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Zedler: Feudum [1] HIS-Data
5028-9-688-6-01
Titel: Feudum [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 688
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 363
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Stichworte Text Quellenangaben
Abstammung und Bedeutung Feudum oder Feodum. Von der Abstammung und Bedeutung dieses Worts sind sehr viele unter-  
  {Sp. 689|S. 364}  
  schiedene Meynungen vorhanden. Die vornehmsten Ableitungen aber sind diese:  
 
1.) Wenn die Gesetze auch in Abstammung derer Wörter zur Regel dienen könnten, so müste Krafft des 2. F. 3. §. 2. in fin. das Wort Feudum einen Lateinischen Ursprung haben, und von fides herkommen; Ingleichen in denen von du Fresne voce: Feudum angeführten Alphonsischen Gesetzen Part. IV. ... heisset es: Feudo es bienfecho, qve da el senor ad algund ome, porqve se torne su vasallo, e el faze osnenaje de ser le leal. E tome este nome de fe, qve deve siempre guardar al seńor.
 
 
  Allein gleichwie niemand leicht glauben wird, daß Marchia von mari, herkommt, unerachtet jenes 2. f. 10. also hergeleitet worden, so dürffte das Ansehen derer Gesetze in dieser Sache wenig gelten: unterdessen sind dieser Meynung
 
 
 
 
 
  gefolget, und meynen, daß durch derer barbarischen Völcker Mund-Art leicht aus Fides habe Feudum werden können; in dem man im Italiänischen fides noch Fede hiesse, jedoch diese sind dadurch, daß man vormahls Feodum, Feuum und dergleichen geschrieben, satsam wiederlegt: will man aber noch mehrere Gründe darwieder lesen, kann man deren noch eine gantze Anzahl bey de Ludevvig Jure ... finden.
 
 
2.) Petr. Heigius P. I. ... und andere, wollen es von Foedus herleiten, welches der Herr und Vasall mit einander aufrichten; Allein da man sehr selten Foedum, sondern Feodum geschrieben, auch ferner kein Grund vorhanden, warum man in solchem Fall das Wort Foedus nicht unverändert behalten, da es doch in der Bedeutung eines Bündnisses, auch in denen höchst barbarischen Zeiten geblieben; so hat diese Abstammung nicht die geringste Wahrscheinlichkeit;
de Ludevvig de Jur. Client. Germ. ...
 
3.) Bodini de Republ. ... Meynung, da er es von denen Anfangs-Buchstaben des Eides: Fidelis ero vbique Domino vero meo, ist mehr vor einen sinnreichen Einfall, als würckliche Abstammung zuhalten, wie es denn vermuthlich Bodinus selber nicht geglaubet.
  • Finckelthaus Disp. Feud. ...
  • Cragius Jur. Feud. ...
  • de Ludvvig. l.c.
 
4.) Francisc. Hottomannus Disput. ... ist, nachdem er bereits einige alte Juristen, als den
 
 
 
  • Joannem Ferrarium Montanum in Vsus Feud. l. 1.
  • Aluarottum,
  • Cumanum,
  • Camerarium,
  • etc.
 
 
  zu Vorgängern gehabt, auf das Wort Fehde, das ist, Streit etc. gefallen, weil die Lehn-Güter wegen des Krieges aufgerichtet worden.
 
 
  Nun könnte man zwar zu dessen Bestärckung noch anführen, daß Fehde, Lateinisch Feida geschrieben, und man an Stat Feudum gleich Falls in denen Briefen bey dem Meichelbeck Histor. Frising. ... faidum findet apud vos iustitiam faidi obtineat, i.e. ius feudum adquirendi, auch daß das Englische feud, Feindschafft, Streit, denen Buchstaben nach sehr mit Feudum übereinkomme; allein, da man mehren Theils Feodum lieset, so stimmt so wenig das Wort selbst, als die Sache mit dem Namen und der Beschaffenheit des Feudi oder Feodi überein;
 
