HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Mecklenburg, das Geschlecht HIS-Data
5028-20-45-3
Titel: Mecklenburg, das Geschlecht
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 20 Sp. 45
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.20 S. 36
Vorheriger Artikel: Mecklenburg … Stadt
Folgender Artikel: Mecklenburgicum Instrumentum
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Mecklenburg, das Geschlecht der Hertzoge von Mecklenburg stammt nicht von dem erdichteten Anthyrio her, welcher ein General bey der Armee Alexanders des Grossen gewesen seyn soll, sondern von den alten Königen der Obotriten und Wenden.  
  Pribislaus II ein Sohn Nicloti II. war der letzte König der Wenden, und hernach der erste Fürst in Mecklenburg. Denn der Hertzog von Sachßen Heinrich, der Löwe genannt, brachte ihn nicht nur um den meisten Theil seiner Länder,  
  {Sp. 46}  
  sondern er zwang ihn auch den Königlichen Titel niederzulegen. Weil nun die Stadt Mecklenburg gäntzlich zerstöret worden; So bauete Pribislaus dieselbige wieder auf, und nennte sich einen Herrn und Fürsten von Mecklenburg.  
  Er besaß aber ausser dem Rostock und das bis diese Stunde noch also genannte Fürstenthum Wenden. Schwerin und Stargard aber gehörte noch nicht darzu. Er soll um das Jahr 1178. gestorben und in dem Closter Dobberan, welches er selbsten erbauet, begraben seyn.  
  Er hatte zwey, oder wie andere wollen, gar drey Gemahlinnen gehabt. Erstlich Petronella, Königs Canuti der Wenden Printzeßin Tochter, hernach Voisclava, Königs Burewin in Norwegen Tochter, und endlich Mechtild, Boleslai Hertzogs in Pohlen Tochter.  
  Prebislai Sohn, Heinrich Burewin, der ältere, oder I, gerieth mit seinem Vettern Nicloto, welcher seines Vaters Bruders, Wratislai, Sohn war, in einen heftigen Streit wegen der Herrschafft Rostock. Er wurde genöthiget ihm solche zu überlassen, ja so gar von denen Dänen, welche Nicloto beystunden, seine eigene Länder in Lehen zu nehmen.  
  Jedoch, er war dieser Herrschafft nicht gar zu lange beraubet. Denn nach Nicloti Tod, im Jahr 1184. fiel Rostock wieder an Heinrich Burewin zurück. Dieser Herr hatte zwey Gemahlinnen, erstlich Mechtild, eine Tochter Hertzogs zu Sachsen Heinrichs des Löwen, und hernach Adelheit Hertzogs in Pohlen Lesci des Weisen Tochter, mit welcher letztern er zwey Printzen, nemlich Heinrich Burewin II, oder den jüngern, und Niclotus gezeuget. Er theilte noch bey seinem Leben seine Länder unter seine zwey Söhne aus, Heinrich der jüngere bekam Rostock, und Niclot Mecklenburg.  
  Heinrich der jüngere starb noch vor seinem Vater den 5 Junii 1226. welcher Sophia, König Carols in Schweden Tochter zur Gemahlin gehabt, und vier Söhne mit ihr gezeuget hat.  
  Nunmehro kam die Reyhe zu sterben auch an Heinrich den ältern, als den Vater, nemlich 1228. welchem sein Sohn Niclot wieder seinen Willen in eben diesem Jahr folgen muste, weil er zu Gadebusch von einem einfallenden Hauß erschlagen wurde.  
