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Zedler: Land-Friede HIS-Data
5028-16-410-9
Titel: Land-Friede
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 16 Sp. 410
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 16 S. 216
Vorheriger Artikel: Land-Freye
Folgender Artikel: Land-Friede-Bruch
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Land-Friede, Lat. Pax publica oder profana, ist ein gewisser aufgerichteter Vertrag im Teutschen Reiche, Vermöge dessen keiner den andern befehden oder mit Kriege überzühen kann, welcher nach diesem zu einem beständig gültigen Reichs-Gesetze gemacht worden.
  Ehe dieser zum Stande kam war nichts gemeiner, als daß nicht nur Reichs-Stände einander selbst, sondern auch dererselben Unterthanen und Pflichtverwandten die, so ihnen am Stande gleich oder höher waren, befehdeten, auch wohl sich nicht entblödeten, ihre Landes-Herren selbst feindlich anzugreiffen.
  • Tacitus de Mor. …
  • Müller Reichs-Tags St. …
  • Horn Iur. publ. …
  • Hahn Reichs-Hist. Th. II. …
  • Wippo Vita Conr. Sal.
  • Ruodgerus Vita Brun. …
  • Otto Frising. Chron. …
  • Trithemius Chron Hirsaug. …
  • Vrstisius Fragment. Hist. …
  • Vrb. IV. Epist. apud Leibnit. Prodr. Cod. …
  • von Ludewig ad A.B.
  • Spener l.c. …
  Es war zwar der Kayser höchster Reichs-Richter, und hatte sein Hof-Gerichte, wenn aber  
  {Sp. 411|S. 217}  
  die Austräge die Sachen nicht so fort auszumachen wusten, blieb kein Mittel mehr übrig, als zum Schwerdte zu greiffen. Spener l.c.
  Man war derohalben beständig auf Mittel bedacht, dergleichen Plackereyen und frevelhafftigen Beginnen nachdrücklich zu begegnen, und sie, wo es möglich, gar abzubringen.
  • Spener l.c. …
  • Müller l.c.
  Man findet auch schon in denen ältesten Zeiten Theils in gewissen Staaten, Theils auch von denen Kaysern selbst errichtete allgemeine Bündnisse, so den Namen eines Land-Friedens führen, die aber mehr nur ein Stille-Stand, als ordentlicher Friede zu nennen sind, weil sie nur auf eine gewisse Zeit gesetzt wurden, da es dann nach verstrichener Zeit wieder nach der alten Gewohnheit her zu gehen pflegte.
  • Spener l.c. …
  • Müller l.c. ...
  Theils verdienten auch nicht ein Mahl den Namen, weil offt nur darinnen versehen worden, daß man einem zu gewisser Zeit den Krieg oder die Fehde ankündigen sollte, damit er auch einige Zeit sich in Gegenverfassung zu stellen übrig hätte, welches selbst die goldene Bulle bestätiget.
  • Datt de Pace
  • Spener l.c. …
  • Müller l.c. ...
  Unter diesen Frieden findet man verschiedene vom 10. und folgendem Jahrhunderten, als:  
 
  • unter Conraden dem I. dessen Kranzius Metropol … gedencket.
 
  • unter Henrichen dem I.
  • Contin. Chron. Reginonis ad an. 920.
  • Spener l.c
 
  • unter Conraden dem II. im Jahre 1039. der zu Speier gemacht worden.
  • Goldastus l.c. …
  • Datt l.c. …
 
  • unter Henrichen dem III. im Jahre 1044.
Datt l.c. ...
 
  • von Lothario im Jahre 1145.
  • Bruschius.
  • Abbas Vrspergensis.
  • Crusius Schwäb. Chron. Th. II. B. VI. ...
  • Annal. Hildesheim. ad an. 1135.
  • Datt l.c. ...
  • Spener l.c. ...
 
