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Text |
Quellenangaben |
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Mecklenburg, das
Geschlecht der
Hertzoge von
Mecklenburg stammt nicht von dem erdichteten
Anthyrio her, welcher ein General bey der Armee
Alexanders des Grossen gewesen seyn
soll,
sondern von den
alten
Königen der Obotriten und
Wenden. |
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Pribislaus II ein
Sohn Nicloti II. war der letzte
König der Wenden, und hernach der erste
Fürst
in Mecklenburg. Denn der Hertzog von
Sachßen
Heinrich, der Löwe
genannt, brachte ihn nicht nur
um den meisten
Theil seiner
Länder, |
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{Sp. 46} |
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sondern er zwang ihn auch den Königlichen
Titel niederzulegen. Weil nun die
Stadt Mecklenburg gäntzlich
zerstöret worden; So
bauete Pribislaus
dieselbige wieder auf, und nennte sich einen
Herrn
und Fürsten von Mecklenburg. |
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Er besaß aber ausser dem Rostock und das bis
diese
Stunde noch also genannte Fürstenthum
Wenden. Schwerin und Stargard aber gehörte noch
nicht darzu. Er soll um das
Jahr 1178.
gestorben
und in dem
Closter Dobberan, welches er selbsten
erbauet, begraben seyn. |
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Er hatte zwey, oder wie andere
wollen, gar drey
Gemahlinnen gehabt. Erstlich Petronella, Königs
Canuti der Wenden Printzeßin
Tochter, hernach
Voisclava, Königs Burewin in Norwegen Tochter,
und endlich Mechtild, Boleslai Hertzogs in Pohlen
Tochter. |
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Prebislai Sohn, Heinrich Burewin, der ältere,
oder I, gerieth mit seinem Vettern Nicloto, welcher
seines
Vaters Bruders, Wratislai, Sohn war, in
einen heftigen Streit wegen der Herrschafft Rostock.
Er wurde genöthiget ihm solche zu überlassen, ja so
gar von denen Dänen, welche Nicloto beystunden,
seine
eigene Länder in
Lehen zu nehmen. |
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Jedoch, er war dieser Herrschafft nicht gar zu
lange beraubet. Denn nach Nicloti
Tod, im Jahr
1184. fiel Rostock wieder an Heinrich Burewin
zurück. Dieser Herr hatte zwey Gemahlinnen,
erstlich Mechtild, eine Tochter Hertzogs zu
Sachsen Heinrichs des Löwen, und hernach
Adelheit Hertzogs in Pohlen Lesci des Weisen
Tochter, mit welcher letztern er zwey Printzen,
nemlich Heinrich Burewin II, oder den jüngern, und
Niclotus
gezeuget. Er
theilte noch bey seinem
Leben seine Länder unter seine zwey Söhne aus,
Heinrich der jüngere bekam Rostock, und Niclot
Mecklenburg. |
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Heinrich der jüngere starb noch vor seinem
Vater den 5
Junii 1226. welcher Sophia, König
Carols in Schweden Tochter zur Gemahlin gehabt,
und vier Söhne mit ihr gezeuget hat. |
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Nunmehro kam die Reyhe zu sterben auch an
Heinrich den ältern, als den Vater, nemlich 1228.
