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Zedler: Leipzig [2] HIS-Data
5028-16-1652-18-02
Titel: Leipzig [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 16 Sp. 1666
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 16 S. 844
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Stichworte Text Quellenangaben
1409: Hohe Schule Im Jahre 1409. ward endlich unter Marggraf Friedrichen den streitbaren, nachmahligem Chur-Fürsten, die hohe Schule zu Leipzig angelegt, und eingeweihet. Die Gelegenheit hierzu gab vornehmlich, wie einige wollen, Kayser Wenceslaus, welcher denen Teutschen zu Prag ihre bisher gehabte Freyheiten zu kräncken suchte, und die Böhmen gegen sie unterstützte. Die vornehmste Ursache war die Hußische Lehre, welcher mehr Böhmen als Teutsche und andere beypflichteten, da sich denn unter andern Johann Hofmann aus Schlesien gebürtig, der auch hernach Bischoff zu Meissen worden, mit einer grossen Anzahl Studenten nach Leipzig begeben, und durch Vincentium Gruner, welcher bey Hofe in grossem Ansehen gestanden, gute Vertröstung erhalten, auch endlich zu Wege gebracht, daß würcklich die hohe Schule daselbst angelegt worden.  
  Doch wollen auch einige, daß die hohe Schule dem ungeachtet angelegt worden seyn würde, wenn auch gleich die Zerrüttung der zu Prag nicht vor sich gegangen wäre; sinte Mahl Friedrich der streitbare schon lange zuvor darauf gedacht habe, daß er in seinem Lande eine hohe Schule anlegen möchte, zur Ursache wird angegeben, daß er nicht nur aus eigenem Triebe, sondern auch auf Anreitzung Kayser Sigmunds denen Hußiten sehr gehäßig gewesen, und daher um so viel lieber denen Böhmen solchen Schatz zu entzühen gesucht habe.  
  Wozu noch komme, daß Kayser Sigmund den Studien sehr gewogen gewesen, und Marggraf Friedrich durch den vertrauten Umgang mit ihm auch Lust dazu gewonnen habe. So wollen auch einige, daß bereits die Ankunfft derer Prager im Jahre 1408. ja gar im Jahre 1406. geschehen sey, und der Marggraf nachmahliger Chur-Fürst Friedrich so fort zur Stifftung der hohen Schule Hand angeleget. Es lässet sich auch aus Zusammenhaltung derer Urkunden wohl urtheilen, daß der Auszug gute Zeit eher erfolgt seyn müsse, als Wencelaus mit seiner Verordnung, daß die Böhmen drey Stimmen haben sollten, zum Vorschein getreten.  
  Das Wiederspiel von demjenigen aber, daß die würckliche Einrichtung und Vollziehung der hohen Schule schon im Jahre 1408. vor sich gegangen seyn sollte, ist daher anzunehmen, weil im Jahre 1409. allererst die Päbstliche Einwilligung eingelauffen, und sich die beyden Stiffter Marggraf Friedrich und Wilhelm lediglich darauf bezogen haben. Sonst können zu mehrerer Nachricht von dem, was hievon gemeldet worden,
   
  • Excerpt. ex Mon. Pirn. bey Mencken l.c. ...
  • Langius Chron. Citiz. bey Pistorio l.c. ...
  • Chron. Numb. bey Mencken l.c. ...
  • Addenda ad Annal. vetero-Cell. ibid. ...
  • Meisterlinus Hist. Rer. Noriberg. bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Di-
  {Sp.1667|S. 845}  
   
  plom. ...
   
  • Layritz Palm-W. Taff. V. ...
  • Dubrauius, Hagecius, Theobaldus vom Huß. Kriege.
  • Krantz Vandal.
  • Fabricius Origg. Sax. ...
  • Caluisius ...
  • Dresserus Isagog. Hist. ... Sächs. Chron. ... de Vrbb. Germ. ...
  • Heidenreich Annal. Lips. ...
  • Schneider l.c. ...
  • Eberus Calend. ...
  • Peifer l.c.
  • Johann Friedrich Panegyr. Sec. de. Orig. et Increm. Acad. Lips. ... bey Dicelio Lipsia rediuiua, nebst mehrern, welche daselbst anzutreffen.
  • Chr. Hübner Diss. de Frid. Bellic. Academ. Lips. Fundat. ...
  • Seyfried Diss. de. Io. Hasso Mart.
  • Aneas Siluius Hist. Bohem. ... bey Frehern Scrip. Rer. Bohem. ...
  • Piccolominaeus Comment. VI. bey Frehern l.c. ...
  • Cuspinianus Op. de Caesarib. ...
  • Körner Chron. bey Eccarden Corp. Hist. med. ...
  • Chron. Terrae. Misn. bey Mencken Script. Rer. Germ. ...
  • Trithemius.
  • Albinus Auctor Centur. illustr. Viror. bey Madero und Fellern.
  • Schlegel de Vet. Cella ...
  • Teuchler Epist. pec. 1710.
  • Müller Sächs. Annal. ...
  • von Ponickau Diss. de El. Sax. Frid. Bell. Iur. coll. ...
  • Joh Gr. Hahn Diss. de Elect. Frid. Bellic. ...
  • Andreas Ratisbonensis Chron. bey Eccarden l.c. ...
  • Fragm. Chron. Chemnic. bey Mencken l.c. ...
  • Engelhusius Chron. bey Leibnitzen Script. Rer. Brunsuic. ...
  • Griebner Diss. de. Prim. Acad. Lips. Cancell. ...
  • Peckenstein Theatr. Sax. ...
  • Zeiller Topogr. Sax. sup. ...
  • Glafey Einl. zur. Sächs. Hist.
  • Unsch. Nachr. 1710. ...
  • u. a. m.
    sonderlich aber Horn im Leben Friedr. des streitb. Abth. VIII. ... nachgesehen werden.
  Über den Tag und Monath, wenn die Einweihung der hohen Schule vor sich gegangen, ist man gleich Falls noch nicht einig. Also setzt Tyllich Chron. Misn. bey Schannat Vindem. litter. Coll. ... im Jahre 1409. um das Fest Peter Paul sey die Päbstliche Bulle des Wegen in Leipzig angelanget; da man denn auch wohl meynen mögte, es sey um diese Zeit auch die Einweihung vorgegangen. Die Irrthümer und Verfälschungen aber, die sich auch bey Schannaten mit eingeschlichen haben, verursachen, daß man bis Weilen von diesem Geschicht-Schreiber, ob er wohl zu eben der Zeit gelebet hat, abgehen muß; welches auch hier nöthig ist, in dem die Päbstliche Bulle allererst im September dieses Jahres zu Rom ausgegeben worden, und also nicht schon im Iunio zu Leipzig angelanget seyn können.  
  Andere als Lohmeier, Kempe, Brunnius, Chytraeus und Juncker im Sächs. Gesch. Cal. ... wollen, daß die Einweihung den 9. Nou. vor sich gegangen. Hingegen geben  
 
  • Fabricius Origg. Sax. ... Theobald im Huß. Kriege ... Seyfried Diss. de Io. Husso Mart. ... den 12. Nou.
  • das Fragm. Chron. Chemnic. bey Mencken Script. Rer. Germ. ... den Tag Leuini oder den 14. Nou.
 
  dazu an.  
  Betrachtet man auch den Eingang des Transsumts der Päbstlichen Bulle, so scheint es, weil sie schon am 13. dieses Monaths in der hohen Schule Händen gewesen, daß sie von dene Fürsten kurtz vorher nicht ohne Cerimonien würde ausgehändiget worden seyn, welches am geschicktesten bey der Einweihung selbst geschehen mögen, wenn sie um zuvor gedachte  
  {Sp.1668}  
  Zeit gewiß angestellet worden.  
  Mehr scheinen  
 
  • Dresserus Orat. de Dignit. et offic. Cancell. Acad. Lipsiensis 1594.
  • Zeiller l.c. ...
  • Heidenreich in der Leipz. Chron. ... und
  • Peifer Rer. Lips. ...
 
  dahin zu gehen, daß sie den 30. Nouembr. vor sich gegangen, weil da Mahls die Priuilegia der Stifftung verlesen worden. Dagegen erwählen  
 
  • Schneider in der Leipz. Chron. ...
  • Vogel Annal. Lips. ...
  • Praetorius Spec. II. Hist. Sax. ...
  • Ziegler in der Schau-Pl. ...
  • Hübner Diss. de Frid. BeIIicoso Acad. Lips. Fundat. ...
  • Bircken im Sächs. Helden-S. ...
  • u. a. m.
 
  den 2. Dec.  
  Beyder Seits mögen allen Umständen nach darauf fussen, weil die älteste briefliche Ordination und Einrichtung, welche der hohen Schule gleichsam zum Haupt-Grunde dienen müssen, im Beyseyn derer hohen Fürstlichen Stiffter Montags nach dem 1. Aduente eröffnet worden; nur, daß man nicht einig ist, in welchem Monathe angeregter Montag gefallen sey. Je doch folgt daraus nicht nothwendig, daß da Mahls erst die hohe Schule öffentlich eingeführet sey; sinte Mahl sich die Stiffter dieser Handlung wegen zuvor mehr Mahls in Leipzig befunden haben mögen. Zu geschweigen daß nach Friderici Panegyr. secul. 1609. der 4. Dec. vor den Einweihungs-Tag gehalten wird. Horn Leben Friedr. des streitb. Abth. VIII. ...
  Unter andern Abweichungen hat auch Carpzov Iuris. prud. Consist. ... daß schon Pabst Pius der II. im Jahre 1408. die hohe Schule mit Freyheiten versehen hätte, welche hernach Pabst Alexander der V. im Jahre 1412. nur wiederhohlt und bestätiget habe. Da aber nicht ein Mahl im Jahre 1408. kein Pabst Namens Pius regiret hat, da doch mehrere Päbste als einer zur selbigen Zeit gewesen, auch Pabst Alexanders Bulle drey Jahr eher ergangen ist, so kann man den Ungrund dieses Vorgebens gar leicht einsehen.
  • Griebner Diss. de primo. Acad. Lips. Cancell. ...
  • Horn l.c. ...
  So irren sich auch nicht weniger  
 
  • Müller im Sächs. Annal. ...
  • von Ponickau Diss. de Elect. Sax. Frid. Bellic. iur. coll. ...
  • Feller in Anmerck zu Birckens Sächs. Helden-S. ...
  • und Hübner Diss. de Frid. Bellic. ...
 
  wenn sie meynen, daß auch Kayser Ruprecht mit dem Pabste zu einer Zeit und an einem Orte, nehmlich zu Pisa, die hohe Schule mit Freyheiten begnadigt habe; sinte Mahl  
 
a.) gantz glaublich, daß sich Chur-Fürst Friedrich, Falls dergleichen ergangen wäre, eben so wohl darauf bezogen haben würde, als auf die Päbstliche Bulle;
b.) die Befreyung und Bestätigung einer neuen hohen Schule zu diesen Zeiten bloß vor ein Gerechtsam des Pabsts gehalten, Kayser und Könige aber fast nie darum begrüsset wurden;
c.) die Sache verdächtig gemacht wird, daß Kayser und Pabst zu gleicher Zeit und an einem Orte, nehmlich zu Pisa, ihre Bestätigungs-Briefe sollen haben abfassen lassen, da doch der Kayser da Mahls nicht persönlich in Italien gewesen;
d.) bis auf diese Stunde weder in einem Sächsischen Archive noch bey der hohen Schule selbst, welche doch alle übrigen Urkunden heilig aufbehalten, das Original vorgezeigt werden können.
  • Auctor des Ber. von dem 1709. begang. Iubil.
  • Griebner l.c. ...
  • Horn l.c. ...
  Es scheint also, daß sich Müller l.c. vielleicht mit der Päbstlichen Bulle verirret, und Junckern im Chur-  
  {Sp.1669|S. 846}  
  und Fürstl. Sächs Gesch. Calender ... gefolgt habe. Horn l.c. ...
Nationen Es ward aber die hohe Schule auf den Fuß der Pragischen eingerichtet, und in vier Nationes, als die Meißnische, Sächsische, Bayerische und Polnische oder Schlesische, eingetheilt, von denen auch iede ihr besonder Wapen führet.  
 
  • Das Wapen der Bayerischen und Fränckischen Nation zeiget den mit dem Engel ringenden Jacob;
  • der Polnischen oder Schlesischen die Mariam gecrönt und mit flügenden Haaren, unter einer Bogenstellung sietzend, die ihr Kind im rechten Arme hat;
  • der Sächsischen das springende weisse Pferd im rothen Felde auf grünem Boden;
  • der Meißnischen Nation Wapen aber Simson, welcher den Löwen zerreisset.
 
  Bey dem Polnischen und Meißnischen Wapen sind die Bilder mit einer Landschafft vorgestellet. Alle diese Wapen findet man im Kupfer-Stiche nebst denen übrigen Wapen der hohen Schule vor Rechenbergs Auflage von Peifers Origg. Lips. vorgestellet.
  Aus diesen Nationen werden alle halbe Jahre die Rectores Magnifici u. Dechante bey der Philosophischen Facultät erwählet. Zeiller Topogr. Sax. sup. ...
 
  • Zur Meißnischen wurden Anfangs die
    • Meißner,
    • Thüringer,
    • Osterländer,
    • Voigtländer
    • und Lausitzer, welche doch hernach abgekommen;
  • zur Sächsischen die
    • übrigen Ober- und Nieder- Sachsen,
    • Brandenburger,
    • Pommern,
    • Mecklenburger,
    • Holsteiner,
    • Westphalen,
    • Cölner,
    • Trierer,
    • Niederländer,
    • Engländer,
    • Schotten,
    • Irren,
    • Schweden,
    • Dänen
    • und Norweger;
  • zur Bayerischen oder Fränckischen die
  • zur Polnischen u. Schlesischen endlich die
    • Böhmen,
    • Mähren,
    • Schlesier,
    • Polen,
    • Ungern
    • und Russen, wozu hernach auch die Lausitzer kamen,
 
  gezogen.
  • Hübner Diss. de Frid. Bellic. cit. ...
  • Sicul Leipz. Jahr-B. ...
  • Horn Leben Friedr. des streitb. l.c. ...
  Sonst ist noch zu mercken, daß ein Dechant bey der Philosophischen Facultät seine Würde nur ein halb Jahr, bey der Theologischen nur ein gantzes, bey der Iuristischen und Medicinischen aber der jedesmahlige oberste Professor in derselben Facultät Zeit Lebens behält. Hübner l.c. ...
Wappen Das Wapen  
 
  • der gantzen hohen Schule, welches der Rector Magnificus führet, ist die Jungfrau Maria sietzend, so ihr Kind auf dem Schosse hält;
  • der Theologischen Facultät ein sietzender Bischoff in seinem Bischöfflichen Habite, der in der lincken Hand den Bischoffs-Stab hält, mit der rechten aber auf ein vor sich auf einem Pulte liegendes Buch weiset;
  • der Iuristischen Facultät Wapen aber zeigt zur rechten eine mit einem Fürsten-Hute bedeckte gleich Falls sietzende u. mit einem Königlichen Mantel bekleidete Person, welche einem vor ihr knienden ein Bareth über den Kopf hält, dieser gegen über sietzt eine in Fürstlichen Habit gekleidete und mit einer Marggräflichen oder Herzoglichen Crone bedeckte Person, mit einem Hermelinen Krage um den Hals, die in der rechten Hand ein Scepter hält. Hingegen stellt der Kupfer-Stich vor Siculs Leipz. Jahr-Buche B. IV. Forts. I. beyde Personen mit geschlossenen Cronen gecrönt vor. Die zur rechten weiset mit der Hand auf den vor ihr knienden; die zur lincken aber hält in der lincke Hand eine Fahne, mit der rechten aber hält sie einen spitzigen Hut über die kniende Person.
 
  {Sp.1670}  
 
  • Der Medicinischen Facultät Wapen zeiget hinter einem niedrigen Gatter oder Geländer zwey Personen, wie die alten Medici gemahlt werden bekleidet, von denen die zur rechten ein aufgeschlagenes Buch in der rechten Hand hält, in der lincken aber ein Medicinisches Gefässe hat; die zur lincken aber gegen die Person zur rechten siehet und mit der rechten Hand in eine vor ihr auf einem Tische stehende Büchse greifft, in der lincken aber einen Stempel hält und neben gemeldeter Büchse einen Mörser stehen hat.
  • In der Philosophischen Facultät Wapen zeigen sich drey sietzende Personen; von denen die mittlere, in Chur-Habit gekleidet, ein Schwerdt in der rechten Hand hält, auf dem Haupte aber eine Marggräfliche oder Herzogliche Crone trägt; die zur rechten aber einen auf einem Stuhle mit einer Rück-Lehne sietzenden Bischoff zeiget, der in der lincken Hand den Bischoffs-Stab hält, und mit der rechten gegen die ihm gegen über sietzende Person zeiget, welche auf einem Stuhle ohne Rück-Lehne sietzet, einen Fürsten-Hut auf dem Haupte und im Schosse ein aufgeschlagen Buch hat. Darüber findet sich gleichsam in einem Abschnidte oder Fenster zwey Personen gegen einander gestellt, die einander angefaßt haben.
Die Kupfer-Stiche vor diesen fünf Wapen sind sonst vor Friedrichs Panegyr. Secul. in Dicelii Academ. Lips. rediuiua zu finden.
  Ausser diesem ist anzumercken, daß die hohe Schule ausser diesem Wapen, welches gemeiniglich der Rector führet, noch eines habe, daß ie doch nur bey denen grössesten Sollemnitäten und zwar bey denen Iubilaeis 1709. 1717. 1730. gebraucht worden, welches die zwey Heiligen und Patrone des Stiffts Merseburg Laurentium mit dem Roste und Johannen den Täuffer mit dem Lamme vorstellet. Sicul Leipz. Jahr-B. IV. Forts. XI. ... Forts. XIV. ....
  Endlich ist auch das Wapen des Fürsten-Collegii zu betrachten. Dieses zeigt zur rechten die Mutter GOttes, zur lincken einen Bischoff, welcher vermuthlich der H. Nicolaus, weil das Collegium nicht weit von der Nicols-Kirche angelegt worden. Hinter iedem Bilde finden sich 6. Sterne, vielleicht die 12. Collegiaten anzudeuten. Sicul l.c. Forts. VII. ...
Ämter Zum beständigen Cantzler der hohen Schule ward der iedesmahlige Bischoff zu Merseburg verordnet, wie denn auch die folgenden Administratores des Stiffts diesen Vorzug noch heute zu Tage haben, und bey sollemnen Promotionen ihre Stelle durch den Procacanellarium, der von der Facultät ist, vertreten lassen.
  • Zeiller Topogr. Sax. sup. ...
  • Peckenstein Theatr. Sax. ...
  • Horn l.c. ...
  • Müller l.c.
  Es ist also falsch, wenn einige als  
 
  • Dresserus Isagog. Hist. IV. ...
  • Müller
  • und von Ponickau II. cc.
 
  wollen, daß Nicol Lübich oder von Lübeck der erste Cantzler daselbst gewesen, auch wohl setzen, daß er vom Chur-Fürsten, ehe er noch den Bischöfflichen Stuhl bekleidet, dazu verordnet worden sey.
  • Horn l.c. ...
  • Rechenberg Diss. de Elect. Sax. fav. in schol. ...
  • Griebner l.c. ...
  Weil auch der Bischoff zu Merseburg zu einem Erhalter und Beschützer der hohen Schule verordnet war, so wurden ihm zugleich die Dechante zu Naumburg und Merseburg mit an die Seite gesetzt, welche gegen diejenigen, so die hohe Schule widerrechtlich in ihren Gütern, Rechten und Einkünfften beeinträchtigten, sie mögten inner-  
  {Sp.1671|S. 847}  
  oder oder ausserhalb ihrer Dioeces seyn, eine ernstliche Untersuchung anstellen, und sie bey Straffe des Bannes zur Wiedervergeltung anstrengen, auch sich hieran keine Adpellation oder vor Mahls ergangene Päbstliche Bulle irren lassen sollten.
  • Friederich Panegyr. Sec. ...
  • Rechenberg de Adu. et Advoc. Germ.
  • Zeiller und Peckenstein II. cc.
  • Horn l.c. Abth. VIII. ...
  Hingegen irret sich Dresser Orat. de Cancell. Acad. Lips. welcher dieses ins Jahr 1412. setzet. Horn l.c.
Lektionen und Disputationen Zu Haltung derer Lectionen und Disputationen ward erst nur das grössere und kleinere Fürsten-Collegium angewiesen, derer sämmtliche Gebäude und Wohnungen auch von allen bürgerlichen Steuern und Gaben ausgenommen. Bey dem ersten sollten ordentlich 12. Magistri; und darunter ein Magister Theologiae; bey dem andern aber 8. dergleichen lesen, die aus allen vier Nationen, und zwar bey dem ersten aus ieder 3. bey dem andern aus ieder 2. genommen seyn sollten, welche nach dem Alter ihrer Beförderung den Vorzug hätten. Alle 20. aber bekamen jährlich zusammen so lange 500. Fl. aus der Chur-Fürstlichen Cammer, bis ihnen beständigere Einkünfte angewiesen werden könnten.
  • Zeiller l.c. ...
  • Peckenstein l.c. ...
  • Vogel l.c. ...
  • Horn l.c. ...
  Doch setzen Zeiller und Vogel II. cc. Statt des kleinen Fürsten-Collegii das Peters-Collegium. sinte Mahl dieses ehedem den Namen des kleinen Fürsten-Collegii geführet, bis es hernach an die Magistros Artium und endlich an die Iuristen-Facultät gelanget ist, davon an seinem Orte gedacht werden wird.  
  Da aber die Collegiaten nach Mahl bis auf 44. vermehrt worden, kann man wegen Ermangelung derer Urkunden nicht sagen, was diese vor Gehalt gehabt haben, weil schwerlich zu vermuthen, daß sie sich vom blossen lesen hinbringen könen. Horn l.c. Abth. VIII. ...
  So läßet sich auch dasjenige nicht allzuwohl mit dem vorhergehenden zusammen reimen, da Spalatinus Vitt. aliquot Elect. Sax. bey Mencken Script. Rer. Germ. ... will, es sey der hohen Schule Anfangs 3000 fl. jährliche Zinse und  noch drüber vom Chur-Fürsten ausgesetzt worden. Horn l.c. ...
  Die ersten Verordnungen, was bey der hohen Schule nach der Wahl, dem Eide, Pflichten und Gerichtsbarkeit eines Rectoris u.s.w. in Acht zu nehmen, sind bey Hornen l.c. Abth. VIII. ... anzutreffen.  
  Also muste einer, der zum Rector erwählt werden sollte, ehrlich geboren, eine geistlich Person und unverehlicht seyn. Sein Haupt-Schmuck bestund des Winters in Hermeline, des Sommers aber war er von seidenem Zeuge. Unter die Verwandte der hohen Schule wurden da Mahls alle diejenigen gezählet, die sich nur auf einige Weise mit Hand-Arbeit von Büchern und Schrifften nähreten, als die Buch-Führer, Buchbinder, Correctores u.d g.  
  Die Studenten hatten ihre besondere Kleidung, und durfften keinen weltlichen Habit tragen, u.s f. wie alles bey Hornen l.c. mit mehrern nachzusehen. Doch ist diese Verordnung nicht gleich im Jahre 1409. sondern allererst 1410. zum Vorschein gekommen. Eine andere, die noch später gemacht worden, ist eben Falls bey Hornen l.c. ... anzutreffen.
Apotheken Sonst wurden im 1409. Jahre zuerst die Apothecken zu Leipzig angerichtet, und soll der goldene Löwe, so noch vor der Apothecke in der Grimmischen  
  {Sp.1672}  
  Gasse, welche sonst der Medicinischen Facultät zugestanden, befindlich ist, nicht aus Prag gekommen seyn. Vogel l.c. ...
  Ob nun in eben diesem Jahre auch Statt der Besoldung derer Collegiaten die drey sogenannten alten Dorffschafften, als Kötzschin, Werckwitz und Hohenheide, deren Peckenstein l.c. ... gedencket, und bey welchen nebst denen Collegiaten derer beyden vorhergenden Collegien, wie Zeiller l.c. ... berichtet, auch die Iuristen-Facultät die Gerichtsbarkeit hat, dazu gekommen seyen, kann man nicht behaupten. Denn ob wohl auch Fabricius ,,. dessen gedencket, so meldet er doch weder die Zeit, wenn es geschehen, noch auch die Örter, worinnen es bestanden. Horn l.c. ...
  Wie die Rectores Magnifici, die, wie gedacht, alle halbe Jahr und zwar am Tage George und Gallen, oder, so diese auf einen Sonn- oder Fest-Tag fallen, den Tag darauf aus denen vier Nationen oder Völckerschafften gewählt werden, auf einander gefolget sind, ist bey  
 
  • Schneidern in der Leipz. Chron.
  • Vogeln in Leipz. Annal.
  • Siculn im Leipz. Jahr-B.
  • und Hübnern Diss. de Frid. Bellicolo
 
  nachzusehen.  
  Der erste war Johann Otto von Münsterberg, der auch das Dorff Drinzin zur hohen Schule erkauffte, und das Geld, so zu Prag zu Erbauung eines Collegii vor die Schlesier gesammlet worden, zum Frauen-Collegio in Leipzig mit anwendete, welches ie doch erst nach seinem Tode durch seinen Lands-Mann, Johann Hofmannen, nachmahligen Bischoff in Meißen, erst zu Stande gebracht worden.
  • Friederich Panegyr. ...
  • Hübner l.c. ...
  • Zeiller l.c. ...
  • Peckenstein l.c. ...
     

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Stand: 18. August 2013 © Hans-Walter Pries