  • unter Kayser Friedrichen dem I. im Jahre 1187. zu Nürnberg, im folgenden zu Mayntz.
  • Conradus Vrspergensis ad an. 1187.
  • Addit. Lamb. Schaffnab.
  • Godefrid. Monachus S. Pantal. ad an. 1188.
  • Io. Sarisberiensis Ep. ...
  • Müller l.c. ...
  • Hugecius Chron. Bohem. ad an. 1187.
  • Stumpff Schweitz. Chron. ...
  • Pfeffinger l.c. ...
  • Conring de Orig. ...
  • Spener l.c.
  • Glafey Pragm. Gesch. der Cron Böhmen. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • unter Philippo im Jahre 1201.
  • Goldastus l.c. …
  • Datt l.c. ...
  • Pfeffinger l.c. ...
 
  • unter Otten dem IV. im Jahre 1208. welchen er nebst denen Meißnern, Polen, Böhmen und Ungern aufgerichtet.
  • Godfridus Monachus ad an. 1208...
  • Fragment. Histor. apud Vrstisium Script. Rer. ...
  • Datt l.c. ...
  • Spener l.c. ...
  • Pfeffinger l.c.
 
  • unter Friedrichen dem II. im Jahre 1234: zu Franckfurt, 1235. zu Mayntz.
  • Goldastus l.c. …
  • Albericus Mon. trium Font. ...
  • Godefrid. Monachus ad an. 1235.
  • du Fresne Glossar.
  • Datt l.c. ...
  • Conring de Orig. Iur. ...
  • Müller, Pfeffinger et Spener ll.c..
 
  • unter König Wilhelmen im Jahre 1255.
  • Datt l.c. ...
  • Pfeffinger l.c.
 
  • unter Rudolphen dem I. im Jahre 1287.
 
  {Sp. 412}  
 
  zu Würtzburg, 1291 zu Speier.
  • Datt de Pace Imp. ...
  • Lehmann Speier. Chron. ...
  • Pfeffinger et Spener ll.cc.
 
  • unter Adolphen dem I. im Jahre 1293. zu Cöln.
  • Datt l.c. ...
  • Pfeffinger l.c.
 
  • unter Albrechten dem I. welcher unter dem Titel: Erneuerte Satzung, beym Goldasto l.c. ... anzutreffen, welche auch so gar in Sachsen, wie man aus der letztern Glosse des Sachsen-Spiegels ... ingleichen dem Magdeburgischen Weichbilde Art. 35 abnehmen kann, in grossem Ansehen gestanden.
  • Datt de Pace ...
  • Pfeffinger l.c.
 
  • unter Ludewigen aus Bayern,
  • Trithemius Chron. Hirsaug. ....
  • Bruschius Catal. Episc. Spir.
  • Henr. Rebdorff. Annal.
  • Datt l.c. ...
  • Pfeffinger l.c.
  • Lehmann Speier. Chron. ...
 
  und obwohl Rebdorff grosses Wesen aus diesem Frieden machet, so meldet er doch gleich darauf, daß bald ein neuer Krieg zwischen denen Fürsten und Ständen entstanden, den kaum der Kayser beylegen können,
Spener l.c. ...
 
  • unter Carln dem IV. im Jahre 1351. 1353.
  • Lehmann Speier. Chron. ...
  • Trithem. Chron. ad an. 1354.
  • Rebdorff. l.c. ...
  • Datt l.c. ...
  • Spener l.c.
  • Pfeffinger l.c. ...
 
  • Dessen Sohn Wenceslaus richtete sich hierinnen nach dem Beyspiele seines Vaters, und hat ausser dem Land-Frieden zu Franckfurt im Jahre 1389. noch in diesem Jahre den berühmten Land-Frieden zu Eger zu Stande gebracht.
  • Lehmann l.c. …
  • Datt l.c. …
  • Spener l.c. …
  • Pfeffinger ad Vitr. …
 
  • unter desselbigen Bruder Sigmunden findet man den Land-Frieden zu Eger im Jahre 1437. der zu Nürnberg im Jahre 1438. bestätiget worden.
  • Datt. l.c. ...
  • Lehmann l.c. ...
  • Spener et Pfeffinger ll.cc.
 
