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Quellenangaben |
Abstammung und Bedeutung |
Feudum oder Feodum. Von der Abstammung und
Bedeutung
dieses
Worts sind sehr viele unter- |
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{Sp. 689|S. 364} |
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schiedene
Meynungen vorhanden. Die
vornehmsten Ableitungen aber sind diese: |
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1.) |
Wenn die
Gesetze auch in Abstammung derer
Wörter zur
Regel
dienen könnten, so
müste
Krafft des 2. F. 3. §. 2. in fin.
das
Wort Feudum einen
Lateinischen
Ursprung haben, und von
fides herkommen; Ingleichen in denen von
du Fresne voce: Feudum angeführten Alphonsischen
Gesetzen Part. IV. ... heisset es: Feudo es bienfecho, qve
da el senor ad algund ome, porqve se torne su vasallo, e el faze
osnenaje de ser le leal. E tome este nome de fe, qve deve siempre
guardar al seńor. |
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Allein gleichwie niemand leicht
glauben wird, daß Marchia
von mari, herkommt, unerachtet jenes 2. f. 10. also
hergeleitet worden, so dürffte das
Ansehen derer
Gesetze in dieser
Sache
wenig gelten:
unterdessen sind dieser
Meynung |
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gefolget, und meynen, daß durch derer barbarischen
Völcker Mund-Art
leicht aus Fides habe Feudum werden können; in dem man
im Italiänischen fides noch Fede hiesse, jedoch diese
sind dadurch, daß man vormahls Feodum, Feuum und dergleichen
geschrieben, satsam wiederlegt: will man aber noch mehrere
Gründe
darwieder lesen, kann man deren noch eine
gantze Anzahl bey
de Ludevvig Jure ... finden. |
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2.) |
Petr. Heigius P. I. ... und
andere,
wollen es von Foedus herleiten, welches der
Herr und
Vasall mit einander aufrichten; Allein da man sehr selten Foedum,
sondern Feodum geschrieben, auch ferner kein
Grund
vorhanden, warum man in solchem Fall das
Wort Foedus nicht unverändert
behalten, da es doch in der
Bedeutung eines Bündnisses, auch in denen
höchst barbarischen Zeiten geblieben; so hat diese Abstammung nicht die
geringste
Wahrscheinlichkeit; |
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de Ludevvig de Jur.
Client. Germ. ... |
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3.) |
Bodini de Republ. ...
Meynung,
da er es von denen Anfangs-Buchstaben des
Eides: Fidelis ero vbique Domino vero meo, ist mehr vor
einen sinnreichen Einfall, als
würckliche
Abstammung zuhalten, wie es denn
vermuthlich Bodinus selber nicht geglaubet. |
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- Finckelthaus Disp. Feud. ...
- Cragius Jur. Feud. ...
- de
Ludvvig. l.c.
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4.) |
Francisc. Hottomannus
Disput.
... ist, nachdem er bereits einige
alte Juristen, als den |
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- Joannem Ferrarium Montanum in Vsus Feud. l.
1.
- Aluarottum,
- Cumanum,
- Camerarium,
- etc.
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zu Vorgängern gehabt,
auf das
Wort Fehde, das ist, Streit etc. gefallen, weil die Lehn-Güter wegen
des
Krieges aufgerichtet worden. |
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Nun könnte man zwar zu dessen Bestärckung noch anführen, daß Fehde,
Lateinisch Feida geschrieben, und man an Stat Feudum
gleich Falls in denen Briefen bey dem
Meichelbeck Histor. Frising. ... faidum findet apud vos
iustitiam faidi obtineat, i.e. ius feudum adquirendi, auch daß das
Englische feud, Feindschafft, Streit, denen Buchstaben nach
sehr mit Feudum übereinkomme; allein, da man mehren Theils
Feodum lieset, so stimmt so wenig das
Wort selbst, als die
Sache
mit dem
Namen und der Beschaffenheit des Feudi oder Feodi
überein; |
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5) |
- Nic. Vigelius in Meth. Jur. Feud. ...
