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Zedler: König [1] HIS-Data
5028-15-1222-9-01
Titel: König [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 15 Sp. 1222
Jahr: 1737
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 15 S. 602
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Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Bibel
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

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Übersicht
Name
Ursprung
  Nimrod erster König
Europa
Deutsches Reich
Majestät
Böhmen

Stichworte Text Quellenangaben und Anmerkungen
Name König[1], ist einer derer ältesten und berühmtesten Namen, womit man die Beherrscher gewisser Völcker und Länder zu benennen pflegt. [1] HIS-Data: In der Vorlage: Konig, jedoch Spaltentitel und Text: König
  Den Ursprung desselben in der Teutschen Sprache will man von dem Worte können ableiten, weil ein König viel vermag, daher auch der Name Cunigild und Cunilda entstanden seyn, und nach dem Ebräischen Worte: [ein Wort Hebräisch] keines anzutreffen seyn soll, welches diese hohe Würde und Majestät besser ausdrückte. Wie wohl Sperling Commentar. de summo regio nomine. … welcher das letztere behauptet, den Ursprung der Dänische Sprache zuschreibt, und es Pufendorffen sehr vor übel hält, welcher diesen Namen aus der Scandischen Sprache herholt; da doch diese Sprachen mit der Teutschen, wie unläugbar am Tage liegt, eines Ursprunges sind.  
  So viel ist gewiß, daß dieser  
  {Sp. 1223|S. 603}  
  Name bey denen mitternächtigen Völckern, als denen Schweden, Dänen, Norwegern, Ißländern, Finnländern, Liefländern, Engländern und Teutschen schon von langen Zeiten her denen, so die höchste Gewalt in einem Volcke oder gemeinen Wesen gehabt haben, beygelegt worden. Sperling l.c. …
  Man hat auch angemercket, daß sich die Russen selbst, ehe sie noch den Griechischen Glauben angenommen, des Titels Konger bey Benennung ihrer Beherrscher bedient haben. Sperling l.c. §. 5.
  Ja! man will behaupten, daß das Tattarische Wort Cham vom Worte Köng herstamme, mit welchem die mitternächtlichen Völcker, so öffters in die Tattarey einzufallen gewohnt gewesen, ihre Ober-Häupter zu benennen gepflegt hätten. Sperling l.c. …
Ursprung Den Ursprung der Ober-Herrschafft selbst suchen einige schon im Anfange der Welt, und beruffen sich dabey auf Justinum I. 1. welcher meldet, Principio rerum gentiumque imperium penes regeserat; und auf Cedrenum, welcher schreibet, Adam hätte, so lange er gelebet, die Herrschafft über das menschliche Geschlechte geführet; man lässet aber so wunderliche Meynungen billig an ihrem Orte beruhen; sinte Mahl deswegen nicht gleich folget, daß sie Könige gewesen, wenn man ihnen auch gleich einräumte, daß einige eine Art einer Herrschafft gehabt hätten; welches doch erstlich auch noch zu beweisen wäre.  
  Es thut auch hier die Tradition derer Hebräer nichts, nach welcher in Josepho Ben Gorian II. 11. Kenan Seths Enckel, als ein Beherrscher aller da Mahls lebenden Menschen angeführet wird, in gleichen der Brief, welchen, nach Abraham Zacutho, Alexander der Große an Aristotelem geschrieben haben soll, worinnen er berichtet, daß er in einer Persischen Insel Leute angetroffen, welche Griechisch geredet, und vermeldet hätten, daß in der Mitte dieser Insel des Königs Kenan des Sohns Enos Grab-Mahl anzutreffen wäre, welcher vor der Sündfluth über die gantze Welt geherrschet hätte: davon Sepher Juchasin p. 6. und R. Dauid Zamach p. 2. nachzusehen.
  Noch lächerlicher ist es, wenn man wissen will, daß Seth von GOtt selbst denen andern zum Könige vorgesetzt worden. Wollten andere zu der Zeit das Aureum Seculum, darinnen die Helden und Könige Saturnus, Juppiter und d.g. alte Heiden und Könige gelebet haben sollen, suchen, oder nur behaupten, daß die Ober-Herrschafft bloß unter denen Nachkommen Cains nicht aber Seths Statt gefunden habe, und beliebt es ihnen, einige unter denen Alt-Vätern mit dem Königs-Titel zu belegen, so kan man ihnen ihre besondere Meynungen gar gerne lassen. Hier aber hält man sich mit so fabelhafften Erzählungen und Unwahrheiten nicht länger auf. Wer mehr davon zu wissen verlangt, kann es bey
  • Augustino de Ciuit. Dei …
  • Chassaneo Catal. Glor. Mund. …
  • Eutychio Patriarcha oder Said Ibn Batrick Annal. Alex. … welches einige auf die Stelle Justini XLIII. von Saturno zühen;
  • Eusebium Chron. I.
  • Salianus Annal. Vet. Test.
  • Bolduccium de Eccles. …
  • Richard. Montacut. Act. Monument eccl. … und
  • Bec-
  {Sp. 1224}  
   