  • unter Albrechten dem II. ward der vorige Land-Friede im Jahre 1438. bestätiget, auch zugleich wegen Eintheilung des Reichs in gewisse Creyße gerathschlaget, damit man denselben desto besser handhaben könnte.
  • Schilter Instit. Iur. ...
  • Datt l.c. ...
  • Spener l.c. ...
  Unter Kayser Friedrichen dem III. zeigte sich der Eifer zu einem rechten Land-Frieden zu gelangen noch deutlicher, doch lieffen wegen übergrosser Freyheit die ersten Vorschläge noch fruchtloß ab. Spener l.c. ...
  Die unter ihm errichteten Land-Frieden sind vom Jahre 1466. zu Nürnberg, welcher im Jahre 1467. zu Mülbenstadt bestätiget und im Jahre 1471. zu Regenspug verlängert worden; ingleichen die zu Franckfurt vom Jahre 1486. zu Nürnberg vom Jahre 1487. und zu Franckfurt vom Jahre 1489.
  • Goldastus l.c. ...
  • Schilter Instit. Iur. ...
  • Datt l.c. ...
  • Lehmann l.c. ...
  • Spener l.c.
  • Müller Reichs-Tags-Theatr. Vorstell. ...
  • Pfeffinger ad Vitr. ...
  Die zu Behauptung der Ruhe hin und wieder in denen   
  {Sp. 413|S. 218}  
Bündnisse und Frieden in den Landschaften Landschaften und von denen Ständen errichtete Bündnüsse oder Land-Frieden sind gleich Falls häuffig anzutreffen, als:  
 
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1325. zwischen denen Städten Maintz, Worms, Straßburg, Speier, Oppenheim.
  • Lehmann l.c. ...
  • Knipschild de Iure ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahr 1338 zwischen Worms, Straßburg, Speyer und Maintz.
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Zwischen Worms, Maintz, Speier und Oppenheim im Jahre 1350.
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1365. zwischen Straßburg, Worms und Speier.
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1366. zwischen denen Pfaltz-Grafen Ruprechten dem ältern und jüngern mit denen Städten Worms und Speier.
  • Lehmann l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Ein anderer am Rheine im Jahre 1390.
  • von Lerch von dem Reichs-Riterl. Adels Herk. Grunds. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • In Elsaß ist der oberste, obere und untere Land-Frieden bekannt, deren zu unterschiedenen Zeiten Meldung gethan wird, als
    • im Jahre 1332. im Rheinischen Land-Frieden Kayser Ludewigs;
    • im Jahr 1379. im Bündnisse Pfaltz-Graf Ruprechts;
    • im Jahre 1381 im Rheinischen Bündnisse;
    • im Jahre 1382. im Rheinischen und Schwäbischen Bündnisse;
    • im Jahre 1351. im Bündnisse Kayser Carls des IV. mit denen Städten Maintz, Straßburg, Worms und Speier.
  • Albertus Argentinensis apud Vrstisium Script. Rer. Germ. ...
  • Herzog Elsaß Chron. III. 2.
  • Knipschild de Iur. ...
  • Lehmann l.c. ....
  • Diplomat. apud Schiltern Script. Reg. Germ. ...
  • Datt l.c. ...
  Weiter findet man dergleichen Land-Frieden  
 
  • unter Herzog Henrichen dem Löwen in Bayern.
Andreas Presbyter Chron. Bauar.
 
  • im Jahre 1345. in Bayern und Francken.
  • Rebdorff Annal. ...
  • Datt l.c.
 
  • So gedenckt auch Trithemius Vita Wichardi eines solchen Land-Friedens im Jahre 1354. gleich Falls in Francken und Bayern.
Datt l.c. ...
 
  • Eines andern im Jahre 1389. oder nach andern 1379. thut Herzog Elsaß. Chron. wie auch Lehmann l.c. ... Meldung.
Datt l.c. ...
 
