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Accise |
Indessen ist gleichwohl nicht zu
läugnen, daß das Steuern und Zölle die
vornehmsten
Arten und besten
Mittel sind, dadurch der Fürst das
Land geniesset.
Alles, was die
Reisenden wegen der Erhaltung derer Wege zahlen, heissen wir
Zoll; alles übrige aber, was so wohl Einheimische als Fremde dem Fürsten ohne
Bestraffung geben, heissen wir Steuern. Weil nun hier das
Recht der Natur haben
will, daß die Geometrische Gleichheit beobachtet werde, daß ein jeder, nach
Proportion seines
Vermögens, die Steuern zahlen
möge; so haben die
Politici
bishero darzu kein besser Mittel finden können, als die so genannte
Accise,
nicht daß sie das Mittel wäre, nach welcher diese Gleichheit eben so genau
beobachtet werden könnte; sondern weil sie, unter denen übrigen, das Beste ist. |
Man lese hiervon des Christian Teutophylus Entdeckte
Gold-Grube der Universal-Accise.
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So viel ist indessen richtig, daß wenn ein
Herr keine considerable Handlung
in seinem Lande hat, er kein Bedencken tragen solle, die Accise einzuführen;
hingegen giebt es noch viel, der Handlung wegen, zu bedencken, und ist
wenigstens die Schärffe derselben nicht allzuhoch zu treiben, weil sonst davon
so wohl Steuern als Zölle geschwächt werden können. Denn wenn die Leute gar zu
viel geben sollen, so vermeiden Sie, oder umfahren den
Ort, und suchen ihre
Handlung anderwärts zu etabliren. |
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Gleichheit |
Hauptsächlich aber solten nur diejenigen Waaren, so blos denen
Reichen
dienen, vor andern beschweret werden. Wie denn überhaupt schon zu dem
Zwecke,
die Geometrische Gleichheit zu erhalten, vornehmlich dienet bey allen
Abgaben
dahin zu sehen, daß die Reichen nicht allein mehr, sondern auch nach der Grösse
ihres
Reichthums, geben müssen. Doch dieses können
Bücher und
Lehrer leicht
sagen. Allein die es ins
Werck richten sollen, wissen, wie schwer es sey, eine
dergleichen Einrichtung zu machen, und ins Werck zu setzen. |
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Zwar ist das Mittel richtig, welches man hierbey angiebet, nehmlich die
Waaren, welche nur die
Reichen
am meisten zu brauchen pflegen, vor andern zu
beschweren. Allein es ist dabey dennoch viel Behutsamkeit zu gebrauchen, welche
überhaupt darauf gehet, daß auch die Pracht nicht so beschweret werde, daß die
Reichen, unter welchen immer viel Geitzige sind, die Pracht lieber fahren
lassen, als die Steuern davon geben. Denn wenn sie dieses thun solten; so erhält
der Regent seinen
Zweck nicht. |
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Weil man nun die Reichen nicht nach Geometrischer Gleichheit beschweren kan,
so ist die Würckung davon, daß, weil ein denen Reichen, wie
billig, nur zu
gedachter Accis, nicht viel austräget, und wenn man denselben auf allgemeine
Dinge, als Fleisch, Brodt, Kleidung leget, eine viel ansehnlichere Einnahme
davon zu gewarten ist, das
Armuth mehr beschweret werde, als das Reichthum. |
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Dabey ist aber nun der Gerechtigkeit wegen zu bedencken, daß ein
armer
Holtzhacker, der sechs
Kinder hat, gar leicht gezwungen wird, der
Republick
von seinem Schweisse so viel zu zahlen, als ein Geitziger von 100000. Rthlr. der
keine hat. Weil nun bey dieser, sonst recht
bequemen
Art der Contribution, nicht
mehr als zweyerley zu bedencken, |
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{Sp. 2059|S. 1044} |
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1) etwas, das zur
Klugheit gehöret, 2) etwas, das uns die Gerechtigkeit zu