welchem sein Sohn Niclot wieder seinen
Willen in
eben diesem Jahr folgen
muste, weil er zu
Gadebusch von einem einfallenden
Hauß
erschlagen wurde. |
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Da nun Niclot keine Erben hinterließ; So fielen
alle Länder an Heinrich des jüngern vier Söhne,
nemlich an Johann I, Niclot, Heinrich Burwin III,
und Pribislaus, welche selbige unter sich theilten
und gleichsam vier besondere Fürstenthümer
daraus machten. Johann der I, oder sonsten auch
Theologus, bekam Mecklenburg, Niclot Güstrow,
oder Wenden, Heinrich Burwin Rostock, und
Pribislaus Parchim. |
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Die beyden letzten Linien sturben am ehsten
wieder aus. Heinrich Burewin III. zu Rostock gieng
aus der
Welt 1277. welchem dessen Sohn
Waldemar 1282 nachkam, und Niclot, insgemein
das
Kind zu Rostock genannt, ein Sohn des
vorigen 1314 dem Beschluß von dieser Linie
machte. |
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Pribislaus zu Parchim starb 1262 und
hinterließ einen Sohn gleiches
Namens, welcher
von dem
Bischoff zu Schwerin Rudolph geschlagen
und gefangen genommen worden. Er gerieth in
große
Armuth,
verkaufte seinen Vettern die Länder
und
starb ohne Kinder 1315. Diese beyde Linien, |
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{Sp. 47|S. 37} |
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nemlich zu Rostock und Parchim, sind also bey
nahe zu gleicher
Zeit wieder verloschen. |
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Nunmehro aber müssen wir an die ersten wieder gedencken. Der
Stamm Niclots, eines
Sohnes Heinrich Burwins des Dritten, und
Fürstens der Wenden zu Güstrow, hat ebenfalls
nicht allzu lange
gedauert; Denn seine
Nachkommen sturben um das Jahr 1435 gäntzlich
aus, da alsdenn alles an Mecklenburg wieder
zusammen kam. Niclots Nachkommen werden unter dem
Titel Wenden, als Fürsten zu Wenden, in
ihrer
Ordnung vorkommen, dahero wir solche hier
übergehen und uns vielmehr zu derjenigen Linie
wenden wollen, wovon die heutigen Hertzoge zu
Mecklenburg abstammen. |
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Johann, Theologus, Heinrich Burwins des
jüngern Sohn, hat, wie wir bereits gemeldet,
Mecklenburg bekommen, und dieser ist als der
Stamm-Vater der eigentlichen heutigen Hertzoge zu
Mecklenburg anzusehen. Es wurde deswegen
Theologus
genennet,
weil er nicht nur ein sehr frommer Herr gewesen ist, sondern auch darum, weil er
sich besonders zu Paris auf die
Gottesgelahrheit geleget haben
soll, daß er auch so
gar
Doctor
Theologiä geworden; Er muste dieses
Zeitliche mit dem Ewigen 1264 verwechseln. |
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Er hinterließ etliche Söhne, wovon Heinrich
Hierosolymitanus aber die Fürstliche Linie zu
Mecklenburg fortpflanzte, und 1302 aus dieser
Welt
Abschied nahm. Jedoch nicht ohne
Kinder. Dessen
Sohn Heinrich, der Löwe, überkam also nach
seines
Vaters
Tod 1302 das Fürstenthum
Mecklenburg und war der letzte Fürst daselbst. |
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Dieser Herr verdient also um einer doppelten
Ursache
willen besonders gemercket zu werden.
Einmal, weil er mit seiner Gemahlin Beatrix,
Marggrafens Albrechts zu
Brandenburg Tochter die
Herrschafft Stargard als ein Heyraths-Gut
überkommen, und ausser dem, die
Stadt Rostock,
welche bishero an Dänemarck gehangen hatte, mit
Mecklenburg wieder vereiniget hat; zum andern
aber, weil er der letzte Fürst in Mecklenburg
gewesen. Denn nach seinem Tod, welcher sich
1329 zugetragen, wurden dessen Söhne vom
Kayser Carl IV. 1349 zu
Hertzogen von
Mecklenburg erkläret. |
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Ehe wir weiter fortgehen, so wollen wir kürtzlich
die Fürsten, von Mecklenburg in der Reihe, wie sie
auf einander gefolget, wiederhohlen. |
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1) |
Prebislaus I, der letzte
König der Wenden, und der erste Fürst in
Mecklenburg
starb 1178. hierauf kam dessen
Sohn |
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2) |
Heinrich Burwin der I,
oder
ältere zur
Regierung welche er bey Lebzeiten
seinem Sohn abtrat, und 1228 die Welt verließ. Es
hatte also sein Sohn |
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3) |
Heinrich Burwin der II.
