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Zedler: Ziegler, (Caspar) ein Doctor der Rechten HIS-Data
5028-62-559-1
Titel: Ziegler, (Caspar) ein Doctor der Rechten
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 62 Sp. 559-574
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 62 S. 297-304
Vorheriger Artikel: Ziegler, (Caspar) beyder Rechte Doctor
Folgender Artikel: Ziegler (Christian)
Siehe auch: Kaspar Ziegler
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • ¶: Absatz in der Vorlage vorhanden
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

  Text Quellenangaben und Anmerkungen
  Ziegler, (Caspar) ein Doctor der Rechten und Antecessor auf der löblichen Universität zu Wittenberg, wie auch Churfürstl. Sächsischer Appellations-Rath, der Juristen Facultät Ordinarius und Senior, des Churfürstl. Sächsischen Hof-Gerichts, geistlichen Consistorii, und Schöppen-Stuhls Assessor zu Wittenberg.  
  Weil dieser weltberühmte Rechtsgelehrte nicht allein gantz Sachsen durch seine seltsame Gelehrsamkeit erleuchtet, sondern auch eine sonderliche Zierde von gantz Deutschland gewesen, so kan man denselben mit grossen Rechte unter die Zahl der grösten Rechtsgelehrten seiner Zeit vor allen andern zählen, und seine Lebens-Geschichte sind so merckwürdig, daß sie billig umständlich beschrieben zu werden verdienen.  
  Es ist derselbe 1621 den 1/13 September zu Leipzig gebohren worden, welche edle Musen- und Handels-Stadt vornehmlich darinne glücklich ist, daß sie jederzeit weltberühmte grosse Leute in ihrem Schooß geheget und gezeuget hat, welche der gantzen Welt durch treffliche Meriten und Gelehrsamkeit bekannt worden. Ob nun gleich Leipzig darinne glücklich gewesen, daß es unsern berühmten Ziegler erstlich ans Licht gebracht, so ist doch Wittenberg noch viel glückseliger zu schätzen, weil derselbe solches durch seine Gegenwart trefflich gezieret, und berühmt gemacht, auch daselbst viele Jahre lang seinen beständigen Sitz und Aufenthalt genommen hat.  
  Was seine Familie anbelanget, so ist bekannt, daß solche nicht allein in gantz Sachsen und Deutschland jederzeit wegen dero edlen Tugenden berühmt; sondern auch in andern fremden Ländern, ja gar in Asien und Persien florirend und bekannt gewesen. Wir wollen uns mit Erzehlung seiner vornehmen Groß-Eltern nicht lange aufhalten, sondern nur vermelden, daß sein Herr Vater gleiches Nahmens, und von welchem der vorstehende Artickel handelt, ein hochverdienter Proconsul zu Leipzig gewesen. Seine Mutter Anne, eine gebohrne Waltherin, ist eine gottesfürchtige, tugendsame Frau gewesen, und deswegen sonderlich zu preisen, daß sie ein so edles Pfand gebohren, erzogen und verpfleget hat: jedoch in dem Stücke sehr unglückselig, daß sie so frühzeitig verstorben, ehe sie noch an diesem ihrem edlen Kinde sonderliche Freude erleben können. Es wurde unser Ziegler von diesen seinen tugendhafften Eltern nach ihrem Stande erzogen, so viel es die damahligen Zeiten, da alles in Deutschland in voller Kriegs-Flamme stunde, und sehr erbärmlich zugienge, zugelassen haben; vornehmlich aber zur Gottesfurcht und guten Studien fleißig angehalten.  
  Es hätten aber dieselbe bey nahe alle Hoffnung, die sie von diesem Kinde gehabt, auf einmahl fallen lassen, indem ein eintziger gefährlicher Fall dieses zuwegebrachte; denn da derselbe kaum  
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  das dritte Jahr überschritten hatte, so fiel er von einer grossen steinernen Treppe herunter, und verletzte dadurch sein zartes Haupt so gefährlich, daß fast alle an seinem Leben zweifelten. Ob nun gleich solche Wunde durch verständige und erfahrne Wund-Ärtzte wiederum zurechte gebracht wurde, so war doch zu besorgen, daß das Übel wiederum ärger werden möchte, vornehmlich stunde man in Sorgen, daß nicht so viel Fähigkeit mehr bey ihm übrig geblieben wäre, daß er zum Studieren geschickt und tauglich einsmahl werden würde.  
  Zum wenigsten bekümmerte man sich, daß durch solchen gewaltigen Fall das Ingenium, wo nicht gäntzlich zu Schanden gemacht, dennoch grossen theils zerstöhret und ruiniret wäre worden. Derowegen sich die Eltern schmertzlich bekümmerten u. berathschlageten, was sie doch aus demselben einmahl machen, und zu welcher Lebens-Art sie denselben anführen sollten, und haben also fast alle Gedancken fahren lassen, denselben den Musen zu widmen. Allein dem Allmächtigen GOtt hat es dennoch weit anders und besser gefallen, daß er nicht allein zu den Studien angeführet, sondern auch durch dieselben ein Licht der Welt werden sollte. Denn über eine kleine Zeit gieng das Licht seines Ingenii dergestalt bey ihm auf, daß man keinen mercklichen Abgang dadurch verspühret, und also nichts mehr mangelte, als man denselben fleißig unterrichten liesse.  
  Als dieses seine Eltern wahrgenommen, so haben sie nicht unterlassen, denselben fleißigen u. gelehrten Lehrern anzuvertrauen, weil sie wohl wusten, daß vieles daran gelegen sey, wenn Kinder gute Lehrmeister antreffen: Denn es haben nicht allein diejenigen Leute, die zwar gelehrt seyn, auch die Gaben zu lehren, und andern dasjenige geschicklich beyzubringen, was sie etwan selbsten wissen; Dahero es geschicht, daß viele grosse Köpfe vor der Zeit verderben und durch die Fehler der Lehrer zurück geblieben, ob sie gleich sonsten zu grossen Dingen gebohren worden sind.  
  Es hätte unsern Ziegler solches auch leichtlich wiederfahren können, wenn er nicht bey Zeiten unter die Zucht der wackern Schulmänner, M. Adam Rothens, so hernach Pfarrer zu Marck-Kleberg worden, und Friedrich Rappolt wäre gegeben worden, deren Treue und Geschicklichkeit im Unterrichte, er jederzeit zu rühmen pflegte, weil es diese gewesen sind, die ihm in der ersten Jugend die Augen eröffnet, und ihm den Weg gezeichet haben, daß er ohne lange Umschweiffe dahin gelangen können, wohin sonst andere mit grosser Beschwerlichkeit in der Irre hinwandern müssen.  
  Seine brennende Liebe gegen die Studien begonnte auch mehr und mehr dergestalt anzuwachsen, daß er so gar unter dem grösten Tumult und Kriegs-Allarm dennoch so unvergleichliche Progressen machte, daß er in dem sechzehnden Jahre seines Alters sein eigener Präceptor seyn, und sich selbst ohne Anführer üben können. Damahls wurde alles in Deutschland durch den Krieg verheeret u. verwüstet, alle gute Schulen, Künste u. Wissenschafften lagen darnieder; dennoch wurde unsers Zieglers Lust zum Studiren nicht darnider geschlagen, immassen alle diese Unruhen ihn gar nicht verzagt machten, sondern vielmehr ermunterten u. sein Gemüth aufrichteten, desto fleißiger denen Studien obzuliegen. Dahero er ernsthafft bey sich beschlosse, alle Arten der Disciplinen nicht obenhin, sondern  
