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Quellenangaben |
1409: Hohe Schule |
Im
Jahre 1409. ward endlich unter
Marggraf
Friedrichen den streitbaren, nachmahligem
Chur-Fürsten, die
hohe Schule zu Leipzig angelegt, und
eingeweihet. Die
Gelegenheit hierzu gab
vornehmlich, wie einige
wollen,
Kayser Wenceslaus, welcher denen
Teutschen zu Prag
ihre bisher gehabte
Freyheiten zu kräncken
suchte, und die Böhmen gegen sie unterstützte.
Die
vornehmste
Ursache war die Hußische Lehre,
welcher mehr Böhmen als Teutsche und andere
beypflichteten, da sich denn unter andern Johann
Hofmann aus Schlesien gebürtig, der auch
hernach
Bischoff zu Meissen worden, mit einer
grossen Anzahl
Studenten nach Leipzig begeben,
und durch Vincentium Gruner, welcher bey Hofe in
grossem Ansehen gestanden,
gute Vertröstung
erhalten, auch endlich zu Wege gebracht, daß
würcklich die hohe Schule daselbst angelegt
worden. |
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Doch
wollen auch einige, daß die hohe
Schule dem ungeachtet angelegt worden seyn
würde, wenn auch gleich die Zerrüttung der zu
Prag nicht vor sich gegangen wäre; sinte Mahl
Friedrich der streitbare schon lange zuvor darauf
gedacht habe, daß er in seinem Lande eine hohe
Schule anlegen
möchte, zur Ursache wird
angegeben, daß er nicht nur aus
eigenem Triebe,
sondern auch auf Anreitzung Kayser Sigmunds
denen Hußiten sehr gehäßig gewesen, und daher
um so viel lieber denen Böhmen solchen
Schatz
zu entzühen gesucht habe. |
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Wozu noch komme, daß Kayser Sigmund den
Studien sehr gewogen gewesen, und Marggraf
Friedrich durch den vertrauten
Umgang mit ihm
auch
Lust dazu gewonnen habe. So wollen auch
einige, daß bereits die Ankunfft derer Prager im
Jahre 1408. ja gar im Jahre 1406. geschehen sey,
und der Marggraf nachmahliger Chur-Fürst
Friedrich so fort zur Stifftung der hohen Schule
Hand angeleget. Es lässet sich auch aus
Zusammenhaltung derer Urkunden wohl
urtheilen,
daß der Auszug gute
Zeit eher erfolgt seyn
müsse, als
Wencelaus mit seiner
Verordnung, daß
die Böhmen drey Stimmen haben
sollten, zum
Vorschein getreten. |
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Das Wiederspiel von demjenigen aber, daß
die würckliche Einrichtung und Vollziehung der
hohen Schule schon im Jahre 1408. vor sich
gegangen seyn sollte, ist daher anzunehmen, weil
im Jahre 1409. allererst die Päbstliche
Einwilligung eingelauffen, und sich die beyden
Stiffter Marggraf Friedrich und Wilhelm lediglich
darauf bezogen haben. |
Sonst können zu mehrerer Nachricht von dem, was hievon
gemeldet worden, |
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- Excerpt. ex Mon. Pirn.
bey Mencken l.c. ...
- Langius Chron. Citiz. bey
Pistorio l.c. ...
- Chron. Numb. bey Mencken l.c. ...
- Addenda ad Annal.
vetero-Cell. ibid. ...
- Meisterlinus Hist. Rer. Noriberg.
bey
von Ludewig
Reliqq. MSSCr. Di-
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{Sp.1667|S. 845} |
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- Layritz Palm-W. Taff. V. ...
- Dubrauius, Hagecius, Theobaldus vom
Huß. Kriege.
- Krantz Vandal.
- Fabricius Origg. Sax. ...
- Caluisius ...
- Dresserus Isagog. Hist. ... Sächs. Chron. ...
de Vrbb. Germ. ...
