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Zedler: Wittenberg [4] | HIS-Data 5028-57-1687-11-04 |
Titel: | Wittenberg [4] |
Quelle: | Zedler Universal-Lexicon |
Band: | 57 Sp. 1725 |
Jahr: | 1748 |
Originaltext: | Digitalisat BSB Bd. 57 S. 876 |
Vorheriger Artikel: | Wittenberg [3] |
Folgender Artikel: | Wittenberg [5] |
Hinweise: |
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Übersicht |
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Text | Quellenangaben und Anmerkungen | |||
Universität. ¶ | ||||
Die Wohnstadt der Musen, wir
meynen die Universität zu Wittenberg, ist ein Ort, dem es nie- mahls an Ruhm und gelehrten Leuten gefehlet. Das 16. Jahrhundert, mit dessen Eintritt sie gestifftet wurde, hätte sich, wenn es gleich die Wahl gehabt, keine glorieusere Sache, und die mehr zu seinem Ruhm beygetragen, als die Pflan- tzung dieser Universität aussuchen können. Es ereigneten sich bey und nach ihrer Stifftung die merckwürdigsten Omina, aus welchen allen man schliessen konnte, daß ihre Hoheit sich weit über das gemeine Ziel der menschlichen Wissenschafften erstrecken würde. |
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Sie wurde bekannter massen von Churfürst Friedrichen dem Dritten zu Sach- sen, einem Herrn, den der Kayser Maximilian |
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{Sp. 1726} | ||||
der Erste seinen
Vater,
und die
gantze
Welt den Weisen Churfürsten nennete, nach glücklicher Zu- rückkunft aus dem Gelobten Lande, wohin er 1493 gereiset gewesen, und zwar 1502 auf Anrathen des damahligen Churfürstlichen Leib-Artztes, D. Martin Pollichius, sonst Möllerstadt genennet, ingleichen D. Johann Staupitzens, fundiret, auch nach Art der Universität zu Tübingen ange- leget, |
wovon M. Hermann Beckers
Diss. de Fri- derico III Sapiente …, so zu Wittenberg 1702 gehalten worden, … mehrere Nachricht gie- bet. |
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Besagter Churfürstliche Leib-Medicus, D. Martin Pollichius, thate den ersten Vorschlag, die Universität nach Wittenberg zu legen. Es fan- den sich aber bald viele Hindernisse und Einwürf- fe, theils wegen der dürftigen Einwohner und übel conditionirten Häuser, theils wegen des sandigen und unfruchtbaren Bodens, daß also zu befürch- ten, es dürfften die Lebens-Mittel für eine zahlreiche Universität nicht zulänglich seyn. Allein diese Ein- würffe wurden glücklich gehoben. |
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Den 2.
Febr. besagten 1502ten[1] Jahres ertheilte der Cardinal, Raymund, Legatus a Latere Pabsts Alexanders des Sechsten, und Bischoff von Gurck im Nah- men seines Principalen über die neu aufzurichtende Universität Wittenberg zwey besondere Confirma- tions-Briefe von Magdeburg aus. Wir hoffen, manchen von unsern Lesern einen angenehmen Dienst zu erweisen, wenn wir solche hier mit ein- rücken. Sie lauten aber also:¶ |
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[30 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1727|S. 877} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1728} | ||||
[13 Zeilen lateinischer Text] | ||||
Der andere Confirmations-Brief eben dieses Cardinals, welcher mit dem vorigen zu gleicher Zeit abgefasset worden, ist folgenden Inhalts:¶ |
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[46 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1729|S. 878} | ||||
[16 Zeilen lateinischer Text] | ||||
Einige Monathe
darauf, ertheilte auch
Kayser Maximilian der Erste von Ulm aus unter dem 6 Julius die Confirmation. Solche ist abgefasset, wie folget:¶ |
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[44 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1730} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1731|S. 879} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1732} | ||||
[6 Zeilen lateinischer Text] | ||||
W. Serubendt, mpp.¶ | ||||
Den 24 August
publicirte und notificirte Churfürst Friedrich die Confirmationes, und den gemachten Anfang der Lectionen in allen Fa- cultäten durch ein öffentliches Patent und offe- rirte allen, die allda studiren wolten, die nächst- folgenden drey Jahre in besagten Facultäten freye Promotion. |
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Endlich den 18
Octobr. erfolgte der Universität Inauguration mit herrlichen Solen- nitäten, in Gegenwart ihres Durchl. Stiffters des Churfürstens, wie auch der beyden Hochfürstl. Herren Brüder, des Hertzogens Johannes, so nachdem Churfürst worden, und des Hertzogens Ernsten, Ertz-Bischoffens zu Magdeburg und Primas Deutschlandes. |
Siehe Sennerts Athe- nas itemque Inscriptiones Viteberg. … allwo solche Solennitäten kürtzlich beschrieben sind. |
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Die Einweyhungs-Predigt und andere Ceremonien geschahen in der Schloß-Kirche, gleichwie auch die Wahl des ersten Rectors, und der vier Dechanten. An diesem Tage wurde zu erst, D. Möllerstadt, welcher dem Churfürsten auf der Insul Rhodis das Leben erhalten, und in allen drey Facultäten die Doctor-Würde erlan- get, als künfftiger Rector mit öffentlicher Proces- sion in die Kirche begleitet, unterdessen nachhe- rigen Rectorate 416 Studenten der Universi- tät Matricul einverleibet worden, |
wie Sennert l.c. … bemercket. | |||
