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Zedler: Wörter-Buch HIS-Data
5028-58-68-8
Titel: Wörter-Buch
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 58 Sp. 68
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 58 S. 47
Vorheriger Artikel: Wörter
Folgender Artikel: Wörter-Buch, (Deutsches)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

  Text Quellenangaben
  Wörter-Buch, Lexicon, was darunter verstanden werde, ist einem jeden mehr als zu bekannt, gleichwie auch, daß dieselben von zweyerley Art sind. Die eine Art derselben hat mit denen Sprachen, und die andere mit denen Wissenschafften zu thun.  
  Jene Wörter-Bücher, welche mit denen Sprachen beschäfftiget sind, sind älter als diese, welche mit denen Wissenschafften umgehen. Jenen kommet auch der Nahme: Lexicon, mit mehrern Rechte zu, als diesen.  
  Denn in der That kommet Lexicon von dem Griechischen Worte lexis oder Wort her, und heisset nur ein Vocabularium, Dictionarium oder Wörter-Buch; dergleichen wir von allen Sprachen haben, und handeln von denen Lateinischen Wörter-Büchern insonderheit Olaus Bortichius in Diss. de jejunitate Lexicorum Latinorum; und Johann Leonh. Frisch von denen ersten Deutschen Wörter-Büchern, so in Deutschland gedrucket worden (verstehe von Deutsch-Lateinischen Wörter-Büchern), Berlin 1739 in 4, so auch in den Actis Scholasticis, Band II ... stehet.  
  Nach der Zeit aber ist dieser Nahme auch denenjenigen Schrifften eigen worden, die Sachen und Wissenschafften in alphabetischer Ordnung vortragen. Man findet daher in den Bibliothecken, ausser denen vielen  
 
1) Historischen Lexicis, oder, wie sie die Frantzosen in ihrer Sprache genennet, Dictionairen,
2) Biblische,
3) Theologische,
4) Juristische,
5) Medicinische,
6) Philosophische,
7) Mathematische,
8) Staats- Zeitungs- und Conversations-
9) Antiquitäten-
10) Heiligen-
11) Schul-
12) Adels-
13) Kunst- oder Handwercks-
14) Natur-
15) Gelehrten-
16) Geographische,
17) Haußhaltungs- ja auch
18) Frauenzimmer-
  und endlich noch Diebs- und Spißbuben-Lexica:
 
  woraus denn ein jeder den Brauch und Mißbrauch dieses Worts leichtlich erkennen kan.  
  Inzwischen ist denen Alten dieser Nahme: Lexicon, so wohl als auch diese Art zu schreiben, fast unbekannt gewesen.  
  {Sp. 69|S. 48}  
  Man lese hiervon des sel. Herrn Johann Peter von Ludwig Vorrede zu diesem Universal-Lexico, so vor dem ersten Theile desselben befindlich.
  Von einigen Arten angezogener Lexicorum handeln auch besondere Artickel.[1]
[1] HIS-Data: siehe
 
  Übrigens wäre noch zu wünschen, daß man ein Wörter-Buch von den neuen Ämtern herausgäbe, und diese Beschäfftigung würde einem gelehrten Mann sehr anständig seyn. Ein solches Werck würde, wie Bayle im Histor. und critischen Wörter-Buche beym Worte: Velser, erinnert, den Übersetzern und Lesern viel Dienste leisten, denn z.E. es würde uns lehren, was man durch Duumvir Augustanus, des Marcus Velsers beständigen Titel, verstehen muß. Consul von Augspurg ist nicht gut übersetzet, denn die Bürgermeisterliche Würde der Römer, ist der Würde derjenigen nicht gleich gewesen, die man Zweymänner von Augspurg nennet.  
  Herr Bayle bemercket ferner, daß eines von den schönsten Ämtern in Holland, nemlich eines Pensionarius, am allerschlechtesten von der Welt benennet sey. Sein Nahme ist von einer gantz und gar äusserlichen Zufälligkeit hergenommen, weil derjenige, der es verwaltet, von dem gemeinen Wesen ein Jahr Geld bekömmt, und giebt nicht den geringsten Begriff weder von den Rechten, noch den Verrichtungen desjenigen, der es bekleidet. Man findet sie in des Furetiere Wörter-Buche, welches Beauval verbessert hat, sehr wohl ausgeleget. Ein mehrers hiervon findet man beym Bayle l.c. wo der Herr Prof. Gottsched in einer Note einen ähnlichen Fehler angemercket, der mit seinem berühmten Landsmanne Hevelius begangen wird, wenn man ihn einen Bürgermeister von Dantzig nennet, da er doch nur Raths-Herr der alten Stadt in Dantzig gewesen, welche nicht einmahl einen Bürgermeister hat.  
  Der Irrthum ist aber ebenfalls aus der Lateinischen Benennung Consul entstanden, den sich die Danziger Rathsherren deswegen im Lateinischen beylegen, weil sie sich aus Ehrerbietung gegen die Senatoren des Pohlnischen Reichs, nicht Senatores nennen wollen.  
  Nach der wahren Bedeutung und Abstammung des Wortes Consul, a consulendo, gehet es auch gar wohl an, einen jeden Rahtsherrn einen Consulem zu nennen: Denn ohne Zweiffel hat Brutus, bey Befreyung der Römischen Republick, diese bescheidene Benennung mit allem Fleisse erwählet, und sich nebst seinen Amtsgehülffen, nur Räthe des gemeinen Wesens nennen wollen: um die Bürger um so viel mehr zu überreden, daß die Königliche Gewalt gantz abgeschaffet worden. Ein regierender Bürgermeister in Dantzig, wird also auch mit gutem Rechte der Präsident genennet, sowie die übrigen, die nicht würcklich regieren, Proconsules genennet werden, wenn man sie Lateinischen nennen will.  
  Überhaupt aber läst sich bey dieser Veranlassung wahrnehmen, wie lächerlich die geschwornen Lateinischen Stillisten handeln, wenn sie uns bey aller Gelegenheit mit den Römischen Titeln, der  
 
  • Consulum,
  • Proconsulum,
  • Praetorum,
  • Aedilium,
  • Tribunorum,
  • Duumvirorum,
  • Trium virorum,
  • Decemvirorum
  • u.d.g.
 
  aufgezogen kommen. Sie reden von Provintzien, Ste-  
  {Sp. 70}  
  ckenbündeln und Beilen, von Lictoren und Schiffschnäbeln, wo auch nicht der geringste Schatten von dem allen zu finden ist. Der berühmte Werenfels hat diese Schwachheit in seiner Abhandlung, de Meteoris Orationis, sehr schön beschrieben, wenn er sagt: [15 Zeilen Lateinischer Text].  
     

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Stand: 7. Februar 2012 © Hans-Walter Pries