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Zedler: Schwaben [3] HIS-Data
5028-35-1731-7-03
Titel: Schwaben [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 35 Sp. 1739
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 35 S. 884
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Neue Herzöge
Stände

Stichworte Text  
Neue Herzöge Als aber nach Abgang des Carolingischen Stammes in Deutschland, die Deutschen Völcker sich selbsten ein Oberhaupt erwählten, und es ihnen frey stund, wie viel Gewalt sie demselben über sich in die Hände geben wolten, griffen sie nach ihrer alten Freyheit, und machten sich wie vor den Zeiten Carls des Grossen ihre eigene Hertzoge. Denn da man nach Carln dem Gros-  
  {Sp. 1740}  
  sen von keinen Sächsischen und Bayrischen Hertzogen lieset; so werden nunmehro unter dem Kayser Arnulph die Hertzoge Luitolfus in Sachsen, und Luitpoldus in Bayern erwehnet.  
  Die Schwaben aber sind noch etwas länger, und bis auf Conrad I. unter der Regierung der Grafen verblieben. Denn da gedencket Wittekind Corbejensis derer Grafen von Schwaben Erchanger, Berchtold und Burchards, mit denen Conrad so viel zu thun gehabt. Walafrid nennet sie missos et administratores imperatorum. Pfeffinger heisset sie magnates Sueviae und camerae nuncios, welches letztere er dem Eccard c.l. abgeborget, dessen Worte wir hieher setzen wollen: Nundum adhuc illo tempore, sagt er, Suevia in Ducatum erat redacta, sed fisco regio peculiariter parebat etc. Procurabant ambas camerae, quos sic vocant, nuncii, Franciam ad Alpes tum Werinhere, Sueviam autem Berthold et Erchanger Fratres.  
  Endlich setzt gedachter Eccard noch ausdrücklich hinzu, daß Burchard der erste Hertzog von Alemannien worden. Ob nun wohl das Chronicon St. Galli sagt, daß Erchanger nach der Überwindung Burchards und Berchtolds sich zum Hertzoge in Schwaben 915 aufgeworffen, auch denselben so gar schon 908 in dem Zuge wider die Ungarn einen Hertzog der Schwaben nennet; so siehet man doch leichte, daß das Chronicon St. Galli von dem blossen Unternehmen und der Anmassung des Erchangers redet, massen Eccard berichtet, daß die Schwäbischen Fürsten und Magnaten, bey denen doch damahls nach erlangter Freyheit eintzig und allein sich einen Hertzog erwählen gestanden, niemahls dafür erkennen wollen.  
  Dergestalt ist nun Burchard, seiner Geburth nach ein Graf von Buchorn aus Schwaben, wieder der erste Hertzog in Schwaben gewesen, welcher solche Würde durch Übertragung der Schwäbischen Fürsten, wie die Worte des Eccards lauten, erhalten, nachdem der Kayser Conrad den Erchanger und Berchtold ihres an dem Bischoff Salomo von Constantz begangenen Verbrechens halber, und daß sie dem Landfrieden zuwider, den Conrad publicirt, das Schwabenland mit Waffen beunruhiget, im Jahr 917 hinrichten lassen.  
  Es konte der Kayser solch Verfahren mit dem Erchanger und Berchtold gar wohl fürnehmen, angesehen dieselben als Kayserliche Provintz-Verwalter und blosse Grafen ihm dem Kayser zur Rechenschafft und Gebot stunden, daß daher gar kein Einwurf zu machen, als wenn die Hertzoge dasiger Zeit unter einer unumschränckten Regierung und Gewalt der Kayser gestanden. Man siehet das Gegentheil wohl an dem Hertzog Burcharden, welcher seines Volcks Nutzen offt schärfer gegen den Kayser behauptet, als es wohl diesem lieb gewesen. Zwar sagt das Chronicon St. Galli, daß dem Burchard die Güter der hingerichteten Grafen beneficio nomino oder zur Lehn gegeben worden, woraus Merian folgern will, daß das Hertzogthum Schwaben die Gestalt eines Lehns schon dazumahl gehabt haben müsse. Allein es ist nicht nur bereits erwiesen, daß die Grafen das Hertzogthum Schwaben nie besessen, und also unter ihren Gütern allhier ihre allodiala und  
  {Sp. 1741|S. 885}  
  Eigenthum verstanden werden müssen; sondern es kommen selbst die Worte des Chronici S. Galli uns zu statten, welche sagen: bona occisorum, exceptu ante Berthae, quae Uxor Erchangeri fuit, beneficii nomine tradita sunt Burcardo, cui et Sueviae ducatus cessit, daß also das Hertzogthum gantz was besonderes von derer Grafen Gütern gewesen, womit auch Eccard übereinstimmet, welcher den gantzen Verlauf mit dem Bischoff Salomo erzehlet.  
