Stichworte |
Text |
|
Neue Herzöge |
Als aber nach Abgang des Carolingischen
Stammes in
Deutschland, die
Deutschen
Völcker
sich selbsten ein Oberhaupt
erwählten, und es ihnen frey stund, wie viel Gewalt
sie demselben über sich in die Hände geben
wolten, griffen sie nach ihrer
alten
Freyheit,
und machten sich wie vor den
Zeiten Carls des
Grossen
ihre
eigene
Hertzoge.
Denn da man nach Carln dem Gros- |
|
|
{Sp. 1740} |
|
|
sen von keinen
Sächsischen und Bayrischen Hertzogen lieset; so werden
nunmehro unter dem
Kayser
Arnulph die Hertzoge Luitolfus in
Sachsen, und
Luitpoldus in Bayern erwehnet. |
|
|
Die Schwaben aber sind noch etwas länger, und bis auf Conrad
I. unter der
Regierung
der
Grafen
verblieben. Denn da gedencket Wittekind Corbejensis derer
Grafen von Schwaben Erchanger, Berchtold und Burchards,
mit denen Conrad so viel zu thun gehabt. Walafrid
nennet sie missos et administratores imperatorum. Pfeffinger
heisset sie magnates Sueviae und camerae nuncios, welches
letztere er dem Eccard c.l. abgeborget, dessen
Worte
wir hieher setzen wollen: Nundum adhuc illo tempore,
sagt er,
Suevia in Ducatum erat redacta, sed fisco regio peculiariter parebat etc.
Procurabant ambas camerae, quos sic vocant, nuncii, Franciam ad Alpes tum
Werinhere, Sueviam autem Berthold et Erchanger Fratres. |
|
|
Endlich setzt gedachter Eccard noch ausdrücklich hinzu, daß
Burchard der erste
Hertzog
von Alemannien worden. Ob nun wohl das Chronicon St. Galli
sagt, daß
Erchanger nach der Überwindung Burchards und
Berchtolds sich zum Hertzoge in Schwaben 915 aufgeworffen, auch
denselben so gar schon 908 in dem Zuge wider die Ungarn einen Hertzog der
Schwaben nennet; so siehet man doch leichte, daß das Chronicon St. Galli von dem
blossen Unternehmen und der Anmassung des Erchangers
redet,
massen Eccard berichtet, daß die Schwäbischen
Fürsten
und Magnaten, bey denen doch damahls nach erlangter
Freyheit
eintzig und allein sich einen Hertzog erwählen gestanden,
niemahls dafür
erkennen wollen. |
|
|
Dergestalt ist nun Burchard, seiner Geburth nach ein
Graf
von Buchorn aus Schwaben, wieder der erste
Hertzog
in Schwaben gewesen, welcher solche
Würde
durch Übertragung der Schwäbischen
Fürsten,
wie die
Worte des Eccards lauten, erhalten, nachdem der
Kayser
Conrad den Erchanger und Berchtold
ihres an dem
Bischoff
Salomo von Constantz begangenen Verbrechens halber, und daß sie
dem Landfrieden
zuwider, den Conrad publicirt, das Schwabenland mit Waffen
beunruhiget, im Jahr 917 hinrichten lassen. |
|
|
Es konte der
Kayser
solch Verfahren mit dem Erchanger und Berchtold
gar wohl fürnehmen, angesehen dieselben als Kayserliche
Provintz-Verwalter und
blosse
Grafen
ihm dem Kayser zur Rechenschafft und Gebot stunden, daß daher gar kein Einwurf
zu machen, als wenn die
Hertzoge
dasiger Zeit unter einer unumschränckten
Regierung
und
Gewalt
der Kayser gestanden. Man siehet das Gegentheil wohl an dem Hertzog
Burcharden, welcher seines
Volcks
Nutzen offt schärfer gegen den Kayser behauptet, als es wohl diesem
lieb
gewesen. Zwar
sagt das Chronicon St. Galli, daß dem Burchard die
Güter der
hingerichteten Grafen beneficio nomino oder zur
Lehn gegeben worden, woraus
Merian folgern will, daß das Hertzogthum Schwaben die
Gestalt eines Lehns schon
dazumahl gehabt haben müsse. Allein es ist nicht nur bereits erwiesen, daß die
Grafen das Hertzogthum Schwaben nie besessen, und also unter ihren Gütern
allhier ihre allodiala und |
|
|
{Sp. 1741|S. 885} |
|
|
Eigenthum
verstanden werden müssen; sondern es kommen selbst die Worte des Chronici S.
