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Zedler: Knecht, ist diejenige Person [6] HIS-Data
5028-15-1065-7-06
Titel: Knecht, ist diejenige Person [6]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 15 Sp. 1088
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 15 S. 535
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Übersicht
  Deutsche (Forts.)
 
  Knechte und Mägde heute
 
  Anzahl
  Pferde-Knechte
  Bau-Knecht
  Unterscheidung unnütz
  Anstellung
  Anstellung
  Schirr-Meister
  Anforderungen an beide
  Pferd- oder Ochsen-Knecht
 
  Umgang mit den Pferden und Ochsen
  Aufsicht

Stichworte Text  
Knechte und Mägde heute Diejenigen, welche wir heute zu Tage Knechte und Mägde nennen, sind nicht in Dominio ihrer Herren, sondern freye Leute, welche sich aber an andere auf gewieße Zeit vermiethen, und ihnen ihre Arbeit zu Hauße oder auf dem Felde oder wo sonst der Herr etwas zu thun hat, zu verrichten und davor die Kost und ein Jahr-Lohn zu genüßen haben.  
  Dergleichen Knechte und Mägde beleget man überhaupt mit dem Namen Gesinde, unter welchem Titel Tom. X. p. 1282. Die Rechte und Verbindlichkeit unserer heutigen Knechte oder Mägde und derer Herrn mit mehrern ausgeführt worden.  
Anzahl Die Anzahl der Knechte kan in keiner Haushaltung oder Wirthschafft so genau vorgeschrieben werden. Denn nachdem sie viele oder wenig Arbeit und Verrichtungen haben, nachdem muß man auch mehr oder weniger in Bestallung nehmen.  
Pferde-Knechte Auf großen Gütern und Edelhöfen hat man Acker-Knechte, Fuhr- oder Pferde-Knechte, so an vielen Orten den Namen Encken oder Äncken, welche letztere Schreib-Art von wegen des Alt-teutschen Ursprungs dieses Wortes, für besser gehalten wird, führen, also, daß bey 6. Acker-Pferden, wo nehmlich der Meyer-Hof oder Schir-Meister mit zweyen Encken sind, davon der eine welcher zugleich Hof- oder Schier-Meister beyde Pferde mit füttern, butzen, und warten muß, der Ober- oder Groß Encke, der andere aber der Unter oder klein Encke genennet wird. Wo man acht Pferde hat, hat man auch einem Mittel Encken.  
Bau-Knecht Bey einen starcken Bau-Wesen, und wo man dabey noch andere nöthigen Fuhren: als Bier-fuhren und dergleichen hat,  
  {Sp. 1089|S. 536}  
  wird auch wohl noch zu ein paar Pferden ein Bau-Knecht gehalten, welcher jedoch bey Ermangelnder anderer nöthigen Arbeit mit denen andern Knechten zu Felde ziehen, und die nöthigen Acker-Dienste mit verrichten muß.  
Unterscheidung unnütz Überhaupt ist dieser Unterschied in Benennung der Pferde-Knechte, ausser was den Hof- und Schirr-Meister anbetrifft, nicht viel nutze, weil dadurch dergleichen Pursche sich einbilden, als wenn sie nur zu dieser oder jener Arbeit absonderlich bestellet wären, und andere ihnen anbefohlene Arbeiten zu verrichten Schwierigkeiten machen. Denn ein Knecht ist und bleibt ein Knecht, der allerley Dienste, die in der Haushaltung vorkommen, ohne Ausnahme zu leisten schuldig.  
Anstellung In Miethung der Knechte hat man vornehmlich darauf zu sehen,  
 
  • daß man, wo möglich, bekannte Knechte dinge, oder miethe;
  • vor gar fremden und unbekannten Knechten, Land-läuffern und Stremern aber sich hüte;
  • daß man nie zwey oder drey Brüder in eine Haushaltung zugleich dinge oder miethe, weil nicht allein Fried- und Verträglichkeit zwischen ihnen zu hoffen, sondern auch allerley Untreu, Unfleiß, Partiquen, Betrügerey und Schaden von ihnen zu befahren ist;
  • und endlich daß man vor alten ausgearbeiteten Knechten sich hüte, weil sie gemeiniglich stutzig und unwillig sind, weil sie sich nicht gern einreden lassen, sondern alles besser, als die Herrschafft wissen und verstehen wollen;
  • vor allen aber soll man auf der Knechte vortheilhaffte Griffe und Betrügereyen in Fütterung der Pferde fleißige Aufsicht haben, auch sonsten emsig darob seyn, daß die Pferde nicht überladen, übertrieben, geschlagen, gestossen, geworffen, oder sonst von denen Knechten übel tractiret und behandelt werden.
 