D. Johann Fluck Prior zu Steinlaus an der Molde, hielt die Einwey- hungs-Predigt. Als diese zu Ende war, hielte der berühmte Poet, Hermann Busch, eine zier- liche Rede an die hohe anwesende Versammlung; sodann erhob sich die Proceßion in ihrer Ordnung bis in die Pfarr-Kirche, allwo der Plebanus von Torgau, L. Nicolaus Schreiter, gleichfalls ei- ne Predigt thate. Bey diesen Ceremonien stellete auch der Churfürst Herrn Goswin von Orsey zum Privilegien-Verwahrer oder zum Universi- täts-Cantzler vor. |
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Als hierauf der Universi- tät an ihren Freyheiten, Gütern und Einkünfften von ein und andern grosser Eintrag geschahe; so ertheilte ihr Pabst Julius der Andere 1506 auf ihre deshalben angebrachten Beschwerden ein Con- servatorium, und trug denen Bischöffen zu Meißen und Brandenburg, auch dem Abt zu Salfeld die Execution darüber auf. Es ist dasselbe nach- stehender Massen abgefasset:¶ |
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[9 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1733|S. 880} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1734} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1735|S. 881} | ||||
[41 Zeilen lateinischer Text] | ||||
In eben diesem 1506 Jahre geschahe es, daß wegen der Pest die Universität von Witten- berg nach Hertzberg verleget ward; wie lange sie aber daselbst geblieben, können wir nicht sa- gen. |
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Damit aber der Universität Intraden noch mehr verstärcket würden; so verknüpffte das folgende Jahr 1507 erwehneter Pabst Julius der Andere einige Probsteyen und Pfarr-Kir- chen mit der Stifts-Kirche daselbst, und incor- porierte solche der Universität, wovon die Päbst- liche Bulle mit mehrern zeuget und also lautet:¶ |
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[9 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1736} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1737|S. 882} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1738} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1739|S. 883} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1740} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1741|S. 884} | ||||
[23 Zeilen lateinischer Text] | ||||
Ingleichen ertheilten so wohl der Bischoff zu Brandenburg, als auch der Abt zu Saalfeld ihre Sub-Conservatoria, davon das Bischöffli- che unterm Dato den 7 Mertz 1508 also lautet:¶ |
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[35 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1742} | ||||
[59 Zeilen lateinischer Text] | ||||
In eben diesem Jahre
verordnete der Durch- lauchtigste Stiffter Churfürst Friedrich der Wei- se unter dem Dato: Wittenberg den 1 Oct. die |
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{Sp. 1743|S. 885} | ||||
Statuta dieser Universität. Er theilte solche in neun und zwantzig Capitel ab, von denen das¶ |
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I. De Diis tutelaribus et unione Gymnasii Wit- tenbergensis, unter welchem vor Zeiten nechst GOtt und der Marie die gesammte Universität den Au- relius Augustinus, die Theologische Facultät aber den heil. Paulus, die Juristische hingegen den Ivo, und die Medicinische den Cosmas und Da- mianus, die Philosophische aber die heil. Catha- rine zu Patronen gehabt, wie denn auch noch alle Jahre am Catharinen-Tage eine feyerliche Rede von dem Decano der Philosophischen Facultät pflegt gehalten zu werden.¶ |
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[36 Zeilen lateinischer Text] | ||||
handelt.¶ | ||||
Außer diesen Statuten hat die Universität auch noch andere und neuere, ja iede von denen 4 Fa- cultäten hat ihre besondere Statuten. Die Le- ges aber der Universität, wornach sich die Stu- denten zu richten haben, und die noch ietzo gültig sind, bestehen aus folgenden:¶ |
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[9 Zeilen griechischer und lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1744} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1745|S. 886} | ||||
[1 Spalte lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1746} | ||||
[22 Zeilen lateinischer Text] | ||||
Das Sub-Conservatorium des Abts zu Sal- feld, Georgens, dessen wir kurtz vorher Mel- dung gethan, ist im Jahr 1509 den 12 Septem- ber datiret, und mit dem, welches der Bischoff von Brandenburg ertheilet, fast gleiches Inn- halts. Ja Pabst Leo der Zehende trug auch dem Probst an dem St. Moritz-Kloster in der Vor- stadt zu Naumburg im Jahr 1513 ein Sub-Con- servatorium auf, welches nachfolgender maßen abgefasset:¶ |
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[30 Zeilen lateinischer Text] | ||||
{Sp. 1747|S. 887} | ||||
[14 Zeilen lateinischer Text] | ||||
Immittelst gieng zu Wittenberg ein gantz an- der Licht auf, als D. Luther voll Geistes und Eyfer wider die Tetzelische Ablascrämerey mit fünff und neuntzig Sätzen, die er zur Wittenberg an die Schloß-Kirche am Abend Allerheiligen an- geschlagen, auf den Kampf-Platz trat, und kon- nte man wohl sehen, daß GOtt bey dieser Stiff- tung die Hand mit in Spiel gehabt: denn die übrigen und zwar alten Universitäten in Deutsch- land lagen damahls so im Argen, daß die grosse Reformation schwerlich würde zu Stande gekom- men seyn, wenn sich der heil. Geis nicht eine neue Werckstatt dazu angeleget hätte. |