Galli uns zu statten, welche
sagen: bona occisorum, exceptu ante Berthae,
quae Uxor Erchangeri fuit, beneficii nomine tradita sunt Burcardo, cui et
Sueviae ducatus cessit, daß also das Hertzogthum gantz was besonderes von
derer
Grafen
Gütern
gewesen, womit auch Eccard übereinstimmet, welcher den gantzen Verlauf mit dem
Bischoff
Salomo erzehlet. |
|
|
Diesem Burcard, welcher 926, in Mayland, auf Anstifften des
dasigen Ertz-Bischoffes, erschlagen ward, folgte in der
Regierung
im Jahre 928 Hermann, ein Fränckischer
Edelmann,
und Schwiegersohn Burchards, wiewohl ihn andere auch für dessen
Bruder ausgeben. Er stund mit dem
Kayser
Otten im Bündniß, und
hat das Schloß Bregentz, nebst dem dazu vielleicht damahls gehörigen Lindau
verwüstet. Fürstner will dieses Bündniß des Kaysers und
Hertzog
Hermanns gleichsam vor ein Merckmahl der schon damahligen
gewöhnlichen
Landes-Hoheit halten, wobey er noch am meisten erwähnet, daß die
Hertzogthümer schon dazumahl durch die
Weiber fortgepflantzet werden, massen
nicht nur Hermann auf solche Art zum Hertzogthum gelanget,
sondern auch nach ihnen Luitolff, des Kayser Ottens
Sohn, im Jahre 948 deswegen Hertzog von Schwaben worden, daß er des
Hermanns eintzige
Tochter,
Nahmens
Ida, zur
Ehe
gehabt. |
|
|
Wiewohl an eben diesem Luitolff der
Kayser, ob
er gleich der
Vater war, ein
Zeichen seiner
Hoheit
sehen ließ, indem er denselben angestiffteter Unruhe und Abtrünnigkeit halber
954 zu Fritzlar aller Lande
beraubte, und selbige an Burcharden II, einen Grafen
von Helffenstein, oder nach andern einen
Sohn Burchards I,
verliehe. Er söhnte sich aber bald mit dem Vater wieder aus, daß
Burchard nicht eher als nach dem
Tode Luitolfs 957 zum
Hertzogthum gelangte, welches er nach dem Zeugniß Hermann Contractus
bis 973 besessen. Dem entgegen
sagen Werlich und
Merian, daß Burchard noch vor des
Luitolffs Tode 955 bey Augspurg erschlagen worden. |
|
|
Soviel ist indessen gewiß, daß nach dieses Burchards II
Tode des Luitolffs
Sohn Udo oder Ouo
im Jahre 973
Hertzog
worden. Nicht lange hernach ward er auch Hertzog in Bayern.