  • Eben diese gedencken eines Land-Friedens in der Wetterau, dessen Ursprung vermuthlich in dem Vertrage vom Jahre 1333. zu suchen.
  • Creidenmann vom Teutsch. Adels Staate ...
  • Knipschild de Iure ...
  • von Lerch l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Ein ander merckwürdiges Bündniß ist das im Jahre 1340. welches die Städte Gellnhausen, Friedberg, Franckfurt und Wetzlar, welche bey dem vorigen befindlich, errichtet haben.
Datt l.c. ...
 
  • Dieser ward im Jahre 1349. erneuert, doch trat Wetzlar davon ab.
  • Diplom. apud Schiltern Script. Rer. Germ. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1382. waren gedachte vier Städte aber Mahls in ein besonder Bündniß ge-
 
  {Sp. 414}  
 
  treten.
  • Diplom. apud Schiltern l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1343 trat die Stadt Trier mit zu dem Luxemburgischen Bündnisse.
  • Kyriander Annal. Treuir. ...
  • Brovverus Annal. Treuir. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Eines Land-Friedens in Lothringen, so im Jahre 1356. zu Trier gestifftet worden, gedenckt Kyriander l.c. ...
  • Brovverus l.c. ...
  • Datt l.c. ...
 
  • Eines andern in Zytphen, Geldern u.s.w. thut Pontanus Hist. Geldr. ... und Datt l.c. ... Meldung.
 
 
  • Was in Nieder-Sachsen zwischen Hertzog Otten an der Leine, Albrechten Ertz-Bischoffe zu Magdeburg, Albrechten Ertz-Bischoffe zu Halberstadt, Friedrichen Hertzoge zu Braunschweig, Bussone von Regenstein, Henrichen von Hohnstein, Dietrichen und Conraden, Grafen zu Wernigerode, Günthern von Stalberg und andern wegen eines Land-Friedens vorgegangen sey, bezeuget Krantzius Saxon.
Datt l.c. ...
 
  • In Westphalen richtete zuerst im Jahre 1370. Bischoff Henrich Speigel zu Paderborn einen Land-Frieden auf.
  • Lerbeccius Chron. Episc. Mind. apud Leibnit. Script. Rer. Brunsu. ...
  • Krantzius Metrop.
  • Datt l.c. ...
 
  • Dieser Land-Friede ward nachgehends im Jahre 1392. erneuert, und auch des wegen die Gesellschafft von dem Rosen-Crantze und die Brüderschafft von dem Roß-Kamme aufgerichtet.
  • Gobelinus Persona Cosmodrom ...
  • Stangefol. Annal. Westphal. ...
  • Gerh. de Schiren Chron apud eumd.
  • Datt l.c. ...
 
  • Eines um das im Jahr 1354 in Österreich errichteten Land-Friedens gedenckt Trithemius Chron. Hirsaug. in Vita Wichardi, wo er zugleich meldet, daß der Friede in Thüringen, der Marck, Polen, Hessen und Böhmen bestätiget worden.
Datt l.c. ...
 
  • Im Jahre 1400. errichtete Graf Eberhard zu Würtemberg einen Land Frieden mit einigen benachbarten Schwäbischen Städten.
Datt de Pace Imp. publ. ...
 
  • Im Jahre 1410. hatte er einen mit der Stadt Eßlingen aufgerichtet.
Datt l.c. ...
 
  • Dergleichen ward im Jahre 1418. mit andern Ständen und Städten aufs neue gemacht.
Datt l.c. ...
 
  • Einen andern findet man im Jahre 1419. zwischen Henriette, Grafin zu Würtemberg, im Namen Ludewigs und Ulrichs, im Namen ihrer Söhne mit der Stadt Eßlingen errichtet.
Datt l.c. ...
 
  • Gedachte beyde Brüder richteten im Jahre 1434. einen mit denen Städten Eßlingen, Reutlingen und Weil auf, Datt l.c. ... welchen sie im Jahre 1437. auf 5. Jahre verlängerten.
Datt l.c. ...
  Datt l.c. ...
 
  • Nicht weniger hatte im Jahre 1418. Pfaltz-Graf Otto mit der Stadt Eßlingen ein Bündniß.
Datt l.c. ...
 
  • Keine andere Absicht, als den Land-Frieden zu erhalten, war auch im Jahre 1397. ein Bündniß zwischen Herzog Leopolden von Österreich und eini-

    {Sp. 415|S. 219}

    gen Schwäbischen Städten geschlossen.
Datt l.c. ...
 
  • So ward auch im Jahre 1435. ein Land-Friede in Schlesien aufgerichtet.
Diplomatar. Bohemo-Siles. n. 140. apud de Sommersberg Script. Rer. Siles. ...
 
  • Aus keiner andern Ursache ward auch im Jahre 1488. der Schwäbische Bund, welcher nach diesem einige Mahl bestätigt ward, zu Stande gebracht.
Datt l.c. ...
  Aller Gegen-Anstallten ungeachtet aber schien es unmöglich, in Teutschland hierinnen eine Änderung zu treffen, daß ein allgemeiner Land-Friede Stat finden würde; doch kam er nach häuffig angewandten Bemühungen endlich unter der Regierung Kayser Maximilians des I. zum Stande.
  • Müller Reichs-Tags St. B. I. ...
  • Bilderbeck Teutsch. Reichs St. Th. III. ...
  • Pfeffinger ad Vitr. ...
  • Spener Teutsch. Staats-Rechts Lehre ...
  Dazu gab sonderlich der Italiänische und Türcken-Krieg Ursache, zu welchem der Kayser Reichs-Hülffe begehrte, darein aber die Stände nicht eher willigen wollten, bis er den Land-Frieden feste gesetzt und die Gerichte zu Stande gebracht hätte. Datt l.c. ...
  Diesem Verlangen zu Folge wurden auf dem Wormsischen Reichs-Tage mit Einwilligung des Kaysers aus denen drey grossen Reichs-Collegiis gewisse Personen abgeschickt, und ihnen aufgetragen, einen Entwurff von dem Land-Frieden zu machen. Als aber indessen eine Hülffe wieder die Frantzosen bewilligt ward, wollten die Reichs-Städte nicht anders beystimmen, als wenn der Land-Frieden würcklich aufgerichtet wäre. Datt l.c.
  Es ward des wegen dem Kayser der gemachte Entwurff alsobald überreicht, welcher denselben mit seinen Räthen reifflich in Erwegung zog, und als die Stände die Sache nicht länger verzühen wollten, zugleich sein Bedencken wegen der Handhabung des Friedens von sich gab. Datt l.c. ...
  Darauf machten die Deputirten einen andern Entwurff, und wurde nach einigen Erinnerungen derer Reichs-Städte am St. Jacobs Tage im Jahre 1495. des Reichs Gutachten überantwortet. Datt l.c. ...
  Endlich kam nach einigen Streitigkeiten über den Articel von denen Pfändungen, so endlich gar ausgelassen ward, die Sache zu einem förmlichen Reichs-Schlusse, so der Königliche Land-Friede genennet wird, welcher nunmehr in allen Kayserlichen Capitulationen bestätigt wird.
  • Müller l.c. …
  • Datt de Pace Imperii publica
  • Spener l.c. …
  • Goldastus Constitut. Imperial.
  • von Falckenstein Nordg. Alterth. Th. I.
  • Pfeffinger l.c. …
  Über diesem zu halten, verbanden sich gesammte Stände bey 12000. Marck feines Goldes.
  • Datt l.c. ...
  • Spener l.c. …
  Dieser Land-Friede nun ist das wahre Band im Teutschen Reiche zwischen Haupt und Gliedern, und die alte Art zu richten gantz in eine andere Gestallt gebracht, des wegen auch des Reichs Cammer-  
  {Sp. 416}  
  Gerichte errichtet werden müssen. Zschackwitz Rechts-Anspr. der Europ. Staaten Th. II. Abth. I. …
  Er ist nach diesem ausser denen Kayserlichen Capitulationen auf unterschiedenen Reichs-Tagen bekräfftiget worden, als  
 
  • im Jahre 1500. 1510. zu Augspurg;
  • im Jahre 1521. zu Worms;
  • im Jahre 1522 zu Nürnberg;
  • im Jahre 1529. zu Speier;
  • im Jahre 1541. zu Regenspurg;
  • im Jahre 1542. 1543. zu Nürnberg;
  • im Jahre 1545. zu Worms;
  • im Jahre 1548. 1551. 1555. zu Augspurg
  • im Jahre 1557. zu Regenspurg und Speier;
  • im Jahre 1559. zu Augspurg;
  • im Jahre 1564. zu Worms;
  • im Jahre 1566. zu Augspurg;
  • im Jahre 1569. zu Franckfurt;
  • im Jahre 1570. zu Speier;
  • im Jahre 1582. zu Augspurg;
  • im Jahre 1594. 1613. 1641. zu Regenspurg.
Pfeffinger l.c. …
  Zu besserer Vorsicht ward auch im Jahre 1501. der Päbstliche Legate Raymundus veranlaßt, diesen Land-Frieden unter Drohung der Kirchen-Censur gegen die Verbrecher noch mehr zu bestärcken.
  • Datt l.c. ...
  • Müller l.c. …
  Die Haupt-Articel des Land-Friedens, wie er nach der Zeit verbessert worden, sind:  
 
1.) Alle offene Fehden sollen im gantzen Reiche abgethan seyn.
2.) Niemand soll den andern bekriegen, überzühen, berauben, fahen, oder einige gewaltige Thätlichkeit gegen ihn verüben, sondern in ordentlichem Rechte seine Sachen austragen.
3.) Niemand soll dem andern seine Unterthanen abzühen, verhetzen, in Schutz gegen die Herren nehmen, sie aber sonsten sicher durch die Lande passiren, zühen und ihr Gewerbe treiben lassen
4.) Die Herrenlose Knechte, Land-Streiffer, Hecken-Reuter u.s.w. soll ieder Reichs-Stand nicht dulden, sondern zerstreuen, oder sie aufheben, und allen Falls durch die Nachbaren sich helffen lassen.
5.) Niemand soll denen Land-Frieden-Brechern mit Rath oder That beystehen, sondern gegen dieselben alle gebetene Hülffe leisten.
6.) Die angesonnene Exsecution gegen den Land-Frieden-Brecher soll Niemand ohne wichtige Ursache weigern, auch des Ächters Güter zu seinem Vortheile nicht hinterhalten.
Spener l.c. …
  Man siehet also aus vorhergehendem, daß so wohl durch Thun als durch Lassen ein Land-Friedens-Bruch begangen werden kann. Spener l.c. …
  Ehe dessen ward ein solcher Verbrecher, nach dem er von Stande war, mit Hunde- Sessel- und Pflug-Schaar-Tragen bestrafft.
  • Wittich. Annal. …
  • Otto Frisingensis de Gestis Frid. … apud Vrstisium
  • Spener l.c. …
  • von Falckenstein Nordg. Alterth. Th. I.
  Nach diesem ist, wie aus denen Reichs-Abschieden zu ersehen, die Reichs-Acht, wie auch, wenn ein Verbrecher zur gefänglichen Hafft gebracht wird, die Todes-Straffe darauf gesetzt.
  • Recessus Imp. a. 1548. Tit. von Poen der Friede-Brecher.
  • Constitut. Crim. Artic. 128.
  • Carpzov de Regia Lege …
  • Gailius.
  • Bechtius de Securitate
  {Sp. 417|S. 220}  
   
 
  • Maulius de Pace publica Franckfurt 1634. in 4.
  • Struv Bibl. Iur. Select. …
  • Pfeffinger l.c. …
  • Spener l.c. …
     

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Stand: 31. Mai 2023 © Hans-Walter Pries