  Diesem Burcard, welcher 926, in Mayland, auf Anstifften des dasigen Ertz-Bischoffes, erschlagen ward, folgte in der Regierung im Jahre 928 Hermann, ein Fränckischer Edelmann, und Schwiegersohn Burchards, wiewohl ihn andere auch für dessen Bruder ausgeben. Er stund mit dem Kayser Otten im Bündniß, und hat das Schloß Bregentz, nebst dem dazu vielleicht damahls gehörigen Lindau verwüstet. Fürstner will dieses Bündniß des Kaysers und Hertzog Hermanns gleichsam vor ein Merckmahl der schon damahligen gewöhnlichen Landes-Hoheit halten, wobey er noch am meisten erwähnet, daß die Hertzogthümer schon dazumahl durch die Weiber fortgepflantzet werden, massen nicht nur Hermann auf solche Art zum Hertzogthum gelanget, sondern auch nach ihnen Luitolff, des Kayser Ottens Sohn, im Jahre 948 deswegen Hertzog von Schwaben worden, daß er des Hermanns eintzige Tochter, Nahmens Ida, zur Ehe gehabt.  
  Wiewohl an eben diesem Luitolff der Kayser, ob er gleich der Vater war, ein Zeichen seiner Hoheit sehen ließ, indem er denselben angestiffteter Unruhe und Abtrünnigkeit halber 954 zu Fritzlar aller Lande beraubte, und selbige an Burcharden II, einen Grafen von Helffenstein, oder nach andern einen Sohn Burchards I, verliehe. Er söhnte sich aber bald mit dem Vater wieder aus, daß Burchard nicht eher als nach dem Tode Luitolfs 957 zum Hertzogthum gelangte, welches er nach dem Zeugniß Hermann Contractus bis 973 besessen. Dem entgegen sagen Werlich und Merian, daß Burchard noch vor des Luitolffs Tode 955 bey Augspurg erschlagen worden.  
  Soviel ist indessen gewiß, daß nach dieses Burchards II Tode des Luitolffs Sohn Udo oder Ouo im Jahre 973 Hertzog worden. Nicht lange hernach ward er auch Hertzog in Bayern. Kayser Otto II nahm ihn mit sich in Italien wider die Saracenen. Als er aber nach der unglücklichen Schlacht bey Benevento 982 wieder nach Hause kehren wolte, so starb er unterwegs.  
  Diesem folgete seyn Bruder Hermann nach. Nach diesem ist sein Sohn gleiches Nahmens 997 zum Hertzogthum gelanget, der mit dem Kayser Heinrichen II der Kayser-Crone halber in ein Mißverständniß gerieth, und die Stadt Straßburg verwüstete.  
  Nach seinem Tode kam 1004 sein Sohn Hermann III zum Besitz des Hertzogthums, der aber 1012 mit Tode abgieng, und keine männliche Erben verließ. Dahero folgte ihm Ernst, Marggraf Heinrichs aus Österreich Sohn, welcher des verstorbenen Hermanns III Schwester, Gisela, zur Gemahlin hatte. Es wurde aber dieser 1015 auf der Jagd, und zwar am Pfingst-Feste, mit einem Pfeile aus Versehen er-  
  {Sp. 1742}  
  schossen, und hinterließ 2 Söhne, Ernsten und Hermannen, welche alle beyde dem Vater in der Regierung gefolget.  
  Ernst kam gleich nach dem Tode des Vaters 1015 zum Hertzogthum. Nachdem aber derselbe sich wider den Kayser Conrad Salicus, nebst andern Deutschen Hertzogen 1025 auflehnte, und ohnerachtet er durch seiner Mutter Gisela Vorbitte, welche den Kayser Conrad geheiratet, in eben selbigem Jahr zu Gnaden war aufgenommen worden; dennoch fortfuhr, wider den Kayser zu rebelliren; so that ihn Conrad 1030 auf einem Reichstage zu Ingelheim mit Bewilligung der Deutschen Stände in die Acht, und übergab in eben demselben Jahre das Hertzogthum seinem Bruder Hermann, der es auch behalten, nachdem sein Bruder bald darauf in einem Scharmützel auf dem Schwartzwalde erschlagen wurde. Das denckwürdigste dabey ist, daß Wippo zum Jahr 1027 sagt, Kayser Conrad habe schon in diesem Jahr den Hertzog Ernst auf das Schloß Giebichstein 3 Jahre lang ins Elend geschickt, welches ihn doch nicht dahin vermögen können, daß er nach erlangten Hertzogthum von seinem Beginnen wider den Kayser abgestanden wäre.  