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  mit rechten Ernst durchzugehen. Vornehmlich aber bekam sein hurtiges Ingenium, welches alle Disciplinen leichte fassen konnte, auch grosse Lust, die Mathematischen Wissenschafften zu erlernen, welche er auch in kurtzer Zeit dergestalt begriff, daß er von den allerschwersten Fragen, welche ihm vorgelegt wurden, eine gründliche Antwort geben konnte.  
  Durch diese lobwürdige Lebens-Art hat er sich einen Weg gebahnet mit gelehrten und berühmten Leuten bekannt zu werden, welche ihm auch den Rath ertheilet, daß er Baccalaureus der Philosophie werden möchte, welchem er auch 1638. nachgekommen. Ob nun gleich diese Würde gering und bey vielen verächtlich zu seyn scheinet, so hat doch unser Ziegler bey seinen Lebzeiten nicht einmahl, sondern zum öfftern bekannt, daß ihm diese Würde dennoch ein grosser Trieb und Anreitzung zu höhern Tugenden zuwege gebracht habe.  
  Nach diesem ist er auch im Jenner 1641. nach Wittenberg gezogen, und hat daselbst Scharfen, Buchnern, Sperlingen, Pompejum, und andere berühmte und gelehrte Männer, fleißig lehren hören, und unter denselben in den Wissenschafften sehr zugenommen. Denn Gott hatte es so versehen, und verordnet, daß er auf derjenigen Universität, welche einmahl durch ihn in grossen Flor sollte gesetzt werden, auch grossen Wachsthum seiner anfahenden Studien erlangen sollte.  
  Hierauf ist er wiederum zu Leipzig angelanget, und hat daselbst 1643. die Magister-Würde angenommen. Damahls hat er von allen, die erfahrne Kenner geschickter Köpfe sind gewesen, ein grosses Lob davon getragen, immassen er in den schönen Wissenschafften vor allen andern studiret gehabt. Die Lateinische und Griechische Sprache, und alle Historien; absonderlich die Geschichte, hatten gleichsam in seinem Gehirne ihre Residentz genommen. Er hatte das vornehmste gefasset, was zur Philosophischen Moral gehörig ist. Die Geheimnisse der Natur und Physicalischen Wissenschafften hatte er ziemlicher massen ergründet. Die alten und neuen Philosophen hatte er durchstudiret, und verstunde derselben Meynung genau.  
  Was soll man von der Poesie sagen, welche er aus dem Grunde wohl verstanden, dergestalt, daß zu Leipzig in Verfertigung eines Deutschen Gedichts ihm niemand überlegen gewesen ist, und er die grösten Poeten, als den Opitzen und Flemmingen, wo nicht übertroffen, dennoch denselben nichts nachgegeben hat. Er ist der allererste gewesen, welcher den Deutschen Poeten gelernet und gewiesen hat, nach Art und Manier der Italiener, deren Sprache er sehr wohl verstunde, auch Madrigalien in Deutscher Sprache zu verfertigen, und zu ersinnen, durch welche Erfindung, weil er der erste Urheber gewesen, er sich einen unsterblichen Namen zuwege gebracht hat.  
  Weil er auch wohl wuste, daß sich die Poesie mit der Musick angenehm verbinden liesse, so suchte er hierinne sein Vergnügen, und gieng auch deswegen mit den erfahrensten dieser Kunst um, zumahl, weil er in der Musick gleichfalls nicht unerfahren war, sondern solche  
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  sehr wohl verstunde. Das Collegium Gellianum, welches so lange Jahre auf der Leipziger Universität floriret, und sich bey allen Gelehrten einen grossen Ruhm zuwegegebracht, hat vornehmlich unserm Ziegler seinen Ursprung zu dancken, und hernachmahls die vortreflichsten Männer, welcher in der gelehrten Welt einen grossen Nutzen gestifftet, nehmlich den Esajas Puffendorf, Johann Strauchen, Friedrich Rappolten, Christian Friedrich Franckensteinen, Jacob Thomasius und andere an sich gezogen, wobey denn alles, was in der Litteratur, Antiquitäten und Historie vorgegangen, fleißig untersucht worden.  
  Es sind dieses mittelmäßige und geringe Erzehlungen von unserm Ziegler, wenn man sie mit denjenigen, welche noch übrig sind, vergleichet, jedoch mit Stillschweigen nicht zu übergehen seyn, weil daraus unsers Zieglers vortrefliches Ingenium hervor leuchtet, und ersehen werden kan.  
  Es war aber demselben noch nicht genug, es hierbey bewenden zu lassen, sondern er hielte für rathsam, nach höhern Dingen zu streben, woferne er sich einen ewigen Ruhm in der Welt zuwege bringen wollte. Er war aber damahls in dem Stande, daß man aus demselben machen konnte, was man wollte, entweder einen Theologen, Juristen oder Artzt, so war er zu allen geschickt. Weil er aber sein eigener Herr nicht gewesen ist, und nach seinem Gutdüncken sich nicht einer solchen Art der Gelehrsamkeit widmen konnte, wie er gerne gewollt hätte; so muste er nach dem Willen seines Vaters die Theologie studiren, worzu derselbe aus einem besondern heiligen Eifer bewogen wurde, welchem Willen seines Vaters er auch keinesweges widerstreben wollte, noch durffte.  
  Es muste also unser Ziegler wider Willen ein Theologe werden, und sich solcher Wissenschafft vornehmlich ergeben. Er besuchte derowegen die Theologischen Vorlesungen der weltberühmten Gottesgelehrten, Höpfners, Hülsemanns, Carpzovs, Kromayers, Sluters, worunter er in kurtzer Zeit einen so glücklichen Fortgang hatte, daß er auch Doctor-mäßig war, und es andern gewesen, daß er eine Ehren-Würde darinne empfangen sollen. Als er aber damahls bey sich wohlbedächtig überleget hat, was Plato an einem Orte geschrieben, daß ein Mensch nicht deswegen gebohren wäre, daß er für sich selbsten lebe, sondern dem Vaterland und dem gantzen menschlichen Geschlechte zum Heil und Nutzen sein Thun und Lassen anstellen müste, und derselbe wohl sahe, daß seine angebohrne Natur und Wesen zur Gottesgelahrheit wenig geschickt sey, und er also hierdurch dem Vaterlande wenig Nutzen leisten könnte, so verwechselte er die Theologie mit der Jurisprudentz.  
  Ob nun gleich sein Vater solches anfänglich ungern sahe, und unser Ziegler sich deswegen hertzlich bekümmerte, zumahl weil er wohl wuste, daß es ihm von etlichen möchte übel ausgelegt werden, wenn er solchergestalt umsattelte, so hat doch endlich sein Vater gerne seine Einwilligung darzu gegeben, und unser Ziegler tröstete sich hiermit, daß er vielleicht als ein Rechtsgelehrter sowohl bey Gott als vor der Welt mehr heilsames und ersprießliches stifften und ausrich-  
