Titel: |
Wörter-Buch |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
58 Sp. 68 |
Jahr: |
1748 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 58 S. 47 |
Vorheriger Artikel: |
Wörter |
Folgender Artikel: |
Wörter-Buch, (Deutsches) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
- Transkribierter griechischer Text der Vorlage
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Text |
Quellenangaben |
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Wörter-Buch, Lexicon, was darunter
verstanden werde, ist einem jeden mehr als zu
bekannt, gleichwie auch, daß dieselben von
zweyerley
Art sind. Die eine Art derselben hat mit
denen
Sprachen, und die andere mit denen
Wissenschafften zu
thun. |
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Jene Wörter-Bücher, welche mit denen
Sprachen beschäfftiget sind, sind
älter als diese,
welche mit denen Wissenschafften umgehen.
Jenen kommet auch der
Nahme: Lexicon, mit
mehrern
Rechte zu, als diesen. |
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Denn in der
That kommet Lexicon von dem
Griechischen
Worte
lexis oder Wort her, und heisset
nur ein Vocabularium, Dictionarium oder Wörter-Buch; dergleichen wir von allen
Sprachen haben, |
und handeln von denen
Lateinischen Wörter-Büchern insonderheit
Olaus Bortichius in
Diss. de jejunitate Lexicorum Latinorum; und
Johann Leonh. Frisch von
denen ersten
Deutschen Wörter-Büchern, so in
Deutschland
gedrucket worden (verstehe von
Deutsch-Lateinischen Wörter-Büchern),
Berlin
1739 in 4, so auch in den Actis Scholasticis,
Band
II ... stehet. |
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Nach der
Zeit aber ist dieser Nahme auch
denenjenigen
Schrifften
eigen worden, die
Sachen
und Wissenschafften in
alphabetischer
Ordnung
vortragen. Man findet daher in den
Bibliothecken,
ausser denen vielen |
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1) |
Historischen Lexicis, oder,
wie sie die Frantzosen in
ihrer Sprache
genennet,
Dictionairen, |
2) |
Biblische, |
3) |
Theologische, |
4) |
Juristische, |
5) |
Medicinische, |
6) |
Philosophische, |
7) |
Mathematische, |
8) |
Staats- Zeitungs- und
Conversations- |
9) |
Antiquitäten- |
10) |
Heiligen- |
11) |
Schul- |
12) |
Adels- |
13) |
Kunst- oder
Handwercks-
|
14) |
Natur- |
15) |
Gelehrten- |
16) |
Geographische, |
17) |
Haußhaltungs- ja
auch |
18) |
Frauenzimmer-
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und endlich noch Diebs- und
Spißbuben-Lexica:
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woraus denn ein jeder den Brauch und
Mißbrauch dieses Worts leichtlich
erkennen
kan. |
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Inzwischen ist denen
Alten dieser
Nahme:
Lexicon, so wohl als auch diese
Art zu
schreiben,
fast unbekannt gewesen. |
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{Sp. 69|S. 48} |
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Man lese hiervon des sel.
Herrn
Johann Peter von Ludwig
Vorrede zu diesem
Universal-Lexico, so vor dem ersten
Theile
desselben befindlich. |
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Von einigen Arten angezogener Lexicorum
handeln auch besondere
Artickel.[1] |
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Übrigens wäre noch zu wünschen, daß man
ein Wörter-Buch von den neuen
Ämtern
herausgäbe, und diese Beschäfftigung würde
einem
gelehrten
Mann sehr anständig seyn. Ein
solches
Werck würde, wie
Bayle im Histor. und critischen
Wörter-Buche beym Worte: Velser,
erinnert, den
Übersetzern und Lesern viel
Dienste leisten, denn
z.E. es würde uns lehren, was man durch
Duumvir Augustanus, des
Marcus Velsers beständigen
Titel,
verstehen
muß.
Consul von Augspurg ist nicht gut übersetzet,
denn die Bürgermeisterliche
Würde der Römer, ist der
Würde derjenigen nicht gleich gewesen, die man
Zweymänner von Augspurg
nennet. |
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Herr
Bayle bemercket ferner, daß eines von den
schönsten Ämtern in Holland, nemlich eines
Pensionarius, am allerschlechtesten von der
Welt
benennet sey. Sein
Nahme ist von einer
gantz
und gar äusserlichen Zufälligkeit
hergenommen, weil derjenige, der es
verwaltet,
von dem
gemeinen Wesen ein
Jahr
Geld
bekömmt, und giebt nicht den geringsten
Begriff
weder von den
Rechten, noch den
Verrichtungen
desjenigen, der es bekleidet. Man findet sie in des
Furetiere Wörter-Buche, welches Beauval
verbessert hat,
sehr wohl ausgeleget. Ein mehrers hiervon findet
man beym Bayle l.c. wo der Herr
Prof.
Gottsched in einer Note einen ähnlichen
Fehler angemercket, der mit seinem berühmten
Landsmanne Hevelius begangen wird, wenn man ihn einen
Bürgermeister von Dantzig nennet, da er doch nur
Raths-Herr der alten
Stadt in Dantzig gewesen,
welche nicht einmahl einen Bürgermeister
hat. |
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Der
Irrthum ist aber ebenfalls aus der
Lateinischen
Benennung
Consul entstanden, den
sich die Danziger Rathsherren deswegen im
Lateinischen beylegen, weil sie sich aus
Ehrerbietung gegen die Senatoren des
Pohlnischen Reichs, nicht Senatores nennen
wollen. |
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Nach der
wahren
Bedeutung und
Abstammung des Wortes Consul, a consulendo, gehet es auch
gar wohl an, einen jeden Rahtsherrn einen Consulem
zu nennen: Denn ohne
Zweiffel hat
Brutus, bey
Befreyung der Römischen Republick, diese
bescheidene Benennung mit allem
Fleisse
erwählet,
und sich nebst seinen Amtsgehülffen,
nur
Räthe des
gemeinen Wesens nennen wollen:
um die
Bürger um so viel mehr zu überreden, daß
die Königliche
Gewalt gantz abgeschaffet worden.
Ein
regierender Bürgermeister in Dantzig, wird
also auch mit gutem
Rechte der Präsident
genennet, sowie die übrigen, die nicht
würcklich
regieren, Proconsules genennet werden, wenn man sie
Lateinischen nennen will. |
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Überhaupt aber läst sich bey dieser
Veranlassung wahrnehmen, wie lächerlich die
geschwornen Lateinischen Stillisten handeln,
wenn sie uns bey aller
Gelegenheit mit den
Römischen
Titeln,
der |
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- Consulum,
- Proconsulum,
- Praetorum,
- Aedilium,
- Tribunorum,
- Duumvirorum,
- Trium virorum,
- Decemvirorum
- u.d.g.
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aufgezogen kommen. Sie
reden von
Provintzien, Ste- |
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{Sp. 70} |
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ckenbündeln und Beilen, von Lictoren und Schiffschnäbeln, wo auch nicht der
geringste Schatten von dem allen zu finden ist. Der
berühmte Werenfels hat diese Schwachheit in seiner
Abhandlung, de Meteoris Orationis, sehr schön beschrieben, wenn er
sagt: [15 Zeilen Lateinischer Text]. |
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