bedencken giebet; so siehet man gar leicht, daß, der Klugheit wegen, man dahin
zu sehen haben, daß, durch die Beysteuer der
Accise, nicht eine wichtigere,
nehmlich die Beysteuer derer Commercien, gehindert werde. |
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Denn eine Handels-Stadt ist kein geringer
Vortheil vor ein
Land; und sind
Fürsten und
Könige nicht vermögend, eine Handels-Stadt anzulegen, wo das Glück
keine haben will. Dannenhero erfordert die Staats-Klugheit, daß
Kauff-Leute und
die Handlung mehr geschonet werden, als einiger andrer
Stand der
Republick. Und
wer dem
Regenten was anders rathet, der meynet es mit Ihm und dem
gemeinen Wesen
nicht gut. |
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Denn eines Landes natürlicher Seegen kan nicht anders, als durch
Manufacturen und
Kauffmannschafft erhöhet werden. Und wenn eines ermangeln
solte, (welches doch ohne grossen
Schaden des Landes nicht geschehen kan) so kan
noch das
gemeine Wesen eher die Manufacturen, als die Kauffmannschafft
entbehren, weil diese auch (welches doch nicht zu rathen) die rohen
Materialien
mit
Nutzen des Landes verhandeln kan. |
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Die Gerechtigkeit aber giebt uns zu bedencken, ob, weil die sonst recht
nützliche
Accise niemand mehr beschweret, als Leute, die viel
Kinder haben, und
das
Armuth immer, aus
natürlichen Ursachen, diesen Seegen
GOttes am
reichlichsten
empfindet, auch dem
gemeinen Wesen höchst nützlich ist, daß alle
Unterthanen viel Kinder zeugen, ob, sage ich, nicht etwa denen, mit vielen
Kindern überhäufften Vätern disfalls eher, als jemand anders in der
Republick,
so wohl nach denen
Regeln der
Billig- und Gerechtigkeit, als der
Klugheit, der
Accis zu restituiren wäre? |
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Denn weil ohnedem diese Leute mit der Vielheit ihrer
Kinder dem
gemeinen Wesen dienen, so sollen sie in diesem ihrem guten Vorhaben nicht stutzig
gemacht, und etwa zu allerhand
geiler Boßheit verleitet werden. Aber was ist vor
ein Mittel, diesen Leuten zu helffen? Unsere unmaßgebliche
Gedancken wären
diese: Weil immer noch ein jeder Haus Vater, er sey so
arm als er könne, sich,
seine
Frau und ein Paar Kinder, zu ernähren vermag; so könnte man bey dem
dritten Kinde anfangen, denen
Armen anzubieten, daß sie vor das dritte und
mehrere Kinder, denjenigen Theil der
Accise, der auf allgemeine
Sachen, die
jederman braucht, geleget worden, wieder empfangen solten, nachdem sie dadurch
sich unter die Zahl derer Armen begeben, und eydlich erhalten könnten, daß ihre
drey oder mehrere Kinder, nach dem
Stande, darinnen sie lebten, nach
Absterben
des
Vaters, nicht versorget wären. |
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Die Obrigkeit würde so denn auch, nach ihrem Gewissen, und
Stande des
Supplicanten, auszumachen wissen, wie viel auf ein
Kind von Accisbaren Waaren
jährlich zu rechnen sey. Wenn aber die Großthuer in der
Republick sich über die
Schärffe der
Accise beschweren, so muß man ihnen vorstellen, was jener
Politicus
sagte, welcher meynete, wenn die Prasser über die Gaben der
Obrigkeit klagten,
so käme es ihm eben so vor, als wenn einige andere
sagen, daß sie der Alp
drücke. |
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Denn diese meynen, es sey etwas ausser ihnen, das sie beschwere, und es ist
doch |
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{Sp. 2060} |
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nichts, als ihr eigen Blut. Also meynen auch oft die Schwelger, daß sie die
Gaben
der Obrigkeit pressen; da es doch nichts ist, als ihre eigene Thorheit.
Denn wenn sie den 20sten Teil ihres Übermuts schwinden lassen; so ersparen sie
nicht allein alle Gaben der Obrigkeit, sondern sie
profitiren auch noch dabey. |
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angenehme Namen |
Wenn man aber denen
Contributionen einen
angenehmen
Nahmen geben kan, so ist
es nicht undienlich. Diese
Regel ist zwar nöthiger in der
Democratie und
Aristocratie, als in der
Monarchie; jedoch ist sie auch in dieser
Art der
Regierung nicht zu verachten. Also ist die
Kopff-Steuer ein
verdrießlich
Wort
vor den Pöbel, als welcher den
Zweck der Regierung nicht
verstehet, sondern
nur auf das, was in die Ohren erschallet, Achtung giebt. Denn er bildet sich
ein, er habe seinen
Kopff von
GOtt und seinem
Vater umsonst empfangen, und der
Regent habe dabey nichts gethan; darum
verdrüßt es ihn, wenn er dem Regenten
ein fremdes Geschencke bezahlen soll. Besser ist es, daß man denen
Contributionen angenehme Nahmen beylege, als daß die väterliche Vorsorge vor das
Land, und die
Liebe gegen die
Unterthanen, erfordere, einige Contributionen zu
suchen. |
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Wie nun, also zu
reden, keine grosse
Kunst ist, so ist sie desto grösser
wenn man sich also aufführen soll, daß auch das
Volck allezeit glaube, es sey
dem
Regenten ein Ernst. Denn wenn die Unterthanen dißfalls auf andre
Gedancken
kommen müssen, so machen solche
Redens-Arten
vielmehr Unwillen, als das sie
Gedult und
Liebe erwecken solten. Also
sagt Verulamius in
vita Heinr. ..., daß Eduard IV. seine
Contributionen nur eine Gewogenheit oder Wohlthätigkeit (benevolentiam)
genennet habe; welcher
Nahme aber mit der Zeit so verhaßt worden, daß er hat
müssen abgeschaffet werden. |
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Unterdessen ist, wenn es der
Regent mit dem
Lande gut meynet, höchst
nützlich, daß so wohl Prediger als Lehrer auf
Schulen, und vornehmlich
Academien, ihren Zuhörern einschärffen, was Tacitus L. IV.
Histor. c. 74. höchst
vernünfftig ausgesprochen, wenn er
sagt: Neque
quies gentium sine armis, neque arma sine stipendiis, neque stipendia sine
tributis habere possunt. Das ist: Die
Völcker können weder Ruhe ohne
Schutz, noch Schutz ohne Sold, noch Sold ohne Steuern haben. Dieses ist gar
leicht zu begreifen. |
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Wenn aber das Volck dessen nicht erinnert wird; so ist es doch wohl, nach
des Menerius Agrippa Fabel, unwillig gegen den Magen, daß er
alles in sich frißt, und bedencket nicht, daß es davor von ihm
Kräffte und
Nahrung bekomme. Carl I, in Engelland ließ sich diese
Regel nicht recommendiret seyn, sondern wolte nach eigenem Gefallen
Contributiones ausschreiben, und kein Parlement beruffen. Aber der unglückliche
Ausgang seiner
Regierung ist auch der gantzen
Welt bekannt. |
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Freundlichkeit der Bedienten |
Ausser dem aber müssen auch die
Bedienten, sie mit Freundlichkeit zu
fordern, angehalten werden. |
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Regeln |
Alle diese
Regeln sind zwar wiederum nöthiger in
Democratien und
Aristocratien zu beobachten, als in
Monarchien; jedoch sind sie auch in diesen
nicht gäntzlich aus denen Augen zu setzen. Denn die
Contributiones
sind dem Geld-Geitze derer
Unterthanen |
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{Sp. 2061|S. 1045} |
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durchaus zu wider; kömmt die Verachtung darzu, so wird auch der Ehrgeitz,
eine gefährliche Passion, gereitzet. Darum
saget Tacitus von
denen Engälländern in Vita Agric. C. 12: Ipsi Britanni delectum, ac
tributa, et injuncta imperii munera impigre obeunt, si injuriae absint. |
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Amtsmissbrauch |
Dannenhero hat ein
Regent
Accis- und Zoll
Bediente wohl im Zaum zu halten,
daß sie ihr Amt
nicht mißbrauchen, und
ansehnliche
Unterthanen verächtlich und
niederträchtig tractiren, welches vieler von diesen Leuten grobe
Gewohnheit ist.