  Hermannen folgete, nach einigen Geschicht-Schreibern, Heinrich, der Schwartze genannt, der ein leiblicher Sohn Kaysers Conrads I gewesen, nach andern aber ward 1045 sein Nachfolger Otto, Pfaltzgraf am Rhein, des Hermanns Anverwandter, der aber nicht länger als bis 1047 regieret. Er starb ledigen Standes, und wurde von Kayser Heinrichen III, Otto, einen Marggraf von Schweinfurth, Marggraf Heinrichs Sohn, mit dem Hertzogthum Schwaben beliehen. Dieser Marggraf von Schweinfurth verließ nach seinem 1057 erfolgten Todt ebenfalls keine Kinder, daher die Kayserin Agnes, Heinrichs IV Mutter und Vormünderin, den Graf Rudolphen von Rheinfelden zum Hertzog in Schwaben gemacht, und demselben ihre Tochter zur Ehe gegeben.  
  Sein Mitbuhler um das Hertzogthum war Berchtold, welchen zu befriedigen, die Kayserin ein Theil Schwaben, unter dem Namen des Hertzogthums Zähringen einräumen muste. Wofür sich aber jener, Rudolph, gegen die Kayserl. Familie so undanckbar erwiesen, daß er endlich des Kaysers Heinrichs Gegen-Kayser und öffentlicher Feind wurde. Der erste Grund zu solcher Feindseligkeit war, daß Hertzog Rudolph nebst den meisten andern Deutschen Fürsten bey dem Kayser wenig galt, massen die Geistlichen und besonders der Bischoff Adalbert von Bremen den jungen Kayser völlig regierten. Gedachter Adalbert vergab die Bißthümer, Ehren-Stellen, und Güter nach seinem Belieben, und lud dadurch fast einen durchgängigen Haß der Deutschen Stände auf sich und den Kayser, welcher endlich gar zu einem öffentlichen Kriege zwischen dem Kayser und den Sachsen ausschlug, der Römische Pabst, Hildebrand, goß noch mehr Öl ins Feuer, und that den Kayser gar in den Bann, wodurch er es auch dahin brachte, daß der Kayser zu Canus die Loßsprechung persönlich in gröster Erniedrigung holen muste.  
  Als aber hierauf der Kayser wieder zu Kräfften kam, vereinigte er seine Macht mit den Italiänischen  
  {Sp. 1743|S. 886}  
  Fürsten, und hielt den Pabst in Italien sehr warm. Allein derselbe stellte sich hinter die Deutschen Fürsten, und besonders hinter Rudolphen von Schwaben, Berchtolden von Zähringen und Wolffen von Bayern, welche auf einer Zusammenkunfft zu Forchheim im Bambergischen 1077 dem Kayser absagten, und Rudolphen zum König erwählten.  Sobald der Kayser dieses in Italien erfuhr, gieng er mit seiner Armee nach Deutschland, allda er Rudolphen vor Würtzburg eintraf, und in die Flucht trieb. Rudolph flohe zu den Sachsen, welche ihm mit aller Macht beystunden, so daß es nach vorhergegangenen unterschiedenen Actionen endlich bey Merseburg im Jahr 1080 zu einem Haupttreffen kam, worin Rudolph die rechte Hand verlohr, und an einer andern Wunde kurtz nach der Schlacht verstarb.  
  Das verledigte Hertzogthum gab der Kayser seinem Eydame, dem in diesem Kriege wohl-verdienten Friedrichen, Freyherrn, oder wie ihn Otto Frisingensis nennet, Grafen von Hohenstauffen, dessen Nachkommen es bis auf die Zeiten des Zwischen-Reichs besessen. Dieser ward wider Bertholden, einen Eydam Rudolphs, in Krieg verwickelt, und zwang endlich denselben, daß er mit der Schwäbischen Stadt Turego, ietzo Zürch, zu frieden seyn muste.  