  Da nun Niclot keine Erben hinterließ; So fielen alle Länder an Heinrich des jüngern vier Söhne, nemlich an Johann I, Niclot, Heinrich Burwin III, und Pribislaus, welche selbige unter sich theilten und gleichsam vier besondere Fürstenthümer daraus machten. Johann der I, oder sonsten auch Theologus, bekam Mecklenburg, Niclot Güstrow, oder Wenden, Heinrich Burwin Rostock, und Pribislaus Parchim.  
  Die beyden letzten Linien sturben am ehsten wieder aus. Heinrich Burewin III. zu Rostock gieng aus der Welt 1277. welchem dessen Sohn Waldemar 1282 nachkam, und Niclot, insgemein das Kind zu Rostock genannt, ein Sohn des vorigen 1314 dem Beschluß von dieser Linie machte.  
  Pribislaus zu Parchim starb 1262 und hinterließ einen Sohn gleiches Namens, welcher von dem Bischoff zu Schwerin Rudolph geschlagen und gefangen genommen worden. Er gerieth in große Armuth, verkaufte seinen Vettern die Länder und starb ohne Kinder 1315. Diese beyde Linien,  
  {Sp. 47|S. 37}  
  nemlich zu Rostock und Parchim, sind also bey nahe zu gleicher Zeit wieder verloschen.  
  Nunmehro aber müssen wir an die ersten wieder gedencken. Der Stamm Niclots, eines Sohnes Heinrich Burwins des Dritten, und Fürstens der Wenden zu Güstrow, hat ebenfalls nicht allzu lange gedauert; Denn seine Nachkommen sturben um das Jahr 1435 gäntzlich aus, da alsdenn alles an Mecklenburg wieder zusammen kam. Niclots Nachkommen werden unter dem Titel Wenden, als Fürsten zu Wenden, in ihrer Ordnung vorkommen, dahero wir solche hier übergehen und uns vielmehr zu derjenigen Linie wenden wollen, wovon die heutigen Hertzoge zu Mecklenburg abstammen.  
  Johann, Theologus, Heinrich Burwins des jüngern Sohn, hat, wie wir bereits gemeldet, Mecklenburg bekommen, und dieser ist als der Stamm-Vater der eigentlichen heutigen Hertzoge zu Mecklenburg anzusehen. Es wurde deswegen Theologus genennet, weil er nicht nur ein sehr frommer Herr gewesen ist, sondern auch darum, weil er sich besonders zu Paris auf die Gottesgelahrheit geleget haben soll, daß er auch so gar Doctor Theologiä geworden; Er muste dieses Zeitliche mit dem Ewigen 1264 verwechseln.  
  Er hinterließ etliche Söhne, wovon Heinrich Hierosolymitanus aber die Fürstliche Linie zu Mecklenburg fortpflanzte, und 1302 aus dieser Welt Abschied nahm. Jedoch nicht ohne Kinder. Dessen Sohn Heinrich, der Löwe, überkam also nach seines Vaters Tod 1302 das Fürstenthum Mecklenburg und war der letzte Fürst daselbst.  
  Dieser Herr verdient also um einer doppelten Ursache willen besonders gemercket zu werden. Einmal, weil er mit seiner Gemahlin Beatrix, Marggrafens Albrechts zu Brandenburg Tochter die Herrschafft Stargard als ein Heyraths-Gut überkommen, und ausser dem, die Stadt Rostock, welche bishero an Dänemarck gehangen hatte, mit Mecklenburg wieder vereiniget hat; zum andern aber, weil er der letzte Fürst in Mecklenburg gewesen. Denn nach seinem Tod, welcher sich 1329 zugetragen, wurden dessen Söhne vom Kayser Carl IV. 1349 zu Hertzogen von Mecklenburg erkläret.  
  Ehe wir weiter fortgehen, so wollen wir kürtzlich die Fürsten, von Mecklenburg in der Reihe, wie sie auf einander gefolget, wiederhohlen.  
 