  mann Notit. Dignit. illustr. Diss. …
    nachschlagen.
Nimrod erster König Nach der Sündfluth soll Sem, Noa Sohn, einen König abgegeben haben, und eben der seyn, so unter dem Namen Melchisedechs Königs zu Salem angezogen wird. Gemeiniglich aber wird Nimrod vor den ersten König gehalten, als von dem gemeldet wird, er habe angefangen ein gewaltiger Herr zu seyn auf Erden, und sey ein gewaltiger Jäger vor dem Herrn, der Anfang seines Reichs aber Babel, Erech, Acad und Chalne im Lande Sinear gewesen.  
  Giebt man hier aber Mahls Eutych. Annal. Alexandr. … Gehör, so soll er eins Mahls am Himmel in einer Wolcke die Gestallt einer Crone gesehen, und darauf also bald einen Ertzarbeiter haben zu sich kommen lassen, der ihm eine Crone, die er auf dem Haupte tragen könnte, verfertigen müssen, daher hernach das Gerüchte entstanden, die Crone wäre ihm vom Himmel zugefallen.  
  Ob nun Nimrod, wie Augustinus de Ciuit. Dei … will, zugleich angefangen, die unschuldigen Nachbarn aus blosser Regirsucht anzufallen, und unter seine Botmäßigkeit zu bringen, auch, wie Loccenius Periodo Imper. III. 1. berichtet, dieses alles seinen eigenen und nicht GOttes Kräfften zugeschrieben haben, damit die Leute seine Tyranney nicht mercken und vielmehr nach seinem Beystande Verlangen tragen sollten, oder ob er vielmehr, wie es die Redens-Art eines gewaltigen Jägers vor dem Herrn mit sich bringet, der erste gewesen, welcher die lasterhafften und räuberischen Leute mit Gewalt bezwungen, unter sich gebracht, und zu seiner ordentlichen Lebens-Art angewöhnt habe, wie Becmann l.c. … meynet, lässet man anderer Beurtheilung heimgestellt; dazu Mahl die fernere Untersuchung mehr unter den Namen Nimrod, als hieher gehört.  
  Es sey auch der Königliche Name entstanden, woher er wolle, und entweder ursprünglich durch die Wahl oder durch das Kriegs-Recht, da man um sich gegriffen, und andere unter seine Gewalt gebracht hat, aufgekommen, so thut dieses hier nichts zur Sache. Gnug, daß man weiß, daß es heut zu Tage gewisse mit diesem Namen belegte Beherrscher einiger Land- und Völckerschafften gebe, und gesehen, woher das Wort im Teutschen seinen Ursprung habe.  
  Im übrigen ist bekannt, daß dieser Name nicht allezeit einerley Gewalt und Hoheit bedeutet habe, sinte Mahl in denen alten Zeiten auch diejenigen Könige genannt wurden, welche nur eine gar kleine Landschafft, ja wohl gar nur eine Stadt, zu regieren hatten, dergleichen die Könige von Sodom, Gomorra u.s.w. waren, deren im 1. B. Mos. 14, 2 gedacht wird, in gleichen die Könige in Palaestina oder Canaan dies Seits des Jordans derer B. Jos. 12, 9. seqq. 31. gedacht werden. Schon den König derer Amoriter und Og den König zu Basan jen Seits des Jordans ausgenommen.  
  Ja Nicolaus Damascenus braucht auch bey dem Ertz-Vater Abraham, das Wort basizousa, oder regieren, dem das griechische basilios oder König seinen Ursprung giebt, ob er wohl ein blosser Haus-Vater war, der weiter über nichts als sein Gesinde zu gebieten hatte.  