- Heidenreich Annal. Lips. ...
- Schneider l.c. ...
- Eberus Calend. ...
- Peifer l.c.
- Johann Friedrich Panegyr. Sec. de. Orig. et Increm.
Acad. Lips. ... bey Dicelio Lipsia rediuiua, nebst mehrern,
welche daselbst anzutreffen.
- Chr. Hübner
Diss. de Frid. Bellic. Academ. Lips. Fundat. ...
- Seyfried Diss. de. Io. Hasso Mart.
- Aneas Siluius Hist. Bohem. ... bey
Frehern
Scrip. Rer. Bohem. ...
- Piccolominaeus Comment. VI. bey
Frehern l.c. ...
- Cuspinianus Op. de Caesarib. ...
- Körner Chron. bey Eccarden
Corp. Hist.
med. ...
- Chron. Terrae. Misn. bey Mencken
Script. Rer. Germ. ...
- Trithemius.
- Albinus Auctor Centur. illustr. Viror. bey
Madero und Fellern.
- Schlegel de
Vet. Cella ...
- Teuchler Epist. pec. 1710.
- Müller Sächs. Annal. ...
- von
Ponickau Diss. de El. Sax. Frid. Bell. Iur. coll. ...
- Joh Gr. Hahn Diss. de
Elect. Frid. Bellic. ...
- Andreas Ratisbonensis Chron. bey
Eccarden l.c. ...
- Fragm. Chron. Chemnic. bey Mencken
l.c. ...
- Engelhusius Chron. bey Leibnitzen
Script. Rer. Brunsuic. ...
- Griebner Diss. de. Prim. Acad. Lips. Cancell. ...
- Peckenstein Theatr. Sax. ...
- Zeiller Topogr. Sax. sup. ...
- Glafey Einl. zur.
Sächs. Hist.
-
Unsch. Nachr. 1710. ...
- u. a. m.
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sonderlich aber Horn im Leben Friedr. des streitb. Abth.
VIII. ... nachgesehen werden. |
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Über den
Tag und Monath, wenn die
Einweihung der hohen Schule vor sich gegangen,
ist man gleich Falls noch nicht einig. Also setzt
Tyllich Chron. Misn. bey Schannat Vindem. litter.
Coll. ... im
Jahre 1409. um das Fest Peter
Paul sey die Päbstliche Bulle des Wegen in
Leipzig angelanget; da man denn auch wohl
meynen
mögte, es sey um diese
Zeit auch die
Einweihung vorgegangen. Die
Irrthümer und
Verfälschungen aber, die sich auch bey
Schannaten mit eingeschlichen haben,
verursachen, daß man bis Weilen von diesem
Geschicht-Schreiber, ob er wohl zu eben der Zeit
gelebet hat, abgehen
muß; welches auch hier
nöthig ist, in dem die Päbstliche Bulle allererst im
September dieses Jahres zu Rom ausgegeben
worden, und also nicht schon im Iunio zu Leipzig
angelanget seyn können. |
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Andere als Lohmeier, Kempe, Brunnius,
Chytraeus und Juncker im Sächs. Gesch. Cal. ...
wollen, daß die Einweihung den 9. Nou. vor sich
gegangen. Hingegen geben |
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- Fabricius Origg. Sax. ...
Theobald im Huß. Kriege ... Seyfried
Diss. de Io. Husso Mart. ... den 12. Nou.
- das Fragm. Chron. Chemnic. bey
Mencken Script. Rer. Germ. ... den Tag Leuini
oder den 14. Nou.
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dazu an. |
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Betrachtet man auch den Eingang des
Transsumts der Päbstlichen Bulle, so scheint es,
weil sie schon am 13. dieses Monaths in der
hohen Schule Händen gewesen, daß sie von dene
Fürsten kurtz vorher nicht ohne Cerimonien würde
ausgehändiget worden seyn, welches am
geschicktesten bey der Einweihung selbst
geschehen mögen, wenn sie um zuvor gedachte
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{Sp.1668} |
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Zeit
gewiß angestellet worden. |
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Mehr scheinen |
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- Dresserus Orat. de Dignit. et offic.