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  ten würde, welches denn auch geschehen. Es ist aber unser Ziegler damahls schon 31. Jahr alt gewesen, als er sich von der Gottesgelahrheit zu der Rechtsgelahrheit wandte, welches Alter denn eine Verhinderung zu seyn schiene, das grosse Meer der Rechtsgelehrsamkeit mit gutem Erfolg zu überschiffen. Allein es wurde derselbe dabey nicht verzagt, sondern griff diese Wissenschafft 1652. mit solcher brennenden Begierde und Lust an, daß er auch nicht nur die Tages-Zeit, sondern gantze Nächte darzu anwendete. Hierüber saß er einst in tieffen Gedancken, da denn ohngefehr des Lipsius Buch de Constantia von dem Bücher-Fache herab fiel, welches er als ein Zeichen annahm, bey seinem Vorsatze beständig zu bleiben.  
  Seine vornehmsten Anführer zur Rechtsgelahrheit sind gewesen sowohl sein Vater selbst, als auch die berühmten Juristen, Amadeus Eckolt, und Polycarp Wirth, unter welchen er dergestalt so zugenommen, daß er in zwey Jahren mehr gefasset als andere, welche noch so fleißig seyn, in fünf Jahren lernen können, und viele, ob sie gleich gute Köpfe haben, in zehen Jahren eine solche Gelehrsamkeit sich schwerlich zuwege bringen können; immassen er denn in diesen zwey Jahren alle Theile der Rechtsgelehrsamkeit gehöret, und ist er hierauf alsobald auf der Universität Jena 1655. im Monat Mertz Doctor worden.  
  Solchemnach war nichts mehr übrig, als daß unser Ziegler auf einen Schauplatz geführet wurde, darauf er seine Künste und Wissenschafften an den Tag geben könnte. Seine Gedancken richtete er vornehmlich auf den prächtigen Dreßdnischen Hof, woselbst er sich auch eine Zeitlang aufhielte, und seine vortrefliche Gaben der Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit bekannt machte. Gleich darauf in eben diesem 1655ten Jahre im Monat May wurde ihm eine Profeßion der Rechte zu Wittenberg ertheilet, weil eben damahls eine Stelle ledig war.  
  Es sollte wohl mancher an dieser wahren Geschichte zweiffeln wollen, weil es ein unerhörtes Beyspiel ist, daß ein Mensch, welcher nur 2. Jahre lang sich auf die Rechte geleget, bereits die höchste Würde darinnen empfangen, und gleich darauf Professor der Rechten worden, auch im Tribunal und in grossen Juristischen Collegien aufgenommen worden, welches Glück kein Mensch so leicht wird gehabt haben. So viel ist nehmlich daran gelegen, daß man nicht mit ungewaschenen Händen, und gleichsam blindlings zu der Rechtsgelahrheit zueile, sondern vorhin solche Hülffs-Mittel, wie unser Ziegler gehabt hat, zur Hand habe, ehe man dieselbe ergreiffe. Damahls lebte sein Vater noch, und hatte das Glück, seinem Sohn vor seinem Abschiede deswegen zu beglückwünschen, und solche grosse Freude an ihm zu erleben.  
  Als aber unser Ziegler seine Profeßion zu Wittenberg angetreten so hat er eine besondere Geschicklichkeit und Fleiß in Lehren erwiesen, daß er alle Tage aller Studenten Augen und Ohren auf sich gekehret, und einen ungemeinen Zulauf in seinen Vorlesungen bekommen, und welches merckwürdig gewesen, so ist ihm alles so glücklich von statten gegangen, daß er alle Jahre höher gestiegen, und grössere Ehren-Wür-  
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  den erhalten hat. Zu derselben Zeit war Augustin Strauch Ordinarius der dasigen Juristen-Facultät, und als derselbe nach Dreßden beruffen wurde, und zu Regenspurg im Nahmen seines Churfürstens dessen Staats-Angelegenheiten in Acht nehmen muste, so wuste man keinen geschicktern an dessen Stelle zu erwählen, als unsern Ziegler; derowegen ihm denn 1662. dieses wichtige Amt anvertrauet worden, und damit Wittenberg nicht allein sich dieses Mannes zu erfreuen hätte, sondern er auch dem Hof, und gantz Sachsen-Land ersprießliche und mehrere Dienste leisten könnte, so ist er nach Dreßden beruffen worden, daß er dem höchsten Tribunal beysitzen möchte.  
  Zu Wittenberg aber war das geistliche Consistorium eines treflichen Mannes bedürftig, dannenhero es für rathsam befunden wurde, unsern Ziegler dahin zu verordnen, weil keiner gefunden wurde, welcher so wohl die Geistlichen als weltlichen Rechte besser verstanden, noch zugleich einen Theologen und Juristen abgeben können.  
  Hierbey hat er es wollen bewenden lassen, und keine höhere Ehren-Würden[1] annehmen wollen; denn ob er gleich zu höhern Ämtern beruffen, und von vielen grossen Fürsten und Republicken in ihre Dienste begehret worden, so hat er doch keines annehmen, sondern mit der Stelle, die er zu Wittenberg erhalten, zufrieden seyn wollen, und festiglich bey sich beschlossen, dabey bis an das Ende seines Lebens zu verbleiben; wiewohl er solche erlangte Würden nicht zum Hafen seiner Ruhe bestimmte, sondern er war Tag und Nacht so unverdrossen in seinen Geschäfften, daß ihn niemand übertraf, und wenig waren, die es ihm gleich thaten: denn er machte sich unaufhörlich, sowohl durch Lehren, durch Herausgebung gelehrter Schrifften durch Urtheil-abfassen, Vergleichungen wichtiger Streitigkeiten, Respondiren und Consuliren, nicht allein bey der Universität Wittenberg, sondern auch bey dem gantzen gemeinen Wesen höchst verdient.
[1] HIS-Data: siehe Ehren-Ämter
  Es können hiervon seine gelehrten und vortreflich heraus gegebenen Schrifften ein grosses und wichties Zeugniß abgeben, vornehmlich diejenigen, wodurch er die Rechte der Majestät und der Unterthanen, wie auch das Kirchen-Recht in ein helleres Licht gesetzet hat, welche auch nicht allein die Deutschen, sondern auch die Ausländer und die Römisch-Catholischen selbst bewundert haben. Es bezeugen es auch die grossen Brief-Wechsel, welche er mit den gelehrtesten Männern durch die gantze Welt getrieben; desgleichen so viele vortrefliche und in den vornehmsten Bedienungen stehende Männer, die aus seiner Schule hergestammet, und die ihm noch nach seinem Tode als ihren Lehrer gebrauchen, wie auch so viele tausend gerichtliche Sachen, darüber er ein Urtheil abgefasset.  
  Herr Horn thut in der Lob-Rede auf Zieglern Erwehnung, daß er von glaubwürdigen Leuten gehöret habe, wie daß unser Ziegler zuweilen in einer D ceta[1] summi tribunalis Dresdensis, deren alle Jahr zwey indiciret werden, fast bey die drey hundert Urtheile abgefasset habe. Das Rectorat zu Wittenberg hat er einmahl, und zwar 1661. zu der Zeit verwal-
[1] HIS-Data: Lesung unsicher
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  tet, da der Pennälismus im Schwange gegangen, und bereits solche Wurtzeln geschlagen hatte, die kaum auszurotten gewesen sind. Mit was vor Verdruß er dieses Übel zernichtet habe, ist denienigen bekannt, welche sich die damahligen Zeiten vor Augen stellen können.   