oder jüngere Mecklenburg erhalten, aber nicht lange
besessen, weil er schon 1226. vor seinem Vater
wieder gestorben, inzwischen bekam dessen
Sohn |
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4) |
Johannes I, oder
Theologus, Mecklenburg, und da er 1264 wieder
gestorben, so folgte ihm abermahls der Sohn |
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5) |
Heinrich
Hierosolymytanus, welcher durch den Tod 1302
seinem Sohn, |
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6) |
Heinrich, dem Löwen,
Platz machte, wel- |
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{Sp. 48} |
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cher 1329 gestorben. Und
dieses war der letzte Fürst in Mecklenburg. |
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Dieser Heinrich hinterließ zwey Söhne
Albrecht und Johann, welche die ersten Hertzoge
in Mecklenburg gewesen. Sie
theilten sich in zwey
besondere Linien. Albert setzte den Haupt-Stamm
zu Mecklenburg fort, und Johann die Linie zu
Stargard. |
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Von der Linie zu Stargard wird unter dem Titul
Hertzoge zu Stargard ausführlich gehandelt
werden. Hier müssen wir uns bekümmern, wie die
Haupt-Linie fortgepflantzet worden. |
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Albert I, Heinrich des Löwens Sohn, war der
erste Hertzog von Mecklenburg, er hinterließ nach
seinem Ableben 1380. drey Printzen, Heinrichen,
insgemein der Hencker, Albrecht II, und Magnum,
welche sich zwar in die
Länder theilten, alleine es
hat diese
Theilung nicht gar zu lange gedauret,
denn Heinrichs und Albrechts Nachkommen
hörten durch das Absterben ihrer Söhne Alberti III
1387. und Alberti IV 1423. schon wieder auf;
Magnus aber hat das
Geschlecht immer
fortgeführet. |
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Es starb zwar Magnus 1384. Er hinterließ aber
Johann II, welcher durch seinen Tod 1423. seinen
Sohn Heinrich, den Fetten, zum Nachfolger in der
Regierung des Hertzogthums Mecklenburg machte.
Dieser Herr hatte das
Glück ein Hertzog über
gantz
Mecklenburg zu werden, weil die Neben-Linien
aussturben, und zwar der letzte Fürst der Wenden
Wilhelm 1436. der letzte Hertzog zu Stargard
Ulrich II, 1471. |
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Unterdessen konnte er doch diese Länder nicht
in Ruhe bekommen und besitzen. Denn wegen des
Fürstenthums Wenden und der Herrschafft Stargard
gerieth er mit Brandenburg in grosse Uneinigkeit,
weil Brandenburg die Ober-Lehns-Herrschafft
darüber erlanget hatte. Es wurde aber diese
Zwistigkeit durch einen Vergleich 1442. zu Wittstock
dergestalt gehoben, daß Heinrich der Fette diese
Länder alle frey behalten solle, ohne selbige von
Brandenburg in Lehen zu nehmen. Brandenburg
hingegen sollte nach Abgang des
Mecklenburgischen Stammes nicht nur in Wenden
und Stargard, sondern auch in allen übrigen
Ländern folgen, und eben deswegen von Zeiten zu
Zeiten bey ereignenden Fällen eine endliche
Erbhuldigung mit empfangen. |
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Endlich muste auch Heinrich der Fette 1477.
aus dieser Welt seinen Abschied nehmen. Er hatte
vier Printzen Albert V. Johann, Magnum II und
Balthasar. Johann starb noch bey Lebzeiten
seines Herrn Vaters an der Pest 1474. und
Balthasar wurde 1470.
Bischoff zu Schwerin.
Dahero führten Albert V. und Magnus die
Regierung anfangs gemeinschafftlich bis endlich
Albert 1483 ohne Erben gestorben und seinem
Bruder Magno also die Regierung und
Fortpflantzung des Stammes alleine überließ. |
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Alleine auch Magnus II.
muste sich 1503 zu
seinen Vätern versammlen. Er hinterließ zwar drey
Printzen, alleine Erich
liebte die
Studien überaus
hoch und starb 1505 ohne Gemahlin, dahero die
zwey andern Printzen Heinrich der Friedfertige,
und Albert VI, oder der Schöne, die Länder
wiederum alleine bekamen, und die Regierung
gemeinschafftlich
verwalteten. |
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Jedoch der Tod |
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{Sp. 49|S. 38} |
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Alberts VI, oder, des Schönen, welcher den
10.
