine feste und gewisse
Wahrheit, daß der erste
Sünden-Fall allen Nachkommen Adams, mit Fug
zugerechnet werden könne. |
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Und daß diesem also sey, solches lehret uns
auch die
heilige Schrifft: Paulus schreibet davon also: Wie durch einen
Menschen die Sünde ist kommen in die Welt, und der Tod durch die Sünde; also ist
der Tod zu allen Menschen hindurch gedrungen, dieweil sie alle gesündiget haben.
Der Tod herrschete von Adam an bis auf Mosen, auch über die, die nicht
gesündiget haben, mit gleicher Übertretung wie Adam. |
Röm. V, 12. und 14. |
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Wir müssen in diesen
Worten unterscheiden,
was der Apostel aus der
Erfahrung, als eine
gewisse und unläugbare
Sache angeführet und
was er daraus herleitet. Die tägliche Erfahrung
lehret, daß der
Tod zu allen
Menschen hindurch
gedrungen sey, daß der Tod über die Menschen
geherrschet, auch ehe Moses das
Gesetz
gegeben, und den Übertretern desselben den Tod
gedrohet habe; nicht minder, daß der Tod über die
geherrschet, und noch herrsche, die nicht
gesündiget haben mit gleicher Übertretung, wie
Adam. |
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Der
Tod ist zu allen Menschen hindurch
gedrungen, dielthen, er ist gleichsam von einem
Geschlechte zum andern hindurch gegangen. Der
Tod hat geherrschet und herrschet noch. Alle
Menschen stehen unter seiner
Gewalt, und kommt
es gar nicht auf denselben
Willen an, ob sie
sterben wollen oder nicht; sondern es heißt:
Mensch, du must sterben! Der Tod hat geherrschet
von Adam an, deswegen heißt es immer von
seinen Nachkommen vor der Sündfluth: den
eintzigen Henoch ausgenommen, und er starb, und
er starb. |
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|
Nach der Sündfluth hat der
Tod nicht weniger
seine
Gewalt ausgeübet, bis auf Mosen;
ohngeachtet durch Mosen das
Gesetz damahls
noch nicht war gegeben worden, noch den
Übertretern desselben der Tod gedrohet, und sie
folglich um dieser Drohung willen nicht
sterben
durfften; Und so hat der Tod freylich geherrschet
auch über die, die nicht gesündiget hatten mit
gleicher Übertretung wie Adam. Denn ob sie gleich
nicht selbst persönlich von dem verbotenen Baum
gegessen haben, so müssen sie doch sterben.
Dieses alles bestätiget die
Erfahrung. |
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Nun aber fraget sich: Aus was für einem
Grunde
haben alle diese
Menschen
sterben
müssen? Man kan nicht
sagen um der Übertretung
des durch Mosen gegebenen
Gesetzes willen.
Denn der Apostel mercket an, daß die Menschen
vor Mosen und der Gebung des Gesetzes eben so
wohl |
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{Sp. 102} |
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|
sterben müssen als nachher. So müssen wir
denn ein ander Gesetz suchen, durch dessen
Übertretung der
Tod in die
Welt gekommen ist. Der
Apostel führet uns hier auf die Übertretung des
ersten Menschen, durch welche der Tod in die Welt
gekommen sey; mithin führet er uns auf das
Verbot, welches
GOtt dem ersten Menschen
gegeben hat, da es heißt: Von dem Baum der
Erkänntniß Gutes und Böses solt du nicht essen.
Welches Tages Du davon issest, wirst du des
Todes sterben. |
|
|
Da nun hier der
Tod auf die Übertretung des
Verbots gesetzet, und aber derselbe von Adam an
über alle
Menschen
kommen ist, so folgert der
Apostel hieraus, daß alle Menschen an der
Übertretung Adams mit Theil genommen, und
behauptet deswegen, daß sie in ihm alle
gesündiget haben. Der
Grund dieser Folgerung
lieget in der
Eigenschafft der
Göttlichen
Gerechtigkeit, als nach welcher GOtt Niemanden
eine
Straffe
zuerkennen wird noch kan, der nichts verschuldet, und die Straffe nicht
verdienet hat. |
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|
Nun war die Straffe des
Todes
auf die Übertretung des ersten Verbots gesetzet; sie kommt aber über alle
Menschen;
so folget denn nach der Ausführung des Apostels, daß das erste Verbot in Adam
alle Menschen müsse angegangen seyn, daß alle Menschen an der Übertretung des
Verbots Theil genommen haben, und daß solchergestalt der erste Sünden-Fall allen
Menschen zugerechnet werde. Gesetzt nun, daß man die
Billigkeit
einer solchen Zurechnung nicht genugsam einsehen könne: so kan doch nicht in
Zweiffel gezogen werden, daß nicht die höchste Billigkeit bey dieser Zurechnung
sich finden solte, indem
GOtt unmöglich etwas thun kan, was nicht mit den
Regeln
der Gerechtigkeit vollkommen übereinstimmet. |
|
|
Es wird dieses noch mehr bestätiget, wenn wir anmercken, daß der Apostel
wenn er von dem
Tode
redet, dadurch nicht den leiblichen Tod allein
verstehe, sondern, daß er auch die Folge des
leiblichen Todes bey dem sündigen
Menschen,
nehmlich den ewigen Tod und die Verdammniß,
zugleich mit begreiffe. Deswegen
schreibt er v. 16:
Das Urtheil ist kommen aus einer Sünde zur