 
5)
  • Nic. Vigelius in Meth. Jur. Feud. ...
  • Jo. Goropius Becanus in Hermathen. ...
  • und Thomas Frantzius in der Ausführung, daß Carolus M. der Urheber derer Lehne in Italien

    {Sp. 690}

    sey, bey dem Struuio in Syntagm. Jur. Feud. ...
 
 
  wollen das Wort Vögen, das ist, verfügen, disponere, zu dem wahren Stamm-Wort angeben; denn Becanus l.c. schreibt, es sey so viel als Fuechdom oder Güter, wovon die Verfügung oder Disponirung einem Landes-Herren zustehe.
 
 
  Vigelius l.c. hält davor, daß es so viel als Voethey oder Voigtey sey, und Frantzius sagt: vor diesen wären die Länder, worüber die Stathalter oder Voigte die Verwaltung gehabt, Vogetum genannt; und hieraus wäre nach wegwerffung des Buchstabens g Veodum, und endlich Feudum geworden. Allein, da man vor diesen insgemein Feodum, und sehr selten Foedum geschrieben, und auch sonst noch vieles wieder diese Herleitung einzuwenden, bleibt solcher auch wenig Glaubwürdigkeit übrig.
 
 
6) Cragius J. Feud. ... meldet, daß es einige von Fundus hergeleitet hätten, allein warum sollten die Feuda besonders Fundi genennet werden; daher
 
 
7) auch Berneggeri in Disquis. de Regno Hung. ... Meynung wegfällt, welcher glaubt, daß es von dem Vocabulo Hunno-Vngarico Fold, welches so viel als das teutsche Feld ist, abstamme.
 
 
8) Salmasius Disquis. ... deducirt es von  euphyton oder phyton, weil ein Feudum instar Emphyteuseos wäre.
 
 
9)
  • Gaphanius de Jure Feud. ...
  • Gryphiander de Weichb. Sax.. ...
  • Stiernhielm Gloss. Vlphila-Goth. voc. Fodan.
  • Rhetius Comment. ad J. Feud. Comm.
  • Beyer Praef. ad Delin. Jur. Feud.
  • de Ludevvig l.c.
  • und andere
 
 
  leiten es her vom Fod, welches so viel als Unterhalt, Nahrung bedeutet, und wovon im Nieder-Sächßischen noch das verbum foden oder föden, gantz gewöhnlich ist, welches so viel als unterhalten, ernähren, heisset, z.E. enen up oder grot foden, heisset einen auferzühen, und seinen Unterhalt geben; Im Englischen ist gleichfalls das Wort feed, annoch ein gantz gebräuchliches Wort, und bedeutet ernähren, füttern, unterhalten;
 
 
  Diese Ableitung kommt nun sehr mit dem Ursprung und der ersten Absicht derer Lehn-Güter, da sie denen Besietzern zum Unterhalt gegeben worden, überein, nur ist dieser Zweiffel dabey, daß man in denen alten Urkunden nicht allein Feodum, sondern auch Feuum findet, auch es vor diesen im Frantzösischen Fie geschrieben, und das vermuthlich aus dem Lateinischen Feuum, hernach hinzu gesetzet worden;
 
 
  Nun aber ist keine Ursache vorhanden, warum sie das d, welches doch mit zu dem Stamm-Wort gehöret, sollten ausgelassen haben, auch warum die Engländer, unerachtet sie das Wort feed noch haben, dennoch ein Lehn nicht feed, sondern ohne d, fee nennen.
 