- Jo. Goropius Becanus in Hermathen. ...
- und Thomas Frantzius in der
Ausführung, daß Carolus M. der
Urheber derer
Lehne in Italien
{Sp. 690}
sey, bey dem
Struuio in Syntagm.
Jur. Feud.
...
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wollen das
Wort Vögen, das ist, verfügen,
disponere, zu dem
wahren Stamm-Wort angeben; denn
Becanus l.c.
schreibt, es sey so viel
als Fuechdom oder
Güter, wovon die
Verfügung oder Disponirung einem
Landes-Herren zustehe. |
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Vigelius l.c. hält davor, daß es
so viel als Voethey oder
Voigtey sey,
und Frantzius
sagt: vor
diesen wären die
Länder, worüber die Stathalter oder Voigte die
Verwaltung gehabt, Vogetum genannt; und
hieraus wäre nach wegwerffung des Buchstabens g Veodum,
und endlich Feudum geworden.
Allein, da man vor diesen insgemein Feodum, und sehr
selten Foedum geschrieben, und auch sonst noch vieles wieder
diese Herleitung einzuwenden, bleibt solcher auch wenig
Glaubwürdigkeit
übrig. |
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6) |
Cragius J. Feud. ... meldet, daß
es einige von
Fundus hergeleitet hätten, allein warum
sollten
die Feuda besonders Fundi
genennet werden; daher |
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7) |
auch Berneggeri in Disquis.
de Regno Hung. ...
Meynung wegfällt, welcher glaubt, daß es von dem Vocabulo
Hunno-Vngarico Fold, welches so viel als das
teutsche Feld ist,
abstamme. |
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8) |
Salmasius Disquis. ... deducirt
es von euphyton oder
phyton,
weil ein Feudum instar
Emphyteuseos wäre. |
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9) |
- Gaphanius de Jure Feud. ...
-
Gryphiander de Weichb. Sax.. ...
- Stiernhielm Gloss. Vlphila-Goth.
voc. Fodan.
-
Rhetius Comment. ad J. Feud. Comm.
- Beyer
Praef.
ad Delin. Jur. Feud.
-
de Ludevvig l.c.
- und andere
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leiten es
her vom Fod, welches so viel als Unterhalt,
Nahrung bedeutet, und wovon im Nieder-Sächßischen noch das
verbum foden oder föden, gantz
gewöhnlich
ist, welches so viel als unterhalten, ernähren, heisset,
z.E.
enen up oder grot foden, heisset einen
auferzühen, und seinen Unterhalt geben; Im Englischen
ist gleichfalls das
Wort feed, annoch ein gantz gebräuchliches
Wort, und bedeutet ernähren, füttern, unterhalten; |
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Diese Ableitung kommt nun sehr mit dem
Ursprung und der ersten
Absicht derer Lehn-Güter, da sie denen Besietzern zum Unterhalt gegeben
worden, überein, nur ist dieser
Zweiffel dabey, daß man in denen alten
Urkunden nicht allein Feodum, sondern auch Feuum
findet, auch es vor diesen im
Frantzösischen Fie geschrieben,
und das vermuthlich aus dem
Lateinischen Feuum, hernach hinzu
gesetzet worden; |
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Nun aber ist keine
Ursache vorhanden, warum sie das d,
welches doch mit zu dem Stamm-Wort gehöret, sollten ausgelassen haben,
auch warum die Engländer, unerachtet sie das
Wort feed noch
haben, dennoch ein
Lehn nicht feed, sondern ohne d, fee
nennen. |
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10) |
Dieser wegen sind die meisten, als
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-
Schilter
Comment. ad J. Feud. Alemann. ...
-
Struuius Hist. Jur. ...
- Gundling. in Gundling. P. I.
...