Cancell. Acad. Lipsiensis 1594.
- Zeiller l.c. ...
- Heidenreich in der Leipz. Chron. ... und
- Peifer Rer. Lips. ...
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dahin zu gehen, daß sie den 30. Nouembr. vor sich gegangen, weil da
Mahls die
Priuilegia
der Stifftung verlesen worden. Dagegen erwählen |
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- Schneider in der Leipz. Chron. ...
- Vogel Annal. Lips. ...
- Praetorius Spec. II. Hist. Sax. ...
- Ziegler in der Schau-Pl. ...
- Hübner
Diss. de Frid. BeIIicoso Acad. Lips. Fundat. ...
- Bircken im Sächs. Helden-S. ...
- u. a. m.
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den 2. Dec. |
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Beyder Seits mögen allen
Umständen nach
darauf fussen, weil die älteste briefliche Ordination
und Einrichtung, welche der hohen Schule
gleichsam zum Haupt-Grunde
dienen
müssen, im
Beyseyn derer hohen
Fürstlichen Stiffter Montags
nach dem 1. Aduente eröffnet worden; nur, daß
man nicht einig ist, in welchem Monathe
angeregter Montag gefallen sey. Je doch folgt
daraus nicht
nothwendig, daß da Mahls erst die
hohe Schule
öffentlich eingeführet sey; sinte Mahl
sich die Stiffter dieser
Handlung wegen zuvor
mehr Mahls in Leipzig befunden haben mögen. Zu
geschweigen daß nach Friderici Panegyr. secul.
1609. der 4. Dec. vor den Einweihungs-Tag
gehalten wird. |
Horn Leben Friedr. des
streitb. Abth. VIII. ...
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Unter andern Abweichungen hat auch
Carpzov Iuris. prud. Consist. ... daß schon Pabst Pius der
II. im Jahre 1408. die
hohe Schule mit
Freyheiten versehen hätte,
welche hernach Pabst Alexander der V. im Jahre
1412. nur wiederhohlt und bestätiget habe. Da
aber nicht ein Mahl im Jahre 1408. kein Pabst
Namens Pius
regiret hat, da doch mehrere Päbste
als einer zur selbigen Zeit gewesen, auch Pabst
Alexanders Bulle drey Jahr eher ergangen ist, so
kann man den Ungrund dieses Vorgebens gar
leicht einsehen. |
- Griebner
Diss. de
primo. Acad. Lips. Cancell. ...
- Horn l.c.
...
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So irren sich auch nicht weniger |
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- Müller im
Sächs. Annal. ...
- von Ponickau Diss. de Elect. Sax. Frid. Bellic.
iur. coll. ...
- Feller in Anmerck zu Birckens Sächs.
Helden-S. ...
- und Hübner Diss. de Frid. Bellic. ...
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wenn sie
meynen,
daß auch Kayser Ruprecht mit dem Pabste zu einer
Zeit
und an einem
Orte,
nehmlich zu Pisa, die hohe Schule mit Freyheiten begnadigt habe; sinte
Mahl |
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a.) |
gantz
glaublich, daß sich
Chur-Fürst Friedrich, Falls dergleichen ergangen
wäre, eben so wohl darauf bezogen haben würde,
als auf die Päbstliche Bulle; |
b.) |
die Befreyung und
Bestätigung einer neuen hohen Schule zu diesen
Zeiten bloß vor ein Gerechtsam des Pabsts
gehalten, Kayser und
Könige aber fast nie darum
begrüsset wurden; |
c.) |
die
Sache verdächtig
gemacht wird, daß Kayser und Pabst zu gleicher
Zeit und an einem Orte, nehmlich zu Pisa, ihre
Bestätigungs-Briefe sollen haben abfassen
lassen, da doch der Kayser da Mahls nicht
persönlich in Italien gewesen; |
d.) |
bis auf diese
Stunde
weder in einem
Sächsischen
Archive noch bey
der hohen Schule selbst, welche doch alle übrigen
Urkunden heilig aufbehalten, das Original
vorgezeigt werden können. |
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- Auctor des Ber. von dem 1709.
begang. Iubil.