  Ihm folgete aus seiner Familie Friedrich II, oder der Einäugige. Dieser hatte zu seinem Nachfolger Friedrich III, welcher hernach Kayser ward, und Friedrich Ahaenobarbus genennt ward. Er trat das Hertzogthum Schwaben des Kaysers Conrads III Sohne, Friedrichen IV, oder von Rotenburg, ab, welcher 1167 in dem Zuge nach Italien an der Pest starb. Worauf Friedrich, Kaysers Friedrichs I Sohn, das Hertzogthum erhielt, der 1191 in dem heiligen Kriege, in der Belagerung der Stadt Acharon sein Leben einbüssete.  
  Nach ihm folgete sein Bruder, Conrad II, und dessen Nachfolger ward sein Bruder Philippus, welcher im Jahre 1198 die Kayserliche Würde bekam, 10 Jahre hernach aber von Otten, Grafen von Wittelsbach, entleibet ward. Nachhero ward Friedrich V Hertzog, welcher nach erhaltener Kayser-Würde das Hertzogthum seinem Bruder Heinrich, der auch vom Jahre 1220 an Römischer König gewesen, überließ. Dieser ward wegen angesponnener Rebellion gefangen gesetzet, und bekam Conrad IV zum Nachfolger. Ein mehrers siehe Hohenstauffen, im XIII Bande, p. 554 u.ff.  
  Der letzte dieses Geschlechts war Conradin, Kayser Conrads IV Sohn, welcher 1268 oder 1269 zu Neapel öffentlich enthauptet wurde, davon der Verlauf dieser ist. Er hatte von seinem Vater das Königreich Sizilien ererbet, worüber sich der Pabst der Ober-Lehnsherrschaft anmassen wollen, weil aber der Kayser Conrad und nach dessen Tode des jungen Conradins Vormund, Manfred, ein natürlicher Bruder Kaysers Conrads, sich mächtig darwider setzte; wuste der Römische Hof kein besser Mittel, als daß er die Neapolitanische Crone Hertzog Carln von Anjou anboth, welcher zur schuldigen Danckbarkeit zum wenigsten die Päbstl. Ober-Lehns-Herrlichkeit erkennen würde. Carl ergriff die Gelegenheit mit beyden Händen, und gieng mit  
  {Sp. 1744}  
  einer starcken Armee nach Neapolis, allwo er anfänglich grossen Widerstand von dem Vormund Manfreden fand, der ihm aber doch endlich weichen muste.  
  Inzwischen war der junge Conradin herangewachsen, und wurde von den Italiänischen Fürsten ermahnet, daß er die angeerbte Neapolitanische Crone nicht so schlechten Kauffs weggeben solte. Er verkauffte daher fast alles, was er in Schwaben besaß, und brachte eine ansehnliche Kriegs-Macht auf die Beine, womit er in Italien gegen Carln von Anjou so unglücklich fochte, daß er selbst gefangen, und bey Neapel nebst Friedrichen von Österreich enthauptet wurde.  
Stände Von dieser Zeit an wollen nun die meisten Publicisten den heutigen Zustand von Schwaben und die Vielheit der Schwäbischen Stände herholen. Sie halten dafür, daß nach dem Tode Conradins das grosse Schwäbische Hertzogthum bey den damahls trüben Zeiten, und da kein Aufseher im Reiche gewesen, aus einander gefallen, so daß ein ieder seine Freyheit behauptet. Denn so sehr sich auch Kayser Rudolph I bemühete, seinen Sohn, Rudolphen, zum Hertzoge in Schwaben zu machen, so ist es dennoch nicht zu erweisen, daß er seinen Endzweck hierbey erlangt habe, obgleich in der Historia Australi ad ann. 1281 gemeldet wird, daß er ihn im gedachten Jahre auf dem Reichstage zu Augspurg zum Schwäbischen Hertzoge ernennet habe.  
  Allein obwohl nicht zu läugnen, daß einige der Schwäbischen Stände sich der Lehnherrschaft des alten Hertzogthums entzogen, und sich unmittelbar gemacht; so ist doch hin wieder auch erweislich, daß schon lange vor dem Conradin viele grosse, freye und unmittelbare Schwäbische Reichs-Stände gewesen, welche dem Hertzoge mit weiter nichts zugethan gewesen, als was derselbe etwan im Nahmen des Kaysers daselbst geübet, oder über sie besonders hergebracht. Denn da lieset man schon zu Zeiten Carls des Grossen von dem Grafen von Altorf und Weingarten, daß sie mächtige Herren gewesen, und viele Güter in Schwaben besessen, welche von keinem Hertzog dependirt. Zum Beweis dienet Wippo, welcher Guelfonen, einen Grafen von Altorf, ausdrücklich von dem Hertzogthum Schwaben ausziehet, womit auch Otto Fris. übereinzukommen scheinet.  