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D. Lu- ther schickte hernach, als er bereits seine Theses öffentlich angeschlagen, damit dem unverschämten Verfahren des Tetzels desto mehr mögte geweh- ret werden, ein demüthiges Schreiben nebst den Thesibus wider Tetzeln, an Albertum, damah- ligen Ertz-Bischoffen zum Mayntz und Magdeburg, und bat, es möchte doch derselbe das Buch, womit die Ablas-Krämer die Leute betrogen, gäntzlich abschaffen und den Ablas-Predigern eine andere Art zu predigen vorschreiben. |
Es stehet dieser Brief L. I. Oper. Luth. Jenens. Latin. ... | |||
Es fand aber Luthers
Erinnerung bey dem Ertz-Bischoff Alberten keine statt; die Ab- las-Krähmer nahmen auch D. Luthers Sätze vom Ablas nicht an, sondern Tetzel setzte ihm 106 andere Theses in zwey Dissertationen zu Franck- furth an der Oder entgegen, welche er aber nicht selbst, sondern Conrad Wimpina, der heil. Schrifft Doctor und Professor zu gedachtem Franckfurth, gemachet hatte, |
wie D. Luther T. I. Epist. 42. anzeiget. | |||
Solche Theses aber findet man bey D. Luthern T. I. Jen. … und wird in der dreyzehenden Thesi der andern Disputation, der Pabst der Bräutigam der allge- meinen Kirche genennet. Diese Theses wurden von iemanden, den Tetzel abgeschicket, nach Wittenberg gebracht, welches aber die Studen- ten allda hefftig erbitterte, daß sich iemand unter- stünde, durch dergleichen Sätze ihren Professoren zu widersprechen, und selbige zu verkauffen: Des- halben erkaufften sie sich etliche Exemplarien da- von, andere nahmen sie mit Gewalt hinweg, und verbrannten die übrigen alle an der Zahl achthun- dert, da sie denn vorher einem ieden, der bey der Leiche der Tetzelischen Positionen zugegen seyn wolte, auf den Marckt bestellet hatten. Dieses alles geschahe wider D. Luthers und der Professo- |
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{Sp. 1748} | ||||
ren zu Wittenberg Wissen, ob gleich Tetzel den Wittenbergern mit seinem Exempel vorgegangen war, und Luthers Theses verbrannt hatte. Diese That aber der Studenten zu Wittenberg mißfiel D. Luthern gar sehr, und schrieb nicht ohne Gemüths-Bewegung an Jodocum, einen Eisenachischen Gottesgelahrten unter andern also: |
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„Ich wundere mich, daß auch ihr habt glauben können, als hätte ich angestifftet, daß Tetzels Theses sind verbranndt worden. Haltet ihr mich denn für so gar unsinnig, daß ich als ein Mönch und Theologus an einem Orte, der nicht mein ist, solches Unrecht einem Manne, der ein so grosses Amt verwaltet, anthun solte?„ |
Luther T. I. Epist. ... | |||
Es stieg aber die Universität durch die Reformation auf den höchsten Gipffel ihres Flores und Aufnehmens, und wurde da- mahls nicht unbillig panton anthropon paideute- rion genennet. Auch die Feinde müssen ihr diesen Ruhm lassen und werden gezwungen, mit dem Marziano zu bekennen: inter omnes urbes a Roma distantes celeberrimam esse Wittenbergam. |
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Im Jahr 1518 kam auch Philipp Melanchthon, nachdem er von Tübingen beruffen worden, nach Wittenberg. Dieser grosse Mann, welcher sich um die Wittenbergische Universität unsterblich verdienet gemacht, fassete beydes für die Lehrenden als Lernenden nützliche Gesetze ab, die zum Regle- ment der Studirenden so wohl als Sitten diene- ten. Die Gesetze, welche die Studien betreffen, bestehen aus sechs Artickeln, und die andern in ze- hen Sätzen. |
Alle sind in seinen Consiliis … eingetragen worden. | |||
Es werden diesel- bigen zu gewisser Zeit vorgelesen; weil sie aber etwas weitläufftig, wollen wir sie nicht allererst hieher setzen. |
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Nicht weniger erfolgete eine ac- curate Abtheilung der Lectionen, also, daß zween Professores die heil. Schrifft auslegten, und zween die Streitigkeiten in der heil. Gottesgelahrheit tractirten. Fünff Professores lehreten die Rechte, als |
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1) das Canonische Recht, | ||||
2) den Codex und die peinlichen Sachen, | ||||
3) die Pandecten, | ||||
4) Digestum novum sive infortiatum, und | ||||
5) die Institutiones. | ||||
Drey Professores lehreten in der Artzeney Wissenschafft: |
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1) Die Praxin, | ||||
2) die Pathologie, und | ||||
3) die Anatomie und Botanicke. | ||||
In der
Philosophie lasen zehen Professores: die Logick, Metaphysick, Physick, Mathematick, die Orientalischen Sprachen, die Sitten-Lehre, die Historie, die Rede-Kunst, u.s.w.¶ |
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Wie starck diese Universität ehedessen besucht worden, und was für ein grosses Ansehen sie ge- habt, kan man daraus abnehmen, daß D. Lu- ther an Lincken Epist. 80 geschrieben hat: die Universität nehme zu wie ein Ameisenhauffen; und Scultetus in Annal. … berichtet, er habe von seinen Lehrmeistern gehöret, daß aus vielen Provintzien Studenten nach Wittenberg, D. Luthern und Philipp Melanchthon zu hö- ren, gereiset wären, welche bey erstern Anblick dieser Stadt, mit aufgehabenen Händen GOtt ge- priesen hätten, daß er, wie vor Zeiten aus Zion, also jetzt aus Wittenberg das Licht der Evan- gelischen Wahrheit, in weit entlegene Länder kom- men lasse. Wie dann der berühmte Philipp Melanchthon, als Lehrer der Griechischen |