  {Sp. 1225|S. 604}  
  daher man auch leichte Justino Hist. … verzeihen kann, wenn er ihn Regem oder einen Regierer zu Damasco nennet. Denn wollte man hier das Wort Rex oder König in solchem Verstande, als es heute zu Tage gewöhnlich ist, nehmen, so mögte sichs wohl kaum entschuldigen lassen, wenn man gleich mit Becmannen l.c. ... sagen wollte, er hätte er ja keinen höhern über sich erkannt; da die Ansprache des Königs von Sodom an ihn, als er in der Schlacht gegen die Uberwinder glücklich gewesen war, und den König von Sodom nebst seinen Helffers-Helffern befreyet hatte, das Gegentheil ziemlich deutlich zeiget.  
  So wird auch dieser Titel vielfältig denen gegeben, die unter andern stehen, dergleichen so wohl in denen alten als zu unsern Zeiten sehr viele in Asia und Africa angetroffen worden.
  • Dam. Goes de Mor. Aethiop. …
  • Pavll. uan Caerden Itin. …
  • van der Hagen Itin. …
  • Descript. Regni Cuncan. …
  • Franc. Caron. Descript. Regni Japan.
  Dahero geschahe es auch, daß diejenigen, welche viele solche kleine Könige unter sich hatten, um sich von ihnen zu unterscheiden, den Titel eines Königs derer oder aller Könige angenommen haben, wie solches Ezech. 26,7. Dan. 2, 37. dem Könige Nebucad Nezar beygelegt wird. Gleichen Titel soll man auf Cyri Grab-Mahl gefunden haben. Diesen haben auch König Mithridates im Ponto und Tigranes König in Armenien verlangt; wie auch Vologesus, König derer Parther, und Sapores, König derer Perser.
  • Strabo XV.
  • Plutarchus in Lucullo …
  • Epitom. Dion. Vesapasiano
  • Amm. Marcellinus XVII.
  • Becmann Notit. …
  Unter denen Christlichen Regenten aber wird man wohl nicht leichte einen finden, der diesen Titel angenommen hätte, weil man billig geglaubet, daß derselbe mit weit bessern Rechte Christo zustehe, dem er auch in der Offenb. Joh. 17, 14. 19, 16. beygelegt wird, deswegen es auch bey denen Griechischen Kaysern in denen mittlern Zeiten Gebrauch gewesen, die Worte Iesous christos basileus basileon auf die Seite ihrer Müntzen zu prägen.
  • Becmann l.c. …
  • Freherus de Re
  Ja, man findet schon auf des Kaysers Justiniani Müntzen die Worte Jhs Christ. Rex regnantium und D.N. Jhs Christ Rex Regnantium.
  • Occo Numism. …
  • Octau. Strada de Vitt.
  • Becmann l.c. …
  Doch wieder zur Sache. Julius Caesar, ob er wohl weit mehr als ein König war, wollte doch den Titel eines Königs nicht annehmen, weil er wohl wuste, wie verhaßt derselbe bey seinen Lands-Leuten, denen Römern wäre, und gab daher dem Volcke, das ihn mit den Titel eines Königs beehrte, zur Antwort, er wäre kein König, sondern Caesar, wie ihm denn auch Augustus in Ausschlagung dieses Titels folgte.
  • Suetonius Caesare 79.
  • Tacitus Annal.
  • Becmann l.c.
  • Pfeffinger ad Vitr. Jus publ.
  • Spener Teutsche
  {Sp. 1226}  
   