  Die öffentliche Bibliotheck zu Wittenberg, welche damals zerstreuet und zerstöret gelegen, hat er, so viel es sich thun lassen wollen, in Ordnung gebracht, und mit neuen Gesetzen und Verordnungen versehen. Hernachmals als das Rectorat 1673. zum andern mahl und 1681. zum drittenmal wieder an ihn gekommen, hat er solches abgeschlagen; iedoch hat er allemal der Universität heilsame Rathschläge ertheilet. Er ist zuweilen ausserordentlich an den Dreßdnischen Hof beruffen worden, daß er über wichtige Sachen Rath geben möchte; er ist auch zuweilen von dem Churfürsten selbst als Schiedsmann zu Entscheidung etlicher wichtigen Streit-Sachen gebraucht worden, von welchen Verrichtungen er aber in seinem hohen Alter befreyet worden.  
  In allen seinen Sachen hat er sich so aufgeführet, daß er nicht allein gelehrt und klug geschienen, sondern auch in der That gewesen ist, und nichts zur Prahlerey gethan, sondern alles auf sein gutes Gewissen ausgerichtet hat. Er hat einem jeden gerne zu seinem Rechte verholffen, und nicht sowohl darauf gesehen, was einer und anderer von ihm geredet, sondern wie er es einmahl vor Gott zu verantworten sich getrauete. Weil er sich anfänglich der Theologie und göttlichen Weißheit gewidmet gehabt, so hat er auch die gantze Zeit seines Lebens ein Gottesfürchtiges und Gottgeheiligtes Leben geführet, und Gottes Wort allen andern Sachen vorgezogen, auch darnach gestrebet, daß er in allen Dingen, so viel es das menschliche Vermögen zulässet, als ein vollkommener Christ leben möchte.  
  Seine Affecten trachtete er auf allerhand Weise mit Gewalt zu bezwingen, damit dieselben über ihn nicht Herr werden, sondern er die Herrschafft über dieselben führen möchte, und solche vielmehr seiner gesunden Vernunfft Gehorsam leisten möchten, auch sein Gemüth nicht beunruhigen könnten. Es leuchtete eine unglaubliche Standhafftigkeit und sonderliche Moderation bey demselben hervor. Er konnte sich sowohl in Glück als Unglück allezeit wohl schicken, und wenn ihm etwas schmertzliches begegnete, so wurde er nicht überwunden, sondern selbsten Sieger und Überwinder. Was seine Treue, Dexterität, Gedult und Geneigheit zu helffen anbelanget, so wiche er hierinnen niemanden, sonder übertraf viele. Alle seine Sachen fing er mit Verstande, und nicht mit Verwegenheit an.  
  Der Geitz fande bey ihm keine statt, und ob er gleich dasjenige nicht verachtete, was er rechtmäßiger Weise erworben hatte, so ließ er sich doch durch Reichthum und Gut nicht verblenden, und sein Hertz einnehmen, sondern gebrauchte solches alles, wie einem rechtschaffenen und weisen Manne gehöret und gebühret. Den Armen hat er so reichlich  
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  mitgetheilet, daß er auch denjenigen gegeben, welche ihn nicht darum angesprochen, wenn ihm ihre Noth bekannt ist gewesen; denn er hat zu sagen pflegen, daß derjenige seine Güter rechtmäßig und glücklich anwendete, welcher den Armen damit beyspringe. Er that nichts aus Ehrgeitz und Betrug, sondern alles aus treuem Hertzen und aufrichtigen Gemüthe, und gieng den geraden Weg. Das Recht hat er nicht verkauffet, sondern gesprochen, seine Sententz brachte er allemahl frey und ungescheuet vor.  
  Wenn ihm Stamm-Bücher übergeben wurden, so schrieb er diese Worte darein: prout religio suggerebat, welche Worte er auch stets im Munde führete. Das Stellen und Verstellen war bey ihm verhasset, und auf dasjenige, was gefraget wurde, gab er eine aufrichtige Antwort, und hielte niemanden mit vergeblicher und leerer Hoffnung lange auf. Es schätzten sich alle glücklich, die ihn lehren höreten, und rechneten es unter die höchsten Theile ihrer Glückseeligkeit, daß sie einen solchen Mann von wichtigen und erheblichen Sachen reden hören konnten. Alle, die ihm besuchten, empfinge er mit der grösten Freundlichkeit, und ließ sie allemal mit grossem Troste wieder von sich gehen. Bey lustigen Zusammenkünfften war er auch lustig, und hassete die, so durch ihr allzu ernsthafftes Wesen sich einen Ruhm und Namen zuwege zu bringen gedachten.  
  Seine Meynung war, daß man bisweilen auch eine sittsame Lustigkeit bey den Leuten bezeigen müste; dannenhero er sich auch öffters an einem sittsamen und lustigen Schertze zu vergnügen pflegte, und brachte auch zuweilen selbst einen Schertz mit vor, jedoch mit solcher Masse, daß sein Ansehen keinesweges dadurch verringert, sondern vielmehr ansehnlicher wurde. Kurtz: Unser Ziegler war ein Mann, welcher es für die gröste Glückseeligkeit schätzte, wenn er so leben konnte, daß sein Gewissen unverletzet bliebe, und hat auch in Wahrheit besser gelebet, als viele, welche den Leuten Lebens-Regeln zu lehren pflegen.  
  Um dieser Ursache willen war er bey allen hohen Ministern am Dreßdnischen Hofe, als den Friesen, Wolframsdorf, Tauben, Gersdorfen, Einsiedeln, Schönbergen, und andern sehr beliebt und angenehm, und die andern verehrten ihn, wie sie am besten konnten. Vornehmlich aber hat er mit dem hochverdienten Präsidenten Heinrich Hildebrand von Einsiedeln, grosse Freundschafft und Vertraulichkeit gepflogen als einem solchen Collegen, dessen Klugheit, Aufführung und Gottesfurcht, wie auch andere grosse Tugenden, bey dem gemeinen Wesen grossen Nutzen gestifftet haben, wovon denn auch unser Ziegler einen grossen Nachdruck und Ansehen erhielte. Herr Horn berichtet in seiner Leichen-Rede auf unsern Ziegler, daß, wie selbige einsmahl seine Beurlaubung von der mühseeligen Würde im Appellations-Gerichte suchen wollen, so habe hochgedachter Präsident von Einsiedel denselben gebethen, daß er es bey seinen Lebzeiten doch  
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  nicht thun möchte, sondern so lange im Senat bleiben.   