Tacitus
sagt Annal. I. 13. c. 50. Daß durch die Insolentz und Boßheit derer
Zöllner (Publicanorum) offt ganze
Provintzen zur Rebellion bewogen worden, und
deswegen, der auch sonst gantz Geldgeitzige Tyrann, Nero, auf die
Gedancken
gekommen, die Zölle gar abzuschaffen. |
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Neue Steuern |
Neue
Contributiones aber können am besten, wenn das
Volck entweder sehr
vergnügt, oder sehr erschrocken ist, angeleget werden. Denn wenn das Volck
vergnügt ist, so ist es nicht Geldgeitzig, sondern lustig, und
Geld auszugeben
bereit. Wenn es erschrocken ist; so ist es gleichfalls nicht Geldgeitzig,
sondern bereit, das Geld herzugeben, um aus der Gefahr sich zu retten. Darum
wenn der Feind ins Land einbrechen will; so ist die beste Gelegenheit neue
Steuern anzulegen. Und Svetonius
sagt, Augustus
habe nie von neuen
Anlagen geschwatzet, als wenn er sich vorhero durch eine
Victorie, oder andre brave
That signalisiret habe. |
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Nun weiß man zwar gar wohl, daß dergleichen Erinnerungen in
Monarchien nicht
so nöthig sind. Jedoch ist es gut, daß der auch Huffnägel in Schuhen hat,
dennoch auf dem Eyse vorsichtig gehe, nach den bekannten
Lateinischen
Sprüchworte: matrem timidi flere non solere. Das heißt, eines
furchtsamen
Mutter pflege niemahls zu weinen. |
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Daß aber auch ein souverainer
Herr mit seinen
Unterthanen vorsichtig
umzugehen
Ursache habe, weiset absonderlich die Historie derer vereinigten
Niederlande, als welche, wegen allzutrotziger und hochmüthiger
Regierung des
Hertzogs von Alba, sich von dem souverainesten Herrn trenneten, und niemahls mit
dessen Königreich, zum grösten
Schaden desselben, wieder vereiniget worden sind. |
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Besteuerung der Fremden |
Es hat auch ein
Regent
dahin zu sehen, daß die Fremden, die von dem
Lande
Nutzen suchen, allezeit mehr beschwehret werden, als die Einheimischen, weil
jenen der Regent, zu keiner Gutthat, wie seinen
Unterthanen, sich
verpflichtet
hat. Jedoch weil sie die Handlung mit unterhalten helffen; so müssen sie auch
nicht so gedrücket werden, daß ihnen die Lust, ferner in unser Land zu handeln,
vergehe. |
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ungewöhnliche Steuern |
Gleich wie auch die Einführung ungewöhnlicher
Gaben die
Unterthanen
gemeiniglich gantz unwillig zu machen pflegt; also erfreuet sie hingegen die
Benehmung dererselben desto mehr, und erwecket eine grosse
Liebe gegen den
Regenten, weswegen er, unsers wenigen Erachtens, wohl thut, wenn er
ohngewöhnliche Steuern, so bald es einiger massen möglich, wieder abschaffet,
und erwecket gegen ihm so viel Liebe und Zuversicht, daß ob sie gleich in
kurtzem sich wieder zu denen vorigen bequehmen müsten, sie dennoch es gantz wil- |
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{Sp. 2062} |
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lig geben, weil sie gewiß glauben, es werde nicht immer währen. |
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Verpachtung |
Hierbey fraget es sich auch noch: Ob es gut gethan sey,
Contributiones und
Zölle zu verpachten? Zwey wichtige
Ursachen machen die
Politicos zweifelhafftig,
ob sie die Frage bejahen, oder verneinen sollen. Denn wenn sie nicht verpachtet
werden, so kan die Cammer den Unterschleiff niemahls versichert durchsehen;
hingegen profitiret sie von dem Neide derer
Menschen, wenn sie dieselben dem
meistbietenden verpachtet. Aber es ist auch gewiß, daß, wer sich einmahl
verbindet, einen hohen Pacht zu geben, er hernach, durch allerhand schlimme
Wege, mit Unterdrückung der Gerechtigkeit, und Schaden derer
Unterthanen, sich
hinwiederum zu erhohlen suchet. |
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Demnach erhellet so viel hieraus, daß, wenn die Cammer durch etliche
Verpachtungen einmahl
erfahren, was die Pachter geben können, sie, wo nicht
einige Noth der
Republick
Geld erfordert, die Zölle, oder was es sey, um etwas
weniger hernach verlassen, dabey aber genau Acht haben soll, daß niemanden von
denen Unterthanen zu viel geschehe, und daß, wenn etwas dergleichen könne
erwiesen werden, man den Pachter exemplarisch straffe. |
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Geschichte |
Steuer und
Gaben haben die
Unterthanen zu Unterhaltung
gemeinen Nutzens
zu allen Zeiten entrichtet. Die
Kinder Israel musten in der Wüsten so viel
aufbringen, daß der Gottesdienst davon angerichtet und erhalten werden konnte, |
- 2 B. Mos. XXX, 2.
- 4 B. Mos. I, 2.
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Und nachdem sie einen
König
bekamen, musten sie selben Tribut geben, |
1 Sam. VIII, 10. |
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Bey denen Egyptiern theilte der König Sesostris ieden ein
Stück Feldes aus, davon sie ihm jährlich was gewisses entrichten musten. |
Herodot. II, 141. |
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Bey denen Persern brachte man denen Königen zu Cyrus und
Cambyses Zeiten nur Geschencke. Darius Hystaspis
I. aber theilte sein
Reich in 20
Provintzen ein, und setzte
über solche gewisse Praesides, welche die Steuern einnehmen musten,
dahero er auch den
Nahmen eines Institoris bekam. |
Herodot. l, 3. |
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Die Magi hatten noch vor dessen Zeiten dem
Volcke 3 Steuerfreye Jahre
verordnet, woraus zu schliessen, daß sie schon damahls etwas geben müssen, es
mag aber gar leidlich gewesen seyn. |
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Die Lacedämonier wusten in denen ersten Zeiten gar von keinen
Gaben, nachdem
sie aber in allerhand Kriege verwickelt wurden, sahen sie sich genöthiget, dem
Volcke allerhand Imposten aufzulegen. |
Cragius de Rep. ... |
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Bey denen Römern brachte Servius Tullius die Gaben auf, und wird von solchen
unter absonderlichen
Titeln gehandelt. Siehe |
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- Census,
im V
Bande, p. 1819.
- Vicesima Decumae
im VII Bande, p. 378.
- Aurum Coronarium,
im II Bande, p. 2226.
- Scriptura,
im XXXVI Bande, 732.
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Coccejus diss. ... |
Siehe auch |
Ein mehrers siehe |
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- Zoll und
- Collectae im VI Bande, p. 688. u.f. wie auch
- Census im V Bande, p.
1819. u.ff. und
-
Munera, im
XXII
Bande, p. 819. u.ff.
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Literatur |
Im übrigen können hiervon mit mehrern nachgelesen werden |
-
Seckendorff,
- Besold,
- Wehner, de Collectis,
- Thomas,
- Wintzer,
- Bocer,
- Wesenbeck, de Contributionibus,
- Neumann, von
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{Sp. 2063|S. 1046} |
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- Egidius,
- Thomarus,
- Benedict Bonius,
- Nicolaus Festasius,
- Friedrich Albrecht Maul, de Collectis,
- Caspar Klock, de Contributionibus,
- Besold, de Aerar.
- Maximus Faustinus, de Aerar. ...
- Gail. Kib. ...
- Matthias Wesenbeck, Consil. ...
- Guido Papä, Decis. 78.
- George Everhard, Vol. I. ...
- Cravetta Consil. III.
- Kirchov, Tom. V. ...
- Bulenger de Vectigal Pop. Rom.
- George Mundius von Rodach, de Muneribus ...,
- Hermann Lather, de Censu ...
- Ziegler de Jur. ...
- Carocius in Disp. ...
- Peter von Ubaldis von Perusio de Collectis
...,
- Heinrich Hahn in Diss. de Collectis bellicis
Helmst. 1642.
- Friedrich Gerdes in Disp. ..., Greiffswalde
1681
- Christian Wildvogel in Diss. ..., von Schoß-
und Steuer Recht Jena 1654
- Ferdinand Christoph Harprecht in Diss. ...,
Tübingen 1696.
- Martin Bonacina de Munerum ..., Genev. 1624.
in Fol. unter dessen übrigen Operibus, wie auch
- Frantz von Sosa de Largitione ..., Barcellona
1595. in Fol.
- Ferdinand Paez de excusandis ...
- George Christoph Walther in Tr. ..., von
Einquartierung, Nürnberg 1647. in 4.
- Johann Otto Tabor de Metallis et Epidemicis,
Straßburg 1645. in 4.
- Friedrich Binder in Tr. ..., ebend. 1668. in
4. und
- Speidel in Biblioth. Jurid. Vol. I. v. Collectae. p.
654. u.ff. und Vol. II. v. Munera p. 398. u.ff. nebst vielen andern
daselbst angeführten
Rechts-Lehrern.
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