 
10) Dieser wegen sind die meisten, als
 
 
 
  • Schilter Comment. ad J. Feud. Alemann. ...
  • Struuius Hist. Jur. ...
  • Gundling. in Gundling. P. I. ...
 
 
  der Meynung, daß es von fe oder feo, welches Unterhalt, Besoldung, etc. bedeutet, und od oder ode, welches einen Besietz, Eigenthum, Gut, etc. bey denen alten Sachsen angezeiget haben soll, herkomme; das erstere ist ausser Streit, und erhellet gantz deutlich aus dem Englischen Wort fee, welches nicht allein bekannter Massen einen Lohn, Belohnung, etc. sondern auch noch jetzo ein Lehn heisset;
 
  {Sp. 691|S. 365}  
 
  allein wegen des letztern ist die Sache etwas zweiffelhaffter; denn ungeachtet noch im Englischen, so wohl ein Adiectiuum odd, als ein Substantiuum odds, anzutreffen, so ist doch in deren beyderseitigen Bedeutung nicht das geringste, so mit Possessio eine Gleichheit hat, denn das erstere heisset, ungerade, übel, wunderlich, das letztere aber, Ungleichheit, Zanck, Feindschafft.
 
 
  In der alten Britannischen Sprache ist gleichfalls ein Substantiuum und Adiectiuum, so od heisset, allein das erstere bedeutet fallenden Schnee, und das andere vortrefflich.
Boxhornii Lex. Britannico-Latin. hac voce
 
  Man berufft sich hierinnen immer einer auf den andern, und setzet Eckard ad Leges Salicas ... bloß hin Aut, wie z.E. Ot, At, bey denen alten Francken, Aeht, bey denen Angel-Sachsen, Aud, Audoe, bey denen alten Schweden hat Possessionem bedeutet, ohne eine deutliche Stelle anzuführen, woraus man solche Bedeutung erweisen könnte, denn was die Gründe, so man aus denen daraus zusammen gesetzten Wörtern hernimmt, anbetrifft, so sind solche gleichfalls sehr ungewiß, nemlich
 
 
 
a) allode, soll so viel heissen, als vetus Possessio, eine ale ode.
 
 
 
b) ein Ode; Warum soll dieses nicht viel mehr von öde herkommen, welches wir noch jetzo in der Bedeutung vor wüst, einsam haben?
 
 
 
c) Kleinod, wenn solches in einer Redens-Art annoch ein kleines Gut bedeutete, mögte es etwas beweisen. Nun aber, da es Juwelen und andere Kostbarkeiten überhaupt anzeiget, wird auch dadurch nicht viel bekräfftiget.
 
 
 
d) Leode, sollen bewegliche Güter des Volcks heissen, allein, auch solches ist nicht erwiesen, und da es eine gewisse Geld-Straffe, in denen vielen von du Fresne sub h.v. angeführten Stellen, anzeiget, ist die andere Bedeutung gar zu weit gesucht; die von Gundling in Gundl. ... angeführten Gründe von Otto, daß solches einen reichen Mann bedeute, und das od mit dem Wort hat überein komme, und nur von denen Gothen die Aspiration hinzu gesetzt, sind aus ungewissen Muthmassungen noch ungewissere gemachte Schlüsse.
 
 
 
  Eckard. l.c. führet noch an, Audags, bey dem Vlfila, Otage, bey dem Otfried, und Eadig, in denen Gesetzen des Königs Canuti in England, heisse so viel als glückselig, reich.
 
 
  Allein diese Wörter sind noch nicht hinlänglich, die an sich noch nicht gezeigte Bedeutung des Worts od zu erweisen. So bestärcket der Name des Dorffs Otlinga Saxonica, dessen in denen Capitular. Reg. Franc. ... gedacht wird, und welcher so viel als Possessiuncula Saxonum heissen soll, auch nichts, so lange die Bedeutung des Worts od, an sich noch nicht erwiesen worden.
 
