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Quellenangaben |
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Ungerechtigkeit, wird in doppeltem
Verstande
genommen, einmahl vor diejenige Beschaffenheit
des
menschlichen Willens, da man keine
Liebe
gegen seinen Nächsten hat, und die ihm zu
leistende
Pflichten verabsäumet; es
mögen nun
solches entweder die Pflichten der
Nothwendigkeit, oder
Bequemlichkeit seyn, und
die Beleidigung mag directe, oder indirecte
geschehen, wenn man dieses
Wort in weitern
Verstande nimmt. |
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Diese Ungerechtigkeit wird in der
Sittenlehre
als ein Haupt-Laster angesehen, woraus die
andern Laster, die zur Beleidigung und
Schaden
des Nächsten abzielen, entspringen. Hernach ist
die Ungerechtigkeit eine
Eigenschafft der
Verrichtungen, soferne selbige dem
Gesetze
zuwider und das
Recht eines andern kräncken,
davon in der natürlichen Rechtsgelehrsamkeit
gehandelt wird. |
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Das Recht eines andern ist entweder ein
vollkommenes, daß wenn man darwider handelt,
so ist das die Ungerechtigkeit im engern und |
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{Sp. 1451|S. 741} |
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eigentlichen Verstande; oder ein
unvollkommenes. |
Siehe
- Grotius de jure beli et pacis …
- Pufendorf
de offic. hom. et civis …
- Hochstetter in colleg. Pufend. …
- Proclei Grundsätze …
- Wernher in elem. Jur. nat. …
- Walchs Philosophisches Lexicon.
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Die
Bewegungs-Gründe
von der Ungerechtigkeit abzustehen, und sich der
Gerechtigkeit zu befleißigen, darf man nicht weit
suchen. Man kan nehmlich leicht begreiffen, daß
ein Laster von so weiten Umfange sehr
schädlich,
schändlich und abscheulich; hergegen eine
Tugend von so grosser Weitläuftigkeit auch
überaus
nützlich, rühmlich und vortreflich seyn
müsse. |
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Die
tägliche
Erfahrung lehret es nehmlich,
daß es den Ungerechten gemeiniglich so wenig
gelinge,
reich und
glücklich zu werden, so begierig
sie darnach sind. Denn weil sie niemanden das
Seine geben oder leisten wollen, so wird ihnen ein
jeder gehäßig der einmahl mit ihnen zu
thun
gehabt hat. Weil sie betrüglich und gewaltsam mit
andern verfahren, um ihren
Vortheil zu befördern,
so fürchtet sich auch jedermann vor ihnen. Ja sie
gerathen an Leute, die sich offt kein Bedencken
machen, sie wiederum zu übervortheilen, und also
ihre Unbilligkeit mit gleicher Müntze zu
bezahlen. |
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Wie nun dergestalt ein Ungerechter ein
Abscheu aller seiner Mit-Bürger wird; so ist im
Gegentheil ein Gerechter und Liebhaber der
Billigkeit allenthalben beliebt. |
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Die Mittel einen Ungerechten gerecht zu
machen, sind hauptsächlich, ihm die
Natur der
wahren Tugend und des Lasters überhaupt zu
erklären; und ihm begreiflich zu machen, daß jene
allein glücklich, dieses aber
unglücklich mache;
Hernach weil doch die meiste Ungerechtigkeit aus
Geitz und
Ehrgeitz entstehet, so muß man diese
beyde Laster zu dämpfen suchen. |
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Endlich, wenn der Ungerechte etwa denckt,
die Feindschafft anderer Leute, denen er zu viel
gethan, könne ihm nicht schaden, wenn er nur viel
Geld,
Macht und
Ansehen hätte; so muß man ihm
zeigen, daß offt die allerschlechtesten Leute den
allerreichesten und mächtigsten schaden; oder
ihnen doch einen
empfindlichen
Verdruß nach
dem andern erwecken könnten. Denn weil doch
die Grossen nicht, ohne die
Dienste der geringern,
leben können, so haben diese allemahl Mittel in
Händen, sich an jenen zu rächen. |
Gottscheds Gründe der Welt-
Weisßheit, Pract. Th. … |
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In der
H. Schrifft, wird das
Griechische
Wort
anomia
gebrauchet, und
bedeutet defectionem a
lege, eine Abweichung vom
Gesetze, |
1 Joh. III, 4. |
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Man hält vor
unnöthig, alle Bedeutungen des
Griechischen Wortes anzuführen, in dem es nur
unnöthige Weitläuftigkeit machen würde; gnung
wird es seyn, daß man
weiß, daß dieses Wort,
Boßheit, Frevel, Laster, Missethat, Muthwillen,
Schalckheit, Thorheit, Übelthat, und dergleichen
bedeutet. |
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Die Hebräische Bibel braucht das Wort chata:
peccavit, aberravit, welches denn auch Schuld,
Sünde und Boßheit bedeutet. |
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Die Griechen haben sonst das Wort adikian,
so eigentlich Ungerechtigkeit heisset, aber anomia
gehet weiter, und begreifft mehr in sich; wie denn
die
Erklärung der
Gelehrten es ausweisen
kan. |
Adami Delic. Epist.