Jan. 1547. geschehen verursachte, daß
Heinrich der Friedfertige, die Vormundschafft über
seines Bruders Söhne und zugleich die Regierung
alleine bekam. Es hat aber diese
Freude nicht lange
gedauret, so muste auch Heinrich den Weg aller
Welt den 6.
Febr. 1552. wandern, und seinen
eintzigen Sohn Philipp, der insgemein der Blöde
genannt wird, unter die Vormundschafft seiner
Vettern, nebst der Regierung überlassen, welcher
ihnen die Gefälligkeit erwiese und 1557. ohne Erben
starb, daß sie also die Regierung wiederum
gäntzlich alleine bekamen. |
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Albertus VI. hatte sechs Söhne hinterlassen,
nemlich Johann Albert I, Ulrich, Georg,
Christoph, Ludwig, und Carl, wovon aber nicht
mehr als einer, nehmlich Johann Albert I. das
Geschlecht fortgepflantzet, die übrigen wurden
entweder Bischöffe, oder giengen in
Krieg, dahero
er anfänglich auch nur alleine regierte, bis sich
endlich sein Bruder Ulrich, da er nach dem Ableben
seines Vettern Philipps, ein Herr über gantz
Mecklenburg geworden, auch einen
Theil, nemlich
Güstrow anmaßte, welcher Theil aber gar bald
wieder zurück fiel. |
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Johann Albert starb 1576. und hinterließ zwey
Printzen Johann den IV. und Sigmund August.
Drey
Jahr vor seinem Tod machte Johann Albert I,
ein Testament, welches auch Kayser Maximilian II.
1574. bekräftigte, worinnen er das Recht der
Erstgeburt eingeführet hat. Dahero bekam Johann
das gantze Land, so sein Vater besessen, nebst der
Anwartschafft auf Hertzogs Ulrichs
Verlassenschafft, Sigmund August aber bekam
weiter nichts als Strelitz, Mirow, und Ivenack,
welcher aber 1603. ohne Erben verstorben. |
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Dieser Johann lebte erstlich eine Zeitlang unter
Hertzog Ulrichs, als seines Vater Bruders
Vormundschafft, nach diesem wurde er
melancholisch, und muste 1592. auf dem Schloß zu
Stargard sein
Leben
verliehren. Er hinterließ aber
zwey Söhne Adolph Friedrich I und Johann
Albert II. Weil sie aber noch unmündig waren, so
hatten sie ihren Herrn Vetter den Bischoff Carl zu
Ratzeburg zu ihrem Vormund bekommen. |
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Unterdessen starb Hertzog Ulrich den 14.
