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Zedler: Wittenberg [3] | HIS-Data 5028-57-1687-11-03 |
Titel: | Wittenberg [3] |
Quelle: | Zedler Universal-Lexicon |
Band: | 57 Sp. 1708 |
Jahr: | 1748 |
Originaltext: | Digitalisat BSB Bd. 57 S. 867 |
Vorheriger Artikel: | Wittenberg [2] |
Folgender Artikel: | Wittenberg [4] |
Hinweise: |
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Teil 2 | Artikelübersicht | Teil 4 |
Übersicht |
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Text | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kirchen. ¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Wittenberg pranget mit zwey Gottes-Häu- sern. Wir wollen solche beyde, wie sie es verdie- nen, beschreiben und das merckwürdige dabey an- mercken. Unter diesen verdienet aber die ober- ste Stelle:¶ |
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Die Stiffts-Kirche Allerheiligen, oder die
Schloß- und Universitäts-Kirche. ¶ |
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Die Stiffts-Kirche Allerheiligen, welche auch die Schloß- und Universitäts-Kirche heis- set, verdienet eine gantz besondere Aufmercksam- keit. Churfürst Rudolph der Erste, zu Sach- sen hat solche, auf erhaltende Päbstliche Erlaub- niß, sonderlich auf inständiges Ansuchung seiner frommen Gemahlin Kunigunden, gebohrnen Königl. Prinzeßin in Pohlen und zwar auf einen blutigen Dorn von der Crone des Heilandes, wel- chen ihm von König Philipp der Schöne in Franck- reich wegen geleisteter Tapfferkeit geschencket, fundi- ret. Die Päbstliche Bulle Clementzens des Sech- sten, vermöge welcher er den löblichen Vorsatz be- sagten Churfürstens billiget, ist mit folgenden Wor- ten abgefaßt:¶ |
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[2 Zeilen lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
{Sp. 1709|S. 868} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
{Sp. 1710} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[18 Zeilen lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Stifftungs-Diploma des Churfürstens
Rudolphens aber selbst ist also abgefasset:¶ |
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[44 Zeilen lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
{Sp. 1711|S. 869} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
{Sp. 1712} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[57 Zeilen lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachdem wir unsern Lesern nun so wohl die
Päbstliche Bulle als auch den Donations-Brief des Stiffters von dieser Kirche mitgetheilet, so finden wir noch einen Brief von Rudolphen dem Andern, Krafft welchen er diese Kirche mit noch mehrern Einkünfften versehen. Es lautet solcher nach dem Original also:¶ |
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{Sp. 1713|S. 870} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
{Sp. 1714} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
[25 Zeilen lateinischer Text] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Es war aber diese Kirche, wie wir aus dem
Stifftungs-Brieffe sehen, anfänglich gantz kleine, und bloß einer Capelle ähnlich; hieß aber dem ohngeachtet, eine Basilica oder Haupt-Kirche, nach selbiger Gewohnheit. Nicht weniger wurde sie auch eine Cathedral-Kirche genennet, sonder Zweiffel darum, weil sie mit Stifft-Herten ver- sehen war. |
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Inzwischen solte einem dieser
Titel
bey nahe fremde vorkommen, weil niemahls ein Bischoff daselbst gewesen. Allein eben dieses macht ihr Ansehen desto herrlicher: Denn da kein Bischoff zu Wittenberg gestanden hat, so war auch diese Kirche, nicht wie alle andere Kirchen einem Bischoffe unterworffen, ob sie schon in einem Bi- schöfflichen Sprengel lag, vielmehr stunde sie un- mittelbar unter dem Pabste. Daher kommt es auch, daß solche Kirche noch bis auf diese Stunde unter keinem Consistorio stehet, sondern unmittel- bar unter dem Landes-Herren, als welcher die hohen Geistlichen Gerichte durch seinen Geheim- den- und Kirchen-Rath in seinem Nahmen ver- richten lässet. |
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Ehemals hatte diese Kirche das Jus Patronatus, oder das Recht, Geistliche, Kirchen- und Schul-Bediente einzusetzen; ferner auch über die Stadt-Kirche und etliche dasige Capellen, wie solches von deren ehemaligen Dom- Herren würcklich ausgeübet worden. Das Jus Patronatus über die Parochial- oder Stadt-Kir- che stehet ihr noch bis jetzo zu, und nachdem sie der Universität zugleich incorporiret worden, hat sie die Macht, denjenigen Professor der Heil. Schrifft, welcher vom Hof und als Probst con- firmiret wird, und über alle bey dieser Kirche befind- lichen Bedienten die Inspection führet, in Vor- schlag zu bringen. |