… |
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Von dieser Ungerechtigkeit nun wird in Heil.
Schrifft
gesaget, daß sie nichts sey |
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{Sp. 1452} |
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Röm. III, 5. 6. Cap. IX,
14. |
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Joh. VII, 18. |
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- Matth. VII, 23. XIII,
41. XXIV, 12.
- Apost. Gesch. VIII, 23.
- Röm. I, 28.
29. VI, 19.
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die angezogene Stelle Matth. XXIV, 12, wo es
heisset: Und dieweil die Ungerechtigkeit wird
überhand nehmen, wird die Liebe in vielen
erkalten. |
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Es hatte der Herr hat seinen Jüngern noch
viel andere
Zeichen gegeben, |
v. 5. 6. 7. |
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aber keines scheinet so seltsam und
nachdrücklich zu seyn, als eben dieses, daß die
Ungerechtigkeit auch mitten in der Christlichen
Kirche würde überhand nehmen, und die
Liebe
erkalten. |
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Es ist freylich etwas ungemeines, daß unter
denen, die den
Nahmen von Christo, der die Liebe
selbsten ist, |
1 Joh. IV, 17. |
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ja die er mit dem Bande seiner Liebe
verknüpffet, und denen er selbst ein so mercklich
Exempel feuriger und inbrünstiger Liebe gegeben,
diese fast gantz erloschen, und auch darüber
allerhand Ungerechtigkeit, anomia, alles, was
wider die Gebote GOttes lauffet, sonderlich aber
gegen die andere Tafel des Gesetzes, die von der
Liebe des Nächsten handelt, würde Hauffenweise
einschleichen. |
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Nehmlich es würde da überhand nehmen
Geitz, Eigennutz, Haß, Neid, Mißgunst, Untreue,
Falschheit, Unbilligkeit und Boßheit, so, daß man
von einem rechtschaffenen Christenthume nichts
mehr würde
wissen und hören. Und das würde
herrühren aus
Mangel der Liebe, die würde
erkalten; psychēsetai, es würden, so zu
reden,
alle Glieder an dem geistlichen Leibe Christi
gleichsam
gestorben und erfroren seyn: Keiner
würde dem andern seinen Mund mehr leihen, vor
ihm zu reden; keiner die Hand mehr ausstrecken,
seinem Nächsten auszuhelffen; keiner nicht eines
Fusses breit dem andern zu Gefallen gehen,
sondern es würde da alles erkaltet, erfroren und
zugeeiset seyn, gleichwie im Winter, da man keine
Blumen spüret; so würden auch zu der
Zeit alle
Blumen der
Tugenden und der wahren
Gottesfurcht aufhören, und an statt dessen das
Eiß der Kaltsinnigkeit in der Liebe sich spüren
lassen; |
Schlemm. Cr. Anf. und Trost-
Schule … |
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Übrigens finden wir in der
H. Schrifft an
verschiedenen
Orten Ermahnungen, daß wir sie
ablegen
sollen, |
als
- 1 Cor. XIII, 6.
- 2 Cor. VI, 14.
- 2 Tim. II, 19.
- Ebr. I, 9.
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Sie wird aber den Gläubigen um Christi
Willen
vergeben, |
- Röm. IV, 7.
- Tit. II, 14.
- Ebr. VIII, 12. Cap. X, 17.
- 1 Joh. I,
9.
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Vom Geheimniß der Ungerechtigkeit stehet 2
Thess. II, 7. 10. 12. der Antichrist wird der
Ungerechte oder Boßhafftige
genennet, |
v. 8. |
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Lohn der Ungerechtigkeit, |
- Matth. XIII, 42.
- Röm. I, 18. Cap. II, 8.
- 2 Petr. II, 13.
15.
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Siehe übrigens auch den
Artickel:
Unrecht. |
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