- Griebner l.c. ...
- Horn l.c. ...
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Es scheint also, daß sich Müller l.c. vielleicht
mit der Päbstlichen Bulle verirret, und Junckern im Chur- |
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{Sp.1669|S. 846} |
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und Fürstl. Sächs Gesch. Calender ...
gefolgt habe. |
Horn l.c. ... |
Nationen |
Es ward aber die hohe Schule auf den Fuß
der Pragischen eingerichtet, und in vier Nationes,
als die Meißnische,
Sächsische, Bayerische und
Polnische oder Schlesische,
eingetheilt, von denen auch iede ihr besonder Wapen führet. |
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- Das
Wapen der Bayerischen und Fränckischen Nation
zeiget den mit dem Engel ringenden Jacob;
- der
Polnischen oder Schlesischen die Mariam gecrönt
und mit flügenden Haaren, unter einer
Bogenstellung sietzend, die ihr Kind im rechten
Arme hat;
- der Sächsischen das springende weisse Pferd im rothen Felde auf grünem
Boden;
- der Meißnischen Nation Wapen aber Simson, welcher den Löwen
zerreisset.
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Bey dem
Polnischen und Meißnischen Wapen sind die
Bilder mit einer Landschafft
vorgestellet. |
Alle diese Wapen findet man im Kupfer-Stiche nebst denen
übrigen Wapen der hohen Schule vor
Rechenbergs
Auflage von
Peifers Origg. Lips.
vorgestellet. |
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Aus diesen Nationen werden alle halbe Jahre
die Rectores Magnifici u. Dechante bey der
Philosophischen
Facultät
erwählet. |
Zeiller Topogr. Sax. sup. ... |
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- Zur Meißnischen wurden Anfangs die
- Meißner,
- Thüringer,
- Osterländer,
- Voigtländer
- und
Lausitzer, welche doch hernach abgekommen;
- zur
Sächsischen die
- übrigen Ober- und Nieder-
Sachsen,
-
Brandenburger,
- Pommern,
- Mecklenburger,
- Holsteiner,
- Westphalen,
- Cölner,
- Trierer,
- Niederländer,
- Engländer,
- Schotten,
- Irren,
- Schweden,
- Dänen
- und Norweger;
- zur
Bayerischen oder Fränckischen die
- zur Polnischen u. Schlesischen
endlich die
- Böhmen,
- Mähren,
- Schlesier,
- Polen,
-
Ungern
- und Russen, wozu hernach auch die
Lausitzer kamen,
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gezogen. |
- Hübner Diss. de Frid.
Bellic. cit. ...
- Sicul Leipz. Jahr-B. ...
- Horn Leben Friedr. des
streitb. l.c. ...
