Stichworte |
Text |
Quellenangaben
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Beschaffenheit |
Der andere Haupt-Umstand des Eides ist die
Beschaffenheit des Eides selbst. Es wird hierbey
etwas gemeines und besonders erfordert. |
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gemeines |
Das gemeine hat der Eid mit andern
wichtigen
Handlungen gemein, nemlich, daß er
wohlbedächtig und mit Vorsatz geschehen
müsse.
Dahero derjenige, welcher den Eid erzehlet oder
andern vorliest, nicht schwöhret. |
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Pufendorf de J.N. …
- Thomas. in Jurisp. Diuina …
- Osiander in notis ad
Grotium …
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besonderes |
Das besondere ist entweder das
wesentliche
oder das zufällige. |
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wesentliches |
Das wesentliche ist, daß dabey allemahl
GOTT als ein Zeuge und
Richter müsse
angerufen werden: Als ein Zeuge, welcher
Krafft
seiner Allwissenheit
weiß, daß man die
Wahrheit
rede, und als ein Richter, oder Krafft seiner
Gerechtigkeit einen straffen werde, woferne man
vorsetzlicher Weise einen betrügen
wollte. Diese
Clausel muß in einem jeden Eide, wenigstens der
Krafft nach, enthalten seyn. |
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Heiden |
Erfordert es die
Noth, daß man einen
Heyden
muß schwöhren lassen, so muß man freylich
zugeben, daß er bey seinen
falschen Göttern
schwöhre. Er fürchtet sich vor diesen, ob es
gleich aus einer eitlen Einbildung geschiehet, und
wenn man ihm gleich zumuthen
wollte, daß er bey
dem wahren GOTT schwöhren
sollte, so ist doch
dieses in Ansehung, daß er ihn nicht vor einem
GOTT
erkennet, vergebens. Ist dieses ein Nothfall
und kan man sich sonst aus einem Handel nicht
helffen, so sündiget derjenige nicht, der einem
Heyden den Eid bey seinen falschen Göttern
aufträget, und ihn von selbigem annimmt. Die
Schuld fällt eigentlich nur auf den schwöhrenden,
weil er in solchem
Irrthume stecket. |
Buddeus in Institutionibus
… |
Juden |
Eben so verhält es sich auch mit dem Jüden-Eide, in dem die
Jüden, da sie die Dreyfaltigkeit
leugnen, den
wahren GOTT nicht anruffen, und
nur bey dem GOTT Abraham, und auf das
Gesetz-Buch schwöhren, wiewohl die Eides-Formeln, die ihnen vorgeschrieben werden,
unterschiedlich sind. |
Wildvogel de Juram.
Judaeorum. |
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Eisenmenger im entdeckten Jüdenthum …
hat nicht nur, mit vielen
Umständen, und wie
einige
meynen, allzu- |
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{Sp. 480} |
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hefftig deshalb Nachricht gegeben und
Warnung
gethan; sondern es hat auch Wagenseil,
auf dessen bescheidene Unparteylichkeit sich die
Jüden, in der ihnen Schuld gegebenen schweren
Lästerung JESU CHRISTI sich selbst beruffen
haben, ein gleiches und zugleich Vorschläge
gethan, wie ein Jüden-Eid eingerichtet werden
müsse, daß man ziemliche
Hoffnung haben
könne, es werde richtig und der
Wahrheit gemäß
selbiger abgeschwohren, und das also von einem
Jüden versprochene treulich gehalten werden, da
er unter andern einräthet, man solle den
Schwöhrenden den Eid in seinem Gebet- oder
Schul-Habit, auf eine in der
Schulen, als tüchtig
gebräuchliche Gesetz-Rolle in
Gegenwart einer
Jüden-Versammlung und eines Rabbiners thun
lassen, der ihm alle
Empfindung, wie die
Namen
haben mögte, auf alle Weise und zu aller
Zeit,
auch auf das Versöhn-Fest, absagte und so weiter. |
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Andere haben nach Wagenseils Zeit die
Sache weiter getrieben. Wagenseils Vorschlag ist
im Neubestellten Agenten in der 1
Depeche erster
Function … zu sehen, und bestehet in folgenden:
Ein Jude, der schwöhren soll, muß über 13
Jahre
und 1
Tag
alt seyn. Er ist dabey
gewöhnlicher
Weise gekleidet mit seinem Rock, Gürtel und
Mantel. Er behält auf dem Haupte sein Käpplein,
wie auch Baret oder Hut. Er muß an die Stirn und
lincken Arm anziehen seine Tfillin oder Gesetz-Riemen. Er muß auch den
Kopf einhüllen in seine
Tallis oder Gesetz-Umhang. Er darff sich nicht
anders anschicken, als wie er an Werck-Tagen in
der Synagog betet. Aus der Synagoge hohlet man
eine pergamenterne Rolle, auf welcher die fünff
Bücher Mosis geschrieben: diese Gesetz-Rolle
muß er mit dem Munde küssen, sie so fort auf den
rechten Arm nehmen, die lincke Hand darauf
legen, sich gegen Morgen gen Jerusalem wenden,
den Eid nachsprechen, und zum Beschluß
gedachte Rolle nochmahls küssen. |
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Also schwöhret einer nach dem andern, und
zwar in Beysein einer
Gemeine oder 10 Jüden,
welche als Beystände zugleich Omen (Amen)
sprechen. Also und durch solchen
leiblichen Eid
sollten von Rechtswegen alle unter
Christen
wohnende Jüden sich verbindlich machen müssen
zu GOTT dem Allmächtigen, der Himmel und
Erden auch sie erschaffen hat. |
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Die vorgeschlagene Eides-Formel ist: |
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Ich N. oder mit was ich sonst vor einem
Namen und Zunamen kann und mag genennet
werden, ein Sohn, oder nach Beschaffenheit,
Tochter, Eheweib des N. schwöhre zu GOTT dem
Allmächtigen, der Himmel und Erden, und auch
mich erschaffen hat, einen leiblichen Eid, daß ich
da einen wahren und Caschern Sefer Tora, oder
gültig geschriebenes gantzes Gesetz-Buch Mosis
in meinem Arm halte. Ich schwöhre zu GOTT dem
Allmächtigen, der Himmel und Erden, und auch
mich erschaffen hat, einen leiblichen Eid, daß ich N. vor meine rechte Obrigkeit halte, der ich
schuldig und willig bin, in allen billichen Sachen,
welche nicht wieder mein Gewissen und die heil. Tora, oder Gesetz GOTTES lauffen, Gehorsam zu
leisten, und ihren Befehl zuvollbringen. Ich
schwöhre etc. daß mir diesen Eid niemand auf der
Welt soll mattir seyn, oder auflösen, und daß ich
auch nicht glaube, daß ihn niemand |
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{Sp. 481|S. 256} |
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auflösen, und mich davon befreyen könne.
Und dieses alles will ich, so lang ich lebe, steif und
feste halten, so war ich mich zu denen 613
Geboten, die in seinem heil. Tora, oder Gesetz, so
ich da gegenwärtig in meinem Arm halte,
geschrieben sind, bekenne. |
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Thue ich es nicht, und verbrich ich diesen Eid,
so bekleide mich der Fluch als ein Kleid, und
gürtle mich stets als einen Gürtel. Er soll in mich
kommen, gleich als das Wasser, und gleich als
das Öl in meine Gebeine. Mein Gebet sey zu
Sünden. Verflucht sey ich im Himmel und auf
Erden, und meine Seele und Leib sollen keinen
Theil haben, an allen Versprechungen, die uns
GOTT gethan, auch nicht an dem Olem habba,
oder ewigen Leben, zu ewigen Zeiten. Verflucht
soll ich seyn in meinem Kommen, verflucht in
meinem Ausgehen: Mein Weg soll verfinstert und
mein Gang glitschig werden. Ich soll den Hunger,
Durst und mangelhafft leben: Ich soll Gewalt und
Unrecht leiden müssen, und niemand soll mir
helffen: GOTT soll mich schlagen mit Unsinnigkeit,
mit Blindheit und Verderbung derer Augen, mit
vertummlung des Hertzens, mit Geschwulst, mit
Fieber, mit Hitze, mit Brunst, mit Hagelschlocht,
mit Gelbsucht, mit feuchten Blattern, mit grünem
Grind, mit dürrem Grind von dem Ballen meines
Fußes an die Knie und an die Schenckel, bis an
den Wirbel, daß ich nicht kan geheilet
werden. |
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Ich soll Nacht und Tag traurigem Gemüth,
erschrockenen Hertz und Angst seyn, und die
Verderbung soll seyn in alle Wercke meiner
Hände, die ich vornimm zu thun. Ich soll zum
Bösen abgeschieden seyn von allem Geschlecht
Israel. Meine Tage sollen vermindert seyn, ich soll
erwagelen von der Welt und ein End nehmen mit
Schrecken. Mein Körper[1] soll liegen vor Vögeln
des Himmels zu essen, und zum Vieh der Erden,
und niemand soll sie davon jagen. Mein
Gedächtnüß soll vergehen von der Erden, und ich
soll keinen Namen haben auf der Strassen,
Amen. |
Gerhard
Diss. de Cerimoniis
… |
[1] |
HIS-Data: korrigiert aus: Körpel |
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Eid bei Kreaturen oder Dingen |
Ob gleich oben
gesagt ist, daß bey einem
höhern demnach eigentlich bey
GOTT zu
schwören oder der Eid abzulegen sey; so wird
doch wohl gehöret und gelesen, daß
Menschen
bey Creaturen oder erschaffenen Dingen
schwören. Dabey sichs
fraget: was davon zu
halten sey? Schwöret man aber nun bey denen
Creaturen, so
muß man diesen
Unterscheid
machen: Entweder hält der Mensch die Creatur,
bey der schwöret, vor einen GOtt, und das ist
sündlich, oder er
nennet die Creaturen als
Sachen, die ihm am liebsten sind, und an welchen
ihn GOTT straffen soll, und das ist erlaubt. |
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Dahin gehören die Eidschwüre derer alten
Römer per Salutem Filii, per Caput, Genium,
Salutem Principis, und noch heute zu Tage, wenn
man bey seiner
Seelen schwöret. |
Brissonius de Form.
VIII. |
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In der
heiligen Schrifft finden wir, daß Joseph
bey dem
Leben des Pharaonis geschworen. |
Gen. 42, 15. |
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Sonst schwuren die
Juden bey dem Himmel
oder bey der Erde, wie- |
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{Sp. 482} |
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wohl sie dieses vor was geringes geachtet, auch der Heyland diese Jüdische
Meynung Matth.
5, 34. 35. verwirfft; ingleichen wie sie auf
Jerusalem und den Tempel trotzten, also
schwuren sie auch bey beyden, und bestätigten
wichtige Sachen bey dem Blute Abels, und ihrem
Haupte. |
Müller im Rechte der Natur
… |
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Die Nachrichten der
Schrifft davon sind
merckwürdig, darinnen man lieset Matth. 23, 16.
sqq. Wehe euch verblendete Leiter, die ihr saget:
Wer da schwöret bey dem Tempel, das ist nichts,
wer aber schwöret bey dem Golde am Tempel,
der ist schuldig. Ihr Narren und Blinden, was ist
grösser, das Gold, oder der Tempel, der das Gold
heiliget: wer da schwöret bey dem Altar, das ist
nichts, wer aber schwöret bey dem Opffer, das
droben ist, der ist schuldig. Ihr Narren und
Blinden, was ist grösser, das Opffer oder der Altar,
der das Opffer heiliget: Darum wer da schwöret
bey dem Altar, der schwöret bey demselben, und
bey allem, was droben ist. Und wer da schwöret
bey dem Tempel, der schwöret bey demselben,
und bey dem, der darinnen wohnet. Und wer da
schwöret bey dem Himmel, der schwöret bey dem
Stuhl GOTTES, und bey dem der darauf sitzet. Ich
aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe
scheidet, (es sey denn um Ehebruch) der machet,
daß sie die Ehe bricht, und wer eine
Abgeschiedene freyet, der bricht die Ehe. |
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Ihr habt weiter gehöret, daß zu denen Alten
gesagt ist, du sollt keinen falschen Eid thun, und
sollt GOTT deinen Eid halten. Ich aber sage euch,
daß ihr aller Dings nicht schwören sollt, weder bey
dem Himmel, denn er ist GOTTES Stuhl, noch bey
der Erden, denn sie ist seiner Füsse Schemmel,
noch bey Jerusalem, denn sie ist eines grossen
Königs Stadt: Noch sollt du bey deinem Haupt
schwören, den du vermagst nicht ein eintziges
Haar weiß oder schwartz zu machen. |
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Die
Worte geben von selbst, daß man bey
dem Tempel, bey dessen im Corban, oder im
Schatz-Kasten liegenden Golde, wie Lightfoot Hor.
Ebraic. in Matth. … es erkläret, bey dem Altar, bey
dem Opffer des Altars, bey dem Himmel, bey der
Erden, bey Jerusalem, bey seinem eigenen Haupt
geschworen; daß die Rabbinerschafft die Erde
bey dem Corban-Gold, und bey dem Altar-Opffer
verbündig gehalten habe, Zweiffelsohne, weil sie
ihren
Nutzen dabey hatten, daß die Tempel-Gaben von besonderer Heiligkeit zu seyn erachtet
worden, dann wäre das
Volck nicht in solcher
Meynung geblieben, würden die Opffer gewaltig
sich gemindert, und die Priesterschaft weniger
Eingefälle gehabt haben. |
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Es ergiebet sich weiter, daß man die
mehreste bey denen Creaturen geschworenen
Eide unter denen Jüden wenig geachtet, |
Lightfoot l.c. … |
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und dabey das Eid-Schwören überhaupt zu
einem Gespötte und zu einer Zierrath gemeiner
Rede, dergleichen etwas auch unter denen
Christen, leider! häuffig im Schwang gefunden
wurde, gemacht habe, worwieder unser Heiland
ernstlich geeifert. |
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Der
Verstand von denen bey Creaturen
gethanen Eiden ist wohl, daß man damit
sagen
will, GOTT solle uns deren
Gegenwart,
Nutzen,
Gewogenheit,
Gebrauch und |
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{Sp. 483|S. 257} |
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so weiter entziehen, wenn nicht die
Wahrheit
geredet würde, daß es endlich, wie
Pufendorff de
Jure … lehret, auf GOTT, und auf dessen
benennten Creaturen zum
Schaden des dabey
etwa unrecht schwörenden, auszuübende Rache
ankommt; Allein allem Ansehen nach, will doch
solcher scharff- und tiefsinnige
Rechts-Lehrer
nicht viel auf die Sache halten, wie dann auch die
Römische Kayser endlich selbst, bey ihrer
Wohlfarth zu schwören, ernstlich untersaget
haben. Denn ob man ihnen wohl bey solcherley
Eiden mit zu heucheln, und zu
verstehen geben
wollen, daß man ihre Wohlfarth höher als seine
eigene, und sie zu
verlieren, oder in Übelstand zu
sehen, vor das allerhöchste
Unglück und seine
eigene
empfindlichste
Bestraffung hielte; so ist
doch nicht zu sehen, woher man das
Recht und
die Macht habe zu
begehren, daß GOTT unsern
Meineid an eines andern
Person oder
Sache
rächen, und diese also unserer Unthaten halber
mit leiden solle. |
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Der Heiland scheinet selber darauf gesehen
zu haben, wenn er saget: Man solle bey dem
Himmel nicht schwören, dann er gehöre dem
Menschen nicht zu; sondern sey GOTTES Thron:
auch nicht bey der Erde, dann es habe damit die
gleiche Bewandnüß, sie sey nicht des Menschen,
sondern GOTTES, gleichsam dessen Fuß-Schemmel. Womit er zu
verstehen geben wollen,
daß es
gantz
ungeräumt heraus komme, etwas
fremdes und uns nicht gehöriges zur Rache
unserer Untreu allenfalls eidlich an- und dargeben
wollen. Was hier und dar gebräuchlich ist, ist
deshalben nicht allemahl
gründlich
gut; doch thut
Gewohnheit und gegenseitige Bewilligung viel. So
schworen schon die ersten Christen nach ihrer
Zeit Gebrauch bey dem Heil oder Wohlseyn derer
Kayser, so lange diese dessen zufrieden waren.
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Tertullianus in Apologet.
32. |
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Wenn schon die Jüden-Lehrer selbst
gestehen, daß die Sache in einem bey Creaturen
geschwornen Eid auf die an solchem, zu des
schwörenden Mit-Nachtheil, auszuübende Rache
GOTTES ankomme, und also
Verbündlichkeit
gnug in solchem Eide vorhanden sey; berichten
sie doch zugleich, daß in denen bürgerlichen
Gesetzen bey ihnen keine
Straffe darauf
gestanden, wenn jemand solcherley Eid fälschlich
geschworen, oder daß damit beteuerte nicht
gehalten habe. |
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Dahero mag es wohl gekommen seyn, daß
man sich so wenig aus dergleichen Eid und fast
kein
Gewissen gemacht, damit den Neben-Menschen zu äffen und zu betrügen. Man muß
dieses bey denen Heiden gemerckt haben,
sintemahl der Poet Martialis Epigrammat. … gar
spitz- und spöttisch saget: Er glaube einem Jüden
nicht, ob er ihn gleich bey dem Tempel
geschworen hätte; sondern es solle ihm dieser per
Anchialum d.i. wie es die
Gelehrten
erklären, bey
seinem GOTT Chi allah, so
wahr der
lebt, einen Eid thun, dann wollte er
ihm
glauben, nemlich weil die Jüden lehrten, daß ein solcher Eid bey Straffe vor
GOTT und den Menschen wahr seyn und gehalten werden
sollte. |
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Ausser dem ist auch bey denen Römern, II. l. 33.
π.
de Jurejurando mit dem bey seiner eigenen Wohlfarth gethanen Eide niemand
davon gekommen, wo es nicht der, welchem etwas eidlich versichert werden sollen,
zufrieden gewesen ist; sondern es hat in dessen Verweigerung, bey GOTT selbst,
oder |
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{Sp. 484} |
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mit sonst gewöhnlicher Formel geschworen
werden müssen. |
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Andere
Völcker, ausser denen benannten,
haben andere
Dinge gehabt, dabey sie
geschwohren. |
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Die Griechen bey dem Scepter, welches doch
so viel heissen sollen, als bey dem GOTT, der ein
HERR über Scepter und Cronen, ein HERR derer
Herren, und
König derer Könige ist: Die Perser
bey der Sonnen, der Türckische Kayser Mahomed
selber bey der Erde, Meer, dem Berge Sinai, bey
denen Sternen u.s.w. die bey lächerlichen Dingen
getane Eide scheinen ein Gespött der wichtigen
Sache oder derer sie mißbrauchenden gewesen
seyn. |
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außerwesentliches |
Das außerwesentliche bey einem Eid betrifft
gewisse Ceremonien, welche die
Völcker
bey Ablegung eines Eids eingeführet. |
Man findet hiervon in denen
Büchern,
welche von Antiquitäten
handeln, und welche Fabricius in
Bibliogr. Ant. dießfalls angeführet, genugsame
Nachricht. |
Bräuche |
Es war ein
alter
Gebrauch, daß der
schwörende die Hand unter des andern seine
Hüffte legen
muste, |
wie dieses Gen. 24, 2. 47, 29. zu lesen. |
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Die meisten
erklären
diese
Worte so,
wie sie Lutherus übersetzt hat, daß nemlich im
Schwören einer des andern Hüffte angerührt;
Marckius in Comment. … hat angemercket, dieser
Gebrauch habe seinen
Ursprung
daher, weil man nicht allein in denen Hüften viele Stärcke habe, sondern weil
man auch daselbst das Schwerd und die Waffen umgürte, |
wobey noch Dithmari Noten
über Maimonidis Constitutiones de Jurejur. nebst
der vorgedruckten Epistel des Perizonii
nachzulesen sind. |
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Hermann von der Hardt vermeynet, diese
Worte wären so zu
verstehen,
daß einer dem andern seine rechte Hand geben, und sie in das Gelencke unter der
rechten Hand des, dem er schwöre, legen müssen, |
wovon die von ihm herausgegebenen Brieffschafften de Juram. per
dextra carpum, non per femur zu sehen; |
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Gundling
in denen Gundlingianis … billiget diese
Meynung.
Gleichfalls führet er an,
Jüden hätten zu den
Zeiten CHRISTI und seiner Apostel, wenn sie
geschworen, das Gesetz-Buch in denen Händen
gehabt, und solches berühret. Dieses Gesetz-Buch wäre bey ihnen vor das
vornehmste Buch
der heiligen Schrifft gehalten worden, was sie mit
diesem Gesetz-Buche gethan, das hätten die
Christen mit dem Evangelium-Buche
vorgenommen, diese hätten gleichfalls die Finger
darauf geleget, wenn sie schwören
wollen, indem
die Evangelia unter ihnen ebenso einen
besondern
Vorzug gehabt hätten, als die fünff
Bücher Mosis bey denen Jüden, und dieses wäre
sonderlich zu Ende des dritten und zu Anfang des
vierten Seculi häuffig und fast ohne
Verstand
geschehen. Weil man von der
Geistlichkeit eine
grosse Heiligkeit verlanget, und daß sie vor allem
das Euangelium im Hertzen haben
solten, so
hätten sie dasselbige, wenn sie schwören sollen,
nicht angerühret. |
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Gundling weiset auch noch
weiter, daß wie die Jüdischen
Weiber das Gesetz-Buch nicht in die Hände gefasset noch berühret,
weil sie das
Gesetze nicht lernen durfften, also
hätten auch die christlichen Weiber das
Evangelien-Buch nicht in die |
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{Sp. 485|S. 258} |
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Hände genommen, sondern die Finger an die
Brust geleget. |
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Zweck |
Der dritte Haupt-Umstand, welchen wir bey
dem Eide zu mercken haben, ist der
End-Zweck
und die
Würckung des Eides auf Seiten
desjenigen, der einen schwören lässet, ist die
Absicht diese, daß er des andern sein
Gewissen
dadurch, daß die
Pflicht, die er ihm
vorstellet, eine
göttliche Pflicht sey, rühren
will. Derjenige aber,
der den Eid leistet, will durch die bezeigte
Rührung seines Gewissens seinen
Worten einen
grössern
Glauben zulegen. Hieraus siehet man,
daß aus dem Eide keine grössere
Verbindlichkeit
entstehet, als in der Haupt-Sache selber enthalten
ist, und daß die Verbindlichkeit des Eides sich nur
nach der Beschaffenheit derjenigen Sache richte,
welche durch den Eid bekräfftiget werde. |
-
Pufendorf de Jur. Nat.
…
- Hochstetter in Collegio. Pufend. …
-
Vitriarius in
Instit. …
- Beckmann in Medit. Polit. …
-
Buddeus in
Select. Jur. …
-
Thomasius in Jurisprud. Diuina …
- Treuer ad Pufend. de Offic. …
- Willenberg in
Sicilimentis …
- Gribner in Jurispr. Natur. …
- Müller
im Rechte der Natur …
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Zentgrav de Origine … hingegen
meynet, daß
die Eidschwüre allerdings eine neue
Verbindlichkeit verursachten,und Grotius de Jure
Bell. et Pac. … stehet auch in denen
Gedancken,
daß man sich durch einen Eid gegen
GOtt allezeit,
gegen den Nächsten aber nur zuweilen
verbindlich mache, welcher Meynung
gleichfalls |
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Kulpisius in Collegio
Grotiano …
- Ziegler
in Notis ad Grot. … und
- Poeßler in Disp. de Jurejur. de re illicita, Tübingen
1712 …
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beypflichten. |
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Es geschiehet aus diesem falschen
Wahn, als
werde bey einem Eide GOTT etwas versprochen,
welches
gantz
falsch ist, indem man ihn nur zum
Zeugen und
Richter bey der Haupt-Sache
anruffet; GOtt straffet einen Meineidigen, aber
nicht deßwegen, weil er nicht gehalten, was er
versprochen, sondern weil er vergebens und
muthwillig sich auf die göttliche Allwissenheit und
Gerechtigkeit beruffen. Die
Menschen erlangen
durch einen Eid kein neues
Recht, sondern nur
mehrere Versicherung desjenigen Rechtes,
welches sie vorher schon gehabt haben. |
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