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der
Meynung, daß es von fe oder feo, welches
Unterhalt,
Besoldung, etc. bedeutet, und od oder
ode, welches einen Besietz,
Eigenthum,
Gut, etc.
bey denen alten
Sachsen angezeiget haben soll, herkomme; das erstere ist
ausser Streit, und erhellet gantz deutlich aus dem Englischen
Wort
fee, welches nicht allein bekannter Massen einen
Lohn, Belohnung,
etc. sondern auch noch jetzo ein
Lehn heisset; |
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{Sp. 691|S. 365} |
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allein wegen des letztern ist die
Sache etwas
zweiffelhaffter; denn
ungeachtet noch im Englischen, so wohl ein Adiectiuum odd, als
ein Substantiuum odds, anzutreffen, so ist doch in deren
beyderseitigen Bedeutung nicht das geringste, so mit Possessio
eine Gleichheit hat, denn das erstere heisset, ungerade,
übel,
wunderlich, das letztere aber, Ungleichheit,
Zanck,
Feindschafft. |
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In der alten Britannischen Sprache ist gleichfalls ein
Substantiuum und Adiectiuum, so od heisset,
allein das erstere bedeutet fallenden Schnee, und das
andere vortrefflich. |
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Boxhornii
Lex. Britannico-Latin. hac voce. |
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Man berufft sich hierinnen immer einer auf den
andern, und setzet Eckard ad Leges
Salicas ... bloß hin
Aut, wie z.E. Ot, At, bey denen alten Francken,
Aeht, bey denen Angel-Sachsen, Aud, Audoe, bey denen alten
Schweden hat Possessionem bedeutet, ohne eine deutliche Stelle
anzuführen, woraus man solche Bedeutung erweisen könnte, denn was die
Gründe, so man aus denen daraus zusammen gesetzten
Wörtern hernimmt,
anbetrifft, so sind solche gleichfalls sehr
ungewiß, nemlich |
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a) |
allode, soll so viel heissen, als vetus Possessio,
eine ale ode. |
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b) |
ein Ode; Warum soll dieses nicht viel mehr von
öde herkommen, welches wir noch jetzo in der Bedeutung
vor wüst, einsam haben? |
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c) |
Kleinod, wenn solches in einer
Redens-Art annoch
ein kleines Gut bedeutete,
mögte es etwas
beweisen. Nun aber, da es
Juwelen und andere Kostbarkeiten überhaupt anzeiget, wird auch dadurch
nicht viel bekräfftiget. |
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d) |
Leode, sollen bewegliche
Güter des
Volcks
heissen, allein, auch solches ist nicht erwiesen, und da es eine
gewisse
Geld-Straffe, in denen vielen von
du Fresne
sub h.v. angeführten Stellen, anzeiget, ist die andere Bedeutung
gar zu weit gesucht; die von Gundling in
Gundl. ... angeführten Gründe von Otto, daß solches einen
reichen
Mann bedeute, und das od mit dem
Wort hat
überein komme, und nur von denen Gothen die Aspiration hinzu
gesetzt, sind aus ungewissen
Muthmassungen noch ungewissere gemachte
Schlüsse. |
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Eckard. l.c. führet noch
an, Audags, bey dem Vlfila, Otage, bey dem
Otfried, und Eadig, in denen
Gesetzen
des
Königs
Canuti in England, heisse so viel als
glückselig,
reich.
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Allein diese
Wörter sind noch nicht hinlänglich, die an sich noch
nicht gezeigte Bedeutung des
Worts od zu erweisen. So
bestärcket der
Name
des Dorffs Otlinga Saxonica, dessen in
denen Capitular. Reg. Franc. ... gedacht wird, und welcher so viel als
Possessiuncula Saxonum heissen soll, auch nichts, so lange die
Bedeutung des Worts od, an sich noch nicht erwiesen worden. |
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Kurtz, es kommt alles darauf an, daß man aus denen alten Urkunden
und Überbleibseln der alten
Teutschen Sprache, z.E. aus dem
Otfried, dem Schwedischen Vlfila, und dergleichen, eine
Stelle beybringet, daraus man deutlich sehen könne, daß ode
oder od so viel als einen Besietz,
Eigenthum,
Gut, etc.