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Sonst ist noch zu mercken, daß ein Dechant
bey der Philosophischen Facultät seine
Würde nur
ein halb
Jahr, bey der
Theologischen nur ein
gantzes, bey der
Iuristischen und Medicinischen
aber der jedesmahlige oberste
Professor in
derselben Facultät
Zeit
Lebens behält. |
Hübner l.c. ... |
Wappen |
Das Wapen |
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- der gantzen hohen Schule, welches der
Rector Magnificus führet, ist die
Jungfrau Maria sietzend, so ihr Kind auf dem
Schosse hält;
- der Theologischen Facultät ein
sietzender
Bischoff in seinem Bischöfflichen
Habite, der in der lincken Hand den Bischoffs-Stab
hält, mit der rechten aber auf ein vor sich auf
einem Pulte liegendes
Buch weiset;
- der Iuristischen Facultät Wapen aber zeigt zur rechten
eine mit einem Fürsten-Hute bedeckte gleich Falls
sietzende u. mit einem
Königlichen Mantel
bekleidete Person, welche einem vor ihr knienden
ein Bareth über den Kopf hält, dieser gegen über
sietzt eine in
Fürstlichen Habit gekleidete und mit
einer Marggräflichen oder
Herzoglichen Crone
bedeckte Person, mit einem Hermelinen Krage um
den Hals, die in der rechten Hand ein Scepter
hält. Hingegen stellt der Kupfer-Stich vor Siculs
Leipz. Jahr-Buche B. IV. Forts. I. beyde Personen
mit geschlossenen Cronen gecrönt vor. Die zur
rechten weiset mit der Hand auf den vor ihr
knienden; die zur lincken aber hält in der lincke
Hand eine Fahne, mit der rechten aber hält sie
einen spitzigen Hut über die kniende Person.
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{Sp.1670} |
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- Der Medicinischen Facultät Wapen zeiget
hinter einem niedrigen Gatter oder Geländer zwey
Personen, wie die alten Medici gemahlt werden
bekleidet, von denen die zur rechten ein
aufgeschlagenes Buch in der rechten Hand hält, in
der lincken aber ein Medicinisches Gefässe hat;
die zur lincken aber gegen die Person zur rechten
siehet und mit der rechten Hand in eine vor ihr auf
einem Tische stehende Büchse greifft, in der
lincken aber einen Stempel hält und neben
gemeldeter Büchse einen Mörser stehen hat.
- In der Philosophischen Facultät Wapen
zeigen sich drey sietzende Personen; von denen
die mittlere, in Chur-Habit gekleidet, ein Schwerdt
in der rechten Hand hält, auf dem Haupte aber
eine Marggräfliche oder Herzogliche Crone trägt;
die zur rechten aber einen auf einem Stuhle mit
einer Rück-Lehne sietzenden Bischoff zeiget, der
in der lincken Hand den Bischoffs-Stab hält, und
mit der rechten gegen die ihm gegen über
sietzende Person zeiget, welche auf einem Stuhle
ohne Rück-Lehne sietzet, einen Fürsten-Hut auf
dem Haupte und im Schosse ein aufgeschlagen
Buch hat. Darüber findet sich gleichsam in einem
Abschnidte oder Fenster zwey Personen gegen
einander gestellt, die einander angefaßt
haben.
|
Die Kupfer-Stiche vor diesen fünf Wapen sind sonst vor
Friedrichs Panegyr. Secul. in
Dicelii Academ. Lips. rediuiua zu finden. |
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Ausser diesem
ist anzumercken, daß die hohe Schule ausser
diesem Wapen, welches gemeiniglich der
Rector
führet, noch eines habe, daß ie doch nur bey
denen grössesten
Sollemnitäten und zwar bey
denen Iubilaeis 1709. 1717. 1730.
gebraucht
worden, welches die zwey Heiligen und Patrone
des
Stiffts Merseburg Laurentium mit dem Roste
und Johannen den Täuffer mit dem Lamme
vorstellet. |
Sicul Leipz. Jahr-B. IV. Forts.
XI. ... Forts. XIV. .... |
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Endlich ist auch das Wapen des
Fürsten-Collegii zu betrachten. Dieses zeigt zur rechten
die Mutter GOttes, zur lincken einen
Bischoff,
welcher
vermuthlich der H.
Nicolaus, weil das
Collegium nicht weit von der Nicols-Kirche
angelegt worden. Hinter iedem Bilde finden sich 6.
Sterne, vielleicht die 12. Collegiaten anzudeuten.
|
Sicul l.c. Forts. VII. ... |
Ämter |
Zum beständigen
Cantzler der hohen Schule
ward der iedesmahlige Bischoff zu Merseburg
verordnet, wie denn auch die folgenden
Administratores des Stiffts diesen
Vorzug noch
heute zu
Tage haben, und bey
sollemnen
Promotionen ihre Stelle durch den
Procacanellarium, der von der
Facultät ist,
vertreten lassen. |
- Zeiller Topogr. Sax.
sup. ...
- Peckenstein Theatr. Sax. ...
- Horn l.c. ...
- Müller l.c.
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Es ist also falsch, wenn einige als |
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- Dresserus Isagog. Hist. IV. ...
- Müller
- und von Ponickau II. cc.
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wollen, daß Nicol Lübich oder von
Lübeck der erste Cantzler daselbst gewesen,
auch wohl setzen, daß er vom
Chur-Fürsten, ehe
er noch den
Bischöfflichen Stuhl bekleidet, dazu
verordnet worden sey. |
- Horn l.c. ...
- Rechenberg
Diss. de Elect. Sax. fav. in
schol. ...
- Griebner l.c. ...
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Weil auch der Bischoff zu Merseburg zu
einem Erhalter und Beschützer der hohen Schule
verordnet war, so wurden ihm zugleich die
Dechante zu Naumburg und Merseburg mit an die
Seite gesetzt, welche gegen diejenigen, so die
hohe Schule widerrechtlich in ihren
Gütern,
Rechten und Einkünfften beeinträchtigten, sie
mögten inner- |
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{Sp.1671|S. 847} |
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oder oder ausserhalb ihrer Dioeces seyn,
eine ernstliche
Untersuchung anstellen, und sie
bey
Straffe des
Bannes zur Wiedervergeltung
anstrengen, auch sich hieran keine Adpellation
oder vor Mahls ergangene Päbstliche Bulle irren
lassen
sollten. |
- Friederich Panegyr.
Sec. ...
- Rechenberg de Adu. et Advoc. Germ.
- Zeiller und Peckenstein II. cc.
- Horn l.c. Abth. VIII. ...
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Hingegen irret sich Dresser Orat. de
Cancell. Acad. Lips. welcher dieses ins Jahr 1412.
setzet. |
Horn l.c. |
Lektionen und Disputationen |
Zu Haltung derer Lectionen und
Disputationen ward erst nur das grössere und
kleinere Fürsten-Collegium angewiesen, derer
sämmtliche Gebäude und
Wohnungen auch von
allen bürgerlichen
Steuern und Gaben
ausgenommen. Bey dem ersten sollten ordentlich
12.
Magistri; und darunter ein
Magister
Theologiae; bey dem andern aber 8. dergleichen
lesen, die aus allen vier Nationen, und zwar bey
dem ersten aus ieder 3. bey dem andern aus ieder
2. genommen seyn sollten, welche nach dem
Alter
ihrer Beförderung den
Vorzug hätten. Alle 20. aber
bekamen
jährlich zusammen so lange 500. Fl. aus
der Chur-Fürstlichen Cammer, bis ihnen
beständigere Einkünfte angewiesen werden
könnten. |
- Zeiller l.c. ...
- Peckenstein l.c. ...
- Vogel l.c. ...
- Horn l.c. ...
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Doch setzen Zeiller und Vogel II. cc. Statt des
kleinen Fürsten-Collegii das Peters-Collegium.
sinte Mahl dieses ehedem den
Namen des kleinen
Fürsten-Collegii geführet, bis es hernach an die
Magistros Artium und endlich an die Iuristen-Facultät gelanget ist, davon an seinem Orte
gedacht werden wird. |
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Da aber die Collegiaten nach Mahl bis auf 44.
vermehrt worden, kann man wegen Ermangelung
derer Urkunden nicht
sagen, was diese vor Gehalt
gehabt haben, weil schwerlich zu
vermuthen, daß
sie sich vom blossen lesen hinbringen könen.
