Titel: |
Gemünd oder Gmünd |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
10 Sp. 826 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 10 S. 426 |
Vorheriger Artikel: |
Gemünd oder Gemünde |
Folgender Artikel: |
Gemünd, Lat. Gemundium |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
- Übertragung von Wikisource übernommen
|
|
Text |
Quellenangaben |
|
Gemünd oder Gmünd, Gminda, Gemünde eine
Reichs-Stadt in
Schwaben, am Ende des Rheimser-Thals, nicht weit von dem
berühmten
Closter
Lorch, und dem
alten Schlosse Hohenstauffen gelegen. |
|
|
Den
Namen
mag
sie wohl von dem
Teutschen
Worte Gmund haben,
welches ehedessen so viel geheissen, als Ostium Fluminis, oder ein
Ausfluß eines Flusses; wie denn Gemünd eben in der Gegend
liegt, wo sich viele Bäche in die Rheims ergiessen.
Crusius Schwäbisch.
Chronic. Th. II. B. IX. ... will den Namen aus dem
Lateinischen
herführen, und
saget Gemund oder Gamunda sey so viel als
Gaudium mundi, eine
Freude der
Welt. Da er auch eine
andere Erzehlung anführet, als habe des
Kaysers Friedrichs Gemahlin einsmahls
ihren Trau-Ring verlohren, da denn der Kayser gelobet, da, wo der Ring gefunden
würde, eine Stadt zu
bauen, welches an diesem
Ort geschehen, worauf er diese
Stadt erbauet, und sie Gamunda
genennet, welches so viel seyn
soll als
Gaude munde, Freue dich Welt. Zuvor hat Gemunde, welches
zum
Unterscheid derer andern gleiches Namens Schwäbisch Gemünd
genennet wird, Kayserreuth oder Kayser-Gereut
geheissen, vielleicht daher, daß die
Kayser daselbst die Wildnisse ausreuten, und
eine Stadt anlegen lassen. Wegen der Menge des Wildes ist sie ehedessen der
Thier-Garten genennet worden, wovon der über den
Marckt
fliessende Bach noch immer Thierreich heisset. |
|
|
Crusius Schwäbisch. Chronic Th. I. B.
III. C. 3. hat in einem
MSt. gefunden, daß Lindach ein nicht weit von
Gmünd gelegenes Schloß
an. 15. erbauet worden, woraus er schliesset, daß
um selbige Zeit Gemünd schon wenigstens ein
Flecken
müsse gewesen seyn,
dahingegen nach Reusnero de Vrb. Imp. ... der
Ort um das
Jahr 894. aufgekommen seyn soll, er ist aber eher nicht, als um 1090.
1110. zu denen Zeiten Friedrichs des ältern, und Friedrichs des einäugigen,
Hertzogs von
Schwaben, aus Hohenstauffischem
Geschlecht, recht bekannt worden.
Dieser letztere soll sie mit einer Mauer umgeben haben, wie sie denn eine
Municipal-Stadt derer Hertzoge von Schwaben damahls gewesen, welche sie auch
mit vielen
Priuilegiis, und dem
Stadt-Rechte begnadiget. Nachdem aber die
Hohenstauffische Familie mit Conradino zu Ende gieng, und deren
Hertzogthum denen Nachbarn zu
Theil wurde, hat die Stadt Gemünd bey dem
Interregno ihren
Vortheil abgesehen, und sich in die
Reichs-Freyheit
gesetzet, worinnen sie sich auch bis hieher erhalten. |
|
|
Ihre Einwohner sind zu denen Zeiten derer Fehden in
Teutschland in
ziemlichem Ansehen gestanden, so daß die
Marggrafen von Baaden,
Hertzoge
von Bayern und
Grafen |
|
|
{Sp. 827|S. 427} |
|
|
von Würtemberg sie zum öfftern in ihre Bündnisse mit aufgenommen. So sind
sie auch nebst andern Schwäbischen
Reichs-Städten
gemeiniglich in dem
Land-Frieden und Schwäbischen Bunde
gestanden. Besonders aber ist von dieser
Stadt zu mercken, daß an.