Kayser
Otto II nahm ihn mit sich in Italien wider die
Saracenen. Als er aber nach der unglücklichen Schlacht bey Benevento 982 wieder
nach Hause kehren wolte, so
starb er unterwegs. |
|
|
Diesem folgete seyn Bruder Hermann nach. Nach diesem ist
sein Sohn gleiches
Nahmens
997 zum Hertzogthum gelanget, der mit dem
Kayser
Heinrichen II der
Kayser-Crone
halber in ein Mißverständniß gerieth, und die Stadt Straßburg verwüstete. |
|
|
Nach seinem
Tode kam 1004 sein
Sohn Hermann III
zum Besitz des Hertzogthums, der aber 1012 mit Tode abgieng, und keine männliche
Erben verließ. Dahero folgte ihm Ernst,
Marggraf
Heinrichs aus Österreich Sohn, welcher des verstorbenen
Hermanns III
Schwester, Gisela, zur Gemahlin
hatte. Es wurde aber dieser 1015 auf der Jagd, und zwar am Pfingst-Feste, mit
einem Pfeile aus Versehen er- |
|
|
{Sp. 1742} |
|
|
schossen, und hinterließ 2
Söhne, Ernsten und
Hermannen, welche alle beyde dem Vater in der
Regierung
gefolget. |
|
|
Ernst kam gleich nach dem
Tode des
Vaters 1015 zum
Hertzogthum. Nachdem aber derselbe sich wider den
Kayser
Conrad Salicus, nebst andern Deutschen
Hertzogen
1025 auflehnte, und ohnerachtet er durch seiner
Mutter Gisela
Vorbitte, welche den Kayser Conrad geheiratet, in eben selbigem Jahr zu
Gnaden
war aufgenommen worden; dennoch fortfuhr, wider den Kayser zu rebelliren; so
that ihn Conrad 1030 auf einem
Reichstage zu Ingelheim mit Bewilligung der
Deutschen
Stände in die
Acht, und übergab in eben demselben Jahre das
Hertzogthum seinem Bruder Hermann, der es auch behalten, nachdem sein Bruder
bald darauf in einem Scharmützel auf dem Schwartzwalde erschlagen wurde. Das
denckwürdigste dabey ist, daß Wippo zum Jahr 1027
sagt, Kayser
Conrad habe schon
in diesem Jahr den Hertzog Ernst auf das Schloß Giebichstein 3 Jahre lang ins
Elend geschickt, welches ihn doch nicht dahin vermögen können, daß er nach
erlangten Hertzogthum von seinem Beginnen wider den Kayser abgestanden wäre. |
|
|
Hermannen folgete, nach einigen Geschicht-Schreibern,
Heinrich, der Schwartze genannt, der ein
leiblicher Sohn
Kaysers
Conrads I gewesen, nach andern aber ward 1045 sein
Nachfolger Otto,
Pfaltzgraf am
Rhein, des
Hermanns Anverwandter, der aber
nicht länger als bis 1047
regieret. Er
starb ledigen
Standes, und wurde von
Kayser Heinrichen III, Otto, einen
Marggraf von Schweinfurth, Marggraf
Heinrichs
Sohn, mit dem Hertzogthum Schwaben beliehen. Dieser Marggraf von Schweinfurth
verließ nach seinem 1057 erfolgten Todt ebenfalls keine
Kinder, daher die
Kayserin Agnes, Heinrichs IV
Mutter und Vormünderin, den
Graf
Rudolphen von
Rheinfelden zum
Hertzog in Schwaben gemacht, und demselben ihre
Tochter zur
Ehe
gegeben. |
|
|
Sein Mitbuhler um das Hertzogthum war Berchtold, welchen zu
befriedigen, die Kayserin ein Theil Schwaben, unter dem Namen des Hertzogthums
Zähringen einräumen muste. Wofür sich aber jener, Rudolph,
gegen die Kayserl.
Familie so undanckbar erwiesen, daß er endlich des Kaysers Heinrichs
Gegen-Kayser und öffentlicher Feind wurde. Der erste
Grund zu solcher
Feindseligkeit war, daß
Hertzog
Rudolph nebst den meisten andern Deutschen
Fürsten bey dem Kayser wenig galt, massen die
Geistlichen und besonders der
Bischoff
Adalbert von Bremen den jungen Kayser völlig regierten. Gedachter
Adalbert vergab die
Bißthümer,
Ehren-Stellen, und
Güter nach seinem Belieben,
und lud dadurch fast einen durchgängigen Haß der Deutschen
Stände auf sich und
den Kayser, welcher endlich gar zu einem öffentlichen Kriege zwischen dem Kayser
und den
Sachsen ausschlug, der Römische Pabst, Hildebrand, goß noch mehr Öl ins
Feuer, und that den Kayser gar in den
Bann, wodurch er es auch dahin brachte,
daß der Kayser zu Canus die Loßsprechung persönlich in gröster Erniedrigung
holen muste. |
|
|
Als aber hierauf der
Kayser
wieder zu Kräfften
kam, vereinigte er seine
Macht
mit den Italiänischen |
|
|
{Sp. 1743|S. 886} |
|
|
Fürsten,
und hielt den Pabst in Italien sehr warm. Allein derselbe stellte sich hinter
die Deutschen Fürsten, und besonders hinter Rudolphen von
Schwaben, Berchtolden von Zähringen und Wolffen
von Bayern, welche auf einer Zusammenkunfft zu Forchheim im Bambergischen 1077
dem Kayser absagten, und Rudolphen zum
König
erwählten. Sobald der Kayser dieses in Italien
erfuhr, gieng er mit seiner
Armee nach Deutschland,
allda er Rudolphen vor Würtzburg eintraf, und in die Flucht
trieb. Rudolph flohe zu den
Sachsen, welche ihm mit aller
Macht
beystunden, so daß es nach vorhergegangenen unterschiedenen Actionen endlich bey
Merseburg im Jahr 1080 zu einem Haupttreffen kam, worin Rudolph
die rechte Hand verlohr, und an einer andern Wunde kurtz nach der Schlacht
verstarb. |
|
|
Das verledigte Hertzogthum gab der
Kayser
seinem Eydame, dem in diesem Kriege wohl-verdienten Friedrichen,
Freyherrn,
oder wie ihn Otto Frisingensis nennet,
Grafen von
Hohenstauffen, dessen
Nachkommen es bis auf die
Zeiten des Zwischen-Reichs besessen. Dieser ward wider
Bertholden, einen Eydam Rudolphs, in Krieg verwickelt, und zwang endlich
denselben, daß er mit der Schwäbischen
Stadt Turego, ietzo Zürch, zu frieden
seyn muste. |
|
|
Ihm folgete aus seiner Familie Friedrich II, oder
der Einäugige. Dieser hatte zu seinem Nachfolger
Friedrich III, welcher hernach
Kayser
ward, und Friedrich Ahaenobarbus genennt ward. Er trat das Hertzogthum
Schwaben des Kaysers Conrads III
Sohne,
Friedrichen IV, oder von
Rotenburg,
ab, welcher 1167 in dem Zuge nach Italien an der Pest
starb. Worauf
Friedrich, Kaysers Friedrichs I
Sohn, das
Hertzogthum erhielt, der 1191 in dem heiligen Kriege, in der Belagerung der
Stadt Acharon
sein
Leben einbüssete. |
|
|
Nach ihm folgete sein Bruder, Conrad II, und
dessen Nachfolger ward sein Bruder Philippus, welcher im Jahre
1198 die
Kayserliche
Würde
bekam, 10 Jahre hernach aber von Otten,
Grafen
von Wittelsbach, entleibet ward. Nachhero ward Friedrich V
Hertzog,
welcher nach erhaltener Kayser-Würde das Hertzogthum seinem Bruder
Heinrich, der auch vom Jahre 1220 an
Römischer König gewesen, überließ. Dieser ward wegen angesponnener Rebellion gefangen gesetzet, und bekam Conrad IV zum Nachfolger.
Ein mehrers siehe Hohenstauffen, im XIII Bande, p.
554 u.ff. |
|
|
Der letzte dieses
Geschlechts war Conradin,
Kayser
Conrads IV
Sohn, welcher 1268 oder 1269 zu Neapel
öffentlich enthauptet wurde, davon der Verlauf dieser ist. Er hatte von seinem
Vater das Königreich Sizilien ererbet, worüber sich der Pabst der
Ober-Lehnsherrschaft anmassen wollen, weil aber der Kayser Conrad
und nach dessen Tode des jungen Conradins Vormund,
Manfred, ein natürlicher Bruder Kaysers Conrads, sich
mächtig darwider setzte; wuste der Römische Hof kein besser Mittel, als daß er
die Neapolitanische Crone
Hertzog
Carln von Anjou anboth, welcher zur schuldigen Danckbarkeit zum
wenigsten die Päbstl. Ober-Lehns-Herrlichkeit
erkennen würde. Carl
ergriff die Gelegenheit mit beyden Händen, und gieng mit |
|
|
{Sp. 1744} |
|
|
einer starcken Armee nach Neapolis, allwo er anfänglich grossen Widerstand
von dem Vormund Manfreden fand, der ihm aber doch endlich
weichen muste. |
|
|
Inzwischen war der junge Conradin herangewachsen, und wurde
von den Italiänischen
Fürsten
ermahnet, daß er die angeerbte Neapolitanische Crone nicht so schlechten Kauffs
weggeben solte. Er verkauffte daher fast alles, was er in Schwaben besaß, und
brachte eine
ansehnliche Kriegs-Macht auf die Beine, womit er in Italien gegen
Carln von Anjou so unglücklich fochte, daß er selbst gefangen,
und bey Neapel nebst Friedrichen von Österreich enthauptet
wurde. |
|
Stände |
Von dieser Zeit an wollen nun die meisten
Publicisten den
heutigen
Zustand von Schwaben und die Vielheit der Schwäbischen
Stände
herholen. Sie halten dafür, daß nach dem
Tode Conradins das grosse
Schwäbische Hertzogthum bey den damahls trüben
Zeiten, und da kein Aufseher im
Reiche
gewesen, aus einander gefallen, so daß ein ieder seine
Freyheit
behauptet. Denn so sehr sich auch
Kayser
Rudolph I
bemühete, seinen Sohn, Rudolphen, zum
Hertzoge
in Schwaben zu machen, so ist es dennoch nicht zu erweisen, daß er seinen
Endzweck hierbey erlangt habe, obgleich in der Historia Australi ad ann.
1281 gemeldet wird, daß er ihn im gedachten Jahre auf dem
Reichstage
zu Augspurg zum Schwäbischen Hertzoge ernennet habe. |
|
|
Allein obwohl nicht zu läugnen, daß einige der Schwäbischen
Stände
sich der
Lehnherrschaft des alten Hertzogthums entzogen, und sich
unmittelbar gemacht; so
ist doch hin wieder auch erweislich, daß schon lange vor dem Conradin
viele grosse, freye und
unmittelbare Schwäbische
Reichs-Stände
gewesen, welche dem
Hertzoge
mit weiter nichts zugethan gewesen, als was derselbe etwan im
Nahmen
des Kaysers
daselbst geübet, oder über sie besonders hergebracht. Denn da lieset man schon
zu
Zeiten Carls des Grossen von dem
Grafen
von Altorf und Weingarten, daß sie mächtige
Herren
gewesen, und viele
Güter in Schwaben besessen, welche von keinem Hertzog
dependirt. Zum
Beweis dienet Wippo, welcher Guelfonen, einen Grafen von Altorf,
ausdrücklich von dem Hertzogthum Schwaben ausziehet, womit auch Otto Fris.
übereinzukommen scheinet. |
|
|
Gleichergestalt bekennet
Kayser
Ferdinand II in dem Fürsten-Briefe
Fürst
Johann Georgens von Hohenzollern vom Jahr 1623, daß die
Grafschafft Hohenzollern von ihrem ersten Anfange her ein freyes
Reichs-unmittelbares
Eigenthum
gewesen. Nun aber ist Zollern schon zu
Zeiten
Carls des Grossen von dem Thaßilo aus dem Guelphischen
Stamme besessen worden.
Über dieses ist ja mehr als zu bekannt, daß schon zu
Zeiten des
Hertzogs
Rudolphs ein Stück von Breißgau und Elsaß dem Berchtold von Zähringen zu seiner
Befriedigung überlassen worden, welcher hernach Friedrichen von Hohenstauffen
kaum das Hertzogthum Schwaben zugestunde, geschweige denn, daß er ihm solte
unterthänig gewesen seyn. |
|
|
Auch müssen die
Marggrafen
von Baden und
Grafen
von Würtemberg schon zu
Zeiten
Conradins nicht mehr unter
dem Hertzogthum gestanden haben, weil
Kayser
Rudolph von ihnen weiter |
|
|
{Sp. 1745|S. 887} |
|
|
nichts begehrte, als daß sie die an sich gezogene Stücke des Hertzogthums
wieder heraus geben mögten. Er trieb sie beyde so in die Enge, daß sie sich der
Unterthänigkeit der neuen Schwäbischen
Hertzoge
Österreichischen
Stammes nicht würden haben erwehren können, wenn sie vormahls
von ihnen dependiret. Endlich ist
beweislich, daß der Craichgow und
Rheinsrom
schon lange vor Conradin nicht mehr unter den Hertzogen gestanden, wozu noch
kömmt, daß obberührter massen viele Schwäbische
Stände
und
Städte sich von
Conradin loß gekaufft. |
|
|
So viel ist wohl wahr, daß die Schwäbische
Fürsten,
Grafen,
Herren
und Adel derer
Hertzoge
Höfe besuchet, und daß sie in
Kriegs-Zeiten unter Dero Commando
gefochten, die
Stiffter
unter ihrem General-Schutz sich befunden, die in Schwaben gewesene Land-Voigte
von ihnen gesetzet worden, und dependirt, auch sie die Hertzoge des
Kaysers
Rechte über
das gantze Schwabenland zu versehen gehabt. Allein daß sie solten die grössern
Regalien
und Landes-Fürstl.
Obrigkeit über die eingesessenen Fürsten, Grafen und Herren so
schlechterdings als in andern geschlossenen
Territorien
geübet haben, solches wird zu erweisen unmöglich fallen. Eccard
de casibus S. Galli
sagt,
daß zu den
Zeiten Conrads
I die Fürsten in Alemannien in solchem
Ansehen
gewesen, daß Burchard nicht anders als durch ihre Einwilligung
ein Hertzog von Schwaben werden können, welches allem dergestalt gestiegen, daß
der Monachus Paduanus sagt: Principes Alemanniae, de quorum
amicitia confidebat, ad Colloquium invitavit (Conradinus) womit gewiß etwas
höheres als eine blosse Unterthänigkeit angedeutet wird. Wie wohl auch nicht zu
läugnen, daß aus den Worten ad colloquium invitavit, womit die Kayser
öffters in den Geschichten einen
Reichs-Tag
zu verschreiben pflegen, einige
Verknüpffung derer Fürsten mit dem Hertzoge zu
schliessen. |
|
|
Mit einem
Worte,
es hat mit Schwaben eine gantz andere besondere Beschaffenheit, als mit andern
Landen, und haben
die Schwäbischen
Stände
sich von der etwan noch übrigen
Verbindlichkeit gegen die
Hertzoge
zu
Zeiten Conradins sich dergestalt
losgewickelt, daß nach dem Zwischen-Reiche wenig mehr übrig war, welches
vorgedachter Rudolph,
Kaysers
Rudolphs I
Sohn, unter dem
Titel eines Hertzogthums
seinen Sohn Johann zu
Lehn geben
konnte. Nachhero ist zwar Schwaben noch einmahl als ein Hertzogthum zur Lehn
gegeben worden, nehmlich vom Kayser Heinrich VII, der
es 1312 Leopolden von Österreich, dem Milden
benahmt, zur Danckbarkeit, weil er ihn in Mayland vom
Tode errettet hatte, zur
Lehn gab. Daß ist aber mit dem Schwäbischen Hertzogthume nicht viel mehr zu
sagen gehabt habe, bezeuget unter andern, daß, wie Mutius
meldet, die Hertzoge von Österreich gegen den Kayser Carln
IV selbst schrifftlich bekannt, wie sie keine Hertzoge in Alemannien und
Elsaß mehr wären. |
|
|
|
|