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Horn l.c. Abth. VIII. ... |
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So läßet sich auch dasjenige nicht allzuwohl
mit dem vorhergehenden zusammen reimen, da
Spalatinus Vitt. aliquot Elect. Sax. bey
Mencken Script. Rer. Germ. ... will, es sey der
hohen Schule Anfangs 3000 fl. jährliche Zinse und
noch drüber vom
Chur-Fürsten ausgesetzt
worden. |
Horn l.c. ...
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Die ersten
Verordnungen, was bey der hohen
Schule nach der
Wahl, dem
Eide,
Pflichten und
Gerichtsbarkeit eines
Rectoris u.s.w. in Acht zu
nehmen, sind bey Hornen l.c. Abth. VIII. ... anzutreffen. |
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Also
muste einer, der zum
Rector erwählt
werden sollte, ehrlich
geboren, eine
geistlich
Person und
unverehlicht seyn. Sein Haupt-Schmuck bestund des Winters in Hermeline, des
Sommers aber war er von seidenem Zeuge. Unter
die
Verwandte der hohen Schule wurden da Mahls
alle diejenigen
gezählet, die sich nur auf einige
Weise mit Hand-Arbeit von
Büchern und
Schrifften
nähreten, als die
Buch-Führer, Buchbinder,
Correctores u.d g. |
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Die
Studenten hatten ihre besondere
Kleidung, und durfften keinen
weltlichen Habit
tragen, u.s f. wie alles bey Hornen l.c. mit
mehrern nachzusehen. Doch ist diese Verordnung
nicht gleich im Jahre 1409. sondern allererst 1410.
zum
Vorschein gekommen. |
Eine andere, die noch später
gemacht worden, ist eben Falls bey Hornen l.c. ... anzutreffen. |
Apotheken |
Sonst wurden im 1409. Jahre zuerst die
Apothecken zu Leipzig angerichtet, und soll der
goldene Löwe, so noch vor der Apothecke in der
Grimmischen |
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{Sp.1672} |
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Gasse, welche sonst der Medicinischen
Facultät zugestanden, befindlich ist, nicht aus
Prag gekommen seyn. |
Vogel l.c. ... |
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Ob nun in eben diesem Jahre auch Statt der
Besoldung derer Collegiaten die drey
sogenannten alten Dorffschafften, als Kötzschin,
Werckwitz und Hohenheide, deren Peckenstein l.c. ... gedencket, und bey welchen nebst
denen Collegiaten derer beyden vorhergenden
Collegien, wie
Zeiller l.c. ... berichtet, auch
die Iuristen-Facultät die
Gerichtsbarkeit hat, dazu
gekommen seyen, kann man nicht behaupten.
Denn ob wohl auch Fabricius ,,. dessen
gedencket, so meldet er doch weder die
Zeit,
wenn es geschehen, noch auch die
Örter,
worinnen es bestanden. |
Horn l.c. ... |
|
Wie die
Rectores Magnifici, die, wie gedacht,
alle halbe
Jahr und zwar am
Tage George und
Gallen, oder, so diese auf einen Sonn- oder Fest-Tag fallen, den Tag darauf aus denen vier
Nationen oder Völckerschafften
gewählt werden,
auf einander gefolget sind, ist bey |
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- Schneidern in der Leipz. Chron.
- Vogeln in Leipz. Annal.
- Siculn im Leipz. Jahr-B.
- und Hübnern
Diss. de Frid. Bellicolo
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nachzusehen. |
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Der erste war Johann Otto von Münsterberg,
der auch das Dorff Drinzin zur hohen Schule
erkauffte, und das
Geld, so zu Prag zu Erbauung
eines
Collegii vor die Schlesier gesammlet
worden, zum
Frauen-Collegio in Leipzig mit
anwendete, welches ie doch erst nach seinem
Tode durch seinen Lands-Mann, Johann
Hofmannen, nachmahligen
Bischoff in Meißen,
erst zu
Stande gebracht worden. |
- Friederich Panegyr. ...
- Hübner l.c. ...
- Zeiller l.c. ...
- Peckenstein l.c. ...
|
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