  Was seinen Ehestand betrifft, so hat er sehr spät dazu gethan, nemlich als er bereits über vierzig Jahr alt gewesen, und weil das Band der Ehe durch den Tod verschiedene mal zertrennet worden, so hat er sich dreymal verheyrathet gehabt. Seine erste Ehegattin ist Catharine, Caspar Bosens, des Raths und wohlverdienten Baumeisters, wie auch Handelsmanns in Leipzig, Tochter, und des berühmten Wittenbergischen Gottesgelehrten D. Wilhelm Leysers, hinterlassene Wittwe gewesen, mit welcher er sich 1663. den 17. Febr. ehelig verbunden. Und als solche den 30. Junius 1676. aus der Welt gegangen, ist er 1678. den 19. August mit Frau Marien Elisabeth Klaubartin, Herrn Andreas Frauendorfs, beyder Rechten Licentiatens, Burgemeisters und Stadt-Syndici zu Naumburg Wittwen, in die andere Ehe getreten. Nachdem aber dem allmächtigen Gott nach seinem verborgenen und allein weisen Rath gefallen, auch selbige am 12. Mertz 1682. von seiner Seiten aus dieser mühseligen Sterblichkeit abzufordern, hat er sich 1684. zum drittenmal mit Jungfer Johann Barbaren, Herrn George Börners, berühmten Rechts-Consulenten, und Stadt-Syndici zu Dreßden, hinterlassene Tochter, verehliget, mit welcher er bis an sein Ende eine höchst-erwünschte Ehe geführet.  
  Die erste und letzte Ehe ist unfruchtbar gewesen. Mit der andern aber hat er eine eintzige Tochter, Namens Regina, erzielet. Ein Sohn ist ihm niemals gebohren worden; Und ob er gleich der letzte seines Stammes und Geschlechtes gewesen; so hat er sich doch durch seine gelehrten Schrifften dergestalt verewiget, daß, so lange die Welt stehet, solche seinen Ruhm nimmermehr werden ersterben lassen.  
  Als er einsmals des Nächts im Bette lag, so legte ein Dieb die Leiter an das Stuben-Fenster an, und stieg hinein. Da er nun aufgefahren, und gefragt, wer da sey? so erschrickt der Dieb und antwortet: Guten Abend Herr Pathe, (wie er denn auch würcklich sein Pathe gewesen). Als nun unser D. Ziegler weiter gefragt, was er denn wolle? so antwortet dieser: er hätte wollen sehen, ob er noch fein gesund wäre. Hierauf hat er dem Kerl einen scharffen Verweiß gegeben, und ihn lassen fortgehen.  
  Wir schreiten zum Ende und berichten von dem tödtlichen Hintritt unsers Herrn Zieglers noch folgendes: Nemlich er bekam in den letzten Jahren seines Lebens, da er sonsten allezeit von gesunder Natur gewesen, grosse Steinschmertzen, womit derselbe sehr hefftig geplaget worden, welches Übel auch von Tage zu Tag mehr zugenommen, dergestalt, daß es ihm sehr schwer gefallen, entweder in seiner Studier-Stube herum zu spatzieren, oder mit Ruhe auf dem Stuhle zu sitzen, viel weniger hat er sich können in der Kutsche fahren lassen. Herr Horn schreibt in mehr angezogener Rede, daß er erstaunen müste, wenn er an die schrecklichen Schmertzen gedächte, womit dieser Mann angefochten worden, und welche er öffters in Beyseyn seiner Collegen  
  {Sp. 568}  
  mit den Lefzen verbeissen wollen, damit sie es nicht mercken möchten.¶  
  Diese Schmertzen und dergleichen Beschwerlichkeiten des Alters griffen den Leib wohl an, aber entkräffteten ihm keinesweges sein Gemüthe, wie er denn auch nicht dahin können gebracht werden, daß er sich die Immunität von seinen Ämtern hätte tribuiren lassen, die ihm doch mit höchsten Rechte zukam, sondern er ist am letzten noch so arbeitsam gewesen, daß er darinnen die Jüngern weit übertroffen. Er wäre auch vielleicht noch länger am Leben geblieben, wenn nicht ein anderer unglücklicher Fall darzu gekommen wäre.  
  In seiner Jugend hatte er, wie oben gedacht, das Unglück gehabt, daß er den Kopf zerfallen hatte. In seinem Alter begegnete ihm noch ein grösseres Unglück: denn als er einsmals des Winters die steinerne Treppe herunter gehen wollen, um die Abend-Mahlzeit zu halten, und solche mit Eiß angelauffen und glatt gewesen; so ist er herunter gefallen, und hat das rechte Bein zerbrochen, welches Übel er auch so gedultig verschmertzet, daß, als der Wund-Artzt die zerbrochenen Knochen wieder füglich an einander gesetzet, und alle, die gegenwärtig gewesen, absonderlich seine Eheliebste und Tochter, das gantze Hauß mit Schreyen und Wehklagen erfüllet haben, er so gelassen gewesen, als wenn ihm nichts begegnet wäre, auch fast keine Zeichen eines Schmertzes von sich blicken lassen, und drey Monate lang beständig und unbeweglich auf dem Bette gelegen, dabey er denn mit der grösten Gedult den Schmertzen Widerstand gethan hat.  
  Mit dieser und dergleichen Gelassenheit hat er auch das Alter selbst überwunden, und ist so glücklich gewesen, daß die gebrochenen Theile seines Fusses wieder gut an einander gefüget worden, dergestalt, daß er auf beyden Füssen wiederum stehen, und ohne Stock wandern können. Es haben sich alle Menschen hierüber sehr erfreuet, die Freude aber ist sehr kurtz gewesen, und bald in Leid und Trauer verkehret worden: denn die eine Zeitlang im Schlaf gelegene Steinschmertzen begonnten wiederum zu erwachen, und verursachten ihm greuliche Schmertzen; wie man denn funfzehen ziemlich große Steine in seiner Blase gefunden.  
  Hierzu kam noch ein tödtliches Fieber, welches nichts anders als einen tödtlichen Ausgang anzeigete, und haben seine Schmertzen durch keine Erfahrenheit der Ärtzte können gelindert noch gestillet werden, sondern alle Tage mehr zugenommen. Als er seines Lebens Ende heran zu nahen vermercket, so hat er sein Testament gemacht, und seiner lieben Ehegattin und Tochter das letzte Lebewohl gegeben; vornemlich aber aus brünstiger Liebe zu Gott zum Sterbens-Ende sich bereitet, und nachdem er das H. Abendmahl empfangen, ist er 1690. den 17. April in dem Herrn verschieden, nachdem er Alters, Ehren, und Lebens satt gewesen. Sein Alter hat er auf 69. Jahr gebracht. Das vortrefliche Epitaphium, welches unserm Ziegler zu Wittenberg in der Schloß-Kirche, allwo er begraben lieget, aufgerichtet ist worden, lautet also:  
  {Sp. 569|S. 302}  
  D. O. M.
Viro. Meritis. inlustri.
Jureconsulto. incomparabili.
Consiliario. in. summo. Provacationum.
Senatu.
Omnibus. Elogiis. majori.
Senatus. Juridici. Vitembergensis.
Principi.
Summis. in. Patria. Honoribus. Per-
functo.
Caspari. Zieglero.
Genere. et anima. nobili.
Arte. et Usu. Juris. supra. seculi.
gloriam. evecto.
In Aula. Saxonis. Electoris. mirifice aestimato.
In. Academia. Hac. Patris. instar.
Culto.
Qui. sancte. Semper. integreque.
Vixit.
Rei. Publico. magis. Quam. familiae.
suae. consuluit.
Ob. Fidem. Prudentiam. Gravi-
tatem.
Admirationi fuit.
Cujus. Fama. nunquam. Senescat.
Memoria. in. monumentis. ingenii.
Atque. in. Animis. Hominum.
Donec. Homines. erunt.
vigebit.
Nato. A. M D c XXII. cid. Septembr.
Mortuo. A. M D c XC. cid. April.
vidua. et Filia Lugentes
Posuerunt.
[1] HIS-Data: Römische Zahlzeichen zu Nato und Mortuo verändert.
  Endlich ist nichts mehr übrig, als daß wir noch die vortreflichen Schrifften anführen, welche nicht nur zu seiner Zeit wohl aufgenommen worden, sondern auch bis auf den heutigen Tag von den gelehrtesten Männern sehr hoch geschätzet werden. Es sind aber die vornehmsten davon folgende:  
 