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Sie ist erst der heiligen Ursulä und den eilf tausend Jungfrauen gewidmet gewe- sen, wie denn auch die neun hinter dem Altar in Stein gehauene Jungfern Ursul, Catharine, u. s.f. als Patroninnen verehret worden. Sie war auch zur Zeit des Pabstthums für alle diejeni- |
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{Sp. 1715|S. 871} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
gen, so gewisse Andachten allda verrichteten, mit herrlichen Abläßen versehen. Endlich ist sie Allen Heiligen geweyhet worden, und wird daher auch noch die Kirche zu Allerheiligen genennet. |
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Chur- fürst Friedrich der Weise erweiterte, und ließ sie viel herrlicher und grösser aufführen, wovon die noch in der Kirche befindliche Inscription fol- genden Inhalts zeuget: Fridericus III, Dux Sa- xoniae, Princeps Elector, hujus templi et Acade- miae fundator. Durch diesen Bau ist sie in ei- nen solchen Stand gesetzet worden, daß sie in der That ein vortrefliches Gebäude zu nennen ist: Denn sie ist durchgehends gewölbet, dabey sehr hoch und ziemlich breit. Auswendig sind eilf, inwendig aber, welches billig zu verwundern, nur eine eintziger Pfeiler. Ihre Länge ausser der Capelle, so an die Kirche gehänget ist, beträgt vierzehen Rheinische Ruthen, vier Schuhe und Acht Zölle; die Breite drey Rheinische Ruthen, vier Schuhe und zwey Zölle; die Höhe bis oben an das Gewölbe vier Rheinische Ruthen, vierzehen Schuhe und zwey Zölle, und die Höhe des Dachs drey Ruthen, sechs Schuhe und sie- ben Zölle.¶ |
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Der gantze äussere Bau ist von lauter Stei- nen und Werckstücken, woraus auch das innere der Kirchen bestehet, nemlich die Chöre sammt den Empor-Kirchen grösten Theils, ingleichen die Kantzel; der Boden aber ist mit lauter Rochlitzer bunden Marmorstein, so schwartz und grau untermischet ist, gepflastert. Es wurde sol- cher Bau im Jahr 1490 angefangen, und wie die über der grossen Kirch-Thüre in Stein gehauene Jahrzahl bekräfftiget, im Jahr 1499 geendiget. Die Einweyhung geschahe von dem Cardinal und Bischoffen von Gurck in Kärnthen, Ray- mundo Maria Novi, der zur selbigen Zeit Ge- neral-Legat Pabsts Alexanders des Sechsten in Deutschland gewesen.¶ |
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Im Jahr 1514 stifftete eben dieser Churfürst in dieser Kirche, welche er von neuen mit unsäg- lichen Kosten aufbauen lassen, alle Freytage fünf Wachslichter zu brennen. Der Brief, den er deswegen ertheilet, lautet nach dem Original also:¶ |
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„Vonn Gots Gnaden Wir Friderich Herzog zu Sachsen des Heil. Römischen Reichs Ertz- marschalh und Curfurst, Landgraf in Doringen und Marggraf zu Meissen, Entbieten dem Ambt- mann zu Liebenwerd, und lieben getrewen, Mar- tin Grafen, Unser gnad lieber getrewer. |
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Wir haben mit Verleihung, dem Ewigen gutigen barmherzigen got, seiner gebererin der Jungk- frawen Maria, und dem himellischen Herrn, Auch zu trost unser eldern seliger und löblicher Gedächtnis Unnser und unser nachkomen Se- lenn, mit Bewilligung des hochgebornen fursten Hern Johansen Hertzogen zu Sachsen Unnser lieben Bruders etlich stifftung, in aller gots heiligen Stiffts-kirchen auff unserm slos zu Wittenberg von Newen aufgericht und verord- net. |
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Nemlich under andern zu einer gedecht- nus, und sonderlicher er erbietung des pittern Sterbens und Leidens, unsers Herrn und selig- machers Jhu Xri, fünf wachßliechte vor den ho- |
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{Sp. 1716} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