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{Sp. 1749|S. 888} | ||||
Sprache daselbst zuweilen alleine bis funffzehen- hundert Zuhörer soll gehabt haben.¶ |
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Im Jahr 1520 ereignete sich zu Wittenberg etwas sehr merckwürdiges: Denn als im besag- ten Jahre den 15 Junius Pabst Leo der Zehende D. Luthern in den Bann thate, ihn nebst allen seinen Anhängern für Ketzer erklärete, und sein Bild mit seinen Schrifften auf dem Marckte zu Rom öffentlich verbrannte; so bewog solches D. Luthern, daß er am 10 December eben dieses 1520 Jahres für dem Elster-Thore das Jus Can- nonicum und des Pabsts Leo des Zehenden Bul- le wegen des Bannes, mit diesem Fluch verbrann- te; quoniam Sanctum Domini contristasti, con- tristet ac devoret te aeternus ignis. Solches haben nebst der gantzen Universität viele tausend Men- schen öffentlich mit angesehen.¶ |
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Bis hieher hatte die Wittenbergische Universi- tät gleichsam lauter goldene Stunden gezählet; es nahete aber nunmehro auch eine Zeit heran, von der sie sagen muste: sie gefällt mir nicht, indem 1525 der Tod des theuren Churfürstens und Durchlauchtigsten Stiffters Friedrichs des Weisen, erfolgete; welche auch nach dem Tode seine Hochachtung ihr zu erkennen gab, indem er in seinem Testament ausdrücklich befohlen, sei- nen Leichnam in die Schloß-Kirche zu Witten- berg vor den hohen Altar zu begraben. |
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Es erfol- gete auch dieses den 8 May 1525, da solcher von Lochau dahin geführet wurde, und als das kostbarste Depositum an benannten Orte mit unermeßli- chen Betrübniß der gantzen Universität wehmü- tigst eingesetzet wurde; Ehe aber noch dieses ge- schahe, und sobald der Churfürst gestorben war, so notificirten die Churfürstl. Räthe diesen hohen Todes-Fall der Universität Wittenberg in folgen- dem Schreiben:¶ |
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„Unsere freuntliche Dinst zuvor, Erwirdi- gen, Wirdigen, Achtbaren, Hochgelartten, unnd Erbaren besondere gutten Freundt. Aus Christ- lichem Mitleyden, und mit bekomerten Gemuth, wollen wir Euch nit verhalten, das der Durch- lauchtigist Hochgeborne Furst und Herr, Herr Friederich, weyland Hertzog zu Sachßen, des H. R. R. Ertzmarschalch und Churfürst etc. Unser gnedigister Landesfürst und Here, durch gottlichen Willen dem letzen tag seines Lebens, in diesen Jamertalh beslossen haben, des seelen Gott in Ewigkeit, mit allen glaubigen mit gna- den Erbarme. |
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Wir wollen euch auch darneben zu cristlichenn trost nit bergen, das seinn Churfürst- liche Gnaden in Gott seelig, zuvor mit cristli- cher Andacht unnd gutter Vernunfft gebeichtet, und das hochwirdig Sacrament nach Cristi, unnsers lieben Herrn und seligmachers außatzung und ordnung entpfangen, und sich darmit, auch mit tröstlicher Ergetzung Bruderlicher Lieb, zu allen menschen auf Erden, mit christlichen Wort- ten bekennth haben. Welchs euch unnd uns allen, als seiner Churfüstl. Gnaden weyland getrewen Underthanen, ein hertzlicher und crist- licher trost und vorbild ist. |
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Dieweyl dann auß seiner Churfürstl. Gnaden willen ver- margkt, sein Begrebnus in dem Churfürsten- thum zu Sachßen In der Stat bey Euch zu |
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{Sp. 1750} | ||||
Wittenbergk zu haben, wie es also mit Gots hilff bescheen soll, demnach wollet Euch darnach ach- tenn unnd die entpfahung und Begrebnus des Corpers auf negsten Mitwoch zu der Erde helf- fen bestatten. Daran thut Ihr unnsern gnedig- sten Herren, dem Churfürsten Hertzog Johann- sen zu Sachßen zu gefallen, und haben Euch solchs nit verhalten wollen, dan Euch freuntlich zu dienen sein wir willig. Datum Lochaw Sontags Jubilate, Anno 1525.¶ | ||||
Des Churfürsten zu Sachßen etc. unnsers gne- digsten Herrn Rethe yetzo zur Lochaw.¶ |
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An die Universität zu Wittenberg. | Siehe Schöttgens Diplom. Nachlese der Historie von Ober-Sachsen, Theil X. ...¶ | |||
Churfürst Friedrichen dem Weisen folgte in der Regierung Churfürst Johann der Beständi- ge. Es ließ sich derselbe der Universität Aufneh- men gleichfalls höchstangelegen seyn, indem er ei- nen Theil des Schlosses der Juristen-Facultät zu ihrem Lehr-Saale einräumte, als die bis bishero nur in einem Privat-Hause ihre Collegia gelesen. |
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Wegen einreissender Pestilentz verlegte er im Jahr 1527 den 25 August die Universität nach Jena und endlich nach Schlieben. |
Siehe Müllers Sächs. Annales ... |
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Es muß aber die Universität bald wiederum nach Wittenberg seyn verleget worden, denn man findet, daß besagter Churfürst Johann 1529 der Universität Wittenberg einen Hirsch verehret. Wir können nicht umhin, dasjenige Briefgen, welches der Churfürst zugleich mit dem Hirsche an die Universität übersendet, hier mit einzurücken. Es lautet solches also: |
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Unnsernn Grus zuvor. Erwirdigen und Hochgelarten, lieben andechtigen und getreuen. Bey gegen- wertiger Fuhr übersenden wir euch eynen fri- schen Hirschenn, denn wir heut dato gefangen, denn wollet vonn unserentwegen Inn froligkeit vorzerenn. Daran thuet ir uns zugefallen, und sind euch mit gnaden genaigt. Datum Torgaw freitags nach Jacobi, Anno 1529."¶ |
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An die Universität zu Wittenberg.¶ | Siehe Schöttgens Diplomatische Nachlese der Historie von Ober-Sachsen, Theil X. ...¶ | |||
Den 16 August 1532. starb dieser fromme Chur- fürst auf dem Schlosse zu Schweidnitz, und wur- de den 18 dieses Monaths nach dem Innhalt sei- ner dißfalls hinterlassenen Verordnung in der Universitäts-Kirche begraben. |
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Ihm folgte in der Regierung Churfürst Johann Friedrich. An diesem Churfürsten erhielte die Universität Wit- tenberg einen neuen Vater und Beförderer: denn als derselbe den 5 Septembr. besagten Jahres die Huldigung zu Wittenberg einnahm, verbes- serte er allen Professoren ihre Besoldung; über- dieses erhielte auch die Universität aus etlichen Klö- stern grosse Zusätze. Wiederum schenckte er 1536 den 24 April der Universität das Stifft oder Schloß-Kirche zu Wittenberg nebst derselben Einkünffte. |
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Im Jahr 1538 den 9
Mertz verord- nete er von Torgau aus, wo er sich damahls auf- |
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{Sp. 1751|S. 889} | ||||
hielte, bey der Universität, daß die sowohl von ihm, als seinen Vorfahren gewidmete Stipen- dien, in drey gleiche Theile getheilet, und zwey Theile davon denen, so die freyen Künste, und vornehmlich Theologie studiren wolten; der dritte Theil aber denjenigen von Adel, und andern, so zu den Rechten Belieben trügen, auch zu Zei- ten für einen, der Medicin studirte, gereichet wer- den solte. |
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Den 21. Octobr. eben dieses Jahres machte hochgedachter Churfürst Johann Fried- rich beym Rectore, Magistern und Doctoren der Universität Wittenberg, unter andern eine solche Verordnung, daß alle und iede Studenten, so sich allda aufhalten wolten, sie seyn von Adel oder nicht, keine kurtze Kleider, so zum wenigsten die Knie nicht bedeckten, noch auch zerschnittene Uberzüge über die Hosen, oder sonst zerhauene oder zerhackte Hosen, mit Seiden oder dergleichen unterzogen, tragen solten, auch die Kleider mit Sammet, oder andern Seiden-Gewand nicht verbrähmen, viel weniger Leib-Röcke, Jäcklein oder Koller daraus machen lassen, gestalt denn auch den Schneidern daselbst bey Verlust des Handwercks, und nicht bey Strafe des Gefängnisses auferle- get worden, den Studenten keine dergleichen verbothene Kleider zu machen. |
Siehe Müllers Sächs. Annales ...¶ | |||
Im Jahr 1546 litte die Universität Witten- berg einen grossen Stoß, da ihr der Tod ihr bis- heriges Kleinod und Palladium, D. Martin Luthern, entrisse. Er thate den 17 Jenner be- sagten Jahres seine letzte Predigt zu Witten- berg, und reisete darauf den 23 Jenner mit seinen drey Söhnen in seine Vaterstadt Eisleben, auf Ersuchen der Grafen von Mansfeld, um etliche unter ihnen wegen der Grentze und des Berg- wercks entstandenen Irrungen beyzulegen. Er befand sich sehr kräncklich, ehe er dahin reisete, welche Maladie endlich daselbst zu einer rechten Kranckheit ausschlug. Bey Vermerckung der- selben sagte er: |
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"Wenn ich zwischen den Grafen, den Herren meines Vaterlandes, Einigkeit ge- stifftet habe, will ich nach Hause mich in den Sarg legen, und meinen Leib den Würmern zu verzehren geben.„ |
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Den 18 Febr. war der Ster- be-Tag dieses grossen Mannes, seine Leiche wur- de den 22. Febr. nach Wittenberg gebracht. Vor dem Elster-Thore wartete auf Churfürst- lichen Befehl der Rector Magnificus und die gantze Universität, nebst dem Stadt-Rath, der Geistlichkeit, der Schule und gantzen Bürger- schafft. Als nun die Leiche Nachmittage an kam, fieng sich die ordentliche Proceßion al- so an:¶ |
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1) Gieng die Geistlichkeit mit den Schul- Collegen und Schülern vorher und sungen:¶ |
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2) Die Churfürstlichen Commissarii;¶ | ||||
3) Die beyden Grafen zu Mannsfeld mit ich- rem Comitat, so in etlichen sechtzig Pferden be- stund;¶ |
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4) Der Leichen-Wagen mit vier Pferden be- spannet,¶ |
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5) Des verstorbenen D Luthers hinterlassene Wittbe, mit ihrer Tochter, und andern Weibs- Personen, auf einem niedrigen Wäglein,¶ |
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6) Seine drey Söhne, Johann, Moritz | ||||
{Sp. 1752} | ||||
und Paul, deren der eine ein Rechtsgelehrter, der andere ein Geistlicher, und der dritte ein Me- dicus worden.¶ |
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7) Sein Bruder, Jacob Luther,
Bürger zu Mansfeld, nebst seiner Schwester Söhnen, Georgen und Cyriax, Kauffmännern und an- dern nahen Bluts-Freunden,¶ |
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8) Der damahlige
Rector der Universität Augustin Schurf, der Medicin Doctor, mit einigen Fürsten, Grafen und Frey-Herren, so Studirens wegen sich damahls zu Wittenberg aufgehalten;¶ |
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9) D. Gregorius Brück, damahliger Chur- Sächsischer Cantzler, Philipp Melanchthon, D. Justus Jonas, D. Johann Pomeran, sonst Bugenhagen genannt, D. Caspar Cru- ciger, D. Hieronymus Schurf, und andere älteste Magister und Doctores der Universität,¶ |
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10) Der Rath,¶ | ||||
11) Die Studenten,¶ | ||||
12) Die gantze Bürgerschafft, und endlich eine grosse Anzahl von Weibern, Jungfrauen, wie auch Kindern, welche alle insgesammt dieses grossen Mannes Tod höchlich beklaget und beweinet. |
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Als man nun mit der Leiche in der Schloß-Kirche angelanget, hat D. Bugenha- gen die Leichen-Predigt gethan, welcher denn auf der Cantzel so viel Thränen vergossen, daß er vielmahls im Reden stille halten müssen. Nach geendigter Predigt hielte Philipp Me- lanchthon die Trauer-Rede, und alsdenn wur- de der erblaßte Leichnam von einigen dazu ver- ordneten Magistern nicht ferne von dem Predigt- Stuhle in sein Grab gesencket.¶ |
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Als nun D. Luther die Zeitlichkeit verlassen, so ergieng an die Universität zu Wittenberg vom Churfürsten Johann Friedrichen, über die Rei- nigkeit der Lehre zu halten, folgender Befehl:¶ |
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Von GOtts Gnaden Johans Fridrich, Hertzog zu Sachßen Churfürst etc. und Burggraue zu Magdeburgk, ¶ | ||||
"Unsern Gruß zuvor. Ehrwirdiger und Hoch- gelarten lieben Andechtigen und Getrewen, Nachdem der Allmechtige nach seinem götli- chen Willen, den Ehrwirdigen unsern auch lieben Andechtigen Ern Martin Luther, der heiligen Schrift Doctor, von diesem Jam- merthal, wie ir wisset, mit Gnaden und christ- licher bestendiger Bekantnis hat erfordern und hinweg nehmen lassen, daran wir denn alle ei- nen treuen Lehrer, der die recht ware christliche Lehre, wiederumb durch die gnade des All- mechtigen in diesen letzten Zeiten, an Tag bracht, und gepflantzt hat, verloren, Weil es aber GOttes Wille gewesen so müssen wir es auch dahin stellen und wollen ie gerne das solch von GOtt angefangen Werck, weiter geferdert und erhalten möcht werden. |
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Und ob wir wol eurn Personen halben als die solche christliche Religion, mit und neben Doctor Martin seliger, bis hieher allwegen treulichen haben ferdern und fürstehen helffen, nicht zwei- uel haben, sie werden nochmals dasselbe ires Vermügens ferner mit treuer sorge, und uff- merken der christlichen Gemein zu gut, und |
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{Sp. 1753|S. 890} | ||||
zuförderst GOtte zu ehren, und heiligung sei- nes Namens, in obliegen lassen, und fürdern helffen, so haben wir doch von wegen unsers Ampts, und sonderlicher christlicher Neigung nicht umgehen mögen, bey euch deshalben gne. dige Erinnerung zu thun, Und ist an euch unser gnedigs Begeren, Ir Doctor Pomer, wollet euch neben den andern der Sachen treulich beuohlen sein lassen, daran sein und helffen, damit die reine Lehre, wie bisher in Unser Universitet erhalten, die Lectiones und Predigten, wie die von uns fundirt, in den Kir- chen und Schulen mit Vleis getrieben, und gute Einigkeit bleiben möge, in maßen wir den mit euch Philippo, wie ir am jüngsten bey Uns zu Lochau gewest, derhalben auch gnedig- lich geredt haben. |
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Und wollet in allewege dar- auf Achtung geben, da sich über kurtz oder lang, iemands in unser Universität oder Auswendig, unterstehen wurde von solcher Lehr, die wir vor christlich und rechtschaffen Angenomen und hal- ten, zu weichen, Und ein newes und anders zu leren, wie zu besorgen, künfftig durch etliche unterstanden mocht werden, so wollet solchs mit trewer und einmutiger Zusammensetzung, die wir denn bisher unter euch vermarckt, und der Allmechtige die weiter geben und verleihen wolle, treulich wehren, verkomen und abwen- den helffen. |
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Und auch zu iederzeit, do ir in de- me, oder Anderen, das Unser Universitet, oder gemeiner unser christlichen Religion schaden drawen wolt, vermercken würdet, davon Be- richt zu thuen nicht unterlassen, Wollen wir uns also erzeigen und halten, das zu Erhal- tung der gesunden reinen Lehre, so der Allmech- tig durch Doctor Martinn seligen an Tag ko- men lassen, an uns hinferder, wie bisher, kein Mangel befunden oder gespürt werden sul, Und haben euch solchs, den wir mit gnaden geneigt sein, unangezeigt nicht lassen wollen, Ir thuet auch hieran uns zu sondern gnedigen Gefallen, und unsere gentzliche Meinung, Da- tum Eilenburg Sonntags nach Matthie Apo- stol. Anno Domini 1546. |
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Jo. Fridrich Churfürst:¶ | ||||
m. ppria ssit.¶ | ||||
Den Ehrwirdigen u. Holchgelehrten unsern lieben Andechtigen und Getrewen Dechant, Magistern und Doctorn der Theologischen Facultet, unser Universitet Wittenbergk. |
Schöttgens Diplom. Nachlese von Ober-Sachsen Th. IX, …¶ | |||
Bald darauf giengen die fatalen Zeit-Begriffe der Universität an. Der Churfürst stunde wider den Kayser in vollen Waffen, Hertzog Moritz aber lag wider den Churfürsten zu Felde. Weil man sich nun bey solcher Beschaffenheit der Sa- chen zu Wittenberg eine Belagerung besorgete, so ward den 6 Nov. 1546, durch einen offenen Anschlag den Studenten zu verstehen gegeben, daß sie sich von dar hinweg begeben möchten, und wurde also die Universität dimittiret. Die Stadt aber wurde bald das folgende 1547 Jahr darauf, nachdem der Kayser vorher den Chur- |
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{Sp. 1754} | ||||
fürsten bey Mühlberg den 24 April geschlagen und gefangen, den 25 May eingenommen, wie oben schon umständlicher ist erzehlet worden.¶ |
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Durch diese Troublen kam die Universität ziemlich herunter, würde sich auch schwerlich so bald wiederum erholet haben, wenn nicht der neue Churfürst Moritz sich derselben auf das eifrig- ste angenommen, und noch in dem 1548 Jahre unterm Dato: Torgau den 7 Jenner, ihr einen neuen Fundations-Brief ertheilet, und also mit großer Sorgfalt wieder in den vorigen Stand ge- setzet. Was für Liebe er zu dieser Universität und Stadt gehabt, kan man aus folgenden Worten schlüssen, die er gar öffters zu sagen ge- wohnt gewesen. |
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"Die Universität Wittenberg soll mit meinem Willen nicht untergehen, denn sie hat die Unkosten nur mit dem verdienet, daß die Deutsche Bibel allda ist ausgearbeitet worden.¶ |
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Im Jahr 1552 fieng die Pest daselbst an so starck zu wüten, daß die Universität nach Torgau muste verleget werden. Hochgedachter Churfürst Moritz hat auch sonst vor das Aufnehmen der Universität gesorgt. Er kauffte das Haus des Augustiner Closters für 3700 Gülden von D. Lu- thers hinterlassenen Kindern, deren Vater sol- ches Churfürst Johann geschencket hatte; ver- bauete darein auf die 3000 Gülden, und lies es zu einem Collegio zubereiten. Das Nosoco- mium zum Gebrauch der krancken Studenten, desgleichen so viel hundert Malter Früchte zur jährlichen Unterhaltung der Communität, erfor- derten grosse Geld-Summen, wie auch die Sti- pendien. |
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Churfürst August, sein Nachfolger, aber zierte noch mehr die Gebäude, und vermehrte der Universität Einkünffte. So fundirte auch Hochgedachter Churfürst August die Universität Wittenberg abermahls von neuen und lautet davon der Extract in seinem völligen Zusammen- hange folgender maßen:¶ |
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"Von GOttes Gnaden, Wir Augustus, Hertzog zu Sachßen, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Churfürst, Land- graf in Thüringen, Marckgraf zu Meissen, und Burggraf zu Magdeburg; vor Uns, Unsere Erben und Nachkommen, thun kund und be- kennen, gegen jedermänniglich. |
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Nachdem Uns die würdigen und hochgelahrten, Unser lieben andächtigen und getreuen Rector, Magistri und Doctores Unserer Universität zu Wittenberg unterthänigst zu erkennen gegeben, wie daß ihre Vorfahren und sie von der Röm. Kayserl. Ma- jest. weyland Herrn Maximiliano dieses Nah- mens dem Ersten, Hochlöbl. und Christl. Ge- dächtnüß, auch etlichen geistlichen Potentaten, desgleichen von dem Hochgebohrnen Fürsten, Herrn Friedrichen dieses Nahmens dem Drit- ten, Herrn Johannsen, Herrn Johann Friedrichen, und Herrn Moritzen, weyl. Hertzo- gen und Churfürsten zu Sachsen, Unsern freund- lich lieben Vettern und Brüdern, auch seliger und milder Gedächtnüß von und nach Verän- derung Unserer Stiffts-Kirchen, auf dem Schlosse zu Wittenberg, wie auch von Uns hernachher mit |
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{Sp. 1755|S. 891} | ||||
gnädigster Stifftung ihres jährlichen Einkom- mens, Erb-Gerichten in ihren der Universität Dörffern, Pfarr-Lehn und Eigenthum allerley Privilegien, Gerechtigkeiten, Freyheiten, Immu- nitäten und dergleichen, darinnen Wir auch be- griffen alle und jede Donationes, Stifftung und Confirmirung, so weyland von Chur- und Für- sten des vorigen und Unsers Stammes der Chur- und Fürsten zu Sachsen, laut und vermö- ge ihrer Rescript, Brief und Siegel, zu gemeld- ten Stifft der Kirchen aufn Schlosse gewidmet und geeignet, und von dannen an vorgemeldte Unserer Universität überwiesen. |
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Als haben sie Uns daneben unterthäniglich gebethen, ihnen solche Unserer Vorfahren und Unsere gnädigste Stifftung, um besser Aufnehmen Unserer Uni- versität daselbst und um der Nachkommen will- len gnädigst zu erneuern, zu confirmiren, und in wenig Articuln zu vermehren, wie herna- cher folget, als nehmlichen:¶ |
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Zum Ersten. ¶ | ||||
Uber ihr jährliches Einkommen an allen und ieden ihren erblichen und wiederkäufflichen Geld- Zinsen, die sich jetziger Gelegenheit nach ungefehr fünfftausend und vier und funffzig Gülden, vier- zehn Groschen u. 1. A. Pfennig erstrecken etc.¶ |
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Zum Andern an der Universität Erb-Ge- richten, und derselben Zugehörungen, nemlich:¶ |
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Die Erb-Gerichte in Flur und Felde des Dorffs Pollensdorff, Piesteritz, Teuchel, Dit- tersdorff, Melzwig, Reuden, Eutzsch, Köppenigk und Absdörffer Marcken, auch die Probsteyen zu Kemberg, Schlieben und Clöden samt allen ihren Zinsen, Pächten, Nutzungen, und was son- sten zu Erb-Gerichten gehörig, zu deme die Dien- ste in vorgenannten der Universität Dörffern, und stehet der Universität frey, die Dienste oder Dienst-Gelder von ihren Unterthanen zu for- dern, Item die Gerichts-Bussen in Fällen die Erb-Gerichte belangende, Item die Lehn- Waare wegen des vorfallenden Lehn-Hufen oder Lehn-Gerichte etc. |
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Als thun Wir alle und jede vorhergeschriebene Articul von allen und je- den der Universität jährlichen Einkommen an erblichen und wiederkäufflichen Geld-Zinsen, wo die jetzund stehen, und hinfüro nach abgelegten und wieder angelegten Haupt-Summen hafften möchten, immassen die Erb-Gerichte und der- selben Zubehörungen in der Universität Dörf- fern, Flur und Feldern, Pollensdorff, Piesteritz, Teucheln, Diettersdorff, Meltzwig, Reuden, Eutzsch, Köppenigk und Absdörffer Marcken, auch Probsteyen, zusammt ihren Zinsen, Päch- ten, Nutzungen, Diensten oder Dienst-Geldern, Gerichts-Bussen, Lehn-Waaren, Abzug des vier- ten Pfennigs, in etzlichen benannten und specificir- ten Fällen, Fleischzehenden im Dorffe Vetzsch, Holtzung und Eigenthum auf alten und neuen Werther an und auf der Elben, wie auch auf den Polnsberg, Item Hasen-Jagten, Fische- reyen, desgleichen sonsten an jährlichen Korn- Pächten, als an Weitzen, Rocken, Gersten, Ha- fern, Zinß-Wachs, Zinß-Mohn, Zinß-Eyern, Zinß-Gänsen, Zinß-Hünern, Probsteyen und Pfarr-Lehn, zu Kemberg, Pollensdorff, Uzsch, |
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{Sp. 1756} | ||||
Rackith, Wartenburg, Zieden, Schlieben, Le- buß, Malizschkendorff, Hohenbuckern, Kulochau, Wiederau, Liebenwerda, Plückhoff, auch Lo- basse, Clöden, Jessen, Schönewalde, Rade, Arnsnesse, Item zu Orlamund, Eißheld, Wey- da, und Schalcken, wie auch von jährlichen Ein- kommen, vor Unsere und dergleichen Stipendia- ten, es sey in Geld, Zinsen oder Korn-Pachten, die von Uns oder andern in der Universität allbe- reit vor arme Studenten gestifftet, oder nach- mahls möchten geordnet oder gestifftet werden, auch alles und jedes iährliche Einkommen, das zu Abrichtung und Erhaltung der Universitäts- Hospitälen vor arme Studenten von Uns aus Gnaden oder andern geschenckt und geeignet, oder hernacher von Uns, Unsern Erben und Nachkommen, oder aber andern guthertzigen Leuten noch darzu geschenckt werden möchte, be- neben zwey tausend Scheffel Rockens jährli- chen Einkommens Wittenbergisches Stadt- Maas, zu den gemeinen Tischen, Fürstlich und wöchentliche Spenden, auch der zuvor ihnen mitgetheilten, für und für währenden Unsern Gunst- und Hülffs-Briefe, immassen alle an- dere ihre Privilegien, Immunitäten, Be- freyungen ihrer Person, Güter und Collegien, neben den beyden ihren Hospitalien, die in Un- serer neuen, oder allen vorigen Fundation, Re- scripten, Verträgen und dergleichen Brieff- lichen Uhrkunden begriffen, krafft dieses Brie- fes, wissentlich von Uns, Unsere Erben und Nachkommen bestätigen und confirmiren, ihnen und allen ihren Nachkommen, dieselben insge- sammt und insonderheit hiermit aus Churfürst- licher Macht und Obrigkeit, und wollen, daß ihnen und allen ihren Nachkommen diese Pri- vilegien sammt allen ihren habenden Gerechtig- keiten und Zustand unvermindert bleiben und gehalten werden sollen. |
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Wir verpflichten auch Unsern Sohn, Erben und Nachkommen, daß sie über solchen Unser Vorfahren und Unser erneuerten Fundation treulich halten, und die- selbe nicht hinterziehen, oder verändern lassen, wie Wie er denn auch allen und jeden Unsern Unterthanen, wes Standes sie seyn, hiermit gebiethen, die Universität dabey, bey Vermei- dung Unserer und Unserer Nachkommen ern- sten Straffen und Ungnaden geruhligen blei- ben zu lassen. |
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Zu Uhrkund haben Wir Unser grosses Insiegel an diesem Brief wissentlich han- gen lassen, Uns auch mit eigener Hand unter- schrieben, dabey seyn gewest und Gezeugen Un- sere Cammer-Räthe und lieben Getreuen, Hannß von Ponigkau, auf Pomsen, Herr Hieronymus Kießwetter, auf Dittersbach, Cantzler, Herr Georgius Craco auf Schönfeld, beyde der Rech- ten Doctores, Bartholomäus Lauterbach zu Gersdorf, Unser Rentmeister, Johann Jemitz zu Lohmen, Unser Cammer-Secretarius, und andere der Unsern genugsamen Glaubwürdigen, geschehen und gegeben zu Dreßden, am Sontage Palmarum, das war der dritte des Monaths April nach Christi unsers lieben HErrn und Seligmachers Geburth, Tausend Fünfhundert und im Neun und Sechzigsten Jahre.¶ |
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Augustus Churfürst.„¶ | ||||
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HIS-Data 5028-57-1687-11-04: Zedler: Wittenberg [4] | HIS-Data Home |
Stand: 28. Februar 2013 | © Hans-Walter Pries |