1175. Henrich der Löwe, vom
Kayser Friderico I. allhier in die
Acht erklärt
worden. In
alten Zeiten sollen hier viele Turniere gehalten worden seyn, wo von
der Schüß-Graben, oder Turnier-Graben unter dem Augustiner-Closter noch den
Namen hat. |
|
|
Das Regiment bestehet daselbst in dem
Rathe, welchen das
Volck aus seinem
Mittel
erwählet, nachdem sie die
Patritios vom
Regiment vertrieben. Es geschahe solches so gleich, als die
Stadt an. 1248. nach dem zerfallenen
Schwäbischen Hertzogthum ihre
Freyheit ergriff. Denn da mochten wohl unter denen
vorigen
Hertzogen
die vom
Adel und Patritien das Regiment der Stadt an
sich gebracht, und das Volck etwas über die Gebühr gedrückt haben. Woraus
endlich ein Aufruhr entstund, in welchem die um diese Gegend herum gelegenen
adlichen Schlösser Brageberg, Riederbach, Enzelsberg, Wolffsthal, zerstöret, und
deren Besitzer, so damahls die
Regierung annoch in Händen hatten, ihres
angemaßten
Rechts zum Regiment beraubet wurden. |
|
|
Zu ihren
Austrag-Richtern sind von Friderico IV.
anno 1475. nebst
ihrem Reichs-Schultheissen, 4. oder 6.
Raths-Herren aus Ulm, Eßlingen, Holde,
Dünckelspiel, Nördlingen und Bopfingen gesetzt worden, welches
Priuilegium an.
1609 bey der Cammer zu Speyer
insinuirt, und von derselben angenommen
worden. A. 1546. ward die
Stadt von denen
Protestirenden belagert
und erobert, und das Closter Goltes-Cell abgebrannt. In dem 30. jährigen Kriege
haben sie die Schweden
unterschiedene mahl im Besitz gehabt, und im Spanischen
Successions-Kriege muste sie an. 1703. nachdem ein Theil
Creiß-Trouppen unter dem General Janus im Rheimser-Thal geschlagen
worden, denen Frantzosen die Schlüssel entgegen bringen. |
|
|
An. 1630. wurde von dem
Kayser der
Stadt
befohlen, daß sie wegen
derer
Güter Borgen, Weyler in Bergen, und den Trendelhoff zu der
Ritterschafft
steuern solle. Daß Faßzieher- und Schultheissen-Amt allda, wie auch der
Bann
über das Blut zu richten, sind Reichs-Lehen, welche von Fällen zu Fällen
erneuert werden. An. 1701. erregte die Bürgerschafft allda einen Tumult,
und wolte den Burgermeister Storren umbrigen, dahero der Kayser ihnen bey
Leib-
und Lebens-Straffe alle Thätlichkeiten untersagte. Es gab auch hernach immer
Händel zwischen dem
Magistrat und der Bürgerschafft, und wurde eine
Commission nach der andern
erkannt, auch den 14. Octobr. an. 1726.
dem Magistrat zu Schwäbisch-Gemünd rescribiret, denen damahls auf das
neue bey dem Reichs-Hofrath klagbar eingekommenen Supplicanten den an
Ihro |
|
|
{Sp. 828} |
|
|
Kayserl. Majestät genommenen Recours in keinerley Wege
noch Weise in Unguten entgelten zu lassen, weniger gegen dieselbe etwas
thätliches oder sonst beschwerliches bey Vermeidung
Kayserlicher
Ungnade zu
verhängen. |
|
|
Ubrigens hat die
Stadt nicht
viel
Nahrung, weil sie ausser dem Wege gelegen, und keine rechte Strasse dahin
gehet, ihr Ackerbau über dieses auch nicht viel
taugt. Dahero die
Einwohner ihr Brod mit Baumwollenen Strümpfen, und kleiner
Silber-Arbeit erwerben. Wie denn wohl etliche 100. Gold-Schmiede darinnen
wohnen, welche solche Arbeit um wenigen
Verdienst verfertigen, aber auch Silber
von einem gar geringen Halt dazu gebrauchen. Sie haben etwan 12.