en Altar in berurter Stifts-Kirchen wochenlich und Jerlich in ewigkeit, auf einen jeden Frey- tag, so zu der metten zeit angezund werden, und aneinander siben stund brynnen. Als dann, und er nit, sollen sie ausgelescht, doch so fern, das der gesang in der kirchen in des gantz aus sey. Wo sich aber der gesang in der Kirchen in des nit geendet, sollen die funf liecht, bis zu be- slus alles gesangs gebrand, Und dann allererst abgelescht werden, und nach mittag zu vesperzeit, sollen dieselben Liecht wiederum angezünd und noch zwu stund gebrannt werden. Domit wan an einem yden freytag Jerlich und in Ewigkeit, wie obstehet, vor und Nachmittag, zum wenigsten Nunn stund brynnen In Gedechtnus des Lei- den unsers lieben Hern Jesu Xri. Zu solchen funf Liechten, verordnen wir einen halben zendner Wachs. |
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Wir haben auch zu sonderlichen lob und ehrerbietung, dem hochwirdigen und Hei- ligen Sacrament und Heiligthum, ein Zendner Wachs Jerlichs zu einer kerczen, an das Ort da Jezo ein kerz gebraucht wirdet, verordent. Die- ses großs kertzenn soll alzeit in ewigkeit, unables- sig, dieweil man in dem großen kor des stiffts singet, angeczund, gebraucht, und zu keiner zeit in Ewigkeit underlassen werdenn, Alles nach laut und Inhalt unser ordentlichen Stifftung darüber aufgericht. |
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Und haben zu erhaltung solcher, der fünf liecht, vor den Hoen Altar des zendner Wachs zu der grossen kerzen, vor das hochwir- dige und heilig Sacrament und Heiligthumb wie obstehet, nemlich drei und zwanczig Gulder, oder ye ein und zwanczig zinsgroschen unser munce fur ein gulden gerechnet, von allen und iglichen einkomen unsers Ambts zu Liebenwerd dir beuolhen, dovon dan die angezeigten liecht und kerczen Jerlich und in Ewigkeit sollen erhalten werden, verordnet. |
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Alles nach Besagung un- ser ordentlichen Stifftung darüber aufgericht und vollzogen, demnach ist an dich unser Beger dir hiermit bevelhent, das du nu furder solch drey und zwenzig gulden, wie berurt alle Jar Jerlich auf den Abend Walpurgis dem Jezigen oder zukunfftigen Dechant auf Unser lieben Frauen stifftung, und dem procurator des gros- sen kors, in berurter heiligen stiftkirchen daselbs zu Wittenberg, allemahl auf vor benanten Zeit ann verziehen überreichest und überantwortest, Und damit nit aufhaltest. Und uff schierkünffti- gen sanct Walpurgen Abend damit anfähest. |
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Der wollen wir dich auch in rechnung entne- men lassenn, Unnd wen du solch Geld, wie obstehet, überantwurtten wirdest, So wol- lest zu jederzeit ein geburlich quittancz dagegen empfahen, und darzu aigentlich erkundigung haben ob unser stifftung in allen dem, wie wir die geordent, genug geschehenn. Unnd so du einigen mangel aber abbruch derselben erkunden und in erfarung komen wirdest, dersel- ben sollestu uns und unsern erbenen bey die- nem getanen pflichten anzeigen, und nicht verhalten, |
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Wir haben auch vor uns und unsere erben an berurten drei und zwanzi gul- den Jerlich Zins den wiederkauff, den mit vierhundert und Sechzig gulden unnser und |
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{Sp. 1717|S. 872} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
unser nachkomen fursten muncz, die zu Iderzeit in gemeinen fürstenthumb ganghafftig, zu tun vorbe- halten, doch also, das wir oder unser erben den nit thun wollen oder sollen, Es sei dan verhandenn, das man das Haubt geld wider an gewise Zins leg, drei und zwenczig gulden fur die angezeigt haubt- summa erkauffen mag, das haben wir dir des wis- sens zu haben nit verhalten wollen, begeren auch, das du diesen unsern beuelh von stund aigentlich in das Amt-Buch schreibest und Registrirest, uff das sich dein Nachkommen am Ambt darnach zu rich- ten haben, |
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Wir beuelhen auch hiermit die und al- len nachkomen den Ambtleuten und schößern unn- sers Ambts zu Liebenwerd bei den aiden und pflich- ten, So Ir yder zu denn Ambt thun wird, das sie es mit überraichung der drei und zwenczig gulden Jerlichs zins dem Dechant und procorator der- maßen, wie diser unnser Beuelh Inhelt, bys zu der ablosung, Und das Hauptgeld wie berurt wi- der angelegt ist, unwegerlich halten sollen. Das auch Ir yder allemalh in rechnung sol entnumen werden. Und wollen wir uns des zu dir und Inen genzlich also verlassen. Und geschicht doran unser ernste meynung. |
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Zu urkundt mit unserm hir angehangnen Insigel wißentlich besigelt, Und geben zu Witenberg Am Sontag Palmarum. Anno 1514." |