bedeute, und alsdenn muß man wohl gestehen, daß die angegebene
Abstammung von Feodum die allernatürlichste sey, welche so viel
als ein Eigenthum oder Gut, so einem zur
Besoldung und Unterhalt
gegeben, anzeiget, und kommt solche
Benennung mit dem
Ursprung derer
Lehen gleichfalls sehr wohl überein; auch lassen sich die andern
Einwürffe wieder die- |
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{Sp. 692} |
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se Ableitung leicht heben, z.E. woher hernach aus Feodum, feudum
geworden? und solches ist nichts ungewöhnliches im Teutschen,
massen man ein gleiches in Leodes, Leute, Botter, Butter, und
überhaupt in der Aussprache derer
Schwaben und Francken antrifft, daß
sie das o in u verwandeln, und weil man wegen der
damahligen Unwissenheit in der Orthographie ein
Wort bloß nach
dem äusserlichen Ton der Aussprache schrieb, solche aber in vielen
Provintzien sehr
unterschieden war, so kommt es, daß ein Wort offt auf
mancherley Art geschrieben wird, denn eben dieses Wort Feudum
ward von denen, die nicht
wusten, wie man den Diphthongum eu
schreiben sollte, auch foudum geschrieben; denn so findet man
es dreymahl in dem Anhang von dem
Stifft Honaw, welchen
Schilter der von Königshoven
verfertigten Elsaßischen und Straßburgischen Chronicke p. 1154.
beygefüget. |
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Woraus man auch zugleich beyläufig mercken kann, daß foudum,
oder wie es auch gleich darauf wieder heisset, feodum, einen
Baum-Garten, oder dergleichen müsse bedeutet haben. Similiter
heisset es, l.c. quodlibet foudum concessum vel concedendum
dabit vnum den. annuos census. Nisi esset tam partium, quod vix sex aut
decem haberet arbores, aut continere posset, et tunc tantum vnum dabit
obulum. Nec restat, quod aliquis haberet foudum et non haberet vltra
decem arbores, si illud foudum habet tantam latitudinem, quod plures
possint ibidem erigi et fundari arbores etc. |
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Ferner, daß in des Schottländischen Königs
Malcolmi
Gesetzen, feodum insgemein so viel als eine
Besoldung überhaupt anzeige; z.E. im sechsten
Capitel heisset es:
item ordinauerunt pro feodo Senescalli ... [folgen 3
Zeilen lateinischer Text]; da man doch in solchem Fall mit dem blossen
Wort feo, ohne ode,
hinzuzusetzen abkommen könne, denn die Librae oder Pfunde, welche die
Bedienten damahls zur Besoldung bekamen, bestunden nicht in
Gelde,
sondern in denen
Einkünfften von einem gewissen Gut, wie zu ersehen aus
denen angeführten Gesetzen Cap. II. n. 1. item ordinauerunt
Cancellario Regis, feodum Magni Sigilli, videlicet pro qualibet charta
centum libratarum terrae et vltra pro feodo, sigilli decem libras; |
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Siehe auch das Schwäbische Lehn-Recht 8. und daselbst
Schiltern p.
97. 98. |
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Ingleichen, daß es bißweilen Feuum ohne d
geschrieben werde, welches nicht zu vermuthen, wenn od einen
Theil des
Worts mit ausmache. Man kann es bisweilen wegen Kürtze, nur
bloß hin den Unterhalt oder die Besoldung genannt haben, ohne Gut
hinzuzufügen; wenn es nun mit der Bedeutung des Worts ode seine
Richtigkeit hätte, würde auch dadurch der
Ursprung der Benennung
unterschiedener
Örter gezeigt werden. Z.E. Werningerode, Münchrode,
Osterrode, Hartzgerode und hiesse alsdenn der Sietz oder
Eigenthum derer
Herren von Werninger, derer Mönche etc. |
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