  Staats-Rechts-Lehre. II. …
  Daher geschahe es nach Mahls, daß der Imperator, Caesar, Augustus höher geachtet ward als der Titel König, der doch sonst die höchste Würde und Ober-Herrschafft anzeigte. Nach dem sich aber das Kayserthum in das Morgen- und Abendländische theilte, nahmen die ersten den Namen Basilius oder König an, und schätzten ihn höher als den Titel Imperator oder Autokratos, welchen die Abendländischen Kayser beybehielten, da die Francken, Gothen und Longobarden ihre Ober-Häupter mit dem Namen König zu belegen pflegten.  
  Da auch nachgehends das Abendländische Kayserthum auf die Teutschen gekommen, blieb zugleich der Titel Kayser auf dieser Seite; da sich hingegen die übrigen Beherrscher derer grössern Europäischen Völcker mit dem Namen König belegen lassen; wie wohl die Morgenländische Kayser das lateinische Wort nicht Basilia, sondern Phyx übersetzen wollten.  
Europa Diesen Titel eines Königs führen heut zu Tage in Europa die Beherrscher von  
 
  • Portugall,
  • Spanien,
  • Franckreich,
  • Sardinien,
  • Sicilien,
  • Ungern,
  • Böhmen,
  • Polen,
  • Preussen,
  • Schweden,
  • Dänemarck,
  • und Groß-Brittannien,
 
  wie wohl noch ausser dem viele andere Länder sind, die den Titel derer Königreiche führen, als  
 
  • Castilien,
  • Aragonien,
  • Navarra,
  • Corsica,
  • Irrland,
  • Norwegen,
  • Neapolis,
  • Cypern
  • u.a.m.
  • Seldenus de Tit. Hon.
  • Becmann l.c. …
  • Baronius Annal. …
  • Goldastus Constitut. Imp. …
  die aber mit andern Königreichen vereinigt sind, und zugleich unter einem Namen begrieffen werden.  
  Es befindet sich auch unter denen, welche heute zu Tage den Königlichen Titel führen, ein gewaltiger Unterschied, in dem einige eine freye und uneingeschränckte andere eine mehr oder weniger eingeschränckte Macht haben, nach dem solches die Grund-Gesetze eines ieden Staats mit sich bringen. So kommen auch in einigen Reichen die Regenten durch die Wahl, in andern aber durch die Erb-Folge zur Regierung.  
Deutsches Reich Im Teutschen Reiche ist es gewöhnlich, daß derjenige, so zu des Kaysers Nachfolger erwählt wird, den Titel eines Römischen Königs führet, und fast eben das ist, was sonst unter denen Römischen Kaysern die Caesares gewesen, von denen Tom. V. p. 86. gedacht worden, daß sie der Kayser Nachfolger bedeutet. In dessen ist unter den Titel König (Römischer) mit mehrern nachzusehen.  
Majestät Unter denen Vorzügen, so ein König vor andern regierenden Herren voraus hat, ist auch dieser, daß er den Titel Majestät empfängt, welcher zwar ehe dem auch von Königen selbst, vornehmlich dem Kayser gegeben ward, deswegen sich auch die Reichs-Stände lange geweigert haben, fremde Könige anders als mit dem Titel Königlicher Würde beehren, bis es dahin gekommen, denenselben den Titel Königlicher Würde und Majestät gantz vermischt zu zugestehen.
  {Sp. 1227|S. 605}  
   
  mann l.c. …
  Was das Wort Majestät eigentlich sagen wolle, und was es vor Vorzüge andeute, mag an seinem Orte nachgesehen werden. Gnug ist, daß man weiß, wie dieser Titel allein würcklichen Königen und nicht ein Mahl denen Chur-Fürsten und Reichs-Vicarien, ob sie wohl Königen gleich geachtet werden und die Majestät würcklich besitzen, auch denen freyen Staaten selbst, welche doch eben Falls die Majestät haben, vorgehen, beygelegt werde.
  • Schütz Jus publ.
  • Gribner de Jur. Vic. Imp. …
  • Spener Teutsche Staats-Rechts-Lehre IV. …
  Vermöge der Majestät erkennt auch ein König ordentlicher Weise keinen höhern über sich als GOTT. Vitriarius Jur. … bey Pfeffingern p. 428.
Böhmen Diesen setzt zwar von Bibra Diss. de Jure Baronum … das Exempel des Königs in Böhmen entgegen, welchen man doch vor einen wahrhafftigen König halten müsse, ob er gleich unter die Teutschen Reichs-Stände gezählet würde. Pfeffinger ad Vitriarii Jus …
  Hat aber einer nur einige Einsicht in die Teutsche Reichs-Verfassung, welche in allen Stücken einer ordentlichen Bundes-Verfassung ähnlich ist, so fällt vorgedachter Einwand von freyen Stücken über den Hauffen; sinte Mahl ein solcher König ja dem Reiche nicht weiter, als die einmahlige Bundes-Verfassung mit sich bringet, unterworffen, auch ieder Fürst, wie unter Landes-Hoheit Tom. XVI. p. 505. seqq. erwiesen worden, in seinem Lande freyer Herr oder nach dem gemeinen Sprüch-Worte selbst Kayser ist.  
  Ist nun so gar die Majestät auch denen übrigen Chur-Fürsten, die doch den Titel der Majestät und eines Königes nicht führen, zuzusprechen, so wird man Böhmen destoweniger dieselbe absprechen können; da, wie bekannt, auch der freyeste Regente durch gewisse Vertrage in ein und andern gebunden seyn kann.  
     

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Stand: 6. März 2013 © Hans-Walter Pries