Mertz 1603. und dessen Länder fielen ihnen wieder
zu. Da sie nun zu ihrem
männlichen
Alter
gelangeten, so beredete sie der alte Hertzog Carl,
als ihr gewesener Vormund, eine
Eintheilung der
Länder wieder vorzunehmen, welches er auch dahin
gebracht, weil er ihnen von dem Großväterlichen
Testament nichts sagte. Diese beyde Herren sind
also die Stiffter gewesen, der zwey besondern
Hertzoglichen Linien zu Schwerin und
Güstrow. |
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Dem Gedächtniß zu Hülffe zu kommen, wollen
wir abermals eine kurtze Wiederhohlung anstellen
von dem ersten Hertzog in Mecklenburg an, bis auf
die Eintheilung beyder Linien, wovon wir alsdenn
reden werden. |
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1) |
Albert I, ein Sohn Heinrich
des Löwens, des letzten Fürstens zu Mecklenburg,
war der erste Hertzog zu Mecklenburg, er ist
gestorben 1380. Dessen Sohn |
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2) |
Magnus führt den Haupt-
Stamm fort, starb aber 1384. welchem dessen
Sohn |
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{Sp. 50} |
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3) |
Johann II. gefolget, und
1423. gestorben ist. Sein Sohn |
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4) |
Heinrich der Fette
pflantzte nicht nur die Hauptlinie fort. sondern es
fielen ihm auch die Länder der Nebenlinien wieder
zu: Er überließ aber durch seinen Tod 1477 seinen
Söhnen |
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5) |
Albert V. und Magno II. die
Regierung anfangs gemeinschafftlich, da aber
Albert 1483 ohne Erben gestorben, so bekam
selbige Magnus wieder allein, welche er bis an sein
Ende 1503 behalten, hernach aber bekamen solche
seine Söhne |
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6) |
Heinrich der Friedfertige
und Albert der VI. gemeinschaftlich, Alberts Tod
1547. lieferte Heinrich dem Friedfertigen die
Regierung wieder alleine ein, indem Alberti Söhne
unter seiner Vormundschafft stunden, welche aber
eben diesen Dienst nach seinem Tod 1552 dessen
Sohn Philipp dem Blöden erwiesen, welche aber
bald darauf 1557 ohne Erben gestorben, und seines
Vaters Bruders Söhnen, die Regierung und die
Fortpflantzung der Linie
vergönnet, worunter |
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7) |
Johann Albert den Stamm
fortsetzte, und da er 1576 gestorben, so
that dieses
dessen Sohn |
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8) |
Johann der IV. welcher
1592 gestorben, und zwey Söhne, nehmlich Adolph
Friedrich I. und Johann Albert II. hinterlassen,
welche die Eintheilung wieder das Großväterliche
Testament vornahmen, und Stiffter von zwey
besondern Linien worden sind: |
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Adolph Friedrich I. ein Sohn Johannis IV.
bekam also vermöge der Verträge 1609, 1611 und
1621 als Stamm-Vater von der Schwerinischen
Linie das gantze Hertzogthum Mecklenburg, ins
besondere also genannt, das Fürstenthum
Schwerin, und einige
Örter von der Grafschafft
Schwerin, das Fürstenthum Ratzeburg, viele Städte
von dem Fürstenthum Wenden und etwas von der
Herrschafft Stargard. Ausführliche Nachricht wird
hiervon unter dem Titel Schwerin gegeben
werden: |
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Es ist aber dieser Hertzog Adolph Friedrich I.
gebohren den 15
December 1588 und ist seinem
Herrn Vater in seinem Antheil gefolget 1592. und
den 27. Febr. 1658 gestorben. Er war ein Vater von
19 Kindern. Erstlich wollte er das Recht der
Erstgeburt einführen in Ansehung der Nachfolge,
welches er aber in seinem Testamente
wiederruffen. Und eben dieses hat zu so viel
Streitigkeiten wegen der Nachfolge
Gelegenheit
gegeben. |
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Unterdessen folgte ihm sein erstgebohrner
Sohn Christian Ludwig, welcher den 1 December
1623 gebohren, in der Regierung zu Schwerin nach.
Der aber im Haag den 21.
Jun. 1692. ohne Kinder
gestorben. Es hatte dieser Christian Ludwig noch
zwey Brüder, welche besondere Linien ausmachten,
Hertzog Friedrich zu Grabow geb. 13 Febr. 1638
gest. den 23 April 1688 und Adolph Friedrich II. zu
Strelitz geb. 19
October 1658 gest. den 12
May
1708. |
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Diese beyde Linien stritten nun, wer Christian
Ludwigen in der Regierung |
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{Sp. 51|S. 39} |
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folgen sollte. Hier entstunde die
Frage, ob die
nächste Linie, oder der nächste Grad, folgen sollte.