1) Diss. de baptismo non iterando, Wittenb. 1661. in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
 
2) De Jure Fortalitiorum;
 
 
3) Diss. de Epochis;
 
 
4) de ingenio;
 
 
5) de solis et lunae defectibus ...
 
 
6) de rebus pro derelicto habitis, Wittenb. 1686. in 4.
 
 
7) de Jure clavium;
 
 
8) de Jure commerciorum;
 
 
9) de Foro privilegiato;
 
 
10) de Jure monetae, Wittenberg 1668.
 
 
11) de Jure mercatorum;
 
 
12) de Mohatra, contractu, Wittenb. 1663.
 
 
13) de Ratihabitione, ejusque effectu juris.
 
 
14) de singulari Electoris Saxoniae eminentia, Wittenb. 1679. in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
 
15) de Testamentis.
 
 
16) de Jure vectigalium;
 
 
17) de Commodato;
 
 
18) de Constitutione Syndici;
 
  {Sp. 570}  
 
19) de Deposito;
 
 
20) de eo, quod justum est circa mortem;
 
 
21) de juribus fluminum, et publicarum fontium.
 
 
22) de jure collectandi;
 
 
23) de jure dispensandi;
 
 
24) de juribus Judaeorum, Wittenberg 1684.
Einen Auszug davon findet man in dem 6ten Stück der gründlichen Auszüge aus juristischen Disputationen.
 
25) de jure exigendi collectas ad elocationem filiarum illustrium, ebend. 1686.
 
 
26) de jure viarum publicarum;
 
 
27) de mutuo;
 
 
28) de obligationibus in genere;
 
 
29) de pignoribus et hypothecis, Wittenb. 1684, in 4.
 
 
30) de praescriptione feudali, ebend. 1682;
 
 
31) de privilegiis militum;
 
 
32) de renovatione investurae feudalis, Wittenb. 1682.
 
 
33) Diss. de Testamento tempore pestis privilegiato, ebend. 1682. wieder aufgelegt 1714.
 
 
34) de tigno juncto;
 
 
35) de tonsura Clericorum, Wittenb. 1685, in 4.
 
 
36) de Visitationis ecclesiasticae et procurationis jure, Wittenb. 1679;
 
 
37) de poenis commissi;
 
 
38) de Conditionibus, Jena 1655; ist seine Inaugural-Dissertation.
 