 
  Kurtz, es kommt alles darauf an, daß man aus denen alten Urkunden und Überbleibseln der alten Teutschen Sprache, z.E. aus dem Otfried, dem Schwedischen Vlfila, und dergleichen, eine Stelle beybringet, daraus man deutlich sehen könne, daß ode oder od so viel als einen Besietz, Eigenthum, Gut, etc. bedeute, und alsdenn muß man wohl gestehen, daß die angegebene Abstammung von Feodum die allernatürlichste sey, welche so viel als ein Eigenthum oder Gut, so einem zur Besoldung und Unterhalt gegeben, anzeiget, und kommt solche Benennung mit dem Ursprung derer Lehen gleichfalls sehr wohl überein; auch lassen sich die andern Einwürffe wieder die-
 
  {Sp. 692}  
 
  se Ableitung leicht heben, z.E. woher hernach aus Feodum, feudum geworden? und solches ist nichts ungewöhnliches im Teutschen, massen man ein gleiches in Leodes, Leute, Botter, Butter, und überhaupt in der Aussprache derer Schwaben und Francken antrifft, daß sie das o in u verwandeln, und weil man wegen der damahligen Unwissenheit in der Orthographie ein Wort bloß nach dem äusserlichen Ton der Aussprache schrieb, solche aber in vielen Provintzien sehr unterschieden war, so kommt es, daß ein Wort offt auf mancherley Art geschrieben wird, denn eben dieses Wort Feudum ward von denen, die nicht wusten, wie man den Diphthongum eu schreiben sollte, auch foudum geschrieben; denn so findet man es dreymahl in dem Anhang von dem Stifft Honaw, welchen Schilter der von Königshoven verfertigten Elsaßischen und Straßburgischen Chronicke p. 1154. beygefüget.
 
 
  Woraus man auch zugleich beyläufig mercken kann, daß foudum, oder wie es auch gleich darauf wieder heisset, feodum, einen Baum-Garten, oder dergleichen müsse bedeutet haben. Similiter heisset es, l.c. quodlibet foudum concessum vel concedendum dabit vnum den. annuos census. Nisi esset tam partium, quod vix sex aut decem haberet arbores, aut continere posset, et tunc tantum vnum dabit obulum. Nec restat, quod aliquis haberet foudum et non haberet vltra decem arbores, si illud foudum habet tantam latitudinem, quod plures possint ibidem erigi et fundari arbores etc.
 
 
  Ferner, daß in des Schottländischen Königs Malcolmi Gesetzen, feodum insgemein so viel als eine Besoldung überhaupt anzeige; z.E. im sechsten Capitel heisset es: item ordinauerunt pro feodo Senescalli  ... [folgen 3 Zeilen lateinischer Text]; da man doch in solchem Fall mit dem blossen Wort feo, ohne ode, hinzuzusetzen abkommen könne, denn die Librae oder Pfunde, welche die Bedienten damahls zur Besoldung bekamen, bestunden nicht in Gelde, sondern in denen Einkünfften von einem gewissen Gut, wie zu ersehen aus denen angeführten Gesetzen Cap. II. n. 1. item ordinauerunt Cancellario Regis, feodum Magni Sigilli, videlicet pro qualibet charta centum libratarum terrae et vltra pro feodo, sigilli decem libras;
Siehe auch das Schwäbische Lehn-Recht 8. und daselbst Schiltern p. 97. 98. 
 
  Ingleichen, daß es bißweilen Feuum ohne d geschrieben werde, welches nicht zu vermuthen, wenn od einen Theil des Worts mit ausmache. Man kann es bisweilen wegen Kürtze, nur bloß hin den Unterhalt oder die Besoldung genannt haben, ohne Gut hinzuzufügen; wenn es nun mit der Bedeutung des Worts ode seine Richtigkeit hätte, würde auch dadurch der Ursprung der Benennung unterschiedener Örter gezeigt werden. Z.E. Werningerode, Münchrode, Osterrode, Hartzgerode und hiesse alsdenn der Sietz oder Eigenthum derer Herren von Werninger, derer Mönche etc.
 
     

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Stand: 17. Februar 2014 © Hans-Walter Pries