  So soll man auch die Knechte täglich anhalten, daß sie zu rechter Zeit früh auf seyn, und wenn sie sich zuvor selbst gewaschen und gereiniget haben, die Pferde strügeln und füttern, auch sonsten ihre gehörige Arbeit frisch und hurtig verrichten.  
Schirr-Meister Von allen Geschirre, das die Knechte brauchen, soll der Schirr-Meister Rechenschafft geben, und so viel ihm nebst denen Knechten zu thun möglich, sollen sie selbiges zu bessern, auszuflicken, brauchbar zu machen, und zu erhalten sich angelegen seyn lassen.  
Anforderungen an beide Es sollen aber zuförderst die Schirr-Meister, so wohl als die Knechte  
 
  • Gotts fürchtig, fromm, ehrbar, nüchtern, bescheiden, verständig, arbeitsam, frisch, wacker, freudig, behertzt, starck, getreu, fleißig, emsig, vergnüglich, demüthig, nicht aber halsstarrig, stoltz, murrisch, zänckisch, verdroßen, unverträglich seyn;
  • der Pferde und Ochsen, oder was ihnen sonst vor Vieh anvertrauet wird, bey Tage, und bey der Nacht fleissig warten, dieselbigen lieb haben, nicht überkollern, und überpoltern, sie nicht unnöthig schlagen, oder ihnen fluchen, oder sonsten stossen, werffen, und sich wild, und feindseelig gegen ihnen erzeigen, sondern sie vielmehr so gewöhnen, und abrichten, daß sie auf seine Spitz-Ruthen, Peitschen, oder Geissel-Knallen, Geschrey, Stim-

    {Sp. 1090}

    me, und Zusprechen mehr, denn auf grosses schlagen, oder kollern, und fluchen geben.
 
  Sie sollen ihre Pferde und Ochsen mit keiner grössern und schwerern Arbeit, denn daß sie erleiden und ziehen mögen, überladen; sie alle Morgen und bisweilen, wenn es die Nothdurfft erfordert, auch zu Mittage, sonderlich im Sommer sauber striegeln, auch zu rechter Zeit und gewießen Stunden, wenn sie nemlich schon etlicher massen ausgeruhet, und verschnauffet haben, dieselben träncken, ihnen die Ohren-Mähne, Füsse und Schenckel sauber halten, solche zum öfftern, zumahl in Sommer, mit frischen Brunnen-Wasser, Bier, Wein, oder Wein-Drüsen, oder aber, wenn sie einen Fuß vertreten haben, mit Urin waschen, und ihn über Nacht mit Kuh-Mist einschlagen, auch da sie sich erhitzet, oder überfressen haben, zu Nachts das Maul mit Wein-Eßig und Saltz auswaschen.  
Pferd- oder Ochsen-Knecht Ein sorgfältiger Pferd- oder Ochsen-Knecht, soll ferner seinen Pferden oder Ochsen kein Heu vorwerffen, kein Futter zu fressen geben, keine frische Streu untermachen, er habe denn alles vorher wohl ausgeschüttelt, gesäubert, und fleissig geschwungen.  
  Er soll fleißige Aufsicht und Sorge für sein Roß- und Wagen-Geschirr haben, und wenn etwas daran zerbricht, zerreisset, zertrümmret, oder sonst schadhafft wird, solches entweder selbst auszubessern wissen, oder unverzüglich dem Schirr-Meister zur Ergäntzung übergeben, wie er denn auch in Nothfall ein Eisen aufzuschlagen, zu nageln, und zu hefften verstehen, nicht weniger von der Rotz-Artzeney gute Wißenschafft haben soll, um leichtlich zu erkennen, was die Ursache sey, wenn etwa die Pferde hincken, an ihren Füssen und Hüfen schadhafft werden, oder sonsten aufgestossen.  
  Benebst soll er auch gute Sorge tragen, wenn seinen Pferden die Hüfe wachsen oder den Husten haben, daß er sie warm, und fleissig zugedeckt halte. Alle Abends und Morgen soll er seine Pferde fleißig besichtigen, ob die Pferde recht beschlagen, ob sie nicht vertreten, gestossen, gerissen, oder sonst beschädiget, daß man bey Zeiten Rath schaffe, oder fernern Schaden vorkomme.  
  Er soll auch denen Pferden die Hüfe und denen Ochsen die Klauen zu säubern wissen; die Stutten oder Mutter-Pferde nicht nur besonders in einen Stall einsperren, sondern auch besonders in einen Wagen spannen, oder in einen besondern eigenen Zug arbeiten lassen, krancke Pferde, oder Ochsen, (ausser denen die nur von der harten Arbeit laß und müde, oder getruckt werden, oder etwa einen Schenckel verrenckt, oder vertreten haben) soll er von andern gesunden Pferden und Ochsen gleichfalls absondern, und besonders in einen Stall oder Ort stellen, damit nicht andere davon angestecket werden.  
Umgang mit den Pferden und Ochsen So aber ein Pferd einen heimlichen Tück oder Untugend an sich hat, soll er vor allen Dingen dahin bedacht seyn, wie er ihm solches möge abgewöhnen. Denn wenn ein Pferd entweder scheu, furchtsam, oder stutzig ist, oder sich nicht will zum Vortheil begeben, und aufsitzen lassen,  
  {Sp. 1091|S. 537}  
  oder etliche besondere Ort scheuet, soll er ihm einen kleinen Stein an ein Ohr hängen, und wo solches nicht helffen will, ihm die Augen blenden, oder mit einer brennenden Fackel, oder Stroh-Wisch hinter ihm herwischen, und den Hintern damit stopfen.  
  Wenn ein Pferd allzumuthig ist, und ohne Unterlaß viel schreyen und wiehern will, soll er ihn gleichfalls einen durchlöcherten Stein an das Ohr binden. Welches sich aber pfleget in die Höhe zu bäumen oder aufzulehnen, und auf die Seiten zu springen, dem soll er doch mit Mannier und Bescheidenheit, die Spitz-Ruthen um den Kopf und zwischen die Ohren messen, auch die fordern Füsse damit schmeissen.  
  Legt es sich denn gerne nieder, so rucke er ihm geschwind den Zaum in die Höhe, oder zurücke, und schmeisse tapfer darauf. Ist aber ein Pferd sonst unbändig, daß es übel zu beschlagen, oder allzu muthwillig in dem Stalle, soll er ihm ein rundes Kiesel-Steinlein in das eine oder beyde Ohren legen, das Ohr in die Hand fassen, und es ihme hart zudrücken, so wird es so still und sanfftmüthig als ein Lamm stehen.  
  Ein Pferd oder Ochsen-Knecht soll auch allezeit sein Bett und Lager in dem Stalle haben, damit wenn etwa ein Ochsen oder Pferd jähling kranck oder loß wird, die Pferde sich in die Halfftern verwicklen, einander schlagen, beissen, stossen, oder sonst verletzen, man alsobald bey der Hand sey, und bey Zeiten wehren und retten könne.  
  Das Licht soll er in dem Stall-Leuchter oder Laterne fleißig verwahren, und an keinen besorglichen Ort stellen, dergleichen des Tobackschmauchens in dem Stalle, oder auf dem Hofe, ausser der Gesinde-Stube sich allerdings enthalten.  
  Des Abends soll er jederzeit die Pferd-Geschirre und Zeuge oder was auch zu dem Ochsen gehöret, sauber und ordentlich, jedes an seinen gewiessen Ort hängen, und legen, damit man Morgens früh alles und jedes bey der Hand habe, wenn man wieder einspannen und aufs Feld fahren will, daß man dergestallt an der Arbeit nichts versäume oder verhindert werde.  
  Ist des Tages über etwas zerrissen, zerbrochen oder sonst schadhafft worden, soll er es Abends ehe er noch schlaffen gehet, ausbessern, und wieder zurechte machen, und ein anders an die Stelle schaffen, sonst kan man des Morgens nicht fertig werden, und es will hernach den gantzen Tag nichts recht von statten gehen.  
  Den Stall soll er in Sommer alle Tage reinigen, des Nachts aber die Streu von frischen Stroh machen; auch endlich mit dem Futter nicht ungetreu umgehen, noch solches heimlich verkauffen, und hernach die Pferde, welchen man es bald ansiehet, wenn sie böse und ungetreue Wärter haben, Mangel leiden lassen.  
Aufsicht Damit auch die Knechte den Haber nicht so leichte auf die Seite bringen können, soll der Haus-Wirth, Verwalter, Hoff-Meister, oder Voigt, wenn die Knechte das Futter vor die Pferde holen, selbsten mit in den Stall gehen, und den Haber unter den Heckerling schütten, und mengen lassen.  
  Endlich soll ein Haus-Herr seinen Korn-Boden,  
  {Sp. 1092}  
  Speiß-Kammer, Scheuren, und andere Örter, da er seine Victualien und Vorrath innen hat, damit die Gelegenheit seine Knechte nicht zu Dieben mache, wohl verschlossen halten, auch seinen Knechten weder eine allzugrosse Gemeinschafft mit denen Mägden, noch auch, daß sie des Abends langsam nach Hause kommen, in denen Schencken, Wirths- und Brandewein-Häusern herum lauffen, über die Zeit denen Täntzen beywohnen, oder ihres Gefallens aus- und einschleichen können nicht verstattet, sondern solche Mißbräuche zu verhütten das Hauß und Hof zu gewiß bestimmter Zeit zuschliessen, und denn Niemand mehr (ohne erhebliche Ursachen) aus und eingelassen werden.  
     

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Stand: 28. März 2013 © Hans-Walter Pries