Wollte man die nächeste Linie ansehen, so würde
man des Bruders Friedrichs zu Grabow Sohn,
Friedrich Wilhelm, weil der Vater schon vier Jahr
todt war, das Recht zusprechen müssen; kam es
aber auf den nächsten Grad an; So war ja der noch
lebende jüngste Bruder Adolph Friedrich II. der
nächste. |
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Ehe dieser Streit noch gehoben worden, kam
noch ein neuer
Umstand darzu, welcher die
Zwistigkeiten erst recht verwirrt machte. Es starb
nemlich die Linie zu Güstrow aus, wordurch den
streitenden Partheyen noch eine neue Erbschafft
zugefallen ist. Der erste von dieser Linie war, wie
wir oben gemeldet, Johann Albert II. ein Sohn
Johannis IV. und Adolph Friedrichs I. Bruder.
Nachdem er 1636 gestorben, so folgte ihm sein
Sohn Gustav Adolph, welcher 1695 ohne
männliche Erben gestorben. |
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Endlich hat man sich 1701 verglichen. Hertzog
Friedrich Wilhelm, als des ältesten Bruders Sohn
bekam den grösten Antheil, und wurde gleichsam
ein neuer Stamm-Vater der Linie zu Schwerin,
Adolph Friedrich II aber pflanzte seinen Stamm zu
Strelitz fort und bekam noch das Fürstenthum
Ratzeburg und die Herrschafft Stargard darzu. Und
in beyden Linien sollte in Zukunft das Recht der
Erstgeburt gelten. Hiervon wird unter dem Artickel
Schwerin und Strelitz wiederum ein mehrers
gesagt werden. |
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Jetzo aber wollen wir noch kürtzlich weisen,
wenn beyden Linien bishero die Regierung
gehabt. |
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In Schwerin: |
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1) |
Friedrich Wilhelm, ein
Sohn Hertzogs Friedrichs zu Grabow, geb. 28.
Mertz 1675, succedirt 1692, erbte Güstrow 1701.
starb den 31.
Jul. 1713 zum Mayntz ohne Kinder,
welchem gefolget dessen Bruder |
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2) |
Carl Leopold
jetztregirender Hertzog, geb. 26.
Nov. 1679,
succedirt den 31. Jul. 1713, verließ 1715 sein Land,
und hielt sich bald in Dantzig, bald in Wißmar auf,
kam aber im Junio 1730 unvermuthet in Schwerin
wieder an. |
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Gemahlinnen. |
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1) |
Sophia Hedwig, Fürstens
Heinrich Casimirs zu Nassau-Dietz Tochter geb. 8.
Mart. 1690, verm. 27 May 1708 und geschieden 2
Jun. 1710, gestorben 1 Mertz 1734. |
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2) |
Catharina Iwanowna,
Czaars Ivan Alexiewitz in Moscau Tochter, geb. 9
Nov. 1692, verm. 19 Apr. 1716, lebte in Rußland
und starb daselbst 25 Jun. 1733. |
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Kinder |
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Elisabeth Catharina Christina geb. 18 Dec. 1718, ist in
Rußland, nahm 1732 der Czaarin
Namen Anna an, es wurde ihr der
Titul Kayserliche
Hoheit beygeleget und bekannte sich am 23 May
1733 zur Griechischen Religion. |
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In Strelitz. |
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1) |
Adolph Friedrich II. ein
Sohn Adolph Friedrich Hertzogs zu Schwerin. geb.
19 Octob. 1658, gest. den 12 May 1708. Hierauf
dessen Sohn |
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2) |
Adolph Friedrich III.
jetztregirender Her- |
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{Sp. 52} |
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tzog geb. 7. Jun. 1686, kam
zur Regierung 1708 den 12 May. |
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|
|
Gemahlin. |
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Dorothea Sophia, Hertzogs Johann Adolph
zu Hollstein-Plön Tochter, geb. 4. Dec. 1692,
verm.
14. April 1709. |
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Die letztern Streitigkeiten wegen der Erfolge
gaben Gelegenheit, daß der damahlige
Churfürst
zu
Brandenburg Friedrich III. nachmaliger
König in
Preussen mit dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu
Schwerin sein Erbrecht auf Mecklenburg 1693
wiederum verneuerte, und zugleich auf die
Fürstenthümer Ratzeburg und Schwerin erweiterte.
Welches 1708 Ihro Maj. bey Dero
Vermählung mit
Sophia Louise des Herzogs zu Schwerin
Schwester nochmals bekräfftigten, und zugleich
beyden Linien die Versicherung gaben, daß, so
lange ihr Stamm dauren würde, nicht die geringste
Neuerung in der Landes-Regierung vorgenommen
werden sollte. |
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|
Zu gleicher Zeit nahm der König von Preussen
den Titel und Wappen von Mecklenburg an. Eben
dieses
erinnert uns das Wappen der Hertzoge von
Mecklenburg hier kürtzlich zu beschreiben. |
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Das Haupt-Wappen ist ein schwartzer
Ochsenkopf mit silbernen Hörnern und Ring in der
Nasen, nebst einer rothen Krone im guldenen Feld,
wegen des Hertzogthums Mecklenburg. |
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Das andere Haupt-Wappen ist ein Mittelschild,
oben roth, unten Gold, wegen der Herrschafft
Stargard. |
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Das dritte Haupt-Wappen ist ein güldener Greif
im blauen Feld, wegen des Fürstenthums
Wenden. |
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Das vierte Haupt-Wappen ist im rothen Feld ein
silberner Arm, der aus einer silbernen Wolcken
gehet, und einen silbernen Ring hält wegen der
Grafschafft Schwerin. |
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|
Die Schildhalter sind ein Büffel und ein Greif,
warum aber der Büffelskopf zum Hauptwappen und
ein Büffel, oder Ochß zum Schildhalter
erwehlet
worden, wollen einige
vermuthen, wäre darum
geschehen, weil dieses Thier nebst dem Greif
ehemahls der Wenden Kriegszeichen gewesen
wäre. |
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Über dem Schild stehen fünf gecrönte Helme.
Auf dem vordersten ein wachsender Greif wegen
des Fürstenthums Schwerin; auf dem andern ein
paar von Roth und Gold qver getheilte
Büffelshörner, wegen der Herrschafft Stargard; Auf
dem dritten eine oben rund gekerbte und unten
etwas schmäler zugehende Taffel welche von blau,
gold, roth, Silber und schwartz die Länge herab
gestreift ist, über derselben gehet ein Pfauenwedel
empor, auf welchem der Büffelskopf des ersten
Feldes qver erscheinet, wegen des Hertzogthums
Mecklenburg. |
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Auf dem vierdten ein Flug zur Rechten blau, zur
Lincken Gülden, wegen des Fürstenthums Wenden;
Auf dem fünften sieben Fähnlein, zur Rechten drey,
zur Lincken vier, wegen des Fürstenthums
Ratzeburg. |
S.
- Joh. Wolfg. Triers Einleitung zur Wappen-Kunst,
Leipzig
1714 ...
- Joh. Ehrenfried Zschackwitzens Wappenkunst, Leipz. 1735
- und Jacob Wilhelm
Imhofs
Notitia Procerum Europae …
- Phil. Jac. Speneri Histor. Insign.
illustr. …
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Die Regierung führt ein jeder Antheil vor sich.
Die
Landstände sollen vermöge der mit den
Hertzogen 1572. und 1621. errichteten Verträge
in |
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{Sp. 53|S. 40} |
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|
wichtigen Sachen zu
Rathe gezogen, auch 6
Landräthe
bestellet werden. Viere davon sollten
allezeit in dem Hofgerichte sitzen, dahin von allen
andern Gerichten, so wohl geistlich als weltlichen
appelliret werden kan. Dieses Hofgericht bestehe
noch aus andern Räthen, und wird
ordentlich
wechselsweise zu Sternberg gehalten. Das
Cameral- und Consistorial-Collegium ist in Rostock
angelegt worden, allwo der Schwerinische Hof dann
und wann residirt hat. |
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Im Jahr 1701 hat sich der Herzog Friedrich
Wilhelm mit der
Landschafft wegen der Reichs-Crayß-Soldaten und Gesandtschaffts-Steuern
verglichen, daß diese
jährlich überhaupt 120000
Thlr. abtragen soll, worunter aber das Quartier und
Lagerstatt der Soldaten nicht mit gerechnet ist.
Denn dieses trägt das Land noch besonders. Die
übrigen Abgaben werden nicht ohne Bewilligung der
Landstände gefordert. Wie wenig sich aber der
jetzige Hertzog Carl Leopold seit 1717 daran
gebunden, ist bekannt genug. Es ist aber auch
bekannt, daß er sich deswegen aus seinen Ländern
selbst verjagt hat. |
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Im Jahr 1719 erhielten die Landstände eine
Commißion vom Kayser, welcher diese Mühwaltung
dem Churfürsten von Braunschweig-Lüneburg und
dem Herzog von Wolffenbüttel aufgetragen, die sich
der bedrängten Stände mit gewaffneter Hand
annahmen. Im Jahr 1728 den 11 May wurde seinem
Bruder Christian Ludwig zu Grabow die
Administration vom Kayser über seine Länder
aufgetragen, welche er so lange führen solte, bisß
er sich dem Kayserlichen
Befehl unterwerffen, und
seinen
Unterthanen die Ruhe und
Freyheit
wieder
gönnen würde. |
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Die Strelitzische Linie soll nicht über 40000
Thlr. sichere
Einkünffte jährlich haben. Die
Schwerinischen hingegen belaufen sich wohl auf
200000 Thlr. worzu aber der Herzog aus seinen
Cammer-Güthern 40000 Thlr. beytragen soll. |
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Die
Gerechtigkeiten dieses Hochfürstlichen
Hauses bestehen
vornehmlich darinnen, daß
solches wegen der Hertzogthümer Schwerin und
Ratzeburg auf
Reichs- und
Niedersächsischen Crayß
-Tagen 4 Stimmen hat, davon die 3 ersten
Schwerin, die letzte aber Strelitz giebt. Beträgt eine
Sache nicht über 400 Thaler, so kan man deswegen
von den Lands-Regierungen nicht an das
Reichs-Gericht appelliren. |
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Den Vorrang vor Jülich, Hessen, Würtemberg,
Pommern und Baden hat dieses Hauß zwar
gesuchet, es hat sich aber bis diese
Stunde nur
wechselsweise damit begnügen lassen
müssen. Auf
das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg hat
dasselbige einen Anspruch gemacht, wegen einer
gewissen Erbverbrüderung von 1431. |
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Mit Schweden hat es allerhand Streitigkeiten wegen des Warnemünder Zolls
gehabt, wovon unter dem
Wort Warnemünde ein mehrers zu sagen
seyn wird. |
Ausführlichere Nachricht von Mecklenburg geben
- Alb. Kranzii Vandalia,
- Mareschalc. Turii Annal. Vandal. et Herul.
- Calovius von erster Ankunfft und Herkommen der Herzoge
von Mecklenburg,
- Bocerus de Ducibus Mecklenburg.
- Laurenberg in castro doloris Ducum. Megalopolens.
- Ejusdem Chronicon Rostoch.
- Fürst. Mecklenburgische Apologie wegen der Entsetzung;
- Kayserl. Manifest, warum beyde Herzoge von Meck-
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{Sp. 54} |
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lenburg ihres Fürstenthums entsetzet. |
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- Thomä Analecta Gustrov. Mecklenburg.
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Spener Sylloge
Historico Geneal. …
- Schurtzfleisch de rebus
Mecklenb.
-
Imhofii
Notit. P.E. …
-
Europ. Herold …
- Masii Antiquit. Mecklenb.
- Kurze Historische und aus Authenticis Document. et Actis fideliter
gezogene
Information von dem Ursprung und Verfolg des
Königl. Preußischen und Marggräfl. Brandenburg.
eventual-Succeßions-Recht an den sämtlichen
Mecklenburgis. Reichs-Lehen.
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Lünigs Reichs-Archiv
…
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