Schöttgens Diplom. Nachlese der Historie von Ober-Sachsen, Theil X …¶ | |||||||||||||||||||||||||||||||
Auf der Seite dieser Kirche gegen
Mitternacht präsentiren sich drey grosse Thüren. Die erste, so man die gröste nennet, ist fast in der Mitten des Ge- bäudes, und eben diejenige, an welche D. Luther den 31 Oct 1517 seine 95 Theses, in welchen sons- derlich die Mißbräuche des Ablasses erörtert wor- den, angeschlagen, |
wovon D. Martin Chladenii Theses D. Martini Lutheri adversus indulgentias … Wittenberg 1717, umständlicher nachzulesen sind. |
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Der Altar ist von dem
berühm- ten Lucas Cranach, Bürgemeistern zu Witten- berg, in zwey Flügeln vortreflich gemahlet worden, in dessen rechten man inwendig den Apostel Bar- tholomäus, und zu dessen Füssen Churfürst Fried- rich den Dritten kniend erblicket. Hinter dem Altar ist das Chur-Sächsische Wappen, zweymahl in der Scheiben mit unterschiedenen Farben ziem- lich groß, nebst der Jahrzahl 1510 eingebrannt zu sehen. Zur Lincken des Altars betrachtet man die eherne Statue Churfürsten Johanns in Lebens- Grösse und im Chur-Habit abgebildet. |
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Mitten in der Kirche ist die Cantzel, auf welcher D. Luther geprediget, aus Stein gehauen zu sehen. Neben der Cantzel ist die gantze Paßions-Historie in Acht unterschiedlichen Feldern auf einer marmorsteiner- nen eingemauerten Tafel sehr künstlich entworffen, worüber Churfürstens Friederichs des Weisen Brust-Bild, unten aber die Sächsischen Wappen in Marmor eingehauen zu sehen. |
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An dem Gegitter des Altar-Platzes präsentiret sich ein vortreflicher Catheder, an welchen obiges Brust-Bild, so von zwey aus Holtz geschnitzten Engeln gehalten wird, sich zeiget. Inwendig sind zwey Sessel, auf je- der Seite eine Thüre und vorne ein lang Pul- pet. Auf diesen Catheder werden nicht nur alle Orationes auf hohe Standes-Personen, |
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{Sp. 1718} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
sowohl traurige als fröliche gehalten, sondern auch jedesmahl die neuen Rectores creiert, da denn al- lezeit ein mit rothem Sammet überzogener Thron für den Rector Magnificentißimus darneben auf- gerichtet, und vor denselben ein kleines gleichfals mit rothen Sammet bedecktes Tischgen gesetzet wird. Diesem Catheder gegenüber stehet ein der- gleichen anderer, auf welchem die Doctores in den drey obersten Facultäten gewöhnlicher massen ge- macht werden. |
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Die Sacristey gehet unter dem Schlosse weg, und erstrecket sich in der Länge auf vier Rheinändische Ruthen, fünf Fuß und fünf Zoll, in der Breite aber zwey Rheinändische Ruthen, drey Fuß und sieben Zoll.¶ |
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Es fehlete in dieser Kirche ehemahls auch nicht an Heiligthümern. Es werden ihrer in die 5005 ge- zehlet, und sie wurden vor Zeiten alle Jahr den Sonntag nach Misericordias Domini öffentlich gezeiget. Die vornehmsten darunter waren:¶ |
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Von dem
Wasser aus dem Grabe St. Wal- purgis fliessende, 1 Particul.¶ |
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Von den Handschuhen St. Kunegundä, 1 Particul.¶ |
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Vom Berg Sinai, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St. Catharinen-Milch für Blut vergos- sen, 1 Particul.¶ |
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Von den 11000 Jungfrauen 1154 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von der Treppe, darunter St. Lazar gelegen, 1 Particul.¶ |
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Von seinen Gebeinen und Zähnen etliche Par- ticul.¶ |
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Von der Kappen St. Luchumins, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St. Paulo dem Einsiedler, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St. Thoma von Aquino, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Schiff St. Nicolai, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St. Joone, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zwey gantze Gebeine von den 10000 Rittern.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von den Heiligen Cosma und Damiano, 8 Particul.¶ |
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Zwey Kinbacken von St. Pancratio und Bo- nifacio.¶ |
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Ein Messer, damit das Heiligthum St. Lauren- tii zu Prag getheilet, und derer Zeit noch ge- blutet hat.¶ |
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Von den unschuldigen Kindern 104 Particul, darunter ihre Häute, gantze Häupter, Glie- der, Arme, Beine, Finger.¶ |
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Ein gantzer Leichnam von einem der unschuldi- gen Kinder.¶ |
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Von Ruß aus dem glüenden Ofen der 3 Män- ner, 1 Particul.¶ |
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Vom Creutz Dismä des Schächers, 1 Par- ticul.¶ |
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Von den Märtyrern Maccabäorum, 1 Par- ticul.¶ |
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Von den 7 Schläffern, 15 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von dem Gebein St. Stephan, des ersten Märtyrers, 14 Particul.¶ |
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Von seinem Blut, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von seinem Haupt und Arm, 3 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von einem Stein, damit St. Stephan gestei- niget, 8 Particul.¶ |
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Ein gantz Haupt und Schwerdt St. Mauritii.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Item von seiner Fahne, Speer, Harnisch, et- liche Particul.¶ |
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{Sp. 1719|S. 873} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St.Christoph dem Grossen etliche Par- ticul.¶ |
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Von einer Kniescheiben St. Marci, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von den Sohlen der Schuhe St. Thomä et- liche Particul.¶ |
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Von der Caseln St. Johannis, 4 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die gantze Haut des Angesichts St. Bartho- lomäus.¶ |
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Vom Creutz St. Andreä, 11 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von seinem Rock, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von St. Paulo und Timotheo etliche Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Gürtel St. Pauli, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein Glied von der Ketten, daran St. Petrus gefangen gelegen.¶ |
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Von seinem Rock und Stabe etliche Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von der Stadt, da der HErr JEsus geboh- ren, 4 Particul.¶ |
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Vom Tüchlein, darinn er gebunden, 1 Par- ticul.¶ |
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Von der Krippen, Wiegen, Heu, Stroh, da er gelegen, Gold und Myrrhen, so ihm ge- schencket, etliche Particul.¶ |
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Vom Berge, darauf der HErr Christus gefa- stet, 4 Particul.¶ |
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Von der
Stadt, da der HErr das Pater No- ster geprediget, 2 Particul.¶ |
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Vom Stein, auf dem der HErr Christus ge- standen zu Jerusalem und gesprochen: Hier ist das Mittel der Welt, 1 Particul.¶ |
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Von dem Stein, da er stund, wie er über Jeru- salem weinete, 1 Particul.¶ |
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Vom Stein, von welchem er auf den Esel gestie- gen, 1 Particul.¶ |
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Von der Erden, da er gefangen, etliche Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Himmel-Brod der Kinder Israel, 1 Par- ticul.¶ |
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Vom Tisch, item Tischtuch, Brod, uf und von welchem der HErr mit seinen Jüngern zu Abend gessen, 1 Particul.¶ |
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Ein Particul vom Gottes-Acker um 30 Pfennig gekaufft, darum Christus verrathen.¶ |
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Vom Stein, da der HErr Christus blutigen Schweiß geschwitzet, 1 Particul.¶ |
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Von der Ruthen Aaronis, 3 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von der Ruthen Mose, 2 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Busch, den Moses sahe brennen, und nicht versehret ward, 1 Particul.¶ |
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Von Berg Calvariä, 2 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Ölberge, 2 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Tuch, damit der HErr den Jüngern die Füsse getrucknet, 1 Particul.¶ |
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Vom Kleide Christi, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom ungeneheten Rock, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Purpur-Gewand, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom weissen Kleide, in welchem der HErr von Herode verspottet ward, 3 Particul.¶ |
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Vom Schweiß-Tuch des HErrn, 3 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Bart des HErrn JEsu, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Keil, damit das Creutz Christi einge- pflockt, 1 Particul.¶ |
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Von der Säule, daran er gestäupet, 12 Par- ticul.¶ |
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Vom Strick, damit er gebunden, 1 Particul.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Von der Ruthen, damit er gestäupet, 1 Par- ticul.¶ |
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{Sp. 1720} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Schwamm, durch welchen er geträncket, 2 Particul.¶ |
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Acht gantze Dornen von der Crone des HErrn JEsu.¶ |
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Ein groß Particul von einem Nagel, so dem HErrn JEsu durch Hände oder Füsse ge- schlagen.¶ |
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Etliche Particul vom heiligen Creutz.¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Stein, so auf Christi Grabe gelegen, 1 Particul.¶ |
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Vom Stein, von welchem der HErr Christus gen Himmel gefahren, 1 Particul.¶ |
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Ein vollständiges Verzeichniß aller dieser Reli- quien ist zu Wittenberg 1509 in Druck erschienen unter dem Titel: Die Zaigung des hochlobwür- digen Hailigthumbs der Stift-Kirchen aller Hailigen zu Wittenburg. Ferner siehe davon Wolfgang Franzens Historische Erzehlung der Heiligthümer, so in der Schloß-Kirche zu Witten- berg im Anfang der Reformation vorhanden gewe- sen, Wittenberg 1618 in 4; wie auch D. Meiß- nern im Lateinischen Anhang seines Jubilaei Wit- tebergensis.¶ |
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Unter den sehenswürdigen Merckwürdigkeiten dieser Kirche sind folgende zu betrachten: |
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Über der grossen Kirch-Thüre, wenn man hinein gehet zur lincken Hand, das an der Wand hangende Ge- mählde, auf welchem die Gestalt und Länge des Leibes Christi doppelt entworffen ist, einmahl lieget er auf der rechten Seite u. zeiget den vördersten Theil seines Leibes, welcher gleichsam mit dünner Leinwand bedeckt zu seyn scheinet. Hernach prä- sentiret er sich auf der lincken Seite und lässet den Rücken sehen. Churfürst Friedrich der Dritte hat diese Abbildung nach dem Maas und der Län- ge, welche er an dem Grabe Christi zu Jerusalem genommen, verfertigen lassen. Die Inscription, die dabey stehet, lautet also:¶ |
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[7 Zeilen lateinische Verse] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Neben dieser Kirch-Thüre hängen an der Mauer an eisernen Ketten zwey ungeheuere Ribben von dem grossen Wallfische, der im Jahr 1356 in Pommern bey der Insel Usedom gefangen wor- den. Churfürst Friedrich hat solche hinein ge- than, und ist eine davon vierzehen Schuhe lang. Es hänget dabey eine Tafel, worauf etliche Verse stehen, welche in Kirchmayers Diss. de Behemoth et Leviathan zu lesen und also lauten:¶ |
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[4 Zeilen lateinische Verse] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Wer ist von allen so ein sinniger Mann, Der GOttes Werck ausgründen kan, Wie er über XIIII Fuß eins Wallfischs Gradt In dem durchsichtigen Wasser geschaffen hat. |
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{Sp. 1721|S. 874} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Über denselben siehet man ein schön geätztes und künstlich ausgestochenes Jägerhorn, so aus einer Greiffen-Klaue soll gemacht, und auch von gedach- tem Churfürsten von seiner Jerusalemischen Reise mit dahin gebracht worden seyn. Ferner erblicket man allda eine grosse Ribbe, welche man jedoch ohne Gewisheit für eine Riesen-Ribbe ausgiebet. |
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Ohnweit des Altars ist das Bildnis D. Martin Luthers in Größe, wie er gelebet, in einem schwartzen Priester-Rocke und weiten vielfältig ge- sprengelten Stiefeln, recht nach dem Leben auf ei- ner höltzernen und mit einem ausgeschnitzten ver- goldeten Rahmen, von dem berühmten Lucas Cranach auf Kosten der Universität, so wohl und natürlich gemahlet, daß ein jeder Kenner darüber in billige Verwunderung gesetzet wird. |
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Ausser- dem ist noch eine andere höltzerne Tafel mit D. Luthers Bildniße allda vorhanden, wie er auf der Cantzel stehet und prediget, mit der rechten Hand auf den gecreutzigten JEsum weiset, mit der lincken aber auf einen ansehnlichen Hauffen Reuter, welche sammt ihrem Oberhaupte der Höllen in den Rachen fallen. |
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Man betrachtet auch über dem Haupte D. Luthers dessen Wappen, in Form und Größe eines Tellers, so mit verschiedenen Farben illuminiret ist. Es bestehet solches aus ei- ner weißen Rose im rothen Felde, mit einem über- goldeten Crantze; mitten in der Rose stehet ein ro- thes Hertz und auf demselben ein goldenes Creutz.¶ |
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In dieser Schloß- und Universitäts-Kirche be- finden sich der Churfürsten Friedrichs des Wei- sen, als Stiffters der Universität und dieses Got- tes-Hauses, und seines Bruders, Johannes des Beständigen, meßingene Grabmähler, so wohl werth sind, daß man sie in Augenschein nimmt. Sonst liegen auch noch viele andere Chur- und Fürstliche Personen beyderley Geschlechtes darin- nen begraben. |
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Man siehet auch in dieser Kirche viele Statuen von Heiligen Jungfrauen, von eini- gen alten Prinzeßinnen, von verschiedenen Chur- fürsten von Sachsen, deren ordentliches Begräb- niß ehemahls darinnen gewesen ist. So ist auch D. Luther, welcher den 17 Jenner 1546 die letz- te Predigt in dieser Kirche gethan, und den 18 Febr. besagten Jahres zu Eißleben gestorben, auf Churfürstens Johann Friedrichs zu Sachsen ausdrückliches Begehren von Eisleben nach Wit- tenberg abgeführet und in diese Kirche beygesetzt worden. |
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Weiter liegen daselbst begraben | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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{Sp. 1722} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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deren Grabschrifften An- dreas Sennert in seinen Athenis itemque inscri- ptionibus Wittebergensibus … mittheilet.¶ |
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In der Sacristey wird das Theologische Archiv, ferner alle Responsa der Theologi- schen Facultät zu Wittenberg in einem gros- sen Schranck mit drey Thüren und zwey Flü- geln, verwahret, worzu die Theologische Facul- tät und der Probst an dieser Kirche jeder einen be- sondern Schlüssel haben. Unter andern raren Wercken verwahret man darinnen eine alte Hand- schrifft von dem Lactantio, wovon man viel We- sens machet. |
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Ferner siehet man in der Sacristey gewürckte Tapeten, worauf gewisse Biblische Ge- schichte vorgestellet sind, die von Friedrichen dem Weisen der Kirchen verehret worden; wie auch noch andere Tapeten, die nur an hohen Fest-Ta- gen oder bey gewissen feyerlichen Geprängen an den Wänden der Kirche aufgehänget werden, eben- falls sind daselbst kostbare beschlagene Bücher nebst vielen goldenen und silbernen Geschirren, als Kel- che, Platten, Leuchter u.s.w. vorhanden.¶ |
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In dem grossen runden Thurm ausserhalb die- ser Kirchen befindet sich das Chur- und Fürstliche Archiv. Das Gewölbe an sich selbst ist sechs- eckicht, sehr hoch und wohl geschlossen, 14 Ellen lang, und die Mauer, dadurch drey grosse Fen- ster, so mit starcken eisernen Gegitter und derglei- chen Thüren versehen, gebrochen, sind 5 ¼ Elle di- cke. Die Documente, Acten und Urkunden sind in drey in die Mauern eingebrochenen und mit ei- sernen starcken Thüren und Riegeln versehenen ho- hen Schräncken, wie auch einem höltzernen Schranck und dergleichen langen Kasten, hinterle- get; der darinn stehende Tisch ist von der Erden an gantz mit Steinen in die Höhe gemauert und an den zwey Seiten mit steinernen Bäncken umgeben. Vor diesen Behältnissen liegen zusammen vierzehen Schlösser, zu welchen Chur-Sachsen sechs, Sach- sen-Weimar aber vier Schlüssel, und Sachsen- Gotha ebenfalls vier Schlüssel haben.¶ |