  Gleichergestalt bekennet Kayser Ferdinand II in dem Fürsten-Briefe Fürst Johann Georgens von Hohenzollern vom Jahr 1623, daß die Grafschafft Hohenzollern von ihrem ersten Anfange her ein freyes Reichs-unmittelbares Eigenthum gewesen. Nun aber ist Zollern schon zu Zeiten Carls des Grossen von dem Thaßilo aus dem Guelphischen Stamme besessen worden. Über dieses ist ja mehr als zu bekannt, daß schon zu Zeiten des Hertzogs Rudolphs ein Stück von Breißgau und Elsaß dem Berchtold von Zähringen zu seiner Befriedigung überlassen worden, welcher hernach Friedrichen von Hohenstauffen kaum das Hertzogthum Schwaben zugestunde, geschweige denn, daß er ihm solte unterthänig gewesen seyn.  
  Auch müssen die Marggrafen von Baden und Grafen von Würtemberg schon zu Zeiten Conradins nicht mehr unter dem Hertzogthum gestanden haben, weil Kayser Rudolph von ihnen weiter  
  {Sp. 1745|S. 887}  
  nichts begehrte, als daß sie die an sich gezogene Stücke des Hertzogthums wieder heraus geben mögten. Er trieb sie beyde so in die Enge, daß sie sich der Unterthänigkeit der neuen Schwäbischen Hertzoge Österreichischen Stammes nicht würden haben erwehren können, wenn sie vormahls von ihnen dependiret. Endlich ist beweislich, daß der Craichgow und Rheinsrom schon lange vor Conradin nicht mehr unter den Hertzogen gestanden, wozu noch kömmt, daß obberührter massen viele Schwäbische Stände und Städte sich von Conradin loß gekaufft.  
  So viel ist wohl wahr, daß die Schwäbische Fürsten, Grafen, Herren und Adel derer Hertzoge Höfe besuchet, und daß sie in Kriegs-Zeiten unter Dero Commando gefochten, die Stiffter unter ihrem General-Schutz sich befunden, die in Schwaben gewesene Land-Voigte von ihnen gesetzet worden, und dependirt, auch sie die Hertzoge des Kaysers Rechte über das gantze Schwabenland zu versehen gehabt. Allein daß sie solten die grössern Regalien und Landes-Fürstl. Obrigkeit über die eingesessenen Fürsten, Grafen und Herren so schlechterdings als in andern geschlossenen Territorien geübet haben, solches wird zu erweisen unmöglich fallen.  Eccard de casibus S. Galli sagt, daß zu den Zeiten Conrads I die Fürsten in Alemannien in solchem Ansehen gewesen, daß Burchard nicht anders als durch ihre Einwilligung ein Hertzog von Schwaben werden können, welches allem dergestalt gestiegen, daß der Monachus Paduanus sagt: Principes Alemanniae, de quorum amicitia confidebat, ad Colloquium invitavit (Conradinus) womit gewiß etwas höheres als eine blosse Unterthänigkeit angedeutet wird. Wie wohl auch nicht zu läugnen, daß aus den Worten ad colloquium invitavit, womit die Kayser öffters in den Geschichten einen Reichs-Tag zu verschreiben pflegen, einige Verknüpffung derer Fürsten mit dem Hertzoge zu schliessen.  
  Mit einem Worte, es hat mit Schwaben eine gantz andere besondere Beschaffenheit, als mit andern Landen, und haben die Schwäbischen Stände sich von der etwan noch übrigen Verbindlichkeit gegen die Hertzoge zu Zeiten Conradins sich dergestalt losgewickelt, daß nach dem Zwischen-Reiche wenig mehr übrig war, welches vorgedachter Rudolph, Kaysers Rudolphs I Sohn, unter dem Titel eines Hertzogthums seinen Sohn Johann zu Lehn geben konnte. Nachhero ist zwar Schwaben noch einmahl als ein Hertzogthum zur Lehn gegeben worden, nehmlich vom Kayser Heinrich VII, der es 1312 Leopolden von Österreich, dem Milden benahmt, zur Danckbarkeit, weil er ihn in Mayland vom Tode errettet hatte, zur Lehn gab. Daß ist aber mit dem Schwäbischen Hertzogthume nicht viel mehr zu sagen gehabt habe, bezeuget unter andern, daß, wie Mutius meldet, die Hertzoge von Österreich gegen den Kayser Carln IV selbst schrifftlich bekannt, wie sie keine Hertzoge in Alemannien und Elsaß mehr wären.  
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries