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Knechte und Mägde heute |
Diejenigen, welche wir heute zu
Tage Knechte und
Mägde
nennen, sind nicht
in Dominio ihrer
Herren, sondern
freye Leute, welche sich aber an
andere auf
gewieße Zeit
vermiethen, und ihnen ihre
Arbeit zu
Hauße oder auf dem
Felde oder wo sonst der Herr etwas zu
thun hat, zu
verrichten und davor die Kost
und ein Jahr-Lohn zu genüßen haben. |
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Dergleichen Knechte und
Mägde beleget man überhaupt mit dem
Namen
Gesinde, unter welchem
Titel
Tom. X. p. 1282. Die
Rechte und
Verbindlichkeit unserer heutigen Knechte oder Mägde und derer Herrn mit mehrern
ausgeführt worden. |
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Anzahl |
Die Anzahl der Knechte kan in keiner
Haushaltung oder
Wirthschafft so genau
vorgeschrieben werden. Denn nachdem sie viele oder wenig
Arbeit und
Verrichtungen haben, nachdem
muß man auch mehr oder weniger in
Bestallung
nehmen. |
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Pferde-Knechte |
Auf großen
Gütern und Edelhöfen hat man Acker-Knechte, Fuhr- oder
Pferde-Knechte, so an vielen
Orten den
Namen Encken oder
Äncken, welche
letztere Schreib-Art von wegen des Alt-teutschen
Ursprungs dieses
Wortes, für
besser gehalten wird, führen, also, daß bey 6. Acker-Pferden, wo nehmlich der
Meyer-Hof oder Schir-Meister mit zweyen Encken sind, davon der eine welcher
zugleich Hof- oder Schier-Meister beyde Pferde mit füttern, butzen, und warten
muß, der Ober- oder Groß Encke, der andere aber der Unter oder klein Encke
genennet wird. Wo man acht Pferde hat, hat man auch einem Mittel Encken. |
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Bau-Knecht |
Bey einen starcken Bau-Wesen, und wo man dabey noch andere
nöthigen Fuhren:
als Bier-fuhren und dergleichen hat, |
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{Sp. 1089|S. 536} |
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wird auch wohl noch zu ein paar Pferden ein Bau-Knecht gehalten, welcher
jedoch bey Ermangelnder anderer nöthigen
Arbeit mit denen andern Knechten zu
Felde ziehen, und die nöthigen Acker-Dienste mit verrichten muß. |
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Unterscheidung unnütz |
Überhaupt ist dieser
Unterschied in Benennung der Pferde-Knechte, ausser was
den Hof- und Schirr-Meister anbetrifft, nicht viel nutze, weil dadurch
dergleichen Pursche sich einbilden, als wenn sie nur zu dieser oder jener
Arbeit
absonderlich
bestellet
wären, und andere ihnen
anbefohlene
Arbeiten zu
verrichten Schwierigkeiten machen. Denn ein Knecht ist und bleibt ein Knecht,
der allerley Dienste, die in der Haushaltung vorkommen, ohne Ausnahme zu leisten
schuldig. |
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Anstellung |
In Miethung der Knechte hat man
vornehmlich darauf zu sehen, |
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- daß man, wo
möglich, bekannte Knechte
dinge, oder miethe;
- vor gar fremden und unbekannten Knechten, Land-läuffern und Stremern
aber sich hüte;
- daß man nie zwey oder drey Brüder in eine Haushaltung zugleich dinge
oder miethe, weil nicht allein Fried- und Verträglichkeit zwischen ihnen zu
hoffen, sondern auch allerley Untreu, Unfleiß, Partiquen, Betrügerey und
Schaden von ihnen zu befahren ist;
- und endlich daß man vor
alten ausgearbeiteten Knechten sich hüte, weil
sie gemeiniglich stutzig und unwillig sind, weil sie sich nicht gern
einreden lassen, sondern alles besser, als die
Herrschafft
wissen und
verstehen
wollen;
- vor allen aber
soll man auf der Knechte
vortheilhaffte Griffe und
Betrügereyen in Fütterung der Pferde
fleißige Aufsicht haben, auch sonsten
emsig darob seyn, daß die Pferde nicht überladen, übertrieben, geschlagen,
gestossen, geworffen, oder sonst von denen Knechten
übel
tractiret und
behandelt werden.
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So soll man auch die Knechte
täglich anhalten, daß sie zu rechter
Zeit früh
auf seyn, und wenn sie sich zuvor selbst gewaschen und gereiniget haben, die
Pferde strügeln und füttern, auch sonsten ihre gehörige
Arbeit frisch und
hurtig verrichten. |
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Schirr-Meister |
Von allen Geschirre, das die Knechte brauchen, soll der Schirr-Meister
Rechenschafft geben, und so viel ihm nebst denen Knechten zu
thun möglich,
sollen sie selbiges zu bessern, auszuflicken, brauchbar zu machen, und zu
erhalten sich angelegen seyn lassen. |
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Anforderungen an beide |
Es sollen aber zuförderst die Schirr-Meister, so wohl als die Knechte |
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Gotts fürchtig, fromm, ehrbar, nüchtern, bescheiden, verständig,
arbeitsam, frisch, wacker, freudig, behertzt, starck, getreu,
fleißig,
emsig, vergnüglich, demüthig, nicht aber halsstarrig, stoltz, murrisch,
zänckisch,
verdroßen, unverträglich seyn;
- der Pferde und Ochsen, oder was ihnen sonst vor Vieh anvertrauet wird,
bey Tage, und bey der
Nacht fleissig warten, dieselbigen
lieb haben, nicht
überkollern, und überpoltern, sie nicht
unnöthig schlagen, oder ihnen
fluchen, oder sonsten stossen, werffen, und sich wild, und feindseelig gegen
ihnen erzeigen, sondern sie vielmehr so
gewöhnen, und abrichten, daß sie auf
seine Spitz-Ruthen, Peitschen, oder Geissel-Knallen, Geschrey, Stim-
{Sp. 1090}
me, und Zusprechen mehr, denn auf grosses schlagen, oder kollern, und
fluchen geben.
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Sie
sollen ihre Pferde und Ochsen mit keiner grössern und schwerern
Arbeit,
denn daß sie erleiden und ziehen
mögen, überladen; sie alle
Morgen und
bisweilen, wenn es die
Nothdurfft erfordert, auch zu
Mittage, sonderlich im
Sommer sauber striegeln, auch zu rechter
Zeit
und
gewießen
Stunden, wenn sie
nemlich schon etlicher massen ausgeruhet, und verschnauffet haben, dieselben
träncken, ihnen die Ohren-Mähne, Füsse und Schenckel sauber halten, solche zum
öfftern, zumahl in Sommer, mit frischen Brunnen-Wasser, Bier, Wein, oder
Wein-Drüsen, oder aber, wenn sie einen Fuß vertreten haben, mit Urin waschen,
und ihn über Nacht mit Kuh-Mist einschlagen, auch da sie sich erhitzet, oder
überfressen haben, zu Nachts das Maul mit Wein-Eßig und Saltz auswaschen. |
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Pferd- oder Ochsen-Knecht |
Ein sorgfältiger Pferd- oder Ochsen-Knecht, soll ferner seinen Pferden oder
Ochsen kein Heu vorwerffen, kein Futter zu fressen geben, keine frische Streu
untermachen, er habe denn alles vorher wohl ausgeschüttelt, gesäubert, und
fleissig geschwungen. |
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Er soll fleißige Aufsicht und Sorge für sein Roß- und Wagen-Geschirr haben,
und wenn etwas daran zerbricht, zerreisset, zertrümmret, oder sonst schadhafft
wird, solches entweder selbst auszubessern
wissen, oder unverzüglich dem
Schirr-Meister zur Ergäntzung übergeben, wie er denn auch in Nothfall ein Eisen
aufzuschlagen, zu nageln, und zu hefften
verstehen,
nicht weniger von der Rotz-Artzeney
gute
Wißenschafft haben
soll, um leichtlich zu
erkennen, was die
Ursache sey, wenn etwa die Pferde hincken, an ihren Füssen und Hüfen schadhafft
werden, oder sonsten aufgestossen. |
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Benebst soll er auch gute Sorge tragen, wenn seinen Pferden die Hüfe wachsen
oder den Husten haben, daß er sie warm, und fleissig zugedeckt halte. Alle
Abends und
Morgen soll er seine Pferde
fleißig besichtigen, ob die Pferde recht
beschlagen, ob sie nicht vertreten, gestossen, gerissen, oder sonst beschädiget,
daß man bey Zeiten
Rath schaffe, oder fernern
Schaden vorkomme. |
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Er soll auch denen Pferden die Hüfe und denen Ochsen die Klauen zu säubern
wissen; die Stutten oder Mutter-Pferde nicht nur besonders in einen Stall
einsperren, sondern auch besonders in einen Wagen spannen, oder in einen
besondern
eigenen Zug arbeiten lassen, krancke Pferde, oder Ochsen, (ausser
denen die nur von der harten
Arbeit laß und müde, oder getruckt werden, oder
etwa einen Schenckel verrenckt, oder vertreten haben) soll er von andern
gesunden Pferden und Ochsen gleichfalls absondern, und besonders in einen Stall
oder Ort stellen, damit nicht andere davon angestecket werden. |
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Umgang mit den Pferden und Ochsen |
So aber ein Pferd einen heimlichen Tück oder
Untugend an sich hat, soll er
vor allen Dingen dahin bedacht seyn, wie er ihm solches möge abgewöhnen. Denn
wenn ein Pferd entweder scheu,
furchtsam, oder stutzig ist, oder sich nicht will
zum Vortheil begeben, und aufsitzen lassen, |
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{Sp. 1091|S. 537} |
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oder etliche besondere
Ort scheuet, soll er ihm einen kleinen Stein an ein
Ohr hängen, und wo solches nicht helffen will, ihm die Augen blenden, oder mit
einer brennenden Fackel, oder Stroh-Wisch hinter ihm herwischen, und den Hintern
damit stopfen. |
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Wenn ein Pferd allzumuthig ist, und ohne Unterlaß viel schreyen und wiehern
will, soll er ihn gleichfalls einen durchlöcherten Stein an das Ohr binden.
Welches sich aber pfleget in die Höhe zu bäumen oder aufzulehnen, und auf die
Seiten zu springen, dem soll er doch mit Mannier und Bescheidenheit, die
Spitz-Ruthen um den
Kopf und zwischen die Ohren messen, auch die fordern Füsse
damit schmeissen. |
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Legt es sich denn gerne nieder, so rucke er ihm geschwind den Zaum in die
Höhe, oder zurücke, und schmeisse tapfer darauf. Ist aber ein Pferd sonst
unbändig, daß es übel zu beschlagen, oder allzu muthwillig in dem Stalle, soll
er ihm ein rundes Kiesel-Steinlein in das eine oder beyde Ohren legen, das Ohr
in die Hand fassen, und es ihme hart zudrücken, so wird es so still und
sanfftmüthig als ein Lamm stehen. |
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Ein Pferd oder Ochsen-Knecht soll auch allezeit sein Bett und Lager in dem
Stalle haben, damit wenn etwa ein Ochsen oder Pferd jähling kranck oder loß
wird, die Pferde sich in die Halfftern verwicklen, einander schlagen, beissen,
stossen, oder sonst verletzen, man alsobald bey der Hand sey, und bey Zeiten
wehren und retten könne. |
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Das
Licht soll er in dem Stall-Leuchter oder Laterne fleißig
verwahren, und
an keinen besorglichen Ort stellen, dergleichen des Tobackschmauchens in dem
Stalle, oder auf dem
Hofe, ausser der Gesinde-Stube sich allerdings enthalten. |
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Des
Abends soll er jederzeit die Pferd-Geschirre und Zeuge oder was auch zu
dem Ochsen gehöret, sauber und
ordentlich, jedes an seinen gewiessen
Ort hängen,
und legen, damit man
Morgens früh alles und jedes bey der Hand habe, wenn man
wieder einspannen und aufs Feld fahren will, daß man dergestallt an der
Arbeit
nichts versäume oder verhindert werde. |
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Ist des Tages über etwas zerrissen, zerbrochen oder sonst schadhafft worden,
soll er es Abends ehe er noch schlaffen gehet, ausbessern, und wieder zurechte
machen, und ein anders an die Stelle schaffen, sonst kan man des Morgens nicht
fertig werden, und es will hernach den
gantzen Tag nichts recht von statten
gehen. |
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Den Stall soll er in
Sommer alle
Tage reinigen, des
Nachts aber die Streu
von frischen Stroh machen; auch endlich mit dem Futter nicht ungetreu umgehen,
noch solches heimlich
verkauffen, und hernach die Pferde, welchen man es bald
ansiehet, wenn sie
böse und ungetreue Wärter haben,
Mangel leiden lassen. |
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Aufsicht |
Damit auch die Knechte den Haber nicht so leichte auf die Seite bringen
können, soll der Haus-Wirth,
Verwalter,
Hoff-Meister, oder Voigt, wenn die
Knechte das Futter vor die Pferde holen, selbsten mit in den Stall gehen, und
den Haber unter den Heckerling schütten, und mengen lassen. |
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Endlich soll ein Haus-Herr seinen Korn-Boden, |
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{Sp. 1092} |
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Speiß-Kammer, Scheuren, und andere
Örter, da er seine
Victualien
und Vorrath innen hat, damit die
Gelegenheit seine Knechte nicht zu Dieben
mache, wohl verschlossen halten, auch seinen Knechten weder eine allzugrosse
Gemeinschafft mit denen
Mägden, noch auch, daß sie des Abends langsam nach
Hause
kommen, in denen Schencken, Wirths- und Brandewein-Häusern herum lauffen, über
die
Zeit denen Täntzen beywohnen, oder ihres Gefallens aus- und einschleichen
können nicht verstattet, sondern solche Mißbräuche zu verhütten das Hauß und Hof
zu gewiß
bestimmter Zeit zuschliessen, und denn Niemand mehr (ohne
erhebliche Ursachen) aus und eingelassen werden. |
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