Verdammniß, und v. 18. Durch eines Sünde ist die
Verdammniß über alle Menschen kommen. Und
abermahl v. 21: Auf daß gleichwie die Sünde
geherrschet zu dem Tode; also auch herrsche die
Gnade durch die Gerechtigkeit zum ewigen
Leben. |
|
|
Es ist offenbar, daß das ewige
Leben hier dem
Tode entgegen gesetzet werde; und daß folglich
auch durch den Tod,
Krafft dieses Gegensatzes,
der ewige Tod, oder die ewige Verdammniß
verstanden werden müsse. Wäre hier von dem
leiblichen Tode allein die
Rede, so möchte man
denselben etwan nur als eine bloß natürliche Folge
des Verderbens der
menschlichen
Natur ansehen,
und selbigen solchergestalt nicht für eine
eigentliche
Straffe, welche von einem
Richter-Spruch gleichsam nach
Urtheil und
Recht
herrühret,
erkennen. Weil aber der Apostel den
ewigen Tod zugleich mit
verstehet, und sich noch
dazu der gerichtlichen
Wörter des Urtheils und der
Verdammniß bedienet; so ist hierdurch aufs neue
offenbar, daß der Tod als eine Straffe der
Übertretung von dem Apostel uns vorgestellet
werde, und daß die Zurechnung des ersten
Sünden-Falls, als eine ge- |
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{Sp. 103|S. 65} |
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richtliche Handlung, so über die Menschen, als
Sünder ergeht, angesehen werden müsse. |
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|
Die Lehre von der Zurechnung der Sünde
Adams ist manchem
Disput unterworffen gewesen
dergleichen nicht nur Josua Placäus, welcher aber
von keiner sonderlichen Erheblichkeit gewesen;
sondern auch Daniel Whitby, welcher anfangs bey
dem Ertz-Bischoff zu Salisbury Caplan war,
hernach aber die Stelle eines Cantoris bey seiner
Cathedral-Kirche erhielt, um bald darauf zu Oxford
Doctor der Theologie wurde, erreget. Dieser Mann
edirte 1711 zu Londen einen Tractat de
imputatione divina peccati Adami posteris ejus
universis in reatum, darinnen er die in der
heiligen Schrifft gegründete Lehre von der Erbsünde, und
insonderheit von der Zurechnung des Fall Adams
über den Hauffen zu werffen sich bemühet. |
|
|
Unter andern führt er an, da
GOtt die
menschliche
Seele ohne Sünde erschaffe, so
würde es ungereimt seyn, wenn man
sagen wolte,
daß selbige, so bald sie in eine Vereinigung mit
dem
Cörper käme, nach allen ihren
Kräfften
verderbt werde. So sey auch in keinem
Gesetze
verordnet, daß die
Kinder ohne Sünde solten
gebohren werden; wo aber kein Gesetz sey, da
habe auch keine Übertretung und Sünde statt,
mithin, wenn man auch verderbet und sündhafft auf
die
Welt käme, so wäre doch dieses einem nicht
zuzurechnen, und man könne nicht als ein Sünder
angesehen werden. |
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Er setzt hinzu, gleichwie es bey uns nicht
stehe, daß wir gebohren oder nicht gebohren
würden; also könnte man einem dasjenige, was
durch die Geburt auf ihn fortgepflantzet werde,
nicht als Sünde zurechnen; wie man denn auch,
wenn die gemeine Lehre gelten solte, sagen
müste, daß
GOtt alle
Kinder von ihrer Geburt an
verdamme, so etwas hartes wäre? ja auf diese Art
habe man die Zeugung der Kinder vor etwas
Böses
zu achten, andere dergleichen
Gründe zu
geschweigen. |
|
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Wider die Zurechnung der Sünde Adams
wendet er ein, es könne selbige um deswillen nicht
statt finden, weil wir würcklich weder der Anzahl,
noch der
Art nach gleiche Sünden mit Adam
begangen: weil GOtt die
Menschen durch
Zurechnung als Sünder erklären müste,
dergleichen sie doch nicht wären: weil er mit den
Kindern, wenn er sie wegen der Sünde des ersten
Menschen verdamme, viel strenger, als mit dem
Teuffel und mit Adam verführe, welche in ihrer
eignen Person die Sünde gethan; weil noch weiter
Adam nicht nur bey der ersten, sondern auch bey
den andern Sünden, die er gethan, ehe er einen
Sohn gezeuget, als das Haupt des menschlichen
Geschlechts anzusehen sey; solte nun die erste
Sünde seinen Nachkommen zugerechnet werden,
so müste das auch mit den andern
geschehen. |
|
|
Er führet auch allerhand Zeugnisse der
Kirchen-Väter an, welche der gemeinen Lehre
entgegen wären. Er will beweisen, daß selbige vor
den
Zeiten Augustini nicht bekannt gewesen, und
disputiret wider Voßii Historie der Pelagianer,
welcher behauptet hatte, daß man in der
Christlichen Kirche die gewöhnliche
Meynung von
der Zurechnung des Fall Adams beständig gelehret
und vorgetragen habe; und endlich behauptet er
auch, die Juden hätten gar nichts von der
Erb-Sünde gewust. |
|
Siehe auch |
Von der Frage: ob der Sünden-Fall des ersten
Menschen könne |
|
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{Sp. 104} |
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|
aus dem Lichte der Natur
erkannt werden, siehe
Fall des
ersten Menschen, im IX
Bande,
p. 161 u.f. |
|
Literatur |
|
- Reinbecks Betracht. über die Augsp. Confess. II
Th.
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