Dörfer unter
sich. Vor diesem haben sie mit Pater Nostern, und Beinern Corallen,
welche sie weit verführt, gehandelt, welches sie in denen damahligen Zeiten wohl
genähret. |
|
|
Zuletzt ist noch zu mercken, daß sie von Ulm und Halle jährlich etwas unter
dem
Namen einer
Reichs-Steuer zufordern haben, davon den
Ursprung
Knipschild. de Jur. Ciuit. ... also erzehlet.
An. 1415. hat
Kayser Sigismundus Conrado von Weinsperg mit
Bewilligung derer
Chur-Fürsten die Reichs-Steuer zu Halle und Ulm versetzt. Als
aber derselbe an. 1430 in des Kaysers
Ungnade verfiel, und zu Nürnberg um
30000. fl. gestrafft worden, haben einige
Städte sich seiner angenommen, und das
Geld vor ihn bezahlet, wovor er ihnen die
Steuer von Ulm und Hall verpfändet,
welche sie auch noch erheben. |
|
|
Endlich von der
Stadt an sich selbst noch etwas zu
gedencken;
so hat sie doppelte Mauren und Gräben, und ist nach alter Art in ziemlich
gutem
Stande. Die
Gebäude aber sind schlecht, iedoch ist das Münster oder die Kirche zum H. Creutz
desto kostbarer und Maßiver, davon der erste Stifter Henrich von Schöneck, der
44.
Bischoff zu Augspurg, der an. 1368. allda
gestorben, gewesen. Anno
1497. sind an derselben die 2. Thürne eingefallen, doch ist das andere noch in
gutem Stande. Ausser dieser Haupt-Kirche sind noch die Kirchen zu unserer lieben
Frauen S. Johann, S. Veit, S. Sebald, S. Michael,
die Capelle S. Nicolai, die Capelle S. Georgens, eine
Spital-Kirche und ein Augustiner- ein Dominicaner- ein Barfüsser-Closter,
ingleichen auch ein Nonnen-Convent, so derer Krancken pflegen und ausserhalb der
Stadt ein verschlossenes Nonnen-Closter, von mehr als 100. Nonnen. |
|
|
Die
gantze Stadt ist
Catholisch. Mit dem
Hertzoge
zu Würtenberg hat sie
öffters zu streiten, der auch einmahl 2.
Bürger, so ihm ins Gehege gegangen,
todt schiessen lassen. Vor diesem stunde diese Stadt unter dem
Abt zu Lorch. Ihr
Wapen ist ein im rothen Felde springendes silbernes Einhorn. Der Reichs-Anschlag
ist
monatlich 3. zu Roß und 5. zu Fuß oder am
Gelde 176. in 60. Monaten 10560.
fl. zur Unterhaltung des
Cammer-Gerichts 75. und 125. fl. |
- Crus. Ann. Suec. ...
- Dresser de Vrb.
Germ. ...
- Lünig Reichs-Archiv.
Part. spec. Cont.
3. & 4.
- Triers Einleit. zur Wapen-Kunst ...
- Pfeffinger ad
Vitriar.
Jur. Publ. ...
|
|
{Sp. 829|S. 428} |
|
|
|
- Zeiller Topogr. Suec.
...
- Reichs-Geogr. VII. ...
- Limnaeus Jur. Public. ...
- Knipschild de
Jur. Ciuit. ...
- Crusius Schwäbische Chronic. Th.
II. B. IX. ... und
Mosers Fortsetzung
derselben ...
- Bibliotheca Scriptor. Sueuicor. ...
- Moser
Reichstädtisches Hand-Buch, it. Reichs-Hof-Raths Conclusa.
|
|
|
|