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Die Pfarr- oder Stadt- wie auch St. Marien-Kirche. ¶ |
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Die Pfarr- oder Stadt-Kirche, welche auch die St. Marien-Kirche genennet wird, ist die andere Kirche zu Wittenberg. Sie lieget fast mitten in der Stadt am Marckte, und ist von Churfürst Rudolphen dem Andern aus dem Hause Anhalt, nachdem sie sein Herr Vater zu bauen angefangen hatte, im Jahr 1361 vollends zu Ende gebracht worden. |
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Man betrachtet darinnen viele Gemähl- de, die von den beyden Cranachen, Vater und Sohn, gemacht worden; sonderlich aber ist der Altar zu besehen, woran das Nachtmahl Christi, und untenher D. Luther, auf der Cantzel ste- hend, abgemahlet ist: In dem letzten Bildniße werden zwey Stiche gewiesen, so ein Spanischer Soldat damahlen, als Kayser Carl der Fünfte diese Stadt eingenommen, mit einem Rappier hin- ein soll gethan haben. Zur Rechten stehet D. Egi- dius Hunnius, der allda 1603, und D. George |
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{Sp. 1723|S. 875} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Mylius, von Augspurg, so im Jahr 1607 daselbst gestorben ist. |
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Aussen an dieser Kirche an der Sei- te gegen Mittag und Abendwärts bey dem Anfan- ge des Kirchen-Daches, bemercket man eine in Stein gehauene Saue nebst jungen Ferckeln, unter wel- cher verschiedene Juden liegen und an ihr saugen. Ein Rabbine hält der Saue das rechte Bein em- por, mit der lincken ziehet er den Schwantz zu sich, und guckt ihr in den Hintern, wobey die Worte Schem Hamphorasch zu lesen, |
von welchen Lo- rentz Fabricius eine besondere Oration de Schem Hamphorasch usu et abusu gehalten hat. Wer die Abbildung davon in Kupffer sehen will, der findet solche in des Herrn D. Brückmanns Epist. itiner. ... |
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Man sagt, daß solches Ge- mählde auf die aus Wittenberg vertriebene Ju- denschafft gedeutet gewesen, welche 1348 und 1349 so häuffig daselbst sich gefunden haben, daß von denselben besondere Gassen, wovon noch heutiges Tages übrig verblieben, benennet worden.¶ |
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Im Jahr 1570 ist sie in etwas erneuert wor- den. Nachdem solche aber binnen der Zeit gantz unansehnlich wiederum geworden, so haben Se. Hochwürdige Magnificentz D. Hoffmann dafür Sorge getragen, daß sie vor etlichen Jahren wie- derum repariret worden, so, daß solche sich jetzo von innen gantz neu präsentiret.¶ |
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Aussen stehen daran zwey schöne von Quader- stücken aufgeführte hohe Thürme von gleicher Hö- he, welche oben mit einer gewölbten steinernen Brücke zusammen gefüget und mit eisernen Git- tern umfasst sind, so, daß man um beyde umher gehen und von selbigen sich weit umsehen kan. Auf diesen Thürmen müssen täglich die Stadt-Pfeiffer Vormittags um 10 Uhr und Nachmittags um 5 Uhr ein Lied oder sonst etwas geistliches musiciren.¶ |
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Endlich liegen auch in diesem Gottes-Hause viele gelehrte Männer, als zum Exempel |
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Die Grab- schrifften, die diesen angeführten Gelehrten gesetzet worden, findet man in Sennerts Athenis itemque inscriptionibus Wittebergensibus ...¶ |
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Superintendur. ¶ | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Superintendur zu Wittenberg hat unter sich zwey Städte und funffzehen Dorf-Kirchen. Die Städte sind Wittenberg und Pretsch: und die Dörffer heissen: |
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{Sp. 1724} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Pastores und General-Superintendenten, so bis jetzo seit der Reformation daselbst gestanden, sind folgende:¶ |
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{Sp. 1725|S. 876} | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Stand: 13. Januar 2013 | © Hans-Walter Pries |