1) Prebislaus I, der letzte König der Wenden, und der erste Fürst in Mecklenburg starb 1178. hierauf kam dessen Sohn
 
 
2) Heinrich Burwin der I, oder ältere zur Regierung welche er bey Lebzeiten seinem Sohn abtrat, und 1228 die Welt verließ. Es hatte also sein Sohn
 
 
3) Heinrich Burwin der II. oder jüngere Mecklenburg erhalten, aber nicht lange besessen, weil er schon 1226. vor seinem Vater wieder gestorben, inzwischen bekam dessen Sohn
 
 
4) Johannes I, oder Theologus, Mecklenburg, und da er 1264 wieder gestorben, so folgte ihm abermahls der Sohn
 
 
5) Heinrich Hierosolymytanus, welcher durch den Tod 1302 seinem Sohn,
 
 
6) Heinrich, dem Löwen, Platz machte, wel-
 
  {Sp. 48}  
 
cher 1329 gestorben. Und dieses war der letzte Fürst in Mecklenburg.
 
  Dieser Heinrich hinterließ zwey Söhne Albrecht und Johann, welche die ersten Hertzoge in Mecklenburg gewesen. Sie theilten sich in zwey besondere Linien. Albert setzte den Haupt-Stamm zu Mecklenburg fort, und Johann die Linie zu Stargard.  
  Von der Linie zu Stargard wird unter dem Titul Hertzoge zu Stargard ausführlich gehandelt werden. Hier müssen wir uns bekümmern, wie die Haupt-Linie fortgepflantzet worden.  
  Albert I, Heinrich des Löwens Sohn, war der erste Hertzog von Mecklenburg, er hinterließ nach seinem Ableben 1380. drey Printzen, Heinrichen, insgemein der Hencker, Albrecht II, und Magnum, welche sich zwar in die Länder theilten, alleine es hat diese Theilung nicht gar zu lange gedauret, denn Heinrichs und Albrechts Nachkommen hörten durch das Absterben ihrer Söhne Alberti III 1387. und Alberti IV 1423. schon wieder auf; Magnus aber hat das Geschlecht immer fortgeführet.  
  Es starb zwar Magnus 1384. Er hinterließ aber Johann II, welcher durch seinen Tod 1423. seinen Sohn Heinrich, den Fetten, zum Nachfolger in der Regierung des Hertzogthums Mecklenburg machte. Dieser Herr hatte das Glück ein Hertzog über gantz Mecklenburg zu werden, weil die Neben-Linien aussturben, und zwar der letzte Fürst der Wenden Wilhelm 1436. der letzte Hertzog zu Stargard Ulrich II, 1471.  
  Unterdessen konnte er doch diese Länder nicht in Ruhe bekommen und besitzen. Denn wegen des Fürstenthums Wenden und der Herrschafft Stargard gerieth er mit Brandenburg in grosse Uneinigkeit, weil Brandenburg die Ober-Lehns-Herrschafft darüber erlanget hatte. Es wurde aber diese Zwistigkeit durch einen Vergleich 1442. zu Wittstock dergestalt gehoben, daß Heinrich der Fette diese Länder alle frey behalten solle, ohne selbige von Brandenburg in Lehen zu nehmen. Brandenburg hingegen sollte nach Abgang des Mecklenburgischen Stammes nicht nur in Wenden und Stargard, sondern auch in allen übrigen Ländern folgen, und eben deswegen von Zeiten zu Zeiten bey ereignenden Fällen eine endliche Erbhuldigung mit empfangen.  
  Endlich muste auch Heinrich der Fette 1477. aus dieser Welt seinen Abschied nehmen. Er hatte vier Printzen Albert V. Johann, Magnum II und Balthasar. Johann starb noch bey Lebzeiten seines Herrn Vaters an der Pest 1474. und Balthasar wurde 1470. Bischoff zu Schwerin. Dahero führten Albert V. und Magnus die Regierung anfangs gemeinschafftlich bis endlich Albert 1483 ohne Erben gestorben und seinem Bruder Magno also die Regierung und Fortpflantzung des Stammes alleine überließ.  
  Alleine auch Magnus II. muste sich 1503 zu seinen Vätern versammlen. Er hinterließ zwar drey Printzen, alleine Erich liebte die Studien überaus hoch und starb 1505 ohne Gemahlin, dahero die zwey andern Printzen Heinrich der Friedfertige, und Albert VI, oder der Schöne, die Länder wiederum alleine bekamen, und die Regierung gemeinschafftlich verwalteten.  
  Jedoch der Tod  
  {Sp. 49|S. 38}  
  Alberts VI, oder, des Schönen, welcher den 10. Jan. 1547. geschehen verursachte, daß Heinrich der Friedfertige, die Vormundschafft über seines Bruders Söhne und zugleich die Regierung alleine bekam. Es hat aber diese Freude nicht lange gedauret, so muste auch Heinrich den Weg aller Welt den 6. Febr. 1552. wandern, und seinen eintzigen Sohn Philipp, der insgemein der Blöde genannt wird, unter die Vormundschafft seiner Vettern, nebst der Regierung überlassen, welcher ihnen die Gefälligkeit erwiese und 1557. ohne Erben starb, daß sie also die Regierung wiederum gäntzlich alleine bekamen.  
  Albertus VI. hatte sechs Söhne hinterlassen, nemlich Johann Albert I, Ulrich, Georg, Christoph, Ludwig, und Carl, wovon aber nicht mehr als einer, nehmlich Johann Albert I. das Geschlecht fortgepflantzet, die übrigen wurden entweder Bischöffe, oder giengen in Krieg, dahero er anfänglich auch nur alleine regierte, bis sich endlich sein Bruder Ulrich, da er nach dem Ableben seines Vettern Philipps, ein Herr über gantz Mecklenburg geworden, auch einen Theil, nemlich Güstrow anmaßte, welcher Theil aber gar bald wieder zurück fiel.  
  Johann Albert starb 1576. und hinterließ zwey Printzen Johann den IV. und Sigmund August. Drey Jahr vor seinem Tod machte Johann Albert I, ein Testament, welches auch Kayser Maximilian II. 1574. bekräftigte, worinnen er das Recht der Erstgeburt eingeführet hat. Dahero bekam Johann das gantze Land, so sein Vater besessen, nebst der Anwartschafft auf Hertzogs Ulrichs Verlassenschafft, Sigmund August aber bekam weiter nichts als Strelitz, Mirow, und Ivenack, welcher aber 1603. ohne Erben verstorben.  
  Dieser Johann lebte erstlich eine Zeitlang unter Hertzog Ulrichs, als seines Vater Bruders Vormundschafft, nach diesem wurde er melancholisch, und muste 1592. auf dem Schloß zu Stargard sein Leben verliehren. Er hinterließ aber zwey Söhne Adolph Friedrich I und Johann Albert II. Weil sie aber noch unmündig waren, so hatten sie ihren Herrn Vetter den Bischoff Carl zu Ratzeburg zu ihrem Vormund bekommen.  
  Unterdessen starb Hertzog Ulrich den 14. Mertz 1603. und dessen Länder fielen ihnen wieder zu. Da sie nun zu ihrem männlichen Alter gelangeten, so beredete sie der alte Hertzog Carl, als ihr gewesener Vormund, eine Eintheilung der Länder wieder vorzunehmen, welches er auch dahin gebracht, weil er ihnen von dem Großväterlichen Testament nichts sagte. Diese beyde Herren sind also die Stiffter gewesen, der zwey besondern Hertzoglichen Linien zu Schwerin und Güstrow.  
  Dem Gedächtniß zu Hülffe zu kommen, wollen wir abermals eine kurtze Wiederhohlung anstellen von dem ersten Hertzog in Mecklenburg an, bis auf die Eintheilung beyder Linien, wovon wir alsdenn reden werden.  
 
1) Albert I, ein Sohn Heinrich des Löwens, des letzten Fürstens zu Mecklenburg, war der erste Hertzog zu Mecklenburg, er ist gestorben 1380. Dessen Sohn
 
 
2) Magnus führt den Haupt- Stamm fort, starb aber 1384. welchem dessen Sohn
 
  {Sp. 50}  
 
3) Johann II. gefolget, und 1423. gestorben ist. Sein Sohn
 
 
4) Heinrich der Fette pflantzte nicht nur die Hauptlinie fort. sondern es fielen ihm auch die Länder der Nebenlinien wieder zu: Er überließ aber durch seinen Tod 1477 seinen Söhnen
 
 
5) Albert V. und Magno II. die Regierung anfangs gemeinschafftlich, da aber Albert 1483 ohne Erben gestorben, so bekam selbige Magnus wieder allein, welche er bis an sein Ende 1503 behalten, hernach aber bekamen solche seine Söhne
 
 
6) Heinrich der Friedfertige und Albert der VI. gemeinschaftlich, Alberts Tod 1547. lieferte Heinrich dem Friedfertigen die Regierung wieder alleine ein, indem Alberti Söhne unter seiner Vormundschafft stunden, welche aber eben diesen Dienst nach seinem Tod 1552 dessen Sohn Philipp dem Blöden erwiesen, welche aber bald darauf 1557 ohne Erben gestorben, und seines Vaters Bruders Söhnen, die Regierung und die Fortpflantzung der Linie vergönnet, worunter
 
 
7) Johann Albert den Stamm fortsetzte, und da er 1576 gestorben, so that dieses dessen Sohn
 
 
8) Johann der IV. welcher 1592 gestorben, und zwey Söhne, nehmlich Adolph Friedrich I. und Johann Albert II. hinterlassen, welche die Eintheilung wieder das Großväterliche Testament vornahmen, und Stiffter von zwey besondern Linien worden sind:
 
  Adolph Friedrich I. ein Sohn Johannis IV. bekam also vermöge der Verträge 1609, 1611 und 1621 als Stamm-Vater von der Schwerinischen Linie das gantze Hertzogthum Mecklenburg, ins besondere also genannt, das Fürstenthum Schwerin, und einige Örter von der Grafschafft Schwerin, das Fürstenthum Ratzeburg, viele Städte von dem Fürstenthum Wenden und etwas von der Herrschafft Stargard. Ausführliche Nachricht wird hiervon unter dem Titel Schwerin gegeben werden:  
  Es ist aber dieser Hertzog Adolph Friedrich I. gebohren den 15 December 1588 und ist seinem Herrn Vater in seinem Antheil gefolget 1592. und den 27. Febr. 1658 gestorben. Er war ein Vater von 19 Kindern. Erstlich wollte er das Recht der Erstgeburt einführen in Ansehung der Nachfolge, welches er aber in seinem Testamente wiederruffen. Und eben dieses hat zu so viel Streitigkeiten wegen der Nachfolge Gelegenheit gegeben.  
  Unterdessen folgte ihm sein erstgebohrner Sohn Christian Ludwig, welcher den 1 December 1623 gebohren, in der Regierung zu Schwerin nach. Der aber im Haag den 21. Jun. 1692. ohne Kinder gestorben. Es hatte dieser Christian Ludwig noch zwey Brüder, welche besondere Linien ausmachten, Hertzog Friedrich zu Grabow geb. 13 Febr. 1638 gest. den 23 April 1688 und Adolph Friedrich II. zu Strelitz geb. 19 October 1658 gest. den 12 May 1708.  
  Diese beyde Linien stritten nun, wer Christian Ludwigen in der Regierung  
  {Sp. 51|S. 39}  
  folgen sollte. Hier entstunde die Frage, ob die nächste Linie, oder der nächste Grad, folgen sollte. Wollte man die nächeste Linie ansehen, so würde man des Bruders Friedrichs zu Grabow Sohn, Friedrich Wilhelm, weil der Vater schon vier Jahr todt war, das Recht zusprechen müssen; kam es aber auf den nächsten Grad an; So war ja der noch lebende jüngste Bruder Adolph Friedrich II. der nächste.  
  Ehe dieser Streit noch gehoben worden, kam noch ein neuer Umstand darzu, welcher die Zwistigkeiten erst recht verwirrt machte. Es starb nemlich die Linie zu Güstrow aus, wordurch den streitenden Partheyen noch eine neue Erbschafft zugefallen ist. Der erste von dieser Linie war, wie wir oben gemeldet, Johann Albert II. ein Sohn Johannis IV. und Adolph Friedrichs I. Bruder. Nachdem er 1636 gestorben, so folgte ihm sein Sohn Gustav Adolph, welcher 1695 ohne männliche Erben gestorben.  
  Endlich hat man sich 1701 verglichen. Hertzog Friedrich Wilhelm, als des ältesten Bruders Sohn bekam den grösten Antheil, und wurde gleichsam ein neuer Stamm-Vater der Linie zu Schwerin, Adolph Friedrich II aber pflanzte seinen Stamm zu Strelitz fort und bekam noch das Fürstenthum Ratzeburg und die Herrschafft Stargard darzu. Und in beyden Linien sollte in Zukunft das Recht der Erstgeburt gelten. Hiervon wird unter dem Artickel Schwerin und Strelitz wiederum ein mehrers gesagt werden.  
  Jetzo aber wollen wir noch kürtzlich weisen, wenn beyden Linien bishero die Regierung gehabt.  
  In Schwerin:  
 
1) Friedrich Wilhelm, ein Sohn Hertzogs Friedrichs zu Grabow, geb. 28. Mertz 1675, succedirt 1692, erbte Güstrow 1701. starb den 31. Jul. 1713 zum Mayntz ohne Kinder, welchem gefolget dessen Bruder
 
 
2) Carl Leopold jetztregirender Hertzog, geb. 26. Nov. 1679, succedirt den 31. Jul. 1713, verließ 1715 sein Land, und hielt sich bald in Dantzig, bald in Wißmar auf, kam aber im Junio 1730 unvermuthet in Schwerin wieder an.
 
  Gemahlinnen.  
 
1) Sophia Hedwig, Fürstens Heinrich Casimirs zu Nassau-Dietz Tochter geb. 8. Mart. 1690, verm. 27 May 1708 und geschieden 2 Jun. 1710, gestorben 1 Mertz 1734.
 
 
2) Catharina Iwanowna, Czaars Ivan Alexiewitz in Moscau Tochter, geb. 9 Nov. 1692, verm. 19 Apr. 1716, lebte in Rußland und starb daselbst 25 Jun. 1733.
 
  Kinder  
  Elisabeth Catharina Christina geb. 18 Dec. 1718, ist in Rußland, nahm 1732 der Czaarin Namen Anna an, es wurde ihr der Titul Kayserliche Hoheit beygeleget und bekannte sich am 23 May 1733 zur Griechischen Religion.  
  In Strelitz.  
 
1) Adolph Friedrich II. ein Sohn Adolph Friedrich Hertzogs zu Schwerin. geb. 19 Octob. 1658, gest. den 12 May 1708. Hierauf dessen Sohn
 
 
2) Adolph Friedrich III. jetztregirender Her-
 
  {Sp. 52}  
 
tzog geb. 7. Jun. 1686, kam zur Regierung 1708 den 12 May.
 
  Gemahlin.  
  Dorothea Sophia, Hertzogs Johann Adolph zu Hollstein-Plön Tochter, geb. 4. Dec. 1692, verm. 14. April 1709.  
  Die letztern Streitigkeiten wegen der Erfolge gaben Gelegenheit, daß der damahlige Churfürst zu Brandenburg Friedrich III. nachmaliger König in Preussen mit dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu Schwerin sein Erbrecht auf Mecklenburg 1693 wiederum verneuerte, und zugleich auf die Fürstenthümer Ratzeburg und Schwerin erweiterte. Welches 1708 Ihro Maj. bey Dero Vermählung mit Sophia Louise des Herzogs zu Schwerin Schwester nochmals bekräfftigten, und zugleich beyden Linien die Versicherung gaben, daß, so lange ihr Stamm dauren würde, nicht die geringste Neuerung in der Landes-Regierung vorgenommen werden sollte.  
  Zu gleicher Zeit nahm der König von Preussen den Titel und Wappen von Mecklenburg an. Eben dieses erinnert uns das Wappen der Hertzoge von Mecklenburg hier kürtzlich zu beschreiben.  
  Das Haupt-Wappen ist ein schwartzer Ochsenkopf mit silbernen Hörnern und Ring in der Nasen, nebst einer rothen Krone im guldenen Feld, wegen des Hertzogthums Mecklenburg.  
  Das andere Haupt-Wappen ist ein Mittelschild, oben roth, unten Gold, wegen der Herrschafft Stargard.  
  Das dritte Haupt-Wappen ist ein güldener Greif im blauen Feld, wegen des Fürstenthums Wenden.  
  Das vierte Haupt-Wappen ist im rothen Feld ein silberner Arm, der aus einer silbernen Wolcken gehet, und einen silbernen Ring hält wegen der Grafschafft Schwerin.  
  Die Schildhalter sind ein Büffel und ein Greif, warum aber der Büffelskopf zum Hauptwappen und ein Büffel, oder Ochß zum Schildhalter erwehlet worden, wollen einige vermuthen, wäre darum geschehen, weil dieses Thier nebst dem Greif ehemahls der Wenden Kriegszeichen gewesen wäre.  
  Über dem Schild stehen fünf gecrönte Helme. Auf dem vordersten ein wachsender Greif wegen des Fürstenthums Schwerin; auf dem andern ein paar von Roth und Gold qver getheilte Büffelshörner, wegen der Herrschafft Stargard; Auf dem dritten eine oben rund gekerbte und unten etwas schmäler zugehende Taffel welche von blau, gold, roth, Silber und schwartz die Länge herab gestreift ist, über derselben gehet ein Pfauenwedel empor, auf welchem der Büffelskopf des ersten Feldes qver erscheinet, wegen des Hertzogthums Mecklenburg.  
  Auf dem vierdten ein Flug zur Rechten blau, zur Lincken Gülden, wegen des Fürstenthums Wenden; Auf dem fünften sieben Fähnlein, zur Rechten drey, zur Lincken vier, wegen des Fürstenthums Ratzeburg. S.
  • Joh. Wolfg. Triers Einleitung zur Wappen-Kunst, Leipzig 1714 ...
  • Joh. Ehrenfried Zschackwitzens Wappenkunst, Leipz. 1735
  • und Jacob Wilhelm Imhofs Notitia Procerum Europae
  • Phil. Jac. Speneri Histor. Insign. illustr.
  Die Regierung führt ein jeder Antheil vor sich. Die Landstände sollen vermöge der mit den Hertzogen 1572. und 1621. errichteten Verträge in  
  {Sp. 53|S. 40}  
  wichtigen Sachen zu Rathe gezogen, auch 6 Landräthe bestellet werden. Viere davon sollten allezeit in dem Hofgerichte sitzen, dahin von allen andern Gerichten, so wohl geistlich als weltlichen appelliret werden kan. Dieses Hofgericht bestehe noch aus andern Räthen, und wird ordentlich wechselsweise zu Sternberg gehalten. Das Cameral- und Consistorial-Collegium ist in Rostock angelegt worden, allwo der Schwerinische Hof dann und wann residirt hat.  
  Im Jahr 1701 hat sich der Herzog Friedrich Wilhelm mit der Landschafft wegen der Reichs-Crayß-Soldaten und Gesandtschaffts-Steuern verglichen, daß diese jährlich überhaupt 120000 Thlr. abtragen soll, worunter aber das Quartier und Lagerstatt der Soldaten nicht mit gerechnet ist. Denn dieses trägt das Land noch besonders. Die übrigen Abgaben werden nicht ohne Bewilligung der Landstände gefordert. Wie wenig sich aber der jetzige Hertzog Carl Leopold seit 1717 daran gebunden, ist bekannt genug. Es ist aber auch bekannt, daß er sich deswegen aus seinen Ländern selbst verjagt hat.  
  Im Jahr 1719 erhielten die Landstände eine Commißion vom Kayser, welcher diese Mühwaltung dem Churfürsten von Braunschweig-Lüneburg und dem Herzog von Wolffenbüttel aufgetragen, die sich der bedrängten Stände mit gewaffneter Hand annahmen. Im Jahr 1728 den 11 May wurde seinem Bruder Christian Ludwig zu Grabow die Administration vom Kayser über seine Länder aufgetragen, welche er so lange führen solte, bisß er sich dem Kayserlichen Befehl unterwerffen, und seinen Unterthanen die Ruhe und Freyheit wieder gönnen würde.  
  Die Strelitzische Linie soll nicht über 40000 Thlr. sichere Einkünffte jährlich haben. Die Schwerinischen hingegen belaufen sich wohl auf 200000 Thlr. worzu aber der Herzog aus seinen Cammer-Güthern 40000 Thlr. beytragen soll.  
  Die Gerechtigkeiten dieses Hochfürstlichen Hauses bestehen vornehmlich darinnen, daß solches wegen der Hertzogthümer Schwerin und Ratzeburg auf Reichs- und Niedersächsischen Crayß -Tagen 4 Stimmen hat, davon die 3 ersten Schwerin, die letzte aber Strelitz giebt. Beträgt eine Sache nicht über 400 Thaler, so kan man deswegen von den Lands-Regierungen nicht an das Reichs-Gericht appelliren.  
  Den Vorrang vor Jülich, Hessen, Würtemberg, Pommern und Baden hat dieses Hauß zwar gesuchet, es hat sich aber bis diese Stunde nur wechselsweise damit begnügen lassen müssen. Auf das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg hat dasselbige einen Anspruch gemacht, wegen einer gewissen Erbverbrüderung von 1431.  
  Mit Schweden hat es allerhand Streitigkeiten wegen des Warnemünder Zolls gehabt, wovon unter dem Wort Warnemünde ein mehrers zu sagen seyn wird. Ausführlichere Nachricht von Mecklenburg geben
  • Alb. Kranzii Vandalia,
  • Mareschalc. Turii Annal. Vandal. et Herul.
  • Calovius von erster Ankunfft und Herkommen der Herzoge von Mecklenburg,
  • Bocerus de Ducibus Mecklenburg.
  • Laurenberg in castro doloris Ducum. Megalopolens.
  • Ejusdem Chronicon Rostoch.
  • Fürst. Mecklenburgische Apologie wegen der Entsetzung;
  • Kayserl. Manifest, warum beyde Herzoge von Meck-
  {Sp. 54}  
   
  lenburg ihres Fürstenthums entsetzet.
   
  • Thomä Analecta Gustrov. Mecklenburg.
  • Spener Sylloge Historico Geneal. …
  • Schurtzfleisch de rebus Mecklenb.
  • Imhofii Notit. P.E. …
  • Europ. Herold
  • Masii Antiquit. Mecklenb.
  • Kurze Historische und aus Authenticis Document. et Actis fideliter gezogene Information von dem Ursprung und Verfolg des Königl. Preußischen und Marggräfl. Brandenburg. eventual-Succeßions-Recht an den sämtlichen Mecklenburgis. Reichs-Lehen.
  • Lünigs Reichs-Archiv …
     

HIS-Data 5028-20-45-3: Zedler: Mecklenburg, das Geschlecht HIS-Data Home
Stand: 20. Juli 2023 © Hans-Walter Pries