 
39) de officio praetorum;
 
 
40) de Jure interpretandi leges ...;
 
 
41) de affectu magistratus;
 
 
42) de jure revocandi;
 
 
43) de jure successorum et haeredum;
 
 
44) de praesidiis censiticis ruralibus, Wittenb. 1673.
 
 
45) de pubertati proximis eorumque juribus;
 
 
46) de jure erigendi Academias creandi Doctores etc. Wittenb. 1661, in 4
 
 
47) de Jure habendi comitia et mittendi legatos;
 
 
48) de Procuratoribus, Wittenb. 1669.
 
 
49) Eclogarum Juridicarum lanx satura, Wittenb. 1682, in 4.
 
 
50) Eclogae forenses XVII;
 
 
51) de Possessione;
 
 
52) Eiderozylon Ecclesiasticum, seu Episcopus miles in veteri ecclesia invisus, Wittenb. 1672, in 4. und ebend. 1719, in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris … und Lipenii Biblioth. Theol. ...
 
53) de jure litem denunciandi, ebend. 1678;
 
 
54) de remissione delinquentium ad locum delicti, ebend. 1683. und wieder daselbst aufgelegt 1699;
 
 
55) de tortura, ebend. 1689;
 
 
56) de jure Vasalli in feudo, ebend. 1667;
 
 
57) de jure repressaliarum, ebend. 1666.
 
  {Sp. 571|S. 303}  
 
58) De antiquo cursus publici, et novo Postarum Jure. Man findet diese Abhandlung unter andern auch mit bey seinem Tractat de Juribus Majestatis … (nach der Wittenbergischen Ausgabe 1710. in 4.)
 
 
59) De restitutione spoliatorum, ebend.
 
 
60) Praelectiones in Decretales, ebend. 1699.
 
 
61) De Aedilitio edicto, ebend. 1669. in 4.
 
 
62) Rabulistica sive de artibus Rabulariis, Dreßden 1685. in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
 
  In dieser Schrifft hat der Verfasser die listigen Practicken und Schalckheiten der Advocaten entdecket. Wegen seiner Vortreflichkeit ist sie auch ins Deutsche übersetzt und von Herrn D. Beyern mit den Zieglerischen Disputationen zusammen wiederum aufs neue herausgegeben worden.
 
 
63) Dicastice, seu de officio Judicis, Wittenberg 1672. in 8.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
 
  Dieses ist ein herrlicher Tractat, darinne er nicht allein Anweisung giebt, wie ein Richter sein Amt gebührend und gewissenhafftig verwalten soll, sondern auch die Bosheiten etlicher Richter in Abfassung der Urtheile berühret. Die letzte Ausgabe ist, welche mit der Vorrede des Herrn Prof. Seebachs zu Wittenberg ans Licht getreten, darinne er von dem Nutzen dieses Wercks handelt.
 
 
64) Commentarius in Joh. Pauli Lancelotti Institutiones Juris Canonici. Praemissa est Dissert. de Juris Canonici origine et incrementis, ebend. 1669. in 4. Dieses ist eines von seinen schönsten Wercken, darinne er das vornehmste im Canonischen Rechte gelehrt ausgeführet, und vornehmlich die Fehler dieses Rechts entdecket. Es wird von allen Gelehrten hoch geschätzt und angepriesen.
Siehe Struvs Biblioth. Juris … und Lipenii Biblioth. Theol. …
 
65) Adnotationes ad Francisci de Roy institutiones Juris Canonici, Leipzig 1699. in 8. Diese Anmerckungen sind sehr schön und gelehrt auf unsern deutschen Consistorien eingerichtet und angewendet worden, da vorhin diese Institutiones vom Roy auf den Zustand von Franckreich gegangen sind.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
 
66) De Jure Naturae et Gentium, seu Commentarius ad Grotium de Jure belli et Pacis, Wittenberg 1666. in 8, Leipzig 1686. und Straßburg 1706. in 8. Es ist einer von den besten und gelehrtesten Commentariis, die über den Hugo Grotius herausgegeben worden; er wird auch vom Barberyracken in der Vorrede zu seinem Frantzösischen Grotius gelobet.
Siehe Bruckers Fragen aus der Philosophischen Historie …; und Kahlens Biblioth. Philosoph. …
 
67) Superintendens ad normam Constitutionum Ecclesiasticarum in Electoratu Saxonico, Dreßden 1688. in 4. und Wittenberg 1712. in 4to.
Siehe Struvs Biblioth. Juris
  {Sp. 572}  
 
68) Commentarius de Episcopis, eorumque juribus et privilegiis, ac vivendi ratione, Nürnberg 1686. in 4. Dieses ist ein sehr gelehrter Tractat und von dem Verfasser aus unterschiedlichen Monumenten der alten Kirchen gesammlet worden.
 
 
69) Tract. de Diaconis et Diaconissis veteris ecclesiae, Wittenberg 1678. in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris … und Lipenii Biblioth. Theol. …
 
70) De Clerico renitente, ebend. 1684. in 12. In diesem schönen Tractat erkläret er vornemlich des Leo Constitutiones de Episcopis et Clericis, welche vom Kayser Justinian in L. 31. C. de Episcopis et Clericis wiederholet worden, und zeiget auch zugleich, in welchem Fall und auf was Masse man die grossen geistlichen Ämter von sich ablehnen könne, worzu ihm denn der ehemals grosse und hochberühmte Gotttesgelehrte, Martin Geier, welcher die ihm angetragene Würde eines Ober-Hof-Predigers nicht annehmen wollen, die Veranlassung und Gelegenheit gegeben,
wie die Historia Welleriana p. 116. anzeiget.
 
71) Diatribe Canonica de dote ecclesiae, ebend. 1676. in 4. und wiederum ebend. 1717. in 4; ist ein sehr gelehrter Tractat.
Siehe Struvs Biblioth. Juris ...; Gelehrte Fama …; und Lipenii Biblioth. Theol. …
 
72) Tract. de Juribus Majestatis, ebend. 1668. in 4, und wiederum daselbst 1681, 1698. und 1710. Dieses ist der allerbeste Tractat, den unser Ziegler geschrieben, und ist auch der erste gewesen, welcher diese vortrefliche Materie so gründlich ausgeführet hat. Davor steht sein Bildniß, darunter der berühmte Medicus und Polyhistor in Nürnberg, Herr D. Gottfried Thomasius, folgende Verse gesetzt: [folgt lateinischer Text]
 
 
73) Exercitationes de regicidio Anglicano, Leipzig 1652. in 12 ; welche hernach mit Jacob Schallers, eines Professors zu Straßburg, Dissertation über einige Stellen des Miltons, zu Leiden 1653. in 12. wieder mit aufgelegt worden, auch ist es besonders wieder unter die Presse gegeben worden zu Amsterdam 1676. in 12.
Siehe Gryphius de Scriptoribus …; Morhofs Polyh. …; Lipenii Biblioth. Theolog. … und in Kahlens Biblioth. Philosoph. …
 
74) Notae ad Stephani Institutiones Juris Canonici, ebend. 1699. in 8.
 
 
75) Commentarius ad Processus Saxonici ordinationem. Accessit de successione conjugum sive portione superstitis
 
  {Sp. 573|S. 304}  
 
  conjugis statutaria Tractatus, Leipzig 1693. in 4. und ebend. 1710. in 4.
Siehe Struvs Biblioth. Juris ..
 
76) Disceptationes selectae varii argumenti, Leipzig 1712. in 4. Diese Sammlung von unsers Zieglers Dissertationen, so Herr George Beyer herausgegeben, besteht meistens aus solchen, die ins Jus civile einschlagen.
Siehe Struvs Biblioth. Juris ..
 
77) Threnus in obitum Adami Christophori Jacobi, JCti clarissimi, Consiliarii Electoris Saxoniae, in 4.
 
 
78) Ad busta suorum suarumve facta Parentalia, Wittenberg 1682. in 8.
Siehe Lipenii Biblioth. Theolog. …
 
79) JEsus, oder zwantzig Elegien über die Geburt, Leiden und Auferstehung unsers HErrn und Heylandes JEsu Christi, Leipzig 1648. in 8.
Siehe Lipenii Biblioth. Theolog. …
 
  Uber diese Elegien hat Christian Friedrich Franckenstein, Professor zu Leipzig, folgende schöne Verse gemacht: [folgen lateinische Verse]
 
 
80) Ein Tractat von Madrigalen, einer schönen und zur Musick bequemsten Art Verse, wie sie nach der Italiener Manier in unserer deutschen Sprache auszuarbeiten, nebst etlichen Exempeln, anitzo vermehret, Wittenberg 1685. in 8. Wir wollen nur das neunzehnde Madrigal daraus anführen. Er soll selbiges damahls gemacht haben, als er noch zu Leipzig gewesen, und eine Prediger-Stelle bekommen sollen. Denn weil ihn einige Ubelgesinnte durch übles Angeben daran verhindert, so soll er sich auf diese poetische Art herausgelassen, und sich zur Rechtsgelahrheit gewendet haben. Da er denn auch seine Dreuung glücklich erfüllt gesehen.
 
 
 

Zieglers Madrigal wider die Verleumdung.

Ich frage nichts nach allen Läster-Katzen,
Sie speyen auf micht loß,
Und dichten, was sie wollen,
So werd ich dennoch groß;
Ihr Geifer kan nicht hafften,
Die Unschuld bleibt in ihren Eigenschafften.
Sie sollen mich in solcher Blüthe sehn,
Daß ihnen noch die Augen wässern sollen;
Und das soll bald geschehn.
Denn wenn mich erst die Läster-Zungen stechen,
So fang ich an mich hoch herfür zu brechen.

Stollens Anleitung zur Historie der Gelahrheit ...
  {Sp. 574}  
  Seine Lieder, deren zwantzig zu Leipzig 1648. gedruckt worden, wie in der Biblioth. Carpzov. … angemercket ist, stehen im Colditzer Gesangbuch 1714; im Dreßdner 1718; im Lübecker 1703; im Naumburgischen 1717; im Regenspurgischen 1710; im Zittauischen 1717; wie auch in des Herrn Prof. Linds Theologia in hymnis, oder neuen Schmalkalder Gesangbuch 1722. Sie sind, oder sollen vielmehr seyn:  
 

Auf! Auf! zur Rechnung rüstet euch.
Die Nacht ist vor der Thür.
Ich freue mich in dir, und heisse dich willkommen.
JEsus meine Zuversicht und mein Heiland

 
  Es gehöret aber davon das zweyte Paul Webern, gewesenen Prediger zu Nürnberg, und das letzte: JEsus meine Zuversicht, das andere dem Herrn D. Sonntagen zuschreiben, soll der berühmte Poet und Redner, Herr Johann von Aßig, gemacht haben, wie Herr M. Gottfried Balthasar Scharf, E. Hochehrwürdigen Ministerii der Evangelischen Kirche zu Schweidnitz Senior, in einer curieusen Observation de quorundam hymnorum Germanicorum Autoribus Silesiis, welche in dem eilften Bande der Miscellan. Lips. ad incrementa rei litteraria gelesen wird, beweiset.  
  Von dem Zieglerischen Liede: Ich freue mich in dir etc. wovon von Herrn M. Lieblern eine schöne Lateinische Ubersetzung in D. Götzens Advents-Andachten über das Lied: Mir Ernst, o Menschen-Kinder etc. zu lesen ist, handelt Serpetius in seiner Fortsetzung der Lieder-Gedancken p. 194. und mit mehrerm Herr D. Götze in seinem Annabergischen Denckmal, welches zu Lübeck 1723. in 8. ans Licht getreten. In selbigem wird dieser Gesang in vier Predigten erkläret. Zu Ende sind noch beygefüget unsers Zieglers erbauliche Gedancken über Es. 53, 5. Durch seine Wunden sind wir geheilet, (welche Gedancken auch dem auf ihn zu Dreßden 1692. in Folio gedruckten Ehren-Gedächtniß einverleibet sind); ingleichen seines Herrn Vaters Meditation über seinem Leichen-Text Es. 53. 11. welcher beyder Männer Lebens-Geschichte mit unterschiedenen besondern Merckwürdigkeiten in der Vorrede erzehlet werden.  
  Ein mehreres von diesem hochberühmten Rechtsgelehrten siehe
  • in Fabricii histor. biblioth. …
  • in Pippins memor. Theolog. …
  • in den Actis Erudit. vom Jahre 1688. p. 223; vom Jahre 1693. im Monat August; und vom Jahre 1699. p. 165;
  • in dem Leben der Staats- und Rechts-Gelehrten …;
  • in Wittens Diario Biogr. T. II.
  • in Claudii Sinceri vitis et scriptis
  • im Allgemeinen historischen Lexico Th. IV.
  • in Jöchers Gelehrten Lexico Th. II;
  • in Leporins Leben der Gelehrten Deutschen …;
  • in Wetzels historischer Lebens-Beschreibung der berühmtesten Lieder-Dichter Th. III;
  • in Conrings de Scriptoribus …;
  • und endlich in dem bereits angeführten Ehren-Gedächtniß auf ihn, wo auch sein Bildniß befindlich.
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries