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Text |
Quellenangaben |
1715 |
Im folgenden 1715. Jahre ward wieder den
10. May eine General-Visitation vorgenommen,
die hernach fast alle Jahre vor sich zu gehen
pflegte. |
Sicul l.c. ... |
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In eben diesem Jahre ward
verordnet, daß im
gantzen
Lande einerley Maaß seyn
sollte, des
Wegen auch der Leipziger Scheffel, dessen 3.
Viertheil einen gantzen Dreßdener gemacht
hatten, kleiner gemacht werden
muste. |
Sicul l.c. ... |
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Gleiches ward auch mit andern Maassen zu
flüßigen Dingen in Acht genommen. |
Sicul l.c. ... |
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Ferner wurden auch sonst einige
Verordnungen gemacht, deren Sicul
l.c. ... kürtzlich
gedencket. |
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1716 |
Im 1716.
Jahre ergieng unter andern wieder
eine
Verordnung gegen das leichtfertige Wesen in
Coffee
Häusern, die auch vom
Könige bestätigt
ward. |
Sicul l.c. ... |
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Weil auch bey der dieses Jahr
vorgegangenen Visitation die
Collegia mit
durchsucht wurden, so traff man hierinnen viele
an, die verdächtig waren, und sich dahin begeben
hatten, weil sie nicht
vermuthend gewesen waren,
daß man hier auch nachsuchen würde. |
Sicul l.c. ... |
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Sonst ward auch dieses Jahr ein kostbarer
Canal von Cautz an bis zum Stadt-Graben bey
dem Peters-Thore geführet, damit das Wasser
einen Abfall haben könnte, und denen Kellern in
dieser Strasse nicht beschwerlich fielle. |
Sicul l.c. ... |
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Es ward auch weiter eine Verordnung am
schwartzen Brete angeschlagen, daß die
Professores und andere, welche bey der dasigen
hohen Schule läsen, alle verdächtige
Meynungen
und neue
Arten zu
reden und zu
schreiben
vermeiden sollten. Derer
Studenten wegen |
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{Sp.1801|S. 912} |
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aber ward ein
Befehl aus dem Ober-Consistorio angeschlagen, darinnen das
Dorfflauffen und andere unanständige Aufführung
untersagt ward. |
Sicul l.c. ... |
1717 |
Im 1717.
Jahre war das Jubel-Fest wegen
des glücklichen Anfanges der
Evangelischen
Lehre, und ward so wohl in der
Stadt als bey der
hohen Schule besonders gefeyert; |
davon Sicul Leipz. Jahr-B.
Beyl. II. ... zulängliche Nachricht
ertheilet. |
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Es kamen auch in diesem Jahre viele
gute
und
nützliche
Verordnungen zum
Vorscheine,
die |
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-
Theils
gegen den Kauff und Einkauff auch Verführung derer in der Stadt Leipzig
eingehenden und vorhandenen Bruch- und andern rohen Silber;
- Theils gegen die
Buchführer und
Buchdrucker wegen nicht censirter
Bücher;
- Theils wegen derer Überläuffer;
- Teils wegen derer im Qvartiere stehenden Reuter;
- Theils wegen
Verbesserung der Feuer-Anstallten u. s. w.
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ergiengen. Es befahl auch der
König in Zukunfft
die Anhaltung und Gefangen-Nehmung derer
Studenten nicht durch die Stadt-Knechte, sondern
entweder durch die Stadt-Soldaten oder die
Besatzung auf der Pleissenburg
verrichten zu
lassen. |
Sicul Leipz. Jahr-B. IV. ... |
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Weiter ward auch unter andern
Gebäuden
das Königliche Reit-Haus im Zwinger zu
bauen
angefangen und vollendet. |
Sicul l.c. ... |
1718 |
Im 1718.
Jahre ergieng eine
Verordnung, wie
es forthin wegen Exsecution des Wechsel-Rechts
bey der Stadt Leipzig gehalten, und der schnelle
Lauff des Wechsel-Rechts nicht mehr durch
Adpellationes gehindert werden
sollte. |
Sicul l.c. V. ... |
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Im Handels-Gerichte, wo die Wechsel-Sachen am meisten vorkommen, geschahe derer
Unkosten wegen gleich Falls bessere Verfügung.
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Sicul l.c. ... |
1719 |
Im 1719. Jahre kam eine Königliche
Iurisdictions-Erläuterung, anlangend das Wechsel-Recht vor die
Vniuersitäts-Verwandten, zum
Vorscheine. |
Sicul l.c. ... |
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An den
Rath aber ergieng ein
Befehl wegen
des Zahl-Tages in der neuen Jahrs-Messe. |
Sicul l.c. ... |
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Weiter war angeschlagen, daß die
Studenten
ihren Laquayen und Jungen bey unvermeidlicher
Straffe keine Degen gestatten sollten; in gleichen,
daß sie nicht mit Schlaff-Mützen und Schlaff-
Peltzen auf denen Gassen herum gehen; die neu
ankommenden aber nicht lange verzögern sollten,
die gehörige Immatriculation zu suchen. |
Sicul l.c. ... |
1720 |
Im Februario des 1720. Jahres lieff das
Wasser durch den beständigen Schnee und
Regen sehr hefftig wieder an. |
Sicul l.c. ... |
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Weil auch zuvor aber Mahls ernstlich
befohlen worden war, daß sich diejenigen, denen
der Degen nicht gehörte, desselben enthalten
sollten, ihnen auch dieselbe in grosser Menge
abgenommen wurden, so kam es in Leipzig noch
in diesem Jahre ziemlich ab. |
Sicul l.c. ... |
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Den 23. May hatten die Studenten wieder mit
denen Feld-Soldaten Händel, und es ward auch
nicht eher recht ruhig, bis diese umqvartiret
wurden. |
Sicul l.c. ... |
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Den 1. Iulii ward wieder ein leichtes Erdbeben
gespüret. |
Sicul l.c. ... |
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Den 13. Septembr. soll man wieder eins
verspürt haben. |
Sicul l.c. ... |
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Im Jahre 1722. ward |
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{Sp.1802} |
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der Anfang zu Abtragung des Peters-Thors
gemacht, und im folgenden Jahre das jetzige mit
grossen Unkosten zu
Stande gebracht. |
Sicul l.c. B. III.
Forts. II. ... |
1723 |
Im 1723. Jahre ward nicht nur der Königliche
Befehl wegen derer Aduocaten, sondern auch der
wegen des Dorfflauffens erneuert. |
Sicul l.c. B. III.
Forts. V. ... |
1724 |
Im 1724.
Jahre ward von der
hohen Schule
im
Namen des
Königs ein
Patent wieder die
Seiler-Pfuscher im Drucke bekannt gemacht. |
Sicul l.c. VII. ... |
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In eben diesem Jahre kam ein Königlicher
Befehl gegen die Banquerouttirer heraus. |
Sicul l.c. ... |
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Da Mahls hielt auch vorgedachte Fraternität
derer Notarien ihr Iubilaeum. |
Sicul l.c. ... |
1726 |
Den 17. Ian. des 1726. Jahres ließ die hohe
Schule ein Verbot anschlagen, welches schon
offte Unruhe verursacht hatte, daß sich kein
Studente im Schlaff Peltze und Schlaff-Mütze,
noch weniger zugleich mit brennenden Tobacks-
Pfeiffen auf der Strasse antreffen lassen
sollte, da
zu Mahl einige noch ihre Degen, als ob sie sich
einer Gefahr befürchten
müsten, bey sich trügen;
führte auch zugleich die des Wegen eingeschickte
Königliche
Verordnung an. |
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Weil auch an den
Rath
geschrieben
worden, er mögte
zusehen, daß es nicht vielleicht andere, die sich vor
Studenten ausgäben, thäten, so ließ er gleich Falls dasselbe durch
ein Patent bekannt machen, und ermahnte alle davon abzustehen. Einige
Studenten schätzten sich aber durch dergleichen Anbringen sehr
beleidigt, drungen auf den Rector, daß er ihnen das verbotene
zugestehen sollte, brachen das Gatter vor dem schwartzen Brete in Stücken,
riessen den Königlichen Befehl und des Rectors Vermahnung ab, und
schlugen Brand- und Fehde-Briefe an, droheten auch der
gantzen
hohen Schule den Untergang. |
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Der Rector aber sparte keinen
Fleiß, und
mahnte sie noch Mahls von ihren
Unternehmungen ab, berichtete es aber, als er
sahe wie wenig es fruchtete, noch Mahls an den
König. Auf erhaltenen
Befehl ermahnte er sie noch
Mahls zur Ruhe, ließ auch ein Stück der
Königlichen Antwort, ja da dieses nichts helffen
wollte, den gantzen Königlichen Befehl einrücken,
und ermahnte sie nach äusserstem
Vermögen zur
Ruhe. Da sich endlich der Lermen einiger Massen
gelegt hatte, fand man Gelegenheit, diejenigen um
so viel leichter zu erkundigen, welche die
Rädelsführer gewesen waren, um sie der Gebühr
nach zu straffen. |
Sicul l.c. B. IV.
Forts. I. ... |
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Den 6. Mertz Abends um sechs Uhr entstund
ein allgemeines Schröcken, indem auf dem
Schüler-Chore in der Nicols-Kirche eine Flamme
entstund, und eher zum Fenster heraus schlug,
als man darinne wahrgenommen hatte. Die
Gelegenheit hierzu hatte ein Kohl Feuer gegeben
dessen sich die Instrumentisten bedient und unter
eine Banck gesetzt hatten, da denn hernach der
Wind hinein geblasen und das Holtz entzündet
hatte; doch ward es glücklich wieder gelöscht.
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Sicul l.c. ... |
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Den 11. Iul. dieses Jahres lieff noch ein
ernster Befehl wegen des Auflauffens und
Tumultuirens ein, welcher so gleich angeschlagen
ward. |
Sicul l.c. Forts.
III. ... |
1728 |
Im 1728. Jahre kam ein
Befehl gegen die so
genannten Gratulanten heraus. |
Sicul l.c. IV.
Forts. VIII. ... |
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{Sp.1803|S. 913} |
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Ingleichen eine
Verordnung, daß sich die
Candidati Ministerii besser auf die Grund-Sprachen legen
sollten. |
Sicul l.c. ... |
1730 |
Im 1730.
Jahre hatte endlich die
Stadt mit
allen
Evangelischen, wegen des vor 200. Jahren
übergebenen
Augspurgischen Bekänntnisses, ein
Jubel-Fest zu feyern; |
wovon Sicul l.c.
IV. Forts. XII. seqq. mit mehrern zu sehen.
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Verschiedenes |
Wer auch von der Einrichtung des Gottes-Dienstes,
Regiments
Bibliothecen u.s.w. mehrere
Nachricht verlanget, kann Siculn und Vogeln in
angeführten
Schrifften nachsehen, die ihn
vermuthlich hierinnen vergnügen werden. |
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Nur ist noch zu mercken, daß der Schöppen-Stuhl hieselbst unter allen
Sächsischen
Collegiis
und
Gerichten das einige ist, welches sich nicht
zugleich Königlich-Polnisch, sondern bloß Chur-Fürstlich-Sächsisch schreibt. |
Sicul l.c. Subpl ... |
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Sonst hat auch Buschius de Laude cultuque
vrbis Lipsiensis und Friedrich Otto Mencke Leudes
Lipsiae
geschrieben. |
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Messen 1 |
Was die offt gedachten
Messen anbetriefft, so
hat Leipzig
jährlich, wie Theils aus
vorhergehendem zu ersehen, drey schöne und
grosse, jede zu 14.
Tagen, nahmentlich die Neu Jahrs Oster- oder
Iubilate-Messe, und denn die Michaelis-Messe. |
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Die Neu-Jahrs-Messe fänget sich an auf den Neu-Jahrs-Tag, oder, so derselbe
auf einen Sonntag einfället, den andern Tag, als am Montage darnach, währet
gantzer 14. Tage,
davon die letztern 7. Tage die Zahl-Woche
genennet werden, und müssen alle Wechsel-Briefe in solcher auf den 12.
Januarii abgetragen
und bezahlet seyn, wird auch keine Protestation
weiter, als bis 10. Uhr
Abends vor gültig
erkannt. |
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Die Oster- oder Iubilate Messe fänget sich an
3. Wochen nach Ostern, am Sonntag Iubilate,
währet eben Falls 14. Tage und werden die
letzten sieben Tage als die Zahl-Woche
gerechnet, in welcher alle Wechsel-Briefe des
Donnerstages bezahlt seyn
müssen. Es wird auch
keine Protestation darüber länger, als bis 10. Uhr
Abends angenommen und vor gültig erkannt. |
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Die Michaelis-Messe fänget sich den
folgenden Sonntag nach diesem Feste an, währet
gleich Falls 14. Tage, die Zahl-Woche mit
gerechnet, in welcher letztern eben Falls alle
Wechsel-Briefe des Donnerstags bezahlt seyn
müssen, und keine Protestation darüber länger als
bis 10. Uhr Abends geschehen kann und noch vor
gültig erkannt wird. |
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Wenn an obgemeldeten Tagen die Messe
öffentlich eingeläutet worden, so geschiehet in
folgenden vier ersten Tagen Acceptation derer
Wechsel-Briefe, und kann solche in der Neu-Jahrs-Messe längstens den
Tag vor Ausläutung
des Marckts, welche jeder
Zeit am achten Tage
der Messe geschiehet, geschehen, in der Oster-
und Michaelis-Messe aber gilt solche bis auf den
Freytag Vormittage um 10 Uhr, sonsten müssen
sie protestiret werden. Von solcher Ausläutung bis
den fünften Tag, wird die Bezahlung so wohl per
Rescontro, als auch baar
gethan, wiedrigens, wie
oben gemeldet, mit der Protestation zu verfahren
ist. |
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Wechselrecht |
Ordinaire wechselt man von
Hamburg auf die
Messe, und stellet die Briefe in Reichs-Thaler
Courant-Geld zu zahlen, wovor 30. pro Centum,
weniger, oder auch mehr agio decourtiret, und die
Valuta in Banco abgeschrieben wird, in Leipzig
aber zahlen sie in der Zahl-Woche mit guten
neuen gangbaren zwey Drittheiln und guten
Groschen. Wobey zu |
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{Sp.1804} |
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mercken, daß die Wechsel-Zahlung
geschiehet in lauter Zwey-Drittheil-Stücken, wenn
solche Brandenburgischen oder Lüneburgischen
Schlags seyn; so aber lauter
Chur-Sächsische
Zwey-Drittheile bezahlet werden; so kann man
den vierten Theil der Summe an Zwey-Groschen-Stücken oder guten Groschen
bezahlen.
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Aus der Messe wechseln sie auf
Hamburg
a uso, sind 14. Tage Sicht, und stellen die Briefe in Reichs-Thaler
di Banco, zahlen aber die Valuta in Leipzig mit 130.
Reichs-Thalern, weniger oder mehr in neuen Drittheiln oder Groschen pro
100. Rthal. di Banco.
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Ausser solchen Messen wechselt man von
Hamburg ab nach Leipzig a uso, und stellet die
Briefe in Rthl. Courant-Geld, wovor die Valuta
nach Abzug 30 pro Centum I' Agio, weniger oder
mehr, in Banco abgeschrieben wird; gleich Falls a
uso wechseln die Leipziger wieder auf Hamburg,
und stellen die Briefe in Rthl. Banco, zahlen aber
die Valuta zu 130. Rthl weniger, oder auch mehr,
in neuen Drittheilen und Groschen gegen 100
Rthl. Banco-Geld, wobey der
Unterscheid zu
mercken, daß das Hamburger Corant-Geld gegen
dasiges Banco-Geld alle
Zeit um 20.
pro Centum mehr oder weniger differiret. |
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Von Leipzig wird auf folgende
Örter
gewechselt, als: |
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Auf die Franckfurter-Messe in Rthal. a 74.
Kreutzer Wechsel-Geld, die Valuta a 98. Rthl.
weniger oder mehr, in Specie pro 100. Rthl. Das
Wechsel-Geld wird in Leipzig in Creutz- und
Alberts-Thalern bezahlet. Sie wechseln auch auf
die Franckfurter-Messe in Reichs-Thaler a 90.
Kreutzer Courant-Geld, davor sie die Valuta a 96.
oder 97. Reichs-Thaler weniger oder mehr, in
neuen Drittheilen und Groschen pro 100. Rthl. a 90
Kreutzer Cour. vergnügen. Sonst aber wechseln
sie per Franckfurt ausser der Messe a uso, oder
14. Tage Sicht, in Rthl. a 96. Kreutzer die Valuta a
98. Rthaler, weniger oder mehr, pro 100. Rthl. a
90. Kreutzern, solches wird mit neuen Drittheilen
und Groschen contentiret. |
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Auf den Breßlauer-Marckt wechseln sie in
Rthl. oder
Kayserl.
Geld zu 17. Kreutzer, die
Valuta a 97. Rthl. weniger oder mehr, pro 100.
Rthl Kayserlich Geld, zahlen sie in neuen
Drittheilen und Groschen, in gleichen wechseln sie
auch dahin ausser dem Marckt auf 14. Tage
Sicht. |
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Auf Lion wird gewechselt auf die Foires oder
Messen, und werden die Briefe gestellet in Cronen
von 3. Livres oder Francken. Die Valuta bezahlen
sie mit neuen Dritteln und Groschen a 106.
Reichs-Thaler weniger oder mehr, pro 100.
Cronen von 3. Livres oder Francken. |
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Auf Paris 106. Rthl. weniger oder mehr, pro 100. Cronen von 3.
Livres. |
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Auf Bolzano per die Messe in Rthl. Courant-Geld, Valuta a 130. Rthl. weniger oder mehr in
neuen Dritteln und Groschen pro 100. Rthl.
courante
Müntzen. |
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Auf Amsterdam 130. Rthl. weniger oder mehr
pro 100. Rthl. Banco, oder 125. Rthl. weniger oder
mehr pro 100. Rthl. Courant-Geld. |
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Auf Augspurg 98. Rthl. weniger oder mehr,
pro 100. Rthl. Courant. |
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Aller dieser und andern Orten wird a uso oder
14.
Tage Sicht gewechselt. |
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Währung 1 |
In Leipzig und im
gantzen
Chur-Fürstenthume
Sachsen werden die Rechnungen und Bücher
geschrieben in Reichs-Thalern, guten Groschen
und Pfennigen. Ein Reichs-Thaler hat allda 24.
gute Groschen, und ein guter Groschen hat 4.
Dreyer |
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{Sp.1805|S. 914} |
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oder 12. Pfennige, ein Pfennig hat 2. Heller.
Ein fl. Meißnisch, worinnen vor diesem allda Buch
gehalten, hat 21. gute Groschen. Ein alt Schock
hat 20. gute Groschen, und ein neu Schock hat
60. gute Groschen. Ein Zwey-Drittheil-Stück hat
16. gute Groschen. Ein Drittheil-Stück hat 8. gute
Groschen. Ein Sechstel-Stück hat 4. gute
Groschen. |
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Über dem finden sich daselbst allerhand,
gemüntzte, einfache und doppelte Groschen-Stücke, Ducaten a Marco
werden verwechselt 50.
Stück pro 133. Rthl. 8. gute Groschen, weniger
oder mehr, oder jedes Stück pro 2. Rthl. 16. bis
17. und 18. gute Groschen, weniger oder mehr, in
neuen Drittheilen und Groschen-Stücken. Ein
Louis d’ Or 5. Reichs-Thaler. Hundert Species-Reichs-Thaler werden verwechselt
pro 129.
Reichs-Thaler Courant, weniger oder auch
mehr. |
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Sonsten aber werden die
Churfürstlichen Sächsischen, wie auch die
Kayserlichen, in
gleichen die
Reichs-Städtischen
gantzen
Species-Thaler von einem Reichs-Thaler acht Groschen
ausser der Wechsel-Zahlung angenommen,
hingegen gelten die Frantzösischen gantzen
Species-Thaler nach dem
Königl. Polnischen und
Chur-Fürstl. Sächsischen
Befehle nicht mehr als
31. gute Groschen, u. die Chur-Brandenburgischen, wie auch Holländischen
Species-Thaler, nicht mehr als 30. gute Groschen.
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Handel |
Die Leipziger
Handlung, welche fast alle die
Sächsischen in sich schlüsset, bestehet |
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1.) |
in Sachsenlandes
natürlichen Landes-Früchten, als: Korn, Wolle,
Ertzen und etwas an Weine; |
2.) |
in
Manufacturen, und
|
3.) |
in Commission-Handlung.
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Die erste
Art betreffend, so ist bekannt, was
Sachsen
jährlich vor eine Menge Getraides
Theils
in sich selbst verbraucht, Theils an die
benachbarten Länder
mittheilet. |
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Thüringen, welches eben Falls mehren Theils
Sächsisch, giebt über dem noch guten Wein, in
gleichen das zum Blaufärben dienliche Weyd-Kraut, den Safflor, Anies und andere
Materialia
mehr. |
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Durch beyde Länder aber durch und durch,
so wohl in denen, die von dem Chur-
Fürstenthume, oder auch von denen
Fürstlichen
Sächsischen Häusern
dependiren, findet man so
zahlreiche Schäffereyen, daß von der davon
gesammleten Wolle ein
eigener
considerabler
Jahr-Marckt gehalten werden könnte. Wie denn
solches nicht eine derer geringsten Revenuen des
sonst begüterten Sächsischen
Adels zu
nennen
ist, in dem, was nur allein das weit entlegene
Schweitzer-Land (derer nähern und innländischen
Provintzien nicht zu gedencken) jährlich an Wolle
aus Sachsen zühet, sich auf etliche hundert
tausend Thaler erstrecket. |
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Wein, Bergwerke |
So giebt es auch um Meissen und Dreßden
stattlichen Wein, und in denen Gebürgen
reiche
Silber- und andere Berg-Wercke, die vor Mahls
gute Ausbeute gegeben, und noch mit
guten
Nutzen zu gebrauchen stehen. |
|
Produkte |
Zu denen Sächsischen
Manufacturen
gehören |
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- die grosse Menge allerhand Couleuren Tücher, grobe und feine,
schmahle und breite, welche fast in allen
Sächsischen
Städten und
Flecken anzutreffen;
- ferner die
gantz und halb
wollene und mit Seiden oder Leimen vermengte
Zeuge und Stoffe, die wollenen, seidenen und
baumwollenen Strümpfe und Hals-Tücher;
- die
vielerley
Arten Leinewand, so wohl rohe als
gebleichte, gefärbte und gemangelte;
- die schönen
Spiegel und Trinck-Gläser,
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{Sp.1806} |
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Unter denen Commission-Waaren verstehen
wir alle
Waaren, so denen Leipziger
Kauff-Leuten
in und ausserhalb denen
Messen von allen
Orten
und Enden
Europa zum
Verkauff zugeschickt,
oder von ihnen selbst verschrieben und entboten
werden. |
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Messen 2 |
Es sind aber derer Leipziger
Messen dreye,
als: Die Neujahr-Messe, so den Montag nach Neujahr angehet, die Jubilate-Messe
und die Michael-Messe, auf welche dreyen Messen ein unbeschreiblicher
Schatz von
allerhand
Kauff-Manns-Waaren, und eine unzählbare Menge
Menschen allerhand
Standes in Leipzig zu sehen
ist. Denn ausser dem, daß viel Mahls die hohen
Herrschafften
selbst diese Messen mit ihrer
Gegenwart zieren, so finden sich noch daneben
so viel
Fürstliche
und andere hohe
Standes-Personen, von fremden Kauff-Leuten aber von
allen Orten und Enden eine solche grosse Menge
ein, daß man offt Mühe hat, Qvartir zu bekommen:
|
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Wie nun besagter Confluxus denen
Verkäuffern sehr profitable ist, in dem sie in
Friedens- und guten Jahr-Zeiten fast
durchgehends einträgliche Messe halten; also
haben hingegen auch so viele Einkäuffer die
Stadt
Leipzig gleichsam zu ihren Centro und Mittel-Punct, da sie alles, was ihnen
nöthig, so zu
reden,
aus der ersten Hand finden können. Wie denn viel
tausend keine andern Wege gelernet, als sich von
Leipzig aus zu providiren, und wenn sie gleich
ihren Fuß weiter hinaus zu setzen, und die
Waaren noch näher an ihrer Quelle zu hohlen
gedächten, dürfften sie doch manch Mahl mehr
Schaden als
Nutzen dabey
empfinden, und die
Commodität nicht haben, welche so grosse
Messen, als die Leipziger sind, mit sich führen,
nehmlich, daß man daselbst die
Wahl und das
Auslesen, Credit, lange Kundschafft, leichtes
Geld,
Gelegenheit zum Vertauschen, und
dergleichen mehr antriefft, welches alles, wenn
man die Waaren selbst aus dem Lande
verschreiben
wollte, hintangesetzt werden
müste,
zu geschweigen, daß mancher Verkäuffer, der
gegen die Zahl-Woche Wechsel zu bezahlen, und
seine Waaren noch meistens über dem Halse
liegen hat, solche dem, der
baar Geld giebt, vor
einen leichten Preis wegschlägt, als selbige
anderwärts und aus der ersten Hand vielleicht
nicht zu erlangen gewesen. |
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Währung 2 |
Es bestehet aber das Geld in Sachsen in
Zwey-Drittheil-Stücken, Groschen, 6. Pfennigern
und Dreyern. Ein Reichsthaler hat 24. Groschen
oder 1½. Reichs-Gulden, ein ⅔. Stück ist 16.
Groschen oder 1. Reichs-Gulden. Man hat auch 8.
4. und zwey Groschen-Stück. Ein Gulden
Meißnisch beträgt 21. Groschen, und ist eigentlich
nur eine fingirte
Müntze, nach welcher die
Ammts-
und Cammer-Rechnungen eingerichtet werden.
Eine solche eingebildete Müntze sind auch die
alten Schocke, deren eines 20. Groschen macht.
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Wer auf einige Monathe oder Wochen in oder
ausser Leipzig
Geld auf die
Messe per Wechsel
nehmen will, der muß sich offt zu einem Cours
oder Wechsel-Agio
verstehen, da die
Interesse
nicht vergessen ist. Eben so verhält es sich, wenn
einer einen Wechsel in Leipzig prolongiren, oder
Geld auf einige Wochen, nach der Messe wieder
zu bezahlen, aufnehmen will. |
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Maß und Gewicht |
Das Leipziger Maß und Gewicht |
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{Sp.1807|S. 915} |
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belangend, so hält man davor, daß 5/8. Ellen eine Brabanter Elle ausmachen,
und eine Brabanter 1 5/7 Leipziger. Von der Reduction der
Leipziger Elle mit denen Ellen anderer
Länder,
siehe unten Maas und Gewichte.
Tom. X. p. 1386.
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Hier ist noch zu mercken, daß |
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- 54. Kannen Leipziger alt Maas nach der Visir
63. Schenck Maas, oder einen Leipziger Eymer
machen, 82 4/7 Kanne Dreßdnisch Maas
betragen eben Falls einen Leipziger Eymer. Ein
Fuder Wein 12. Eymer. Ein Faß hat 5. Schock
oder 300. Kannen.
- Ein Centner hat zu Leipzig
110. Pfund Kramer-Gewichte, oder 5. Stein. Ein
Stein 22. Pfund, die Pfund aber sind schwerer und
wiegen 90. eben so viel als 110. Pfund Kramer-Gewichte, daß also 11. Pfund Kramer-Gewichte 9.
Pfund Fleischer-Gewichte machen.
- Ein Wispel zu
Leipzig hat 24. Scheffel. Ein Malter 12. Scheffel.
Ein Scheffel 4. Viertheil. Ein Viertheil 4. Metzen.
- Eine Ruthe hat zu Leipzig achtehalb Ellen und 2.
Zoll. Eine halbe Elle oder Fuß-Maas hat 12. Zoll
oder Daumen. Eine Leipziger halbe Elle hat bey
nahe 11. Daumen Rheinländisch Fuß-Maas.
- Ein
Mandel ist 15. Stück. Ein Schock 60 Stück. Ein
Saum 22. Tuch. Ein Tuch 32. Ellen.
|
Marpergers Neueröffnetes
Kauff-Manns-Magazin ... |
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Sonst hat man auch die Leipziger-Probe. Diese ist bey denen Zinngüssern die
Proportion
des in das zum Zinn gemischten Bleyes, denen
Leipzigern gleich. |
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Tax-Ordnung Augusti, Herzogen zu Br. und
Lb. ... Es soll hinführo kein ander Zinn vor volle Probe
ausgebracht und gehalten werden, als Leipziger-Probe zum verkauffen verarbeitet:
Was unter der Leipziger Probe verfertiget und darnach vor voll ausgegeben werden
will, es sey gemacht, an welchen Orten es wolle, soll das Pfund höher als
6. Mr. Gr. nicht verkauffet, oder, wenn es darum nicht
verkauffet werden will, in diesen Landen auf offenen Jahr-Märckten oder sonst
gar nicht gelidten, sondern zurück gewiesen, und darauf von denen Beamten,
Gerichts-Herren, auch denen Räthen derer Städte fleißige genaue Aufsicht
genommen werden. |
Item §. 14. ... |
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Item Fürstliche Priulegia, Statuta und
Ordnung der Henrich-Stadt 1592. 25. Mart. Tit.
XXXI. ... Die Kannen-Güsser sollen gute
unwandelbare Waaren machen, nach Leipziger
Wärung, Wird auch auf andere Metall gezogen,
als: Derer Gold-Schmiede zu Naumburg Innung Artic. IIX.
Soll auch ein jeder Gold-Schmied sein Silber also schmeltzen und
legiren, daß alle gemachte Arbeit an Halt, Probe und der Feine der Leipziger
Probe gemäß sich befindet, als nehmlich die Marck 7. Rthl.
würdig. |
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